Grundstücksangelegenheiten; Fußweg "Zum Laubrangen" Fl.-Nrn. 371/2 und 373 Gem. Großweingarten, Bürgerbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  83. Sitzung des Stadtrates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 83. Sitzung des Stadtrates 16.04.2024 ö 21

Sachverhalt

Der Stadtverwaltung ging die Anfrage einer Anliegerin welchen der bisherige nicht ausgebaute Fußweg zwei Grundstücke durchschneidet zu, ob dieser nicht
Variante 2 so belassen werden soll. Die Grundstücksverteilung fand im Zuge der Flurneuordnung Großweingarten statt und wurde rechtskräftig. 

Variante 1 mittels Grundstückstausch hin zur Flurnummer zwischen Fl. Nr. 373/1 Gmk. Großweingarten und Fl. Nr. 362 Gmk. Großweingarten verlegt werden kann.
Das Anschreiben liegt dem Beschluss bei.

Variante 2 kann nicht realisiert werden, da hier bereits in der Sitzung am 22.02.2022 der Beschluss gefasst wurde, den bisherigen Trampelpfad auf ein vernünftiges Maß in Breite und Ausführung, versehen mit Solarleuchten auszubauen.

Variante 1 kann nicht realisiert werden, da vor Kostenschätzung die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt wurde. Dies spricht sich gegen die Verlegung aus. Für eine Abgrabungsgenehmigung würde bei Variante 2 keine Genehmigung seitens der Genehmigung/Landratsamt Roth erteilt werden. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist den Sitzungsunterlagen beigefügt. Eine Abstimmung zu Variante 2 kann wegen Bindung an gesetzliche Vorgaben nicht stattfinden.

Die Grundstücksgrenzen der Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten wurden mittels Grenzermittlung im Februar 2024 bestätigt. Der Abmarkungsbescheid erreichte seine formelle und materielle Gültigkeit. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Fußgängerweg auf Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten wie in der Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, auszubauen. Der Beschluss des Stadtrates vom 22.02.2022 behält seine Gültigkeit. Beide Varianten des Antragsstellers kommen nicht zum Tragen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Fußgängerweg auf Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten wie in der Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, auszubauen. Der Beschluss des Stadtrates vom 22.02.2022 behält seine Gültigkeit. Beide Varianten des Antragsstellers kommen nicht zum Tragen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2024 11:28 Uhr