Datum: 06.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kornhaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.09.2020
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2 |
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Burgblick Wernfels
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3 |
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
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4 |
Vergabe Ausbau Ortsdurchfahrt Spalt: Vergabe Planungsleistungen aufgrund der durchgeführten Ausschreibungen und Empfehlungen des beauftragten Büros Prof. Rauch, Regensburg
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5 |
Antrag B90/Die Grünen; Durchsetzung gesetzliches Verbot des Rauchens auf öffentlichen Spielplätzen
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6 |
Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Windschutz, Fl.Nr. 630/13 Gmk. Spalt, Amselstraße 14
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7 |
Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses aus Holz, Fl.Nr. 62 Gmk. Spalt, Im Hohen Bühl 18
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8 |
Dringlichkeitsentscheidung gem. Art. 37 Abs. 3 GO durch den Zweiten Bürgermeister; hier: Auftragsvergabe für die Erstellung eines Metallgeländers zur Absturzsicherung im Kräutergarten "Am Hatzelbach"
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9 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Bechhofen "Sondergbiet PV-Anlage II"
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10 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Abenberg
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11 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Bechhofen "Sondergebiet PV-Anlage"
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12 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 14. Änderung des FNP, Teilplan Haundorf - Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach - Ost" und Aufstellung des BPlan "Obererlbach - Sondergebiet Luß"
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13 |
Bauvoranfrage - Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 41/22 Gmk. Enderndorf, Seeweg 4
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14 |
Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 21
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15 |
Bauantrag - Errichtung eines Carports mit Wintergarten, Fl.Nr. 748/5 Gmk. Spalt, Breslauer Straße 18
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16 |
Bauantrag - Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen, Fl.Nr. 630/12 Gmk. Spalt, Amselstraße 12
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17 |
Vollzug des BauGB - Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche
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18 |
Vollzug des BauGB - Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 mit integrierten Grünordnungsplan "Am Planetenweg", Gemarkung Spalt
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19 |
Finanzcontrolling
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20 |
Mitteilung
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21 |
Anfragen
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22 |
Frageviertelstunde
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.09.2020
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
|
06.10.2020
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.09.2020 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.09.2020 – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Burgblick Wernfels
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
06.10.2020
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59, Burgblick, wurde bereits in der letzten Stadtratssitzung gefasst.
Zuvor wurden die Abwägungsbeschlüsse mit Stellungnahmen, auch durch den Stadtrat, beschlossen.
Im Zuge dieser Abwägungsbeschlüsse wurde jedoch die Stellungnahme der Höheren Landesplanung bei der Regierung von Mittelfranken nicht berücksichtigt. Bei der Übermittlung der Stellungnahmen der Höheren Landesplanung an das Planungsbüro ist es durch elektronische Übertragungsfehler dazu gekommen, dass die Stellungnahme der Höheren Landesplanung im Gesamtabwägungsbeschluss für den Stadtrat nicht berücksichtigt wurde.
Nachdem hier der Abwägungsbeschluss erneut zu fassen ist, jedoch auch hinsichtlich formalrechtlicher Auswirkung sich auf den Satzungsbeschluss Burgblick ergeben, wird derzeit mit dem Landratsamt Roth, Sachgebiet Bauen, abgestimmt, inwieweit hier der formalrechtliche Fehler korrigiert werden kann.
Nachdem der zuständige Sachgebietsleiter die Angelegenheit des Landratsamtes leider noch nicht bearbeiten konnte, da er sich im Urlaub befindet, kann auch zur Sitzung eine abschließende Beschlussempfehlung an den Stadtrat über die weitere Vorgehensweise nicht unterbreitet werden.
Sobald diese Klärung mit dem Landratsamt erfolgt ist, wird voraussichtlich in der nächsten Stadtratssitzung auch die weitere Vorgehensweise und die notwendigen Beschlüsse so gefasst werden, dass auch im Nachhinein ein formalrechtlicher Verfahrensfehler dazu führen kann, damit die Satzung auch rechtsbeständig ist.
Der Stadtrat Spalt nimmt von den aktuellen Entwicklungen und von der weiteren Vorgehensweise Kenntnis.
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3. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
06.10.2020
|
ö
|
informativ
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3 |
Sachverhalt
Keine Bekanntgabe.
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4. Vergabe Ausbau Ortsdurchfahrt Spalt: Vergabe Planungsleistungen aufgrund der durchgeführten Ausschreibungen und Empfehlungen des beauftragten Büros Prof. Rauch, Regensburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt
Für die Vergabe der Planungsleistungen Ortsdurchfahrt Spalt wurde ein VGV-Verfahren unter Beauftragung des Prof. Rauch, Regensburg, durchgeführt. Im Zuge dieses Vergabeverfahrens und der erfolgten Angebote und Auswertungen wurde nunmehr die Beschlussempfehlung zur Vergabe der Planungsleistungen an den Bieter A mit einer Auftragssumme von brutto EUR 350.918,49 empfohlen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt aufgrund des durchgeführten VGV-Verfahrens und der Vergabeempfehlung mit Auswertungen und Aufbereitung und Vorstellung der Büros die Vergabe der Planungsleistungen für die Ortsdurchfahrt Spalt zum Angebotspreis von EUR 350.918,49 brutto an den Bieter A auf Basis des stufenweisen Vertrages zu vergeben.
Mit der Auftragserteilung ist zunächst die Stufe 1 beauftragt.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt aufgrund des durchgeführten VGV-Verfahrens und der Vergabeempfehlung mit Auswertungen und Aufbereitung und Vorstellung der Büros die Vergabe der Planungsleistungen für die Ortsdurchfahrt Spalt zum Angebotspreis von EUR 350.918,49 brutto an den Bieter A auf Basis des stufenweisen Vertrages zu vergeben.
Mit der Auftragserteilung ist zunächst die Stufe 1 beauftragt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Antrag B90/Die Grünen; Durchsetzung gesetzliches Verbot des Rauchens auf öffentlichen Spielplätzen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Der Ortsverband B90/Die Grünen haben einen Antrag auf Verbot des Rauchens auf öffentlichen Spielplätzen am 15.09.2020 an den Stadtrat Spalt und Stadtverwaltung gerichtet.
In dem Antrag wird darauf hingewiesen und vorgesehen, dass auf allen öffentlichen Spielplätzen im Gemeindegebiet der Stadt Spalt klar und eindeutig auf das bayerische Landesgesetz geltende Rauchverbot hingewiesen wird.
Gegebenenfalls derzeit fehlende Beschilderungen sind zeitnah zu ergänzen.
Für die Spielplätze am Brombachsee, ist ggfls. die notwendige Ergänzung der Beschilderung mit dem ZVB abzustimmen.
Im Monatsspiegel nochmals auf das in Bayern geltende Recht hinzuweisen.
Die Entscheidung über diesen Antrag obliegt dem Stadtrat. In der rechtlichen Bewertung ist festzuhalten, dass in der Antragstellung ein Bayerisches Landesgesetz, Gesundheitsgesetz (Gesetz zum Schutz der Gesundheit) vorliegt. Im diesem Gesetz vom 23.07.2010 ist auch vorgesehen, dass bei öffentlich gewidmeten Flächen und Außenanlagen sowie Einrichtungen das Rauchverbot durch entsprechende Beschilderung zu untersagen ist. Dies betrifft nur Flächen, die einer öffentlichen Widmung unterliegen. Da keine öffentliche Widmung vorliegt, kann dieses Rauchverbot nur als Hinweis gelten, die nicht im Vollzug angeordnet werden.
Nachdem städtische Einrichtungen, Schule, Kindergarten hier einer öffentlichen Widmung unterliegen, ist somit grundsätzlich der Außenbereich Schule, Kindergarten von diesem Rauchverbot mit einzubeziehen.
Soweit Spielplätze in Spalt einer öffentlichen Widmung unterliegen, derzeit prüft die Verwaltung ob die Spielplätze tatsächlich diesen Widmungsakt haben, ist dieses Gesetz grundsätzlich anwendbar.
Die Zuständigkeit bei Spielplätzen am Brombachsee ist jedoch in Abstimmung mit dem Zweckverband Brombachsee auf die einzelnen Spielplätze abzustimmen. Insbesondere sollte hier eine einvernehmliche Lösung für alle Spielplätze um den See, der verschiedenen Standortgemeinden, durch den ZVB erfolgen. Dabei könnte lediglich ein Antrag seitens der Stadt Spalt an den ZVB vorgesehen werden, der dies prüft und eine entsprechende Umsetzung mit den Mitgliedsgemeinden abstimmt.
Soweit eine abschließende Widmung /Prüfung der öffentlichen Plätze und Spielplätze vorliegt, kann eine Umsetzung, soweit dies vom Stadtrat Spalt nunmehr im Gesetzesvollzug, unter Beachtung der Antragstellung des Ortsverbandes B90/Die Grünen vorgesehen wird, erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt nimmt von dem Antrag des Ortsverbandes B90/Die Grünen auf Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes und Anordnung und Aufstellung von Verbotsschildern auf öffentlich gewidmeten Flächen u.a. Spielplätzen, Außenanlagen und öffentlichen Gebäuden der Stadt Spalt Kenntnis und stimmt dem Antrag zum Gesetzesvollzug zu.
Entsprechende Hinweisschilder sollten zeitnah von der Verwaltung angebracht werden. Die Überprüfung der Spielplätze im Zuständigkeitsbereich des Zweckverband Brombachsee sollte mit einer Antragstellung an den ZVB, Geschäftsstelle erfolgen um hier eine einheitliche Vorgehensweise für alle Spielplätze um den See vorzusehen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt nimmt von dem Antrag des Ortsverbandes B90/Die Grünen auf Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes und Anordnung und Aufstellung von Verbotsschildern auf öffentlich gewidmeten Flächen u.a. Spielplätzen, Außenanlagen und öffentlichen Gebäuden der Stadt Spalt Kenntnis und stimmt dem Antrag als Gesetzesvollzug zu.
Entsprechende Hinweisschilder sollten zeitnah von der Verwaltung angebracht werden. Die Überprüfung der Spielplätze im Zuständigkeitsbereich des Zweckverband Brombachsee sollte mit einer Antragstellung an den ZVB, Geschäftsstelle erfolgen um hier eine einheitliche Vorgehensweise für alle Spielplätze um den See vorzusehen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9
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6. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Windschutz, Fl.Nr. 630/13 Gmk. Spalt, Amselstraße 14
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Bauherr: Udo Schwald, Amselstraße 14, 91174 Spalt
Baugrund: Amselstraße 14, Fl.Nr.630/13 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Windschutz
Auf dem Flurstück 630/13 der Gemarkung Spalt wurde von Herr Udo Schwald ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Windschutz gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Güsseldorfer Straße“ und wird gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben ist gemäß Art 57 Abs. 1 Buchst. g) BayBO grundsätzlich verfahrensfrei, da es sich um eine Terrassenüberdachung kleiner als 30m² und 3m tief handelt.
Ein Baugenehmigungsverfahren ist somit nicht durchzuführen.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Somit ist eine isolierte Entscheidung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu treffen.
In folgenden Punkten soll von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden:
- Baugrenze: Die Terrassenüberdachung soll an das bereits bestehende Wohnhaus angeschlossen werden. Somit wird die Baugrenze um ca. 15m² überschritten.
Dachneigung: Die Terrassenüberdachung soll eine Dachneigung von 5° vorweisen. Gemäß Bebauungsplan wären 30-38° festgesetzt.
Dacheindeckung: Die Terrassenüberdachung soll in einer Metall- Glaskonstruktion ausgeführt werden. Die Dacheindeckung ist im Bebauungsplan mit Ziegel festgesetzt.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von Herr Udo Schwald, Amselstraße 14, 91174 Spalt, zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Windschutz auf Fl.-Nr. 630/13 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von Herr Udo Schwald, Amselstraße 14, 91174 Spalt, zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Windschutz auf Fl.-Nr. 630/13 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses aus Holz, Fl.Nr. 62 Gmk. Spalt, Im Hohen Bühl 18
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
|
ö
|
beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Johann Beck, Im Hohen Bühl 18, 91174 Spalt
Baugrund: Im Hohen Bühl 18, Fl.Nr. 62 Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Errichtung eines Gartenhauses aus Holz
Auf dem Flurstück 62 der Gemarkung Wernfels wurde von Herr Johann Beck ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses aus Holz gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „ Nr. 1 Im hohen Bühl“ und wird gemäß § 30 BauGB geprüft.
Grundsätzlich sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m³, außer im Außenbereich verfahrensfrei.
Das geplante Gartenhaus ist kleiner als 75m³, befindet sich gemäß Flächennutzungsplan jedoch im Außenbereich.
Somit kann keine Entscheidung „isoliert“ getroffen werden.
Gemäß Bebauungsplan sind untergeordnete Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.
Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt vor.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Im angrenzenden Grundstück wurden die überbaubaren Grundstücksflächen ebenfalls durch Nebengebäude überschritten.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Gemäß Flächennutzungsplan liegt das Wohnhaus des Flurstückes im allgemeinen Wohngebiet, das geplante Gartenhaus jedoch im Grünland.
Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Herr Johann Beck, Im Hohen Bühl 18, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Gartenhauses aus Holz auf Fl.Nr. 62 Gmk. Wernfels, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Herr Johann Beck, Im Hohen Bühl 18, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Gartenhauses aus Holz auf Fl.Nr. 62 Gmk. Wernfels, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Dringlichkeitsentscheidung gem. Art. 37 Abs. 3 GO durch den Zweiten Bürgermeister; hier: Auftragsvergabe für die Erstellung eines Metallgeländers zur Absturzsicherung im Kräutergarten "Am Hatzelbach"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
06.10.2020
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Für den Kräutergarten am Hatzelbach (Löffler) war es notwendig, für eine Absturzsicherung noch ein Metallgeländer als Schutzvorrichtung erstellen zu lassen.
Eine entsprechende Angebotseinholung ist durch das Büro Ermisch erfolgt. Eine Vergabe war ursprünglich in der Stadtratssitzung am 06.10.2020 vorgesehen. Aufgrund der Öffnung des Kräutergartens und der Vorlaufzeit für die Anbringung des Schutzgitters, das zwingend notwendig ist um hier eine Gefährdung von Besuchern auszuschließen, wurde die Vergabe im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, nach Art. 37, Abs. 3 GO durch den 2.Bürgermeister am 17.09.2020 getroffen.
Dabei wurde entschieden, dass eine Auftragsvergabe an günstigsten Anbieter, Firma Wegerer Pleinfeld in einer Größenordnung von 1.644,50 € erfolgt.
Der Stadtrat Spalt ist von den Dringlichkeitsentscheidungen gem. der Bayerischen Gemeindeordnung zu informieren.
Die Mitglieder des Stadtrates haben Kenntnis genommen.
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9. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Bechhofen "Sondergbiet PV-Anlage II"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
06.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Abenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2020 die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Anregungen behandelt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 02.09.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gemacht.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde die Planung entsprechend angepasst.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage II“ der Stadt Abenberg berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 15. Oktober 2020 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage II“ der Stadt Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage II“ der Stadt Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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10. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Abenberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
06.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Abenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2020 die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Anregungen behandelt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 02.09.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gemacht.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde die Planung entsprechend angepasst.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Abenberg berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 15. Oktober 2020 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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11. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Bechhofen "Sondergebiet PV-Anlage"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
06.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Abenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2020 die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Anregungen behandelt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 02.09.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gemacht.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde die Planung entsprechend angepasst.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage“ der Stadt Abenberg berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 15. Oktober 2020 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage“ der Stadt Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage“ der Stadt Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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12. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 14. Änderung des FNP, Teilplan Haundorf - Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach - Ost" und Aufstellung des BPlan "Obererlbach - Sondergebiet Luß"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
06.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Haundorf hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach-Ost“ sowie gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ beschlossen.
In der Sitzung vom 13.07.2020 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen bzw. Einwände und Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Ergebnis wurde in die oben genannten Entwürfe samt Anlagen eingearbeitet.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Haundorf berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 17. Oktober 2020 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 08.09.2020 bis einschließlich 08.10.2020 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach-Ost“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ der Gemeinde Haundorf in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach-Ost“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ der Gemeinde Haundorf in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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13. Bauvoranfrage - Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 41/22 Gmk. Enderndorf, Seeweg 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Bauherr: Michael und Christian Harlander, Maisenweg 3, 86641 Rain am Lech
Baugrundstück: Fl.Nr. 41/22, Gmk. Enderndorf am See, Seeweg 4
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses
Auf dem Flurstück 41/22 der Gemarkung Enderndorf am See wurde von Herr Michael und
Christian Harlander ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses gestellt.
Es ist geplant ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten am Seeweg in Enderndorf zu
errichten.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplan „Enderndorf Strand - Ost“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind im Sondergebiet Beherbergung neben dem reinen Beherbergungsbetrieb nur Wohnungen für Betriebsinhaber, -beschäftige und Ferienwohnungen zulässig.
Gemäß der Bauvoranfrage ist anzunehmen, dass es sich bei dem beantragten Neubau nicht um einen Beherbergungsbetrieb handelt.
Gemäß 4.2.1 der Satzung sind für Hauptkörper im Bereich des Sondergebietes Beherbergung lediglich Satteldächer mit einer Neigung von 45° - 50° zulässig. Bei untergeordneten Baukörpern sind Pultdächer zulässig.
Das geplante Wohnhaus soll komplett mit einem Flachdach errichtet werden.
Die Stadt Spalt hat mit der Festsetzung des Bebauungsplanes eine klare Festlegung der Bauflächen Seeweg getätigt. Die Flächen sollen keinen Zeitwohnungen, keinen Wohngebäuden, sondern der Nutzung für Tourismus und Beherbergung dienen.
Größere Beherbergungsbetriebe Innerorts will die Stadt Spalt durch dieses Angebot ausschließen.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im Sondergebiet Beherbergung.
Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde nicht eingeholt.
Beschlussvorschlag
Das Benehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herr Michael und Christian Harlander, Maisenweg 3, 86641 Rain am Lech, zum Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 41/22 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt nicht erteilt.
Beschluss
Das Benehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herr Michael und Christian Harlander, Maisenweg 3, 86641 Rain am Lech, zum Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 41/22 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt nicht erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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14. Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 21
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Bauherr: Regina Leibgeber-Davis, Rossteissling 18, 92274 Gebenbach
Baugrundstück: Hopfenrebe 21, Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Auf dem Flurstück 738/41 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Regina Leibgeber-Davis ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage gestellt.
Frau Leibgeber-Davis plant den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 738/41 der Gemarkung Spalt, welches sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ befindet.
Der Vorentwurf des Bauvorhabens entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Fragen sind zum Vorentwurf gestellt:
Erdgeschoss + Dachgeschoss mit Kniestock max. 60cm
Das geplante Bauvorhaben soll mit 2 Vollgeschossen und einem Kniestock von 2m realisiert werden.
Eine Abweichung des Kniestockes ist denkbar, jedoch sollte es sich um eine geringe Abweichung handeln.
Das geplante Bauvorhaben soll eine geringe Dachneigung von 25 Grad erhalten.
In der direkten Nachbarschaft sind die Dachneigungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes und entsprechen dem fränkischen Baustil.
Eine höhere Dachneigung als im Vorentwurf geplant, könnte den niedrigeren Kniestock kompensieren.
- Gem. textlichen Festsetzungen dürfen Einzelgauben nicht breiter als 1,50m sein.
Die addierte Gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Haupthauses nicht überschreiten.
Das geplante Bauvorhaben soll nach Angaben der Antragstellerin mit einer Länge der Gaube von ca. 6,50m realisiert werden.
Die Gaube soll an der Rückseite des Hauses angebracht werden.
Aus dem Vorentwurf ist keine Gaube/ kein Erker ersichtlich. Es ist naheliegend, dass die Antragstellerin den würfelartigen Anbau als Erker betitelt.
Dieser muss gemäß textlichen Festsetzungen untergeordnet sein und sich deutlich von der Hauptfirstrichtung abheben.
Die Firstrichtung kann vom Hauptgebäude abweichen.
Das geplante Bauvorhaben soll mit einer Fertiggarage mit Flachdach realisiert werden.
Im näheren Umfeld sind bereits vereinzelt Flachdachgaragen realisiert worden.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.
Die Stellplätze können auf dem Baugrund realisiert werden.
Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Regina Leibgeber-Davis, Rossteissling 18, 92274 Gebenbach zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Der Kniestock soll angepasst reduziert werden.
Die Dachneigung wird auf min. 35 Grad erhöht.
SR bschließt eine entsprechende Planung die angemessen an BPlan vor allem an Kniestock und Dachneigung ergeben.
21 gegen 0 Stimmen
Beschluss 1
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Regina Leibgeber-Davis, Rossteissling 18, 92274 Gebenbach zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Der Kniestock soll angepasst reduziert werden.
Die Dachneigung wird auf min. 35 Grad erhöht.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21
Abstimmungsbemerkung
Das Einvernehmen wurde nicht erteilt.
Beschluss 2
Der Stadtrat Spalt beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Regina Leibgeber-Davis, Rossteissling 18, 92274 Gebenbach zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erst dann zu erteilen, wenn Kniestock und Dachneigung dem Bebauungsplan angepasst werden.
Eine erneute Bauvoranfrage ist erforderlich.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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15. Bauantrag - Errichtung eines Carports mit Wintergarten, Fl.Nr. 748/5 Gmk. Spalt, Breslauer Straße 18
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Bauherr: Kipf Dieter, Breslauer Straße 18, 91174 Spalt
Baugrund: Breslauer Straße 18, Fl.Nr.748/5 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Carports mit Wintergarten
Auf dem Flurstück 748/5 der Gemarkung Spalt wurde von Herr Dieter Kipf ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports mit Wintergarten gestellt.
Ein Carport soll angrenzend an das Wohnhaus direkt an die Grundstücksgrenze im Kurvenbereich der Breslauer Straße errichtet werden.
Geplant ist ein Carport mit Obergeschoss, welches als Wintergarten genutzt werden soll.
Der Bereich des Carports im Kurvenbereich wird aktuell bereits als Einfahrt zum Grundstück genutzt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Gem. Garagen- und Stellplatzverordnung ist zum öffentlichen Verkehrsbereich eine Zu- und Abfahrt von min. 3 m Länge vorzusehen.
Ein Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Garagen- und Stellplatzsatzung liegt bei.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herr Dieter Kipf, Breslauer Straße 18, 91174 Spalt zur Errichtung eines Carports mit Wintergarten auf Fl.Nr. 748/5 Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herr Dieter Kipf, Breslauer Straße 18, 91174 Spalt zur Errichtung eines Carports mit Wintergarten auf Fl.Nr. 748/5 Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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16. Bauantrag - Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen, Fl.Nr. 630/12 Gmk. Spalt, Amselstraße 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
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ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Bauherr: Christine-Maria Haluf Robert Michael Haluf, Amselstraße 12, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl.Nr. 630/12, Gmk. Spalt, Amselstraße 12
Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen
Auf dem Flurstück 630/12 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Christine-Maria Haluf und Herr Robert Michael Haluf ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen gestellt.
Das bereits bestehende Wohnhaus soll durch kleinere Baumaßnahmen zu drei Ferienwohnungen umgebaut werden. Die einzelnen Baumaßnahmen sind verfahrensfrei. Die Änderung der Nutzung bedarf eines Bauantrages.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Güsseldorfer Straße Nr. 13“ und wird gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Durch die Nutzungsänderung sind 3 weitere Stellplätze nötig. Diese werden auf dem Flurstück gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Spalt errichtet.
Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind teilweise vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Christine-Maria Haluf und Herr Robert Michael Haluf, Amselstraße 12, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen auf Fl.-Nr. 630/12 der Gemarkung Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
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17. Vollzug des BauGB - Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
|
ö
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beschließend
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17 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.04.2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer
Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche
südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt im Rahmen eines Investorenmodells beschlossen.
Die Bekanntmachung der Aufstellung und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgten durch Anschlag an den Amtstafeln am 07.05.2020.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08.05.2020 bis einschl. 22.06.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1, § 2 Abs. 2 BauGB sind entsprechende Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingegangen.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurde die Planung durch das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co.KG entsprechend angepasst.
Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden.
Die Abwägungstabelle im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der rechtskräftige Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer
Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche
südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt (Anlage 2), in der Fassung vom 06.10.2020 mit Begründung (Anlage 3), gefasst werden.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitigen Behördenbeteiligung und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer
Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt in der Fassung vom 06.10.2020 mit Begründung.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitigen Behördenbeteiligung und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer
Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt in der Fassung vom 06.10.2020 mit Begründung.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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18. Vollzug des BauGB - Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 mit integrierten Grünordnungsplan "Am Planetenweg", Gemarkung Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
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ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.04.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 mit integriertem Grünordnungsplan „Am Planetenweg“, Gemarkung Spalt im Rahmen eines Investorenmodells beschlossen.
Die Bekanntmachung der Aufstellung und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgten durch Anschlag an den Amtstafeln am 07.05.2020.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08.05.2020 bis einschl. 22.06.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1, § 2 Abs. 2 BauGB sind entsprechende Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingegangen.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurde die Planung durch das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co.KG entsprechend angepasst.
Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden.
Die Abwägungstabelle im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der rechtskräftige Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 mit integriertem Grünordnungsplan „Am Planetenweg“, Gemarkung Spalt (Anlage 2), in der Fassung vom 06.10.2020 mit Satzung und Begründung (Anlage 3 und 4), gefasst werden.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitigen Behördenbeteiligung und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 mit integriertem Grünordnungsplan „Am Planetenweg“, Gemarkung Spalt, in der Fassung vom 06.10.2020 mit Satzung und Begründung.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 mit integriertem Grünordnungsplan „Am Planetenweg“, Gemarkung Spalt, ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitigen Behördenbeteiligung und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 mit integriertem Grünordnungsplan „Am Planetenweg“, Gemarkung Spalt, in der Fassung vom 06.10.2020 mit Satzung und Begründung.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 mit integriertem Grünordnungsplan „Am Planetenweg“, Gemarkung Spalt, ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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19. Finanzcontrolling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
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ö
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19 |
Sachverhalt
- Der monatliche Finanzbericht über die Entwicklung der Haushaltslage und der Liquiditätsplanung liegt zum Stand 30.09.2020 in der Anlage bei.
Ergänzend wird dabei darauf hingewiesen, dass die Steuereinnahmen aufgrund der Erkrankung des Sachbearbeiters gerade im Hinblick auf Gewerbesteuerveränderungen nicht aktuell sind und sich somit auch noch erhebliche Verschiebungen im Bereich des Gewerbesteuer-Ist-Aufkommens ergeben werden.
Eine aktuelle Fassung wird somit erst im nächsten Monatsbereich in Bezug auf die Gewerbesteuern festzustellen sein.
- Schnellinfo des Bayer. Gemeindetages: der Bayer. Gemeindetag hat mit Schnellinfo vom 17.09.2020 auf die Entwicklung der Steuereinnahmen in den Bayer. Gemeinden lt. Kassenstatistik für das 1. Halbjahr 2020 verwiesen.
Auf die Hinweise und die erheblichen Mindereinnahmen im Bereich der Steuereinnahmen wird hingewiesen.
- Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung vom 08.-10. Sept. 2020
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen des Bundes hat die aktuellen Entwicklungen der Steuerschätzungen für 2020 und in den folgenden Jahren mitgeteilt.
Dabei wird weiterhin mit erheblichen Mindereinnahmen aufgrund der Schätzungen im Steueraufkommen hingewiesen.
Dabei werden sich lokale und regionale Auswirkungen wesentlich stärker abzeichnen.
Die Steuerschätzungen beziehen sich nur auf die gesamte Betrachtung bundesweit und lassen hier insoweit nur vorsichtige Rückschlüsse auf die regionalen und lokalen Entwicklungen zu.
Weitergehende Erläuterungen werden in der Stadtratssitzung am 06.10.2020 mündlich vorgetragen.
Der Stadtrat Spalt nimmt davon Kenntnis .
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20. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
|
ö
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informativ
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20 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung mitgeteilt:
- Schnellinput des Bayerischen Gemeindetages vom 17.09.2020 Nr. 37 bezgl. Verordnung über Kommunalwirtschaftliche Erleichterung anlässlich der Corona-Pandemie von 2020
– Rahmenhygienekonzept für Märkte ohne Volksfestcharakter.
- Mitteilung des Landratsamtes Roth vom 18.09.2020 – Mitteilung des Kreisbrandrates bzw. des Fachberaters für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von Mittelfranken. Infektionsschutzhinweise für Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb der Feuerwehren während der Corona-Pandemie.
- Mitteilung Bayerischer Gemeindetag, Schnellinfo vom 17.09.2020 Nr. 36 – Steuereinnahmen Bayerischer Gemeinden lt. Kassenstatistik im 1. Halbjahr 2020
- Mitteilung des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über Förderrichtlinien, Wasserstofftankstellen-Infrastruktur vom 22.09.2020
- Mitteilung der Regierung von Mittelfranken vom 16.09.2020, Zuwendungsbescheid gem. Art. 28 BayKiBiG i. v. M. Art. 10 BayFAG/ Neubau einer Kinderkrippe mit 24 Plätzen
Seniorenbeirat der Stadt Spalt
Am 30.09.2020 fand ein Austausch zwischen den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates Spalt mit dem Seniorenbeiratsvorsitzenden, Herrn Bernhard Gropper, statt. Anwesend waren vier Fraktionsvorsitzende und der Bürgermeister.
Als Anlage präsentierte der Seniorenbeirat Bilanzjahresberichtziele.
Es wurde über die Stellung des Seniorenbeirates in der Stadt Spalt für die nächsten Jahre gesprochen.
Es wurde vereinbart, dass der Seniorenbeirat einmal im Jahr einen Bericht für den Gesamtstadtrat in der öffentlichen Sitzung abgibt. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Treffen mit dem Ersten Bürgermeister bzw. Geschäftsleiter und es wird mindestens zweimal im Jahr der Lenkungsausschuss mit dem Stadtentwicklungskonzept und der Mitarbeit des Seniorenbeirates ab dem Jahr 2021 wieder stattfinden. Der nächste Lenkungsausschuss soll noch im Jahr 2020 erfolgen. Der Seniorenbeirat bringt sich für Seniorenbelange bei den einzelnen Projekten ein.
Darüber hinaus erwähnte Herr Gropper, dass die Besetzung des zukünftigen Seniorenbeirats nicht einfach ist, da die Mitarbeit im Seniorenbeirat in der Bevölkerung durchaus stärker sein könnte.
Der Stadtrat Spalt nimmt von den Mitteilungen und Informationen Kenntnis.
Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses, An der Bahn 6, Fl.-Nr. 1509/4 Gmk. Großweingarten:
Das Bauvorhaben von Herr Benjamin Winter und Frau Joana Schuler wurde bereits in der Stadtratssitzung am 21.07.2020 behandelt. Das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses im Rahmen der vorgelegten Bauantragsunterlagen wurde einstimmig erteilt.
Die Bauherren haben die ergänzenden Unterlagen zur Verpflichtungserklärung über die Löschung der Grunddienstbarkeit in Bezug auf das Geh- und Fahrtrecht und zu den Befreiungen des dort geltenden Bebauungsplanes über die Stadt Spalt nachgereicht.
Das Einfamilienhaus mit Garage soll gemäß bereits behandelter Planunterlagen ausgeführt werden. Hierfür sind Befreiungen des Bebauungsplanes notwendig, welchen in der Stadtratssitzung am 21.07.2020 bereits zugestimmt wurde.
Da es sich um keine Änderung der bereits in der Sitzung am 21.07.2020 behandelten Planung handelt, sondern diese lediglich um ein Formular ergänzt wurde, ist das gemeindliche Einvernehmen bereits im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilt worden.
Bauvorhaben Neubau einer Terrassenüberdachung, Schnittling 22, Fl.Nr. 710/8 Gmk. Fünfbronn:
Das Bauvorhaben von Frau Banik und Herr Müller wurde bereits in der Stadtratssitzung am 07.07.2020 behandelt. Das Einvernehmen zum Neubau einer Terrassenüberdachung im Rahmen der vorgelegten Bauantragsunterlagen wurde einstimmig erteilt.
Die Bauherren haben die ergänzenden Unterlagen zu der Befreiung des dort geltenden Bebauungsplanes über die Stadt Spalt nachgereicht.
Die Terrassenüberdachung soll gemäß bereits behandelter Planunterlagen ausgeführt werden. Hierfür ist eine Befreiung des Bebauungsplanes notwendig.
Da es sich um keine Änderung der bereits in der Sitzung am 07.07.2020 behandelten Planung handelt, sondern diese lediglich um ein Formular ergänzt wurde, ist das gemeindliche Einvernehmen bereits im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilt worden.
Der Stadtrat Spalt nimmt von den Mitteilungen und Informationen Kenntnis.
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21. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
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ö
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informativ
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21 |
Sachverhalt
Von Seiten wird nachgefragt, ob die öffentlichen Sitzungsprotokolle auf die Homepage der Stadt Spalt eingestellt werden.
Der Vorsitzende sichert eine Prüfung zu.
Auf die Frage, ob ein Energienutzungskonzept für Stadt Spalt vorhanden ist, antwortet der Vorsitzende, dass dies im Jahr 2021 eingestellt wird.
Brandschutzgutachten Schule; welche Maßnahmen sind erforderlich?.
Eine Erledigung durch das Bauamt wurde zugesichert.
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22. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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12. Sitzung des Stadtrates
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06.10.2020
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ö
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informativ
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22 |
Datenstand vom 26.11.2020 09:57 Uhr