Datum: 20.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kornhaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
18 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15.09.2020 und 06.10.2020
19 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
20 Bauantrag - Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen, Fl.Nr. 630/12 Gmk. Spalt, Amselstraße 12
21 Tektur zum Bauantrag B 605-2020 - Anbau nach Süden in Holzbauweise, Fl.Nr. 404/3 Gmk. Spalt, Gnomenweg 7
22 Bauantrag - Erweiterung einer KFZ-Werkstatt und Errichtung von zwei SB-Waschboxen, einer Portalwaschanlage und zwei Saugerplätzen in Spalt
23 Vollzug des BauGB - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 "ehem. Hopfenhallenareal"
24 Namensgebung für das das Baugebiet „Am Allersbacher Weg“
25 Bebauungsplan Burgblick Nr. 59 im Ortsteil Wernfels
25.1 Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan Burgblick vom 18.08.2020
25.2 Abwägungsbeschluss der Stellungnahme der höheren Landesplanung Regierung von Mittelfranken
25.3 Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Burgblick Nr. 59
26 Auftragsvergabe Mietwohnung Feuerwehr Spalt, Industriestraße 16, Sanierung des Badezimmers
27 Auftragsvergabe - Anschaffung von 7 neuen Hundetoiletten
28 Fortsetzung des Förderprogrammes Leihgeräte
29 Kommunale Bürgerstiftung der Stadt Spalt, hier: Bekanntgabe des Spendenaufkommens
30 Datenschutzrechtliche Regelungen des Landesamt für Datenschutz in Bezug auf den Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung
31 Mitteilung
32 Anfragen
33 Frageviertelstunde

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18. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15.09.2020 und 06.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 18

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 15.09.2020 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 15.09.2020 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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19. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö informativ 19

Sachverhalt

- Keine Bekanntmachungen -

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20. Bauantrag - Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen, Fl.Nr. 630/12 Gmk. Spalt, Amselstraße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 20

Sachverhalt

Bauherr:                Christine-Maria Haluf Robert Michael Haluf, Amselstraße 12, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 630/12, Gmk. Spalt, Amselstraße 12

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen


Auf dem Flurstück 630/12 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Christine-Maria Haluf und Herr Robert Michael Haluf ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen gestellt.

Der Antrag auf Baugenehmigung ist bereits in der Stadtratssitzung am 06.10.2020 thematisiert worden.

Das bereits bestehende Wohnhaus soll durch kleinere Baumaßnahmen zu drei Ferienwohnungen umgebaut werden. Die einzelnen Baumaßnahmen sind verfahrensfrei. Die Änderung der Nutzung bedarf eines Bauantrages.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Güsseldorfer Straße Nr. 13“ und wird gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.
Im Allgemeinen Wohngebiet können gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden.
Somit sind keine Versagensgründe der Nutzungsänderung ersichtlich.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.

Durch die Nutzungsänderung sind 3 weitere Stellplätze nötig. Diese werden auf dem Flurstück gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Spalt errichtet.

Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind teilweise vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Christine-Maria Haluf und Herr Robert Michael Haluf, Amselstraße 12, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen auf Fl.-Nr. 630/12 der Gemarkung Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Christine-Maria Haluf und Herr Robert Michael Haluf, Amselstraße 12, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen auf Fl.-Nr. 630/12 der Gemarkung Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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21. Tektur zum Bauantrag B 605-2020 - Anbau nach Süden in Holzbauweise, Fl.Nr. 404/3 Gmk. Spalt, Gnomenweg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 21

Sachverhalt

Bauherr:                 Margit und Jürgen Haßferter, Gnomenweg 7, 91174 Spalt

Baugrundstück:         Fl.Nr. 404/3 Gmk. Spalt, Gnomenweg 7

Bauvorhaben:         Tektur zum Bauantrag: Anbau nach Süden in Holzbauweise


Auf dem Flurstück 404/3 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn und Frau Haßferter eine Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau nach Süden in Holzbauweise gestellt.
Der Bauantrag wurde bereits in der Stadtratssitzung am 04.08.2020 behandelt und das Einvernehmen erteilt.

Die aktuell eingereichte Tektur beinhaltet die bereits bestehende Gaube nach Süden, eine Stützmauer zur Realisierung der Stellplätze und die Nutzungsänderung zu 3 Wohneinheiten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 9 „Druidenbaum“ in Spalt und wird somit gemäß
§ 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der geplante Anbau und die Stützmauer überschreiten die festgesetzten Baugrenzen, der würfelartige Anbau weicht von der festgelegten Dachneigung ab und überschreitet die vorgegebene Traufhöhe von 3,50m.
Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt bei.


Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das geplante Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Ein Abstandsflächenplan liegt bei.

Es werden 3 weitere Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung errichtet.

Die nachbarschaftsunterschriftliche Zustimmung ist vollständig vorhaben.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zur Tektur des Bauantrages von Herrn und Frau   Haßferter, Gnomenweg 7, 91174 Spalt, zum Anbau nach Süden in Holzbauweise auf Fl.Nr. 404/3 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zur Tektur des Bauantrages von Herrn und Frau   Haßferter, Gnomenweg 7, 91174 Spalt, zum Anbau nach Süden in Holzbauweise auf Fl.Nr. 404/3 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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22. Bauantrag - Erweiterung einer KFZ-Werkstatt und Errichtung von zwei SB-Waschboxen, einer Portalwaschanlage und zwei Saugerplätzen in Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 22

Sachverhalt

Bauherr:                        Josef Beierlein, Industriestraße 14, 91174 Spalt

Baugrundstück:         Industriestr. 14, Fl. Nr. 1198, Teil aus Fl.Nr. 1200, Gmk. Spalt
               
Bauvorhaben:                Erweiterung einer KFZ – Werkstatt und Errichtung von zwei SB-Waschboxen, einer Portalwaschanlage und zwei Saugerplätzen.
 
Auf dem Flurstück 1198 sowie dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1200, Eigentümer Miehling Elfride, Gemarkung Spalt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung einer KFZ-Werkstatt und Errichtung von zwei SB-Waschboxen, einer Portalwaschanlage und zwei Saugerplätzen in Spalt eingereicht.

Über das Bauvorhaben wurde im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid bereits in der Bauausschussitzung am 05.02.2019 beraten.
In der Stadtratssitzung am 10.09.2019 wurde das Einvernehmen zur Tektur des Antrages auf Vorbescheid erteilt.
Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid wurde ein Immisionsschutzberechung zum geplanten Bauvorhaben erstellt.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Jedoch befindet sich in der unmittelbaren Nachbarschaft zu dem Bebauungsplan „Maierhof“.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem Mischgebiet.
Gemäß § 6 Abs. 1 dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Das geplante Bauvorhaben ist eine gewerbliche Anlage. Eine KFZ-Werkstatt ist bereits vorhanden.

Die Betriebszeit ist an Werktagen von 8 Uhr bis 20 Uhr geplant.
Eine Betriebsbeschreibung liegt bei.


Ein Antrag auf Abstandsflächenübernahme liegt ebenfalls bei.

Die Nachbarschaftsunterschriften sind teilweise vorhanden.
Nach Angaben des Antragstellers wurde der Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke durch die Gemeinde gem. Art 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Josef Beierlein, Industriestraße 14, 91174 Spalt, für die Erweiterung einer KFZ -Werkstatt und Errichtung von zwei SB-Waschboxen, einer Portalwaschanlage und zwei Saugerplätzen in Spalt  auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1198 TF, 1200, Gemarkung Spalt,
 wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Josef Beierlein, Industriestraße 14, 91174 Spalt, für die Erweiterung einer KFZ -Werkstatt und Errichtung von zwei SB-Waschboxen, einer Portalwaschanlage und zwei Saugerplätzen in Spalt  auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1198 TF, 1200, Gemarkung Spalt,
 wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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23. Vollzug des BauGB - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 "ehem. Hopfenhallenareal"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 23

Sachverhalt

Das Grundstück mit der Flurnummer 1202/2 und 1202/11, Gemarkung Spalt, soll im Rahmen eines Bebauungsplanes unter der Nr. 61 „Ehem. Hopfenhallenareal“ realisiert werden.

Auf einer Fläche von ca. 1 ha beabsichtigt die Stadt Spalt neue Wohnfläche und öffentliche Einrichtungen zu entwickeln.
Ziel ist es Wohnraum, Büros, eine Bäckerei, eine Bank und eine Markthalle zu verwirklichen.

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt und wird vom Planungsbüro Moser + Ziegelbauer Architektur und Städtebau GmbH überplant.
Das Bauleitverfahren soll im Vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

Erste Entwurfspläne in der Fassung vom 05.10.2020 liegen den Sitzungsunterlagen bei.

In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 „Ehem. Hopfenhallenareal“ vorzunehmen.

Die Billigung des Planentwurfes und der Auslegungsbeschluss wird in einer späteren Sitzung erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ehem. Hopfenhallenareal“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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24. Namensgebung für das das Baugebiet „Am Allersbacher Weg“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 24

Sachverhalt

Aufgrund der Empfehlungen und Vorschläge aus der Stadtratssitzung zur Findung der Straßennamensbezeichung für das Baugebiet „Am Allersbacher Weg“ wurde der Investor der dortigen Maßnahme, die Fam. Mühling, gebeten, mit den Käufern der Grundstücksparzellen bezüglich der Namensgebung einen Vorschlag zu unterbreiten.

Wir haben hier verschiedene Vorschläge dem Stadtrat Spalt vorgetragen als Namensgebung.

Nach Mitteilung des Investors Mühling in Abstimmung mit den Erwerbern wurde der Wunsch geäußert, als Straßenbezeichnung den Namen „Germanenweg“ vorzusehen.

Es wird daher dem Stadtrat vorgeschlagen, in seiner Zuständigkeit auch für das Baugebiet am Allersbacher Weg den Straßennamen, wie jetzt von den Anliegern gewünscht, zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für das Baugebiet am Allersbacher Weg der Straßenname „Germanenweg“ als Straßenbezeichnung erfolgt.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für das Baugebiet am Allersbacher Weg der Straßenname „Germanenweg“ als Straßenbezeichnung erfolgt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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25. Bebauungsplan Burgblick Nr. 59 im Ortsteil Wernfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 25

Sachverhalt

Wie in der letzten Stadtratssitzung bereits informiert, wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 „Wernfels,Burgblick“ bereits gefasst.

Zuvor wurden die Abwägungsbeschlüsse mit Stellungnahmen, auch durch den Stadtrat, beschlossen.

Im Zuge dieser Abwägungsbeschlüsse wurde jedoch die Stellungnahme der Höheren Landesplanung bei der Regierung von Mittelfranken nicht berücksichtigt. Bei der Übermittlung der Stellungnahmen der Höheren Landesplanung an das Planungsbüro ist es durch elektronische Übertragungsfehler dazu gekommen, dass die Stellungnahme der Höheren Landesplanung im Gesamtabwägungsbeschluss für den Stadtrat nicht berücksichtigt wurde.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Roth, Sachgebiet Bauen, soll der Satzungsbeschluss, um formalrechtliche Verfahrensfehler zu vermieden, aufgehoben werden.
Im Anschluss wird die Stellungnahme der Höheren Landesplanung abgewogen und ein erneuter Abwägungsbeschluss gefasst.


Nachfolgend soll die Satzung erneut beschlossen und in Kraft gesetzt werden.

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25.1. Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan Burgblick vom 18.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 25.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2019 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB beschlossen.

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ erfolgte nach durchgeführter öffentlicher Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden in der Stadtratssitzung am 18.08.2020.
Der Satzungsbeschluss wurde durch Anschlag an den Amtstafeln am 27.08.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Um die fehlende Stellungnahme der Höheren Landesplanung abzuwägen, soll nachfolgend der Satzungsbeschluss vom 18.08.2020 vorerst aufgehoben werden.

Die Abwägung und der erneute Satzungsbeschluss erfolgen nachfolgend.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt hebt den Satzungsbeschluss vom 18.08.2020 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ mit sofortiger Wirkung auf.  

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt hebt den Satzungsbeschluss vom 18.08.2020 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ mit sofortiger Wirkung auf.  

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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25.2. Abwägungsbeschluss der Stellungnahme der höheren Landesplanung Regierung von Mittelfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 25.2

Sachverhalt

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ wurde aufgehoben, um die Abwägung und den erneuten Satzungsbeschluss durchzuführen.

Die Stellungnahme der Höheren Landesplanung wurde aus technischem Versagen bei der Abwägung nicht berücksichtigt. Folgende Stellungnahme wurde von der höheren Landesplanungsbehörde eingereicht:

Die Regierung von Mittelfranken nimmt als höhere Landesplanungsbehörde anhand der von ihr in dieser Eigenschaft ausschließlich zu vertretenden überörtlich raumbedeutsamen Belange der Raumordnung und Landesplanung zu o.g. Bebauungsplanentwurf wie folgt Stellung:
Gegen den im Auslegungsverfahren befindlichen Entwurf wurden im Verfahren nach §4 Abs. 1 BauGB bereits aus landesplanerischer Sicht Stellung genommen .Es wurde mitgeteilt, dass Einwendungen nicht erhoben werden, wenn Aussagen zum Bedarf konkretisiert würden und eine Auseinandersetzung mit vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen nachvollziehbar erfolgen würde.
Zur Prüfung der Übereinstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung hinsichtlich der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme kommt der Nachvollziehbarkeit des ermittelten Bedarfs neuer Siedlungsflächen ein besonderer Stellenwert zu.
Hierzu verweisen wir auf die Auslegungshilfe „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerlschen Überprüfung“ vom 07.01.2020 (http://www.landesentwicklung-bayern.de /flaechensparoffensive/).
Die Stellungnahme vom 20.11.2019 wird aufrechterhalten. Der Bedarf an neuen Wohnflächen ist auch im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Maierhof“ darzustellen.
Zudem ist eine Strategie zur Aktivierung vorhandener Innenentwicklungspotenziale aufzuzeigen.
Bei Beachtung dieser Hinweise können Einwendungen aus landesplanerischer Sicht zurückgestellt werden.

Die Stellungnahme vom 20.11.2019 (RMF-SG24-8314.01-185-10-2) wurde in der Abwägung zum Vorentwurf in der Stadtratssitzung vom 14.04.2020 behandelt und somit in der Planung berücksichtigt.
Die Auslegungshilfe „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung“ des StMWI vom 07.01.2020 wurde zur kenntnisgenommen und weitestgehend in der Begründung berücksichtigt.
In der Gemeinde Spalt stehen verschiedene Flächenpotentiale / Innenentwicklungspotentiale zur Verfügung. Die Stadt Spalt initiiert in Form von Leerstandsmanagement die Stärkung der Innenentwicklung, um der anhaltenden Nachfrage an Wohnraum / Baugrundstücken gerecht zu werden. Aktuell ist das Flächenmanagement der Stadt Spalt noch im Aufbau. Eine Zusammenstellung aller Flächenpotentiale für das gesamte Stadtgebiets ist deshalb bislang noch nicht fertiggestellt. Im Rahmen des Flächenmanagements der Stadt Spalt wird künftig eine regelmäßige Überprüfung der Flächenverfügbarkeiten fortgeführt. Vermehrte Anfragen erfolgten bereits. Bekannt ist bereits, dass alle verfügbaren Innentwicklungspotentiale aufgrund privater Eigentumsstrukturen nicht zur Verfügung. Während gemeindeeigene Flächen verhältnismäßig schnell aktiviert werden können, ist bei privaten Flächen grundsätzlich ein Einvernehmen mit dem Eigentümer erforderlich. Die vorhandenen Innentwicklungspotentiale sind in privatem Eigentum und nach aktuellem Stand nicht verfügbar. So handelt es sich bei einigen Baulücken auch um Teilbereiche von sehr großen privaten Grundstücken, bei welchen eine Aktivierung nur schwer vorstellbar ist - insbesondere für eine Bebauung von Personen außerhalb der Familie des Eigentümers. Darüber hinaus gibt es auch Baugebiete, welche sich nun im Laufe der Zeit aufgrund ihrer natürlichen Begebenheiten als wenig attraktiv für eine Bebauung darstellen. Des Weiteren weisen nicht alle Ortsteile eine gleichwertige Attraktivität auf dem lmmobilienmarkt auf.
Das Plangebiet ist im FNP / LP bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Im Zuge der Aufstellung des FNP / LP wurde bereits eine Flächendiskussion und der Bedarf an Wohnbauflächen ermittelt geführt, wonach sich die bauleitplanerische Entwicklung des vorliegenden Plangebiets begründet.
Die Ausweisung des geplanten Wohngebietes in Stadtgebiet Spalt begründet sich durch die fehlende Verfügbarkeit von Innenentwicklungspotentialen im Gemeindegebiet, der hohen Qualität des Wohnumfeldes und der Region in der Nähe zum Naherholungs- und Tourismusgebiet „Fränkisches Seenland“, der guten regionalen und überregionalen MIV-Anbindung und dem vorhanden sein von Arbeitsplätzen im Landkreis Roth und im nahe gelegenen gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Erlangen/Fürth/Schwabach.
Vor diesem Hintergrund / mit dieser Begründung erfolgt auch das parallellaufende Bauleitplanverfahren „Maierhof“ im Hauptort Spalt.
Die Stadt Spalt initiiert in Form von Leerstandsmanagement die Stärkung der Innenentwicklung, um der anhaltenden Nachfrage an Wohnraum / Baugrundstücken gerecht zu werden. Aktuell ist das Flächenmanagement der Stadt Spalt noch im Aufbau. Eine Zusammenstellung aller Flächenpotentiale für das gesamte Stadtgebiets ist deshalb bislang noch nicht fertiggestellt. Im Rahmen des Flächenmanagements der Stadt Spalt wird künftig eine regelmäßige Überprüfung der Flächenverfügbarkeiten erfolgen. In diesem Zuge werden regelmäßige Eigentümeranfragen zur Verkaufsbereitschaft durchgeführt.
In der Begründung ist die Bedarfsanalyse für die vorliegende Planung ausführlich beschrieben, sodass die Hinweise aus landesplanerischer Sicht zurückgestellt werden können.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt behandelt die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burglick“ und wägt ab, dass in der Begründung die Bedarfsanalyse für die vorliegende Planung ausführlich dargestellt ist, sodass die Hinweise aus landesplanerischer Sicht zurückgestellt werden können.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt behandelt die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burglick“ und wägt ab, dass in der Begründung die Bedarfsanalyse für die vorliegende Planung ausführlich dargestellt ist, sodass die Hinweise aus landesplanerischer Sicht zurückgestellt werden können.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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25.3. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Burgblick Nr. 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 25.3

Sachverhalt

Die Abwägung der fehlenden Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde ist bereits erfolgt.

Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der erneute Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“, in der Fassung vom 06.08.2020 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 1 und 2), gefasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ (Anlage 1), in der aktuellen Fassung vom 06.08.2020 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 2), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.
Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.

Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ am Tag nach der Bekanntmachung erneut in Kraft tritt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ (Anlage 1), in der aktuellen Fassung vom 06.08.2020 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 2), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.
Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.

Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ am Tag nach der Bekanntmachung erneut in Kraft tritt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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26. Auftragsvergabe Mietwohnung Feuerwehr Spalt, Industriestraße 16, Sanierung des Badezimmers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 26

Sachverhalt

Bei der Stadtratssitzung 02.06.2020 wurde der Stadtrat durch das Bauamt über den sanierungsbedürftigen Zustand des Badezimmers in der Mietwohnung Industriestraße 16, 91174 Spalt, informiert.  Da unter der Mietswohnung sich die Lager- und Umkleideräume der Feuerwehr Spalt befinden, würde ein Wasserschaden sehr hohe Kosten verursachen.


Der Stadtrat hat am 02.06.2020 beschlossen die Sanierung des Badezimmers baldmöglichst umzusetzen. Zu diesem Zweck hat das Bauamt die Maßnahme in zwei Leistungsverzeichnisse mit je zwei Losen aufgeteilt:

1. LV        
- Elektroarbeiten        
- Sanitärarbeiten        

2. LV        
- Abbrucharbeiten        
- Fliesenarbeiten        

Folgende Angebote der Firmen wurden dem Bauamt zurückgesendet:        
1. LV, Elektro-, u. Sanitärarbeiten        
- Bieter A – sendete ein Angebot in Höhe von 12.308,30 € Brutto        
Leider gab es keine weiteren Angebote zu der o.g. Sanierungsmaßnahme.        

2. LV, Abbruch- u. Fliesenarbeiten        
- Bieter A – sendete ein Angebot in Höhe von 8.019,02 € Brutto        
- Bieter B – sendete ein Angebot in Höhe von 6.414,92 € Brutto        

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Bieter A für Elektro- und Sanitärarbeiten, und Bieter B für Abbruch- und Fliesenarbeiten zu beauftragen. Die Auftragsvergabe sowie Auftragsdurchführung sollen baldmöglichst erfolgen.


Der Mietvertrag sollte im Einvernehmen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme angepasst werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bieter A für Elektro- und Sanitärarbeiten, und Bieter B für Abbruch- und Fliesenarbeiten zu beauftragen. Die Auftragsvergabe sowie Auftragsdurchführung sollen baldmöglichst erfolgen.


Der Mietvertrag sollte im Einvernehmen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme angepasst werden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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27. Auftragsvergabe - Anschaffung von 7 neuen Hundetoiletten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 27

Sachverhalt

Dem Bauamt gingen fünf Anträge für die Aufstellung von Hundetoiletten zu.
  • Frau Stadträtin Weislmeier / Am Heiligen Abend im Bereich Wanderroute Massendorfer Schlucht
  • Herr Walter Schock, Jagdpächter Spalt 1 / Parkplatz am Landschaftsweiher
  • Otto Scheuerlein, Ortsobmann Bayerischer Bauern Verband (BBV) / Trautenfurter Weg
  • Weiterhin ist zu überprüfen, ob der Müllbehälter im Bereich Kapellenberg nicht durch eine Hundetoilette ersetzt bzw. ergänzt werden sollte. Es kommt vornehmlich zu Abfall der Hundespaziergänger, weiterhin ist bei einem normalen Mülleimer die Gefahr gegeben, dass von den nahen Gärten „Kapellenberg“ in diesen Mülleimer Abfälle entsorgt werden.
  • Weiterhin liegen Herrn Bürgermeister zwei Anträge für neue Standorte in Großweingarten vor.

Die oben genannten Wege werden stark von Spaziergängern frequentiert, weshalb eine Anschaffung sinnvoll wäre.

Im Vorfeld wurden Preise eingeholt, es erscheint aber als die wirtschaftlichste Lösung, das bisher eingesetzte System DSP weiterhin einzusetzen. Die Nachfüllbeutel müssten sonst bei mehreren Firmen unwirtschaftlich bestellt werden. Zur Folge gäbe es zwei Systeme zum Auswechseln der leerten Tüten.

Der Anbieter wurde zu einer Anschaffung per Mail am 15.06.2020 befragt.
Mit Telefonat am 16.06.2020 wurde von dem Anbieter die Bestellung befürwortet. Der Einzelpreis einer Hundetoilette beträgt ca. 540,- € brutto
Der Anbieter würde diese direkt an die Stadt Spalt berechnen, stellte auch die Schenkung einer Hundetoilette in Aussicht.
Weiterhin signalisierte Frau Weislmeier die Schenkung durch die Gruppe Fair von einer Hundetoilette in Aussicht.

Die bisherigen Standorte von Hundetoiletten wurden in den Plänen rot, die neuen Hundetoiletten blau markiert.

Weiterhin ist für die neu entstehenden Baugebiete sicherlich auch Bedarf an Hundetoiletten vorhanden, weshalb im Umgriff statt der jetzt 5 feststehenden, 7 Stück beschafft werden sollten.

Somit ergibt sich eine Anschaffungssumme von 3.780,00€ wobei sich durch die Übernahme von zwei Hundetoiletten die Anschaffungssumme auf ca. 2.700,00 € belaufen würde.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, 7 Stück Hundetoiletten Modell SAC-O-MAT- Sockelmodell über den Hundegnadenhof Diggerswold anzuschaffen. Die Haushaltsmittel sowie Deckung von ca. 3.800,- € sind einzustellen.
Die

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, 7 Stück Hundetoiletten Modell SAC-O-MAT- Sockelmodell über den Hundegnadenhof Diggerswold anzuschaffen. Die Haushaltsmittel sowie Deckung von ca. 3.800,- € sind einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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28. Fortsetzung des Förderprogrammes Leihgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 28

Sachverhalt

Eine Behandlung des Punktes in öffentlicher Sitzung ist nicht erfolgt.

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29. Kommunale Bürgerstiftung der Stadt Spalt, hier: Bekanntgabe des Spendenaufkommens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 29

Sachverhalt

Im Stadtrat Spalt ist in öffentlicher Sitzung das Einzelspendenaufkommen im Zusammenhang mit der Kommunalen Bürgerstiftung bekannt zu geben.

Das Aufkommen sowie eventuelle Ausschüttungen und Weitergaben sind aus den beiliegenden Aufstellungen zu entnehmen.

Der Stadtrat wird gebeten von der Spendenentwicklung Kenntnis zu nehmen.

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30. Datenschutzrechtliche Regelungen des Landesamt für Datenschutz in Bezug auf den Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 30

Sachverhalt

Der Landesdatenschutzbeauftragte des Freistaates Bayern, Herr Prof. Petri, hat in Bezug auf den Datenschutz für bayer. Gemeinderatsmitglieder eine umfassende Publikation und Abhandlung am 01.09.2020 veröffentlicht. In dieser Abhandlung sind auch erhebliche Fragen und Antworten in Bezug auf Rechte, Pflichten der einzelnen Gemeinderatsmitglieder unter Beachtung des Datenschutzes angesprochen und abgehandelt.

Insbesondere wurden in der Vergangenheit wiederholt Anträge an die Verwaltung aus dem Gremium gerichtet, hier weitere Akteneinsicht oder Informationen zu erhalten.

Diese grundsätzlichen Fragen wurden nun in dieser Abhandlung datenschutzrechtlich umfassend durch den Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Petri angesprochen und abgehandelt.

Es wird den Mitgliedern des Stadtrates empfohlen, insbesondere bei der vollständig zur Verfügung gestellten Abhandlung auf die Nr. 6, 10, 15, 16, 21, 22, zu achten, die sich verstärkt in der Kommunikation zwischen Rat und Verwaltung, Bürgermeister ergeben und somit auch datenschutzrechtlich abschließend geklärt sind, zu achten.

Der Stadtrat Spalt wird von den Abhandlungen des Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Petri, Stand 01.09.2020, in Kenntnis gesetzt und gebeten, die rechtlichen Bewertungen zu beachten.
Die vollständige Abhandlung wird den Mitgliedern elektronisch zur Verfügung gestellt.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

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31. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö informativ 31

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird bekannt gegeben:

Veröffentlichung in der Fundstelle Nr. 19/2020, Randnr. 229

Bekanntgabe von Personalentscheidungen gemeindlicher Gremien
Datenschutzrechtliche Ausführungen des Landesdatenschutzbeauftragten in Bayern, Prof. Petri sowie Randnr. 230, ebenfalls vom selben Autor, mit Behandlung von Bausachen im Gemeinderat.

Der Stadtrat Spalt wird von den datenschutzrechtlichen Abhandlungen, veröffentlicht in der Fundstelle 19/2020 des Landesdatenschutzbeauftragten Bayern, Herr Prof. Petri, gebeten Kenntnis zu nehmen.

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32. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö informativ 32

Sachverhalt

Ist es möglich für Schnittling zu prüfen, ob Temp 30 km/h möglich ist?
Der Vorsitzende erklärte hierzu, dass der Antrag hierzu bereits ans Landratsamt Roth gestellt wurde. Eine Rückantwort steht noch aus.


Desweiteren ging es um Beleidigungen von Stadtratsmitgliedern und der Frage, wie den damit umgegangen werden soll? Außerdem ob gemeinsam überlegt wird, welche Reaktion erfolgen sollte?
Der Vorschlag des Vorsitzenden ist, in Absprache mit den Mitgliedern des Stadtrates einen Text für den Monatsspiegel zu verfassen, da solche Taten zu verurteilen sind und verfolgt werden müssen.

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33. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö informativ 33
Datenstand vom 26.11.2020 10:00 Uhr