Datum: 03.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag - Errichtung einer Garage mit darüber liegendem Balkon im EG und DG und einer Außentreppe, Fl.Nr. 404/6 Gmk. Spalt, Gnomenweg 2
2 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 738/31, 738/32 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 15+19
3 Bauantrag - Nutzungsänderung eines Lagerraumes zu einer Sportschießanlage, Fl.Nr. 417 Gmk. Großweingarten, Höfner Straße 12
4 1. Änderungssatzung der Seniorenbeiratsatzung der Stadt Spalt
5 Städtebauförderung, Untersuchung der Obeltshauser Straße zum verkehrsberuhigten Bereich, Anmeldung zum Jahresantrag 2021
6 Ortsrecht der Stadt Spalt, Erlass einer Satzung für Ehrungen, Auszeichnungen und Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Stadt Spalt
7 Vollzug Schwerbehindertenrecht, Ergebnis der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung der Stadt Spalt am 22.10.2020
8 Satzungsänderung des Zweckverbandes Brombachsee
9 Finanzcontrolling
10 Mitteilung
10.1 Mitteilungen
10.2 Mitteilungen
11 Anfragen
12 Frageviertelstunde

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1. Bauantrag - Errichtung einer Garage mit darüber liegendem Balkon im EG und DG und einer Außentreppe, Fl.Nr. 404/6 Gmk. Spalt, Gnomenweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bauherr:                Bernd Robert Ehard, Gnomenweg 2, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 404/6, Gmk. Spalt, Gnomenweg 2

Bauvorhaben:        Errichtung einer Garage mit darüber liegenden Balkonen im EG und DG und einer Außentreppe

Auf dem Flurstück 404/6 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Bernd Robert Ehard ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage mit darüber liegenden Balkonen im EG und DG und einer Außentreppe gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9„Druidenbaum“ und wird gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes geben eine klare Baugrenze und Größe der Garage vor.
Die geplante Garage mit den darüberliegenden Balkonen soll sowohl die Baugrenze, als auch die Festgesetzt Größe überschreiten.
 
Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der genannten Punkte liegt bei.

Der rechtskräftige Bebauungsplan ist aus dem Jahre 1971. Die Zahl der Kraftfahrzeuge hat sich seit Erstellung des Bebauungsplanes deutlich erhöht. Versagensgründe sind somit nicht erkennbar.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allg. Wohngebiet.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.

Die Abstandsflächen werden nicht eingehalten.
Ein Antrag auf Abweichung der Abstandsflächen liegt bei.

Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herr Bernd Robert Ehard, Gnomenweg 2, 91174 Spalt, zur Erruchtung einer Garage mit darüber liegenden Balkonen im EG und DG und einer Außentreppe auf Fl.Nr. 404/6 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herr Bernd Robert Ehard, Gnomenweg 2, 91174 Spalt, zur Erruchtung einer Garage mit darüber liegenden Balkonen im EG und DG und einer Außentreppe auf Fl.Nr. 404/6 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Weislmeier hatte an der Abstimmung, wegen persönlcher Beteiligung, nicht teilgenommen.

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2. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 738/31, 738/32 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 15+19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bauherr:                Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 738/31,738/32 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 15+19

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Auf dem Flurstück 738/31 und 738/32 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Jörg Hofmann ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage gestellt.

Auf den beiden Flurstücken soll Grundstücksübergreifend ein Wohnhaus mit Außenanlagen errichtet werden.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ der Stadt Spalt   und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Zu 3.1:  gemäß textlichen Festsetzungen   muss die Dachneigung von Garagen mind. 30° betragen.
Die geplante Garage soll mit extensiv begrüntem Flachdach realisiert werden.  Es ist geplant die Garage in das Gelände einzugraben.
Das geplante Flachdach der Garage, kann als nicht störend angesehen werden. Im näheren Umfeld bestehen bereits Flachdachgaragen.

  • Zu 3.2: gemäß textlichen Festsetzungen ist die Dacheindeckung nur in Ziegel- und Dachsteinen in natürlichen Rottönen zulässig.
Die geplante Dacheindeckung des Haupthauses soll mittels anthrazitfarbener Dachziegel oder Dachsteine erfolgen.
Im näheren Umfeld sind alle Gebäude mit natürlichen Rottönen gedeckt.
Das Haus mit anthrazitfarbenen Dachsteinen würde in der Umgebung als Fremdkörper wirken.

  • Zu 3.3: gemäß textlichen Festsetzungen ist eine maximale Breite der Gauben von 1,50m vorgegeben.
Das geplante Bauvorhaben soll mit einer 5,19m bzw. mit einer 4,15m Gaube versehen werden.
Diese Interpretation der fränkischen Hopfengaube wurde bereits im Vorfeld mit Herrn Möllenkamp, Landratsamt Roth, abgestimmt.
Im näheren Umfeld sind bereits einige Gauben breiter als 1,50m genehmigt worden.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Baugrenzen.

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung errichtet.

Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind nicht vorhanden.
Ein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke durch die Gemeinde wurde nicht erteilt.  

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Flurstücken 738/31 und 738/32 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 18 gegen  2  Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Garage mit Flachdach, extensiv begrünt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  19 gegen  1  Stimme.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Dachdeckung in anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  5 gegen  15 Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Dachgauben mit 5,19m und 4,15m, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen  3  Stimmen.

Beschluss 1

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Flurstücken 738/31 und 738/32 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 18 gegen  2  Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Garage mit Flachdach, extensiv begrünt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  19 gegen  1  Stimme.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Dachdeckung in anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  5 gegen  15 Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Dachgauben mit 5,19m und 4,15m, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen  3  Stimmen.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Flurstücken 738/31 und 738/32 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 18 gegen  2  Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Garage mit Flachdach, extensiv begrünt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  19 gegen  1  Stimme.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Dachdeckung in anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  5 gegen  15 Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Dachgauben mit 5,19m und 4,15m, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen  3  Stimmen.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Flurstücken 738/31 und 738/32 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 18 gegen  2  Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Garage mit Flachdach, extensiv begrünt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  19 gegen  1  Stimme.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Dachdeckung in anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  5 gegen  15 Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Dachgauben mit 5,19m und 4,15m, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen  3  Stimmen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Beschluss 4

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Flurstücken 738/31 und 738/32 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 18 gegen  2  Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Garage mit Flachdach, extensiv begrünt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  19 gegen  1  Stimme.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Dachdeckung in anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis:  5 gegen  15 Stimmen.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Jörg Hofmann, Breslauer Straße 4, 91174 Spalt, hinsichtlich der Realisierung der Dachgauben mit 5,19m und 4,15m, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen  3  Stimmen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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3. Bauantrag - Nutzungsänderung eines Lagerraumes zu einer Sportschießanlage, Fl.Nr. 417 Gmk. Großweingarten, Höfner Straße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr:                Schützenverein Großweingarten, Dorfstraße 32, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 417 Gmk. Großweingarten, Höfner Str. 12

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung eines Lagerraumes zu einer Sportschießanlage

Auf dem Flurstück 417 der Gemarkung Großweingarten wurde vom Schützenverein Großweingarten ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Lagerraumes zu einer Sportschießanlage gestellt.

Das bereits bestehende Gebäude soll durch kleinere, verfahrensfreie Baumaßnahmen umgebaut werden. Im Dachgeschoss sollen eine Sportschießanlage und kleine Lagerräume entstehen.
Die Änderung der Nutzung bedarf eines Bauantrages.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich für Sport und Freizeit.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.

Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag vom Schützenverein Großweingarten, Dorfstraße 32, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung eines Lagerraumes zu einer Sportschießanlage des Sportvereines Großweingarten auf dem Flurstück 417 der Gemarkung Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag vom Schützenverein Großweingarten, Dorfstraße 32, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung eines Lagerraumes zu einer Sportschießanlage des Sportvereines Großweingarten auf dem Flurstück 417 der Gemarkung Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Breit hat, wegen persönlicher Beteiligung, an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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4. 1. Änderungssatzung der Seniorenbeiratsatzung der Stadt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Seniorenbeiratssatzung der Stadt Spalt wurde mit Bildung eines Seniorenbeirates erstmalig im Jahre 2014 erlassen.

Nachdem sich im Laufe der Jahre, aufgrund der Ergebnisse und Erfahrungen gezeigt hat, dass in der Satzung nur grundlegende Regelung vorgesehen sind und eine laufende Anpassung im Rahmen der Geschäftsordnung, die noch zu erlassen  und vom Stadtrat zu beschließen wäre, wird dem Stadtrat empfohlen die 1. Änderungssatzung aus dem Jahre 2014 vorzunehmen.

Eine Regelung im Rahmen der Geschäftsordnung sowie Anpassungen wäre einfacher zu handhaben, weil nur eine Anpassung in der Geschäftsordnung oder Fortschreibung erfolgen kann, ohne dass jeweils das gesamte formelle Verfahren einer Satzung erfolgen muss.

Es wurden daher nur wesentliche Regelungen in der Änderungssatzung mit vorgenommen, die nunmehr dem Stadtrat Spalt zur Beschlussfassung empfohlen wird.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, die 1. Änderungssatzung für den Seniorenbeirat in der Stadt Spalt, Seniorenbeiratssatzung, entsprechend der beiliegenden Anlage.

Die Änderungssatzung soll zum 01. Dezember 2020 in Kraft treten.

Der Stadtrat Spalt ist bei Budgetüberschreitung zu informieren.  Des Weiteren soll der Stadtrat Spalt jährlich eine Information über getätigten Maßnahmen des Seniorenbeirates erhalten.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, die 1. Änderungssatzung für den Seniorenbeirat in der Stadt Spalt, Seniorenbeiratssatzung, entsprechend der beiliegenden Anlage.

Die Änderungssatzung soll zum 01. Dezember 2020 in Kraft treten.

Der Stadtrat Spalt ist bei Budgetüberschreitung zu informieren.  Des Weiteren soll der Stadtrat Spalt jährlich eine Information über getätigten Maßnahmen des Seniorenbeirates erhalten.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Städtebauförderung, Untersuchung der Obeltshauser Straße zum verkehrsberuhigten Bereich, Anmeldung zum Jahresantrag 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö 5

Sachverhalt

ie Obeltshauser Straße ist baulich in einem sehr schlechten Zustand und bedarf aufgrund der starken Straßenunebenheiten und -beschaffenheiten, die auch einer Befahrung und Begehung durch Fußgänger sowie Radfahrer den Anforderungen nicht mehr gerecht wird, einer deutlichen Aufwertung.

Nachdem in unmittelbarer Angrenzung zur Obeltshauser Straße mit dem Kindergartenneubau der Schulhofentsiegelung mit Jugendplatz weitere bauliche Maßnahmen, auf angrenzenden Grundstücken vorgesehen sind, bietet sich an den Verlauf der Obeltshauser Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umzubauen.

Nachdem die Obeltshauser Straße innerhalb des Sanierungsgebietes und somit auch als fördertechnisch im Rahmen der Städtebauförderung beantragt werden kann, sollte eine Anmeldung der Obeltshauser Straße als Fördermaßnahme zum Umbau zum verkehrsberuhigten Bereich, im Rahmen des Jahresantrages für 2021 und in den Folgejahren, bei der Regierung von Mittelfranken angemeldet werden.

Zur konkreten Anmeldung wäre zumindest eine Kostenschätzung vorzunehmen und den Zustand und die entstehenden Baukosten zu ermitteln.

Dem Stadtrat wird daher auch vorgeschlagen, dass die entsprechenden Voruntersuchungen, die Aufschluss über die Gesamtkosten, die letztendlich dann in einen Förderantrag an die Regierung von Mittelfranken nach Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgen kann, zeitnah von der Verwaltung beauftragt werden.

Mit diesen Erkenntnissen kann der Stadtrat wiederum entscheiden, zu welchem Zeitpunkt ein Umbau der Obeltshauser Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich erfolgen soll.

Aufgrund der Gegebenheiten mit den Eingangs erwähnten Baumaßnahmen Schulhof und Kindergartenneubau wird sich der Zustand der Obeltshauser Straße nochmals deutlich verschlechtern. Zudem sind verschiedene Unterquerungen im Bereich der Obeltshauser Straße zum Schulhof und zum Kindergarten, Bereich auch mit Leitungsverlegungen (Glasfaser, IT, Fernwärme) notwendig, so dass sich auch hier anbieten würde, diese Voruntersuchung zügig vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für den Jahresantrag zur Städtebauförderung bei der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2021, die Realisierung der Obeltshauser Straße als Umbaumaßnahme angemeldet wird. Zur Ermittlung der Kosten sind entsprechende Voruntersuchungen von der Verwaltung in Auftrag zu geben. Eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung und Realisierung der Maßnahme ist dann noch vom Stadtrat Spalt zu treffen.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für den Jahresantrag zur Städtebauförderung bei der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2021, die Realisierung der Obeltshauser Straße als Umbaumaßnahme angemeldet wird. Zur Ermittlung der Kosten sind entsprechende Voruntersuchungen von der Verwaltung in Auftrag zu geben. Eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung und Realisierung der Maßnahme ist dann noch vom Stadtrat Spalt zu treffen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Ortsrecht der Stadt Spalt, Erlass einer Satzung für Ehrungen, Auszeichnungen und Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Stadt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt hat in Vorberatungen vorgesehen, künftig eine Satzung für die Auszeichnungen und Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Stadt Spalt zu erlassen.

Die Satzung der Verleihung und der Anzahl der Würdenträger sind in der beiliegenden Satzung geregelt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Satzung der Stadt Spalt über Auszeichnungen, gem. Art. 23 der GO des Freistaates Bayern, zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Stadt Spalt erlassen wird.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Satzung der Stadt Spalt über Auszeichnungen, gem. Art. 23 der GO des Freistaates Bayern, zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Stadt Spalt erlassen wird.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Vollzug Schwerbehindertenrecht, Ergebnis der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung der Stadt Spalt am 22.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Stadt Spalt ist aufgrund der beschäftigten Schwerbehinderten zur Durchführung einer Wahl einer Schwerbehindertenvertretung gesetzlich verpflichtet.

Der Schwellenwert zur Wahldurchführung ist bei mehr als 5 Beschäftigten verpflichtend für den Arbeitgeber notwendig.

Bei der Schwerbehindertenwahl sind auch die Beschäftigten des Eigenbetriebes der Stadtbrauerei Spalt zur Wahl stimmberechtigt.

Bei der durchgeführten Schwerbehindertenwahl am 20.10.2020, bei 10 stimmberechtigten wurde ein Vorsitzender der Schwerbehindertenvertretung und ein Stellvertreter in zwei Wahlvorgängen in geheimer Wahl durchgeführt.

Das Wahlergebnis hat ergeben, dass als Schwerbehindertenvertretung Frau Manuela Reichel und als deren Stellvertreter Herr Gerhard Wiedmann gewählt wurden.

Beide haben die Wahl angenommen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt wird gebeten von der durchgeführten Wahl der Schwerbehindertenvertretung, die vorerst für 2 Jahre gilt und dann wieder in einem 4jährigen Rhythmus übergeht, Kenntnis nimmt.

Als Schwerbehindertenvertretung wurde gewählt Frau Manuela Reichel
und als Stellvertreter Herr Gerhard Wiedmann.

Der Stadtrat Spalt wird um entsprechende Kenntnisnahme gebeten.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt wird gebeten von der durchgeführten Wahl der Schwerbehindertenvertretung, die vorerst für 2 Jahre gilt und dann wieder in einem 4jährigen Rhythmus übergeht, Kenntnis nimmt.

Als Schwerbehindertenvertretung wurde gewählt Frau Manuela Reichel
und als Stellvertreter Herr Gerhard Wiedmann.

Der Stadtrat Spalt wird um entsprechende Kenntnisnahme gebeten.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Satzungsänderung des Zweckverbandes Brombachsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee war sich am 06.10.2020 einig, dass die Verkehrsüberwachung auf den zweckverbandseigenen Parkplätzen und die Kontrolle der Einhaltung von Ordnungsaufgaben im Freizeitanlagenbereich konkretisiert und neu geregelt werden muss.

Aus den Erfahrungen des Jahres 2020 und der vergangenen Jahre sind Umsetzungsmaßnahmen notwendig. Hintergrund ist die Überwachung von Parkverstößen auf den zweckverbandseigenen Parkplätzen sowie die Kontrolle der Einhaltung auf den Freizeitanlagen, wie z.B. rechtswidriges Grillen oder Verstöße am Abend bzw. Müllverschmutzungen.

Die Zweckverbandsmitglieder waren sich einig, neben einer kommunalen Parkraumüberwachung auch einen kommunalen Ordnungsdienst im Hoheitsgebiet des Zweckverbandes Brombachsee einzuführen.

Dies dient vor allem der Ordnung und der Sauberkeit sowie dem Umweltbewusstsein im Bereich des Brombachsees. Vor allem die Beschwerden der einheimischen Bevölkerung wird Rechnung getragen.

Damit ist eine Steuerung und Nachverfolgung der Parkraumüberwachung umsetzbar. Voraussetzung ist eine Satzungsänderung der Satzung des Zweckverbandes Brombachsee.

Dies betrifft vor allem den § 4 Abs 7 und § 5 Abs. 3, 4 der Satzung des Zweckverbandes Brombachsee.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben sich einvernehmlich für die Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen.

Als Anlage liegt das Schreiben des Zweckverbandes Brombachsee vom 15.10.2020 und die Änderung im Vergleich zur Satzung des ZVB in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 01.01.2019 bei. (Entwurf der Fassung 17. Änderungssatzung vom 01.02.2021)

Der Stadtrat wird vom 1.Bürgermeister darüber hinaus informiert, dass die Stadtverwaltung mit der Parküberwachung im Ortsbereich Flurbereich Enderndorf derzeit Gespräche zur Umsetzung des Innenkonzeptes Parkraumüberwachung Enderndorf, Ottmannsberg, Stockheim Zufahrten zu den Orten und Zufahrten im Flurbereich führt.

Die Parkraumüberwachung der Stadt Spalt muss wesentlich verbessert werden. Die Gespräche haben Zusagen des Dienstleisters erbracht, zusätzliches Personal für diese Aufgabe einzustellen. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen werden dem Stadtrat in Kürze vorgelegt.

Dieser Zusatz ist deshalb wichtig, da eine Gesamtüberwachung des Gebietes  auch wenn es zwei unterschiedliche Dienstleister betrifft, den Gesamtbereiches Nordufer Brombachsee berücksichtigen  muss.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt stimmt den Änderungen der Satzung des Zweckverbandes Brombachsee für eine Parkraumüberwachung und für einen kommunalen Ordnungsdienst im Hoheitsgebiet des Zweckverbandes Brombachsee, für die Gem. Enderndorf, Fünfbronn und Großweingarten zu.

Die Änderungen betreffen die zweckverbandseigenen Parkplätze und die zweckverbandseigenen Räume.

Der Stadtrat Spalt stimmt dem Entwurf der Satzung des Zweckverbandes Brombachsee in der 17. Änderungssatzung zum 01.02.2021 zu.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt stimmt den Änderungen der Satzung des Zweckverbandes Brombachsee für eine Parkraumüberwachung und für einen kommunalen Ordnungsdienst im Hoheitsgebiet des Zweckverbandes Brombachsee, für die Gem. Enderndorf, Fünfbronn und Großweingarten zu.

Die Änderungen betreffen die zweckverbandseigenen Parkplätze und die zweckverbandseigenen Räume.

Der Stadtrat Spalt stimmt dem Entwurf der Satzung des Zweckverbandes Brombachsee in der 17. Änderungssatzung zum 01.02.2021 zu.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Finanzcontrolling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö 9

Sachverhalt

Der monatliche Finanzbericht über die Entwicklung der Haushaltslage und der Liquiditätsplanung   sowie mit dem Steueraufkommen (Steueranteile, Einkommensteuer usw. ) im 3. Quartal, Stand zum 30.10.2020 liegt in der Anlage bei.

Auf die Entwicklungen, insbesondere bei den zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen wird verwiesen.

Ebenfalls werden wir erhebliche Einbrüche bei der Kurabgabe und Fremdenverkehrsabgabe in den Folgejahren zu erwarten haben.

Die Einkommensteuer ist nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung derzeit noch verkraftbar.  Hierbei wird bereits darauf hingewiesen, dass nur durch die Gewährung des Kurzarbeitergeldes und der vorübergehenden Weiterbeschäftigung von Beschäftigten  die Einkommensteuer noch einen relativ hohen Stand in der Fortführung hat.

Die weitere Entwicklung, insbesondere in den nächsten Monaten und vor allem im Jahr 2021 wird eher sehr negativ mit erheblichen Abschlägen verbunden sein.

Die weiteren Steuerschätzungen des Arbeitskreises, was wohl in den nächsten Wochen nochmals der Fall sein wird, werden Erkenntnisse zu gewinnen sein, wie die  weitere steuerliche Entwicklung für die Kommunen, auch in dem Folgejahr und innerhalb des Finanzplanungszeitraumes sein wird.

Die Mitglieder des  Stadtrates Spalt nehmen vom dem Monatsbericht sowie von dem Steueraufkommen für das 3. KV 2020 Kenntnis.

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10. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö informativ 10

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister teilt dem Stadtrat mit, dass er ein Gespräch mit Herrn Norbert Schmid bzgl. Holzlagerplatz auf der städtischen Fläche im Baugebiet Wasserzell-Ost geführt hat.

Es wird auf den AV verwiesen.

Herr Norbert Schmid hat gebeten, ob er nochmals eine zeitliche Frist bis August 2021 bekommt, um den Holzstoß abzuarbeiten.

Dies könnte er nur, wenn er Urlaub hat und er würde dies zuverlässig bis August 2021 abarbeiten.

Da ein Stadtratsbeschluss vom 16.06.2020 vorhanden ist, müsste in der nächsten Sitzung, aufgrund des Verstoßes gegen örtliche Bauvorschriften der Beschluss zeitlich angeglichen werden.

Sollte dies der Stadtrat ablehnen, wird Herr Schmid auf den schnellen Vollzug hingewiesen.

Die Mitglieder des Stadtrates sind sich einig, dass ein Beschluss hierzu in der nächsten Sitzung gefasst wird.

 

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10.1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö 10.1

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt ist in öffentlicher Sitzung folgendes mitzuteilen:


  • Rundschreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration vom 23.10.2020 in Bezug auf Durchführung von Bürgerversammlungen

  • Jahresbetriebsplan für den Stadtwald mit den Haushaltsansätzen für 2021

  • Schnellinfo des Bayerischen Gemeindetages vom 15.10.2020 Nr. 3910-2020, Kommunaler Finanzausgleich 2021



Die Mitglieder des  Stadtrat Spalt nehmen von den Mitteilungen Kenntnis.
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10.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö 10.2

Sachverhalt

Errichtung des Bewässerungsverbandes Wassermungenau – Beerbach

Sachverhalt:

Unter amtliche Bekanntmachungen erfolgte in der RHV vom 30.10.2020 die Errichtung des Bewässerungsverbandes Wassermungenau-Beerbach.

Beim Landratsamt Roth, als Aufsichtsbehörde wurde das Errichtungsvorhaben Bewässerungsverband Wassermungenau-Beerbach beantragt. Aufgabe soll es sein, die Bewässerung landwirtschaftlicher Sonderkulturen in den Abenberger Ortsteilen und Gemarkungen Wasssermungenau und Beerbach durchzuführen.


Die Bewässerung soll aus einem Baggersee auf dem Grundstück Fl.-Nr. 207 Gem. Wernfels erfolgen. Aufgrund dieses Hinweises ist das Stadtgebiet der Stadt Spalt betroffen. Bisher sind bei der Stadt Spalt keinerlei Antragsunterlagen zugegangen.

Die Stadt Spalt wurde durch Bürgermeisterkollegin König nur kurz mündlich informiert.

Da die Antragsteller keinerlei Kontakt mit der Stadt Spalt aufgenommen haben und das Vorhaben der Stadt Spalt nicht bekannt ist, wird sich der 1.Bürgermeister aufgrund des derzeitigen Sachstandes auch gegen die Errichtung des Bewässerungsverbandes aussprechen.

Die Stadt Spalt wird die Errichtungsunterlagen beim Landratsamt Roth einsehen und in der nächsten Stadtratssitzung die Maßnahme beurteilen.

Da die Stadt Spalt bisher nicht beteiligt wurde, kann das Vorhaben aus Spalt nicht beurteilt werden und wird grundsätzlich abgelehnt.

Ein gesonderter Stadtratsbeschluss erfolgt in der nächsten Sitzung.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö informativ 11
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12. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 14. Sitzung des Stadtrates 03.11.2020 ö informativ 12

Sachverhalt

Herr Nehmeier aus Fünfbronn, Zuhörer, meldet sich zu Wort und fragt nach, warum bei den Vergaben in der öffentlichen Sitzung keine Namen genannt werden.?

Der Vorsitzende antwortet dahingehend, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Nennung der Namen nicht mehr erlaubt ist.


Des Weiteren fragt er nach wieviel KW die Stromladezapfsäulen haben.

Dies obliegt der Entscheidung des Stadtrates, so der Vorsitzende.


Außerdem fragt Herr Nehmeier nach, ob man davon ausgehen kann, dass die geplante Kindertagesstätte im August fertig gestellt ist.

Der Vorsitzende bejaht dies.


Herr Nehmeier fragt außerdem nach, inwieweit sich die Stadt Spalt zum geplanten Center Park geäußert hat.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Stadt Spalt im Genehmigungsverfahren nicht direkt betroffen ist.

Datenstand vom 29.11.2020 20:09 Uhr