Datum: 15.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 19:33 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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10 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.11.2020
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11 |
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
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12 |
Vollzug BayGO; Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Stadtrates Spalt für die Legislaturperiode 2020 - 2026
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13 |
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates Spalt; Beschlussfassung
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14 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark II", Gemarkung Pleinfeld
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15 |
Bauantrag - Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport, Fl.Nr. 40/11 Gmk. Enderndorf am See, Pressäcker 6
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16 |
Bauantrag - Umnutzung des OG und DG im Nebengebäude in eine Ferienwohnung; Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt; Spitzenberg 4
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17 |
Vergabe Erd-, Beton- und Entwässerungskanalarbeiten bei Neubau Kindertagesstätte Stadt Spalt
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18 |
Vergabe - Planungsleistungen der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan "Hügelmühle"
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19 |
Wartungsvertrag für Gasgeräte, Feuerungs-, Wärmeversorgungs-, Lüftungstechnische- und sanitäre Anlagen bei Liegenschaften der Stadt Spalt
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20 |
Wasserverband "Unteres Rezattal", Abwicklung des Fördervorganges, Machbarkeitsstudie
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21 |
Neues Förderprogramm Kindertageseinrichtungen - Zuwendungen BayKiBiG
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22 |
Haushalt- und Kassenwesen; Jahresrechnungsergebnis 2019;
Feststellung des endgültigen Ergebnisses und Entlastungsbeschluss
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23 |
Vollzug BayGO; Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37, Abs. 3 GO durch den 1.Bürgermeister;
Vergabe eines Stromliefervertrages für 1 Jahr zwischen der N-ERGIE Nürnberg und der Stadt Spalt
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24 |
Mitteilung
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25 |
Anfragen
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26 |
Frageviertelstunde
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10. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.11.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 17.11.2020 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 17.11.2020 – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
|
ö
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informativ
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11 |
Sachverhalt
Keine Bekanntgabe
zum Seitenanfang
12. Vollzug BayGO; Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Stadtrates Spalt für die Legislaturperiode 2020 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Die Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Spalt für die Legislaturperiode 2020 – 2026 wurde in den letzten Wochen mit den Sprechern der Fraktionen/Gruppierungen vorbesprochen.
Nachdem fraktionsinterne Abstimmungen erfolgt sind und eine Klärung der noch offenen Punkte mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Roth beigeführt werden konnte, wurde die jetzige Entwurfsfassung den Fraktionsvorsitzenden bereits vorab nochmals zur Kenntnis gegeben und gebeten, soweit noch Änderungsbedarf besteht, dies noch mitzuteilen.
Nachdem keine Änderungswünsche und Anträge eingegangen sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Geschäftsordnung in der jetzigen Fassung durch den Stadtrat Spalt beschlossen wird.
Die Beschlussfassung sollte so vorgesehen sein, dass das Inkraftreten der Satzung am 16.12.2020 erfolgt.
Dem Stadtrat Spalt steht auch jederzeit frei, zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung der Geschäftsordnung durch Fortschreibung, mit Mehrheitsbeschluss, vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die Legislaturperiode des Stadtrates Spalt von 2020 – 2026 in der jetzigen Fassung beschlossen wird und ein Inkrafttreten der Satzung am 16.12.2020 erfolgt.
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Stadtrates Spalt vom 19.05.2014 außer Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die Legislaturperiode des Stadtrates Spalt von 2020 – 2026 in der jetzigen Fassung beschlossen wird und ein Inkrafttreten der Satzung am 16.12.2020 erfolgt.
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Stadtrates Spalt vom 19.05.2014 außer Kraft.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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13. Geschäftsordnung des Seniorenbeirates Spalt; Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Aufgrund der satzungsrechtlichen Anpassungen der Seniorenbeiratssatzung wurde auch die Aufstellung einer Geschäftsordnung zur weiteren inhaltlichen Regelung mit vorgesehen. Die Geschäftsordnung, wie sie nunmehr erstellt wurde, sollte nunmehr in Kraft gesetzt werden.
Soweit sich im weiteren Verlauf und in der Umsetzung der Geschäftsordnung noch Regelungsbedarf ergeben sollte, so könnte im Zuge einer Anpassung die Geschäftsordnung jederzeit nachjustiert werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der in der Seniorenbeiratssatzung der vorgesehene Erlass der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat dies in der beiliegenden Fassung nunmehr beschlossen wird.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der in der Seniorenbeiratssatzung der vorgesehene Erlass der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat dies in der beiliegenden Fassung nunmehr beschlossen wird.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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14. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark II", Gemarkung Pleinfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
|
ö
|
beschließend
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14 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Pleinfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2020 die 1. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbepark II“ gemäß § 1 Abs. 3, 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Entwurf der 1. Änderung in der öffentlichen Sitzung am 22.10.2020 gebilligt.
Eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Parzellierung der Fl. Nr. 1031/5 an der nördlichen Grundstücksgrenze bedingt eine entsprechende Anpassung der Baugrenze sowie eine geänderte Grundstücksform der nördlich anschließenden Ausgleichsfläche/Versickermulde.
Der Bedarf an kleineren Bauparzellen erfordert eine zusätzliche Zufahrt von der Fiegenstaller Straße.
Die im Geltungsbereich ausgewiesenen Standorte für Trafostationen wurden zugunsten eines Standortes an der Fiegenstaller Straße aufgegeben. Dies bedingt eine Anpassung der Baugrenze an den ursprünglich geplanten Standorten sowie die Ausweisung des neuen Standortes.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark II“, der Gemeinde Pleinfeld berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 02. Januar 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 02.01.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark II“ der Gemeinde Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark II“ der Gemeinde Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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15. Bauantrag - Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport, Fl.Nr. 40/11 Gmk. Enderndorf am See, Pressäcker 6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
|
ö
|
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15 |
Sachverhalt
Bauherr: Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach
Baugrundstück: Fl.Nr. 40/11, Gmk. Enderndorf am See, Pressäcker 6
Bauvorhaben: Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport
Antragsnummer: 48/20
Auf dem Flurstück 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See wurde von der Firma
Nürminger Wohn – und Projektimmobilien GmbH ein Bauantrag zur Errichtung von vier
Eigentumswohnungen mit Carport gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplan „Enderndorf Strand - Ost“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Der Bauantrag wurde bereits in der Stadtratssitzung am 18.08.2020 behandelt.
Das Benehmen wurde im Hinblick auf die Vielzahl der gestellten Abweichungen nicht erteilt.
Anschließend fand ein Beratungsgespräch mit den Stadträten Herr Selz und Herr Schöttner statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Alle Beteiligten sind zu dem Entschluss gekommen, dass die Stellplatzproblematik der schwerwiegendste Punkt der Abweichungen sind. Den Abweichungen hinsichtlich der abweichenden Dachform/-farbe der Carports und der geringen Überschreitung der Baugrenze an der Seite der Terrasse kann positiv entgegengesehen werden.
Das Planungsbüro Planbau wurde daraufhin aufgefordert den Bauantrag zu überarbeiten, sodass die Stellplatzsituation auf eigenem Grund realisiert werden kann.
Trotz der Überarbeitung des Bauvorhabens entspricht die aktuelle Planung nicht den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes:
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Zu 2.1 Maß der baulichen Nutzung: Als höchst zulässiges Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl II (GRZ II) von 0,37 festgesetzt.
Geplant ist das Bauvorhaben mit einer GRZ II von 0,478.
Die Überschreitung der GRZ II liegt somit bei 0,103.
Die Überschreitung der GRZ II resultiert aus der Vorgabe alle Stellplätze auf dem eigenen Grund zu errichten. Bei einer Errichtung von nur 4 Stellplätzen und einer Ablöse der Restlichen würde die Überschreitung der GRZ II bei 0,002 liegen.
- Zu 3.1 Baugrenze: Die Bebauung der Grundstücke ist nur innerhalb der Baugrenze bzw. innerhalb der im Plan festgesetzten Flächen für Garagen und Nebenanlagen zulässig.
Die geplante Terrasse und der geplante Balkon überschreiten die östliche Baugrenze um 10,80m².
- Zu 4.1.1/4.1.2 zulässige Dachform/-neigung: Es sind nur Satteldächer ohne Dachvorsprung an Traufe und Ortgang zulässig. Die zulässige Firstrichtungen sind im Plan festgesetzt.
Die zulässige Dachneigung beträgt 40-50°. Aneinandergebaute Bauteile müssen gleiche Dachneigungen haben.
Die Carports mit dem Nebengebäude für Fahrräder sind mit begrüntem Flachdach geplant. Das Begrünte Flachdach soll die Kompensation der Überschreitung der Grundflächenzahl darstellen.
- Zu 4.1.3 Dachdeckungsmaterial: Als Dachdeckungsmaterial sind lediglich Ziegel in ziegelroten Farbtönen zulässig.
Die Carports mit dem Nebengebäude für Fahrräder sind mit begrüntem Flachdach geplant. Das Begrünte Flachdach soll die Kompensation der Überschreitung der Grundflächenzahl darstellen.
- Zu 5.2 Garagen, private Stellplätze und Zufahrten: Garagen sind nur auf den im Plan hierfür festgesetzten Flächen bzw. innerhalb der Baugrenzen zulässig. Pro Parzelle sind maximal 3 Garagen zulässig. Sollten weitere Stellplätze erforderlich sein, so sind diese als offene Stellplätze oder als Carports anzuordnen.
Es sollen 4 Carports, 4 Stellplätze und ein Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist nicht ersichtlich.
Beschlussvorschlag
- Das Benehmen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der zulässigen Dachform/-neigung zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Dachdeckungsmaterials zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Standortes des Nebengebäudes (Carport/Müll) außerhalb der Baugrenzen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 1
Das Benehmen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
Beschluss 2
Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9
Beschluss 3
Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
Beschluss 4
Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der zulässigen Dachform/-neigung zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Beschluss 5
Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Dachdeckungsmaterials zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Beschluss 6
Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Standortes des Nebengebäudes (Carport/Müll) außerhalb der Baugrenzen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 6
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
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16. Bauantrag - Umnutzung des OG und DG im Nebengebäude in eine Ferienwohnung; Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt; Spitzenberg 4
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
|
ö
|
beschließend
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16 |
Sachverhalt
Bauherr: Marcelo und Mirsada Oliveira Correia, Veitsaurach 18, 91575 Windsbach
Baugrundstück: Spitzenberg 4, Fl.Nr.179, Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Umnutzung des OG und DG im Nebengebäude in eine Ferienwohnung
Antragsnummer: 43/19
Auf dem Flurstück 179 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Virgilio Marcelo Oliveira Correia und Mirsada Oliveira Correia ein Bauantrag auf Umnutzung des OG und DG im Nebengebäude in eine Ferienwohnung gestellt.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 06.08.2019 behandelt.
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Abweichungen der Gestaltungssatzung geändert werden und der Brandschutznachweis nachgereicht wird.
Viele damalige Abweichungen der Gestaltungssatzung wurden bereits gemäß Satzung angepasst.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach §34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Laut Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im Mischgebiet.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um das Einzeldenkmal, D-5-76-147-140 Spitzenberg 4. „Bürgerhaus, zweigeschossiger, giebelständiger und verputzter
Steilsatteldachbau mit traufseitigem Seitenflügel mit Fachwerkgiebel, im Kern 18. Jh.;
Nebengebäude, zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Schopfwalmdach und
Fachwerkobergeschoss und -giebel, wohl 19. Jh.“, welches sich im Ensemblebereich der Stadt Spalt befindet.
Hinsichtlich der Belange der unteren Denkmalschutzbehörde und der Gestaltungssatzung fand ein Termin vor Ort mit dem Planer und Herrn Danninger statt.
Viele damaligen Abweichungen der Gestaltungssatzung wurden bereits nach Absprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Gestaltungssatzung geändert.
Für folgende Punkte ist noch eine Entscheidung über das Einvernehmen zu treffen:
- § 6 Fenster, Türen, Tore Treppen
(2) Fensterteilungen sind zu erhalten. Bei Neu- und Umbauten sind an den Fenstern die ortstypischen Unterteilungen in der Form von Fensterkreuzen, zweiflügeligen Fenstern bzw. zweiflügeligen Fenstern mit Oberlichtern vorzunehmen. (…)
Bereits ausgeführt sind erneuerte Fenster ohne Unterteilungen oder Fensterkreuze auf der Straßenseite „Gänsgasse“.
Nach Absprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde werden die Unterteilungen oder Fensterkreuze an den bereits bestehenden Fenstern der Nord-Westseite und Süd-Westseite lediglich nachgerüstet und nicht als originalgetreue Holzfenster nachgebildet.
Ein Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich Holzfenster nach überlieferten Vorbildern wird beantragt.
- § 5 Dacheindeckung, Dachaufbauten
(5) Liegende Dachfenster sind nur in den Dachflächen zulässig, die von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind.
Bereits ausgeführt ist ein liegendes Dachfenster zur Straßenseite „Gänsgasse“. Das Fenster wurde im Bauantrag nicht aufgenommen.
Eine Abweichung der Gestaltungssatzung wird beantragt.
Nach Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde ist hier eine Ausnahme möglich, da dieses Fenster nicht an der Hauptzugangsseite des Gebäudes liegt und solch Situationen bereits an anderen umliegenden Gebäuden bereits vorhanden sind.
Das Dachflächenfenster an der Hauptzugangsseite wird rückgebaut.
Im Rahmen der Stellplatzsatzung wird für die Umnutzung zur Ferienwohnung ein zusätzlicher Stellplatz erstellt.
Die Nachbarschaftsunterschriften sind nicht vollständig.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Oliveira Correia, Veitsaurach 18, 91575 Windsbach, für die Umnutzung des OG und DG im Nebengebäude in eine Ferienwohnung auf dem Flurstück 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4, kann seitens der Stadt Spalt erteilt werden.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Ausführung der Fenster wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der liegenden Dachfenster in der Gänsgasse wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Oliveira Correia, Veitsaurach 18, 91575 Windsbach, für die Umnutzung des OG und DG im Nebengebäude in eine Ferienwohnung auf dem Flurstück 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4, kann seitens der Stadt Spalt erteilt werden, unter der Voraussetzung, dass der Rückbau des Dachflächenfensters an der Hauptzugangsseite Bestandteil des Bauantrages ist.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Ausführung der Fenster wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der liegenden Dachfenster in der Gänsgasse wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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17. Vergabe Erd-, Beton- und Entwässerungskanalarbeiten bei Neubau Kindertagesstätte Stadt Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2020
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Am 01.12.2020 erfolgte die Submission für das Gewerk Tiefbauarbeiten (Erd-, Beton- und Entwässerungskanalarbeiten) für den Neubau der Kindertagesstätte in Modulbauweise, Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1236 Gmk. Spalt.
Zu dem Submissionstermin lagen folgende drei Angebote vor:
- Bieter A – 383.888,09 € Netto
Bieter B – 493.666,18 € Netto
Bieter C – 368.783,81 € Netto
Die Angebotsauswertung erfolgte durch das mit den planerischen Leistungen beauftragte Architekturbüro. Nach dem Vergabevorschlag wird empfohlen den Bieter C – mit der Angebotssumme 368.783,81 Netto (438.852,73 € Brutto) den Auftrag zu erteilen.
Die Kostenberechnung durch Planer lag bei 402.997,89 € Netto (479.567,49 € Brutto) inkl. durch Grundwasser verursachten Mehrkosten.
Die Differenz zwischen der Kostenberechnung und dem Angebot des Bieters C beträgt 34.214,08 € Netto (40.714,75 € Brutto).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt das Gewerk Tiefbauarbeiten (Erd-, Beton-, und Entwässerungsarbeiten) für den Neubau der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1236 Gmk. Spalt an den Bieter C zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt das Gewerk Tiefbauarbeiten (Erd-, Beton-, und Entwässerungsarbeiten) für den Neubau der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1236 Gmk. Spalt an den Bieter C zu vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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18. Vergabe - Planungsleistungen der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan "Hügelmühle"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2020
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hügelmühle“ wurde im Jahre 1997 aufgestellt.
Durch die Verschmelzung einiger Grundstücke wurde ein Teil der Erschließungsstraße nie gebaut.
Die Stadt Spalt beabsichtigt nun, den Bebauungsplan zu ändern, um ihn der aktuellen Bebauung anzupassen.
Zur Vergabe der Planungsleistungen wurden folgende 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:
Zwei der angefragten Firmen haben entweder eine Absage erteilt oder kein Angebot abgegeben.
Ein aussagekräftiges Angebot der Firma B mit einer Angebotssumme von 6.566,91 € Netto liegt vor.
Nachdem mit der Firma B bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet wurde, und hier gute Erfahrung vorliegen, wird auch empfohlen, dass eine Vergabe an die Firma B für die Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hügelmühle“ erfolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hügelmühle“ an die Firma B zum Angebotspreis.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hügelmühle“ an die Firma B zum Angebotspreis.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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19. Wartungsvertrag für Gasgeräte, Feuerungs-, Wärmeversorgungs-, Lüftungstechnische- und sanitäre Anlagen bei Liegenschaften der Stadt Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2020
|
ö
|
|
19 |
Sachverhalt
Zur besseren Übersicht des Iststandes im Bereich der Versorgungstechnik der Liegenschaften der Stadt Spalt, sowie Kostensenkung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten, wurde das Bauamt beauftragt einen Vertragspartner für o.g. Leistungen, unter der nahe liegenden Firmen, zu suchen.
Ein Wartungsvertrag wurde von der Seite des Bauamtes zusammengefasst und an fünf regionale Unternehmen mit der Angebotsaufforderung verschickt.
Von fünf angeschrieben Firmen gab nur ein Unternehmen aus der Region ein Angebot ab. Folgende Kosten wurden dabei angegeben:
- Jährliche Wartungsarbeit – 8.000,00 € Netto
Störungsbeseitigung und Reparaturarbeiten zu üblichen Arbeitszeiten – 56,00 € Netto
Zuschlag für Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten – 112,00 € Netto
Rabatt auf Material u. Einbauteile – 5% vom Listenpreis
Vertragsdauer – 2 Kalenderjahre mit der Option auf Verlängerung durch Auftraggeber um ein weiteres Kalenderjahr.
Der Wartungsvertrag beinhaltet folgende Liegenschaften:
- Spalatin Schule Spalt, Dr.-Meyer-Straße 7, 91174 Spalt
- Feuerwehr Spalt, Industriestraße 14, 91174 Spalt
- HopfenBierGut Museum, Gabrieliplatz 1, 91174 Spalt
- Städtischer Kindergarten Spalt, Herrengasse 6, 91174 Spalt
- Rathaus Spalt, Herrengasse 10, 91174 Spalt
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt den Wartungsvertrag für die Kalenderjahre 2021 und 2022 mit dem Unternehmen abzuschließen. Das Bauamt wird beauftragt alle notwendigen Vertragsunterlagen vorzubereiten. Vor der Vertragsverlängerung soll das Bauamt dem Stadtrat über den Zustand der versorgungstechnischen Anlagen der Liegenschaften der Stadt Spalt einen Bericht verfassen, auf Grundlage von welchem entschieden wird, ob der Vertrag um ein weiteres Kalenderjahr verlängert werden soll.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Wartungsvertrag für die Kalenderjahre 2021 und 2022 mit dem Unternehmen abzuschließen. Das Bauamt wird beauftragt alle notwendigen Vertragsunterlagen vorzubereiten. Vor der Vertragsverlängerung soll das Bauamt dem Stadtrat über den Zustand der versorgungstechnischen Anlagen der Liegenschaften der Stadt Spalt einen Bericht verfassen, auf Grundlage von welchem entschieden wird, ob der Vertrag um ein weiteres Kalenderjahr verlängert werden soll.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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20. Wasserverband "Unteres Rezattal", Abwicklung des Fördervorganges, Machbarkeitsstudie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
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ö
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20 |
Sachverhalt
In Kooperation von verschiedenen Kommunen unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg und von Landwirten aus der Region wurde die Projektstudie im Rahmen einer Pilotförderung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie federführend von der Stadt Spalt beantragt und durchgeführt.
Nachdem diese Machbarkeitsstudie auch einen erweiterten Förderbereich mit 75% bei Gesamtkosten von 200.000 € vorgesehen hat, die erste Stufe der Machbarkeitsstudie abgeschlossen unter Kostenbeteiligung der Kommunen erfolgt ist, wird seitens des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg nunmehr im empfohlen, dass nach Gründung des Wasserverbandes „Unteres Rezattal“ noch eine ergänzende Studie, die noch in dem Gesamtförderprogramm mit 75% bezuschusst werden kann, beauftragt wird.
Nachdem diese Ablehnung auch aufgrund der ursprünglichen Antragstellung durch die Stadt Spalt nunmehr auch wieder bei der Stadt Spalt weitergeführt werden soll, ist dazu eine Beschlussfassung durch den Stadtrat Spalt erforderlich.
Die Finanzierung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie, bei Gesamtkosten von ca. 100.000 € bei 75% Förderung, war mit einer Kostenbeteiligung der Kommunen mit 5.000 €, bei 5 beteiligten Kommunen vorgesehen. Diese Finanzierung ist erfolgt und abgeschlossen.
In der zweiten Phase der jetzt noch zu beauftragenden Leistungen, die leider auch nicht detailliert bekannt und vom Umfang noch offen sind, soll eine Finanzierung durch den neu gegründeten Verband erfolgen.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt jedoch über die Stadt Spalt.
Somit würde die Stadt Spalt hier eine Abwicklung der Kosten übernehmen, die jedoch, so wird dem Stadtrat empfohlen, nur unter der Vorlage erfolgt, dass die Finanzierung mit dem anfallenden Kostenanteil durch den Verband schriftlich bestätigt wird und das Auftragsvolumen sowie die anfallenden Kosten auch noch, vor einer Auftragsvergabe der Stadt Spalt mitgeteilt werden.
Dem Stadtrat Spalt wird empfohlen, nur unter diesen Vorgaben und Voraussetzungen und Nachweisen eine weitere Durchführung und abschließenden Abwicklung der Maßnahmen mit Erstellung des Verwendungsnachweises, was wiederum bei der Stadt Spalt verbleibt, zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass unter den Voraussetzungen, dass die erweiterte Auftragsvergabe finanziell durch eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme vollständig abgedeckt ist, die Verwaltung beauftragt wird, den Abschluss des Förderprogrammes mit Vorlage des Verwendungsnachweises durchzuführen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass unter den Voraussetzungen, dass die erweiterte Auftragsvergabe finanziell durch eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme vollständig abgedeckt ist, die Verwaltung beauftragt wird, den Abschluss des Förderprogrammes mit Vorlage des Verwendungsnachweises durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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21. Neues Förderprogramm Kindertageseinrichtungen - Zuwendungen BayKiBiG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
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ö
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21 |
Sachverhalt
Für den notwendigen Ausbau der Kindertagesbetreuungseinrichtung sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.
Nach dem bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe des Art. 10 BayFAG – Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an förderfähige Kindertageseinrichtungen.
Voraussetzung ist, dass ein Bedarf vorhanden ist.
Die Stadt Spalt hat für die neue Kindertageseinrichtung Bauabschnitt 1 (zwei Krippengruppen) aus dem Investitionsprogramm des Freistaates Fördermittel beantragt.
Die Zusage erfolgte mit Bescheid vom 16.09.2020.
Nach derzeitigen Informationen wird ein neues Förderprogramm bzw. eine Ergänzung des Förderprogrammes für Kindertageseinrichtungen aufgelegt. Es soll eine zeitlich begrenzte Aufstockung der derzeitigen Zuweisung erfolgen. Richtlinien sind noch nicht erlassen worden. Es soll nach dem „Windhund-Verfahren“ erfolgen.
Nach den derzeitigen Informationen werden die Förderhöhen wesentlich erhöht und könnten bis 90% betreffen.
Der gesamte Stadtrat soll deshalb darüber informiert werden, dass nochmals die Bedarfszahlen ermittelt wurden. Derzeit gibt es genehmigte Kinderkrippenplätze 30, Kindergartenplätze 100.
Die Belegungszahlen der Kindertageseinrichtung Spalt, Stand 18.03.2020 erhöhen sich 2020 und 2021 erheblich.
Eine gesonderte Belegungszahlenübersicht liegt bei.
Darüber hinaus wurden die Geburtenzahlen in Spalt abgefragt.
2016 – 32 Geburten
2017 – 43 Geburten
2018 – 44 Geburten
2019 – 42 Geburten
2020 – 53 Geburten, Stand 05.12.2020.
Dies bedeutet nochmals 11 Geburten mehr.
Darüber hinaus sind Zuzüge für Altbestand und Umbauten sowie das neue Baugebiet zu berücksichtigen.
Bedarfszahlen, neue Bauentwicklungen und das neue Förderprogramm mit einer evtl. höheren Zuwendungshöhe sind für die weitere Entwicklung zu berücksichtigen.
Deshalb würde der 1.Bürgermeister den Stadtrat Spalt vorschlagen, nach Ausgabe des neuen Förderprogrammes, auch mit höherer Zuschusshöhe, einen Förderantrag für den Bauabschnitt 2 zu stellen.
Die Voraussetzungen des Bedarfes sind gegeben.
Zu berücksichtigen ist, dass der Zuwendungsbescheid, Bauvorarbeiten und Ausschreibungen sowie Umsetzung mindestens 11/2 Jahre dauern wird.
Der Vorteil wäre, dass am jetzt vorbereiteten Standort der Bauabschnitt 2 bautechnisch unkompliziert erweitert werden könnte.
Vorarbeiten für die Baugenehmigung sind erfüllt.
Deshalb würde der 1.Bürgermeister vorschlagen, auch schon heute einen Beschluss, auf Grundlage der Bedarfszahlen für den Bauabschnitt 2 zu fassen.
Beschlussvorschlag
Mit dem neuen Zuwendungsprogramm für Kindertageseinrichtungen stellt die Stadt Spalt einen Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt 2 mit zwei weiteren Gruppen.
Beschluss
Mit dem neuen Zuwendungsprogramm für Kindertageseinrichtungen stellt die Stadt Spalt einen Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt 2 mit zwei weiteren Gruppen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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22. Haushalt- und Kassenwesen; Jahresrechnungsergebnis 2019;
Feststellung des endgültigen Ergebnisses und Entlastungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
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ö
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22 |
Sachverhalt
Das vorläufige Jahresrechnungsergebnis für das Jahr 2019 wurde dem Stadtrat Spalt in der Sitzung am 16.06.2020 vorgetragen. Nachdem der öffentliche Rechnungsprüfungsausschuss nunmehr auch die Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2019 vorgenommen hat, kann das vorläufige Jahresrechnungsergebnis 2019 als endgültig durch den Stadtrat beschlossen werden.
Gleichfalls ist ein Entlastungsbeschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für Bürgermeister und Verwaltung zu fassen
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass das Jahresergebnis 2019 durch den Stadtrat Spalt endgültig festgesetzt wird. Es wird daher auch die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Rechnungsjahr (Haushaltsjahr 2019) beschlossen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass das Jahresergebnis 2019 durch den Stadtrat Spalt endgültig festgesetzt wird. Es wird daher auch die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Rechnungsjahr (Haushaltsjahr 2019) beschlossen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Bernhard Zottmann war während der Abstimmung nicht anwesend.
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23. Vollzug BayGO; Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37, Abs. 3 GO durch den 1.Bürgermeister;
Vergabe eines Stromliefervertrages für 1 Jahr zwischen der N-ERGIE Nürnberg und der Stadt Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
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ö
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23 |
Sachverhalt
Der Strombezugsvertrag mit der N-ERGIE endet zum 31.12.2020.
Eine Ausschreibung über einen Mehrjahreszeitraum konnte aus Zeitgründen in den letzten Monaten nicht mehr realisiert werden.
Es wurde daher mit der N-ERGIE vereinbart, den jetzigen Vertrag, um 1 Jahr, bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Im Laufe des Jahres 2021 ist dann eine vollständige Ausschreibung über einen 3-Jahresbezug für den Strombezug für die kommunalen Einrichtungen in der Stadt Spalt vorzunehmen.
Das Angebot der N-ERGIE für einen 3-Jahresvertrag bei einem Strompreis mit 4,75 Cent /Kilowatt wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister getroffen.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten von der Dringlichkeitsentscheidung, die aufgrund der Sicherstellung zum Strombezug der kommunalen Einrichtungen notwendig war, Kenntnis zu nehmen.
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24. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
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ö
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informativ
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24 |
Sachverhalt
Baudenkmäler im Altstadtgebiet der Gemeinde Spalt
In der Stadtratssitzung am 01.12.2020 wurde über die Nachqualifizierung des Anwesens „Amserhaus“ Hans-Gruber-Str. 6 berichtet.
Zur Übersicht der Stadträte wird ein aktueller Auszug mit Übersicht der Baudenkmäler im Altstadtgebiet zur Kenntnis beigelegt.
- Staat übernimmt Gewerbesteuer-Ausfälle zu 100% - Pressemitteilung vom 05.12.2020
Änderung des kommunalen Abgabengesetzes in Bezug auf Erschließungsbeiträge für Altanlagen sowie pauschalierte Kurbeiträge
Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration vom 24.09.2019 bzgl. kommunaler Auftragsvergaben, Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten und Veröffentlichungen von Auftragsdaten
Es darf ergänzend darauf hingewiesen werden, dass nach einer Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag Geschäftsstelle München und der zuständigen Referatsleiterin Frau Stuber die Auskunft dazu erteilt wurde, dass stets im Einzelfall die Vergabe, ob öffentlich oder nichtöffentlich oder beides in Kombination erforderlich ist, zu prüfen ist. Nur bei regelmäßig wiederkehrenden Vergaben ist dann auch die gleichmäßige Vorgehensweise gegeben.
Eine grundsätzlich ausschließliche Behandlung nur in nichtöffentlicher Sitzung könnte dazu führen, dass der gesamte Gremiumsbeschluss rechtswidrig oder sogar ungültig ist.
Von der weiteren Vorgehensweise wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass aufgrund der sehr umfangreichen Ausführungen des Bayerischen Staatsministerium eine Zuordnung der Regelvergaben in nichtöffentlich bzw. in Kombinationslösungen ein einer Tabelle aufgearbeitet wird. Damit könnte nach einer Erfassung und Zuordnung der einzelnen Vergaben diese auch als Handlungsempfehlung für die weiteren Vorgehensweisen eine interne Richtlinie darstellen.
Die Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Sport und Integration vom 10.12.2020, Betreff Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte und entsprechende Handlungsempfehlungen für die Durchführung von kommunaler Gremiensitzungen.
Die kurzfristig zugegangene Handlungsempfehlung wurde von der Verwaltung noch nicht eingehend geprüft, wird jedoch vorab den Mitgliedern des Stadtrates zur Information weitergereicht.
- Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages, Schnellinfo vom 03.12.2020 Az. 45-12/2020, Betreff Steuereinnahmen laut Kassenstatistik im 3. Quartal 2020, weiterer Rückgang bei den Steuereinnahmen
- Mitteilung der Regierung von Mittelfranken, Änderungsbescheid für die Nachbewilligung einer Erhöhung für Zuwendungen aus dem Förderprogramm Sonderbudget für Leihgeräte mit den nunmehr bewilligten zusätzlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 5.646,84€. Gesamtzuschuss somit nunmehr für das Sonderbudget Leihgeräte 18.754,84 €
- Sonderinvestitionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung, Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 26.11.2020
Das Fachministerium hat angekündigt, dass ein Sonderförderprogramm für die Schaffung und Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen vorgesehen ist. Eine Nachfrage bei der Regierung von Mittelfranken hat ergeben, dass die Richtlinien derzeit noch nicht vorliegen und somit keine genauen Angaben über die mögliche Förderung erteilt werden können. Es wurde bei der Regierung von Mittelfranken von der Stadtverwaltung angefragt, ob die bisherige FAG-Förderung auch in dieses Sonderförderprogramm bei möglichen höheren Zuschüssen verschoben werden kann. Antwort steht noch aus.
- Mitteilungen aus dem Bereich Haushalts- und Finanzwesen
Förderung und Auszahlung der Schlussrate des kommunalen Feuerwehrwesens für das Feuerwehrfahrzeug GWL 2 mit einer Restzuwendung in Höhe von 70.000 €.
Bekanntgabe des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Gemeindeschlüssel-zuweisungen für 2021
Die Schlüsselzuweisungen für 2021 wurden vom Landesamt am 10.12.2020 in einer Größenordnung von 826.388,00 € mitgeteilt.
Im Haushaltsplan 2021 war hierfür ein Ansatz von 1.030.000 € vorgesehen. Somit ergibt sich aufgrund der jetzt deutlich verminderten Schlüsselzuweisungen eine Verringerung von 203.612,00 €.
Fundstelle Nr. 23/2020, Betreff Sitzverteilungen in Ausschüssen, Ausschussgröße, d’Hondtsches Höchstzahlverfahren; Spiegelbildlichkeit; Minderheitenschutz, Ausschussgemeinschaften, Rand-Nr. 273
Fundstelle Nr. 23/2020; Rand-Nr. 92 Vergabe von Wegenutzungsrechten;
Mitwirkungsverbot von Gemeinderatsmitgliedern
- Bekanntgabe der Vergabeentscheidung für die Aufnahme eine Kommunalkredites über 1.000.000,00 €
Aufgrund der vom Stadtrat Spalt erteilten Ermächtigung zur Ausschreibug und Auftragsvergabe. Eine beschränkt öffentliche Ausschreibung eines Kreditbetrages von 1.000.000,00 €, davon 220.000,00 € aus einer früheren Umschuldung und einer Größenordnung von 780.000,00 € aus der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung 2020, somit insgesamt 1.000.000,00 € wurde beschränkt öffentlich ausgeschrieben. Die Angebote sind am 10.12.2020 nur in sehr geringer Anzahl eingegangen.
Nach Vorliegen der Auswertungen ist das wirtschaftlich günstigste Angebot durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt abgegeben worden. Die Zinsbindung bei einem nominalen und effektiven Zinssatz von 0,00 % ist auf 10 Jahre vorgesehen. Gleichzeitig sind auch die Tilgungsleistungen mit jeweils 100.000,00 € über 10 Jahre vereinbart, so dass der ausgeschriebenen Kreditbetrag nach 10 Jahren vollständig getilgt ist.
Das Angebot der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt war zeitlich nur bis 11.12.2020 bis 08.30 Uhr gegeben, so wurde auch eine Bestätigung bereits aufgrund der erfolgten Auswertung zur Aufnahme und Annahme des Angebotes weitergegeben.
Die Auszahlung des Betrages wird zum 16.12.2020 erfolgen.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von der Vergabeentscheidung, aufgrund der Vorentscheidungen und Ermächtigung durch den Stadtrat an den 1.Bürgermeister Kenntnis zu nehmen.
Vollzug der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzgl. Maskenpflicht und Böllerverbot auf öffentlichen Plätzen. Mitteilung des Landratsamtes Roth vom 04.12.2020
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25. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
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ö
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informativ
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25 |
Sachverhalt
Aus den Reihen des Stadtrates wurde nachgefragt, ob denn der Verwendungsnachweis für den Kreisverkehr inzwischen vorliegt.
Dies konnte vom Vorsitzenden nicht bejaht werden.
Desweiteren wurde bezüglich des aktuellen Standes zum Rauchverbot auf Spielplätzen nachgehakt.
Hier wurde mitgeteilt, dass die Schilder inzwischen bestellt wurden.
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26. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2020
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ö
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informativ
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26 |
Datenstand vom 14.01.2021 10:24 Uhr