Datum: 16.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
15 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2021
16 Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 128/32 Gmk. Großweingarten
17 Auftragsvergabe - Anschaffung einer Bodenfräse
18 Auftragsvergabe - Schließung eines Dienstleistungsvertrages Mechanische Beseitigung Nester Eichenprozessionsspinner
19 Auftragsvergabe - Schließung eines Dienstleistungsvertrages Einsatz Nemathoden im Spritzverfahren gegen Eichenprozessionsspinner
20 Auftragsvergabe Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten - Bauleistung: Modulbau Nebengebäude
21 Steuerrecht; Umsetzungsbegleitung i.S. § 2 b UStG. Auftragsvergabe
22 Steuerrecht; Einführung „Innerbetriebliches Kontrollsystem „ (IKS), Auftragsvergabe
23 Haushaltswesen; freiwilliger Zuschuss für 2020 an die Caritas-Sozialstation Abenberg/Spalt e.V
24 Vollzug GO; Beschlussfassung über das Jahresergebnis 2018 des Eigenbetriebes „Stadtbrauerei Spalt“,
25 Vollzug GO; Beschlussfassung über das Jahresergebnis 2019 des Eigenbetriebes „Stadtbrauerei Spalt“,
26 Vollzug des Bay. Denkmalschutzgesetzes; Einzeldenkmal „Amserhaus, Hans-Gruber –Straße 6“, vorläufige Stellungnahme
27 Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung BBP "Am Fürst" Fl.Nr. 965/11 Gemarkung Pleinfeld im Bereich Bergstraße
28 Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 10. Änderung BBP "Mittelfeld" Fl.Nr. 562/55, Gemarkung Pleinfeld
29 Haushaltswesen; Förderprogramm „Sonderbudget Lehrergeräte“, Mittelbereitstellung und Auftragsbestätigung
30 Vollzug Personenstandsrecht
30.1 Widerruf der Standesamtsleitung von H. Nolte
30.2 Bestellung zur Standesamtsleitung von Frau Metzger ab dem 01.03.2021
30.3 Bestellung zum stv. Standesamtsleiter von H. Nolte
31 Finanzcontrolling
32 Mitteilung
32.1 Mitteilung
33 Anfragen
34 Frageviertelstunde

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15. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde dem Stadtrat zur Kenntnisnahme gegeben.  

Von Seiten der Stadtratsmitglieder wurde zu Top 19 die genaue Darstellung des Verlaufes, warum der Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde, gefordert.  

Eine Überarbeitung und Vorlage in der nächsten Sitzung des Stadtrates wird gewünscht.

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16. Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 128/32 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Bauherr:                Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten

Baugrundstück:        Apfelweg 3, Fl.Nr. 128/46 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnhauses

Antragsnummer:        06/21

Auf dem Flurstück 128/46 der Gemarkung Großweingarten wurde von Herrn Martin Walther ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinteres Dorf“ Großweingarten und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Gemäß textlichen Festsetzungen ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Kniestock von max. 0,50m zugelassen.
Der Kniestock soll um 0,25cm erhöht werden. Durch die vorgegebene Dachneigung von 52° und einem höheren Kniestock entsteht ein Bezug zu den historischen Hopfenhäusern in Großweingarten.
  • Gemäß textlichen Festsetzungen ist die Firstrichtung vorgegeben.
Das geplante Bauvorhaben soll um 90° gedreht werden.
Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung des Grundstückes und eine Betriebsoptimierung des angrenzenden Obstbaubetriebes.
Die Firstrichtung des Bauvorhabens soll dem angrenzenden Betrieb angeglichen werden.
  • Gemäß Bebauungsplan ist im nördlichen Bereich des Grundstückes ein Grünstreifen vorgesehen.
Das geplante Bauvorhaben überschreitet die Baugrenze und liegt mit ca. 29% der Grundfläche auf dem Grünstreifen.
Durch diese Ausrichtung können zwei große Bäume, welche bei Einhaltung des Grünstreifens gefällt werden müssten, erhalten bleiben.
Des Weiteren   wird durch die gewählte Positionierung des Bauvorhabens die betrieblichen Abläufe des Obsthofes Walther nicht beeinträchtigt.

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Die Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Ein Abstandsflächenplan liegt bei.

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten, zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 128/46 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten, hinsichtlich der Überschreitung des Kniestockes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten, hinsichtlich der gedrehten Firstrichtung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten, hinsichtlich der Überbauung des Grünstreifens und Überschreitung der Baugrenze, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten, zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 128/46 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

    Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten, hinsichtlich der Überschreitung des Kniestockes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

    Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten, hinsichtlich der gedrehten Firstrichtung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        

    Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn Martin Walther, Hintere Dorfstraße 51, 91174 Spalt-Großweingarten, hinsichtlich der Überbauung des Grünstreifens und Überschreitung der Baugrenze, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        

    Stimmverhältnis: 21 gegen Stimmen.        
     

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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17. Auftragsvergabe - Anschaffung einer Bodenfräse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

Aufgrund der neuen Situation mit mehr angesäten, zweijährigen Beeten wie Fahrbahnteiler, Kreisverkehre, Verbund und Konzept der Blütenvielfalt, werden zukünftig im zweijährigen, versetzten Rhythmus mehr Bodenbearbeitungen wie in den vergangenen Jahren, nötig. Hierfür wird eine Fräse, welche seitens des Bauhofes eingesetzt wird, für die Bodenbearbeitung unumgänglich.

Im Vorfeld wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt, welche das Mieten und den Kauf gegenüberstellten. Die Fräse wird gerade in den gut gebuchten Frühjahrsmonaten benötigt. Ein Mieten ist aufgrund der langen Abhol- und Rückbring-zeiten unwirtschaftlich, weshalb das Bauamt eine Angebotseinholung in der Freihand- Vergabe durchführte.

Als sinnvolle Maschine wurde im Vorfeld vom Bauhof die Bodenfräse Herkules SF 600 D ausgewählt, welche auch schweren Boden durch die gegenläufigen Fräsmesser bearbeiten kann und zudem vom Handling sehr wendig und gut einsetzbar ist.


Die Bodenfräse wurde bei 4 Firmen angefragt.
Da es sich um leicht vergleichbare Preise handelt wurde das alleinige Kriterium des günstigsten Anbieters vorangestellt.


Der günstigste und auch wirtschaftlichste Anbieter ist der Bieter A zu einem Angebotspreis von 2.564,29 € netto (3051,51,00 € brutto). Zusätzlich bietetet Bieter A Skonto von 2 % an, womit sich eine Angebotssumme von brutto 2.989 ergibt.
 Der Bieter B liegt mit 2.521,01 € (3.000,00 € brutto) ohne Gewährung von Skonto leicht über dem Preis des Bieters A. Es ist weiterhin zu bedenken, dass bislang alle Kleingeräte bei Bieter B zum Service und Reperaturen sind. Trotzdem wird, nur auf die Angebotssumme bezogen, Bieter A als günstigster Anbieter genannt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Bodenfräse zu einem Angebotspreis von 2.521,01 € netto (3.000,00 € brutto) ab den Bieter B zu vergeben. Nachverhandlungen wegen Skontoabzug sollte noch erfolgen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Bodenfräse zu einem Angebotspreis von 2.521,01 € netto (3.000,00 € brutto) an den Bieter B zu vergeben. Nachverhandlungen wegen  Skontofrist sollten noch erfolgen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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18. Auftragsvergabe - Schließung eines Dienstleistungsvertrages Mechanische Beseitigung Nester Eichenprozessionsspinner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö beschließend 18

Sachverhalt

Die Arbeiten Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels mechanischer Bekämpfung sollen mittels Dienstleistungsvertrages für die Jahre 2021 - 2022 mit Option auf eine 1-jährige Verlängerung neu vergeben werden.

Die Bekämpfung mittels der mechanischen Bekämpfung erfolgt zusätzlich zu der Methode des Biozideinsatzes. Dem Stadtrat der Stadt Spalt liegt zu der Beschlussvorlage die Stellungname der Methodenauswahl bei.

Da die Angebote schwer vergleichbar waren, wurden je Tag ca. 20 Nester zur Beseitigung als Kalkulationsgrundlage verwendet.

Die zu behandelnden Bäume werden sich vermutlich an mit einer Hebebühne befahrbaren Stelle befinden, weshalb der Bieter C, mit der Klettertechnik das drittplatzierte Angebot abgegeben hat.

Bieter A bietet mit einem kalkulierten Angebotspreis von 58,25 € je Nest und einer Anfahrtspauschale von 50,00 € das wirtschaftlichste Angebot.


Bei einer Kalkulation von 20 Nestern am Tag kommt Bieter B auf einen Beseitigungspreis je Nest von 71,00 € sowie einer Anfahrtspauschale von 65,00 €.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Dienstleistungsvertrag zur mechanischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit dem Bieter A zu schließen. Als Grundlage dient das Angebot von Bieter A vom 30.12.2021 zu einem Angebotspreis Tagespauschale über 1.315,00 € netto        (1.564,85 € brutto).
Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Dienstleistungsvertrag vorzubereiten. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Dienstleistungsvertrag zur mechanischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit dem Bieter A zu schließen. Als Grundlage dient das Angebot von Bieter A vom 30.12.2021 zu einem Angebotspreis Tagespauschale über 1.315,00 € netto        (1.564,85 € brutto).
Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Dienstleistungsvertrag vorzubereiten. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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19. Auftragsvergabe - Schließung eines Dienstleistungsvertrages Einsatz Nemathoden im Spritzverfahren gegen Eichenprozessionsspinner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö beschließend 19

Sachverhalt

Die Arbeiten Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid Ausbringung Bacillus Thuringensis sollen mittels Dienstleistungsvertrages für die Jahre 2021 - 2022 mit Option auf eine 1-jährige Verlängerung neu vergeben werden.

Die Bekämpfung mittels des Spritzverfahrens erfolgt zusätzlich zu der Methode der mechanischen Bekämpfung. Dem Stadtrat der Stadt Spalt liegt zu der Beschlussvorlage die Stellungname der Methodenauswahl bei.

Es wird mit einer Behandlung von ca. 20 – 50 Bäumen gerechnet.


Es wurden 4 Firmen mit der Aufforderung ein Angebot abzugeben angeschrieben. Zwei Angebote gingen dem Bauamt zu.

Bieter A bietet bei 40,00 € Anfahrtspauschale den Preis von durchschnittlich 17,08 € netto (brutto 20,33 €) je Baum an. Der Zweitplatzierte Bieter B bei einer Anfahrtspauschale von 55,00 € netto je Einzelbaum den Preis von 30,60 € netto (brutto 36,41 €).

Die Firma A war bereits 2020 als Testung mit einem ähnlich zu erwartendem Einsatzes der Spritzung für die Stadt Spalt tätig. Es wurden gute Resultate erzielt, weiterhin war die Firma Hofmann sehr zuverlässig.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den 2-Jahres Dienstleistungsvertrag mit Option auf 1-jährige Verlängerung Spritzverfahren gegen Eichenprozessionsspinner mittels Ausbringung Biozid Bacillus Thuringensis mit der Firma A zu ca. 17,08 € je Baum netto, Anfahrtspauschale von 40,00 € netto  zu schließen.
Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, den Dienstleistungsvertrag vorzubereiten. Die benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den 2-Jahres Dienstleistungsvertrag mit Option auf 1-jährige Verlängerung Spritzverfahren gegen Eichenprozessionsspinner mittels Ausbringung Biozid Bacillus Thuringensis mit der Firma A zu ca. 17,08 € je Baum netto, Anfahrtspauschale von 40,00 € netto  zu schließen.
Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, den Dienstleistungsvertrag vorzubereiten. Die benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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20. Auftragsvergabe Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten - Bauleistung: Modulbau Nebengebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 20

Sachverhalt

Am 22.01.2020 erfolgte der Submissionstermin für das Gewerk Modulbau für den Neubau der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1236 Gmk Spalt.
Zu dem Submissionstermin lagen folgende sieben Angebote für das Nebengebäude vor:

  • Bieter A        -        208.981,00 € netto
  • Bieter B        -        234.545,00 € netto
  • Bieter C        -        252.033,58 € netto
  • Bieter D        -        375.000,00 € netto
  • Bieter E        -        296.800,00 € netto
  • Bieter F        -        310.720,00 € netto
  • Bieter G        -        565.500,00 € netto

Die Angebotsauswertung erfolgte durch das mit den planerischen Leistungen beauftragte Architekturbüro Bräutigam. Nach dem Vergabevorschlag wird empfohlen der Fa. Algeko GmbH – Bieter A – mit der Angebotssumme von 208.981,00 netto (248.687,39 € brutto) den Auftrag zu erteilen.

Es wird Bezug genommen auf den Ausführungen in nichtöffentlicher Sitzung, Tagesordnungspunkt Nr. 5 .

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt das Gewerk Modulbau Nebengebäude, für den Neubau der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1236 Gmk. Spalt an den Bieter A mit der Angebotssumme 208.981,00 € netto (248.687,39 brutto) zu vergeben.

Der Beschluss beinhaltet eine Gesamtvergabe auf Grundlage der Ausschreibung mit dem Modul Hauptgebäude.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Gewerk Modulbau Nebengebäude, für den Neubau der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1236 Gmk. Spalt an den Bieter A mit der Angebotssumme 208.981,00 € netto (248.687,39 brutto) zu vergeben.

Der Beschluss beinhaltet eine Gesamtvergabe auf Grundlage der Ausschreibung mit dem Modul Hauptgebäude.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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21. Steuerrecht; Umsetzungsbegleitung i.S. § 2 b UStG. Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 21

Sachverhalt

Die Umstellung der steuerpflichtigen Leistungen im Bereich der Kommunalverwaltung erfordern eine komplette Durchforstung des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Dabei sind auch Einzelmaßnahmen, insbesondere auch mögliche Zusammenhänge mit den Leistungen, die steuerlich in der Wertgröße eine steuerliche Zusammenfassung, aufgrund gleicher Art der Leistung ergeben, festzustellen.

Diese komplette Durchforstung und Erfassung der künftigen steuerpflichtigen Leistungen, die gem. § 2 b Umsatzsteuergesetz bereits 2021 vorgesehen war, jedoch aufgrund der Coronapandemie zeitlich einen größeren Umsetzungsrahmen im Nachhinein für die Kommunen ergeben hat, bedarf einer Vorlaufzeit von rund einem Jahr.

Nachdem diese Maßnahme insbesondere detaillierte und intensive steuerrechtliche Kenntnisse bedarf, ist es notwendig, hier eine externe Begleitung bei der ordnungsgemäßen Erfassung und Aufgliederung der Umsätze in nichtsteuerbare, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze vorzunehmen.

Dazu wird empfohlen, dass mit diesen Maßnahmen der Umsetzung, das fachkundige und bereits bei anderen Kommunen tätige Unternehmen, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Küffner zu beauftragen.

Ein Angebot über die voraussichtlichen Kosten, die sich über etwa 1 Jahr erstrecken, belaufen sich auf ca. 10.000 € brutto.

Höhere Kosten können durchaus entstehen, da ergänzende Informationen und Zusammenfassung sowie Auswertungen, im Zuge der Umsetzung als Mehraufwand, sich ergeben. Diese würden jedoch protokolliert und festgehalten werden.

Grundsätzlich sollte sehr zeitnah und baldmöglichst mit der notwendigen Umsetzung und Vorbereitung auf die Erfassung der steuerpflichtigen Umsätze nach § 2 b begonnen werden.

Es wird vorgeschlagen, das genannte Büro mit der Umsetzungsbegleitung zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass zur Umsetzungsbegleitung zur Einführung und Ermittlung der steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Vollzuges des § 2 b Umsatzsteuergesetz die Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Küffner beauftragt wird.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 und 2022 einzuplanen.

Über den Stand der Umsetzung wird der Stadtrat in regelmäßigen Zeitabständen informiert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass zur Umsetzungsbegleitung zur Einführung und Ermittlung der steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Vollzuges des § 2 b Umsatzsteuergesetz die Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Küffner beauftragt wird.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 und 2022 einzuplanen.

Über den Stand der Umsetzung wird der Stadtrat in regelmäßigen Zeitabständen informiert.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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22. Steuerrecht; Einführung „Innerbetriebliches Kontrollsystem „ (IKS), Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 22

Sachverhalt

Die Einführung eines IKS, innerbetriebliches Kontrollsystem, schützt die Beschäftigten und die Verantwortlichen in der Verwaltung im Zusammenhang mit der Abgabe von Steuererklärungen und Steuerveranlagungen.

Mit einem IKS sind auch strafrechtliche Verfolgungen gegenüber den einzelnen Beschäftigten und Verantwortlichen nach dem BMF so beschrieben, dass dem Steuerpflichtigen ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet wird, das zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient. Dies kann gegebenenfalls ein Indiz darstellen, dass gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

Nachdem bereits vor einigen Jahren der Stadtrat bzw. der damals zuständige Fachausschuss Haupt- und Finanzausschuss die Einführung eines IKS beschlossen hat, wurde die weitere Umsetzung im Hinblick auf Mustervorlagen des Bayerischen Gemeindetages zurückgestellt.

Nachdem im Hinblick auf die anstehende Umsetzung und Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz erhebliche steuerrechtlichen Prüfungen und Anforderungen seitens der Finanzbehörden gegenüber der Kommune als Steuerschuldner auftreten werden und viele sich jetzt eine IKS, in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rechtsanwaltskanzlei Küffner, mit dem auch der Bayerische Gemeindetag eng zusammenarbeitet,  erstellen zu lassen.

Die Anforderungen an das IKS ist aufgrund der Besonderheiten für die einzelnen Kommunen immer gesondert zu erstellen, so dass auch eine Rahmenregelung über eine Mustervereinbarung dauerhaft nicht zu erwarten sind.

Ein entsprechendes Angebot zur Einführung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems wurde beim Büro Küffner angefragt. Die Kosten würden sich voraussichtlich auf ca. 6.000 € brutto belaufen.

Dem Stadtrat wird dringend empfohlen, aufgrund des bereits bestehenden Grundsatzbeschlusses eine Beauftragung an das Büro Küffner zur Erstellung eines IKS für die Stadt Spalt zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) an das Wirtschafts- und Steuerbüro Küffner mit einem voraussichtlichen Gesamtbetrag von brutto 6.000,00 € beauftragt wird.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) an das Wirtschafts- und Steuerbüro Küffner mit einem voraussichtlichen Gesamtbetrag von brutto 6.000,00 € beauftragt wird.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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23. Haushaltswesen; freiwilliger Zuschuss für 2020 an die Caritas-Sozialstation Abenberg/Spalt e.V

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 23

Sachverhalt

Die Caritas Sozialstation Abenberg/Spalt e.V. hat mit Schreiben vom 01.02.2021 einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € für das Jahr 2020 beantragt.

Aufgrund der besonderen Herausforderungen im Jahr 2020 und der begleitenden unterstützenden Aufgabe der Sozialstation mit äußerst schwierigen Begleitumständen war das Jahr 2020 eine große Herausforderung für die Tagespflegestation, die ihre Aufgaben mit hohem Pflichtbewusstsein und Verantwortung zum Dienste der Bürgerinnen und Bürger in Spalt und der Umgebung mit großem Engagement der Beschäftigten gemeistert haben.

Die finanziellen Aufwendungen für die Tätigkeit im Jahr 2020 gehen weit über da hinaus, was in den Vorjahren vergleichbar war.

In den Vorjahren wurde ein freiwilliger Zuschuss, je nach Haushaltslage, von bis zu 1.000 € jährlich der Caritas Sozialstation Abenberg/Spalt gewährt.

Die jetzige Erhöhung auf 1.500 € erscheint aufgrund der erschwerten Ausgangssituationen im Jahr 2020 mehr als gerechtfertig und sollte auch daher als freiwilliger Zuschuss für das Jahr 2020 durch den Stadtrat so vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Caritas Sozialstation Abenberg /Spalt e.V. für das Kalenderjahr 2020 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 1.500 € gewährt wird. Insbesondere die großen Herausforderungen im Jahr 2020 und das mit viel Engagement und Motivation erfolgte Begleitung der Bürgerinnen und Bürger in Spalt und Umgebung rechtfertigt hier eine einmalige Erhöhung um 500 € auf 1.500 €.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Caritas Sozialstation Abenberg /Spalt e.V. für das Kalenderjahr 2020 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 1.500 € gewährt wird. Insbesondere die großen Herausforderungen im Jahr 2020 und das mit viel Engagement und Motivation erfolgte Begleitung der Bürgerinnen und Bürger in Spalt und Umgebung rechtfertigt hier eine einmalige Erhöhung um 500 € auf 1.500 €.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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24. Vollzug GO; Beschlussfassung über das Jahresergebnis 2018 des Eigenbetriebes „Stadtbrauerei Spalt“,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 24

Sachverhalt

Gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung für die Stadtbrauerei Spalt hat der Eigenbetrieb eine Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Eigenbetriebes vorzunehmen. Nach Beschlussfassung wird eine öffentliche Auslegung erforderlich.

Der Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt, Eigenbetrieb der Stadt Spalt, 2018 wurde vom Werkausschuss geprüft und beschlossen. Es ist nunmehr eine abschließende Feststellung der Ergebnisse durch den Stadtrat vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt für das Jahr 2018, wie er dem Werkausschuss zur Vorprüfung bereits vorlag und von diesem mit dem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat Spalt weitergegeben wurde.

Der Jahresabschluss 2018 wird durch den Stadtrat Spalt durch den Eigenbetrieb Stadtbrauerei Spalt somit festgestellt.        

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt für das Jahr 2018, wie er dem Werkausschuss zur Vorprüfung bereits vorlag und von diesem mit dem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat Spalt weitergegeben wurde.

Der Jahresabschluss 2018 wird durch den Stadtrat Spalt durch den Eigenbetrieb Stadtbrauerei Spalt somit festgestellt.        

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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25. Vollzug GO; Beschlussfassung über das Jahresergebnis 2019 des Eigenbetriebes „Stadtbrauerei Spalt“,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 25

Sachverhalt

Gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung für die Stadtbrauerei Spalt hat der Eigenbetrieb eine Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Eigenbetriebes vorzunehmen. Nach Beschlussfassung wird eine öffentliche Auslegung erforderlich.

Der Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt, Eigenbetrieb der Stadt Spalt, 2019 wurde vom Werkausschuss geprüft und beschlossen. Es ist nunmehr eine abschließende Feststellung der Ergebnisse durch den Stadtrat vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt für das Jahr 2019, wie er dem Werkausschuss zur Vorprüfung bereits vorlag und von diesem mit dem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat Spalt weitergegeben wurde.

Der Jahresabschluss 2019 wird durch den Stadtrat Spalt durch den Eigenbetrieb Stadtbrauerei Spalt somit festgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt für das Jahr 2019, wie er dem Werkausschuss zur Vorprüfung bereits vorlag und von diesem mit dem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat Spalt weitergegeben wurde.

Der Jahresabschluss 2019 wird durch den Stadtrat Spalt durch den Eigenbetrieb Stadtbrauerei Spalt somit festgestellt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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26. Vollzug des Bay. Denkmalschutzgesetzes; Einzeldenkmal „Amserhaus, Hans-Gruber –Straße 6“, vorläufige Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 26

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt wurde in der Sitzung vom 01.12.2020 vom Anhörverfahren des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz für die beabsichtigte Bewertung des Anwesens Hans-Gruber-Straße 6, Amserhaus, als Einzeldenkmal mit der Aufnahme in die Denkmalschutzliste unterrichtet.

Zu dem damaligen Zeitpunkt konnte noch keine abschließende Stellungnahme seitens der Stadt Spalt erfolgen, weil das Gutachten für die Voruntersuchungen mit dem Bericht durch das beauftragte Architekturbüro nicht vorlag.

Nachdem der Termin für die Abgabe einer Stellungnahme zum 01.03.2021 vom Landesamt für Denkmalschutz festgesetzt wurde, das Gutachten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, wird folgende Vorgehensweise dem Stadtrat vorgeschlagen:


  1. Antrag an das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz, die Anhörfrist bis zum 31.05.2021 zu verlängern.

  2. Mit Vorlage des Abschlussberichtes des beauftragten Architekturbüros kann auch der Stadtrat Spalt über die weitere Nutzung und eine Finanzierung der Sanierungsmaßnahme entscheiden.

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird dem Stadtrat Spalt vorgeschlagen, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine entsprechende Fristverlängerung bis 31.05.2021 zu beantragen.

Eine Anfrage beim Architekturbüro über die Fertigstellung des Abschlussberichtes der Voruntersuchungen wurde bereits angefordert.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme zur vorgesehenen Bewertung des Anwesens „Amserhaus“ Hans-Gruber-Straße 6 bis zum 31.05.2021 zu beantragen.

Erst dann wird der Stadtrat eine abschließende Entscheidung über die weitere Nutzung und Finanzierung nach Vorlage des noch fehlenden Abschlussberichtes zur Voruntersuchung durch den beauftragten Architekten entscheiden können.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme zur vorgesehenen Bewertung des Anwesens „Amserhaus“ Hans-Gruber-Straße 6 bis zum 31.05.2021 zu beantragen.

Erst dann wird der Stadtrat eine abschließende Entscheidung über die weitere Nutzung und Finanzierung nach Vorlage des noch fehlenden Abschlussberichtes zur Voruntersuchung durch den beauftragten Architekten entscheiden können.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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27. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung BBP "Am Fürst" Fl.Nr. 965/11 Gemarkung Pleinfeld im Bereich Bergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö beschließend 27

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Pleinfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2019 die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Am Fürst“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Entwurf der 4. Änderung in der öffentlichen Sitzung am 17.12.2020 gebilligt.
Nachdem die Voraussetzungen des § 13a BauGB gegeben sind, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Das Baugebiet „Am Fürst“ liegt im Süden der Marktgemeinde Pleinfeld, westlich der Schwäbischen Rezat und östlich der Umgehungsstraße der Bundesstraße 2.
Der Änderungsbereich umfasst die Fl. Nr. 965/11, Gem. Pleinfeld und schließt im Westen an eine öffentliche Leitungstrasse und an die Bergstraße an. Der Änderungsbereich wird im Norden vom Ottmarsfelder Weg begrenzt. Im Süden und Osten befindet sich Wohnbebauung.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fürst“ im Bereich der Fl.Nr. 965/11 Gemarkung Pleinfeld im Bereich Bergstraße und Ottmarsfelder Weg berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 22. Februar 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 20.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 durchgeführt

Beschlussvorschlag

Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fürst“ Fl.Nr. 565/11 der Gemarkung Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fürst“ Fl.Nr. 565/11 der Gemarkung Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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28. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 10. Änderung BBP "Mittelfeld" Fl.Nr. 562/55, Gemarkung Pleinfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö beschließend 28

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Pleinfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2020 die 10. Änderung
des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Mittelfeld“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Entwurf der 10. Änderung in der öffentlichen
Sitzung am 17.12.2020 gebilligt.

Der Geltungsbereich des Baugebietes „Mittelfeld“ liegt am nördlichen Ortsrand des Marktes Pleinfeld. Im Norden
schließt das Freibad Pleinfeld mit den dazugehörigen Parkanlagen und im Nordwesten das
Schulgelände an. Der weitere Umgriff besteht aus Wohnbebauung.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Mittelfeld“ im Bereich der Fl.Nr. 562/55 Gemarkung Pleinfeld berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 22. Februar 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 20.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Gegen die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Mittelfeld“ Fl.Nr. 562/55 der Gemarkung Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Mittelfeld“ Fl.Nr. 562/55 der Gemarkung Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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29. Haushaltswesen; Förderprogramm „Sonderbudget Lehrergeräte“, Mittelbereitstellung und Auftragsbestätigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 29

Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden / werden seitens der Staatsregierung verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um die Digitalisierung insbesondere in den Schulen voranzutreiben.
Ein weiteres Förderprogramm unterstützt die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten im Rahmen des „Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte“ („SoLD“).
Das im Rahmen dieses Förderprogrammes für die Stadt Spalt als Sachaufwandsträger anteilige reservierte Budget sieht für die Spalatin-Schule ein Gesamtbudget von EUR 15.000,00 für max. 21 Geräte vor.

Nach Abstimmung mit der Schulleitung der Spalatin-Schule und Abgleich mit den Kriterien gemäß der Förderrichtlinien wurden 21 entsprechende Geräte bei 3 verschiedenen Anbietern, Anbieter A, B, und C, angefragt.
Es ging nur ein Angebot, mit auch positiver Rückmeldung hinsichtlich Lieferfähigkeit, von Anbieter A ein.

Anbieter A hat ein Angebot über 21 Notebooks der Firma Acer zum Gesamtpreis von EUR 18.292,68 inkl. MwSt. unterbreitet und nach Rücksprache zugesichert bei schnellstmöglicher Bestellung das entsprechende Kontingent, welches aktuell verfügbar ist, liefern zu können.

Die aktuell brisante Situation um die Lieferfähigkeit und Verfügbarkeit von entsprechenden Gerätschaften wurde dem Stadtrat per E-Mail am 03.02.2021 mitgeteilt.

Die Vorgehensweise, den Stadtrat bereits vor der Sitzung um eine dringende Bestellfreigabe zu bitten, ist sicher nicht üblich und auch eher unkonventionell, aber bedingt durch die Situation im Hinblick auf Lieferfähigkeit und Verfügbarkeit der aktuellen Lage geschuldet.

Nach den Rückmeldungen der Stadträte wurde die Bestellung der 21 Notebooks zum Preis von EUR 18.292,68 beim Anbieter A am 08.02.2021 ausgelöst.

Das vorgehaltene Kontingent konnte erfreulicherweise bereits am 09.02.2021 geliefert und kann bis spätestens in KW 7/2021 an die Lehrer ausgegeben werden. Im Vorfeld wurde bereits geprüft, dass die Vorgehensweise nicht förderschädlich ist; der Förderantrag konnte nach Freischaltung am 10.02.2021 gestellt werden.











Zusammenfassung:
Bedarf Schule 21 Geräte:
Kosten Anbieter A gesamt inkl. MwSt.:        EUR 18.292,68
Budget Förderung:        EUR 15.000,00

Zubehör: Notebooktasche, USB-Hub Conceptronic HUBBIES HUBBIES05B - Hub - 4 x USB 2.0, Abo Microsoft 365 A3 für Lehrpersonal (Education)
Kosten Zubehör inkl. MwSt.:        EUR 980,11

Die Kosten für das Zubehör sind über verbleibendes Budget des IT-Sachgebietes aus dem Haushaltsjahr 2020 abgedeckt.
Keine zusätzlichen Kosten für Support und Betreuung der Geräte, da die Betreuung über das IT-Sachgebiet erfolgt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot des Anbieters A über EUR 18.292,68 für 21 Acer Notebooks anzunehmen. Eine Bestellfreigabe über den genannten Betrag lag der Verwaltung bis 08.02.2021 vor. Auf dieser Basis wurde die Bestellung und Antragstellung von der Verwaltung ausgelöst.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot des Anbieters A über EUR 18.292,68 für 21 Acer Notebooks anzunehmen. Eine Bestellfreigabe über den genannten Betrag lag der Verwaltung bis 08.02.2021 vor. Auf dieser Basis wurde die Bestellung und Antragstellung von der Verwaltung ausgelöst.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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30. Vollzug Personenstandsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 30

Sachverhalt

Die nachfolgenden Einzelbeschlüsse unter Top 30.1 und 30.2 sind in dieser Sitzungsvorlage zusammengefasst dargestellt.

Allgemein

Im Vollzug des Personenstandsrechts ist es notwendig, dass die Standesamtsleitung im Standesamtsbezirk Spalt an Personen verliehen werden, die auch die Voraussetzungen der Qualifikationsebene III haben.

Nachdem diese Qualifikationsebene nur vom GL bisher erreicht und nachgewiesen ist, wurde die Standesamtsleitung auch an den Geschäftsleiter übertragen. Zur stellvertretenden Standesamtsleitung wurde Frau Andrea Metzger mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2016, Top 6 bestellt.

Frau Andrea Metzger hat nach erfolgreichem Abschluss ihrer Fachausbildung als Verwaltungsfachwirtin auch die Qualifikationsstufe III erreicht. Somit sind die persönlichen, aber auch die fachlichen Voraussetzungen gegeben, dass Frau Andrea Metzger als bisherige stellvertretende Standesamtsleitung auch zur Standesamtsleitung bestellt wird. Eine Bestellung von Frau Andrea Metzger ist somit zum 01.03.2021 vorgesehen.

Gleichzeitig wird die bisherige Bestellung zur Standesamtsleitung von Herrn Robert Nolte widerrufen und nur die stellvertretende Standesamtsleitung mit Wirkung ab 01.03.2021 an Herrn Nolte übertragen.

Es sind dazu folgende Einzelbeschlüsse erforderlich:

Siehe Top 30.1, Top 30.2 und Top 30.3


Hinweis:

Derzeit besteht der Standesamtsbezirk Spalt aus drei Standesbeamte und ein Eheschließungsstandesbeamte, in diesem Fall der 1.Bürgermeister Udo Weingart. Von den drei bestellten Standesbeamten erfüllen nur Frau Andrea Metzger und Herr Robert Nolte die Voraussetzungen der Qualifikationsebene III.

Damit konnte auch die Standesamtsleitung und die Stellvertretung nur im Wechsel der beiden genannten Personen erfolgen.

 

 

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30.1. Widerruf der Standesamtsleitung von H. Nolte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 30.1

Beschlussvorschlag

Die Bestellung von Herrn Robert Nolte zur Standesamtsleitung des Standesamtsbezirkes Spalt wird mit Wirkung zum 28.02.2021 widerrufen.

Beschluss

Die Bestellung von Herrn Robert Nolte zur Standesamtsleitung des Standesamtsbezirkes Spalt wird mit Wirkung zum 28.02.2021 widerrufen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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30.2. Bestellung zur Standesamtsleitung von Frau Metzger ab dem 01.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 30.2

Beschlussvorschlag

Frau Andrea Metzger wird aufgrund der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und der erworbenen Qualifikationsebene III zur Standesamtsleitung am Standesamtsbezirk Spalt zum 01.03.2021 auf Widerruf bestellt.

Beschluss

Frau Andrea Metzger wird aufgrund der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und der erworbenen Qualifikationsebene III zur Standesamtsleitung am Standesamtsbezirk Spalt zum 01.03.2021 auf Widerruf bestellt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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30.3. Bestellung zum stv. Standesamtsleiter von H. Nolte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 30.3

Beschlussvorschlag

Herr Robert Nolte wird mit Wirkung zum 01.03.2021 zum stellvertretenden Standesamtsleiter am Standesamtsbezirk Spalt auf Widerruf bestellt.

Beschluss

Herr Robert Nolte wird mit Wirkung zum 01.03.2021 zum stellvertretenden Standesamtsleiter am Standesamtsbezirk Spalt auf Widerruf bestellt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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31. Finanzcontrolling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 31

Sachverhalt

Im Rahmen des Finanzcontrollings wurde für das Haushaltsjahr 2020 die aktuellen Änderungen nach Abrechnung der Steueranteile (Einkommensteuer, Einkommensteuerersatz, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und sonstige Verbuchungen) die nach dem 30.12.2020 erfolgt sind, nochmals zur Korrektur in den Finanzbericht mit aufgenommen.

Gleichfalls wurde eine Übersicht der Steueranteile für das Jahr 2020 nach Abrechnung der Einkommensteuer/Einkommensteuerersatz, Umsatzsteuer, der Vorausleistungen für das 4. KV 2020 auf die Istzahlungen korrigiert.


  1. Gesamthaushalt

Der Gesamthaushalt ergibt sich in Korrektur, vorbehaltlich der durchführenden Berechnungen der Verwaltungsumlagen, die eine interne Buchung erforderlich machen, für den Gesamthaushalt bei den Einnahmen ein kumuliertes Ist von 11.998.659,00 € (Haushaltsansatz: 18.085.300,00 €).

Bei den Ausgaben 11.011.807,00 € (Haushaltsansatz: 18.085.300,00 €).

Insgesamt ist derzeit ein kumulierter Überschuss in Höhe von 986.852,00 € rein rechnerisch festzustellen.

Anmerkung: Bei den Gesamteinnahmen des Gesamthaushaltes ist zu bedenken, dass bereits eine Kreditaufnahme von 780.000,00 €, Neukreditaufnahme, ohne Umschuldungsbetrag von 220.000,00 € die Situation im Einnahmebereich deutlich verbessert.

Im Vermögenshaushalt ergeben sich bei den Einnahmen, nach dem kumulierten Ist 1.722.215,00 € (Haushaltsansatz 6.821.000,00 €).

Bei den Ausgaben 1.729.830,00 € (Haushaltsansatz 6.821.000,00 €).

Saldo: - 7.615,00 €.

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich beim kumulierten Ist 10.276.444,00 € (Hausansatz: 11.264.300,00 €).

Bei den Ausgaben 9.281.976,00 € (Haushaltsansatz: 11.264.300,00 €)

Voraussichtlicher Überschuss des Verwaltungshaushaltes: 994.468,00 €

Anmerkung: Bei den Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt, Gruppierung 94, 95 und 96 ist festzustellen, dass bei einem Ansatz 4.790.000,00 € lediglich ein kumuliertes Ist von 581.159,00 €, somit 12,1% des Ansatzes angefallen sind.

Dadurch ergibt sich ein erhebliches verbessertes Ergebnis im Vermögenshaushalt, was jedoch auch darauf zurückzuführen ist, dass viele Maßnahmen in der Abrechnung noch nicht im Haushaltsjahr 2020 abgewickelt werden konnten und somit den Haushalt 2021 mit entsprechenden Zahlungsverpflichtungen belasten.


Einnahmen Vermögenshaushalt:

Die Einnahmen im Vermögenshaushalt wurden mit 1.722.215,00 € kumuliertes Ist festgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Nettokreditaufnahme von 780.000,00 € das Ergebnis deutlich verbessert hat, jedoch ist auch festzuhalten, dass die vorgesehenen Kreditaufnahmen von 3 Mio. bisher nur mit 780.000,00 € im Haushaltsjahr 2020 in Anspruch genommen werden mussten.

Somit stehen weiterhin 2,2 Mio. € als Kreditermächtigung im Jahr 2021 aufgrund der Genehmigung der Haushaltssatzung mit der entsprechenden Kreditaufnahme von 3 Mio. € zur Verfügung.

Die Zuführung des Verwaltungshaushaltes zum Vermögenshaushalt war im Haushalt 2020 mit 553.100,00 € vorgesehen. Tatsächlich ergeben sich derzeit Zuführungen in einer Höhe von 994.468,00 €.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Gewerbesteuersonderausgleichszahlung des Freistaates Bayern mit ca. 500.000 € in diesem Überschuss bereits enthalten ist.



Verwaltungshaushalt:

Das kumulierte Ist im Verwaltungshaushalt ist mit 10.276.444,00 € festzustellen. Die Ausgaben mit 9.281.976,00 €. Somit derzeitiger positiver Saldoüberschuss in Höhe von 994.468,00 €, bedingt auch durch Sonderfinanzierungszahlungen des Freistaates Bayern durch die Corona-Pandemie.

Die sonstigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt wurden zwar keine tarifrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Voraussetzungen, Verpflichtungen bestehen auch unter der Einhaltung der Haushaltssperre, die vom Stadtrat beschlossen wurde, beachtet.

Somit konnten auch hier im Bereich der Ausgaben im Verwaltungshaushalt die entsprechenden Einsparungen erreicht werden.


Einnahmen Verwaltungshaushalt:

Im Einnahmebereich des Verwaltungshaushaltes ist insbesondere auffällig, dass Gewerbesteuer, bei einem Ansatz von 2.400.000,00 € lediglich mit einem Ist-Aufkommen von 1.394.000,00 € gerundet angefallen ist.

Der Einkommensteueranteil im Haushaltsansatz mit 3.100.000,00 € geplant, ist lediglich mit 2.837.000,00 € (gerundet) mit der tatsächlich geleisteten Zahlung angefallen.

Einkommensteuersatz bei einem Haushaltsplan mit 224.000,00 € vorgesehen. Tatsächliches Ist-Aufkommen hier gerundet 200.000,00 €.

Der Umsatzsteueranteil, geplant im Haushalt mit 280.000,00 €, hat sich dagegen leicht verbessert aufgerundet. 286.000,00 €.


Fazit: Der Haushalt 2020 wurde durch die Corona Beschränkungen und der deutlichen zurückgehenden Steueranteile noch durch staatliche Sonderausgleichszahlungen aufgefangen. Jedoch ist bereits festzustellen, dass im Jahr 2021 und 2022 wohl mit deutlich geringeren Steueranteilen im Bereich der Gewerbesteuer, Einschnitt bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer im Haushalt 2021 einzuplanen sind.

Das jetzige voraussichtliche Jahresergebnis erhält erhebliche finanzielle Sonderzuweisungen, die im Jahr 2021 und 2022 nicht mehr geleistet werden.

Es wird dem Stadtrat Spalt bereits heute die Empfehlung ausgesprochen, weiterhin sehr sparsam und wirtschaftlich mit den weiteren Planungen und Ansätzen im Jahr 2021 und den Folgejahren umzugehen.

Der Stadtrat Spalt nimmt vom Finanzcontrolling und dem überarbeiteten Finanzbericht vom 30.12.2020 Kenntnis. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass noch gewisse interne Verwaltungsumbuchungen und Umlagen eine Veränderung des Ergebnisses ergeben werden.

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32. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö informativ 32

Sachverhalt

Da es wiederholt zu Anfragen seitens des Bund Naturschutzes sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Roth über die sachgemäße, artenschutzrechtlich konforme Fällung der Linde in Großweingarten kam, wird der Stadtrat der Stadt Spalt gebeten, von dem Aktenvermerk Kenntnis zu nehmen.

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen Kenntnis.

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32.1. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 32.1

Sachverhalt

Folgende Mitteilungen sind bekannt zu geben:

  • Endlagersuche in Deutschland, Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen        

  • Rundschreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration vom 03.02.2021 in Bezug auf kommunale Auftragsvergaben;
Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI zum 01.01.2021

  • Kommunale Bürgerstiftung der Stadt Spalt;        
    Spendenaufkommen sowie Grundstücksvermögen, Mitteilung vom 05.02.2021        


  • Rundschreiben des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und Heimat vom 27.01.2021,
    hier: keine Möglichkeit der Dienstbefreiung am Nachmittag des Faschingsdienstages in diesem Jahr, analoge Anwendung der Stadt Spalt        

  • Information Inzidenzen Landkreis-Gemeinden        

  • Monatsspiegelbericht – Hundekot muss in Spalt aufgesammelt werden        

  • Zuwendungen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen z.B.         Städtebauförderungsprogramm, Regierung von Mittelfranken, Bewilligungsbescheid Nr. 092/2018 vom 01.02.2021 für das Projekt Flächenentsiegelung Altstadt, Jugendplatz, Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 49.978,00 €. Davon wurden als förderfähig nunmehr 705.000 € anerkannt. Als Zuschuss wird eine Zuwendung in Höhe von 564.000 € gewährt. Das Projekt entspricht 80% der zuwendungsfähigen Aufwendungen.

  • Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, Sport und Integration vom 10.02.2021 i.S. Gesetzesentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weitere Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie

    Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung für Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingebracht. Die umfangreichen Änderungen und Hinweise werden den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass wir in der GO des Stadtrates Spalt eine Regelung mit dem Sonder- /Sicherheitsausschuss haben, sind von diesen weiteren Ergänzungen mit den notwendigen technischen Voraussetzungen verschont geblieben.         

  • Mitteilungen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und Heimat vom 20.11.2020 im Zusammenhang Umsetzung der Vergabestatistikverordnung VergStatVO über BayVeBe unter Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung, Schreiben vom 28.01.2021

  • Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages, Rundschreiben vom 09.02.2021, Betreff Kommunale Auftragsvergaben; Änderung der HOAI; Hinweise des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 03.02.2021 in Bezug auf den Wegfall der Bindung an die Honorarordnung bei kommunalen Auftragsvergaben.

    Aufgrund der Vielzahl der Unterlagen, wird auf eine Versendung der Unterlagen verzichtet, diese können in den Sitzungsunterlagen im Sitzungssaal eingesehen werden.



Der Stadtrat Spalt nimmt  von den Mitteilungen Kenntnis.         

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33. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö informativ 33

Sachverhalt

Es wird moniert, dass bei der Neuaufstellung von  Hundetoilette der Standort „Zum Heiligen Abend“ nicht berücksichtigt wurde.

Der Vorsitzende sichert eine Weitergabe an das städtische Bauamt zu.

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34. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö informativ 34
Datenstand vom 10.03.2021 13:14 Uhr