Datum: 02.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
2 Kommunale Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Spalt und Enderndorf am See, Ottmannsberg, Heiligenblut, Stockheim
3 Erweiterung Abenteuerwald Enderndorf - Hopfenturm Brombachsee - Vorstellung durch Michael Emig und Tom Zeller
4 Antrag auf isolierte Befreiung - Bau einer Einfriedung, Fl.Nr. 595/5 Gmk. Spalt, Dr. Merkenschlager Str. 53
5 Bauantrag - Anbau eines Windfangs mit Bake-Off an einem bestehenden EDEKA-Markt; Fl.Nr. 1196 Gmk. Spalt; Rother Straße 6
6 Bauantrag - Ersatzneubau eines Einfamilienhaues, Fl.Nr. 22 Gmk. Großweingarten, Dorfstraße 59
7 Bauantrag - Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Einliegerwohnung, Fl.Nr. 24/1 Gmk. Mosbach, Mosbach 9
8 Bauantrag - TEKTUR Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Normamarktes, Fl.Nr. 1581/1 Gmk. Spalt, Windsbacher Straße 14
9 Bauantrag - Errichtung von zwei Wohnungen im Dachgeschoss und Errichtung einer Außentreppe, Fl.Nr. 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4
10 Bebauungsplan "Burgblick Wernfels", Straßenbeleuchtung und Auftragsvergabe
11 Nachtrag 7.1 - Brunnenschächte für Bauwasserhaltung bei Neubau Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten. Bauleistung - Erd-, Beton- und Entwässerungskanalarbeiten
12 Finanzcontrolling; Projektkostencontrolling
13 Frageviertelstunde
14 Mitteilung
15 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es wurden keine nichtöffentlichen Beschlüsse bekannt gegeben.

zum Seitenanfang

2. Kommunale Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Spalt und Enderndorf am See, Ottmannsberg, Heiligenblut, Stockheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Corona-Pandemie hat das Urlaubs- und Freizeitverhalten auch im Fränkischen Seenland verändert. Der Bereich der Stadt Spalt wurde aufgrund der attraktiven Naturangebote und des seenahen Bereiches stärker von Naherholern besucht. Dies betrifft vor allem die Schönwettertage und die Ferienzeit. Vor allem der Bereich Enderndorf, Ottmannsberg, Stockheim und Heiligenblut wird deshalb ein Parkraumkonzept mit Verkehrsüberwachung erhalten. Im Zweckverband Brombachsee hat man ausgewertet, dass 2020 an 15 – 20 Tagen größere Probleme im Parkbereich vorhanden waren.

Die Stadt Spalt hat deshalb die Gespräche im August 2020, November 2020, Februar 2021 zur Vorbereitung des Parkraumkonzeptes und der Verkehrsüberwachung geführt. Teilnehmer waren die Untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes Roth, die Polizeiinspektion Roth, Stadt Spalt und der NWS Sicherheitsservice GmbH – Fachbereich Verkehrsparkraumüberwachung.

Das Parkraumkonzept beinhaltet, dass es in den Ortsbereichen der Dörfer Enderndorf, Stockheim und Ottmannsberg geringe bzw. keine Parkmöglichkeiten gibt. Es wird 2021 eine erweiterte Parkraumüberwachung erfolgen. Parkzonen werden nochmals durch Piktogramme und Hinweisschilder herausgestellt. Bessere Hinweise zu den Parkplätzen ausgeschildert. Das Verkehrs- und Parkraumkonzept wurde in den Punkten 1 bis 18 für eine Umsetzung erarbeitet. Es betrifft die Anliegerstraßen/ fließender Verkehr, Reduzierung des Verkehrs, die Ortsstraßen im Innenbereich der Orte, eine Prüfung einer Verkehrsberuhigung mit Geschwindigkeitsreduzierung, Parkzonen/ Parkausweise, die Parkraumüberwachung, Parkraumüberwachung Außenbereich der Gemeindeverbindungsstraßen/ Flurbereinigungswege, die Parkraumüberwachung mit Parkdauer, Zickzack-Linien und Halteverbotsbereiche am Zwei-Seen-Platz, die Parkraumbewirtschaftung, Marketing, Mithilfe der Polizeiinspektion Roth und die Parkraumüberwachung der Parkplätze des Zweckverbands.

Die Parküberwachung des Zweckverbands Brombachsee wurde für ihre eigenen Bereiche beschlossen. Darüber hinaus erfolgt ein Sicherheits- und Ordnungsdienst an den Freizeitanlagen.

Die Stadt Spalt schlägt vor, auch die Zufahrtssituation zum Ort mit Halteverbot auszuschildern. Im letzten Jahr erfolgten immer wieder Probleme mit Seitenparken an den Straßenrändern und dadurch erhebliche Probleme für Sicherheitseinsätze. Dies erfolgt sowohl im Bereich Schwarzfeldweg, mit Einbahnstraßenregelung des Flurbereinigungsweges oberhalb Enderndorf, Zickzacklinien Zwei-Seen-Platz, Bereich Gemeindeverbindungsstraße Enderndorf Richtung Ottmannsberg Ortsausgang Enderndorf, Ottmannsberg Bereich Richtung Heiligenblut, Steinblocksetzungen im Bereich Heiligenblut aufgrund landwirtschaftlicher Fahrzeuge.

Dies wird mit einer Verkehrsüberwachung, die mit der Fa. NWS (bisherige Fa. für Verkehrsüberwachung in Spalt) ergänzt. Es wurde ein Überwachungsplan für Mai 2021 bis September 2021 ausgearbeitet.

Grundlage ist das Verkehrs- und Parkkonzept Enderndorf am See, Ottmannsberg, Stockheim, Stadt Spalt als Anlage. Ergänzt wird die Verkehrsüberwachung auch in den Bereichen, die der Stadtrat schon beschlossen hat. Dies sind Dorfstraße, Einmündung Hintere Dorfstraße in Großweingarten, Massendorfer Schlucht und der Innerortsbereich Spalt.

Als Anlagen liegen die Pläne bei.

Die Beschilderung für die Halteverbote auch im Außenbereich sind mit 5.563,35 EUR berechnet. Hinzu kommen noch Steinblöcke als Abgrenzungen mit ca. 1.000,00 EUR.

Die Verkehrs- und Parkraumüberwachung wird mit ca. 10.867,00 EUR, auf Grundlage des Überwachungsplanes angesetzt (4 Stunden pro Einsatztag).

Welche Einnahmen anzunehmen sind, ist nur sehr schwer zu prognostizieren. Bei Vergleichsgemeinden konnten die Ausgaben mit den Einnahmen aus Parkverstößen reduziert bzw. auf Null gebracht werden.

Im Gespräch mit der Polizeiinspektion Roth hat diese noch vorgeschlagen, dass die Stadt Spalt, stadteigenes Grundstück (Fl. Nr. 419), einen Behelfsparkplatz an den Spitzentagen ausweisen kann. Dies wurde auch schon mit dem Zweckverband abgestimmt.

Das Ziel des Parkraumkonzeptes ist es, für den Gast und Besucher eine eindeutige Regelung anzubieten und die einheimische Bevölkerung sowie den gesamten Flur- und landwirtschaftlichen Bereich vor Wildparkern zu schützen.

Nach der Corona-Pandemie wird sich das Urlaubsverhalten wieder verändern. Wenn Schiff- und Flugverkehr wieder möglich sind sowie Wohnmobiltourismus im Ausland erfolgen kann, wird es erhebliche Entlastungen im Seenland geben. Dies wird jedoch 2021 noch nicht angenommen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, das Parkraumkonzept mit Verkehrsüberwachung durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, das Parkraumkonzept und die Verkehrsüberwachung, wie in den Anlagen der Verwaltung vorgeschlagen, weitgehend umzusetzen. Als Anlagen werden beigelegt: Verkehrs- und Parkkonzept Enderndorf am See, Ottmannsberg, Stockheim und Stadtbereich Spalt, die Beschilderungspläne für Parkverbote, der Überwachungsplan von Mai 2021 bis September 2021 sowie die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Die Kosten für die Parkraumüberwachung belaufen sich auf EUR 10.867,00. Die Einnahmen der Parkraumüberwachung reduzieren die Ausgaben.

Das Beschilderungskonzept enthält große Hinweisschilder am Kreisverkehr und die Beschilderung der Parkverbote im Bereich Flur- und Gemeindeverbindungsstraßen mit EUR 5.563,35. Hinzu kommen noch Begrenzungspfähle und Steinblöcke von EUR 1.000,00.

Mit der Fa. NWS Wach- und Schließgesellschaft mbH Nürnberg schließt die Stadt Spalt entsprechende Verträge zur Umsetzung der Verkehrsüberwachung. Die Fa. NWS hat mehrmals bestätigt, dass sie die notwendigen Kapazitäten und Personal zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes im Bereich Stadt Spalt, Enderndorf am See zur Verfügung stellen kann.

Änderungen:

Als Grundlage dient das Konzept, das als Anlage beiliegt:

  1. Keine Einbahnstraße für den Flurbereinigungsweg oberhalb von Enderndorf.
  2. An Friedhof und Feuerwehrhaus wird ein Halteverbot ausgewiesen. An den ausgewiesenen Parkplätzen eine Stunde Parkdauer.
  3. Die Parkzonen im Ort werden mit einer Stunde Parkdauer ausgewiesen.
  4. Zusatz-Hinweisschilder am Kreisverkehr:
  1. Kein Parken im Ort
  2. Parkraumüberwachung
  3. Parkplätze im Bereich Igelsbachseeparkplatz
  1. Es erfolgt die weitere Prüfung, ob eine Schranke beim Abzweig des Flurbereinigungsweges Richtung Ottmannsberg angebracht wird. Omnibusschleife im waldnahen Bereich.
  2. Die Anbringung der Halteverbotsschilder erfolgt mobil.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, das Parkraumkonzept und die Verkehrsüberwachung, wie in den Anlagen der Verwaltung vorgeschlagen, weitgehend umzusetzen. Als Anlagen werden beigelegt: Verkehrs- und Parkkonzept Enderndorf am See, Ottmannsberg, Stockheim und Stadtbereich Spalt, die Beschilderungspläne für Parkverbote, der Überwachungsplan von Mai 2021 bis September 2021 sowie die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Die Kosten für die Parkraumüberwachung belaufen sich auf EUR 10.867,00. Die Einnahmen der Parkraumüberwachung reduzieren die Ausgaben.

Das Beschilderungskonzept enthält große Hinweisschilder am Kreisverkehr und die Beschilderung der Parkverbote im Bereich Flur- und Gemeindeverbindungsstraßen mit EUR 5.563,35. Hinzu kommen noch Begrenzungspfähle und Steinblöcke von EUR 1.000,00.

Mit der Fa. NWS Wach- und Schließgesellschaft mbH Nürnberg schließt die Stadt Spalt entsprechende Verträge zur Umsetzung der Verkehrsüberwachung. Die Fa. NWS hat mehrmals bestätigt, dass sie die notwendigen Kapazitäten und Personal zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes im Bereich Stadt Spalt, Enderndorf am See zur Verfügung stellen kann.

Änderungen:

Als Grundlage dient das Konzept, das als Anlage beiliegt:

  1. Keine Einbahnstraße für den Flurbereinigungsweg oberhalb von Enderndorf.
  2. An Friedhof und Feuerwehrhaus wird ein Halteverbot ausgewiesen. An den ausgewiesenen Parkplätzen eine Stunde Parkdauer.
  3. Die Parkzonen im Ort werden mit einer Stunde Parkdauer ausgewiesen.
  4. Zusatz-Hinweisschilder am Kreisverkehr:
  1. Kein Parken im Ort
  2. Parkraumüberwachung
  3. Parkplätze im Bereich Igelsbachseeparkplatz
  1. Es erfolgt die weitere Prüfung, ob eine Schranke beim Abzweig des Flurbereinigungsweges Richtung Ottmannsberg angebracht wird. Omnibusschleife im waldnahen Bereich.
  2. Die Anbringung der Halteverbotsschilder erfolgt mobil.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. Erweiterung Abenteuerwald Enderndorf - Hopfenturm Brombachsee - Vorstellung durch Michael Emig und Tom Zeller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Abenteuerwald Enderndorf ist eine der herausragenden Freizeit- und Natureinrichtungen am Brombachsee, Fränkisches Seenland. Natur und Urlaubs- und Lebensgefühl miteinander zu verbinden ist das Ziel des Abenteuerwaldes Enderndorf. Der bestehende Abenteuerwald soll nun erweitert werden. Es soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 419 Gemarkung Enderndorf ein Hopfenturm Brombachsee entstehen. In einer herausragenden Landschaftsarchitektur mit der Möglichkeit der Begehung des Turmes wäre dies ein architektonisches Highlight. Barrierearm, begehbar sowie mit dem Erlebnisinhalt Zipline soll die Erweiterung des Abenteuerwaldes erfolgen. Hinzu kommt der naturnahe Erlebnisbereich Spielplatz und grünes Klassenzimmer.

Das Projekt wird von Michael Emig, Abenteuerwald Enderndorf, und Tom Zeller, inMotionPark, vorgestellt. Vergleichbar ist die Holzkugel am Steinberger See, die die inMotionPark GmbH gebaut hat.

In der heutigen Sitzung erfolgt nur eine Vorstellung mit der Möglichkeit zur Fragestellung.

Die Bevölkerung in Enderndorf wurde vom Vorhaben informiert und ist beteiligt. Es wurde in die Haushalte die Präsentation weitergegeben. Nun sollen in den nächsten Wochen die Rahmenbedingungen für eine Umsetzung geklärt werden.

Es wird für die Anlage gesondert die Zufahrt und Parkplatzsituationen geschaffen. Auswirkungen auf die Umgebung, die Strukturen und das Dorf soll es nicht geben.

Ein Verkehrskonzept, Naturschutz, Ökoflächen, grünes Klassenzimmer sowie der wirtschaftliche Nutzen sowie die SAP und Emissionsauswirkungen werden in der Planung berücksichtigt.

Der Eingriff in die bestehende Natur ist gering, da die Zipline über den bestehenden Wald führt. Es werden keine Flora und Fauna sowie Bäume beseitigt werden müssen.

Der Grundstücksumgriff betrifft nur das städt. Grundstück Fl.Nr. 419, Gem. Enderndorf.

Die Ausführung wird ein ökologisches und naturnahes Projekt mit entsprechender Landschaftsarchitektur sein.

Bürgerbeteiligung im Stadtbereich Spalt, Planungsvoraussetzungen mit Bauleitplanung und Natur- und SAP-Gutachten würden 12 – 18 Monate dauern. Frühestens im Sommer 2023 wäre mit einer Fertigstellung zu rechnen.

Das Projekt wird dann im Zweckverband Brombachsee zuständigkeitshalber behandelt.

In der heutigen Sitzung erfolgt eine Vorstellung mit Möglichkeit von Fragen.

Ein Beschluss erfolgt in der heutigen Sitzung nicht.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt nimmt vom Projekt Erweiterung des Abenteuerwaldes, Hopfenturm als ökologisches und naturnahes Tourismusprojekt Kenntnis. Das Projekt wurde von Herrn Emig, Abenteuerwald, und Herrn Tom Zeller, inMotionPark, vorgestellt. Die Bürger in Enderndorf wurden in Kenntnis gesetzt. Dies erfolgt nun auch für den gesamten Stadtbereich. Beschlüsse erfolgen erst nach vorheriger Bürgerbeteiligung und weiterer Prüfung für die Bereiche Verkehr, Natur, Tourismusnutzen sowie Planungsvoraussetzungen.

Der Stadtrat nimmt auch von der Präsentation Abenteuerwaldes Enderndorf - Erweiterung -Kenntnis.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt nimmt vom Projekt Erweiterung des Abenteuerwaldes, Hopfenturm als ökologisches und naturnahes Tourismusprojekt Kenntnis. Das Projekt wurde von Herrn Emig, Abenteuerwald, und Herrn Tom Zeller, inMotionPark, vorgestellt. Die Bürger in Enderndorf wurden in Kenntnis gesetzt. Dies erfolgt nun auch für den gesamten Stadtbereich. Beschlüsse erfolgen erst nach vorheriger Bürgerbeteiligung und weiterer Prüfung für die Bereiche Verkehr, Natur, Tourismusnutzen sowie Planungsvoraussetzungen.

Der Stadtrat nimmt auch von der Präsentation Abenteuerwaldes Enderndorf - Erweiterung -Kenntnis.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf isolierte Befreiung - Bau einer Einfriedung, Fl.Nr. 595/5 Gmk. Spalt, Dr. Merkenschlager Str. 53

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

 Bauherr:                 Tanja Heubusch, Dr. Merkenschlager Str. 53, 91174 Spalt

 Baugrund:                 Dr. Merkenschlager Str. 53, Fl.Nr. 595/5 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:         Bau einer Einfriedung

Antragsnummer:        05/21

Auf dem Flurstück 595/5 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Tanja Heubusch ein Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau einer Einfriedung gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 21 „An der Dr. Merkenschlager Straße“ und wird gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 2 Satz 5 BayBO grundsätzlich verfahrensfrei, da es sich um eine Einfriedung handelt.
Ein Baugenehmigungsverfahren ist somit nicht durchzuführen.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes somit ist eine isolierte Entscheidung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu treffen.

In folgenden Punkten soll von de Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden:
  • Höhe der Einfriedung: Gemäß § 7 der Satzung sind Einfriedungen nur als Holzlattenzäunen oder Hecken zugelassen. Die Höhe der Einfriedung darf 1,30m nicht überschreiten.
Die neu zu errichtende Einfriedung soll aufgrund der Böschungs-Situation eine Höhe von 2,00m erhalten.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.


Die Unterschriften der Nachbarn, welche an die Einfriedung angrenzen, sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Tanja Heubusch, Dr. Merkenschlager Str. 53, 91174 Spalt zum Bau einer Einfriedung auf Fl.Nr. 595/5 Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Tanja Heubusch, Dr. Merkenschlager Str. 53, 91174 Spalt zum Bau einer Einfriedung auf Fl.Nr. 595/5 Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantrag - Anbau eines Windfangs mit Bake-Off an einem bestehenden EDEKA-Markt; Fl.Nr. 1196 Gmk. Spalt; Rother Straße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr:        EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH, Edekastraße 3, 97227 Rottendorf

Baugrundstück:         Fl.Nr.1196 Gmk. Spalt, Rother Straße 6


Bauvorhaben:        Anbau eines Windfangs mit Bake-Off an einen bestehenden EDEKA-Markt

Antragsnummer:         08/21

Auf dem Flurstück 1196 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma EDEKA Grundstücks-
Gesellschaft ein Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Windfangs mi Bake-Off an
einem bestehenden EDEKA-Markt gestellt.

An den bereits bestehenden Lebensmittelmarkt soll ein Windfang mit integriertem Back-
Shop angebaut werden und neue Werbeanlagen errichtet werde. Durch den geplanten
Anbau werden keine bestehenden Stellplätze überbaut.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau der Gebäudeklasse 3 welches sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet befindet.

Ein separater Antrag für Werbeanlagen liegt bei.
 
Die Stellplätze werden nicht gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen.
Gemäß Stellplatzsatzung wären 117 Stellplätze notwendig.
Es können 61 Stellplätze nachgewiesen werden.
Der bisher bestehende Lebensmittelmarkt weist bereits deutlich zu wenig Stellplätze auf.
Ein Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung liegt bei.

Die Zustimmung der Nachbarn liegt nicht vor.
 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH, Edekastraße 3, 97227 Rottendorf, zum Anbau eines Windfangs mit Bake-Off an einen bestehenden EDEKA-Markt auf dem Flurstück   1196 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Stellplätze der Firma EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH, Edekastraße 3, 97227 Rottendorf auf dem Flurstück 1196 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag der Werbeanlagen der Firma EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH, Edekastraße 3, 97227 Rottendorf auf dem Flurstück 1196 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH, Edekastraße 3, 97227 Rottendorf, zum Anbau eines Windfangs mit Bake-Off an einen bestehenden EDEKA-Markt auf dem Flurstück   1196 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Stellplätze der Firma EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH, Edekastraße 3, 97227 Rottendorf auf dem Flurstück 1196 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag der Werbeanlagen der Firma EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH, Edekastraße 3, 97227 Rottendorf auf dem Flurstück 1196 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauantrag - Ersatzneubau eines Einfamilienhaues, Fl.Nr. 22 Gmk. Großweingarten, Dorfstraße 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr:                Markus Wagner und Verena Gruber, Unteres Dorf 3, 91174 Spalt

Baugrund:                Dorfstraße 59, Fl.Nr.22 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Ersatzneubau eines Einfamilienwohnhauses

Antragsnummer:        66/20

Auf dem Flurstück 22 der Gemarkung Großweingarten wurde von Herr Markus Wagner und Frau Verena Gruber ein Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzneubau eines Einfamilienwohnhauses gestellt.

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 17.11.2020 behandelt.
Aus den Reihen des Stadtrates wurde angeregt, das Bauvorhaben zurückzuversetzen, sodass ein Gehweg entsteht. Die Grundstruktur des Dorfes muss erhalten bleiben.

Die Planung wurde anschließend gemäß den Vorgaben und mit Rücksprache mit den Landratsamt Roth angepasst. Das Objekt wurde zurückversetzt, sodass die Grundstruktur des Dorfes erhalten bleibt.
Ein Gehweg zur Sicherheit der Fußgänger, welcher in öffentliche Hand übergeht, ist in der Planung berücksichtigt.

Das überarbeitete Bauvorhaben soll nun in der Sitzung nochmals behandelt werden.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet.

Das Bauvorhaben befindet sich im Ensembleberiech.

Es werden zwei Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung erstellt.

Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig vorhanden.
 

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum überarbeiteten Bauantrag von Herrn Markus Wagner und Frau Verena Gruber, Unteres Dorf 3, 91174 Spalt zum Ersatzneubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 22 Gmk. Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum überarbeiteten Bauantrag von Herrn Markus Wagner und Frau Verena Gruber, Unteres Dorf 3, 91174 Spalt zum Ersatzneubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 22 Gmk. Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauantrag - Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Einliegerwohnung, Fl.Nr. 24/1 Gmk. Mosbach, Mosbach 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr:                Marie Schmitt, Mosbach 8, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 24/1, Gmk. Mosbach, Mosbach 9

Bauvorhaben:        Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Einliegerwohnung

Antragsnummer:        09/21

Auf dem Flurstück 24/1 der Gemarkung Mosbach wurde von Frau Marie Schmitt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Einliegerwohnung gestellt.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein bereits bestehendes Einfamilienwohnhaus, welches umgebaut werden soll.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet.

Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Durch die Umnutzung wird ein weiterer Stellplatz notwendig. Dieser wird in den Bauantragsunterlagen nachgewiesen.  

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.  

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Marie Schmitt, Mosbach 8, 91174 Spalt, zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 24/1 Gemarkung Mosbach, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Marie Schmitt, Mosbach 8, 91174 Spalt, zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 24/1 Gemarkung Mosbach, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bauantrag - TEKTUR Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Normamarktes, Fl.Nr. 1581/1 Gmk. Spalt, Windsbacher Straße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr:        Frey Immobilienverwaltung GmbH, Otto- Dietrich-Straße 1, 91710 Gunzenhausen

Baugrundstück:         Fl.Nr. 1581/1 Gmk. Spalt, Windsbacher Straße 41


Bauvorhaben:        TEKTUR: Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Normamarktes

Antragsnummer:         10/21

Auf dem Flurstück 1581/1 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma Frey Immobilien-Verwaltung aus Gunzenhausen ein Antrag auf Baugenehmigung zur Tektur: Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Normamarktes gestellt.

Ein Bauantrag zur Erweiterung des Normamarktes wurde bereits 2018 gestellt. Die Baugenehmigung B-709-2018 erfolgte am 13.05.2019 durch das Landratsamt Roth.

In der aktuell vorliegenden Tektur soll die Erweiterung gemäß den bereits genehmigten Bauunterlagen errichtet werden. Lediglich der genehmigte Lagerraum soll zur Verkaufsfläche werden.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau der Gebäudeklasse 3 welches sich gemäß Flächennutzungsplan im Sondergebiet befindet.

Eine Betriebsbeschreibung liegt bei.

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.  

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag der Firma Frey Immobilienverwaltung GmbH, Otto-Dietrich-Straße 1, 91710 Gunzenhausen, zur TEKTUR: Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Normamarktes, auf dem Flurstück 1581/1 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag der Firma Frey Immobilienverwaltung GmbH, Otto-Dietrich-Straße 1, 91710 Gunzenhausen, zur TEKTUR: Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Normamarktes, auf dem Flurstück 1581/1 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bauantrag - Errichtung von zwei Wohnungen im Dachgeschoss und Errichtung einer Außentreppe, Fl.Nr. 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauherr:                Marcelo und Mirsada Oliveira Correia, Veitsaurach 18, 91575 Windsbach

Baugrundstück:        Spitzenberg 4, Fl.Nr.179, Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Errichtung von zwei Wohnungen im Dachgeschoss und Errichtung einer
                       Außentreppe

Antragsnummer:        53/18

Auf dem Flurstück 179 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Virgilio Marcelo Oliveira Correia und Mirsada Oliveira Correia ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohnungen im Dachgeschoss und Errichtung einer Außentreppe gestellt.

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 06.08.2019 behandelt.
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Abweichungen der Gestaltungssatzung geändert werden und der Brandschutznachweis nachgereicht wird.
Viele damalige Abweichungen der Gestaltungssatzung wurden bereits gemäß Satzung angepasst.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach §34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Laut Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im Mischgebiet.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um das Einzeldenkmal, D-5-76-147-140 Spitzenberg 4. „Bürgerhaus, zweigeschossiger, giebelständiger und verputzter
Steilsatteldachbau mit traufseitigem Seitenflügel mit Fachwerkgiebel, im Kern 18. Jh.;
Nebengebäude, zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Schopfwalmdach und
Fachwerkobergeschoss und -giebel, wohl 19. Jh.“, welches sich im Ensemblebereich der Stadt Spalt befindet.

Hinsichtlich der Belange der unteren Denkmalschutzbehörde und der Gestaltungssatzung fand ein Termin vor Ort mit dem Planer und Herrn Danninger statt.

Viele damaligen Abweichungen der Gestaltungssatzung wurden bereits nach Absprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Gestaltungssatzung geändert.



Für folgende Punkte ist noch eine Entscheidung über das Einvernehmen zu treffen:

  • § 6 Fenster, Türen, Tore Treppen
(2) Fensterteilungen sind zu erhalten. Bei Neu- und Umbauten sind an den Fenstern die ortstypischen Unterteilungen in der Form von Fensterkreuzen, zweiflügeligen Fenstern bzw. zweiflügeligen Fenstern mit Oberlichtern vorzunehmen. (…)
Bereits ausgeführt sind erneuerte Fenster ohne Unterteilungen oder Fensterkreuze.

Nach Absprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde werden die Unterteilungen oder Fensterkreuze an den bereits bestehenden Fenstern an der südlichen lediglich nachgerüstet und nicht als originalgetreue Holzfenster nachgebildet.
Ein Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich Holzfenster nach überlieferten Vorbildern wird beantragt.

  • § 5 Dacheindeckung, Dachaufbauten
(5) Liegende Dachfenster sind nur in den Dachflächen zulässig, die von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind.
Bereits ausgeführt sind liegendes Dachfenster, welche von der öffentlichen Fläche einsehbar sind.
Eine Abweichung der Gestaltungssatzung wird beantragt.
Nach Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde ist hier eine Ausnahme möglich, da diese Fenster nicht an der Hauptzugangsseite des Gebäudes liegen und solche Situationen auch an anderen umliegenden Gebäuden bereits vorhanden sind.
Das Dachflächenfenster an der Hauptzugangsseite wird rückgebaut.
 
Im Rahmen der Stellplatzsatzung werden die nötigen Stellplätze im Innenhof errichtet.


Die nachbarschaftliche Zustimmung ist nicht ersichtlich.

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Oliveira Correia, Veitsaurach 18, 91575 Windsbach, für die Errichtung von zwei Wohnungen im Dachgeschoss und Errichtung einer Außentreppe auf dem Flurstück 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4, kann seitens der Stadt Spalt erteilt werden.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Ausführung der Fenster wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der liegenden Dachfenster wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Oliveira Correia, Veitsaurach 18, 91575 Windsbach, für die Errichtung von zwei Wohnungen im Dachgeschoss und Errichtung einer Außentreppe auf dem Flurstück 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4, kann seitens der Stadt Spalt erteilt werden.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Ausführung der Fenster wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der liegenden Dachfenster wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

10. Bebauungsplan "Burgblick Wernfels", Straßenbeleuchtung und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde in dieser Sitzung nicht behandelt.

zum Seitenanfang

11. Nachtrag 7.1 - Brunnenschächte für Bauwasserhaltung bei Neubau Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten. Bauleistung - Erd-, Beton- und Entwässerungskanalarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö 11

Sachverhalt

Aufgrund von unerwarteten Mehrmengen von Grundwasser, hat die Fa. Engelhard einen Nachtrag gestellt, da die Grundwasserabsenkung aufwendiger ist als bei der Ausschreibung berücksichtigt wurde. Durch den Mehraufwand werden fünf Positionen für Wasserhaltung nicht ausgeführt, im Gegenzug der Mehraufwand in Form eines Nachtrags hinzugerechnet.

Abzug folgende LV-Positionen:

Pos.
Text
Menge
Einheit
Einzelpreis
Gesamtpreis
2.1.1
Brunnenschacht, Grundwassersenkung
    3
 Stck
   561,76 €
1.685,28 €
2.2.1
Pumpensumpf, Betonfertigteil
    2
 Stck
   487,66 €
   975,32 €
2.2.2
Pumpe Elektromotor 10-30m³/h Förder-H 2m
    2
 Stck
2.411,30 €
4.822,60 €
2.2.3
Pumpe vorhalten
    2
St/Wo
   168,53 €
   337,06 €
2.2.4
Abflussleitung ein- u. ausbauen
  100
  lfm
       3,88 €
   388,00 €

                                                                       Gesamtsumme:         8.208,26 €
Mehrkosten folgende LV-Positionen:

Pos.
Text
Menge
Einheit
Einzelpreis
Gesamtpreis
2.1.2
Pumpe Elektromotor 10-30m³/h Förder-H 5m
   1
 Stck
   280,88 €
     280,88 €
2.1.3
Pumpe vorhalten
   1
St/Wo
   168,53 €
     168,53 €
NA
Abflussleitung ein- u. ausbauen
 100
  lfm
       3,88 €
     388,00 €
NA
Brunnenschächte
   4
 Stck
4.483,25 €
17.933,00 €

                                                                       Gesamtsumme:        18.770,41€
                                                Abzug nicht ausgeführte LV-Positionen:         -8.208,26€
                                                                  Mehrkosten insgesamt:        =10.562,15€

Neuberechnung Auftragssumme:

Auftragssumme alt        368.783,81 €
Mehrkosten                  10.562,15 €
Auftragssumme neu        379.345,96 €
MwSt.                          72.075,73 €
Auftragssumme neu        451.421,69 €

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Nachtrag in Wert von 17.933,00 € netto (21.340,27 € brutto), im Zusammenhang mit Mehraufwand für Wasserhaltung, freizugeben.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Nachtrag in Wert von 17.933,00 € netto (21.340,27 € brutto), im Zusammenhang mit Mehraufwand für Wasserhaltung, freizugeben.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

12. Finanzcontrolling; Projektkostencontrolling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö 12

Sachverhalt

Im Rahmen des Projektkostencontrollings wird dem Stadtrat Spalt folgendes bekanntgegeben:

  1. Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens 2021

Das Gewerbesteueraufkommen hat sich seit Beginn des Jahres mit einem ursprünglich fällig werdenden Betrag in Höhe von (gerundet) EUR 437.000,00 durch Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen um (gerundet) von EUR 108.000,00 und Stundungen und nunmehr Ist-Zahlungen von EUR 304.000,00 (ger.) verringert.

Damit ist ein Rückgang des Gewerbesteuer-Ist-Aufkommens von rd. 30 % festzustellen.

Sollte sich diese negative Tendenz für das Jahr 2021 fortsetzen, so wird noch mit weiteren erheblichen Gewerbesteuerausfällen und mit einem sehr verminderten Gewerbesteueraufkommen gegenüber dem Jahr 2020 mit einem Haushaltsansatz von 2,3 Mio. EUR zu rechnen sein.

Die Gewebesteuer wird in kurzfristigen regelmäßigen wöchentlichen Zeitabständen erfasst, um auf Änderungen rechtzeitig reagieren zu können.

  1. Auswertung des Projektcontrollings HopfenBierGut – Einnahme-/Ausgabebuchungen

Entwicklung der Einnahme-/ Ausgabebuchungen für den BGA Hopfenmuseum, Tourismus und Fremdenverkehr 2021 wurde erfasst und weist derzeit einen Minussaldo von (gerundet) EUR 32.000,00 auf. Die Auswertung für das Rechnungsjahr 2020 hat Minus von (gerundet) EUR 483.000,00 ergeben.

  1. Projektkostencontrolling der Fördermaßnahmen

Eine tabellarische Übersicht der Entwicklung der Einzelprojekte mit dem Stand der Zahlungsverpflichtungen und der Abwicklung ist aus der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.

Der Stadtrat hat von den Entwicklungen im Rahmen des Projektkostencontrollings sowie der Fördermaßnahmen und der Gewerbesteuerentwicklungen Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang

13. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö informativ 13

Sachverhalt

Die Frageviertelstunde wurde aufgrund TOP 3 und der dafür anwesenden Bürger vorverlegt.
Von einem Bürger wurde gefragt, wie Nachhaltig das Projekt sei, wie viel Fläche dafür versiegelt wird und ob Ausgleichsflächen geschaffen werden.
Von einem Projektverantwortlichen wurde erläutert, dass für den Hopfenturm und die Parkflächen kaum Versiegelungen stattfinden würde.

Außerdem wurde gefragt, ob die angrenzenden bzw. durch die Fly-line betroffenen Wald- und Grundstücksbesitzer informiert sind. Die wurde bejaht.

zum Seitenanfang

14. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö informativ 14

Sachverhalt

Bauvorhaben Erweiterung eines Einfamilienhauses, Stettiner Str. 13a, Fl.-Nr. 1622 Gmk. Spalt:

Das Bauvorhaben von Herrn Oliver und Frau Martina Kipf wurde bereits in der Stadtratssitzung am 17.11.2020 behandelt. Das Einvernehmen zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses im Rahmen der vorgelegten Bauantragsunterlagen wurde einstimmig erteilt.
Die Bauherren haben auf Anfrage des Landratsamtes Roth nun ergänzende Unterlagen über die Stadt Spalt nachgereicht.
Das Bauvorhaben soll gemäß bereits behandelter Planunterlagen ausgeführt werden.
Da es sich bei den nachgereichten Unterlagen um keine Änderungen zu der bereits in der Sitzung am 17.11.2020 behandelten Planung handelt, sondern lediglich um ergänzende Formalia, ist das gemeindliche Einvernehmen zu den ergänzenden Unterlagen im Laufe der Verwaltung erteilt worden.


Bauvorhaben Erweiterung und Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus, An der Line 13, Fl.-Nr. 938/5 Gmk. Spalt:

Das Bauvorhaben von den Bauherren Engelhardt, an der Linde 13, wurde bereits in der Stadtratssitzung am 17.11.2020 behandelt. Das Einvernehmen zur Erweiterung und zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus im Rahmen der vorgelegten Bauantragsunterlagen wurde einstimmig erteilt.
Die Bauherren haben auf Anfrage des Landratsamtes Roth nun ergänzende Unterlagen über die Stadt Spalt nachgereicht.
Das Bauvorhaben soll gemäß bereits behandelter Planunterlagen ausgeführt werden.
Da es sich bei den nachgereichten Unterlagen um keine Änderungen zu der bereits in der Sitzung am 17.11.2020 behandelten Planung handelt, sondern lediglich um ergänzende Formalia, ist das gemeindliche Einvernehmen zu den ergänzenden Unterlagen im Laufe der Verwaltung erteilt worden.


Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hopfenrebe 21, Fl.-Nr. 738/41 Gmk. Spalt:

Das Bauvorhaben von Frau Regina Leibgeber-Davis, Hopfenrebe 21, wurde bereits in der Stadtratssitzung am 19.01.2021 behandelt. Das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Rahmen der vorgelegten Bauantragsunterlagen wurde einstimmig erteilt.
Die Bauherren haben auf Anfrage des Landratsamtes Roth nun ergänzende Unterlagen über die Stadt Spalt nachgereicht.
Das Bauvorhaben soll gemäß bereits behandelter Planunterlagen ausgeführt werden.
Da es sich bei den nachgereichten Unterlagen um keine Änderungen zu der bereits in der Sitzung am 19.01.2021 behandelten Planung handelt, sondern lediglich um ergänzende Formalia, ist das gemeindliche Einvernehmen zu den ergänzenden Unterlagen im Laufe der Verwaltung erteilt worden.

Fristgemäße Einreichung der Bauantragsunterlagen

Bauanträge, welche in der nächsten Stadtratssitzung behandelt werden sollen, müssen nach aktueller Vereinbarung spätestens 10 Tage vor der nächsten Stadtratssitzung in Papierform im Bauamt eingehen.
Bei einer kürzeren Frist kann die sach- und fachgerechte Prüfung der Bauantragsunterlagen nicht gewährleistet werden.



Einladung

Vortrag „Kids im Netz“ von Roland Mücke (Kriminalhauptkommissar) am 26.04.2021 um 19:00 Uhr in der Aula der Spalatin-Schule. Der Vortrag ist kostenlos und sehr informativ. Der Stadtrat ist herzlich eingeladen. Verantwortlich: Nina Selz.


Neubau Kindertageseinrichtung Spalt

Der Stadtrat hat in der letzten Sitzung eine aktuelle Kostenaufstellung für die Baumaßnahme Neubau Kindertageseinrichtung angefordert.

An das Architekturbüro Bräutigam wurde der Auftrag weitergegeben. Am Donnerstag, 25.02.2021 wurde dem Ersten Bürgermeister mitgeteilt, dass in KW 9 das Kostencontrolling, Kostenstand mit Kostenveränderungen und Preisindex vorgelegt wird. In der nächsten Sitzung erhält der Stadtrat den Sachstand.


Veranstaltungen der Stadt Spalt 2021

Die Veranstaltungen der Stadt Spalt werden aufgrund der Infektionslage bis Juli 2021 nicht stattfinden. Aufgrund der Vorbereitungszeiten und des Aufwandes werden die Veranstaltungen:

-Spalter Brauereifest
-Bierwandertag
-Spalter Volksfest
-Kirschhoffest
-Veranstaltungen bis Mitte Juli

nicht stattfinden können.

Dies dürfte ebenfalls für den 2. Markt 2021 der Fall sein. Hier muss jedoch mit dem Veranstalter nochmal Rücksprache gehalten werden. Auch die Veranstaltungen im Bereich Brombachsee werden im ersten Halbjahr nicht stattfinden.

Bei den größeren Veranstaltungen im August mit dem Hopfenzupferfest und den Magischen Momenten Brombachsee bleibt die Infektionslage abzuwarten. Jedoch dürften aufgrund der jetzigen Einschätzung Großveranstaltungen nur schwer umzusetzen sein.

Das HopfenBierGut plant die Kirchweih und den Weihnachtsmarkt für 2021. Planungsbeginn wird im April sein.




Stelle Bauamt: Bauingenieur oder staatl. geprüfter Bautechniker, Fachrichtung Hoch-/ Tiefbau in Vollzeit

Die Aufgabenschwerpunkte Bauüberwachung, Bauplanung, Baudurchführung, Bauherrenaufgaben, Bauunterhalt und Vergabe sowie Abrechnungsbereiche hat die technische Bauamtsstelle als Aufgabe. Herr Zerr wird die Stadt Spalt aufgrund eines Stellenwechsels nach Nürnberg verlassen. Durch die Belastung im techn. Bauamt und durch eine bessere Eingruppierung wechselt er den Arbeitgeber.

Die Stadt Spalt schreibt für das Fachgebiet Planen und Bauen zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stelle Bauingenieur oder staatl. gepr. Bautechniker, Fachrichtung Hoch-/ Tiefbau in Vollzeit aus.


Corona-Schutzimpfung für über-80-jährige in der Schulturnhalle Spalt

In Absprache mit dem Landkreis werden ortsnah in den Gemeinden Impfungen durchgeführt. Die Impfstation wird in der Schulturnhalle sein. Dort soll es über 80-jährigen, die nur eingeschränkt mobil sind und für die der Weg nach Roth ins Impfzentrum zu beschwerlich ist, ermöglicht werden, eine Corona-Schutzimpfung direkt an ihrem Wohnort zu erhalten.

Die Organisation erfolgt über Herrn Pfaffenritter, LRA Roth, und der Stadt Spalt, Bürgermeister Weingart und Frau Walther mit Hausmeister und Bauhof. Es wird an einem Tag Impfmöglichkeiten geben. Es können 50 bis 60 Personen pro Tag geimpft werden. Es erfolgt streng nach Alter und Mobilitätssituation. Die Personen werden kurzfristig nach der schriftlichen Information durch die Stadt angerufen. Die Caritas-Sozialstation ist in die Organisation integriert (Fahrdienst).

Wann geimpft wird, entscheidet der Landkreis Roth. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Wahrscheinlich wird in Spalt die Impfung in KW 10 durchgeführt.


Auswertung Wirtschaftsfaktor Tourismus

Das Institut dwif hat die Auswertung Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Region Fränkisches Seenland 2019 vorgelegt.

Da der Tourismus eine klassische Querschnittsbranche ist, hat er Auswirkungen sowohl auf Gastgewerbe, Einzelhandel, Dienstleistende oder Zuliefernde wie regional Produzierende oder Handwerksbetriebe. Die Auswertungen erfolgten vom dwif, einem anerkannten Institut für Wirtschafts- und Standortauswertungen.

Die Auswertungen beziehen sich auf den Tourismus für die Region Fränk. Seenland 2019.


Mitteilungen Herr Nolte

Dem Stadtrat Spalt sind in öffentlicher Sitzung folgende Informationen weiterzugeben:

  1. Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages Schnellinfo vom 11.02.2021, Rundschreiben Nr. 11 – 02/2021 in Bezug Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung u.a. zur Bewältigung der Corona-Pandemie (Online-Zuschaltung von Ratsmitgliedern, Einrichtung von Ferien- und Sonderausschüssen u.a.)

  1. Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages vom Februar 2021.
Betreff: Reform der Grundsteuer und der Auswirkungen des jetzt vorgesehenen Gesetzesentwurfes der Bayerischen Staatsregierung.

Im Zuge der Reformierung der Grundsteuer wurde vom Bayer. Gemeindetag nunmehr mitgeteilt, dass Abweichend von den ursprünglichen Überlegungen die Regierungskoalition CSU/Freie Wähler nicht mehr an der vorgesehenen Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke in ihrem Gesetzesentwurf vorgesehen haben.

Damit würde künftig eine sehr wichtige Entscheidung in Hinblick auf Spekulationsgeschäfte für unbebaute Grundstücke weiterhin bestehen.

Vom Bayer. Gemeindetag wird daher nachhaltig den Verbandsmitgliedern empfohlen, auch nochmals ihre regionalen Landtagsabgeordneten auf die Bedeutung und Wichtigkeit der Einführung einer Grundsteuer C im jetzigen Gesetzesentwurf vorzusehen.

Die Einführung einer Grundsteuer C bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die nunmehr auch im Grundsteuergesetz zu regeln wäre.

Würde diese grundsätzlich nicht mit aufgenommen werden oder entfallen, so könnte auch die Gemeinde hier von diesem Instrument der Steuerung auch unbebaute, zwar langfristig zur Bebauung verfügbare Grundstücke mit einer höheren Grundsteuer zu belasten, nicht tätig werden.

Die Entscheidung, ob eine Kommune letztendlich eine Grundsteuer C zur Besteuerung von unbebauten Baugrundstücken einführt, würde damit den Ermessenspielraum der Kommunen auf Null setzen.

Es wäre daher dringend notwendig, dass gerade im Gesetzesentwurf und auch in der Reform des Grundsteuergesetzes die Option der Einführung einer Grundsteuer C, in diesem Fall auch für unbebaute Baugrundstücke, als Steuerungselement der Kommunen zur Verfügung steht.

Es wird daher auch die Haltung und die Meinung des Bayerischen Gemeindetages nachhaltig unterstützt und auch die Mitglieder des Stadtrates nochmals gebeten, auch intensiv auf entsprechende regionale Mandatsträger des Landtages einzuwirken.

  1. Investitionsmaßnahme Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2021, Neubau einer Kinderkrippe mit 24 Plätzen der Stadt Spalt, Mitteilung der Regierung von Mittelfranken vom 15.02.2021

Die Stadt Spalt hat für den ersten Bauabschnitt zur Errichtung eines Neubaus mit 24 Krippenplätzen bereits eine FAG-Förderung mit rd. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten seitens der Regierung von Mittelfranken bewilligt bekommen.

Nachdem zwischenzeitlich ein Sonderinvestitionsprogramm aufgelegt wurde, die Finanzmittel jedoch nicht ausreichen werden, alle Anfragen zu bedienen, hat die Stadtverwaltung bereits im Vorfeld sehr kurzfristig auf diese Ankündigung des Sonderinvestitionsprogrammes reagiert und einen entsprechenden Antrag an die Regierung von Mittelfranken mit dem Inhalt vorgesehen, dass eine bisherige FAG-Förderung in das Sonderinvestitionsprogramm mit einer höheren Bezuschussung einfließt.

Die dazu notwendige Antragstellung mit einer Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde bereits kurzfristig an die Regierung von Mittelfranken gestellt bzw. beantragt. Die Regierung hat nunmehr diese Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für das erweiterte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021 für den Neubau einer Kinderkrippe mit 24 Plätzen mit Schreiben vom 15.02.2021 erhalten.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist noch keine Zusage über die Höhe der Förderung, jedoch Voraussetzung, dass überhaupt eine Mittelbereitstellung im Rahmen der erhöhten Förderung durch das genannte Sonderinvestitionsprogramm für die Stadt Spalt vorgesehen ist.

In welchem Zeitraum dieser Zuschuss, der dann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, erfolgt, ist dann letztendlich noch von einem abschließenden Bewilligungsbescheid abhängig.

Nachdem die Unbedenklichkeitsbescheinigung jedoch auch nur befristet für Investitionsmaßnahmen und Abschluss bis 30.06.2022 gegeben ist, ist die Ausgangsposition der Stadt Spalt äußerst positiv, weil durch den Beginn der Baumaßnahme und der Fertigstellung im Laufe des Jahres auch diese abschließende Frist für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung eingehalten werden kann.

Somit wird zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen sein, dass die Stadt Spalt eine höhere Förderquote für die Finanzierung des Kindergartenneubaus, Bauabschnitt 21 mit 24 Krippenplätzen im Rahmen der Sonderförderprogrammes erhält.

Die Auszahlung des Zuschusses kann sich jedoch zeitlich entsprechend des zur Verfügung stehenden Fördervolumens durchaus über 2 Jahre erstrecken. Jedoch wäre es in jedem Fall leichter, eine verzögerte Auszahlung von Zuwendungen hinzunehmen, die aber in der Gesamtsumme eine deutlich höhere Förderung für die Maßnahme des ersten Bauabschnittes und somit den Eigenanteil der Stadt Spalt nach der jetzigen FAG-Förderung nochmals reduzieren würde.

Der Stadtrat Spalt hat von den Mitteilungen Kenntnis genommen.

Robert Nolte, GL

zum Seitenanfang

15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 19. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö informativ 15

Sachverhalt

Von SR Barbara Sterner wird gebeten, den weiteren Handlungsbedarf, vor allem hinsichtlich der Grundstückssituationen, wegen der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Wernfels zügig abzuarbeiten.

Von SR Jotz wird generell mehr Transparenz gefordert.

Von dieser wird auch gefragt, warum ein Bagger an dem Denkmalobjekt „Amserhaus“ gearbeitet hat. Von der Verwaltung wird erläutert, dass es sich um notwendige Arbeiten wegen des Sanierungsprojektes handele.

Datenstand vom 14.05.2021 09:11 Uhr