Datum: 16.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
14 |
Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 02.02.2021 und 16.02.2021
|
15 |
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
|
16 |
Gemeinsamer Antrag von CSU, UWG/FW, fair, FW/G und B90/Die Grünen;
Weitere Vorgehensweise für die Ausgestaltung des Nahwärmenetzes
|
17 |
Bauantrag - Um- und Anbau der Küche, Neubau von zwei Balkonen, Fl.Nr. 21 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 2
|
18 |
Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhaues mit Garage im Keller, Fl.Nr. 370/6 Gmk. Wernfels, Reutweg
|
19 |
Bauantrag - Errichung von vier Eigentumswohnungen mit Carport, Fl.Nr. 40/11 Gmk. Enderndorf am See, Pressäcker 6
|
20 |
Antrag auf Baugenehmigung, Verlängerung - Wohnungsneubau mit Doppelgarage, Fl.Nr. 757/1, Gmk. Wernfels, Theilenberg 54
|
21 |
Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG - Errichtung einer PV Anlage, Fl.Nr. 32 Gmk. Großweingarten, Dorfstraße 77
|
22 |
Vergabe - Planungsleistungen zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg
|
23 |
Vergabe - Planungsleistungen zur Umlegung der Straße im Rahmen der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg
|
24 |
Vergabe - Planungsleistungen zur Errichtung eines Spielplatzes im Rahmen der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg
|
25 |
Straßen und Wegerecht; Baugebiet „Burgblick“, Beschlussfassung über die Straßenbezeichnung "Eichenäcker"
|
26 |
Förderung Burg Wernfels; Erneuerung des Hausanschlusses und legionellenbedingter Umbau der Unterverteilung im Hauptgebäude
|
27 |
Mitteilungen
|
28 |
Anfragen
|
29 |
Frageviertelstunde
|
zum Seitenanfang
14. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 02.02.2021 und 16.02.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Die oben genannten Niederschriften wurden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 02.02.2021 und 16.02.2021– öffentliche Teile.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 02.02.2021 und 16.02.2021– öffentliche Teile.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
informativ
|
15 |
Sachverhalt
Keine Bekanntgabe
zum Seitenanfang
16. Gemeinsamer Antrag von CSU, UWG/FW, fair, FW/G und B90/Die Grünen;
Weitere Vorgehensweise für die Ausgestaltung des Nahwärmenetzes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
|
16 |
Sachverhalt
Die im Stadtrat vertretenen Gruppierungen/Parteien haben einen fraktionsübergreifenden Antrag zum Thema Wärmenetz in Spalt eingebracht.
Dieser Antrag beinhaltet ein mehrstufiges Konzept mit dem Kernstück zur Bildung einer Projektgruppe aus Mitgliedern des Stadtrates, Verwaltung und soweit erforderlich, von Ehrenamtlichen.
Kernstück dieses Antrages der die intensive Begleitung und Aufbau eines Wärmenetzes mit einer breiten Transparenz die Mitglieder des Stadtrates vorsieht, ist aus Sicht der Verwaltung sehr begrüßenswert.
Mit dieser intensiven Einbringung und dem mehrstufigen Konzept ist die Grundlage für die weitere Umsetzung in einem mehrstufigen Fahrplan konzeptionell gut aufgebaut und von Seiten der Verwaltung sehr zu begrüßen.
Mit der Bildung einer Projektgruppe (Arbeitskreis) bestehend aus den Mitgliedern des Stadtrates und Beteiligung der Verwaltung sowie, soweit erforderlich, von Ehrenamtlichen kann auch eine hohe Transparenz in der öffentlichen Wahrnehmung der Vor- und Nachteile bei der Realisierung eines zukunftsorientierten Angebotes den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Spalt entwickelt werden.
Zur weiteren Vorgehensweise sind, entsprechend des Antrages, die ersten Schritte in der weiteren Umsetzung in der Stadtratssitzung mit entsprechenden Beschlussvorschlägen vorgesehen.
Grundlage und Beginn des Projektes ist die Bildung eines Arbeitskreises der auch mit seiner fachlichen Kompetenz eine wichtige Schlüsselposition einnimmt um ein Projekt mit dieser langfristigen Tragweite und Entscheidung fundiert zu untersuchen und vorzubereiten.
Zudem wird mit der Bildung dieser Projektgruppe auch die Verwaltung nachhaltig entlastet, dabei sollte auch um die Federführung der Projektgruppe durch den Stadtrat mit entschieden werden. Dabei empfiehlt es sich ein fachkundiges Mitglied aus dem Stadtratsgremium, das in der Projektgruppe eine tragende Rolle übernehmen kann, als Projektleiter vorzusehen.
Für die Sitzung am 16.03.2021 werden daher folgende Beschlussvorschläge dem Stadtrat Spalt vorgetragen:
Beschlussvorschlag
1.Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der fraktionsübergreifende Antrag, der im Stadtrat Spalt vertretene Parteien/Gruppierungen zur Bildung einer Projektgruppe (Arbeitskreis) mit dem eingebrachten Antrag und dem mehrstufigen Konzept beschlossen wird.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
2. Die Projektgruppe besteht aus 7 Mitgliedern. Dabei werden von den Fraktionen,/Gruppierungen aus dem Stadtrat die projekteingebundenen Mandatsträger noch benannt und bestellt. Dies erfolgt in der ersten Arbeitskreissitzung.
In der ersten Arbeitskreissitzung wird auch festgelegt wer die Projektleitung übernimmt. (Verwaltung oder ein Mitglied des Stadtrates.)
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
3. Der Stadtrat Spalt beschließt, dass neben dem 1.Bürgermeister eine Person aus der Verwaltung in dieser Projektgruppe mit eingebunden werden soll.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
4. Das vorliegende Konzept mit der stufenweisen geplanten Umsetzung wird vom Stadtrat so beschlossen. Die neu gegründete Projektgruppe wird beauftragt, diese stufenweise Umsetzung vorzunehmen und dem Gesamtstadtrat mit Zwischenergebnissen über den aktuellen Stand zu informieren. Soweit eine Anpassung des stufenweisen Planes gegeben ist, ist dies wiederum Stadtrat in einem Bericht zur Kenntnis zu geben.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
5. Die neu gegründete Projektgruppe sollte möglichst bald, unter Terminvorgabe des Projektleiters zur 1. Sitzung geladen werden.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss
1.Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der fraktionsübergreifende Antrag, der im Stadtrat Spalt vertretene Parteien/Gruppierungen zur Bildung einer Projektgruppe (Arbeitskreis) mit dem eingebrachten Antrag und dem mehrstufigen Konzept beschlossen wird.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
2. Die Projektgruppe besteht aus 7 Mitgliedern. Dabei werden von den Fraktionen,/Gruppierungen aus dem Stadtrat die projekteingebundenen Mandatsträger noch benannt und bestellt. Dies erfolgt in der ersten Arbeitskreissitzung.
In der ersten Arbeitskreissitzung wird auch festgelegt wer die Projektleitung übernimmt. (Verwaltung oder ein Mitglied des Stadtrates.)
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
3. Der Stadtrat Spalt beschließt, dass neben dem 1.Bürgermeister eine Person aus der Verwaltung in dieser Projektgruppe mit eingebunden werden soll.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
4. Das vorliegende Konzept mit der stufenweisen geplanten Umsetzung wird vom Stadtrat so beschlossen. Die neu gegründete Projektgruppe wird beauftragt, diese stufenweise Umsetzung vorzunehmen und dem Gesamtstadtrat mit Zwischenergebnissen über den aktuellen Stand zu informieren. Soweit eine Anpassung des stufenweisen Planes gegeben ist, ist dies wiederum Stadtrat in einem Bericht zur Kenntnis zu geben.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
5. Die neu gegründete Projektgruppe sollte möglichst bald, unter Terminvorgabe des Projektleiters zur 1. Sitzung geladen werden.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Bauantrag - Um- und Anbau der Küche, Neubau von zwei Balkonen, Fl.Nr. 21 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Bauherr: Martin Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl.Nr.21 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str.2
Bauvorhaben: Um- und Anbau der Küche, Neubau von zwei Balkonen
Antragsnummer: 11/21
Auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Martin Scheuerlein ein
Antrag auf Baugenehmigung zum Um- und Anbau der Küche und Neubau von zwei
Balkonen gestellt.
Die bereits bestehende Küche der Gastwirtschaft soll umgebaut werden. Des Weiteren
soll die Küche um eine Spülstraße erweitert werden. Der Anbau beginnt im
Kellergeschoss mit Lagerräumen. Im Erdgeschoss soll die Küche erweitert werden und im
Obergeschoss sollen Balkone für Hotelzimmer entstehen.
Die Anzahl der Hotelzimmer wird nicht verändert.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Ensemblebereich der Stadt Spalt.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau welcher sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet befindet.
Ein Brandschutzkonzept liegt bei.
Es werden keine weiteren Stellplätze notwendig.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Martin Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt zum Um- und Anbau der Küche und zum Neubau von zwei Balkonen auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Spalt , wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Martin Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt zum Um- und Anbau der Küche und zum Neubau von zwei Balkonen auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Spalt , wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhaues mit Garage im Keller, Fl.Nr. 370/6 Gmk. Wernfels, Reutweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Bauherr: Igor und Natalia Deitche, Schillerstraße 44c, 90547 Stein
Baugrund: Reutweg, Fl.Nr. 370/6, Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses Typ TC Lichthaus 121 mit Garage und Keller
Antragsnummer: 72/20
Auf dem Flurstück 370/6 der Gemarkung Wernfels wurde von Herr Igor und Frau Natalia Deitche ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Keller gestellt.
Das geplante Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 01.12.2020 behandelt.
Auf Grundlage des Beschlusses wurde das Bauvorhaben mit Hilfe der Bauberatung des Landratsamtes Roth überarbeitet und soll nun erneut zum Beschluss vorgelegt werden.
Das geplante Bauvorhaben soll auf dem Flurstück 370/6 der Gemarkung Wernfels errichtet werden. Das Flurstück 370/6 Gmk. Wernfels befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und teilweise im Landschaftsschutzgebiet.
Es liegt bereits eine genehmigte Bauvoranfrage für das Flurstück vor.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Roth wurde das Bauvorhaben zurückversetzt um einen Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von mind. 5m zu erhalten. Des Weiteren wurde das geplante Bauvorhaben in Richtung der Flurnummer 370 Gemarkung Wernfels verschoben, um als Ortsrandeingrünung einen Pflanzstreifen von 5m zu gewinnen.
Durch die Verschiebung in Richtung des benachbarten Grundstückes können die Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden.
Ein Antrag auf Abstandsflächenübernahme liegt bei.
Die Dacheindeckung wurde den umliegenden Gebäuden angepasst.
Es werden zwei Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarschaftsbebauung ein. Die Belichtung, Besonnung, Belüftung und der soziale Wohnfrieden kann bewahrt werden. Die Entwässerung des Grundstückes ist in den bereits bestehenden öffentlichen Kanal im Reutweg geplant. Nachweise der Kanalauskunft liegt bei.
Leitungen der N-Ergie liegen bisher nicht im Reutweg.
Ein Angebot der N-Ergie gegenüber den Bauherren zur energetischen Erschließung des Flurstückes liegt vor.
Eine Spartenauskunft der Reckenberg-Gruppe zur Erschließung des Flurstücke liegt ebenfalls vor.
Die Zufahrtsstraße zum Flurstück ist nur teilweise ausgebaut. Laut Karteiblatt ist der ist der Reutweg lediglich bis zur Fl.Nr. 369/1 Gmk. Wernfels als Ortsstraße gewidmet. Ab da geht er in einen beschränkt öffentlichen Weg, der als Fußweg eine Widmungsbeschränkung hat, über. Das zu erschließende Grundstück liegt somit nicht an einer gewidmeten Ortsstraße.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Igor und Frau Natalia Deitche, Schillerstraße 44c, 90547 Stein, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Keller auf Fl.Nr. 370/6 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Der Anschluss an die Ortsstraße erfolgt über die Widmung durch die Verwaltung.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Igor und Frau Natalia Deitche, Schillerstraße 44c, 90547 Stein, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Keller auf Fl.Nr. 370/6 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. Bauantrag - Errichung von vier Eigentumswohnungen mit Carport, Fl.Nr. 40/11 Gmk. Enderndorf am See, Pressäcker 6
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
19 |
Sachverhalt
Bauherr: Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach
Baugrundstück: Fl.Nr. 40/11, Gmk. Enderndorf am See, Pressäcker 6
Bauvorhaben: Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport
Antragsnummer: 48/20
Auf dem Flurstück 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See wurde von der Firma
Nürminger Wohn – und Projektimmobilien GmbH ein Bauantrag zur Errichtung von vier
Eigentumswohnungen mit Carport gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplan „Enderndorf Strand - Ost“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Der Bauantrag wurde bereits in der Stadtratssitzung am 18.08.2020 behandelt.
Das Benehmen wurde im Hinblick auf die Vielzahl der gestellten Abweichungen nicht erteilt.
In der Stadtratssitzung am 15.12.2020 wurde eine überarbeitete Version des Bauantrages behandelt. Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der GFZ wurde nicht erteilt. Das Benehmen zu den weiteren beantragten Abweichungen wurde erteilt.
Das Planungsbüro hat anschließend, nach Rücksprache mit dem Landratsamt Roth, Herrn Möllenkamp, den Bauantrag nochmals überarbeitet.
Die Kubatur des Wohnhauses wurde reduziert und die Stellplätze wurden durch eine eine Neuordnung besser in das Bauvorhaben integriert. Durch die Neuordnung der Stellplätze wurde ein Vorgartenbereich geschaffen.
Der Bauantrag wird soll nun, unter einem Deckblatt nochmals behandelt werden.
Trotz der Überarbeitung des Bauvorhabens entspricht die aktuelle Planung nicht den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes:
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Zu 2.1 Maß der baulichen Nutzung: Als höchst zulässiges Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl II (GRZ II) von 0,37 festgesetzt.
Geplant ist das Bauvorhaben mit einer GRZ IIa) von 0,450 und einer GRZ IIb) von 0,509.
Die Überschreitung der GRZ IIb) liegt somit bei 0,134.
Die Überschreitung der GRZ II resultiert aus der Vorgabe alle Stellplätze auf dem eigenen Grund zu errichten.
- Zu 3.1 Baugrenze: Die Bebauung der Grundstücke ist nur innerhalb der Baugrenze bzw. innerhalb der im Plan festgesetzten Flächen für Garagen und Nebenanlagen zulässig.
Die geplante Terrasse und der geplante Balkon überschreiten die östliche Baugrenze.
- Zu 4.1.1/4.1.2 zulässige Dachform/-neigung: Es sind nur Satteldächer ohne Dachvorsprung an Traufe und Ortgang zulässig. Die zulässige Firstrichtungen sind im Plan festgesetzt.
Die zulässige Dachneigung beträgt 40-50°. Aneinandergebaute Bauteile müssen gleiche Dachneigungen haben.
Die Carports mit dem Nebengebäude für Fahrräder sind mit begrüntem Flachdach geplant. Das Begrünte Flachdach soll die Kompensation der Überschreitung der Grundflächenzahl darstellen.
- Zu 4.1.3 Dachdeckungsmaterial: Als Dachdeckungsmaterial sind lediglich Ziegel in ziegelroten Farbtönen zulässig.
Die Carports mit dem Nebengebäude für Fahrräder sind mit begrüntem Flachdach geplant. Das Begrünte Flachdach soll die Kompensation der Überschreitung der Grundflächenzahl darstellen.
- Zu 5.2 Garagen, private Stellplätze und Zufahrten: Garagen sind nur auf den im Plan hierfür festgesetzten Flächen bzw. innerhalb der Baugrenzen zulässig. Pro Parzelle sind maximal 3 Garagen zulässig. Sollten weitere Stellplätze erforderlich sein, so sind diese als offene Stellplätze oder als Carports anzuordnen.
Es sollen 4 Carports, 4 Stellplätze und ein Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
- Zu 4.1.12 maximal zulässige Wandhöhe an der Traufseite:Das Gebäude darf eine maximale zulässige Wandhöhe an der Traufseite talseitig vom Gebäude von 4,50m nicht überschreiten.
Die Traufhöhe von max. 4,50m wird im Osten mit einer Höhe von 4,62m überschritten.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist nicht ersichtlich.
Beschlussvorschlag
- Das Benehmen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der zulässigen Dachform/-neigung zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Dachdeckungsmaterials zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Standortes des Nebengebäudes (Carport/Müll) außerhalb der Baugrenzen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des maximal zulässigen Wandhöhe an der Traufseite von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
- Das Benehmen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der zulässigen Dachform/-neigung zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Dachdeckungsmaterials zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Standortes des Nebengebäudes (Carport/Müll) außerhalb der Baugrenzen zum Bauantrag von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
- Das Benehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der maximal zulässigen Wandhöhe an der Traufseite von Nürminger Wohn- und Projektimmobilien GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zur Errichtung von vier Eigentumswohnungen mit Carport auf Fl.Nr. 40/11 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Antrag auf Baugenehmigung, Verlängerung - Wohnungsneubau mit Doppelgarage, Fl.Nr. 757/1, Gmk. Wernfels, Theilenberg 54
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
20 |
Sachverhalt
Bauherr: Sebastian und Sabrina Erath, Theilenberg 54, 91174 Spalt
Baugrundstück: Theilenberg 54, Fl.- Nr. 757/1, Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Wohnhausneubau mit Doppelgarage
Mit Schreiben vom 02.03.2021 haben Herr und Frau Erath einen Verlängerungsantrag zum
Antrag auf Baugenehmigung, Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 757/1 der Gmk.
Wernfels eingereicht.
Der Antrag auf Baugenehmigung B-412/2017 wurde mit Schreiben vom 29.06.2017 genehmigt.
Eine fristgerechte Verlängerung des Bauantrages ist um zwei Jahre möglich.
Versagungsgründe sind nicht erkennbar.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Verlängerungsantrag zum Antrag auf Baugenehmigung vom 29.06.2017 von Herrn und Frau Erath, Theilenberg 54, 91174 Spalt, für den Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/1, der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Verlängerungsantrag zum Antrag auf Baugenehmigung vom 29.06.2017 von Herrn und Frau Erath, Theilenberg 54, 91174 Spalt, für den Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/1, der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
21. Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG - Errichtung einer PV Anlage, Fl.Nr. 32 Gmk. Großweingarten, Dorfstraße 77
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
21 |
Sachverhalt
Bauherr: Alexander Maurer, Dorfstraße 77, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl.Nr. 32 Gmk. Großweingarten, Dorfstraße 77
Bauvorhaben: Errichtung einer PV Anlage
Auf dem Flurstück 32 der Gemarkung Großweingarten wurde von Herrn Alexander Maurer ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG zur Errichtung einer PV Anlage auf dem Dach des Wohnhauses und der Scheune gestellt.
Die Dachfläche von insgesamt ca. 500m² soll mit einer PV Anlage versehen werden.
Rechtlich zuständig für den Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG ist die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Roth.
Das Einverständnis der jeweiligen Stadt wird in diesem Rahmen erfragt.
Das Flurstück 32 der Gemarkung Großweingarten befindet sich nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt, jedoch im Ensemblebereich der Stadt Spalt.
Es sind keine Versagensgründe erkennbar.
Beschlussvorschlag
Das Einverständnis zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG von Herrn Alexander Maurer, Dorfstraße 77, 91174 Spalt zur Errichtung einer PV Anlage auf dem Flurstück 32 der Gemarkung Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
zum Seitenanfang
22. Vergabe - Planungsleistungen zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
22 |
Sachverhalt
Der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg mit Umlegung der bestehenden Straße und Außenanlagen wurde bereits in vergangenen Stadtratssitzungen thematisiert.
Ein Bewilligungs- und Zuwendungsbescheid durch das Amt für ländliche Entwicklung für die Maßnahmen wurde bereits am 08.05.2020 erteilt.
Um die Baumaßnahme zur realisieren sind Angebote für Planungsleistungen von verschiedenen Fachbüros angefordert worden.
Für Planungsleistungen zur Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg mit Gerätelager wurden folgende 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:
Eine der angefragten Firmen hat eine Absage erteilt.
Die Firma B hat ein Angebot mit vollen Prozentsätzen der Leistungsphasen der HOAI abgegeben.
Die Firma C hat ein aussagekräftiges Angebot mit einer pauschalen Angebotssumme von 21.100,00€ netto abgegeben.
Nachdem mit der Firma C bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet wurde, hier auch gute Erfahrungen vorliegen und ebenfalls ein Angebot für die Planungsleistungen zur Errichtung des Spielplatzes vorliegt, wird empfohlen, dass in öffentlicher Sitzung eine Vergabe an die Firma A - für die Planungsleistungen zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg mit Gerätelager zu einer Angebotssumme von 21.100,00€ netto erfolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Vergabe zu, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist, die Deckelung mit 100.000 € als Obergrenze nicht überschreitet und die Eigenleistungen in der Höhe und Umsetzung klar definiert sind.
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg mit Gerätelager an die Firma A zum Angebotspreis.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Vergabe zu, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist, die Deckelung mit 100.000 € als Obergrenze nicht überschreitet und die Eigenleistungen in der Höhe und Umsetzung klar definiert sind.
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg mit Gerätelager an die Firma A zum Angebotspreis.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
23. Vergabe - Planungsleistungen zur Umlegung der Straße im Rahmen der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
23 |
Sachverhalt
Der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg mit Umlegung der bestehenden Straße und Außenanlagen wurde bereits in vergangenen Stadtratssitzungen thematisiert.
Ein Bewilligungs- und Zuwendungsbescheid durch das Amt für ländliche Entwicklung für die Maßnahmen wurde bereits am 08.05.2020 erteilt.
Um die Baumaßnahme zur realisieren sind Angebote für Planungsleistungen von verschiedenen Fachbüros angefordert worden.
Für Planungsleistungen zur Umlegung der Straße im Rahmen der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg wurden folgende 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:
Die drei Angebote wurden auf Grundlage der anrechenbaren Kosten erstellt. Da die anrechenbaren Kosten der jeweiligen Anbieter jedoch deutlich variieren, sind die Angebote durch die Prozentsätze der Leistungsphasen der HOAI zu vergleichen.
Die Firma C bietet die Planungsleistungen zur Umlegung der Straße zu 100% der Prozentsätze der Leistungsphasen der HOAI an. Die Firma A bietet die Planungsleistungen zu 83% der Prozentsätze der Leistungsphasen der HOAI an. Die Firma B bietet die Planungsleitungen zu 75% der Prozentsätze der Leistungsphasen der HOAI an.
Nachdem mit der Firma B bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet wurde, und hier gute Erfahrung vorliegen, wird auch empfohlen, dass in öffentlicher Sitzung eine Vergabe an die Firma B für die Planungsleistungen zur Umlegung der Straße im Rahmen der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg zu einer Angebotssummer von 10.366,14€ netto erfolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Vergabe zu, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Umlegung der Straße im Rahmen der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg an die Firma B zum Angebotspreis.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Vergabe zu, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Umlegung der Straße im Rahmen der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg an die Firma B zum Angebotspreis.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
24. Vergabe - Planungsleistungen zur Errichtung eines Spielplatzes im Rahmen der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
24 |
Sachverhalt
Der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg mit Umlegung der bestehenden Straße und Außenanlagen wurde bereits in vergangenen Stadtratssitzungen thematisiert.
Ein Bewilligungs- und Zuwendungsbescheid durch das Amt für ländliche Entwicklung für die Maßnahmen wurde bereits am 08.05.2020 erteilt.
Um die Baumaßnahme zur realisieren sind Angebote für Planungsleistungen von verschiedenen Fachbüros angefordert worden.
Für Planungsleistungen zur Errichtung eines Spielplatzes im Rahmen des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg wurden folgende 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:
Zwei der angefragten Firmen haben eine Absage erteilt oder kein Angebot abgegeben.
Die Firma C hat ein aussagekräftiges Angebot mit einer pauschalen Angebotssumme von 4.800,00€ netto abgegeben.
Nachdem mit der Firma C bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet wurde, hier auch gute Erfahrungen vorliegen und ebenfalls ein Angebot für die Planungsleistungen zur Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg mit Gerätelager vorliegt, wird empfohlen, dass in öffentlicher Sitzung eine Vergabe an die Firma A für die Planungsleistungen zur Errichtung eines Spielplatzes im Rahmen des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg zu einer Angebotssumme von 4.800,00€ netto erfolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Vergabe zu, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Errichtung eines Spielplatzes im Rahmen des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg an die Firma A zum Angebotspreis.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Vergabe zu, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Errichtung eines Spielplatzes im Rahmen des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg an die Firma A zum Angebotspreis.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
25. Straßen und Wegerecht; Baugebiet „Burgblick“, Beschlussfassung über die Straßenbezeichnung "Eichenäcker"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
|
25 |
Sachverhalt
Der Straßenname für das neue Baugebiet „Burgblick“ ist durch die Stadt Spalt festzulegen.
Dem Stadtrat wird von der Verwaltung vorgeschlagen, einen regionalen Bezug zu berücksichtigen.
In diesen Gebietsbereichen des neuen Baugebietes bestehen zwei Flurnamen.
Dies sind: „Im Hohen Bühl“ und „Eichenäcker“. Der Straßenname „Im Hohen Bühl“ besteht schon seit vielen Jahren.
Das weitere relativ große Gewann im Anschluss an das Baugebiet bezeichnet sich als „Eichenäcker“.
Deshalb wird vorgeschlagen, „Eichenäckerstraße“ zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Für das neue Baugebiet „Burgblick“ erfolgt die Straßenbezeichnung „Eichenäckerstraße“.
Beschluss 1
Für das neue Baugebiet „Burgblick“ erfolgt die Straßenbezeichnung „Eichenäckerstraße“.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10
Beschluss 2
Für das neue Baugebiet „Burgblick“ erfolgt die Straßenbezeichnung „An der Orchideenwiese“.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Für das neue Baugebiet „Burgblick“ erfolgt die Straßenbezeichnung „An der Orchideenwiese“
zum Seitenanfang
26. Förderung Burg Wernfels; Erneuerung des Hausanschlusses und legionellenbedingter Umbau der Unterverteilung im Hauptgebäude
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
|
26 |
Sachverhalt
Antrag der CVJM Bayern für einen Investitionszuschuss für die Trinkwassererneuerung in der Burg Wernfels – Antrag vom 08.03.2021.
Der CVJM Bayern, Betreiber der Burg Wernfels, hat aufgrund der bestehenden hygienischen Voraussetzungen die Auflage seitens des Zweckverbandes Reckenberg-Gruppe erhalten, einen Umbau der Unterverteilung des Trinkwassers aus dem Hauptgebäude vorzunehmen. Die dabei anfallenden Kosten sind gem. des Antrages vom CVJM mit ca. EUR 53.000,00 geschätzt.
Seitens des CVJM wird die Stadt Spalt um die Gewährung eines freiwilligen Investitionszuschusses in Höhe von EUR 15.000,00 gebeten. Eine Entscheidung über diesen Zuschussantrag obliegt ausschließlich dem Stadtrat. Es sind auch dazu erst die notwendigen Finanzmittel im Hause 2021 einzustellen.
Die Begründung und Notwendigkeit und die Bedeutung des CVJM Bayern für Spalt mit der Betreibung der Jugendherberge in der Burg Wernfels und den hohen Investitionen in den letzten Jahren haben auch eine sehr starke finanzielle Belastung für den Betreiber zur Folge gehabt. Durch die coronabedingten Schließungen sind zudem die Einnahmen im Jahr 2020, teilweise mit Sicherheit auch noch im Jahr 2021 vollständig weggebrochen bzw. auch für 2021 nur in einem deutlich kleineren Rahmen zu erwarten.
Aufgrund der Besonderheit und Bedeutung der Burg Wernfels und den sehr hohen Investitionen, die auch der Betreiber in den letzten Jahren im siebenstelligen Bereich getätigt hat, sollte hier, abweichend von den Investitionsrichtlinien der Stadt Spalt und unter Beachtung der sehr negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie, eine finanzielle Unterstützung dem CVJM zuteilwerden.
Der Investitionsrahmen von EUR 15.000,00 als Zuschuss sollte, wenn der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen zu dem Ergebnis gelangt, diesen zu gewähren, auf 2 Haushaltsjahre verteilt werden.
Es sollte aber auch klargestellt werden, dass es sich hier um eine einmalige finanzielle Investitionsunterstützung seitens der Stadt Spalt handelt, die auch aufgrund der besonderen Umstände durch Corona eine Abweichung der Investitionsrichtlinien begründet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und die Entscheidung nach den Haushaltsberatungen zu treffen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und die Entscheidung nach den Haushaltsberatungen zu treffen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
27. Mitteilungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
|
27 |
Sachverhalt
Folgende Mitteilungen sind dem Stadtrat Spalt in öffentlicher Sitzung bekannt zu geben:
- Info Bayerischer Gemeindetag Nr. 15/2021 vom 02.03.2021;
Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
Schnellinfo Bayerischer Gemeindetag Nr. 14/2021 vom 03.03.2021;
Steuereinnahmen bayerischer Gemeinden lt. Kassenstatistik
Schreiben der Jagdgenossenschaft Großweingarten vom 18.02.2021;
Illegale Mountainbike-Trails
- Einladung Zweckverband Brombachsee; außerplanmäßige Sitzung der Verbands-versammlung des Zweckverbandes Brombachsee am 16.03.2021.
Zur Information über den aktuellen Planungs- und Projektstand beim Ansiedlungsvorhaben vom Center Parcs auf dem ehemaligen Muna-Gelände bei Langlau.
- Zentralfinanzamt Nürnberg; Fortsetzung der Betriebssteueraußenprüfung durch den Steuerprüfer am 15.03.2021. Der Steueraußenprüfer wird im Zusammenhang mit der Prüfung der Umsatzsteuerveranlagungen der vergangenen Jahre seine steuerliche Außenprüfung am 15.03.2021 mit einer Besichtigung des HopfenBierGut fortsetzen.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen von den Mitteilungen Kenntnis.
zum Seitenanfang
28. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
informativ
|
28 |
Sachverhalt
Es wird von Seiten eines Stadtratsmitglied angeregt, auf Wunsch der Verwaltung, einen Personalrat einzuberufen.
Der Vorsitzende würde dies grundsätzlich befürwortet.
zum Seitenanfang
29. Frageviertelstunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
20. Sitzung des Stadtrates
|
16.03.2021
|
ö
|
informativ
|
29 |
Datenstand vom 16.04.2021 12:30 Uhr