Datum: 18.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 02.03.2021 und 20.04.2021 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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1 |
Beschluss
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Bauantrag - Errichtung einer Heizzentrale mit Kamin und eines Hackschnitzelbunkers für ein Nahwärmenetz, Fl.Nr. 42 Gmk. Großweingarten, Dorfstraße 70
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bauherr: Betz Dominik, Dorfstraße 70, 91174 Spalt
Baugrundstück: Dorfstraße 70, 91174 Spalt, Fl.Nr. 42 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Errichtung einer Heizzentrale mit Kamin und eines Hackschnitzelbunkers für ein Nahwärmenetz
Antragsnummer: 28/21
Auf dem Flurstück 42 der Gemarkung Großweingarten wurde von Herrn Dominik Betz ein Bauantrag zur Errichtung einer Heizzentrale mit Kamin und eines Hackschnitzelbunkers für ein Nahwärmenetz gestellt.
Auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 42 der Gemarkung Großweingarten soll die bereits bestehende Scheune als Heizzentrale mit Kamin und Hackschnitzelbunker umgebaut werden. Die Heizzentrale soll gewerblich genutzt werden und die Nachbarn mit Wärme versorgen.
Die hierzu erforderlichen Dienstbarkeiten zum Anschluss der Nachbarn wurden bereits eingetragen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich im Ensemblebereich.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
An der äußeren Gebäudehülle wird, außer der Errichtung eines Kamins, nicht verändert.
Eine Betriebsbeschreibung zur gewerblichen Nutzung der Heizzentrale liegt bei.
Durch das Bauvorhaben werden keine weiteren Stellplätze nötig.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Dominik Betz, Dorfstraße 70, 91174 Spalt, zur Errichtung einer Heizzentrale mit Kamin und eines Hackschnitzelbunkers für ein Nahwärmenetz auf dem Flurstück 42 der Gemarkung Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Dominik Betz, Dorfstraße 70, 91174 Spalt, zur Errichtung einer Heizzentrale mit Kamin und eines Hackschnitzelbunkers für ein Nahwärmenetz auf dem Flurstück 42 der Gemarkung Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Baugebiet Burgblick Wernfels, Vergabe Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Für das Baugebiet „Burgblick“ im Ortsteil Wernfels wurden Städtebauliche Verträge mit dem Investor geschlossen. Damit ist der Investor verpflichtet, auch sämtliche Erschließungskosten, in dem Fall auch die Straßenbeleuchtung, zu übernehmen.
Zur Aufstellung und Errichtung der Straßenbeleuchtung wurden vom Investor über die Fa. N-Ergie verschiedene Varianten hinsichtlich der auszuwählenden Beleuchtungskörper angefragt.
Eine Entscheidung über die Ausstattung mit Beleuchtungskörpern ist durch den Stadtrat Spalt vorzunehmen.
Es stehen derzeit zur Auswahl:
- Pilzleuchte „Siteco“ mit 4,5 Meter Mastenhöhe
Kofferleuchte „Luma“ mit 4,5 Meter Mastenhöhe
Kofferleuchte „Jovie“ mit 6,0 Meter Mastenhöhe
Die Kosten belaufen sich je nachdem, welche Auswahl getroffen wird, bei der Variante auf
- EUR 23.046,11
- EUR 22.129,81
- EUR 20.273,49
Es wurde auch gleichfalls mit vorgegeben, dass die Beleuchtung innerhalb der Wintermonate hinsichtlich der 100 % Leuchtkraft auf 50 % abgesenkt wird, um so eine Einsparung in dieser Zeit auch mit niedrigen Verbrauchsmengen und -kosten, die dauerhaft von der Stadt Spalt zu tragen sind, sicher zu stellen.
Die einzelnen Angebote mit Beschreibung der Leuchten liegen anbei.
Es obliegt nunmehr dem Stadtrat auszuwählen, welche der Varianten zur Ausführung kommen soll. Die Kosten sind vom Investor zu tragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für das Baugebiet „Burgblick“ im Ortsteil Wernfels die Straßenbeleuchtung mit dem Beleuchtungskörper_______________ zum Angebotspreis von EUR
_________ beauftrag wird. Die Kosten sind vom Investor in voller Höhe zu tragen.
Beschluss 1
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für das Baugebiet „Burgblick“ im Ortsteil Wernfels die Straßenbeleuchtung mit dem Beleuchtungskörper Pilzleuchte „Siteco“ zum Angebotspreis von EUR 23.046,11 beauftragt wird. Die Kosten sind vom Investor in voller Höhe zu tragen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14
Beschluss 2
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für das Baugebiet „Burgblick“ im Ortsteil Wernfels die Straßenbeleuchtung mit dem Beleuchtungskörper Kofferleuchte „Luma“ zum Angebotspreis von EUR 22.129,81 beauftragt wird. Die Kosten sind vom Investor in voller Höhe zu tragen.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
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4. Nahwärme - Infobroschüre für die Bürger und Erhebungsbogen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
In der 3. Arbeitskreissitzung Nahwärme Stadtrat mit Bürgermeister wurde zusammen mit Herrn Euring die Informationsbroschüre „Informationen zur Idee, zur Technik und zum aktuellen Planungsstand „Nahwärmenetz Spalt“ vorbereitet. Es erfolgt die Erstellung eines Kommunikationskonzeptes mit Vorwort, Beschreibung, das geplante Versorgungsgebiet, der Fahrplan, die Wirtschaftlichkeit und Erklärungen zum Wärmenetz.
Die Informationsbroschüre geht an die Haushalte und Gebäudeeigentümer des festgelegten Gebietsbereiches. Der Gebietsbereich wurde mit dem Stadtrat am 20.04.2021 vereinbart.
Der Start der Bürgerbefragung mit einem Erhebungsbogen „Hausanschluss zur Planung eines Wärmenetzes“ erfolgt am 01.06.2021. Die Bürgerinformationsveranstaltung zur Befragung und erste Infos erfolgt digital am 10.06.2021.
Die Abgabe der Fragebögen wurde mit 28.06.2021 festgelegt. Weitere Bürgerinformationen nach Abschluss der Befragung und die Ergebnisse der Auswertung erfolgen am 28.07.2021. Ziel war es, effektiv und komprimiert bis Ende Juli/ vor den Ferien die Abfragen und Auswertung realisiert zu haben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt vom Sachstand der Umsetzung Nahwärmenetz Kenntnis.
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5. Energienutzungsplan Maßnahmenkatalog Stadt Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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5 |
Sachverhalt
Das Institut für Energietechnik (IfE) erstellt gemeinsam mit dem Landratsamt einen Energienutzungsplan für den gesamten Landkreis Roth. Die Stadt Spalt ist dem Energienutzungsplan des Landkreises Roth beigetreten. Im Dezember erfolgte eine Regionalkonferenz online über den Ablauf des Energienutzungsplans mit Regionalkonferenzen, der Erfassung des energetischen Ist-Zustandes und der Datenerhebung, den Ergebnissen eines energetischen Steckbriefes, der Potentialanalyse und der Effizienzsteigerungspotentiale, der Ausbaupotentiale erneuerbarer Energien im Bereich Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft sowie einer Zusammenfassung der Ergebnisse. Darüber hinaus erfolgten erste Erarbeitungen eines Maßnahmenkataloges. Der Maßnahmenkatalog ist ein erster Entwurf und soll dann im weiteren Verfahren ausgebaut werden.
Der Ablauf des kommunalen Klimaschutznetzwerkes hat eine Laufzeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2023. Es erfolgen moderierte Netzwerktreffen. Jährlich sollen vier Netzwerktreffen durchgeführt werden. Bisher erfolgten ein Austausch zum Thema Klärschlamm, Wasserstoff und in Kürze über Photovoltaik.
Der Maßnahmenplan mit 15 Punkten ist ein erster Entwurf. Dieser wird nochmals vom Ersten Bürgermeister mit weiteren Informationen und dem aktuellen Stand ergänzt. Darüber hinaus hat nun der Stadtrat die Möglichkeit, den Maßnahmenplan zu ergänzen und weitere Ideen einzubringen. Dies betrifft die Bereiche Mobilität/ Verkehr, Strom und Wärme sowie Brennstoffersatz.
Grundlage ist die Ist-Analyse und die CO²-Bilanz sowie Emissionsminderungsszenarien und Maßnahmen der Stadt.
Es wird darauf hingewiesen, dass dies noch keine finale Auswertung ist, sondern in einem Prozess eine Weiterführung und Aktualisierung von Maßnahmen erarbeitet wird. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass der energetische Ist-Zustand noch leicht verändert werden wird, da noch nicht alle Daten erarbeitet wurden. Außerdem ist neben der Energiebilanz auch eine Potentialstudie zu Erarbeiten. Dies bedeutet, dass die Stadt Spalt sich die Frage stellen muss, welche CO²-Bilanz, und welche Eigenenergie geschaffen wird, um den Energieverbrauch im eigenen Gemeindegebiet auszugleichen. Als Anlage erhält der Stadtrat den Digital-ENP für den Landkreis Roth – Regionalkonferenz Stadt Spalt sowie den derzeitigen Stand des Maßnahmenplanes TOP 1 bis TOP 15. Der Stadtrat wird auf dieser Grundlage den Maßnahmenplan nochmals mit weiteren Ideen und Überlegungen weiterführen.
Der Stadtrat und der Erste Bürgermeister beurteilen die Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Zukunft als eine der wichtigen Maßnahmen der Stadt Spalt.
Auch eine CO² Minderungspotentialanalyse ist im Maßnahmenkatalog einzubauen, dies betrifft private Haushalte, kommunale Einrichtungen, verarbeitendes Gewerbe/ Industrie und Handel und Dienstleistung. Die Zusammenstellungen des CO²-Minderungspotentiales sind im stationären Bereich der Stadt Spalt /regenerative Energien, Solarenergie/ Photovoltaik, Biomasse, Windenergie.
Der Erste Bürgermeister weist jedoch darauf hin, dass nicht große Konzepte und Strategien im Vordergrund stehen, sondern konkrete Maßnahmenumsetzungen. Auf konkrete Umsetzungsmaßnahmen, die realistisch angegangen werden, sollte Priorität gelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat erhält Kenntnis über den aktuellen Stand Digitaler ENP für den Landkreis Roth – Regionalkonferenz Stadt Spalt. Der erste Entwurf des Maßnahmenkataloges sowie der Ergänzungen des Ersten Bürgermeisters liegen als Anlage bei. Der Stadtrat hat nun die Möglichkeit, den Maßnahmenkatalog zu ergänzen, zu erweitern und aufgrund der dreijährigen Laufzeit weiter zu finalisieren.
Beschluss
Der Stadtrat erhält Kenntnis über den aktuellen Stand Digitaler ENP für den Landkreis Roth – Regionalkonferenz Stadt Spalt. Der erste Entwurf des Maßnahmenkataloges sowie der Ergänzungen des Ersten Bürgermeisters liegen als Anlage bei. Der Stadtrat hat nun die Möglichkeit, den Maßnahmenkatalog zu ergänzen, zu erweitern und aufgrund der dreijährigen Laufzeit weiter zu finalisieren.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Photovoltaik - Freiflächenanlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt
In zahlreichen Gemeinden erfolgen derzeit Anfragen von Investoren für Freiflächen für Photovoltaikanlagen. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis dies in der Stadt Spalt ebenfalls der Fall sein wird.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden als wichtiger Bestandteil des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien gesehen. Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Neue politische Konzepte zeigen Zeiträume, die wesentlich kürzer sind. Dazu braucht es eine deutliche Reduzierung der CO²-Emissionen. Für die Stromerzeugung bedeutet dies einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Druck wird also auf die Kommunen sehr hoch werden.
Durch den Flächenverbrauch der Anlagen entsteht aber auch immer eine Konkurrenz zu anderen Nutzungen und Interessen. Eine grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema – den Einzelanfragen vorgreifend – ist deshalb geboten. Das aktuelle Mittel der Wahl zur Steuerung und Entwicklung der Freiflächenphotovoltaik ist – auch bei vielen Gemeinden – ein Kriterienkatalog. Anhand der festgelegten Kriterien wird dann der konkrete Antrag behandelt. Zahlreiche Gemeinden haben dies schon umgesetzt. Beispiele sind:
Blaustein (Oktober 2020)
Gerabronn (Januar 2021)
Königheim (April/ Mai 2019)
Lichtenfels (Oktober 2018)
Niederstetten (Februar 2020)
Sachsen b. Ansbach (Oktober 2020)
Tauberbischofsheim (Juli 2020)
Bei der Nutzung auf Freiflächen stellen sich erfahrungsgemäß eine Reihe von Fragen, zu denen wir auch Antworten geben müssen.
Zerstören PV-Anlagen ökologisch wertvolle Flächen? Wird eine Fläche aus der intensiven Landwirtschaft herausgenommen? Wie hält es sich mit der Biodiversität? Konkurrieren Strom und Lebensmittelproduktion auf Ackerflächen? Kann trotz Photovoltaik auch eine landwirtschaftliche Pflanzenproduktion denkbar sein?
Zu einem gewissen Prozentsatz ist eine Installation nicht nur über Dächer, Fassaden und überbauten Flächen notwendig, sondern auch eine Installation auf Freiflächen erforderlich. Je nach Szenario wird errechnet, dass neben den Dachflächen ca. 1,5 bis 2,0 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland notwendig sein wird, um 25 % des in 2030 in Deutschland benötigten Stroms aus Photovoltaikanlagen zu generieren. Mit dem Fachzentrum für Energie & Landtechnik Triesdorf wurden die Aspekte zur Flächenausweisung von Photovoltaikfreiflächen und zur Verbesserung der Biodiversität in einem Online-Meeting ausgetauscht. Der Erste Bürgermeister der Stadt Spalt hat daran teilgenommen. Diese Unterlagen gehen dem Stadtrat zu. Darüber hinaus soll der Stadtrat entscheiden, ob entsprechende Kriterien für Freiflächenphotovoltaikanlagen erarbeitet werden sollen. Diese Erarbeitung könnte ebenfalls über einen Arbeitskreis des Stadtrates erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat soll entscheiden, ob er in einem Arbeitskreis des Stadtrates einen Kriterienkatalog Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeitet.
Beschluss
Der Stadtrat soll entscheiden, ob er in einem Arbeitskreis des Stadtrates einen Kriterienkatalog Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeitet.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 18
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7. Vollzug des SBG, Bestellung eines Sicherheitsbeauftragen für die Stadt Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist im Vollzug des SGB VII für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten notwendig.
Nachdem die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten bisher an den im April ausgeschiedenen Mitarbeiter des Stadtbauamtes Valentin Zerr übertragen war, ist die Neubestellung eines Sicherheitsbeauftragten wiederum zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen vorzusehen.
Die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter sollten auch weiterhin durch einen technischen Mitarbeiter des Bauamtes erfolgen.
Hierbei geht es im Wesentlichen um die technischen Anforderungen mit Begleitung und Beratung der einzelnen städtischen Einrichtungen unter Beteiligung des Unfallversicherungsverbandes.
Es wird vorgeschlagen, aufgrund des technischen Fachwissens Herrn Roland Rössler, Mitarbeiter im Bauamt, als Sicherheitsbeauftragten der Stadt Spalt zu bestellen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass als Sicherheitsbeauftragter der Stadt Spalt für alle Einrichtungen der Stadt Spalt (außer Brauerei) Herr Roland Rössler mit sofortiger Wirkung bestellt wird.
Die Maßnahmen des Sicherheitsbeauftragten sind unterjährig in einem zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse und Auswertungen zu erfassen und am Anfang des folgenden Kalenderjahres dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass als Sicherheitsbeauftragter der Stadt Spalt für alle Einrichtungen der Stadt Spalt (außer Brauerei) Herr Roland Rössler mit sofortiger Wirkung bestellt wird.
Die Maßnahmen des Sicherheitsbeauftragten sind unterjährig in einem zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse und Auswertungen zu erfassen und am Anfang des folgenden Kalenderjahres dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Finanzcontrolling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat Spalt wird eine Kurzfassung des Finanzcontrollings über den aktuellen Stand der Liquidität und der Steuerentwicklungen mitgeteilt.
- Liquiditätsplanung
Die Liquidität der Stadtkasse Spalt beläuft sich mit Stand 12.05.2021 auf liquide Mittel in Höhe von EUR 3,78 Mio. (gerundet).
Die liquiden Mittel sind somit auch in sehr hohem Umfang vorhanden; in Hinblick jedoch auf die anstehenden Zahlungen für die laufenden Investitionsmaßnahmen wird mit einem erheblichen Mittelabfluss in den nächsten Monaten zu rechnen sein. Dadurch werden sich auch die liquiden Kassenmittel, die derzeit auch die gesamte Rücklage als Bestand mit enthalten, zu Berücksichtigen sein.
- Rücklagenbestand
Der Rücklagenbestand zum 30.12.2020 beläuft sich auf EUR 3.287.000,00 sowie einer Sonderrücklage beim HopfenBierGut mit EUR 13.000,00. Die Fortschreibung der Rücklagen und Veränderungen sind erst nach Abschluss des Rechnungsjahres 2020 exakt festzustellen. Zur Refinanzierung des Haushaltes 2021 werden jedoch erhebliche Rücklagenmittel entnommen werden müssen.
- Haushaltsberatungen 2021
Die Vorberatungen für den Haushalt, Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt 2021, werden derzeit aktiv betrieben.
Insbesondere aufgrund der hohen Fehlbeträge, die sich derzeit im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt auftun, ist ein Ausgleich mit entsprechenden Einsparungen erforderlich. Vorberatungen erfolgen derzeit bei Information aller Mitglieder des Stadtrates mit den Fraktionssprechern. Beschlussfassung des Gesamthaushaltes wird erst nach Vorberatung, Abstimmung mit den Fraktionen dann durch den gesamten Stadtrat vorzunehmen sein.
- Entwicklung der Einkommenssteueranteile sowie Umsatzsteuerzahlungen für das Jahr 2021
Siehe dazu die beiliegende Anlage mit dem Steueraufkommen für die erste Quartalsabrechnung 2021.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, vom Finanzcontrolling Kenntnis zu nehmen.
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9. Straßenbau - Sanierung des Gehwegbereiches Ortsstraße Wassermungenauer Straße auf 30 Meter im Zuge der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Wernfels
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt
Hinweis auf die Stadtratssitzung 20.04.2021. Der Sonderausschuss hat grundsätzlich die Möglichkeit des Ausbaus beschlossen. Die Eigentumsverhältnisse sind vor-Ort zu klären, da wahrscheinlich ist, dass dies Privatflächen von Herrn Biegler sind. Nur bei der Möglichkeit des Grunderwerbs ist eine Umsetzung der Maßnahme möglich.
Mehrere Gespräche erfolgten mit Herrn Biegler. Mit E-Mail vom 14. Mai 2021 hat Herr Biegler mitgeteilt, dass er sowohl kein Wegerecht oder eine Grunddienstbarkeit als auch keinem Verkauf zustimmen wird. Damit entfällt die Grundvoraussetzung, die Gehwegmaßnahme weiter in die Wassermungenauer Straße umzusetzen. Es wird bei der ursprünglichen Planung Ortsdurchfahrt Wernfels, Einmündung Wassermungenauer Straße bleiben.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der Ablehnung der Möglichkeit des Grunderwerbs sowie einem Wegerecht oder einer Grunddienstbarkeit wird der Ausbau der anliegenden Teilgehwegflächen Wassermungenauer Straße, Anwesen Biegler nicht erfolgen.
Beschluss
Aufgrund der Ablehnung der Möglichkeit des Grunderwerbs sowie einem Wegerecht oder einer Grunddienstbarkeit wird der Ausbau der anliegenden Teilgehwegflächen Wassermungenauer Straße, Anwesen Biegler nicht erfolgen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
Die Testtermine für die Corona-Schnelltests können ab sofort online auf der Homepage der Stadt Spalt gebucht werden:
Team Energiewende Bayern: Themenwochen Strom im Juli 2021.
Anbei finden Sie Infomaterial.
Neue Lockerungen im Landkreis Roth ab 19.05.2021, 20.05.2021 und 21.05.2021.
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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11 |
Sachverhalt
Warum steht die Baustelle in Enderndorf am See still?
Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass das Pflaster falsch geliefert wurde und hierdurch die Wartezeit entstanden ist. Auf die Frage was gebaut wird: Eine Sonne mit Aussicht auf die 2 Seen.
Ist es richtig, dass der Spielplatz am Alten Sportplatz entfernt werden soll?
Nein. Es wird nicht mehr erweitert und es werden keine neuen Spielgeräte mehr angeschafft.
Die Markierungen für die Schulkinder sind nicht mehr sichtbar. Ist hier eine Erneuerung möglich?
Dies wurde bereits vor 4 Jahren bei der Behörde angesprochen und wird aus Sicherheitsgründen für die Kinder von dieser nicht befürwortet und dringend davon abgeraten.
Wann erfolgt die Erneuerung der Geräte für den Spielplatz Wasserzell?
Dies war bereits am Vortag Thema in der Haushaltsvorbesprechung und erfolgt im Haushalt 2021.
Warum ist der Bürgergarten noch geschlossen?
Die Öffnung erfolgt.
Wie ist der aktuelle Stand zur Zone 30 Seniorenheim, Bahnhofstraße?
Vorgang liegt beim Vorsitzenden. Wenn der Bau fertig ist, erfolgt Beantragung.
Eine große Bitte an die Bevölkerung:
Bitte keine neuen Schmierereien, dies ist aktuell vor allem in Großweingarten sehr massiv.
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12. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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22. Sitzung des Stadtrates
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18.05.2021
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ö
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12 |
Sachverhalt
Aus den Reihen der Bürgerschaft wurde nach dem aktuellen Sachstand des Radweges Höfstetten-Stiegelmühle gefragt.
Der Vorsitzende erklärte hierzu, dass aktuelle Gespräche laufen. Abhängig ist auch die weitere Entwicklung vom Privatgrund, Naturschutz sowie dem Haushalt der Stadt Spalt.
Es wurde beanstandet, dass Hundebesitzer die Kottüten in die Flur werfen, und ob es möglich sei, neue Hundetoiletten aufzustellen.
Die Stadt Spalt hat hier bereits ein Netzwerk aufgebaut und ist mit Hundetoiletten gut ausgestattet.
Hierzu wurde noch angemerkt, dass am Hans-Gruber-Keller keine Hundetoilette vorhanden ist, hier aber sehr viele Hundebesitzer mit ihren Tieren spazieren gehen.
Ein Bürger erkundigte sich, ob 3 Windkraftanlagen im Gespräch waren, da nur 2 genannt sind.
Dies wurde von Seiten der Verwaltung bestätigt.
Datenstand vom 09.07.2021 11:48 Uhr