Datum: 15.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:58 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2021
9 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
10 Entscheidung Hausfarbe, Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt
11 Auftragsvergabe - Dienstleistungsvertrag Straßenreinigung
12 Bauantrag - Errichtung einer Dachgaube, eines Anbau mit Balkon und eines Carport, Fl.Nr. 54 Gmk. Enderndorf am See, Bachgasse 1
13 Bauantrag - Errichtung eines Kaltwintergartens, Fl.Nr. 741 Gmk. Spalt, Windsbacher Straße 45
14 Bauantrag - Erneuerung einer Bestandsgarage durch Abbruch und Neubau, Fl.Nr. 37 Gmk. Spalt, Turmgasse 6
15 Bauantrag - Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten, Fl.Nr. 738/27 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 13
16 Bauantrag Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung Alleestraße 1, Spalt Fl.Nr. 574/15 + Fl.Nr. 573/2
17 StBauFö; Voruntersuchung "Luberhaus", weitere Vorgehensweise
18 Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem BauGB Kaufvertrag URNr. 832/2021S v. 17.05.2021- Grundstücksangelegenheit Alfred Heubusch/ Magdalena Fries
19 Mitgliedschaft bei "RHINK" - Rother Inklusionsnetzwerk e. V.
20 Zuschussantrag Stadtkapelle Spalt für 2021; freiwilliger Zuschuss
21 Mitteilung
22 Anfragen
23 Frageviertelstunde

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8. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 04.05.2021 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 04.05.2021 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö informativ 9

Sachverhalt

Aus der Sitzung vom 04.05.2021 - nichtöffentlicher Teil - wurden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

17. Vollzug BauGB/Grundstücksverkehr; Ausübung eines Vorkaufsrechtes im Zusammenhang mit der Fl.-Nr. 1443 Gem. Großweingarten

Beschluss:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er vom Vorkaufsrecht URNr. M 487/21 vom 25.03.2021, Notare Dr. Weidlich und Dr. Soutier, Roth in Bezug auf den Kaufvertragsfall Fl. Nr. 1443, Gem. Großweingarten, Waldgrundstück mit 410 m² von dem Vorkaufsrecht Kenntnis genommen hat und das Vorkaufsrecht nicht ausübt.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0


18. Vollzug BauGB/Grundstücksverkehr; Ausübung eines Vorkaufsrechtes im Zusammenhang mit der Fl.-Nr. 1494 Gem. Spalt

Beschluss:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er vom Vorkaufsrecht URNr. 574/21 M vom 09.04.2021, Notare Dr. Weidlich und Dr. Soutier, Roth in Bezug auf den Kaufvertragsfall Fl. Nr. 1494, Gem. Spalt, Galgenberg, Landwirtschaftsfläche mit 21.743 m² von dem Vorkaufsrecht Kenntnis genommen hat und das Vorkaufsrecht nicht ausübt.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

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10. Entscheidung Hausfarbe, Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bauherren des Bauvorhabens der Flurnummer 738/41 der Gemarkung Spalt haben bereits einen Antrag auf Baugenehmigung eines Wohnhauses mit Garage gestellt.
Die Baugenehmigung liegt bereits vor.

Die Bauherren stellen nun eine Anfrage an den Stadtrat bezüglich der geplanten Hausfarbe.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“.
Gemäß textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 3.8. sind „[…] Außenwände zu verputzen oder mit Holz in senkrechter Schalung zu verkleiden. Für den Anstrich sind gedeckte Farben zu verwenden. Grelle Farben und ungebrochenes Weiß sind unzulässig.“

Die Bauherren fragen nun an, ob ihre gewünschte Farbe „Verona 140, L65 – C26 – H200“ für das komplette Haus zulässig ist.

Eine Abbildung der Farbe ist den Anlagen zu entnehmen.

Die Begriffe „gedeckt“ und „grell“ sind in der Farbenlehre nicht definiert.

Nachfolgende ist der Beschluss über die Zulässigkeit der Farbe „Verona 140, L65 – C26 – H200“ im Bereich des Bebauungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Farbe „Verona 140, L65 – C26 – H200“ den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ entspricht.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Farbe „Verona 140, L65 – C26 – H200“ den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ entspricht.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Auftragsvergabe - Dienstleistungsvertrag Straßenreinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Arbeiten des Straßenkehrens müssen für das gesamte Gebiet Spalt, sämtlicher Gemarkungen für die Jahre 2021-2022 mit Option einer 1-jährigen Verlängerung, neu vergeben werden.
Aufgrund der Erleichterung von Angebotseinholung soll dies mittels eines General-Dienstleistungsvertrages geschehen.
Im Vorfeld wurden über die Freihandvergabe Angebote von 4 Firmen eingeholt.

Nach eingehender Rücksprache mit dem Bauhof / Bauhofvorarbeiter soll die Straßenreinigung durch einen Dienstleister erfolgen, da die Stadt Spalt keine eigenen Gerätschaften für solche Angelegenheiten besitzt. Die Straßenreinigung erfolgt fünf Mal pro Jahr, plus einer Zusatz Reinigung z. B. Fasching. Zu kalkulieren sind etwa 10 Stunden Kehrzeit, daraus ergibt sich ein jährlicher Einsatz von 360 Stunden.

Dem Stadtrat der Stadt Spalt liegt die Angebotsauswertung der verschiedenen Bieter in den Unterlagen vor. Es wurden 4 Angebote abgegeben.

In der engeren Auswahlen standen Bieter A sowie Bieter B, da die beiden anderen Anbieter von Stundensatz und Wirtschaftlichkeit über den beiden Bietern lagen.

Bieter A zeichnet sich durch die richtigen Gerätschaften sowie einer Vertrautheit mit der Strecke aus. Da die Arbeiten nach Stundensatz abgerechnet werden, ist bei der Auftragsvergabe nicht nur der jeweilige Stundensatz ausschlaggebend, sondern auch die Schnelligkeit der Arbeiten. Bieter A fährt die Kehrungen jederzeit mit dem gleichen Fahrer, welcher Ortskundig ist und die Strecke in der ca. 1/3 schnelleren Zeit kehren kann. Auch kann eine Unterweisung seitens des Bauhofes, welche bei den anderen Firmen jährlich nötig wäre unterbleiben. Bei Bieter B ist mit wechselnden, nicht ortskundigen Fahrern zu rechnen.

Bieter A bietet die Arbeiten zu einen Stundensatz von 80,00 € je Stunde mit einer Anfahrtspauschale von 55,00 € an. Daraus ergibt sich nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Preis pro Kehreinsatz von 855,00 €.
Bieter B bietet die Arbeiten zu einen Stundensatz von 65,00 € je Stunde an. Daraus ergibt sich nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Aufrechnung von 1/3 längerer Arbeitszeit (13,3 Stunden) ein Preis pro Kehreinsatz von 864,00 €. Auch muss mit Nacharbeiten sowie dem Einsatz eines Bauhofangestellten zur jährlichen Befahrung mit dem Dienstleister gerechnet werden.

Damit ist Bieter A ist nach Meinung des Bauamtes und des Bauhofes der für diese Arbeiten der wirtschaftlichste Anbieter.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Dienstleistungsvertrag Straßen kehren mit dem Anbieter A zu einem Angebotspreis von Anfahrtspauschale von 55,00 € sowie dem Stundensatz von 80,00 € je Stunde, zu schließen. Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter A zu schließen. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Dienstleistungsvertrag Straßen kehren mit dem Anbieter B zu einem Angebotspreis von € 864,00 pro Kehreinsatz, zu schließen. Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter B zu schließen. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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12. Bauantrag - Errichtung einer Dachgaube, eines Anbau mit Balkon und eines Carport, Fl.Nr. 54 Gmk. Enderndorf am See, Bachgasse 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauherr:                Günter Kühleis, Bachgasse 1, 91174 Spalt - Enderndorf

Baugrundstück:        Bachgasse 1, 91174 Spalt- Enderndorf, Fl.Nr. 54 Gmk. Enderndorf am See

Bauvorhaben:        Errichtung einer Dachgaube, eines Anbaus mit Balkon und eines Carports

Antragsnummer:        32/21


Auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Enderndorf am See wurde von Herrn Günter Kühleis ein Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube, eines Anbaus mit Balkon und eines Carports
gestellt.

Auf dem Flurstück soll auf dem bereits bestehenden Wohnhaus im Nordosten eine Dachgaube errichtet werden. Im Südosten ist im Bereich des Eingangs ein Anbau mit darüberliegendem Balkon geplant. Des Weiteren soll ein Carport errichtet werden. #

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.

Die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO werden im Bereich des geplanten Carports nicht eingehalten. Ein Antrag auf Abweichung liegt bei.

Das Flurstück des Bauvorhabens befindet sich gemäß Flächennutzungsplan sowohl im Mischgebiet, als auch im Außenbereich.

Der Carport befindet sich zu einem großen Anteil im Landschaftsschutzgebiet.

Durch das Bauvorhaben werden keine weiteren Stellplätze nötig.

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vorhanden.

Beschlussvorschlag

  1. Das Benehmen zum Bauantrag von Herrn Günter Kühleis, Bachgasse 1, 91174 Spalt – Enderndorf, zur Errichtung einer Dachgaube, eines Anbaus mit Balkon und eines Carports auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Benehmen zum Bauantrag von Herrn Günter Kühleis, Bachgasse 1, 91174 Spalt – Enderndorf, hinsichtlich der Errichtung einer Dachgaube auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Benehmen zum Bauantrag von Herrn Günter Kühleis, Bachgasse 1, 91174 Spalt – Enderndorf, hinsichtlich der Errichtung eines Anbaus mit darüberliegendem Balkon auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Benehmen zum Bauantrag von Herrn Günter Kühleis, Bachgasse 1, 91174 Spalt – Enderndorf, hinsichtlich der Errichtung des Carports auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Großweingarten, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.







 

Beschluss

Das Benehmen zum Bauantrag von Herrn Günter Kühleis, Bachgasse 1, 91174 Spalt – Enderndorf:

  • zur Errichtung einer Dachgaube, eines Anbaus mit Balkon und eines Carports auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Großweingarten
  • hinsichtlich der Errichtung einer Dachgaube auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Großweingarten
  • hinsichtlich der Errichtung eines Anbaus mit darüberliegendem Balkon auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Großweingarten
  • hinsichtlich der Errichtung des Carports auf dem Flurstück 54 der Gemarkung Großweingarten

wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Bauantrag - Errichtung eines Kaltwintergartens, Fl.Nr. 741 Gmk. Spalt, Windsbacher Straße 45

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauherr:                Karin und Karlheinz Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Windsbacher Straße 45, Fl.Nr. 741 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Errichtung eines Kaltwintergartens

Antragsnummer:        33/21

Auf dem Flurstück 741 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn und Frau Nüßlein ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Kaltwintergartens gestellt.

An das bereits bestehende Wohnhaus soll in Richtung des Gartens ein Kaltwintergarten angebaut werden.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Windsbacher Straße“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
  •  Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Dachneigung von 26°-48° festgesetzt.
 Das Bauvorhaben soll mit einer Dachneigung von 2,5° errichtet werden.
  • Gemäß textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Dacheindeckung mit dunkelbraunen bis naturroten Ziegelns zu realisieren.
Das Bauvorhaben soll als Metall-Glas-Konstruktion errichtet werden.

Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei.

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Durch das Bauvorhaben werden keine weiteren Stellplätze nötig.

Ein Abstandsflächenplan liegt bei.

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Kaltwintergartens auf dem Flurstück 741 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichenden Dachneigung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichenden Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Kaltwintergartens auf dem Flurstück 741 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichenden Dachneigung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichenden Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Bauantrag - Erneuerung einer Bestandsgarage durch Abbruch und Neubau, Fl.Nr. 37 Gmk. Spalt, Turmgasse 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bauherr:         Georg Vogel, Zum Wasserwerk 12, 91166 Georgensgmünd

Baugrundstück:         Fl.Nr. 37 Gmk. Spalt, Turmgasse 6


Bauvorhaben:        Erneuerung einer Bestandsgarage durch Abbruch und Neubau

Antragsnummer:         34/21

Auf dem Flurstück 37 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Georg Vogel ein
Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung einer Bestandsgarage durch Abbruch und
Neubau gestellt.

Die bereits bestehende Garage soll komplett abgebrochen und als Flachdachgarage mit
extensiver Dachbegrünung wieder errichtet werden.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben befindet sich im Ensemblebereich der Stadt Spalt.
Bei dem Wohnhaus des Flurstückes handelt es sich um ein Baudenkmal.

Gemäß Gestaltungssatzung der Stadt Spalt § 9 Nebengebäude und Garagen sind Garagen durch ihre Art des Daches und durch Material und Farbe den Hauptgebäuden zuzuordnen.
Die neue Garage soll als Flachdachgarage mit extensiver Dachbegrünung realisiert werden.
Ein Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung liegt nicht bei.  

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet.

Es werden keine weiteren Stellplätze notwendig.

Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde nicht erteilt.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Georg Vogel, Zum Wasserwerk 12, 91166 Georgensgmünd zur Erneuerung einer Bestandsgarage durch Abbruch und Neubau auf dem Flurstück 37 der Gemarkung Spalt , wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Georg Vogel, Zum Wasserwerk 12, 91166 Georgensgmünd zur Erneuerung einer Bestandsgarage durch Abbruch und Neubau auf dem Flurstück 37 der Gemarkung Spalt , wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Bauantrag - Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten, Fl.Nr. 738/27 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:                Heidi Scheuerlein, Albrecht– Achilles- Str. 2, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Hopfenrebe 13, Fl.Nr. 738/27 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten

Antragsnummer:        16/21

Auf dem Flurstück 738/27 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Heidi Scheuerlein ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten gestellt.

Das Bauvorhaben wurde bereits im Sicherheits- und Sonderausschuss am 04.05.2021 behandelt.
Im Rahmen einer Diskussion wurde man sich einig, sich vor Ort ein genaues Bild bezüglich der Höhensituation zu machen.
Der Planer wurde gebeten die Planung anzupassen und ein Höhenniveau zu erstellen.
Die Planung wurde nicht verändert. Ein Höhenplan wurde nachgereicht.
Ein Bild über die Höhensituation vor Ort kann sich über die Bilder im Anhang verschaffen werden.

In der Zwischenzeit ist der Stadt Spalt ein Anschreiben eines Nachbarn zugegangen, in welchem er deutlich macht, dass er seine Zustimmung bewusst nicht erteilt hat.
Das Anschreiben kann aus dem Anhang entnommen werden.  

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46„Am Sandrangen“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Gemäß textlichen Festsetzungen 2.1.2 Maß der baulichen Nutzung ist eine Grundflächenzahl von 0,3 sowie eine Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt.
Das Bauvorhaben soll mit einer vom Planer berechneten GRZ von 0,35 sowie einer GFZ von 0,65 ausgeführt werden.
Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO ist eine Überschreitung der GRZ von 50% zulässig.
Die Berechnung der GFZ und GRZ wurde augenscheinlich nicht gemäß BauNVO ermittelt.
 
  • Gemäß textlichen Festsetzungen 2.1.3 Höheneinstellung der Gebäude darf OK-Fertigfußboden Erdgeschoss max. 1,00m über dem talseitigen Urgelände liegen.  
Das Bauvorhaben soll so realisiert werden, dass der Höhenunterschied der OK-Fertigfußboden zum Urgelände bis zu 2,925m beträgt.

  • Gemäß textlichen Festsetzungen 3.2                 Firstrichtung/Dachneigung/Eindeckung/Dachüberstände ist die Dacheindeckung nur in natürlichen Rottönen zulässig.
Die Dacheindeckung soll mit grauen Dachpfannen erfolgen.

  • Gemäß textlichen Festsetzungen 3.2         Firstrichtung/Dachneigung/Eindeckung/Dachüberstände ist die zulässige Dachneigung der Hauptgebäude und deren Zwerchhäuser mit 35°-48° festgesetzt.
Das geplante Zwerchhaus soll mit einer Dachneigung von 0°-5°, an die Gauben angepasst, realisiert werden.

  • Gemäß textlichen Festsetzungen 3.3. Dachgauben/ Zwerchhäuser/ Anbauten dürfen Einzelgauben nicht breiter als 1,50m sein. Die Gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Haupthauses nicht überschreiten.  
Das Bauvorhaben soll mit Gauben mit den Abmessungen 2,40m und 8,225m realisiert werden.

Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes die bauliche Nutzung auf Einzel- bzw. Doppelhäuser festgesetzt ist. Bei dem beantragen Bauvorhaben handelt es sich hingegen um ein „Mehrgenerationenhaus“.
Ein Antrag auf Abweichung diesbezüglich liegt nicht vor.

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Die Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen. Ein Abstandsflächenplan liegt bei.

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 738/27 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der GRZ und GFZ, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Festgesetzten Höhenunterschiedes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung des Zwerchhauses, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Abmessungen der Gauben, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der GRZ und GFZ, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Da aufgrund der kurzfristigen Vorlage von Unterlagen des Architekten (24 Stunden vorher) und laut Angabe des Architekten GRZ + GFZ eingehalten werden, eine Nachprüfung durch das Bauamt nicht möglich war, ist hierzu keine Abstimmung erfolgt.

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Festgesetzten Höhenunterschiedes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Beschluss 3

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Beschluss 4

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung des Zwerchhauses, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 5

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Abmessungen der Gauben, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 6

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 738/27 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

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16. Bauantrag Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung Alleestraße 1, Spalt Fl.Nr. 574/15 + Fl.Nr. 573/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö 16

Sachverhalt

Bauherr:                Krebs Besitz GmbH, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd

Baugrundstück:        Alleestraße 1, Fl.Nr. 574/15; 573/2 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung

Antragsnummer:        39/21

Auf dem Flurstück 574/15 + 573/2 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma Krebs Besitz GmbH ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des Bereiches Aufbau und Vorbereitung gestellt.

An das bereits bestehende Betriebsgebäude soll eine Erweiterung angebaut werden. Das Bauvorhaben soll im Bereich von 2 Flurstücken errichtet werden.  
Der Anbau soll als Flachdachanbau errichtet werden. Die umliegenden Gebäude, auch das bereits bestehende Betriebsgebäude, sind mit Satteldächern im fränkischen Baustil versehen.

Das Bauvorhaben befindet sich zum Teil im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 „Sandrangen“.

Ein Teil des Bauvorhabens befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und somit innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.


Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:
  • Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Baugrenze klar definiert.
         Die Erweiterung soll die Baugrenze in weiten Teilen überschreiten.

Ein Antrag auf Abweichung liegt nicht vor.  


Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes im Mischgebiet, außerhalb des Bebauungsplanes befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Im allgemeinen Wohngebiet können nur in Ausnahmefällen nicht störende Betriebe zugelassen werden.

Eine Betriebsbeschreibung liegt nicht bei.

Durch den Anbau werden keine weiteren Arbeitsplätze geschaffen und es sind somit keine weiteren Stellplätze nötig.

Ein Abstandsflächenplan liegt bei.

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Firma Krebs Besitz GmbH, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd, zur Erweiterung des Bereichs Aufbau und Vorbereitung auf dem Flurstücken 574/15 + 573/2 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Firma Krebs Besitz GmbH, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd, zur Erweiterung des Bereichs Aufbau und Vorbereitung auf dem Flurstücken 574/15 + 573/2 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt unter folgender Auflage erteilt: ein Antrag auf Abweichung muss nachgereicht werden.  

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. StBauFö; Voruntersuchung "Luberhaus", weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö 17

Sachverhalt

Das sogenannte „Luberhaus“, in welchem sich aktuell die Bücherei und Lagerfläche befindet, ist in städtischen Besitz.
Es macht einen maroden Eindruck und könnte sinnvoll genutzt werden.
 
Um eine mögliche Nutzung und den damit verbundenen Aufwand einer Sanierung einzuschätzen, wurde eine Vorabbegehung mit dem Architekten Zagel gemacht.
Der Zustand des Gebäudes wurde augenscheinlich aufgenommen.

Eine Zusammenfassung über die erste Begehung kann im Anhang entnommen werden. Eine konkrete Aussage kann jedoch erst nach Demontage der nicht ursprünglichen Beläge und Verkleidungen getroffen werden

Um weitere Nutzungsüberlegungen zu konkretisieren sind jedoch weitere Untersuchungen nötig. Es sollte ein Aufmaß erstellt werden und ein Schädlingsbegutachter, ein Statiker und ein Restaurator für eine erste Grobeinschätzung hinzugezogen werden.  

Das Architekturbüro Zagel bietet der Stadt Spalt die Planungsleistungen für ein Sanierungsgutachten an.

Die jeweiligen Fachplaner müssen zusätzlich über die Stadt Spalt beauftragt werden.

Honorarangebot der Planungsleistungen des Architekturbüro Zagel liegt bei brutto 9.913,18 €.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das Architekturbüro Zagel für die Planungsleistungen eines Sanierungsgutachtens gemäß dem Honorarangebot für brutto 9.913,18€ zu beauftragen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das Architekturbüro Zagel für die Planungsleistungen eines Sanierungsgutachtens gemäß dem Honorarangebot für brutto 9.913,18€ zu beauftragen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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18. Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem BauGB Kaufvertrag URNr. 832/2021S v. 17.05.2021- Grundstücksangelegenheit Alfred Heubusch/ Magdalena Fries

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö 18

Sachverhalt

Der Stadt Spalt wurde die Kaufvertragsurkunde zur Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht nach BauGB ausgeübt wird, vom Notariat Dres. Stiebitz/ Vedder, Gunzenhausen, zugesandt.

Der vollständige Kaufvertrag wurde nach einer Vorprüfung des zur Ausübung des Vorkaufsrechtes in der Sitzung am 01.06.2021, TOP 7 nichtöffentlicher Teil, vom Notariat angefordert.

Die vollständige Kaufvertragsurkunde ist mit Schriftsatz von 28.05.2021, Eingang bei der Stadt Spalt am 01.06.2021, vom Notariat übersandt worden.

Die Ausübung des Vorkaufsrechtes begründet sich damit, dass die Grundstücke, alle Gemarkung Wernfels,

Fl. Nr. 331, Grünland, mit 5.900 qm
Fl. Nr. 359, Grünland mit Wegeflächen, mit 1.160 qm
Fl. Nr. 525, Ackerland, mit 2.860 qm
Fl. Nr. 543, Ackerland, mit 3.270 qm
Fl. Nr. 503, Ackerland, mit 6.452 qm

-insgesamt 19.642 qm landwirtschaftliche Fläche, mit dem Planungsüberlegungen der Stadt Spalt und anderen Behörden kollidieren.

Die Ausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB wird daher dem Stadtrat empfohlen mit der Begründung

  1. Das Staatl. Bauamt Nürnberg hat bereits im Jahr 2011 Vorplanungen für einen Streckenabschnitt an der B466 mit einem Kreisverkehr, anbindend an die B466, sowie den Gemeindestraßen in Winkelhaid und der Kreisstraße Richtung Wernfels, vorgesehen. Diese Planung wurde aufgrund der jetzt aktuellen Mitteilungen des Staatl. Bauamtes Nürnberg nochmals konkretisiert und eine Umsetzung der Begradigung des Flächenabschnittes mit Kreisverkehr wird vom Staatl. Bauamt Nürnberg nunmehr intensiv geplant und soll mittelfristig umgesetzt werden.

Durch diese Überplanung sind erhebliche Flächen, die jetzt auch durch die Kaufvertragsurkunde betroffen sind, mit einzubeziehen. Insbesondere ist ein erheblicher Flächenausgleich durch den Ausbau der B466 sowie einer Begradigung der Kreisstraße Richtung Wernfels erforderlich. Für diese Flächen auf Gemeindegebiet sind entsprechende Flächen seitens der Stadt Spalt sowie Ausgleichsflächen und Tauschflächen erforderlich. Der notwendige Flächenbedarf sollte daher auch aufgrund der jetzt aktualisierten Planung und Überlegungen des Staatl. Bauamtes in Bezug auf Ausübung des Vorkaufsrechtes geltend gemacht werden.




  1. Radwegebau entlang der Kreisstraße zwischen Wernfels zur Anbindung an die B466.
Der Landkreis Roth hat bereits bei der Erstplanung 2011 für den Ausbau der B466 mit Kreisverkehr auch gegenüber der Stadt Spalt signalisiert, dass beim Bau eines Kreisverkehrs eine Radwegeverbindung von Wernfels im Zuge dieser staatl. Baumaßnahme seitens des Landkreises gebaut wird. Voraussetzung ist jedoch auch, dass die notwendigen Flächen für den Radwegausbau seitens der Stadt Spalt zur Verfügung stehen. Auch hier ist ein erheblicher Flächenbedarf mit Ausgleichsflächen und Tauschflächen erforderlich, der nunmehr auch durch die vorgesehene Maßnahme, wie in 1 genannt, realisiert werden kann.

  1. Vorgesehen Vorplanung über die Ausweisung eines Gewerbegebietes durch die Maßnahme 1
Seitens der Stadt Spalt sind konkrete Vorplanungen, auch in Bezug auf die Umsetzung eines Gewerbegebietes als Anbindung an die Kreisstraße, vorgesehen worden.

Diese Planungen wurden jedoch auch aufgrund der nicht durchgeführten Realisierung der Begradigung der B466 sowie des Kreisverkehrs im Jahr 2011 und auch der fehlenden positiven Unterstützung der Gemeindebürger aus Wernfels nicht weiterverfolgt.

Die Voraussetzungen zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes sind aufgrund der konkreten Planungen, die nunmehr gerade auch vom Staatl. Bauamt mit dem Ausbau der B466 und dem Kreisverkehr realisiert werden können, abhängig davon, dass auch der entsprechende Flächenausgleich mit Ökoflächen und Tauschflächen zur Verfügung steht, gegeben. Gleichzeitig könnte auch der notwendige Radwegeausbau durch den Landkreis wiederaufleben; Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass die notwendigen Flächen seitens der Stadt Spalt zur Verfügung stehen.

Dem Stadtrat wird daher vorgeschlagen, aus den genannten Gründen sowie aufgrund der Vorinformationen aus der Sitzungsvorlage für die Sitzung am 01.06.2021, die Ausübung eines Vorkaufsrechtes zu beschließen.

Hinweis an die Stadtratsmitglieder: weitere Planungsunterlagen können in den Sitzungsunterlagen im Rathaus eingesehen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, aufgrund der Planungsüberlegungen durch das Staatl. Bauamt Nürnberg mit dem Ausbau der B466 und dem Kreisverkehr, sowie der Option auf eine Radwegeverbindung von Wernfels zur B466 und der Möglichkeit einer Begradigung der Kreisstraße in Anbindung an die B466, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen.
Die Verwaltung wird mit der Geltendmachung des Vorkaufsrechtes beauftragt.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, aufgrund der Planungsüberlegungen durch das Staatl. Bauamt Nürnberg mit dem Ausbau der B466 und dem Kreisverkehr, sowie der Option auf eine Radwegeverbindung von Wernfels zur B466 und der Möglichkeit einer Begradigung der Kreisstraße in Anbindung an die B466, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen.
Die Verwaltung wird mit der Geltendmachung des Vorkaufsrechtes beauftragt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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19. Mitgliedschaft bei "RHINK" - Rother Inklusionsnetzwerk e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö 19

Sachverhalt

Die Stadt Spalt unterhält bereits seit dem Jahr 2019 eine Kooperation mit dem Rother Inklusionsnetzwerk e. V. im Bereich der Beratung und Unterstützung in Bezug auf barrierefreie Baumaßnahmen.

Der Stadtrat (Haupt- und Finanzausschuss) hat am 17.12.2019 diese Kooperationsvereinbarung mit „RHINK“ beschlossen.

Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung hat sich sehr positiv entwickelt.

Einer Mitgliedschaft konnte seinerzeit auch aufgrund satzungsrechtlicher Vorgaben seitens der Stadt Spalt noch nicht nähergetreten werden. Zudem war die Gesamtentwicklung hinsichtlich der Zusammenarbeit abzuwarten.

Nachdem sich jedoch diese Kooperation und Zusammenarbeit als sehr wichtig und sinnvoll auch für die Stadt Spalt erwiesen hat, wird nunmehr aufgrund des Vorschlages des Bayerischen Gemeindetages und der vorgesehenen Empfehlung dieses Gremiums eine Mitgliedschaft seitens der Verwaltung nun dem Stadtrat empfohlen.

Die Kosten für die Mitgliedschaft belaufen sich auf EUR 0,30 je Einwohner pro Jahr, somit gerundet auf ca. EUR 1.600,00 Mitgliedsbeitrag. Die Leistungen, die dadurch seitens der Stadt Spalt in Anspruch genommen werden können, sind aus der beiliegenden Satzung des Rother Inklusionsnetzwerkes e. V. zu entnehmen.

Von der Verwaltung wird daher eine Mitgliedschaft bei „RHINK“ empfohlen, die den bestehenden Kooperationsvertrag ersetzen würde.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die bestehende Kooperationsvereinbarung im Rahmen einer Beratungstätigkeit, in der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.12.2019 getroffen, in eine Mitgliedschaft bei der „RHINK“ Rother Inklusionsnetzwerk e. V. zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgt.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die bestehende Kooperationsvereinbarung im Rahmen einer Beratungstätigkeit, in der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.12.2019 getroffen, in eine Mitgliedschaft bei der „RHINK“ Rother Inklusionsnetzwerk e. V. zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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20. Zuschussantrag Stadtkapelle Spalt für 2021; freiwilliger Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö 20

Sachverhalt

Die Stadtkapelle Spalt e.V. hat mit Schreiben vom 04.06.2021 einen Zuschussantrag für 2021 in einer Größenordnung von EUR 1.800,00 gestellt.

In den Vorjahren wurde ein freiwilliger Zuschuss an die Stadtkapelle von jährlich EUR 3.600,00 durch den Stadtrat bewilligt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Übungsmöglichkeiten und des jetzt selbst von der Stadtkapelle beantragten, reduzierten jährlichen Zuschussbetrages von EUR 1.800,00 wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, den Zuschussantrag der Stadtkapelle Spalt e.V. für 2021 nach Beschlussfassung des Haushaltes 2021 zu bewilligen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und durch die Corona-Pandemie und der eingeschränkten Übungsoptionen der Stadtkapelle Spalt e.V.  der beantragte Zuschuss in Höhe von EUR 1.800,00 für 2021 als freiwilliger Zuschuss bewilligt wird.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt für 2021 sobald der Haushalt 2021 durch den Stadtrat Spalt genehmigt wurde.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und durch die Corona-Pandemie und der eingeschränkten Übungsoptionen der Stadtkapelle Spalt e.V.  der beantragte Zuschuss in Höhe von EUR 1.800,00 für 2021 als freiwilliger Zuschuss bewilligt wird.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt für 2021 sobald der Haushalt 2021 durch den Stadtrat Spalt genehmigt wurde.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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21. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö informativ 21

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:

Straßenbau - Sanierung des Gehwegbereiches Ortsstraße Wassermungenauer Straße auf 30 Meter im Zuge der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Wernfels

Der Stadtrat hat sich in der Sitzung am 20.04.2021 und 18.05.2021 damit beschäftigt. Schon am 18.05. wurde aufgrund der Grundstücksgespräche dem Stadtrat mitgeteilt, dass eine Umsetzung nicht möglich ist. Aufgrund der Ablehnung der Möglichkeit des Grunderwerbs sowie eines Wegerechtes oder auch einer Grunddienstbarkeit wird der Ausbau der anliegenden Teilgehwegfläche in der Wassermungenauer Straße, Anwesen Biegler, nicht erfolgen. Dies hat nochmals Kollegin Stadträtin Sterner mitgeteilt.

Weingart, Erster Bürgermeister


Mitteilungen Geschäftsleiter:

  1. Schnellinfo des Bayer. Gemeindetages vom 07.06.2021, Steuereinnahmen bayer. Gemeinden lt. Kassenstatistik im ersten Quartal 2021

  1. Bewilligungsbescheid des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Gewährung einer Prämie zum Erhalt der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder (Stadtwald). Bewilligung vom 07.06.2021, Antragstellung der Verwaltung vom 03.02.2021, Bewilligungshöhe EUR 22.360,00.

  1. Mitteilung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 31.05.2021; Änderung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie.
Beachtung auch für den kommunalen Bereich erforderlich. Es wird um entsprechende Kenntnisnahme der allgemeinen Regelungen und Vorgehensweisen, auch in Bezug auf Ausschreibungen gem. der beiliegenden Korruptionsbekämpfungsrichtlinien verwiesen.


Robert Nolte, Geschäftsleiter

Der Stadtrat wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.

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22. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö informativ 22

Sachverhalt

Wie sieht es aus mit einem Zuschuss für ein schnelleres Internet in Untererlbach?
Ist derzeit in Prüfung.

Eine Stadträtin teilte mit, dass sie von Bürgern angesprochen wurde, da ein Spalter Lohnunternehmer bereits früh um 5.00 Uhr Richtung Gräfenau über die Brücke fährt. Ist die Brücke überhaupt für Gewicht zugelassen bzw. gibt es eine Alternative hierzu?
Der Vorsitzende erklärte, dass ein zeitliches Befahren der Straße nicht gesetzliche eingeschränkt ist. Es muss hier auf die Rücksichtnahme gehofft werden. Es gibt aktuell ein Gespräch, ob es eine Zukunftslösung geben kann.

Weiterhin wurde bezüglich des Nachweises der Stellplätze für ein Bauprojekt in Großweingarten nachgefragt, da der Bauherr (Fa. Nürminger) öffentlich bekanntgegeben hat, dass die 3 großen Wohnungen in 6 kleinere umgewandelt werden. Die Stellplätze müssen nachgewiesen werden.

Warum wird das Baugebiet Maierhof nicht an die Nahwärme angeschlossen? Entscheidet dies nur der Bauträger?
Klaus Engelhard von der Firma YourHaus nahm hierzu selbst Stellung: Es gab Überlegungen für ein eigenes Nahwärmenetz, jedoch haben die benötigten Rückmeldungen gefehlt. Bei Häusern KfW 40 bzw. KfW 40 Plus ist eine Fernwärme unwirtschaftlich. Dies Bauweisen sind in ganz Deutschland auf Wärmepumpen ausgelegt.

Aufgrund der Prüfberichte Schulturnhalle stehen Reparaturen an. Um überhaupt die Schulturnhalle mit dem Verein nutzen zu können, hat der Vorsitzende des TSV Spalt, Dieter Kamm, die persönliche Haftung hierfür übernommen. Er wies darauf hin, dass dies keine gute Situation ist und schwierig um künftig neue Personen fürs Ehrenamt gewinnen zu können. Hier sollte eine „ordentliche“ Regelung erfolgen.

Wie sieht es aus mit den Rückmeldebögen zur Nahwärmeveranstaltung?
Der Vorsitzende berichtete, dass immer wieder Rückläufe eingehen. Eventuell muss hier noch eine Nacharbeit (z.B. Bogen nochmal ausgetragen) erfolgen.

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23. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö informativ 23

Sachverhalt

Ein Bürger fragte, ob es eine Friedhofssatzung gibt und wo man diese erhalten kann bzw. ob sie im Internet einsehbar ist?
Er wurde vom Vorsitzenden an das Standesamt, Frau Metzger verwiesen. Zusätzlich wird die Einstellung der Satzung auf der Homepage der Stadt Spalt veranlasst.

Datenstand vom 09.07.2021 11:46 Uhr