Datum: 13.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.05.2021 und vom 15.06.2021
|
2 |
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
|
3 |
Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG - Errichtung Ladepunkt, Fl.Nr. 214 Gmk. Spalt, Webergasse 10
|
4 |
Bauantrag - Ausbau der 2. Hälfte des Dachgeschosses und Anbau von Balkon und Gaube, Fl.Nr. 589/9 Gmk. Spalt, Dr. Merkenschlager Str. 23
|
5 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd "An der Papiermühle"
|
6 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 66 "An der Papiermühle II" , Gemeinde Georgensgmünd
|
7 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 1.Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" Fl.Nr. 576/1, Gemarkung Obererlbach
|
8 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplanes "Obererlbach - Sondergebiet Luß"
|
9 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 14. Änderung des Flächennutzungsplan, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2 "Änderungsbereich Obererlbach -Ost"
|
10 |
Bauantrag Erneuerung der nördlichen Dachseite auf bestehendem Anbau, Fl.Nr. 627 Gmk. Mosbach, Güsseldorf 5
|
11 |
Bauantrag - Neubau eines Wohnhauses und Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Garage, Fl.Nr. 381 Gmk. Großweingarten, Kellerbuck 9+11
|
12 |
Bauantrag - Überdachung eines vorh. Fahrsilos, Fl.Nr. 1097/4 Gmk. Mosbach, Massendorf
|
13 |
Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage; Fl.Nr. 738/55 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 32
|
14 |
Haushalt 2021; Beschlussfassungen
|
14.1 |
Haushalt 2021; - Gesamthaushalt bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt, Beschlussfassungen
|
14.2 |
Haushalt 2021, - Stellenplan , Beschlussfassungen
|
14.3 |
Haushalt 2021; - Finanzplan (Finanzierungszeitraum 2022 - 2024), Beschlussfassungen
|
14.4 |
Haushalt 2021 - Eigenbetrieb "Stadtbrauerei Spalt", Wirtschaftsplan 2021 - Beschlussfassung
|
14.5 |
Haushalt 2021; - Haushaltssatzung, Beschlussfassungen
|
15 |
Mitteilung
|
16 |
Anfragen
|
17 |
Frageviertelstunde
|
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.05.2021 und vom 15.06.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom18.05.2021 und 15.06.2021 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 18.05.2021 und 15.06.2021 – öffentlicher Teil.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
Aus der Sitzung vom 15.06.2021 - nichtöffentlicher Teil - wurden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
TOP 3: Anschluss der Gemeinde Pfofeld und des Ortsteils Gundelshalm an die Zentralkläranlage des ZV Brombachsee
Beschluss: Die Stadt Spalt wird 7,5 % der vorhandenen Reservewerte leihweise abgegeben. Voraussetzung ist, dass dies auch die anderen Verbandsgemeinden durchführen. Sollten höhere Einwohnergleichwerte für Entwicklungen in der Stadt Spalt notwendig sein, hat der Zweckverband Brombachsee rechtzeitig die Anpassung der Zentralkläranlage vorzusehen.
Abstimmung: 16:0
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG - Errichtung Ladepunkt, Fl.Nr. 214 Gmk. Spalt, Webergasse 10
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bauherr: David Pittack, Webergasse 10, 91174 Spalt
Baugrundstück: Webergasse 10, 91174 Spalt, Fl.Nr. 214 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung Ladepunkt
Auf dem Flurstück 214 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn David Pittack ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz zur Errichtung eines Ladepunktes in Stand- oder Wandmontage gestellt.
An das bereits bestehende Wohnhaus soll eine Ladesäule für ein (teil-)elektrisches Kraftfahrzeug geschaffen werden.
Das Flurstück 214 der Gemarkung Spalt befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung der Stadt Spalt und im Ensemblebereich.
Rechtlich zuständig für den Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG ist die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Roth.
Das Einverständnis der jeweiligen Stadt wird in diesem Rahmen erfragt.
Gemäß Gestaltungssatzung der Stadt Spalt ist eine Ladesäule für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge grundsätzlich gegen das historische Altstadtbild.
Im Hinblick auf die künftige Elektromobilität sollte diesbezüglich eine Grundsätzliche Regelung getroffen werden.
Nach Rücksprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde, Herrn Danninger, sind Ladesäulen im Altstadtbereich durchaus denkbar und sollten auch unterstützt werden.
Die Ladesäuen sollen jedoch nicht an der straßenseitigen Hausfassade, sondern an einer straßenabgewandten Fassadenseite angebracht und eventuell mit einer Holzverschalung verkleidet werden.
Des Weiteren ist über jeden einzelnen Fall zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 4 Abs. 1 DSchG von Herrn David Pittack, Webergasse 10, 91174 Spalt zur Errichtung eines Ladepunktes in Stand- oder Wandmontage, auf dem Flurstück 214 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 4 Abs. 1 DSchG von Herrn David Pittack, Webergasse 10, 91174 Spalt zur Errichtung eines Ladepunktes in Stand- oder Wandmontage, auf dem Flurstück 214 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. Bauantrag - Ausbau der 2. Hälfte des Dachgeschosses und Anbau von Balkon und Gaube, Fl.Nr. 589/9 Gmk. Spalt, Dr. Merkenschlager Str. 23
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Bauherr: Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach
Baugrundstück: Fl.Nr. 589/9 Gmk. Spalt, Dr. Merkenschlager Str. 23
Bauvorhaben: Ausbau der 2. Hälfte des Dachgeschosses und Anbau von Balkon und
Gauben
Antragsnummer: 74/20
Auf dem Flurstück 589/9 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Nancy Bejtullahu ein Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau der 2. Hälfte des Dachgeschosses und Anbau von Balkonen und Gauben gestellt.
In dem bereits bestehenden Wohngebäude befinden sich bereits 5 Wohneinheiten.
Es soll nun eine 6. Wohneinheit entstehen und zusätzlich Balkone und Gauben errichtet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Sandrangen“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Der Bauantrag wurde bereits in der Stadtratssitzung am 19.01.2021 behandelt.
Nachträglich wurden einige Deckblätter und Ergänzungen eingereicht.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Gemäß textlichen Festsetzungen sind für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes lediglich 2 ausgebaute Vollgeschosse zugelassen.
Durch den Ausbau des Dachgeschosses wird das 3. Vollgeschoss ausgebaut.
Ein Antrag auf Abweichung liegt vor.
- Gemäß textlichen Festsetzungen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Dachneigung von 26°-33° zugelassen.
Die Zwerchaufbauten sollen mit einer Dachneigung von 17° errichtet werden.
- Gemäß textlichen Festsetzungen sind keine Anlagen im Sinne der §23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen.
Der Stellplatz Nr. 7 soll die Baugrenze um 7m überschreiten und somit außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden.
Die Baugrenzen für den nördlichen Anbau und die Terrassennutzung nach Westen soll um 4,50m überschritten werden.
Die Baugrenzen für die Balkone nach Westen sollen um 1,60m überschritten werden.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Gemäß Stellplatzsatzung sind für 6 Wohneinheiten 9 Stellplätze nötig.
Es werden gemäß Bauantragsunterlagen 9 Stellplätze nachgewiesen.
Die Nachbarschaftsunterschriften wurden nicht eingeholt.
Ein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde wurde gestellt.
Die Nachbarn wurden durch das Stadtbauamt über den Eingang des Bauantrages informiert und es wurde ihnen eine 2-wöchige Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Bauantrag gewährt.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschlussvorschlag
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, zum Ausbau der 2. Hälfte des Dachgeschosses und Anbau von Balkonen und Gauben auf dem Flurstück 589/9 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Vollgeschosse, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Dachneigung der Zwerchaufbauten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich des Stellplatzes Nr. 7, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich des Anbaus und der Terrassennutzung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Balkone nach Westen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 1
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, zum Ausbau der 2. Hälfte des Dachgeschosses und Anbau von Balkonen und Gauben auf dem Flurstück 589/9 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Beschluss 2
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Vollgeschosse, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Beschluss 3
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Dachneigung der Zwerchaufbauten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Beschluss 4
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich des Stellplatzes Nr. 7, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Beschluss 5
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich des Anbaus und der Terrassennutzung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Beschluss 6
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Nancy Bejtullahu, Am Espan 12, 91186 Büchenbach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Balkone nach Westen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 6
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
5. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd "An der Papiermühle"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Georgensgmünd hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 „An der Papiermühle II“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd „An der Papiermühle“ im Parallelverfahren beschlossen und den Entwurf in der Fassung vom 16.06.2021 gebilligt.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd „An der Papiermühle“ berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 27. Juli 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 25.06.2021 bis einschließlich 27.07.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd „An der Papiermühle“ in der aktuellen Fassung vom 17.06.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd „An der Papiermühle“ in der aktuellen Fassung vom 17.06.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 66 "An der Papiermühle II" , Gemeinde Georgensgmünd
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Georgensgmünd hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 „An der Papiermühle II“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen und den Entwurf in der Fassung vom 16.06.2021 gebilligt.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 66 „An der Papiermühle II“ der Gemeinde Georgensgmünd berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 27. Juli 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 25.06.2021 bis einschließlich 27.07.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 66 „An der Papiermühle II“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 16.06.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 66 „An der Papiermühle II“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 16.06.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 1.Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" Fl.Nr. 576/1, Gemarkung Obererlbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Haundorf hat in seiner Sitzung am 09.11.2020 und 10.05.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach 2“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet das Grundstück mit der Flurnummer 576/1, Gemarkung Obererlbach.
Das Änderungsverfahren wird gemäß §§ 2und 13 a BauGB durchgeführt. Ebenfalls wurde in der Sitzung am 10.05.2021 der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach 2“ im Bereich der Fl.Nr. 576/1 der Gemarkung Obererlbach berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 06. August 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 08.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach 2“ im Bereich der Fl.Nr. 576/1 der Gemarkung Obererlbach in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach 2“ im Bereich der Fl.Nr. 576/1 der Gemarkung Obererlbach in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplanes "Obererlbach - Sondergebiet Luß"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Haundorf hat in seiner Sitzung am 24.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ der Gemeinde Haundorf berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 06. August 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 08.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach - Sondergebiet Luß“ im Gemeindegebiet Haundorf in der aktuellen Fassung vom 10.05.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach - Sondergebiet Luß“ im Gemeindegebiet Haundorf in der aktuellen Fassung vom 10.05.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 14. Änderung des Flächennutzungsplan, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2 "Änderungsbereich Obererlbach -Ost"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Haundorf hat in seiner Sitzung am 24.07.2021 die 14. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach -Ost“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach -Ost“ berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 06. August 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 08.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die 14. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach -Ost“ in der aktuellen Fassung vom 10.05.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 14. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach -Ost“ in der aktuellen Fassung vom 10.05.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Bauantrag Erneuerung der nördlichen Dachseite auf bestehendem Anbau, Fl.Nr. 627 Gmk. Mosbach, Güsseldorf 5
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Bauherr: Anja Michl, Güsseldorf 5, 91174 Spalt
Baugrundstück: Güsseldorf 5, 91174 Spalt, Fl.Nr. 627 Gmk. Mosbach
Bauvorhaben: Erneuerung der nördlichen Dachseite auf bestehenden Anbau
Antragsnummer: 42/21
Auf dem Flurstück 627 der Gemarkung Mosbach wurde von Frau Anja Michl ein Bauantrag zur Erneuerung der nördlichen Dachseite auf bestehenden Anbau gestellt.
Auf dem Flurstück wurde bereits im Jahr 2019 ein Antrag auf Baugenehmigung bezüglich eines Anbaus gestellt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen ist der nördliche Dachstuhl eingebrochen.
Der nördliche Dachstuhl auf bestehenden Anbau soll nun erneuert werden.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Durch das Bauvorhaben werden keine weiteren Stellplätze nötig.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet.
Die Abstandsflächen werden nicht eingehalten.
Ein Antrag auf Abweichung der Abstandsflächen liegt bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist teilweise vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Anja Michl, Güsseldorf 5, 91174 Spalt, zur Erneuerung der nördlichen Dachseite auf bestehenden Anbau auf dem Flurstück 627 der Gemarkung Mosbach, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Anja Michl, Güsseldorf 5, 91174 Spalt, zur Erneuerung der nördlichen Dachseite auf bestehenden Anbau auf dem Flurstück 627 der Gemarkung Mosbach, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Bauantrag - Neubau eines Wohnhauses und Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Garage, Fl.Nr. 381 Gmk. Großweingarten, Kellerbuck 9+11
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Bauherr: Regina Friedrichs und Silvan Böhm, Hintere Dorfstraße 2A, 91174 Spalt
Baugrundstück: Kellerbuck 9+11, Fl.Nr. 381 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses und Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Garage
Antragsnummer: 43/21
Auf dem Flurstück 381 der Gemarkung Großweingarten wurde von Frau Regina Friedrichs und Herr Silvan Böhm ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses und Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Garage gestellt.
Die Bauherren planen auf dem Flurstück 381 der Gemarkung Großweingarten ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten. Das bereits bestehende Wohngebäude Nr. 9 soll zu einer Garage umgenutzt werden. Das Wohngebäude Nr. 11 soll saniert werden und bestehen bleiben.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 21.07.2020 im Rahmen einer Bauvoranfrage beraten. Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wurde einstimmig erteilt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet.
Die Stellplätze können gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen werden.
Aus bauörtlicher Sicht sind keine Versagensgründe erkennbar.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Frau Regina Friedrichs und Herr Silvan Böhm, Hintere Dorfstraße 2A, 91174 Spalt zum Neubau eines Wohnhauses und Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Garage auf dem Flurstück 381 der Gemarkung Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Frau Regina Friedrichs und Herr Silvan Böhm, Hintere Dorfstraße 2A, 91174 Spalt zum Neubau eines Wohnhauses und Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Garage auf dem Flurstück 381 der Gemarkung Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Bauantrag - Überdachung eines vorh. Fahrsilos, Fl.Nr. 1097/4 Gmk. Mosbach, Massendorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Bauherr: Elmar jank, Koppelweg 3, 91174 Spalt
Baugrund: Außenbereich, Fl.Nr. 1097/4, Gmk. Mosbach
Bauvorhaben: Überdachung eines vorhandenen Fahrsilos
Antragsnummer: 44/21
Auf dem Flurstück 1097/4 der Gemarkung Mosbach wurde von Herrn Elmar Jank ein Antrag auf Baugenehmigung zur Überdachung eines Fahrsilos gestellt
Es soll das bereits bestehende Fahrsilo durch eine Rundbogenhalle überdacht werden. Desweitere ist vor dem Fahrsilo und der Halle eine Überdachung aus einer Holzkonstruktion mit Trapezblech mit ca. 55m² geplant.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Landschaftsschutzgebietes.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Es werden keine Stellplätze errichtet.
Die Nutzung der neuen Überdachung ist aus den Antragsunterlagen nicht zu entnehmen.
Einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung liegt nicht bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Elmar Jank, Koppelweg 3, 91174 Spalt, zur Überdachung eines bereits bestehenden Fahrsilos auf Fl.Nr. 1097/4 Gmk. Mosbach, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Elmar Jank, Koppelweg 3, 91174 Spalt, zur Überdachung eines bereits bestehenden Fahrsilos auf Fl.Nr. 1097/4 Gmk. Mosbach, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage; Fl.Nr. 738/55 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 32
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Bauherr: Lukas Heubusch, Dr.-Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt
Baugrundstück: Hopfenrebe 32, Fl.Nr. 738/55 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Antragsnummer: 45/21
Auf dem Flurstück 738/55 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Lukas Heubusch ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage gestellt.
Herr Heubusch plant den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 738/55 der Gemarkung Spalt, welches sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ befindet.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Von folgenden textlichen Festsetzungen soll befreit werden:
Erdgeschoss + Dachgeschoss mit Kniestock max. 60cm
Das geplante Bauvorhaben soll mit 2 Vollgeschossen und einem Kniestock von 100cm realisiert werden.
Im näheren Umfeld wurde im vergangenen Jahr das Einvernehmen zu einem Antrag auf Abweichung für einen Kniestock mit 200cm nicht erteilt. Es wurde ein maximaler Kniestock von 90cm gefordert.
Bei dem hier angefragten Bauvorhaben wäre äquivalent dazu zu entscheiden.
Die Firstrichtung kann vom Hauptgebäude abweichen.
Das geplante Bauvorhaben soll mit Flachdachgarage realisiert werden.
Im näheren Umfeld sind bereits vereinzelt Flachdachgaragen realisiert worden.
- Gem. textlichen Festsetzungen darf die OK Fertigfußboden max. 0,35m über OK Erschließungsstraße liegen oder max. 1,00m über dem talseitigen Urgelände.
Das Gelände soll nicht Aufgefüllt werden, sodass talseitig der unterste Eckpunkt des Gebäudes 2,72m unter der Erschließungsstraße liegt.
- Gem. textlichen Festsetzungen darf eine Einzelgaube nicht breiter als 1,50m sein. Die addierte gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Hauptgebäudes nicht überschreiten.
Geplant ist eine Gaube mit der Abmessung XXX. Dies überschreitet die vorgegebene maximale Breite von 1,50m und auch die maximale addierte Gesamtlänge der Gauben.
Die entsprechenden Anträge auf Abweichungen vom Bebauungsplan liegen vor.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.
Die Stellplätze können auf dem Baugrund realisiert werden.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 738/55 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Kniestockes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachform und -neigung der Garage, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Höheneinstellung des Gebäudes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Gaubenabmessungen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 1
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 738/55 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Kniestockes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5
Beschluss 3
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachform und -neigung der Garage, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 4
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Höheneinstellung des Gebäudes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5
Beschluss 5
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Gaubenabmessungen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
14. Haushalt 2021; Beschlussfassungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
|
14 |
zum Seitenanfang
14.1. Haushalt 2021; - Gesamthaushalt bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt, Beschlussfassungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
|
14.1 |
Sachverhalt
Der Haushalt 2021 wurde in einer Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden vorberaten.
Die sich ergebenden Finanzänderungen wurden stetig fortgeschrieben und in den Haushaltsansätzen berücksichtigt. Damit war sichergestellt, dass eine Aktualisierung der Haushaltsansätze geboten war.
Der Gesamthaushalt mit Stellenplan, Finanzplan und Haushaltssatzung sowie Vorbericht, Verpflichtungsermächtigung und ergänzenden Anlagen wurde den Stadtratsmitgliedern in der vollständigen Fassung zur Verfügung gestellt.
Der Vorbericht wurde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 61 ff. GO i. V. m. §§ 2 und 3 KommHV ausgearbeitet und den Mitgliedern des Stadtrates zur Verfügung gestellt.
Soweit sich Fragen zum Haushalt 2021 ergeben sollten, werden die Mitglieder des Stadtrates gebeten, diese elektronisch vor Sitzungsbeginn dem Geschäftsleiter und Kämmerer zukommen zu lassen.
Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung unter der Grundlage der Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschusses empfohlen
Beschlussvorschlag
a) Gesamthaushalt bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt:
Der Stadtrat beschließt den Gesamthaushalt 2021 in einem Gesamtvolumen von EUR 17.044.300,00.
Auf den Verwaltungshaushalt entfallen dabei in Einnahmen und Ausgaben EUR 10.019.800,00.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit EUR 7.024.500,00.
Der Haushalts 2021 wird in der vorgelegten Fassung mit den genannten Wertfestsetzungen im Gesamthaushalt sowie im Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt beschlossen.
Beschluss
a) Gesamthaushalt bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt:
Der Stadtrat beschließt den Gesamthaushalt 2021 in einem Gesamtvolumen von EUR 17.044.300,00.
Auf den Verwaltungshaushalt entfallen dabei in Einnahmen und Ausgaben EUR 10.019.800,00.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit EUR 7.024.500,00.
Der Haushalts 2021 wird in der vorgelegten Fassung mit den genannten Wertfestsetzungen im Gesamthaushalt sowie im Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt beschlossen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
14.2. Haushalt 2021, - Stellenplan , Beschlussfassungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
|
14.2 |
Sachverhalt
Nachdem einige tarifrechtliche Anpassungen hinsichtlich der Eingruppierungen zwingend durch die Stadt Spalt vorzunehmen sind, wurde diese im Stellenplan 2021 berücksichtigt.
Weiterhin wurden im Stellenplan 2021 sämtliche Änderungen der Eingruppierungen mit berücksichtigt, die letztendlich jedoch teilweise noch nicht umgesetzt werden, weil hier noch weitergehende abschließende Stellenbewertungen ausstehen.
Eine haushaltsrechtliche Berücksichtigung einer möglichen höheren Eingruppierung wurde vorgesehen, ist jedoch erst personalrechtlich dann umzusetzen, wenn die Voraussetzungen der Ergebnisse der Stellenuntersuchungen und Bewertungen, dies so bestätigen.
Dem Stadtrat Spalt wird empfohlen, den jetzt vorgelegten Stellenplan in den Fassungen mit den Teilen
a) Beamte
b) Beschäftigte im Sozialbereich (S-Gruppen)
c) Regeltarifentgeltgruppen nach dem TVöD zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Stellenplan 2021 wird als Bestandteil des Haushaltes in der vorgelegten Fassung, mit den Zuordnungen und den Teilbereichen, beschlossen. Es werden keine Höhergruppierung und Neueinstellungen, bis auf die Stellen des städtischen Kindergartens, die gesetzlich vorgeschrieben sind, genehmigt.
Beschluss
Der Stellenplan 2021 wird als Bestandteil des Haushaltes in der vorgelegten Fassung, mit den Zuordnungen und den Teilbereichen, beschlossen. Es werden keine Höhergruppierung und Neueinstellungen, bis auf die Stellen des städtischen Kindergartens, die gesetzlich vorgeschrieben sind, genehmigt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
14.3. Haushalt 2021; - Finanzplan (Finanzierungszeitraum 2022 - 2024), Beschlussfassungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
|
14.3 |
Beschlussvorschlag
Nachdem in den Vorbereitungen des Haupt- und Finanzausschusses die Finanzierungsplanung beraten wurde, wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, den Finanzplan in der fortgeführten Fassung für den Zeitraum 2022- 2024 zu beschließen.
Der Stadtrat Spalt fasst den Beschluss, dass der Finanzplan in der vorgelegten Fassung mit den eingestellten Ansätzen zur Haushaltssatzung 2021 beschlossen wird
Beschluss
Nachdem in den Vorbereitungen des Haupt- und Finanzausschusses die Finanzierungsplanung beraten wurde, wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, den Finanzplan in der fortgeführten Fassung für den Zeitraum 2022- 2024 zu beschließen.
Der Stadtrat Spalt fasst den Beschluss, dass der Finanzplan in der vorgelegten Fassung mit den eingestellten Ansätzen zur Haushaltssatzung 2021 beschlossen wird
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
14.4. Haushalt 2021 - Eigenbetrieb "Stadtbrauerei Spalt", Wirtschaftsplan 2021 - Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
|
14.4 |
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei wurde in der Werkausschusssitzung am 23.03.2021 behandelt und von den Werkausschussmitgliedern einstimmig in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Der Wirtschaftsplan 2021 der Stadtbrauerei liegt als Anlage zum Haushalt der Stadt Spalt bei.
Als Anlage ist auch die Kreditübersicht enthalten. Diese wird für 2021 keine Darlehensaufnahmen vorsehen. Es wurde ein Tilgungsbetrag von 355.558,00 € eingestellt.
Aufgrund der Coronakrise und der Berechnung von Szenarien in der Stadtbrauerei Spalt, erfolgt eine „worst case“ Grundlage für den Wirtschaftsplan.
Der Kassenkredit für 2021 wird auf 920.000 € festgelegt.
Es wird derzeit in Szenarien berechnet: die Gastro- und Festausfälle sind berücksichtigt. Es wird für 2021 Kurzarbeitergeld für Teile der Stadtbrauerei, Gewerbe- /Unternehmenssteuer und Biersteuer berücksichtigt.
Sollte die Stadtbrauerei aufgrund eines Corona-Vorfalles den Betrieb für 14 Tage einstellen müssen, werden größere Auswirkungen zu berücksichtigen sein.
Der Werkausschuss hat dem Stadtrat einen Empfehlungsbeschluss gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt genehmigt den Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei Spalt für das Wirtschaftsjahr 2021 mit den dazugehörigen Anlagen – Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan, Stellenplan, Tilgungsplan – entsprechend des Beschlusses des Werkausschusses vom 23.03.2021.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt genehmigt den Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei Spalt für das Wirtschaftsjahr 2021 mit den dazugehörigen Anlagen – Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan, Stellenplan, Tilgungsplan – entsprechend des Beschlusses des Werkausschusses vom 23.03.2021.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14.5. Haushalt 2021; - Haushaltssatzung, Beschlussfassungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
|
14.5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2021 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt in der Haushaltssatzung 2021 sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2021 nicht festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2021 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt in der Haushaltssatzung 2021 sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2021 nicht festgesetzt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2021 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt in der Haushaltssatzung 2021 sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2021 nicht festgesetzt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Mitteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
informativ
|
15 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:
Verkehrsstatistik (Anlage)
Kriminalitätsstatistik (Anlage)
Kommunales Bürgertestzentrum –
Verbandsversammlung der Reckenberg-Gruppe vom 22.06.2021
-Niederschrift
Ausschreibung und Veröffentlichung der Generalplanung für die Erschließung und Freianlagenplanung mit Abbruch Hopfenhallenareal, vorbereitet durch die Fa. Bayerngrund GmbH
Bekanntgabe über die Ausschreibung für Grund- und Glasreinigung der Stadt Spalt für kommunale Einrichtungen
- Kindergarten Spalt
HopfenBierGut
Spalatin-Schule
Fördermaßnahme Freiflächen am Hatzelbach
Hier: Bewilligung der Schlussrate über EUR 42.100,00 nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Veröffentlichungen in der Fundstelle 12/2021
Rand-Nr. 137, keine Anwendbarkeit des EuGH-Urteils zur HOAI vom 4.7.2019 auf den vor dem 28.12.2009 geschlossene Verträge
Veröffentlichungen in der Fundstelle 12/2021
Rand-Nr. 139, Ausgewählte Entscheidungen zum Vergaberecht
Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages, Rundschreiben 43/2021 vom 07.07.2021
Kommunaler Finanzausgleich 2022
Bordsteinabsenkung an der Spalatinschule, hier: Stellungnahme des Vereins Rhink e. V., Inklusionsnetzwerk Landkreis Roth, bezüglich der Bordsteinabsenkungen
Flurbereinigungsverfahren TG Wernfels
Errichtung eines Dorfbrunnens im Ortsteil Wernfels
Die Kosten für den Dorfbrunnen im Ortsteil Wernfels belaufen sich nach den jetzigen Kostenberechnungen auf brutto EUR 80.000,00. Davon sind ca. EUR 70.000,00 Baukosten sowie ergänzende Kosten für Planungsleistungen, Beleuchtung und sonstige Kosten enthalten. Die bisherige Kostenprognose ist von Ausgaben i.H.v. ca. EUR 20.000,00 dem Stadtrat mitgeteilt worden.
Die Förderung wird sich voraussichtlich auf 60 % der zuwendungsfähigen Kosten belaufen. Der Differenzbetrag wäre somit aus Eigenmitteln der Stadt Spalt auszugleichen. Zuwendungsantrag wird aktuell vorbereitet.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.
zum Seitenanfang
16. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
informativ
|
16 |
zum Seitenanfang
17. Frageviertelstunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2021
|
ö
|
informativ
|
17 |
Datenstand vom 20.08.2021 12:09 Uhr