Datum: 20.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vortrag von Herrn Norbert Bleisteiner, FH Triesdorf, über Photovoltaikanlagen
2 Jugendarbeit in der Stadt Spalt; Vorstellung des Jahresberichtes durch die Jugendpflegerin
3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.06.2021
4 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
5 Bauantrag - Verbindung von Wohnhaus und Garage im DG und Nutzungsänderung von Lager zu Wohnraum und Umbau des Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus, Fl.Nr. 569/5 Gmk. Spalt, Alemannenstraße 1
6 Vollzug der Seniorenbeiratssatzung; Vorstandswahlen - Bestätigungsbeschuss des Stadtrates Spalt
7 Vollzug Datenschutzgesetz; Bekanntgabe des Datenschutzberichtes 2020 für die Stadt Spalt
8 Radweg Spalt/Höfstetten/Stiegelmühle; Vergabe und Beauftragung zur Erstellung einer Vorstudie an ein Planungsbüro - Zuschussantrag
9 Neuordnung und Dorferneuerung Wernfels, Kostenbeteiligung der TG Wernfels und der Neugestaltung eines Brunnens mit Umgriffen OT Wernfels hier: Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der TG
10 Mitteilung
11 Anfragen
12 Frageviertelstunde

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1. Vortrag von Herrn Norbert Bleisteiner, FH Triesdorf, über Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 18.05.2021 zum Thema „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ beraten. In der Sitzungsvorlage sind zahlreiche Unterlagen für Kriterienkataloge zur Verfügung gestellt worden. 

Am 01.06.2021 erfolgte ein konkreter Antrag für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemeindebereich Spalt. 

Daraufhin hat der Stadtrat beschlossen, mit Fachleuten Kontakt aufzunehmen. Es wurde Herr Norbert Bleisteiner, Leiter des Fachzentrums für Energie- und Landtechnik Triesdorf eingeladen. Als Anlage liegt nochmals die Übersicht „Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Wesentliche Aspekte zur Flächenausweisung und Verbesserung der Biodiversität“ bei. Enthalten ist auch ein Kriterienkatalog mit Pflichtkriterien zur Einhaltung der Triesdorfer Biodiversitätsstrategie sowie ergänzende Kriterien zum ökologisch hochwertigen Betrieb. 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Roth wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ausweisung von Freiflächenanlagen nur über einen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (Bauleitplanung) erfolgen. Das Landratsamt Roth hat nochmals darauf hingewiesen, dass grundsätzlich in Landschaftsschutzgebieten eine Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht möglich ist. Dies ist nur in Ausnahmefällen für Konversationsflächen/ Sandabbauflächen denkbar. 

Der Vortrag von Herrn Bleisteiner beträgt 30 Minuten und es sind ca. 30 Minuten für Fragen und Diskussion eingeplant. 

Über konkrete Flächen und ein Flächenkonzept wird in der öffentlichen Sitzung nicht diskutiert. 

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2. Jugendarbeit in der Stadt Spalt; Vorstellung des Jahresberichtes durch die Jugendpflegerin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Von Frau Nina Selz wird in der Sitzung unter anderem über Folgendes in Form einer Präsentation unterrichtet:

  • Update zur Jugendarbeit in der Stadt Spalt von Januar 2021 bis heute

  • Näheres zur Umfrage „Kinder und Corona“ 

  • Auswertung der Umfrage

  • Was kann daraus gemacht werden?

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3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.06.2021 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.06.2021 – öffentlicher Teil.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Es lagen keine nichtöffentlichen Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.        

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5. Bauantrag - Verbindung von Wohnhaus und Garage im DG und Nutzungsänderung von Lager zu Wohnraum und Umbau des Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus, Fl.Nr. 569/5 Gmk. Spalt, Alemannenstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr:                Stefan und Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Alemannenstraße 1, Fl.Nr. 569/5 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Verbindung Wohnhaus mit Garage und Umbau des Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus

Antragsnummer:        46/21

Auf dem Flurstück 569/5 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn und Frau Eitel Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Verbindungsbaus des Wohnhauses und der Garage und zur Umnutzung des Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus gestellt.

Herr und Frau Eitel planen den Umbau des bestehenden Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus. Es soll ein Verbindungsbau zwischen Wohnhaus und Garage errichtet werden. Damit soll eine Nutzungsänderung des Dachgeschosses der Garage zum Wohnraum erfolgen. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Untere Vorstadt – Alter Sportplatz, Teilbereich II“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 
Von folgenden textlichen Festsetzungen soll befreit werden:

  • Gem. textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 47-55° festgesetzt.
Das geplante Bauvorhaben soll als Flachdach ausgeführt werden. 
Eine Ausführung als Satteldach würde die Höhe der Garage übersteigen. 

  • Gem. textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hat die Dacheindeckung mit naturroten Dachsteinen zu erfolgen.   
Die Dacheindeckung des Flachdaches ist mit Zinkblech in Stehfalztechnik geplant. 

  • Gem. textlichen Festsetzungen darf addierte Gesamtbreite der Gauben maximal 1/3 der Trauflänge einer Dachseite aufweisen. 
Die maximale Einzelbreite vom 1,50m darf nicht überschritten werden. 
Die geplante Gaube soll ca. 5,00m betragen.

  • Gem. dem Bebauungsplan ist der Standort des zu errichtenden Stellplatzes vorgegeben.
Die Stellplätze sollen abweichend vom dafür vorgesehenen Ort errichtet werden, da am vorgesehenen Ort keine drei Stellplätze errichtet werden können.  

Die entsprechenden Anträge auf Abweichungen vom Bebauungsplan liegen vor. 

Die Abstandsflächen werden nicht eingehalten. 
Entsprechende Anträge auf Abweichung und Abstandsflächenübernahme liegen bei. 

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.

Die Stellplätze können auf dem Baugrund realisiert werden. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden. 

Beschlussvorschlag

  1.        Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, zur Verbindung Wohnhaus mit Garage und Umbau des Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus auf dem Flurstück 569/5 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1.        Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachform und –neigung des Verbindungsbaus, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
 

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der maximalen Breite der Gaube, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung des vorgesehenen Stadtortes der Stellplätze, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, zur Verbindung Wohnhaus mit Garage und Umbau des Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus auf dem Flurstück 569/5 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachform und –neigung des Verbindungsbaus, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 3

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 4

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der maximalen Breite der Gaube, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 5

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Kerstin Eitel, Alemannenstraße 1, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung des vorgesehenen Standortes der Stellplätze, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Seniorenbeiratssatzung; Vorstandswahlen - Bestätigungsbeschuss des Stadtrates Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö 6

Sachverhalt

In der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Spalt (Seniorenbeiratssatzung vom 09.07.2014) wurde in § 5 die Wahl des Seniorenbeirats und seiner Organe geregelt. 

In der ersten Änderungssatzung zur Seniorenbeiratssatzung vom 03.11.2020 wurde der § 5 im Rahmen des Seniorenbeirats so ergänzt und in § 4 Ziffer 1 neu eingeführt, dass die Mitglieder und Organe des Seniorenbeirats von Mitgliedern des Seniorenbeirats im Rahmen einer Mitgliederversammlung gewählt werden. Näheres ist in der Geschäftsordnung abschließend geregelt.  

Damit ist die Wahl des Seniorenbeirates gem. der Geschäftsordnung vom 16.12.2020 sowie das Inkrafttreten derer am 01.01.2021 geregelt. In § 4 der Geschäftsordnung ist die Wahl des Vorstandes beschrieben. 

Dabei ist vorgesehen, dass der Seniorenbeirat als Einzelperson der Bürgerschaft oder Beauftragter von Vereinen oder Verbänden in einer Sitzung zu Beginn der Amtsperiode aus dem Kreis seiner Mitglieder eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie 2 Stellvertreter*innen und einen Schriftführer*in in geheimer Wahl wählt.

Die Wahl dieser Vertreter wurde in der Mitgliederversammlung des Seniorenbeirats am 07. Juli 2021 im HopfenBierGut vorgenommen.

Die Wahl wurde geheim durchgeführt; die abgegebenen Stimmzettel wurden der Verwaltung durch den gewählten Vorsitzenden übergeben. 

An der Wahl haben 16 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen.

In geheimer Wahl wurden mit der vorläufig einfachen Mehrheit gewählt:

  1. Vorsitzender Bernhard Gropper

  1. Vorsitzende Ursula Müller

  1. Vorsitzende Evi Ehard

Schriftführerin: Irmgard Ehard

Die Wahlen wurden von den Beteiligten ohne Einschränkung angenommen. 

Entsprechendes Protokoll über die Wahldurchführung wurde erstellt und liegt vor.

Damit ist eine Wahl der genannten Personen durch den Stadtrat Spalt gem. § 4 Nr. 2 der GO noch zu bestätigen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die im Rahmen der Mitgliederversammlung durchgeführten Wahlen für die Organe des Seniorenbeirats gem. der Satzung und der Geschäftsordnung ordnungsgemäß zustande gekommen sind und die gewählten Vertreter

1. Vorsitzender Bernhard Gropper, 
2. Vorsitzende Ursula Müller
3. Vorsitzende Evi Ehard
Schriftführerin Irmgard Ehard

durch Beschlussfassung des Stadtrates Spalt bestätigt werden. 
Der Stadtrat Spalt bestätigt die im Rahmen der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter des Seniorenbeirates.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die im Rahmen der Mitgliederversammlung durchgeführten Wahlen für die Organe des Seniorenbeirats gem. der Satzung und der Geschäftsordnung ordnungsgemäß zustande gekommen sind und die gewählten Vertreter

1. Vorsitzender Bernhard Gropper, 
2. Vorsitzende Ursula Müller
3. Vorsitzende Evi Ehard
Schriftführerin Irmgard Ehard

durch Beschlussfassung des Stadtrates Spalt bestätigt werden. 
Der Stadtrat Spalt bestätigt die im Rahmen der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter des Seniorenbeirates.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Vollzug Datenschutzgesetz; Bekanntgabe des Datenschutzberichtes 2020 für die Stadt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Jahresbericht des Informationssicherheitsteams der Stadt Spalt mit Rückblick 2020 liegt als Anlage den Sitzungsunterlagen bei.

Die Mitglieder des Stadtrates haben Kenntnis genommen. 

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8. Radweg Spalt/Höfstetten/Stiegelmühle; Vergabe und Beauftragung zur Erstellung einer Vorstudie an ein Planungsbüro - Zuschussantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Der Stand der Grundstücksangelegenheiten wurde am 01.06.2021 im Stadtrat beraten. Es erfolgte ein Trassenvorschlag, der mit den Grundstückseigentümern abgesprochen ist. Der Trassenvorschlag wurde an Herrn Pfaffenritter und an die Untere Naturschutzbehörde weitergegeben. Vorab wurde schon Herr Kreisbaumeister Möllenkamp, der für die Radwegeplanung des Landkreises zuständig ist, informiert. 

Bisher erfolgte von der Unteren Naturschutzbehörde noch keine Rückmeldung. 

Die Radwegeverbindung Spalt - Stiegelmühle mit der Realisierung im Bereich Höfstetten ist einer der überregionalen Radwegeverbindungen zwischen Spalt, Wassermungenau, Windsbach, Ansbach. Desweiteren gibt es Verbindungen des Radweges Richtung Schwabach. 

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für die Förderung des Radverkehrs läuft im Zeitraum von 2021 bis 2023. Der Freistaat Bayern erhält hiervon 95 Mio. EURO. Gefördert wird der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen. Die Anträge müssen bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden. Die Anträge sollten bis Ende des Jahres erfolgen. Ob die Radwegeverbindung Spalt -Stiegelmühle – Pflugsmühle in das Förderprogramm aufgenommen wird und ob alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden können, ist nicht sicher. Der Landkreis hat ebenfalls Vorplanungen für seine Radwege vorgenommen. Es ist damit zu rechnen, dass ein weiteres Programm aufgelegt wird. 

Den Weg im Rahmen der Sonderbaulast 13f zu fördern, wird derzeit mit dem Staatl. Bauamt parallel abgeprüft. 

Um in der Realisierung des Rezattalweges voranzukommen, hat der Erste Bürgermeister mit den Ingenieurbüro Klos eine Vorplanung für die Teilstrecke Höfstetten vorbereitet. Das Honorarangebot umfasst bis zur Leistungsphase 2 ein vorläufiges Gesamthonorar von netto EUR 9.916,33. Die Vorplanung ist auch die Grundlage für weitere Erarbeitungen spezieller artenschutzrechtlicher Unterlagen. Diese werden dann im 2. Schritt eingeholt.

Aufgrund der zahlreichen Vorgespräche und der Bedeutung des Radweges sowie ein derzeit laufendes Förderprogramm empfiehlt der Erste Bürgermeister, die Vorplanung zu vergeben und einen Zuschussantrag einzureichen. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass weitere Anforderungen für Natur- und Artenschutz rechtlichen Prüfungen unterliegen. 

Darüber hinaus sind auch Aussagen zum Wasserrecht und der Nähe zur Rezat einzuholen. 


Aufgrund der Chance, den Grunderwerb zu realisieren, sind die fachlichen Ausarbeitungen auf Grundlage einer Vorplanung notwendig. Die bisherigen Arbeiten erfolgten im Bereich Vermessungen durch das Büro Walk. 

Beschlussvorschlag

Die Stadt Spalt vergibt die Vorplanung (Leistungsphase 2) für die Teilstrecke Höfstetten der Radwegeverbindung Spalt – Stiegelmühle – Pflugsmühle. Der Rezattalweg ist ein überregionaler Weg mit der Anbindung Richtung Ansbach und Schwabach. Der Rezattalweg wird schon heute in nicht ausgebautem Zustand überdurchschnittlich genutzt. Im Radwegeplan des Landkreises ist der Radweg ebenfalls enthalten. 

Die Vorplanung wird an das Ingenieurbüro Klos zum Gesamthonorar von netto EUR 9.916,33, Leistungsphase 2, vergeben.

Nach weiteren Vorgesprächen mit den Fachbehörden - Untere Naturschutzbehörde und Wasserwirtschaftsamt – erfolgt die Erarbeitung weiterer Unterlagen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, SRP.

Es werden derzeit zwei Förderprogramme geprüft: „Stadt und Land“ des Bundes sowie die Sonderbaulast 13 f mit dem Staatl. Bauamt. 

Beschluss

Die Stadt Spalt vergibt die Vorplanung (Leistungsphase 2) für die Teilstrecke Höfstetten der Radwegeverbindung Spalt – Stiegelmühle – Pflugsmühle. Der Rezattalweg ist ein überregionaler Weg mit der Anbindung Richtung Ansbach und Schwabach. Der Rezattalweg wird schon heute in nicht ausgebautem Zustand überdurchschnittlich genutzt. Im Radwegeplan des Landkreises ist der Radweg ebenfalls enthalten. 

Die Vorplanung wird an das Ingenieurbüro Klos zum Gesamthonorar von netto EUR 9.916,33, Leistungsphase 2, vergeben.

Nach weiteren Vorgesprächen mit den Fachbehörden - Untere Naturschutzbehörde und Wasserwirtschaftsamt – erfolgt die Erarbeitung weiterer Unterlagen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, SRP.

Es werden derzeit zwei Förderprogramme geprüft: „Stadt und Land“ des Bundes sowie die Sonderbaulast 13 f mit dem Staatl. Bauamt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Neuordnung und Dorferneuerung Wernfels, Kostenbeteiligung der TG Wernfels und der Neugestaltung eines Brunnens mit Umgriffen OT Wernfels hier: Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der TG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Dorfbrunnens in Wernfels hat die TG Wernfels eine Kostenvereinbarung zur Durchführung und Förderung der Maßnahme vorgelegt. Die derzeitigen Bruttokosten von Baukosten mit EUR 65.000,00 sowie Baunebenkosten mit EUR 9.750,00, somit EUR 74.750,00, werden mit einem Fördersatz von 61 % der zuwendungsfähigen Kosten seitens der TG Wernfels, somit gerundet EUR 46.000,00, im Rahmen eines Zuschusses unterstützt. 

Die Gesamtkosten, die für die nichtzuwendungsfähigen Kosten anfallen, u. a. Straßenbeleuchtung, Versetzung Hydranten, werden wohl noch weitere Kosten verursachen, so dass von Gesamtkosten von ca. EUR 80.000,00 auszugehen ist. 

Das bedeutet im Ergebnis, dass der Eigenanteil der Stadt Spalt an der Neugestaltung des Brunnens bei ca. EUR 35.000,00 liegen wird. 

Die Maßnahme wird 2021 geplant; Umsetzung und Abrechnung voraussichtlich 2021/ 2022.

Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.12.2022 lt. der vorgesehenen Vereinbarung vorzulegen. 

Der bisher vom Stadtrat vorgesehene finanzielle Beteiligungsrahmen lag bei gerundet EUR 20.000,00. Somit sind deutlich höhere Kosten als Eigenanteil durch die Stadt Spalt zu entrichten. 

Haushaltsmittel sind somit in den Jahren 2021/ 2022 bereitzustellen. 

Die Vereinbarung ist noch durch den Stadtrat Spalt zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für die Neugestaltung eines Brunnens mit Umgriff im Ortsteil Wernfels eine Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, TG Wernfels, MKZ 451011, abgeschlossen wird. Die Vereinbarung sieht zuwendungsfähige Gesamtkosten, die förderfähig sind, mit EUR 74.750,00 vor. Davon erhält die Stadt Spalt eine Zuwendung von 61 %, somit EUR 45.597,50.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Jahr 2021 ggfs. durch Umschichtung und im Haushaltsjahr 2022 – Abrechnung der Maßnahme – bereitzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für die Neugestaltung eines Brunnens mit Umgriff im Ortsteil Wernfels eine Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, TG Wernfels, MKZ 451011, abgeschlossen wird. Die Vereinbarung sieht zuwendungsfähige Gesamtkosten, die förderfähig sind, mit EUR 74.750,00 vor. Davon erhält die Stadt Spalt eine Zuwendung von 61 %, somit EUR 45.597,50.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Jahr 2021 ggfs. durch Umschichtung und im Haushaltsjahr 2022 – Abrechnung der Maßnahme – bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung mitgeteilt:

  • Bekanntgabe des Namens für die neue städtische Kindertagesstätte: „Unterm Storchennest“.

Vom Stadtrat wird Kenntnis genommen. Keine Einwände.

  • Schulhof-Entsiegelungsmaßnahmen; voraussichtlicher Beginn am Montag, 09. August 2021

Die ausführende Firma hat keinen früheren Termin frei. Schwierigkeiten bei Materiallieferungen.

  • Antrag von Mitgliedern des Stadtrates vom 13.07.2021: Beauftragung und Überprüfung der Stammsatzung im Bestattungswesen sowie der Gebührensatzung das Friedhofswesen.

  • Mitteilung des Bayer. Gemeindetags vom 14.07.2021, Rundschreiben 45/2021, aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht

Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö informativ 11

Sachverhalt

Wie verständigt die Stadt Spalt im Notfall die Bevölkerung?

-Über Medien: social media/ Printmedien
-Aushang in Amtskästen/ Läden (siehe verschmutztes Wasser)

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12. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö informativ 12
Datenstand vom 20.08.2021 12:08 Uhr