Datum: 24.08.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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12 |
Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 13.07.2021 und 20.07.2021
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13 |
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
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14 |
Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen sowie einer Garage, Fl.Nr. 717 Gmk. Wernfels, Theilenberg
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15 |
Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen, Fl.Nr. 874/1 TF Gmk. Spalt, Adolph-Kolping-Str. 31
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16 |
Bauantrag - Errichtung eines Anbaus an ein Wohnhaus; Fl.Nr. 151/3 Gmk. Großweingarten, Hintere Dorfstraße 61
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17 |
Bauantrag - Anbau einer Terrassenüberdachung; Fl.Nr. 128/20 Gmk. Großweingarten, Im Kirschgarten 8
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18 |
Bauantrag - Erweiterung der OG-Wohnung durch Nutzungsänderung und Anbau eines Treppenhauses und eines Balkons, Fl.Nr. 702 Gmk. Wernfels, Theilenberg 17
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19 |
Bauantrag - Errichtung eines 6-Familienhauses mit Carports, Fl.Nr. 577 Gmk. Spalt, Massendorfer Straße 3
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20 |
Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 868 TF Gmk. Spalt, Adolph-Kolping-Str. 20
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21 |
Bauantrag - Um- und Anbau der Küche, Neubau von zwei Balkonen, Fl.Nr. 21 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 2
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22 |
Anfrage - ElBis- Ambulanter Pflegedienst - Demenz und Pflege, Wohngemeinschaftskonzept, Fl.-Nr. 1800 Gem. Großweingarten
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23 |
Dorferneuerung Wernfels - Auftragsvergabe - Neugestaltung Brunnenplatz
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24 |
Dorferneuerung Wernfels - Auftragsvergabe - Beleuchtung Brunnenplatz
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25 |
Städtebauförderung; Freiflächenentsiegelung Schulhof, hier: Angebot für Beleuchtung der Wegezufahrt mit Vergabe
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26 |
Grundstücksangelegenheiten: Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts i. S. Kaufvertrag URNr. R 630/2021 v. 08.06.2021
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27 |
Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem BauGB Kaufvertrag M895/2021 v. 27.05.2021 - Grundstücksangelegenheit Wechsler /Engelhard GbR - Dringlichkeitsentscheidung
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28 |
Ausbau der Ortsdurchfahrt Schnittling
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29 |
Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes
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30 |
Internet - Ortsteil Untererlbach
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31 |
Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20/16
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32 |
Ersatzbeschaffung MZF nach Verkehrsunfall
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33 |
Vergabe Feuerwehr Jahresbeschaffung
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34 |
Sachstandsbericht Nahwärmeversorgung
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35 |
Finanzcontrolling
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36 |
Mitteilung
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37 |
Anfragen
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38 |
Frageviertelstunde
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12. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 13.07.2021 und 20.07.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 13.07.2021 und vom 20.07.2021 – öffentliche Teile.
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13. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
|
informativ
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13 |
Sachverhalt
Keine Bekanntmachungen
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14. Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen sowie einer Garage, Fl.Nr. 717 Gmk. Wernfels, Theilenberg
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Bauherr: Julia Wendel und Andreas Gehring, Am Weiherespan 6a, 91186 Büchenbach
Baugrundstück: Theilenberg, Fl.Nr. 717 Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Vollgeschossen sowie einer Garage
Antragsnummer: 49/21
Auf dem Flurstück 717 der Gemarkung Wernfels wurde von Frau Wendel und Herrn Gehring ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Vollgeschossen und einer Garage gestellt.
Frau Wendel und Herr Gehring planen auf dem Flurstück 717 der Gemarkung Wernfels ein Wohnhaus zu errichten. Das Flurstück ist bislang noch nicht erschlossen. Das Flurstück wurde im Rahmen der Flurbereinigung von Flurstück 716 Gmk. Wernfels getrennt und ist somit wegetechnisch erschlossen. Eine weitere Erschließung wäre noch zu veranlassen.
Das Bauvorhaben soll gemäß beiliegenden Unterlagen mit 2 Vollgeschossen, einem Satteldach mit 38° und einem Kniestock von 1,20m realisiert werden.
Das Höhenniveau bezugnehmend auf die umliegenden Häuser ist zu beachten.
Das Wohnhaus wirkt sehr schmal und hoch. Ist jedoch am Hang gelegen.
Im Rahmen der Bauvoranfrage soll nun geklärt werden, ob eine Bebauung gemäß den vorgelegten Unterlagen denkbar wäre.
Die Bauherren wären auch bereit das Dach gemäß fränkischem Baustil steiler zu gestalten und den Kniestock anzupassen.
Das Bauvorhaben befindet sich nach aktuell rechtskräftigem Bebauungsplan zum größten Teil im Außenbereich.
Die nötigen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt können auf eigenem Grund nachgewiesen werden.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist teilweise vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Julie Wendel und Herr Andreas Gehring, Am Weiherespan 6a, 91186 Büchenbach zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen sowie einer Garage auf dem Flurstück 717 der Gemarkung Wernfels, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Julie Wendel und Herr Andreas Gehring, Am Weiherespan 6a, 91186 Büchenbach zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen sowie einer Garage auf dem Flurstück 717 der Gemarkung Wernfels, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
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15. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen, Fl.Nr. 874/1 TF Gmk. Spalt, Adolph-Kolping-Str. 31
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
|
beschließend
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15 |
Sachverhalt
Bauherr: Sergej und Svetlana Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd
Baugrundstück: Adolph-Kolping-Str. 31, Fl.Nr. 874/1 TF Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen
Antragsnummer: 47/21
Auf dem Flurstück 874/1 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn und Frau Ivancenko ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 56 „Maierhof“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Gemäß textlichen Festsetzungen 2.2 beträgt die maximal zulässige Gebäudehöhe im gesamten Geltungsbereich 9,00m. Die maximal zulässige Wandhöhe im Bereich des Bauvorhabens beträgt an der Talseite 9,00m und an der Bergseite 6,00m.
Das Bauvorhaben soll mit einer Wandhöhe von 9,205m errichtet werden.
Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 56 „Maierhof“ handelt es sich um einen relativ neu aufgestellten Bebauungsplan, welcher viele Freiheiten für Bauherren bietet.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden bewusst gestaltet um dem Baugebiet einen einheitlichen Charakter zu geben.
Es ist zu überlegen, ob im Bereich des neuen Bebauungsplanes „Maierhof“ Abweichungen der Festsetzungen gewünscht sind.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Die Stellplätze können gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen werden.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zum Teil zugestimmt.
Beschlussvorschlag
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd, zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit zwei Garagen auf dem Flurstück 874/1 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd, zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit zwei Garagen auf dem Flurstück 874/1 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Ivancenko, Schindweg 39, 91166 Georgensgmünd, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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16. Bauantrag - Errichtung eines Anbaus an ein Wohnhaus; Fl.Nr. 151/3 Gmk. Großweingarten, Hintere Dorfstraße 61
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
|
beschließend
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16 |
Sachverhalt
Bauherr: Anja und Bernd Haida, Alte Rathausgasse 3, 91174 Spalt- Großweingarten
Baugrundstück: Hintere Dorfstraße 61, Fl.Nr. 151/3 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Errichtung eines Anbaus an ein Wohnhaus
Antragsnummer: 53/21
Auf dem Flurstück 151/3 der Gemarkung Großweingarten wurde von Herrn und Frau Haida ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Anbaus an ein Wohnhaus gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinteres Dorf“ Großweingarten und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Gemäß textlichen Festsetzungen sind Dächer als Satteldächer mit einer Dachneigung von 47°-52° festgesetzt.
Die geplante Dachneigung des Anbaus soll mit 2-5° ausgeführt werden.
Das geplante Bauvorhaben außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
Die Anträge auf Abweichungen liegen vor.
Auf die bereits bestehende Abweichung des Bestandsgebäudes hinsichtlich der Höhenlage und der nicht bebauungsplankonformen Gaube wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan wurde erst nach der Errichtung des Bestandsgebäudes erstellt. Somit sind die bereits bestehenden Abweichungen nicht den Bauherren zuzuschreiben.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Für das Bauvorhaben sind keine weiteren Stellplätze nötig.
Ein Stellplatz der beiden nachgewiesenen Stellplätze befindet sich auf dem angrenzenden städtischen Grundstück. Der Stellplatz wurde von der Stadt Spalt gepachtet.
Ein Abstandsflächenplan liegt bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.
Beschlussvorschlag
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Haida, Alte Rathausgasse 3, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Anbaus an einem Wohnhaus auf dem Flurstück 151/3 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Haida, Alte Rathausgasse 3, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Haida, Alte Rathausgasse 3, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Haida, Alte Rathausgasse 3, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Anbaus an einem Wohnhaus auf dem Flurstück 151/3 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Haida, Alte Rathausgasse 3, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Haida, Alte Rathausgasse 3, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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17. Bauantrag - Anbau einer Terrassenüberdachung; Fl.Nr. 128/20 Gmk. Großweingarten, Im Kirschgarten 8
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
28. Sitzung des Stadtrates
|
24.08.2021
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Bauherr: Johann und Inge Arnold, Im Kirschgarten 8, 91174 Spalt- Großweingarten
Baugrundstück: Im Kirschgarten 8, Fl.Nr. 128/20 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Anbau einer Terrassenüberdachung
Antragsnummer: 50/21
Auf dem Flurstück 128/20 der Gemarkung Großweingarten wurde von Herrn und Frau Arnold ein Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung an das best. Wohnhaus gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinteres Dorf“ Großweingarten und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
Die geplante Dachneigung soll mit 2-5° ausgeführt werden.
Das geplante Bauvorhaben außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
Die Anträge auf Abweichungen liegen vor.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Für das Bauvorhaben sind keine weiteren Stellplätze nötig.
Ein Abstandsflächenplan liegt bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.
Beschlussvorschlag
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Arnold, Im Kirschgarten 8, 91174 Spalt- Großweingarten, zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Flurstück 128/20 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Arnold, Im Kirschgarten 8, 91174 Spalt- Großweingarten, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Arnold, Im Kirschgarten 8, 91174 Spalt- Großweingarten, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Arnold, Im Kirschgarten 8, 91174 Spalt- Großweingarten, zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Flurstück 128/20 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Arnold, Im Kirschgarten 8, 91174 Spalt- Großweingarten, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Arnold, Im Kirschgarten 8, 91174 Spalt- Großweingarten, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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18. Bauantrag - Erweiterung der OG-Wohnung durch Nutzungsänderung und Anbau eines Treppenhauses und eines Balkons, Fl.Nr. 702 Gmk. Wernfels, Theilenberg 17
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
28. Sitzung des Stadtrates
|
24.08.2021
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Bauherr: Florian Frey, Theilenberg 17, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl.Nr. 702, Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Erweiterung der OG-Wohnung durch Nutzungsänderung und Anbau eines Treppenhauses und eines Balkons
Antragsnummer: 51/21
Auf dem Flurstück 702 der Gemarkung Wernfels wurde von Herrn Florian Frey ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der OG-Wohnung durch Nutzungsänderung und Anbau eines Treppenhauses und eines Balkons gestellt.
Im bereits bestehenden Wohnhaus soll die Nutzung im Obergeschoss der bisherigen Pension in eine weitere Wohneinheit geändert werden.
Des Weiteren soll straßenseitig ein Treppenhaus zur unabhängigen Nutzung der beiden Wohnungen errichtet werden und im Osten ein Balkon im 1. OG errichtet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben fügt sich optisch harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Die Abstandsflächen können nicht eingehalten werden.
Ein entsprechender Antrag auf Abweichung liegt bei.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im Dorfgebiet.
Die Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt können auf eigenem Grund nachgewiesen werden.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Florian Frey, Theilenberg 17, 91174 Spalt, zur Erweiterung der OG-Wohnung durch Nutzungsänderung und Anbau eines Treppenhauses und eines Balkons auf Fl.Nr. 702 Gemarkung Wernfels, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Florian Frey, Theilenberg 17, 91174 Spalt, zur Erweiterung der OG-Wohnung durch Nutzungsänderung und Anbau eines Treppenhauses und eines Balkons auf Fl.Nr. 702 Gemarkung Wernfels, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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19. Bauantrag - Errichtung eines 6-Familienhauses mit Carports, Fl.Nr. 577 Gmk. Spalt, Massendorfer Straße 3
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
28. Sitzung des Stadtrates
|
24.08.2021
|
ö
|
beschließend
|
19 |
Sachverhalt
Bauherr: Matthias Dick, Dieselstraße 10, 91183 Abenberg
Baugrundstück: Massendorfer Straße 3, 91174 Spalt, Fl.Nr. 577,577/8 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines 6-Familienhauses mit Carports
Antragsnummer: 54/21
Auf dem Flurstück 577 Gemarkung Spalt wurde von Herr Matthias Dick ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines 6-Familienhauses mit Carports gestellt.
Auf dem Flurstück sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit Verbindungsbau und Stellplätzen errichtet werden.
Das Bauvorhaben wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage bereits in der Bauausschusssitzung am 28.04.2020 behandelt.
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage wurde einstimmig erteilt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Stellplätze sind mit 9 geplanten Stellplätzen in ausreichender Anzahl vorgesehen.
Von folgenden Festsetzungen der Stellplatzsatzung der Stadt Spalt soll abgewichen werden:
- Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt sollen mehr als 4 zusammenhängenden Stellplätze bzw. Garagen nur über eine gemeinsame Zu- bzw. Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche angeschlossen werden.
Die 9 Stellplätze sind so geplant, dass die Zu-bzw. Abfahrt direkt auf die Massendorfer Straße erfolgt. Die Sicht ist in beiden Richtungen nicht eingeschränkt
- Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt ist zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen eine Zu- und Abfahrt von mind. 3 Metern Länge freizuhalten.
Dies ist bei den Stellplätzen 5-9 nicht gewährleistet.
Entsprechende Anträge auf Abweichung der Stellplatzsatzung liegen bei.
Die Abstandsflächen können nicht eingehalten werden.
Ein entsprechender Antrag auf Abweichung liegt bei.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Wohngebiet.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist nicht vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Matthias Dick, Dieselstraße 10, 91183 Abenberg, zur Errichtung eines 6-Familienhauses mit Carports auf Fl.Nr. 577 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Es wird außerdem beschlossen, um die Parkplatzsituation an der ST2223 zu entschärfen, die 2 geplanten unteren Parkplätze in den Gartenbereich nach hinten zu schieben.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Matthias Dick, Dieselstraße 10, 91183 Abenberg, zur Errichtung eines 6-Familienhauses mit Carports auf Fl.Nr. 577 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Es wird außerdem beschlossen, um die Parkplatzsituation an der Massendorfer Straße zu entschärfen, die 2 unteren geplanten Stellplätze (Nr. 8 und 9) in den Gartenbereich nach hinten zu schieben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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20. Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 868 TF Gmk. Spalt, Adolph-Kolping-Str. 20
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
28. Sitzung des Stadtrates
|
24.08.2021
|
ö
|
beschließend
|
20 |
Sachverhalt
Bauherr: Max Wiedemann und Laura Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach
Baugrundstück: Adolph-Kolping-Str. 20, Fl.Nr. 868 TF Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Antragsnummer: 56/21
Auf dem Flurstück 868 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Wiedemann und Frau Rupp ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 56 „Maierhof“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
Das Bauvorhaben soll die Festgesetzte Höhe des Fertigfußboden EG um 1,00m überschreiten.
Die Terrasse soll die Baugrenzen des Bebauungsplanes überschreiten.
Der geplante Pool soll die Baugrenzen des Bebauungsplanes überschreiten.
Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 56 „Maierhof“ handelt es sich um einen relativ neu aufgestellten Bebauungsplan, welcher viele Freiheiten für Bauherren bietet.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden bewusst gestaltet um dem Baugebiet einen einheitlichen Charakter zu geben.
Es ist zu überlegen, ob im Bereich des neuen Bebauungsplanes „Maierhof“ Abweichungen der Festsetzungen gewünscht sind.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Die Stellplätze können gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen werden.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.
Beschlussvorschlag
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Wiedemann und Frau Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 868 TF der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn Wiedemann und Frau Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der Höheneinstellung des Gebäudes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn Wiedemann und Frau Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Terrasse, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn Wiedemann und Frau Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich des Pools, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Wiedemann und Frau Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 868 TF der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn Wiedemann und Frau Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der Höheneinstellung des Gebäudes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn Wiedemann und Frau Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Terrasse, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von Herrn Wiedemann und Frau Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich des Pools, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
21. Bauantrag - Um- und Anbau der Küche, Neubau von zwei Balkonen, Fl.Nr. 21 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
28. Sitzung des Stadtrates
|
24.08.2021
|
ö
|
beschließend
|
21 |
Sachverhalt
Bauherr: Martin Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl.Nr.21 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str.2
Bauvorhaben: Um- und Anbau der Küche, Neubau von zwei Balkonen
Antragsnummer: 11/21
Auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Martin Scheuerlein ein Antrag auf Baugenehmigung zum Um- und Anbau der Küche und Neubau von zwei Balkonen gestellt.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 16.03.2021 behandelt. Das Einvernehmen zum Bauantrag wurde erteilt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Ensemblebereich der Stadt Spalt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt.
Folgende Abweichungen der Gestaltungssatzung werden nun beantragt:
- Gem. § 4 Fassaden, Außenwände sind Außenwände mit Mörtelputz auszuführen. Verkleidungen jeglicher Art sind unzulässig.
Die Ausführung der Fassade soll mit Fassadenplatten erfolgen.
- Gem. § 6 Fentser, Türen, Tore, Treppen sind an Fernstern die ortstypischen Unterteilungen in Form von Fensterkreuzen, zweiflügelig oder zweiflügelig mit Oberlicht vorzunehmen.
Die Ausführung soll nicht dem typischen Ortsbild entsprechen.
Beschlussvorschlag
1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Herrn Martin Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt bezüglich der Fassadenausführung beim Bauvorhaben Um- und Anbau der Küche und zum Neubau von zwei Balkonen auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
2. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Herrn Martin Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt bezüglich der Fensterausführung beim Bauvorhaben Um- und Anbau der Küche und zum Neubau von zwei Balkonen auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
Das Material für die Gestaltung der Außenfassade soll mit Denkmalschutzamt, Landratsamt Roth abgestimmt werden.
Beschluss
1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Herrn Martin Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt bezüglich der Fassadenausführung beim Bauvorhaben Um- und Anbau der Küche und zum Neubau von zwei Balkonen auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
2. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Herrn Martin Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt bezüglich der Fensterausführung beim Bauvorhaben Um- und Anbau der Küche und zum Neubau von zwei Balkonen auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.
Das Material für die Gestaltung der Außenfassade soll mit Denkmalschutzamt, Landratsamt Roth abgestimmt werden.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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22. Anfrage - ElBis- Ambulanter Pflegedienst - Demenz und Pflege, Wohngemeinschaftskonzept, Fl.-Nr. 1800 Gem. Großweingarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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22 |
Sachverhalt
Auf dem Flurstück 1800 der Gemarkung Großweingarten befindet sich aktuell Ackerland.
Die Organisation ElBis Ambulanter Pflegedienst möchte eine Demenz und Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke Bewohner errichten.
Als Grundstück wurde der Organisation das Flurstück 1800 Gmk. Großweingarten, angrenzend an Hagsbronn angeboten.
Das Flurstück befindet sich aktuell im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet.
Gemäß bereits erfolgten Vorgesprächen mit der genehmigenden Behörde, dem Landkreis Roth, wäre eine Bebauung mit einer einhergehenden Bauleitplanung zu prüfen.
Im Vorgespräch zwischen Bürgermeister und Landratsamt wurde noch keine endgültige Zusage erteilt.
Ein erstes Konzept der möglichen Einrichtung liegt der Verwaltung bereits vor.
Es soll ein ca. 2500qm großes Grundstück erworben werden.
Darauf soll eine Wohngruppe für demenzkranke Bewohner eingerichtet werden.
Die Rahmenbedingungen der Wohngruppe sind die Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten.
Auch der Zuschnitt der Gebäude soll ein demenzgerechtes Wohnen ermöglichen. Dies ist in einem Altbestand nicht möglich.
Verschiedene pädagogische Bewegungskonzepte abgestimmt auf demenzkranke Menschen erfordern einen besonderen Grundriss mit Rundgang auf einer Geschossebene sowie Gartenbereiche im Innenhof und Freibereich.
Das geplante Gebäude soll in die Tourismusregion integriert werden und mit maximal 12 Bewohnern sehr familiär gestaltet sein.
Nachfolgend soll ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates erfolgen, dass die Stadt Spalt das Vorhaben der ElBis unterstützt und, dass das damit erforderliche Bauleitverfahren zur Realisierung des Bauvorhabens durchführen wird.
Die Kosten der Erschließung und des Bauleitverfahrens sind von den Bauherren zu tragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Grundsatz der Errichtung einer Demenz und Pflege Wohngemeinschaft in Hagsbronn, Fl.-Nr. 1800 zu befürworten. Die Stadt Spalt beantragt eine Veränderung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen.
Einem damit verbundenen Bauleitverfahren wird unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Bauherren zugestimmt. Die Kosten für die Erschließung trägt ebenfalls der Bauherr.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Grundsatz der Errichtung einer Demenz und Pflege Wohngemeinschaft in Hagsbronn, Fl.-Nr. 1800 zu befürworten. Die Stadt Spalt beantragt eine Veränderung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen.
Einem damit verbundenen Bauleitverfahren wird unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Bauherren zugestimmt. Die Kosten für die Erschließung trägt ebenfalls der Bauherr.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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23. Dorferneuerung Wernfels - Auftragsvergabe - Neugestaltung Brunnenplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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beschließend
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23 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 04.05.2021 sowie 20.07.2021 hat der Sicherheits- und Sonderausschuss sowie der Stadtrat der Neugestaltung des Brunnenplatzes bereits sein Einvernehmen erteilt.
Die Maßnahme wurde nach VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Fünf Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Drei Firmen hatten mitgeteilt, aus Auslastungsgründen kein Angebot abgeben zu können. Das Leistungsverzeichnis wurde nachgerechnet und auf Ihre Richtigkeit geprüft. Zur Angebotseröffnung am 03.08.2021 lag der Stadt Spalt 1 Angebot vor.
Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
1. Bieter A: € 74.341,09
Die Maßnahme liegt i. M. 14% (€ 9.341,09) über den veranschlagten Kosten (€ 65.000,00) laut der Kostenrechnung vom 05.07.2021.
In der momentanen Marktsituation ist nicht zu erwarten, dass mit einer Aufhebung und Neuausschreibung ein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt werden kann. Weiter müssen die Arbeiten in den laufenden Ausbau der OD Wernfels, die derzeit ebenfalls durch die Firma A durchgeführt wird, integriert werden.
Firma A, ist als qualifizierte und leistungsfähige Bauunternehmung bekannt und ist bereits mit den Arbeiten des Ausbaus der OD Wernfels beauftragt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Auftrag Neugestaltung des Brunnenplatz / Neugestaltung Brunnenplatz an den Bieter Firma A vergeben wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Auftrag Neugestaltung des Brunnenplatz / Neugestaltung Brunnenplatz an den Bieter Firma A vergeben wird.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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24. Dorferneuerung Wernfels - Auftragsvergabe - Beleuchtung Brunnenplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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beschließend
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24 |
Sachverhalt
Vor der Angebotseinholung wurde die Dorfbevölkerung, der Seniorenbeirat sowie das Inklusionswerk e.V. über die Sinnhaftigkeit einer Beleuchtung auf dem Brunnenplatz einbezogen. Es sind zwar in den Bereichen Straßenlaternen vorhanden, jedoch führt eine dezente Ausleuchtung des Platzes mittels Pollerleuchten zu einer verbesserten Aufenthaltsqualität in
den Abendstunden, sowie zu einer besseren Sichtbarkeit für Fußgänger, welche den Platz betreten.
Die Variante C, Ausleuchtung mit konventionellem Anschluss an die Stromleitung der Straßenlaternen wurde bei Bieter C angefragt.
Bieter C bietet 2 Pollerleuchten mit einer Lichtausbeute von 10 W an. Zu den Kosten der Pollerleuchte von jeweils 690,00 € kommen Kabelverlegungskosten sowie andere Nebenkosten hinzu, womit Gesamtkosten von brutto 4.374,94 € entstehen würden. Die Variante mit Kabelverlegung ist von Seiten der Teilnehmergemeinschaft Wernfels nicht förderfähig.
Die Variante mit Solarleuchten ist nach Angabe der TG Wernfels förderfähig.
Hierzu wurden 5 Angebote bei Solarlampen-Herstellern angefordert. Zwei der Firmen bieten Pollerleuchten an.
Bieter B bietet eine kostengünstige Solarleuchte für netto 239,00 € - gesamt 568,82 € brutto - an. Die Leuchte hat jedoch nur 3,5 Watt und ist somit für die Maßnahme nach Meinung des Bauamtes ungeeignet.
Als wirtschaftlichstes Angebot wurde das Angebot Bieter A gewertet. Die Leuchten strahlen mit 15W den Platz flächig und ausreichend aus. Selbst bei schlechten Lichtverhältnissen ist eine Beleuchtung in den Abend- und frühen Nachtstunden gegeben. Das Lichtspektrum, wie von dem Inklusionswerk empfohlen, von 4000 K (kaltweiß) wird von keinem Hersteller angeboten. Zudem wirkt ein Licht mit 3000 K (warmweiß) für derartige Verwendung freundlicher und ist insektenschonender.
Bieter B hat ein Angebot von 2.932,16 € angegeben und ist nach Auswertung der wirtschaftlichste Anbieter für die 2 Pollerleuchten.
Referenzen wurden mit Radweg in Roth sowie Maffaiplatz Nürnberg angegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag der Beleuchtung mit 2 Pollerleuchten 15W an den Bieter A zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag der Beleuchtung mit 2 Pollerleuchten 15W an den Bieter A zu vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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25. Städtebauförderung; Freiflächenentsiegelung Schulhof, hier: Angebot für Beleuchtung der Wegezufahrt mit Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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|
25 |
Sachverhalt
Für die Wegebeleuchtung der künftigen Zufahrt zu dem Schulhofgelände wurde von der N-ERGIE ein Angebot für die Aufstellung von Beleuchtungsmasten und Lampen eingeholt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf brutto EUR 6.590,37, wobei Erdarbeiten zusätzlich durch den Auftraggeber, in diesem Fall durch die Stadt Spalt, noch ergänzend anfallen.
Die notwendige Masthöhe mit 6,5 Metern ist für die Ausleuchtung notwendig. Aufgrund der langen Vorlaufzeit hinsichtlich der Bestellung und der notwendigen Beleuchtung in diesem Bereich, die jedoch grundsätzlich mit einer Leitungsreduzierung von 6 Stunden auf 50 % vorzusehen ist, sollte eine Auftragsvergabe erfolgen.
Alternativ dazu prüft die Verwaltung noch, ob auch Solareinzelleuchten für eine ausreichende Beleuchtung des Weges aufgestellt werden können.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass das Angebot der N-ERGIE netz vom 28.07.2021 für die Beleuchtung der Zufahrt zum Schulhof zum Angebotspreis von brutto EUR 6.590,37 beauftragt wird. Gleichzeitig soll die Ganznachtbeleuchtung mit einer Leistungsreduzierung von 6 Stunden auf 50 % erfolgen. Alternativ sollte die Verwaltung jedoch auch die Ausleuchtung mit Solarbeleuchtungsmasten prüfen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass das Angebot der N-ERGIE netz vom 28.07.2021 für die Beleuchtung der Zufahrt zum Schulhof zum Angebotspreis von brutto EUR 6.590,37 beauftragt wird. Gleichzeitig soll die Ganznachtbeleuchtung mit einer Leistungsreduzierung von 6 Stunden auf 50 % erfolgen. Alternativ sollte die Verwaltung jedoch auch die Ausleuchtung mit Solarbeleuchtungsmasten prüfen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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26. Grundstücksangelegenheiten: Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts i. S. Kaufvertrag URNr. R 630/2021 v. 08.06.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
|
|
26 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Spalt wurde über die Grundstücksangelegenheit zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes i.S. Kaufvertrag UR-Nr. R 630/2021 v. 08.06.2021 in der Sitzung am 13.07.2021 bereits informiert und in Kenntnis gesetzt.
Es wurde beschlossen, dass sich die Fraktionen /Gruppierungen nochmals beraten und bis zur heutigen Sitzung eine Entscheidung treffen.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er vom Vorkaufsrecht URNr. R 630/2021 vom 10.06.2021, Notare Lars Liebing, Sandra Reuter, Schwabach in Bezug auf den Kaufvertragsfall Fl. Nrn. 197, 257, 259, 265, 348, 367, Gem. Enderndorf, Kenntnis genommen hat.
- Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er das Vorkaufsrecht ausübt.
Beschluss
- ,. Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er vom Vorkaufsrecht URNr. R 630/2021 vom 10.06.2021, Notare Lars Liebing, Sandra Reuter, Schwabach in Bezug auf den Kaufvertragsfall Fl. Nrn. 197, 257, 259, 265, 348, 367, Gem. Enderndorf, Kenntnis genommen hat.
- Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er das Vorkaufsrecht ausübt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
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27. Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem BauGB Kaufvertrag M895/2021 v. 27.05.2021 - Grundstücksangelegenheit Wechsler /Engelhard GbR - Dringlichkeitsentscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
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|
27 |
Sachverhalt
Die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, weil die 2-Monatsfrist, in der das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, keine Beschlussfassung durch den Stadtrat mehr ermöglicht hat.
Das Vorkaufsrecht wird deswegen ausgeübt, weil öffentliche Interessen der Stadt Spalt bzw. des Kommunalunternehmens Spalt, Anstalt des öffentlichen Rechts, in Bezug auf die Verlegung einer Abwasserleitung für das öffentliche Abwassernetz des Kommunalunternehmens Spalt mit Anschluss des Baugebietes „Maierhof“ durch das Grundstück Fl.-Nr. 1196/31 Gem. Spalt zwingend erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt stimmt der Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO, zur Ausübung des Vorkaufrechts der Kaufvertragsurkunde M 895/2021 vom 27.05.2021, Fl.-Nr. 1196/31 Gem. Spalt, Grundstücksangelegenheit Georg Wechsler /Engelhard GbR, zu.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt stimmt der Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO, zur Ausübung des Vorkaufrechts der Kaufvertragsurkunde M 895/2021 vom 27.05.2021, Fl.-Nr. 1196/31 Gem. Spalt, Grundstücksangelegenheit Georg Wechsler /Engelhard GbR, zu.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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28. Ausbau der Ortsdurchfahrt Schnittling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
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|
28 |
Sachverhalt
Aufgrund des baulichen Zustandes der RH 6 Ortsdurchfahrt Schnittling hat die Tiefbauverwaltung des Landkreises Roth mit der Tiefbauverwaltung des städtischen Bauamtes Spalt Erstgespräche zur Realisierung eines Ausbaus der RH 6 OD Schnittling geführt. Der Ausbauplan der Tiefbauverwaltung des Landkreises Roth wird derzeit für die nächsten Jahre erstellt. Deshalb sollte eine Entscheidung getroffen werden, ob die Stadt Spalt ein Interesse an einem Ausbau mit Gehwegen hat.
Besteht kein Interesse, wird nur die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Schnittling als Unterhaltungsmaßnahme erneuert. Damit wäre ein Ausbau der Ortsdurchfahrt über längere Zeit nicht mehr gegeben.
In den Bürgerversammlungen sowie Bürgergesprächen war von den Schnittlinger Bürger die Meinung vertreten, eine bessere Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt sowie bei den Ortseingängen Schnittling zu realisieren.
Dies betrifft sowohl einen Gehwegbau als auch einen Fahrbahnteiler an beiden Ortsenden.
Herr Fenzel vom städtischen Bauamt hat eine Kostenschätzung zur Errichtung eines Gehweges mit anteiligen und zuschussfähigen Kosten erstellt. Die Gesamtkosten sind nach derzeitigem Stand mit ca. 322.000,00 € einzuschätzen. Der Kostenanteil, der bei der Stadt Spalt verbleibt, wäre ca. 150.000,00 €. Die Maßnahme ist im Finanzplan der Stadt Spalt nicht enthalten.
Vor 40 Jahren hat man bei der Flur- und Dorferneuerung in Fünfbronn/Schnittling auf Gehwege verzichtet. Aufgrund des größeren Fahrzeugverkehrs und der Geschwindigkeitsproblematik sind Verkehrssicherheitsmaßnahmen von der Stadt Spalt nun ernsthaft zu prüfen. Eine Umsetzung wird von der Verwaltung vorgeschlagen.
Die Versorgungsleitungen /Abwasser sind grundsätzlich auf aktuellen Stand gebracht worden. Mit dem Personal des KU, Bernhard Eckerlein wurde nochmals vereinbart, eine Überprüfung durchzuführen.
Die Breitbandversorgung im Ortsteil Schnittling ist abgeschlossen. Bei einem Vollausbau mit Anlegung eines einseitigen Gehweges ist nun eine Entscheidung des Stadtrates für den Landkreis sinnvoll. Die voraussichtlichen Kosten für den Gehwegausbau wurden ermittelt. Eine Abfrage beim Zweckverband Reckenberg-Gruppe Gunzenhausen ist noch vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Landkreis Roth, als Träger der RH 6, Ortsdurchfahrt Schnittling wird darüber informiert, dass die Stadt Spalt Interesse an einem Ausbau mit Gehweg hat. Es soll deshalb nicht nur die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Schnittling vom Landkreis als Unterhaltungsmaßnahme durchgeführt werden. Der Ausbau könnte im Jahr 2023 /2024 realistisch umgesetzt werden.
Die Vorarbeiten, die noch durchzuführen sind und die Prüfungen bzgl. der Leitungen sollen zügig angegangen werden. Die Grundstücksverhältnisse sind grob überprüft worden. Nur an zwei Stellen gibt es größeren Klärungsbedarf. Ein Verkauf von Grundstücken bei der Ortsdurchfahrt erfolgt derzeit nicht. Fahrbahnteiler sind bei beiden Ortsausgängen zu prüfen.
Berücksichtigt wurde der Umsetzungstermin mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt.
Der Stadtrat beantragt einen Ausbau der RH 6 OD Schnittling mit Gehweg und Fahrbahnteilung.
Beschluss
Der Landkreis Roth, als Träger der RH 6, Ortsdurchfahrt Schnittling wird darüber informiert, dass die Stadt Spalt Interesse an einem Ausbau mit Gehweg hat. Es soll deshalb nicht nur die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Schnittling vom Landkreis als Unterhaltungsmaßnahme durchgeführt werden. Der Ausbau könnte im Jahr 2023 /2024 realistisch umgesetzt werden.
Die Vorarbeiten, die noch durchzuführen sind und die Prüfungen bzgl. der Leitungen sollen zügig angegangen werden. Die Grundstücksverhältnisse sind grob überprüft worden. Nur an zwei Stellen gibt es größeren Klärungsbedarf. Ein Verkauf von Grundstücken bei der Ortsdurchfahrt erfolgt derzeit nicht. Fahrbahnteiler sind bei beiden Ortsausgängen zu prüfen.
Berücksichtigt wurde der Umsetzungstermin mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt.
Der Stadtrat beantragt einen Ausbau der RH 6 OD Schnittling mit Gehweg und Fahrbahnteilung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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29. Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
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29 |
Sachverhalt
Die Stadt Spalt war eine der 8 Gemeinden, die 2014 das erste Seniorenpolitische Gesamtkonzept durchgeführt hat. 2019 ergab sich eine weitere Möglichkeit, das Seniorenpolitisches Gesamtkonzept fortzuschreiben. Auch daran hat sich die Stadt Spalt beteiligt. Es wurden Seniorenzukunftswerkstätten durchgeführt. Im November 2019 erfolgte ein Workshop unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung Bayern. Die Ergebnisse sind in der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes im Landkreis Roth eingeflossen.
Die Fortschreibung wurde aufgeteilt in:
Teil 1 – Handlungsfelder mit Maßnahmenempfehlungen
Teil 2 – Ergebnis über Bestanderhebung Pflege und Pflegebedarfsplanung
Teil 3 – Ergebnisse der Zukunftswerkstätten und Expertengespräche.
Im Juli wurde das Seniorenpolitische Gesamtkonzept des Landkreises (10 Gemeinden) dem Ausschuss für Senioren, Soziales sowie dem Kreistag vorgestellt.
Es wurden die Stärken der Kommunen und die Besonderheiten für die beteiligten Gemeinden dargestellt.
Für Spalt wurde festgestellt:
Vielfältige Angebote und Veranstaltungen unterschiedlicher Akteure auch Bewegung/Sport. Gute Strukturen und Betreuung durch Pflegeheim, Tagespflege, Sozialstation, Krankenpflegeverein, Betreutes Wohnen, Nachbarschaftshilfe ect.
Als Vorschläge, Ideen und Maßnahmen sowie Handlungsbedarf wurde für Spalt vermerkt:
- Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und Anbindung an die Kernstadt.
- Rufbus/Ruftaxi
Fahrradfreundlichkeit der Kommune muss gefördert werden
Sicherheit im Verkehr fördern
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum /Barrierefreiheit von Geschäften/öffentlichen Gebäuden
Einkaufsmöglichkeiten fehlen oder werden als nicht ausreichend eingeschätzt
Treffpunkte für offene Treffen und Veranstaltungen schaffen
Nachbarschaftshilfe aufbauen bzw. weiterentwickeln
Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinde verbessern und stärken (z.B. zwischen Seniorenbeirat und Vereinen)
Mehr Wohnungen Senioren*innen vor allem kleine Wohnungen (barrierefrei und bezahlbar)
Bessere Nutzung von vorhandenem Wohnraum
Alternative Wohnangebot für Senioren*innen schaffen (neue Wohnmodelle)
Die Ergebnisse der Videokonferenz Pflege und Betreuung und pflegende Angehörige für die Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes war vor allem die Personalsituation im Pflegebereich, dies betrifft auch die ambulante Pflege, Barrierefreiheit, Veranstaltungs- und öffentlich Gebäude, inkl. Zugang zu diesen, Informationen zu Veranstaltungen, digitale Medien, ehrenamtliche Möglichkeiten auch im Sport und Kulturbereich für Senioren /bürgerschaftliches Engagement, Nachfrage nach Fahrdiensten und praktische Hilfen.
Der Seniorenbeirat hat von den Ergebnissen und der Fortschreibung Informationsmaterial und Kenntnis erhalten.
Die Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Roth liegt digital noch nicht vor. Es wurde zugesagt, dass das Landratsamt die Unterlagen im Portal einstellt. Bisher ist dies noch nicht erfolgt. Deshalb sind die Unterlagen nur als Sitzungsanlagen einsehbar.
Die Stadt Spalt wird mit dem Seniorenbeirat und den Anbietern im Seniorenbereich, Seniorenheim, Demenzstationsanbieter, Sozialstation die Handlungsfelder der Stadt Spalt besprechen.
In den aktuellen Maßnahmen Hopfenhallenareal und Ortsdurchfahrt Spalt werden die Handlungsempfehlungen, vor allem Sicherheit, Verkehr, Barrierefreiheit im Wohnen und öffentlichen Bereich mitberücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt nimmt von der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Roth, Handlungsempfehlungen Stadt Spalt Kenntnis. Er wurde auf die Handlungsfelder mit Maßnahmenempfehlungen, Bestandserhebungen, Pflege und Pflegebedarfsplanung sowie Ergebnisse der Zukunftswerkstätten und der Expertengespräche informiert und in Kenntnis gesetzt.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt nimmt von der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Roth, Handlungsempfehlungen Stadt Spalt Kenntnis. Er wurde auf die Handlungsfelder mit Maßnahmenempfehlungen, Bestandserhebungen, Pflege und Pflegebedarfsplanung sowie Ergebnisse der Zukunftswerkstätten und der Expertengespräche informiert und in Kenntnis gesetzt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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30. Internet - Ortsteil Untererlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
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30 |
Sachverhalt
Der Breitbandausbau der Stadt Spalt wurde in einem großen Verfahren, für die Gesamtgemeinde, bis auf den Ortsteil Untererlbach abgeschlossen. Der Ortsteil Untererlbach soll über das Höfeprogramm realisiert werden. Die Programmanmeldung mit Machbarkeitsstudie muss nochmals mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung abgesprochen werden.
Es wird damit gerechnet, dass die Umsetzung noch zwei bis drei Jahre dauert.
Neben der Nutzung von Mobilfunk könnte Internet über Satelliten eine Alternative darstellen um kurzfristig Zugang zu höheren Bandbreiten zu erhalten.
Dies ist ein überschaubarer Aufwand. Mit der Firma RMS, Karl Zeiner aus Wernfels wäre eine Möglichkeit gegeben, einen Empfang von Internet bis zu 100.000 Kb zu ermöglichen.
Eine unbürokratische Entscheidung sollte erfolgen. Die Kostenverteilung könnte man sich derart vorstellen, dass die Einmalkosten die Stadt Spalt übernimmt. Dies sind gesamt brutto 3.962,70 €. Für die laufenden Kosten sind die angebundenen Teilnehmer verantwortlich. Auch die monatlichen Kosten für jeden angebundenen Teilnehmer müssen durch die Nutzer abgedeckt werden.
Das Angebot der Kosten für die Relaisstation in Untererlbach wurden nochmals aktualisiert und geprüft. Die Installation des Senders sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen werden nicht 1.200,00 €, sondern 3.962,70 € betragen.
Aufgrund der Situation Home-Office und Homeschooling schlägt die Verwaltung vor, dass der Stadtrat die einmaligen Kosten für die Errichtung der Relaisstation in Untererlbach übernimmt. Die laufenden Kosten für die Nutzer sind von den Teilnehmern abzudecken.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt stimmt der Errichtung der Relaisstation in Untererlbach für eine bessere Internetversorgung zu. Die Kostenaufstellung beträgt, aufgrund des Angebotes vom 05.08.2021 3.962,70 €. Die laufenden Kosten sind vom angebundenen Teilnehmer zu tragen.
Trotzdem sollte die Stadt Spalt nochmals über das Höfeprogramm eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines Internets durchführen. Es wird damit gerechnet, dass die Vorlaufzeit mind. 2 Jahre /3 Jahre (mit Berücksichtigung des Ausbaus) dauern wird.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt stimmt der Errichtung der Relaisstation in Untererlbach für eine bessere Internetversorgung zu. Die Kostenaufstellung beträgt, aufgrund des Angebotes vom 05.08.2021 3.962,70 €. Die laufenden Kosten sind vom angebundenen Teilnehmer zu tragen.
Trotzdem sollte die Stadt Spalt nochmals über das Höfeprogramm eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines Internets durchführen. Es wird damit gerechnet, dass die Vorlaufzeit mind. 2 Jahre /3 Jahre (mit Berücksichtigung des Ausbaus) dauern wird.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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31. Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20/16
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
|
ö
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31 |
Sachverhalt
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 20/16
Ersetzt werden soll ein LF-16/12 aus dem Jahr 1979.
Das Fahrzeug verliert Flüssigkeit (Öle und Bremsflüssigkeit) und muss laufend repariert werden.
Das Löschgruppenfahrzeug kann nur noch mit erheblichem Aufwand einsatzfähig gehalten werden.
Das Auto ist über 41 Jahre alt und muss ersetzt werden.
Das Fahrzeug trägt den zweiten Rettungssatz und ist somit zwingend notwendig.
Eine 1:1 Beschaffung wird durch den Kreisbrandrat befürwortet. (Stellungnahme liegt bei)
Die Anschaffung wird 3 bis 3 ½ Jahr dauern, da alleine die Lieferzeiten für Fahrgestell und Aufbau bei derzeit über 2 Jahre liegen.
Die geschätzten Kosten für das Fahrzeug liegen bei ca. 450.000€
Gefördert wird das Fahrzeug mit einer Summe von 125.000€ vom Freistaat Bayern
Denkbar wäre die Anschaffung eines Vorführfahrzeugs, für dieses kann bei den entsprechenden Rahmenbedingungen, ebenfalls die Förderung beantragt werden.
Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Europaweite öffentliche Ausschreibung für das Feuerwehrfahrzeug würde durch die Feuerwehr und die Verwaltung durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Beschaffung eines HLF 20/16 als Ersatz für das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 aus dem Jahr 1979 als Neu- oder Vorführfahrzeug.
Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag für das HLF 20/16 zu stellen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Beschaffung eines HLF 20/16 als Ersatz für das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 aus dem Jahr 1979 als Neu- oder Vorführfahrzeug.
Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag für das HLF 20/16 zu stellen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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32. Ersatzbeschaffung MZF nach Verkehrsunfall
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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32 |
Sachverhalt
Am Freitag den 30.07.2021 wurde das Mehrzweckfahrzeug der Stadt Spalt während einer Alarmfahrt in einen Verkehrsunfall verwickelt. Das Mehrzweckfahrzeug ist aufgrund des Unfalls nicht mehr Einsatzfähig und nicht mehr Verkehrssicher.
Laut Gutachten wurde eine Schadenshöhe von 18.957,79€ ermittelt.
Wobei dies nicht die gesamte Schadenshöhe ist, da die Schadenssumme 130% des Restwerts übersteigt und dadurch die Kostenermittlung abgebrochen wurde.
Der Restwert des Fahrzeugs wurde mit 1.600€ beziffert und der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) mit 5.500€
Das Fahrzeug ist Baujahr 1995, Km Stand 65411.
Eine Reparatur ist aufgrund der Schadenshöhe und des Alters des Fahrzeugs nicht wirtschaftlich.
Von der Verwaltung eingeholte Angebote für Neufahrzeuge liegen zwischen 71.000€ und 84.000€
je nach Fahrzeughersteller.
Gebrauchtfahrzeuge in der Ausbauweise Mehrzweckfahrzeug / Bayern konnten in den einschlägigen Internetportalen keine gefunden werden.
Ein Förderantrag in Höhe von 16.300€ für ein Neufahrzeug kann bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs als Neufahrzeug.
Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien zu stellen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs als Neufahrzeug.
Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien zu stellen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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33. Vergabe Feuerwehr Jahresbeschaffung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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33 |
Sachverhalt
Von der Verwaltung wurden 4 Angebote von Händlern für Feuerwehrbedarf eingeholt und ausgewertet.
Bieter D hat hierbei kein Angebot abgegeben.
Die Bieter C und B haben nur unvollständige Angebote eingereicht.
Lediglich Bieter A hat ein vollständiges Angebot unterbreitet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot von Bieter A zu einem Preis von 26.295,02€ zu beauftragen.
Die Haushaltsmittel sind einzustellen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot von Bieter A zu einem Preis von 26.295,02€ zu beauftragen.
Die Haushaltsmittel sind einzustellen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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34. Sachstandsbericht Nahwärmeversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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34 |
Sachverhalt
Die Firma Enerpipe haben in der Informationsversammlung am 28.07.2021 den zahlreichen anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Interesse für das Nahwärmenetz haben, das Projekt erläutert. Es waren 60 Bürgerinnen und Bürger anwesend.
In einem Vortrag hat die Firma Enerpipe das Projekt erklärt, warum Nahwärme ein Vorteil wäre, was in ihrem Keller passiert und die Kostenvergleiche mit anderen Energieträgern dargestellt.
Geklärt wurde vor allem der Zeitplan. Bis Mitte 2023 soll das Nahwärmenetz umgesetzt werden. Eine Umsetzung des Netzes wird erfolgen.
Es wurde nochmals ein 2. Aufruf zur Beteiligung am Nahwärmenetz herausgegeben. Je mehr private Gebäudeeigentümer*innen daran teilnehmen umso wirtschaftlicher wird das Netz. Im 2. Aufruf wurde vom Arbeitskreisvorsitzenden Jörg Stroh nochmals das Ergebnis der Planungsbüros über die technische Realisierbarkeit dargestellt.
Der Anschluss eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses an das Nahwärmenetz wird einmalig 8.900,00 € kosten, Bezuschussung von 45%. Die Kosten beinhalten die komplette Technik um die Wärme ins Haus zu bringen. Die verbrauchsunabhängige Grundgebühr wird 30,00 €/Monat kosten. Der Wärmepreis wird bei ca. 7 bis 8 Cent/kWh liegen. Der Vergleich mit anderen Heizungstypen wie Holz oder Öl zeigt, dass die Nahwärme nicht nur umweltfreundlicher ist, sondern auch günstiger.
Der 2. Aufruf richtet sich an die Gebäudeeigentümer, die den Erhebungsbogen noch nicht abgegeben haben. Nach der Abgabe erfolgt Ende September/Anfang Oktober durch die Firma Enerpipe eine endgültige wirtschaftliche Berechnung.
Die Fragen des Trägers und des Standortes des Heizwerkes werden vom Stadtrat nochmals geprüft. Bis Ende Oktober sollen die Grundvoraussetzungen geklärt sein.
Als Anlage erfolgt die Präsentation der Firma Enerpipe vom 28.07.2021.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen vom Sachstandsbericht Kenntnis.
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35. Finanzcontrolling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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35 |
Sachverhalt
TOP: Finanzcontrolling
Sachbearbeiter: Robert Nolte
Sitzungsbezeichnung: Sitzung des Stadtrates
Sitzungsdatum: 16.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Gremiumsbezeichnung: Stadtrat
Sachverhalt:
Im Rahmen des Finanzcontrollings wurden die Steueranteile (Einkommensteuer, Einkommensteuerersatz, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und sonstige Verbuchungen) mit der Abrechnung des 2. Quartals 2021 tabellarisch erfasst.
- Gesamthaushalt
Der Gesamthaushalt ergibt bei den Einnahmen ein kumuliertes Ist von 11.998.659,00 € (Haushaltsansatz: 17.044.300,00 €).
Bei den Ausgaben 11.011.807,00 € (Haushaltsansatz: 17.044.300,00 €).
Insgesamt ist derzeit ein kumuliertes Defizit in Höhe von -986.852 € festzustellen.
Im Vermögenshaushalt ergeben sich bei den Einnahmen, nach dem kumulierten Ist 303.167,00 € (Haushaltsansatz 7.024.500,00 €).
Bei den Ausgaben 712.066,00 € (Haushaltsansatz 7.024.500,00 €).
Saldo: - 408.899,00 €.
Im Verwaltungshaushalt ergeben sich beim kumulierten Ist Einnahmen 4.339.943,00 € (Hausansatz: 10.019.860,00 €).
Bei den Ausgaben 4.125.785,00 € (Haushaltsansatz: 10.019.800,00 €)
Überschuss des Verwaltungshaushaltes: 214.158,00 €
Der Stadtrat Spalt nimmt vom Finanzcontrolling und dem überarbeiteten Finanzbericht vom 30.07.2021 Kenntnis.
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36. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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informativ
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36 |
Sachverhalt
Folgende Mitteilungen werden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben:
- Förderprogramm für mobile Luftreinigungsanlagen u.a. in Schulen und Kitas;
Vergaberechtliche Aspekte,
Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration vom 11.07.2021
Das zuständige Fachministerium hat in Abstimmung mit weiteren Ministerien die vergaberechtlichen Optionen bei einer vorgezogenen Beschaffung von Belüftungsgeräten festgehalten .
Die Ergebnisse zur Anpassung von Auftragsvergaben an das Vergaberecht sind durchaus bemerkenswert, zeigt jedoch auch, dass ein gewisses Risiko bei dem Auftragnehmern, in diesem Fall bei den Kommunen verbleiben wird.
Insbesondere wäre offen, welche Entscheidung von den Gerichten getroffen wird, bei einem Klageverfahren eines nicht berücksichtigten Auftragnehmers. Der jetzt aufgezeigte Weg ist somit durchaus mit Risiken verbunden. Die Anwendung wird letztendlich den Kommunen in eigener Zuständigkeit überlassen.
Veröffentlichung Fundstelle 13/2021, allgemeine Kommunalangelegenheiten, Stellungnahme des Bayerischen Staatsministerium des Innern zu diversen kommunalrechtlichen Fragen,
Sanierung „Luberhaus“ Herrengasse 12,
Am 01.04.2021 wurde festgestellt, dass das Dach des „Luberhaus“ Herrengasse 12, insgesamt in einem sehr schlechten Zustand ist.
Von Seiten der Firma Franz Hausmann kann nicht sichergestellt werden, dass kleinteile des Daches auf öffentlichen Verkehrsraum abfallen.
Zur Sicherung des öffentlichen Verkehrsraum wurde ein Schutzgerüst durch die Firma Langer aufgebaut.
Die Herstellkosten belaufen sich auf ca. 4.500,00 € Netto.
Die Gerüstmiete ab der 5. Standwoche beträgt 156,80 €/ Woche Netto.
Betreff: Sanierung „Rathaus“ Herrengasse 10,
Am Montag den 02.08.2021 wurde das Bauamt informiert, dass auf der Rückseite des Rathauses Dachziegel vom Dach gefallen sind.
Das Bauamt beauftrage die Firma Franz Hausmann das Dach auf Schäden zu überprüfen und die Schadhaften und fehlenden Dachziegel zu ersetzen.
Ferner wurde besprochen, an den Schneefanggittern Bretter zu befestigen welche die abfallenden Ziegel aufhalten sollen.
Spalt, den 06.08.2021
Bernhard Fenzel
Verbundausschusssitzung am 08.07.2021 – Klassenbildungen
Die Klassenbildung wurde im Juli für die Schulen Spalt und Abenberg im Verbund besprochen.
Für die Mittelschule bedeutet der Schulaustausch Abenberg /Spalt folgendes:
Im Schuljahr 2021 /2022 Abenberg
Klasse 5 – 25 Schüler
Klasse 6 – 22 Schüler
Klasse 7 – 19 Schüler in Spalt
Klasse 8 – 24 Schüler in Spalt
Klasse 9 – 23 Schüler in Spalt.
Es werden in der Mittelschule 66 Schüler beschult, in drei Klassen /Ganztagesklassen.
Der Schulstandort Büchenbach kann nicht beschult werden. Es erfolgt keine Klassenbildung aufgrund fehlender Schüler /fehlende Stunden.
Umgestaltung Schulhof
Der Baubeginn des Schulhofes erfolgt nun endgültig Anfang September. Die Begründung von Problemen bei der Materialbeschaffung wurde von der Firma Biedenbacher am 29.07.2021 dargestellt. Darüber hinaus wurde vor allem die Problematik Untergrund und Offenlegung angesprochen. Es würde auch der Stadt Spalt keine Vorteile geben, wenn der Unterbau eine Woche brach liegt und den Regen ausgesetzt ist.
Die Firma Biedenbacher hat zugesagt, an einem Stück die Baumaßnahme Anfang September durchführen.
Errichtung der Kindertagesstätte in Modulbauweise
Der Bauablauf der Kindertagesstätte wird vom städtischen Bauamt und dem Architekturbüro Bräutigam intensiv abgesprochen. Das Bauvorhaben befindet sich in der Ausführungsphase des Modulbaus. Die Firma Algeko setzt die Maßnahmen bisher zeitlich, wie geplant um. Probleme gibt es vor allem bei der Lieferung von Türen im Normalbereich sowie bei den Brandschutztüren.
Das Architekturbüro Bräutigam wurde dringend darauf hingewiesen, die Vergaben für Inneneinrichtung und Galabau durchzuführen. Das LV für die Küche ist verschickt worden, das LV für den Galabau wurde vorbereitet. Es erfolgen Absprachen noch mit dem städtischen Bauamt und die LV’s sollen noch in dieser Woche vergeben werden.
Einzelne Lose der Inneneinrichtung können noch im September vergeben werden.
Es erfolgt noch die Umsetzung der Dachbegrünung. Hier werden Angebote abgeklärt. Eine Entscheidung soll noch im September erfolgen.
Es wurde vereinbart, mit der Firma Algeko die Dachbegrünung umzusetzen, damit keine Schnittstellen zu einer weiteren Firma Kosten und Zeitaufwand haben. Die Kosten werden mit dem städtischen Bauamt geprüft.
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37. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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informativ
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37 |
Sachverhalt
Es aus den Reihen der Stadtratsmitglieder wird angesprochen, dass ein Anhänger schon seit längerem den Parkplatz am Kreisverkehr blockiert. Es wird angeregt eine Parkbegrenzung anzubringen.
Die Jugendbeauftragte des Stadtrates haben zusammen mit Nina Selz einen Beitrag zum Ferienprogramm in Form einer Stadtrally geliefert.
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38. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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28. Sitzung des Stadtrates
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24.08.2021
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ö
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informativ
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38 |
Sachverhalt
Aus den Reihen der Bürgerschaft wird nachgefragt, wie der Sachstand zur Erneuerung des Straßenbelages der OD Wasserzell ist.
Der Vorsitzende antwortet dahingehend, dass Gespräche mit dem zuständigen Straßenbauamt Nürnberg geführt wurden und eine Bearbeitung ansteht.
Von einem Schnittlinger Bürger wurde der Ausbau der OD sehr begrüßt, jedoch sieht er die Wartezeit bis 2023 sehr kritisch. Eine Verkehrsmessung hatte ergeben, dass 70 Prozent der Kraftfahrer zu schnell durchs Dorf fahren.
Datenstand vom 15.09.2021 12:59 Uhr