Datum: 21.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.08.2021
11 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
12 TEKTUR - Bauantrag Einbau von Lagerflächen und Herstellung weiterer Fluchtwege, Fl.Nr. 1325/15 Gmk. Großweingarten, Gewerbepark Hügelmühle 30
13 Beteiligung der TÖB's gem. §4 Abs. 2 BauGB, §2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung Bebauungsplan "Schelmhecke", Markt Pleinfeld
14 Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 68 "Pleinfelder Straße Nord", Gemeinde Georgensgmünd
15 Anfrage aus der Bürgerschaft - Änderung des Flächennutzungsplanes und Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet, Gemarkung Wernfels
16 Verkehrsanlagen Auftragsvergabe - Anschaffung von mobilen Beleuchtungseinheiten
17 Schulgebäude, Ausfall der Heizanlage - Ersatzbeschaffung u. außerplanmäßige Haushaltsmittelbereitstellung
18 Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO Beleuchtung Schulhof
19 TEKTUR - Abbruch eines Satteldaches am Anbau eines Wohnhauses und stattdessen Errichtung eines Balkons, Fl.Nr. 90/3 Gmk. Großweingarten, Dorfstraße 1
20 Antrag auf Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 DSchG - Wechsel Dachbodenfenster und Verblechung Kamin, Fl.Nr. 141 Gmk. Spalt, Hauptstraße 10
21 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung - Erweiterung des bestehenden Rinderlaufstalles in zwei Bauabschnitten, Errichtung einer Güllegrube; Fl.Nr. 1758 Gmk. Großweingarten
22 Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widerruf der Bestellung der Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Spalt von Frau Kathrin Meyer
23 Vollzug der GO - hier: Erlass einer Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung-STS)
24 Mitteilung
25 Anfragen
26 Frageviertelstunde

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10. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 24.08.2021 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 24.08.2021 – öffentlicher Teil.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö informativ 11
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12. TEKTUR - Bauantrag Einbau von Lagerflächen und Herstellung weiterer Fluchtwege, Fl.Nr. 1325/15 Gmk. Großweingarten, Gewerbepark Hügelmühle 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauherr:                CEMEC Holding GmbH, Gewerbepark Hügelmühle 30, 91174 Spalt 

Baugrundstück:        Gewerbepark Hügelmühle 30, Fl.Nr. 1325/15 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Einbau von Lagerflächen und Herstellung weiterer Fluchtwege 

Antragsnummer:        58/21

Auf dem Flurstück 1325/15 der Gemarkung Großweingarten wurde von der Firma CEMEC Holding GmbH in Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von Lagerflächen und Herstellung weiterer Fluchtwege gestellt. 

Das Bauvorhaben „Erweiterung der Firma CEMEC“ war bereits in der Stadtratssitzung im Jahr 2014.
Gemäß den vorliegenden Plänen soll in den Räumlichkeiten der Erweiterung eine Lagerbühne eingebaut werden. Des Weiteren werden Rettungswege aus einer Stahlkonstruktion an die Fassade angebaut.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauung- und Grünordnungsplan „Hügelmühle“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Die Baugrenzen sind gemäß Bebauungsplan klar vorgegeben.
Die Stahlkonstruktion der Fluchtwege soll die Baugrenze im Süden und Westen leicht überschreiten. 


Der entsprechende Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt bei. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Gewerbegebiet.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein. 

Die Stellplätze können gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen werden. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von CEMEC Holding GmbH, Gewerbepark Hügelmühle 30, 91174 Spalt, zum Einbau von Lagerflächen und Herstellung weiterer Fluchtwege auf dem Flurstück 1325/15 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von CEMEC Holding GmbH, Gewerbepark Hügelmühle 30, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Rettungswege, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Bauantrag von CEMEC Holding GmbH, Gewerbepark Hügelmühle 30, 91174 Spalt, zum Einbau von Lagerflächen und Herstellung weiterer Fluchtwege auf dem Flurstück 1325/15 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung des Bebauungsplanes von CEMEC Holding GmbH, Gewerbepark Hügelmühle 30, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Rettungswege, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Beteiligung der TÖB's gem. §4 Abs. 2 BauGB, §2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung Bebauungsplan "Schelmhecke", Markt Pleinfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Pleinfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Entwurf der 4. Änderung in der öffentlichen Sitzung am 28.01.2021 gebilligt.

Anlass der 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ ist der Betrieb einer Kindertageseinrichtung auf der Fl. Nr. 411/369 Gemarkung Pleinfeld.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ der Gemeinde Pleinfeld berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 15. November 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 13.10.2021 bis einschließlich 15.11.2021 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Gegen die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ der Gemeinde Pleinfeld in der aktuellen Fassung vom 27.07.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ der Gemeinde Pleinfeld in der aktuellen Fassung vom 27.07.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 68 "Pleinfelder Straße Nord", Gemeinde Georgensgmünd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Georgensgmünd hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Pleinfelder Straße Nord“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, beschlossen.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Pleinfelder Straße Nord“ der Gemeinde Georgensgmünd berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 12. Oktober 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit bis einschließlich 12.10.2021 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Pleinfelder Straße Nord“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 20.08.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Pleinfelder Straße Nord“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 20.08.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Anfrage aus der Bürgerschaft - Änderung des Flächennutzungsplanes und Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet, Gemarkung Wernfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Flurstück 39 der Gemarkung Wernfels befindet sich aktuell gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan zum Teil im allgemeinen Wohngebiet und zum Teil im Grünland mit Sondernutzung Spielplatz.
Das Flurstück erstreckt sich über ca. 8117m².

Ein Bebauungsplan liegt aktuell in diesem Bereich noch nicht vor.

Aktuell wird das Flurstück als Lagerplatz im Zusammenhang mit der Dorferneuerung Wernfels genutzt. 

Durch die stetige Nachfrage an Wohnraum im Gemeindegebiet Spalt würde der Eigentümer, Herr Wechsler, gerne Wohnraum auf einem Flurstück entstehen lassen. 

Dies ist nur unter der Voraussetzung einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.  

In der Anlage wird ein erster Entwurf einer möglichen Bebauung vorgestellt.

Es sollte ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, ob weiteres Bauland im Rahmen eines Investorenmodells im Ortsteil Wernfels gewünscht ist, oder ob künftiges Bauland durch die Stadt Spalt erschlossen werden soll. 

Bei dem folgenden Beschluss handelt es sich lediglich um den Grundsatzbeschluss einer weiteren Bebauung im Investorenmodell.
Ein Aufstellungsbeschluss des Bauleitverfahrens würde in einer späteren Stadtratssitzung gefasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Grundsatzbeschluss zur Bebauung des Flurstückes 39 der Gemarkung Wernfels im Rahmen eines Investorenmodelles wird gefasst/nicht gefasst. 
Die Verwaltung wird beauftrag die weiteren Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes im gewählten Modell vorzubereiten.

Beschluss

Der Grundsatzbeschluss zur Bebauung des Flurstückes 1150 der Gemarkung Wernfels im Rahmen eines Investorenmodelles wird nicht gefasst. 
Die Verwaltung wird beauftrag die weiteren Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes im gewählten Modell vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Verkehrsanlagen Auftragsvergabe - Anschaffung von mobilen Beleuchtungseinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Aufgrund der Baumaßnahmen im Schulhof / Spalatinschule Spalt können die Vereine, voraussichtlich bis Ende des Jahres, nicht mehr über den Pausenhof in die Turnhalle gelangen. Der Zugang erfolgt über einen nicht befestigten Notweg von der Dr.-von-Bangold-Straße aus. Da in dem hinteren Bereich der Schule keinerlei Beleuchtung ist, die Vereine in den Abendstunden trainieren, muss aus sicherheitstechnischen Gründen zur Vorbeugung von Unfällen, eine Notbeleuchtung    für den Weg geschaffen werden. Diese kann aus wirtschaftlichen Gründen nur mit mobilen Solarleuchten erfolgen.
Ohne eine Ausleuchtung des Weges kann der Zugang in die Turnhalle für die Vereine nicht erfolgen.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme Schulhof können die mobilen Leuchten für verschiedene Baumaßnahmen im Gemeindegebiet Spalt als temporäre Beleuchtung bei Wegfall der regulären Beleuchtung bei Straßenbaumaßnahmen dienen. Zusätzlich können die schnell verlegbaren Beleuchtungen bei Festen, zur Parkplatzausleuchtung oder Baustellenbeleuchtung eingesetzt werden. In Zeiträumen wo gar kein Bedarf für die Leuchten besteht, dienen diese zur Ausleuchtung Eingangsbereich Bauhof. Dieser wird derzeit mit energieaufwendigen Halogenstrahlern beleuchtet.

Durch das autarke Einsatzgebiet der mobilen Solarleuchten sieht das Bauamt eine dauerhafte Verwendung für die Investition, da die Leuchten schnell verlegbar sind und einen weiten Anwendungsbereich haben. 

Im Vorfeld wurde sich seitens des Bauamtes eingehend mit dem Bereich Solarleuchten beschäftigt. Diese sind generell dimmbar, viele Herstelle arbeiten mit Bewegungssensoren. Durch die neuartigen Akkus, hocheffiziente Solarmodule sowie intelligente Technik ist ein Einsatz auch bei ungünstigen Lichtverhältnis, sowie in lichtarmen Monaten gesichert. 

Referenzen wurden über verschiedene Modelle bei anderen Gemeinden eingeholt. Der Markt Wendelstein setzt Solarlampen beispielsweise seit Jahren auf verschiedenen Plätzen ein, das neu geschaffene Baugebiet Sorg wird die komplette Straßenbeleuchtung mit Solarbetriebenen Leuchten realisiert. Andere der angefragten Gemeinden setzen Leuchten von 2 der angefragten 4 Herstellern bereits seit 6 Jahren in großen Stückzahlen >30 Stück ein.

Eine Anschaffung der Leuchten mit Mast und den Sockel über den Bauhof bauen zu lassen wird nicht empfohlen, da ein Standsicherheitsnachweis / Statik dadurch komplett fehlen würde. Versicherungstechnisch i

Die Auswertung der Angebote liegt den Sitzungsunterlagen bei.

Das Bauamt empfiehlt, den Auftrag der 3 mobilen Beleuchtungen an den (Bieter A) zu vergeben.  Der Anbieter bietet das wirtschaftlichste Angebot, da im Vergleich zu Bieter (Bieter C und D) die Leuchteinheiten bei der weiteren Verwendung universeller und effizienter einsetzbar sind. Im Vergleich zu Bieter B sind bessere Referenzen sowie eine bessere Beratung vorhanden.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, 3 Mobile Solarleuchten vom Typ Protos der Firma HL Lichttechnik mit Stahlplatte, Kippvorrichtung und Gewichten zu dem Gesamtpreis von 8.925,00 € anzuschaffen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, 3 Mobile Solarleuchten vom Typ Protos der Firma HL Lichttechnik mit Stahlplatte, Kippvorrichtung und Gewichten zu dem Gesamtpreis von 8.925,00 € anzuschaffen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. Schulgebäude, Ausfall der Heizanlage - Ersatzbeschaffung u. außerplanmäßige Haushaltsmittelbereitstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö 17

Sachverhalt

In der Spalatin-Schule ist die Heizanlage (Heizkessel) am 10.09.2021, kurz vor Ende der Ferienzeit, vollständig ausgefallen. Die Prüfung, ob eine Reparatur möglich ist, hat ergeben, dass dies nicht mehr umsetzbar ist. 

Die Erneuerung des Heizkessels mit notwendiger Steuerung würde Kosten von EUR 70.000,00 bis EUR 80.000,00 verursachen. Gleichzeitig würde dieser Heizkessel jedoch nicht in das künftige Wärmenetz integriert werden können.

Derzeit werden mit den Fachwerksplanern Lösungen gesucht, um eine Übergangslösung bis zum Anschluss an ein Wärmenetz sicherzustellen. Weitere Abstimmung zwischen den Beteiligten externen Dienstleistern erfolgt am Montag, 20.09.2021.

Der Stadtrat wird, soweit möglich, noch in der Sitzung am 21.09.2021 über den aktuellen Stand und den möglichen Lösungsansatz informiert werden. Es ist jedoch in jedem Fall erforderlich, entsprechende Haushaltsmittel voraussichtlich zwischen EUR 70.000,00 und EUR 80.000,00 außerplanmäßig bereitzustellen.

Ein Beschlussvorschlag wird daher noch nicht umfassend vorgetragen, jedoch wird folgende Empfehlung ausgesprochen:

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die notwendigen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Haushalt 2021 zur Sicherstellung und Inbetriebnahme der Heizanlage im Schulgebäude Spalt zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, soweit anderweitige Deckungsmittel im Vermögenshaushalt durch Umschichtung nicht herangezogen werden. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die notwendigen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Haushalt 2021 zur Sicherstellung und Inbetriebnahme der Heizanlage im Schulgebäude Spalt zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, soweit anderweitige Deckungsmittel im Vermögenshaushalt durch Umschichtung nicht herangezogen werden. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18. Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO Beleuchtung Schulhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö 18

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt ist die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters nach Art. 37 Abs. 3 GO in Sachen einer Vergabe für Elektroarbeiten für Verteilerkasten im Zuge der Baumaßnahme Schulhofsanierung und der Auftragsvergabe bekannt zu geben.

Die Entscheidung wurde vom Bürgermeister am 10.09.2021 getroffen.

Der Stadtrat Spalt wird gebeten von der Dringlichkeitsentscheidung Kenntnis zu nehmen. 

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19. TEKTUR - Abbruch eines Satteldaches am Anbau eines Wohnhauses und stattdessen Errichtung eines Balkons, Fl.Nr. 90/3 Gmk. Großweingarten, Dorfstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 19

Sachverhalt

Bauherr:                Darja und Max Maußner, Liebenstadt 20, 91180 Heideck

Baugrundstück:        Dorfstraße 1, 91174 Spalt, Fl.Nr. 90/3 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        TEKTUR – Abbruch eines Satteldaches am Anbau eines Wohnhauses und stattdessen Errichtung eines Balkons

Antragsnummer:         57/21

Auf dem Flurstück 90/3 Gemarkung Großweingarten wurde von Herrn und Frau Maußner ein Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren, Abbruch eines Satteldaches am Anbau eines Wohnhauses und stattdessen Errichtung eines Balkons, gestellt.

Auf dem Flurstück ist das Bauvorhaben bereits am 29.03.2017 unter dem Verfahren B-241-2017 genehmigt worden. 

Aufgrund des zum 01.02.2021 geänderten Abstandsflächenrechtes muss ein Änderungsantrag zur bereits bestehenden Baugenehmigung gemäß den neuen Abstandsflächen eingereicht werden. 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet. 

Das Bauvorhaben löst keine weiteren Stellplätze aus.

Die Abstandsflächen können gemäß neuem Abstandsflächenrecht nicht eingehalten werden. 
Die Abstandsflächen würden auf städtischen Grund zum erliegen kommen. 

Ein entsprechender Antrag auf Abweichung der Abstandsflächen liegt bei.

Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhaben.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren B-214-2017 vom 29.03.2017 von Herrn und Frau Maußner, Liebenstadt 20, 91180 Heideck, zum Abbrch eines Satteldaches am Anbau eines Wohnhauses und stattdessen Errichtung eines Balkons auf Fl.Nr. 90/3 Gmk. Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

Das Einvernehmen zum Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren B-214-2017 vom 29.03.2017 von Herrn und Frau Maußner, Liebenstadt 20, 91180 Heideck, zum Abbrch eines Satteldaches am Anbau eines Wohnhauses und stattdessen Errichtung eines Balkons auf Fl.Nr. 90/3 Gmk. Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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20. Antrag auf Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 DSchG - Wechsel Dachbodenfenster und Verblechung Kamin, Fl.Nr. 141 Gmk. Spalt, Hauptstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 20

Sachverhalt

Bauherr:                Kallfaß – Grundstücksverwaltung GbR, Hauptstraße 10, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Hauptstraße 10, 91174 Spalt, Fl. Nr. 141, Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Wechsel Dachbodenfenster und Verblechung Kamin

Auf dem Flurstück 141 der Gemarkung Spalt hat die Firma Kallfaß – Grundstücksverwaltung GbR
einen Antrag auf Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 DSchG zum Wechsel de Dachbodenfensters und
der Verblechung des Kamins gestellt. 


Grundsätzlich ist das Bauvorhaben gemäß Art. 57 BayBO verfahrensfrei. 
Es befindet sich jedoch im Bereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung der Stadt Spalt.
Gem. § 5 der Gestaltungsatzung sind liegende Dachfenster nur in Dachflächen zulässig, die von
öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind.
Das Dachflächenfenster soll als Blechfenster hofseitig zur Metzgerei (Hauptstraße 12) sichtbar
eingebaut werden.

Gem. § 2 sind bauliche Anlagen so zu gestalten, dass sie sich nach Form, Maßstab, Gliederung,
Material und Farbe harmonisch in die historische Spalter Altstadt einfügen. 
Aufgrund von eindringender Feuchtigkeit soll der Kamin mit Blech verkleidet werden. 

Des Weiteren soll der Sockelbereich gemäß Gestaltungssatzung der Stadt Spalt saniert werden.

Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist im Rahmen einer Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG nicht 
nötig. 

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG von Kallfaß – Grundstücksverwaltung GbR, Hauptstraße 10, 91174 Spalt, zum Wechsel des Dachbodenfensters und Verblechung des Kamins auf Fl.Nr. 141 Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG von Kallfaß – Grundstücksverwaltung GbR, Hauptstraße 10, 91174 Spalt, zum Wechsel des Dachbodenfensters und Verblechung des Kamins auf Fl.Nr. 141 Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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21. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung - Erweiterung des bestehenden Rinderlaufstalles in zwei Bauabschnitten, Errichtung einer Güllegrube; Fl.Nr. 1758 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 21

Sachverhalt

Bauherr        Firma Scheuerlein GbR, Unteres Dorf 12, 91174 Spalt-Hagsbronn 

Baugrundstück:         Fl.- Nr. 1758, Gmk. Großweingarten, 91174 Spalt

Bauvorhaben:         Erweiterung des bestehenden Rinderlaufstalles in zwei Bauabschnitten; Errichtung einer Güllegrube



Mit Schreiben vom 30.08.2021 hat die Firma Scheuerlein GbR einen Verlängerungsantrag zum
Antrag der Baugenehmigung B-544/2015, Erweiterung des bestehenden Rinderlaufstalles in zwei
Bauabschnitten; Erweiterung einer Güllegrube auf Fl.-Nr. 1758 der Gmk. Großweingarten
eingereicht.

Da der zweite Bauabschnitt bis jetzt noch nicht realisiert werden konnte, beantragt die Firma Scheuerlein GbR eine Verlängerung des am 08.09.2015 genehmigten Bauantrages B-544/2015.
Versagungsgründe sind nicht erkennbar.

Ein Bauvorhaben ist nach Erteilung der Genehmigung innerhalb von 4 Jahren zu realisieren. Anschließend ist es möglich die Genehmigung um jeweils weitere 2 Jahre zu Verlängern. 

Im Jahr 2019 wurde bereits ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung gestellt.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Verlängerungsantrag zum Antrag auf Baugenehmigung vom 08.09.2015 der Firma Scheuerlein GbR, Unteres Dorf 12, 91174 Spalt, für die Erweiterung des bestehenden Rinderlaufstalles in zwei Bauabschnitten und der Errichtung einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1758, der Gemarkung Großweingarten wird Seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

Das Einvernehmen zum Verlängerungsantrag zum Antrag auf Baugenehmigung vom 08.09.2015 der Firma Scheuerlein GbR, Unteres Dorf 12, 91174 Spalt, für die Erweiterung des bestehenden Rinderlaufstalles in zwei Bauabschnitten und der Errichtung einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1758, der Gemarkung Großweingarten wird Seitens der Stadt Spalt erteilt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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22. Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widerruf der Bestellung der Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Spalt von Frau Kathrin Meyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö 22

Sachverhalt

Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Frau Kathrin Meyer zum 30.09.2021 wird die Bestellung von Frau Kathrin Meyer zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirkes Spalt mit Wirkung zum 30.09.2021 widerrufen.

Beschlussvorschlag

Die Bestellung von Frau Kathrin Meyer zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirkes Spalt wird mit Wirkung zum 30.09.2021 widerrufen.

Beschluss

Die Bestellung von Frau Kathrin Meyer zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirkes Spalt wird mit Wirkung zum 30.09.2021 widerrufen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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23. Vollzug der GO - hier: Erlass einer Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung-STS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö 23

Sachverhalt

Aufgrund der Hinweise des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und des anzupassenden Satzungstextes der Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2010 wurde auf die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages zurückgegriffen. Diese wurde als Neufassung mit entsprechenden kleinen Ergänzungen zur Beschlussfassung dem Stadtrat und Entscheidung vorgelegt. 

Dem Stadtrat wird empfohlen, aufgrund der seit 2010 veränderten Anforderungen an Stellplätze und deren Beschaffung, die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) gemäß der beiliegenden Anlage beschlossen wird. Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen, Garagen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung – Garagensatzung vom 12.10.2010) außer Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) gemäß der beiliegenden Anlage beschlossen wird. Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen, Garagen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung – Garagensatzung vom 12.10.2010) außer Kraft.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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24. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö informativ 24

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung unter Mitteilungen bekannt gegeben:

  1. Schnellinfo des Bayer. Gemeindetages vom 15.09.2021 Nr. 43-09/2021
Entwicklung der Steuereinnahmen bayer. Gemeinden lt. Kassenstatistik im 1. Halbjahr 2021 

  1. Anforderungen an das Schutz- und Hygienekonzept für Kinderbetreuungseinrichtungen des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 13.09.2021 (zugegangen der Stadt Spalt am 16.09.2021

  1. Regierung von Mittelfranken: Erhalt einer weiteren Zuwendung über EUR 40.000,00 im Zusammenhang mit Sonderbaulast Kreisverkehr in Spalt; Bewilligung einer Zuwendungsrate i.H.v. EUR 40.000,00. Bescheid vom 13.09.2021

  1. Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 durch die Rechtsaufsicht am Landratsamt Roth vom 06.09.2021

  1. Bundestagswahlen am 26.09.2021
Die Bundestagswahl am 26.09.2021 wurde aufgrund einer erhöhten Anforderung an Briefwählern seitens des Wahlteams der Stadt Spalt Rechnung getragen.

Es sind 6 Briefwahlbezirke (i. d. R. 3 – 4 Briefwahlbezirke) für die Bundestagswahl am 26.09.2021 vorgesehen. Die Briefwahlbezirke werden ausschließlich in der Schulturnhalle untergebracht werden.

Zusätzlich werden 4 Urnenwahlbezirke im Schulhaus Spalt, wie bisher, untergebracht sein. Dabei wurde jedoch eine Änderung des Stimmbezirkes 5 – bisher im Büro der Jugendpflegerin – in das Lehrerzimmer (aufgrund der Raumgröße) verlegt. Alle Wahlräume sind ebenerdig im Erdgeschoss und barrierefrei erreichbar. 

Zugang über den Schulhof ist derzeit nicht möglich, somit ausschließlich Zugang über den Haupteingang Dr.-Meyer-Straße. 

Ein Hygienekonzept, das zusätzlich erforderlich war, wurde seitens der Stadt Spalt, Wahlteam, erstellt und liegt ebenfalls als Anlage zur Kenntnis bei. 

Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen. 

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25. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö informativ 25

Sachverhalt

Durch die überörtliche Rechnungsprüfung wurden die Stellplatzsatzung, als auch andere Satzungen (Friedhof, Gestaltung, Feuerwehr) angemahnt zur Überarbeitung. Gibt es hierzu einen Zeitplan wann die Überarbeitung der jeweiligen Satzungen erfolgt?
Kein Zeitplan. Zum Teil schon in Bearbeitung.


Fam. Meyer aus Großweingarten lässt über den Stadtrat anfragen, dass bei ihnen vor dem Anwesen aufgrund von sehr großen Kastanienbäumen die Straßenlampen eingewachsen sind.
Wird an das Bauamt weitergeleitet.


Wie ist der Stand bezüglich der Funkmastanfrage in Untererlbach? Die Klärung, ob eine Aufstellung auf fremden Grund erfolgen darf, läuft aktuell.

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26. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö informativ 26

Sachverhalt

Eine Wernsfelser Bürgerin bat darum, mit dem neu geplanten Baugebiet Wernfels zügig zu verfahren, da viele junge Wernfelser Einwohner auf Baugrund warten.

Datenstand vom 16.11.2021 09:31 Uhr