Datum: 05.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.08.2021
11 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
12 Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 1); Fl.Nr. 324/13 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 4
13 Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 2); Fl.Nr. 324/14 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 6
14 Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 3); Fl.Nr. 324/15 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 10
15 Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 4); Fl.Nr. 324/16 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 8
16 Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 5); Fl.Nr. 324/19 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 12
17 Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 6); Fl.Nr. 324/20 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 14
18 Bauantrag - Neubau einer Lagerhalle; Fl.Nr. 261 Gmk. Enderndorf am See; Nähe Wallenfahrtswegfeld
19 Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 27 "Birkenwäldchen" der Gemeinde Georgensgmünd
20 Baumaßnahme Schulhof Spalt - Umlegung Stromkabel
21 Freiwilliger Zuschuss für die Caritas Sozialstation Abenberg-Spalt e. V., Zuschussgewährung für das Jahr 2021
22 Ortsrecht der Stadt Spalt; hier: Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für den Ortsteil Ottmannsberg
23 Ortsrecht der Stadt Spalt; hier: Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für Spalt
24 Vergabe Reinigungsleistungen für kommunale Einrichtungen Schule, HBG, Rathaus
25 Vergabe über die Ausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Spalt zum 01.01.2022 bis 31.12.2024
26 Vergabe über die Ausschreibung für die Lieferung von Erdgas für die Stadt Spalt vom 01.01.2022 bis 31.12.2024
27 Bekanntgabe der Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO
28 Finanzcontrolling
29 Mitteilung
30 Anfragen
31 Frageviertelstunde

zum Seitenanfang

10. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 24.08.2021 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 24.08.2021 – öffentlicher Teil.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö informativ 11

Sachverhalt

Es lagen keine nicht-öffentlichen Beschlüsse vor. 

zum Seitenanfang

12. Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 1); Fl.Nr. 324/13 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauherr:                 Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach

Baugrundstück:         An der Orchideenwiese 4, Fl.Nr. 324/13 Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:         Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 1)

Antragsnummer:        60/21

Auf dem Flurstück 324/13 der Gemarkung Wernfels wurde von der Firma Hans Humpenöder GmbH ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Burgblick Wernfels“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen aktuell sechs Doppelhaushälften vom selben Bauherren errichtet werden. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Die maximale Wandhöhe ist im Bebauungsplan mit maximal 3,90m festgesetzt.
Die maximale Wandhöhe wird im Bereich des Zwerchhauses überschritten.  

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet.

Die erforderlichen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung werden nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 1) auf dem Flurstück 324/130 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 1) auf dem Flurstück 324/130 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 1) auf dem Flurstück 324/130 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmenverhältnis: 16:1 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

13. Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 2); Fl.Nr. 324/14 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauherr:                 Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach

Baugrundstück:         An der Orchideenwiese 6, Fl.Nr. 324/14 Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:         Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 2)

Antragsnummer:        61/21

Auf dem Flurstück 324/14 der Gemarkung Wernfels wurde von der Firma Hans Humpenöder GmbH ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Burgblick Wernfels“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen aktuell sechs Doppelhaushälften vom selben Bauherren errichtet werden. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Die maximale Wandhöhe ist im Bebauungsplan mit maximal 3,90m festgesetzt.
Die maximale Wandhöhe wird im Bereich des Zwerchhauses überschritten.  

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet.

Die erforderlichen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung werden nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 2) auf dem Flurstück 324/14 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 2) auf dem Flurstück 324/14 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 2) auf dem Flurstück 324/14 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

14. Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 3); Fl.Nr. 324/15 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bauherr:                 Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach

Baugrundstück:         An der Orchideenwiese 10, Fl.Nr. 324/15 Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:         Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 3)

Antragsnummer:        62/21

Auf dem Flurstück 324/15 der Gemarkung Wernfels wurde von der Firma Hans Humpenöder GmbH ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Burgblick Wernfels“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen aktuell sechs Doppelhaushälften vom selben Bauherren errichtet werden. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Die maximale Wandhöhe ist im Bebauungsplan mit maximal 3,90m festgesetzt.
Die maximale Wandhöhe wird im Bereich des Zwerchhauses überschritten.  

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet.

Die erforderlichen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung werden nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 3) auf dem Flurstück 324/15 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 3) auf dem Flurstück 324/15 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 3) auf dem Flurstück 324/15 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

15. Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 4); Fl.Nr. 324/16 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:                 Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach

Baugrundstück:         An der Orchideenwiese 8, Fl.Nr. 324/16 Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:         Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 4)

Antragsnummer:        63/21

Auf dem Flurstück 324/16 der Gemarkung Wernfels wurde von der Firma Hans Humpenöder GmbH ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Burgblick Wernfels“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen aktuell sechs Doppelhaushälften vom selben Bauherren errichtet werden. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Die maximale Wandhöhe ist im Bebauungsplan mit maximal 3,90m festgesetzt.
Die maximale Wandhöhe wird im Bereich des Zwerchhauses überschritten.  

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet.

Die erforderlichen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung werden nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 4) auf dem Flurstück 324/16 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 4) auf dem Flurstück 324/16 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 4) auf dem Flurstück 324/16 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

16. Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 5); Fl.Nr. 324/19 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Bauherr:                 Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach

Baugrundstück:         An der Orchideenwiese 12, Fl.Nr. 324/19 Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:         Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 5)

Antragsnummer:        64/21

Auf dem Flurstück 324/19 der Gemarkung Wernfels wurde von der Firma Hans Humpenöder GmbH ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Burgblick Wernfels“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen aktuell sechs Doppelhaushälften vom selben Bauherren errichtet werden. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Die maximale Wandhöhe ist im Bebauungsplan mit maximal 3,90m festgesetzt.
Die maximale Wandhöhe wird im Bereich des Zwerchhauses überschritten.  

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet.

Die erforderlichen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung werden nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 5) auf dem Flurstück 324/19 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 5) auf dem Flurstück 324/19 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 5) auf dem Flurstück 324/19 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

17. Bauantrag - Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage ( Haus 6); Fl.Nr. 324/20 Gmk. Wernfels; An der Orchideenwiese 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

Bauherr:                 Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach

Baugrundstück:         An der Orchideenwiese 14, Fl.Nr. 324/20 Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:         Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 6)

Antragsnummer:        65/21

Auf dem Flurstück 324/20 der Gemarkung Wernfels wurde von der Firma Hans Humpenöder GmbH ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Burgblick Wernfels“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen aktuell sechs Doppelhaushälften vom selben Bauherren errichtet werden. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Die maximale Wandhöhe ist im Bebauungsplan mit maximal 3,90m festgesetzt.
Die maximale Wandhöhe wird im Bereich des Zwerchhauses überschritten.  

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet.

Die erforderlichen Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung werden nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 6) auf dem Flurstück 324/20 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 6) auf dem Flurstück 324/20 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 6) auf dem Flurstück 324/20 der Gemarkung Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1


  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von der Hans Humpenöder GmbH, Dr.-Haas-Straße 24, 91126 Schwabach, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 
Stimmenverhältnis: 16:1

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

18. Bauantrag - Neubau einer Lagerhalle; Fl.Nr. 261 Gmk. Enderndorf am See; Nähe Wallenfahrtswegfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 18

Sachverhalt

Bauherr:                Bernd Gruber, Ottmannsberg 13, 91174 Spalt

Baugrund:                Außenbereich, Fl.Nr. 261, Gmk. Enderndorf am See

Bauvorhaben:        Neubau einer Lagerhalle

Antragsnummer:        66/21

Auf dem Flurstück 261 der Gemarkung Enderndorf am See wurde von Herrn Bernd Gruber ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle gestellt.

An einer bereits bestehenden Lagerhalle soll eine weitere Lagerhalle in derselben Größe angebaut werden. 
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].

Das Bauvorhaben befindet sich komplett im Bereich des Landschaftsschutzgebietes.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Es werden keine Stellplätze errichtet. 

Einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung liegt nicht bei. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich. 

Beschlussvorschlag

Das Benehmen zum Bauantrag von Herrn Bernd Gruber, Ottmannsberg 13, 91174 Spalt, zum Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 261 Gmk. Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

Das Benehmen zum Bauantrag von Herrn Bernd Gruber, Ottmannsberg 13, 91174 Spalt, zum Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 261 Gmk. Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

19. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 27 "Birkenwäldchen" der Gemeinde Georgensgmünd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 19

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Georgensgmünd, hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 27 „Birkenwäldchen“ zu ändern. 
Der Bebauungsplan soll dahingehend geändert werden, dass östlich des Friedhofes eine Wohnbebauung ermöglicht werden soll anstatt des bisher geplanten Parkplatzes. 

Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Georgensgmünd hat in der Sitzung am 15.09.2021 die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen behandelt. Aufgrund der eingegangenen Einwände musste der textliche Teil sowie der zeichnerische Teil nochmals geändert werden.
Deshalb wurde beschlossen, den geänderten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Birkenwäldchen“ erneut öffentlich auszulegen. 
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a i. V. m. § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Belange der Stadt Spalt durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde im Bereich Bergstraße und Georgensgmünd berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 29. Oktober 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit bis einschließlich 29.10.2021 durchgeführt

Beschlussvorschlag

Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

20. Baumaßnahme Schulhof Spalt - Umlegung Stromkabel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 20

Sachverhalt

Aufgrund fehlender Unterlagen und Informationen wird der TOP erst in der nächsten Sitzung behandelt werden. 

zum Seitenanfang

21. Freiwilliger Zuschuss für die Caritas Sozialstation Abenberg-Spalt e. V., Zuschussgewährung für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 21

Sachverhalt

Die Caritas Sozialstation Abenberg-Spalt e. V. hat für 2021 wieder einen freiwilligen Zuschuss für den laufenden Betrieb und Aufgabenerfüllung beantragt.

In den Vorjahren wurde aufgrund der Haushaltslage ein Zuschuss bis zu EUR 1.000,00 jährlich gewährt, was auch für das Jahr 2021, aufgrund der derzeitigen guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Caritas Sozialstation Abenberg-Spalt e. V. gewährt werden sollte.

Dem Stadtrat der Stadt Spalt wird daher vorgeschlagen, für das Jahr 2021, aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Finanzen der Stadt Spalt, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von EUR 1.000,00 zu gewähren. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass aufgrund des Antrages der Caritas Sozialstation Abenberg-Spalt e. V. für das Kalenderjahr 2021 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von EUR 1.000,00 für die Aufgaben und Leistungen gewährt wird. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass aufgrund des Antrages der Caritas Sozialstation Abenberg-Spalt e. V. für das Kalenderjahr 2021 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von EUR 1.000,00 für die Aufgaben und Leistungen gewährt wird. 

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

22. Ortsrecht der Stadt Spalt; hier: Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für den Ortsteil Ottmannsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 22

Sachverhalt

Der Ortsteil Ottmannsberg in exponierter Lage am Brombachsee gelegen, mit einer sehr ländlichen Struktur mit vielen Vollerwerbslandwirten und großen Hofstellen bedarf einer langfristigen Sicherstellung der Planungshoheit der Stadt Spalt. Diese Planungshoheit könnte insbesondere durch Ausübung bei Eigentumswechsel von Hofstellen im Rahmen einer Vorkaufsrechtssatzung der Stadt Spalt gesichert werden.

Die Vorkaufsrechtsatzung dient lediglich als Rechtsgrund vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, ist jedoch stets im Ermessen und in der Begründung durch den Stadtrat Spalt im Einzelfall zu entscheiden.

Die exponierte Lage von Ottmannsberg bietet erhebliche Risiken, dass sich auch Investoren dazu entschließen, hier in Konkurrenz zu der ländlichen bäuerlichen Struktur des Ortes mit der Schaffung von Wohnungen (Ferienwohnungen u.ä.) das gesamte Ortsbild dauerhaft zu verändern. 

Dieser negativen städtebaulichen Entwicklung des landwirtschaftlich strukturierten Ortsteiles Ottmannsberg, sollte daher frühzeitig durch den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung entgegengewirkt werden. 

Der Umgriff der Vorkaufsrechtsatzung umfasst den gesamten bebauten und angrenzenden unbebauten Bereich des Ortsteiles Ottmannsberg. Eine Auslösung und ein Vorkaufsrecht nur für einzelne Hofstellen vorzusehen, würde jedoch einen Missbrauch darstellen und eine Vorkaufsrechtsatzung wäre in dem Fall auch im Rahmen eines Klageverfahrens mit dem erheblichen Risiko verbunden, dass diese Satzung als rechtswidrig eingestuft wird.

Aus diesem Grund ist es erforderlich den gesamten Ortsteil in die Vorkaufsrechtsatzung einzubeziehen um auch in einem Klageverfahren rechtlich gesichert zu sein.

Eine Vorkaufsrechtausübung nur über ein Einzelgehöft würde zu erheblichen Nachteilen und Nachfragen in einem Klageverfahren führen, warum ausgerechnet diese Hofstelle und nicht die benachbarte Hofstelle mit einem Vorkaufsrecht bedeckt wurde.

Es wird daher dem Stadtrat dringend empfohlen, auf den gesamten Ortsteil in den Ausübungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung einzubeziehen. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes obliegt dann immer noch dem Stadtrat.

Eine Hofübergabe innerhalb der Familie ist auch weiterhin gesichert und wird durch die Vorkaufsrechtsatzung nicht beschnitten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass gemäß dem BauGB einer Vorkaufsrechtsatzung für den Ortsteil Ottmansberg mit den genannten Fl.Nr. und dem bebauten Bereich sowie den unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücken erlassen wird. Die beiliegende Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass gemäß dem BauGB einer Vorkaufsrechtsatzung für den Ortsteil Ottmansberg mit den genannten Fl.Nr. und dem bebauten Bereich sowie den unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücken erlassen wird. Die beiliegende Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Zusatz zum Beschluss: Es wird vereinbart, dass seitens der Verwaltung beim Landratsamt angefragt wird, ob es neben der Vorkaufsrechtssatzung weitere Instrumente/ Alternativen gibt, um einen Verkauf und in diesem Zusammenhang eine ungewünschte Bebauung zu verhindern. 

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

23. Ortsrecht der Stadt Spalt; hier: Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 23

Sachverhalt

Der räumliche Bereich zwischen Spalatin-Schule und Dr.-Meyer-Straße bedarf einer gesamtstädteplanerischen Entwicklung. 
Damit diesen städteplanerischen Anforderungen auch gerecht werden kann, ist es notwendig, auch im Zuge von Grundstückseingriffen, um eine Planung, die auch den städtebaulichen Ansprüchen und Entwicklungskonzept der Stadt Spalt gerecht wird, vorzusehen. Dieses Vorkaufsrecht ermöglicht somit dem Stadtrat Spalt bei einer Grundstücksveräußerung, auch auf diese Grundstücke Zugriff zu nehmen. Das gesamte im Umfeld vorgesehene Gebiet der räumlichen Ausdehnung der Vorkaufssatzung ist in den nächsten Jahren städtebaulich dringend weiterzuentwickeln.

Aus diesem Grund sollten bereits jetzt mit einer Vorkaufsrechtssatzung die notwendigen Voraussetzungen, um diesem städteplanerischen Gesamtkonzept gerecht zu werden, getroffen werden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine Vorkaufsrechtssatzung für das Entwicklungsgebiet zwischen der Dr.-Meyer-Straße und der Spalatinstraße für eine mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung in eine Vorkaufsrechtssatzung einbezogen wird, um auch entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten und Optionen der Stadt Spalt mittel- und langfristig bei Grundstücksveräußerungen sicher zu stellen. 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die beiliegende Satzung zu beschließen. 

Zusatz zum Beschluss: Es wird vereinbart, dass seitens der Verwaltung beim Landratsamt angefragt wird, ob es neben der Vorkaufsrechtssatzung weitere Instrumente/ Alternativen gibt, um einen Verkauf und in diesem Zusammenhang eine ungewünschte Bebauung zu verhindern. 


Beschluss 2:

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine entsprechende Vorkaufsrechtssatzung für das künftige Entwicklungsgebiet zwischen Spalatinstraße und Dr.-Meyer-Straße und Rother Straße im Rahmen einer Vorkaufssatzung einbezogen wird. Die Vorkaufssatzung wird vom Stadtrat mit dem räumlichen Geltungsbereich beschlossen. 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine Vorkaufsrechtssatzung für das Entwicklungsgebiet zwischen der Dr.-Meyer-Straße und der Spalatinstraße für eine mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung in eine Vorkaufsrechtssatzung einbezogen wird, um auch entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten und Optionen der Stadt Spalt mittel- und langfristig bei Grundstücksveräußerungen sicher zu stellen. 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die beiliegende Satzung zu beschließen. 
Stimmenverhältnis: 15:2

Beschluss 2:

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine entsprechende Vorkaufsrechtssatzung für das künftige Entwicklungsgebiet zwischen Spalatinstraße und Dr.-Meyer-Straße und Rother Straße im Rahmen einer Vorkaufssatzung einbezogen wird. Die Vorkaufssatzung wird vom Stadtrat mit dem räumlichen Geltungsbereich beschlossen. 
Stimmenverhältnis: 15:2

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine Vorkaufsrechtssatzung für das Entwicklungsgebiet zwischen der Dr.-Meyer-Straße und der Spalatinstraße für eine mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung in eine Vorkaufsrechtssatzung einbezogen wird, um auch entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten und Optionen der Stadt Spalt mittel- und langfristig bei Grundstücksveräußerungen sicher zu stellen. 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die beiliegende Satzung zu beschließen. 
Stimmenverhältnis: 15:2

Beschluss 2:

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine entsprechende Vorkaufsrechtssatzung für das künftige Entwicklungsgebiet zwischen Spalatinstraße und Dr.-Meyer-Straße und Rother Straße im Rahmen einer Vorkaufssatzung einbezogen wird. Die Vorkaufssatzung wird vom Stadtrat mit dem räumlichen Geltungsbereich beschlossen. 
Stimmenverhältnis: 15:2

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

24. Vergabe Reinigungsleistungen für kommunale Einrichtungen Schule, HBG, Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 24

Sachverhalt

Aufgrund fehlender Unterlagen und Informationen wird der TOP erst in der nächsten Sitzung behandelt. 

zum Seitenanfang

25. Vergabe über die Ausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Spalt zum 01.01.2022 bis 31.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 25

Sachverhalt

Der Strombezug für die kommunalen Einrichtungen der Stadt Spalt ist vergaberechtlich öffentlich auszuschreiben. Zur Unterstützung der Vergabe wurde der Dienstleister ISPEX beauftragt, die Ausschreibung entsprechend der voraussichtlichen Liefermengen für die Jahre 2022, 2023 bis einschließlich 2024 auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde in einem offenen Verfahren nach GWB und VgV durch die Fa. ISPEX durchgeführt. 

Entsprechend der Auswertungen der Fa. ISPEX für die Vergabe des Strombezuges, bei dem 2 Anbieter Angebote abgegeben haben, ist das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. XY abgegeben worden. Dahingehend ist auch der Vergabevorschlag vorzusehen.

Nachdem die Stadt Spalt hier auch gebunden ist an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, auch im Rahmen der Vergabeverordnung, den Auftrag zu erteilen, wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, aufgrund der beiliegenden Auswertung, eine Vergabe an die Fa. XY für eine Laufzeit beginnend am 01.01.2022 bis 31.12.2024 vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der erfolgten Ausschreibung für den Strombezug kommunal elektrische Energie für die Stadt Spalt für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024, durchgeführt durch die Fa. ISPEX und deren erfolgter wirtschaftlicher Bewertung und Auswertung, die Vergabe für die Stromlieferung an die Fa. XY für die Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 erfolgt. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der erfolgten Ausschreibung für den Strombezug kommunal elektrische Energie für die Stadt Spalt für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024, durchgeführt durch die Fa. ISPEX und deren erfolgter wirtschaftlicher Bewertung und Auswertung, die Vergabe für die Stromlieferung an die Fa. XY für die Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 erfolgt. 

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

26. Vergabe über die Ausschreibung für die Lieferung von Erdgas für die Stadt Spalt vom 01.01.2022 bis 31.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 26

Sachverhalt

Erdgasbezug derzeit bei der N-Ergie in Nürnberg, vertragsmäßig noch bis 31.12.2021 gebunden, wurde aufgrund der notwendigen Ausschreibung unter Einbeziehung des Dienstleisters Fa. ISPEX in einem offenen Verfahren unter Beachtung von GWB und VgV ausgeschrieben.

Die Auswertung der Fa. ISPEX mit einem Vergabevorschlag ergab, dass 2 Anbieter ein Angebot abgegeben haben, das günstigste Angebot wurde in dem Fall von dem Anbieter A für die Laufzeit des Gasbezuges vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr ausgewertet. 

Der Vergabevorschlag der Fa. ISPEX ist aufgrund des Vergaberechts bindend.

Bei einer Vertragslaufzeit in der Ausschreibung wurde bereits berücksichtigt, dass im Jahr 2023 auch voraussichtlich die kommunalen Einrichtungen an ein Nahwärmenetz angebunden werden könnten. 

Aus diesem Grund ist auch die Vertragslaufzeit kurz gefasst worden, es besteht jedoch noch die Option auf Verlängerung des Vertrages um ein Jahr. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des erfolgten Ausschreibungsverfahrens in einem offenen Verfahren der Fa. ISPEX, bei dem 2 Anbieter Angebote abgegeben haben und gewertet werden konnten, das wirtschaftlich günstigste Angebot des Anbieters A für eine Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr vergeben wird.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des erfolgten Ausschreibungsverfahrens in einem offenen Verfahren der Fa. ISPEX, bei dem 2 Anbieter Angebote abgegeben haben und gewertet werden konnten, das wirtschaftlich günstigste Angebot des Anbieters A für eine Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr vergeben wird.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

27. Bekanntgabe der Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 27

Sachverhalt

  1. Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Bürgermeister nach Art. 37 Abs. 3 GO im Zusammenhang mit einer Vergabe für das Gewerk Nr. 621, Küchen- und Hygienewaschbeckenausstattung; Bindungsfrist bis 02.10.2021

Die Ausschreibung für die Küchen- und Hygienewaschbeckenausstattung im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten wurde ausgeschrieben.

Nachdem die Vergabe mit einer Auftragssumme von EUR 22.630,35 aufgrund der zeitlichen Bindung der Zuschlagsabteilung bis 02.10.2021 befristet ist, war es notwendig, dass eine Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe entsprechend des Vergabevorschlages des Architekturbüros Bräutigam im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Ersten Bürgermeister gefasst wird.

Die Dringlichkeitsentscheidung ist am 28.09.2021 erfolgt. 

Der Stadtrat ist von der Dringlichkeitsentscheidung in der folgenden Sitzung in Kenntnis zu setzen.

  1. Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO für 
Gewerk 621, Galabau, Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten. Hier: Vergabe der Außenanlagen zum Bruttopreis von EUR 263.052,42 an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, die Fa. Biedenbacher entsprechend des Vergabevorschlages des Architekturbüros Bräutigam.

Die Vergabe nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung und der Bewertung durch das Architekturbüro Bräutigam ist eine Vergabe an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter gem. Vergabevorschlag und Auswertung des Architekturbüros Bräutigam zum Angebotspreis von EUR 263.052,42 erfolgt. 

  1. Schulhofsanierung; hier: Spalatin-Schule – Gebäude
Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe der weiteren Erdungsanlage (Blitzschutz) an die Fa. Blitzschutz Agri zum Angebotspreis von netto EUR 12.089,20 (brutto EUR 14.386,15).

Im Zuge der Öffnung des Schulhofes wurden erhebliche Sanierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude, unter anderem auch Blitzschutz und Erdung, die nicht mehr ausreichend vorhanden ist, bzw. teilweise überhaupt nicht mehr funktionsfähig ist, festgestellt.

Aufgrund des derzeit geöffneten Schulhofes ist es notwendig, eine Vergabe zur Verlegung der Erdungsarbeiten für den Blitzschutz zu vergeben. Angebot wurde daher kurzfristig eingeholt und liegt mit einem Angebotspreis von brutto EUR 14.386,15 vor. 

Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe wurde aufgrund der zeitlichen Umsetzung und der noch geöffneten Grabenbereiche entlang des Gebäudes im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Ersten Bürgermeister am 29.09.2021 vergeben.

  1. Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Ersten Bürgermeisters für die Vergabe Übergabetechnik Fernwärmeanschluss des Kindergartens an die Heizwärmeversorgung der Schule.

Die Wärmeversorgung für den Kindergartenneubau soll über die Heizanlage der Schule erfolgen. Mit Anschluss derzeit könnte der Wärmebedarf im Kindergarten bei einem normalen Betrieb der Heizanlage in der Schule gedeckt werden.
In den folgenden 1,5 Jahren soll durch den Anschluss an das Nahwärmenetz die Versorgung unmittelbar für den Kindergarten aus der Obeltshauserstraße evtl. direkt erfolgen. 

Die Voraussetzungen jedoch für den jetzigen vorbereiteten Wärmeanschluss bedarf einer technischen Umrüstung der Heizanlage in der Schule.

Daher ist es notwendig, nach Öffnung des Schulhofes und den bereits verlegten Leitungen, die auch die Wärmeversorgung für den Kindergartenneubau sicherstellen, auch die technischen Umrüstungsarbeiten an der Heizanlage in der Schule zu vergeben. 

Entsprechendes Angebot wurde eingeholt und liegt von der Fa. Hausmann i. H. v. von EUR 20.795,25 brutto vor. 

Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung bei gleichzeitigem Ausfall der Heizanlage der Schule ist eine kurzfristige Vergabe an die Fa. Hausmann im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Ersten Bürgermeister erfolgt. 


Der Stadtrat hat von den Dringlichkeitsentscheidungen Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang

28. Finanzcontrolling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 28

Sachverhalt

Gesamthaushalt 2021, Stand 30.09.2021

Der Gesamthaushalt ergibt bei den Einnahmen ein kumuliertes Ist von 5.946 TSD Euro (Haushaltsansatz: 17.044 TSD Euro). 

Bei den Ausgaben 7.445 TSD Euro € (Haushaltsansatz: 17.044 TSD Euro). 

Insgesamt ist derzeit ein kumuliertes Defizit in Höhe von – 1.500 TSD Euro festzustellen. 


Im Vermögenshaushalt ergeben sich bei den Einnahmen nach dem kumulierten Ist 417 TSD Euro (Haushaltsansatz 7.024 TSD Euro. 

Bei den Ausgaben 1.690 TSD Euro (Haushaltsansatz 7.024 TSD Euro). 

Saldo: - 1.273 TSD Euro.

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich beim kumulierten Ist Einnahmen von 5.529 TSD Euro (Hausansatz: 10.019 TSD Euro).

Bei den Ausgaben 5.755 TSD Euro (Haushaltsansatz: 10.019 TSD Euro).

Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes: - 226 TSD Euro.

Der Stadtrat Spalt hat vom Finanzcontrolling und dem überarbeiteten Finanzbericht vom 30.09.2021 Kenntnis genommen

zum Seitenanfang

29. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö informativ 29

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:

  1. Jahresbetriebsplan 2022 für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes

Auf die beiliegende Anlage wird verwiesen. Für das 2. Halbjahr 2021 sowie aber auch im Jahr 2022 wird der Holzeinschlag nach Absprache mit dem Stadtförster Karl Engelhardt deutlich erhöht werden.

Es wird ein Gespräch mit Herrn Förster Karl Engelhardt in einer Stadtratssitzung gewünscht. Hier soll die Zukunft des Stadtwaldes sowie das Thema Waldumbau behandelt werden. Auch die derzeitigen Maßnahmen.


  1. Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens, Mitteilung der Regierung von Mittelfranken, Bewilligungsbescheid für die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die FF Spalt

Es wurde eine Festbetragsfinanzierung i. H. v. EUR 16.300,00 in Aussicht gestellt. Die Auszahlung erfolgt jedoch frühestens 2022.

  1. Info Bayer. Gemeindetag: Steuereinnahmen bayer. Gemeinden lt. Kassenstatistik im 1. Hj. 2021 – siehe Anlage

Der Stadtrat wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.

zum Seitenanfang

30. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö informativ 30

Sachverhalt

Turnhallenboden in der Schule: der Turnhallenboden wird ab 11.10.2021 erneuert. 

Vorkaufsrecht „Stengel“, Grundstück neben Schule: das Grundstück ist bereits veräußert, die Stadt hat die Alternativplanungen zu spät erhalten. 

Entwicklung Kindergarten/ Kinderkrippe für die nächste Zeit: Frau Kranzer, Kindergartenleitung, wird gebeten, für die nächste Sitzung Informationen bezüglich Situation, Zahlen und Organisation vorzubereiten und in der nächsten Sitzung vorzustellen. 

Müllcontainer am Strand in Enderndorf: dieser ist bereits beseitigt, auch in Allmannsdorf

RH 10 Wernfels: sind bereits alle Verträge geschlossen? Gibt es noch offenen Punkte? Die Liste ist aktuell abgearbeitet.

Bürgerversammlung am 28.10. in Spalt: warum bisher keine Infos an den Stadtrat? Der Stadtrat wird in der nächsten Sitzung am 19.10.2021 darüber informiert.

Aktueller Stand Radweg Höfstetten: am 21.10.2021 findet ein Termin mit Naturschutz und Ingenieurbüro Klos statt.

Buswartehäuschen Keilber: Antrag liegt im Bauamt. Nachfrage wird gestellt.

Organisationsgutachten und Stellenausschreibung Kämmereileitung: Die Stellenausschreibung wird in Kürze in der Presse veröffentlicht. Das Organisationsgutachten wird den Stadträten ebenfalls in Kürze zur Verfügung gestellt.

Derzeit erfolgen weiträumige Rodungen im Wald bei Heiligenblut: Nachfrage erfolgt.

Es wird von Stadtrat Lüdke gebeten, künftig keine gehäuften Dringlichkeitsentscheidungen mehr durchzuführen.

Weihnachtsmarkt in Spalt: es wird eine Alternative zum bisherigen Weihnachtsmarkt geben. Es gibt Plan A und Plan B. Kleinerer Bereich ums Rathaus und im Bürgergarten vorgesehen. Regionale Besucher, keine Bustouristen.

An den Zweckverband Brombachsee sollte eine Anfrage gestellt werden, ob künftig die Wege entlang der Seen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen wieder befahren werden können. 
Die Anfrage wird gestellt.

zum Seitenanfang

31. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö informativ 31
Datenstand vom 22.10.2021 11:22 Uhr