Datum: 19.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
12 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
13 Baumaßnahmen im Schulhof, Landschaftsarchitektin Lucia Ermisch
14 Baumaßnahme Schulhof Spalatin-Schule; Vergabe Fahrradunterstand
15 Heizungsanlage Spalatin-Schule Spalt Einbau eines Schlamm- und Luftabscheiders
16 Vergabe Reinigungsleistungen für kommunale Einrichtungen Schule, HBG, Rathaus
17 Bauantrag - Umnutzung eines Dachraums in eine Wohnung, Fl.Nr. 1109 Gmk. Fünfbronn, Nagelhof 1
18 Anzeige der Beseitigung - Abbruch eines Mehrfamilienhauses von 1910 in Massivbauweise, Fl.Nr. 315 Gmk. Spalt, Lerchenbuck 1
19 Haushalts- und Kassenrecht; Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Jahr 2020 für die Maßnahme Geh- und Radweg Höfstetten-Stiegelmühle
20 Ortsrecht der Stadt Spalt; Neufassung der Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
21 Städtebauförderung; Befristung der Sanierungssatzung; Neuerlass der Satzung
22 1. Nachtrag zum Treuhänderauftrag mit der Fa. Bayerngrund GmbH; 1. Nachtrag befristete Sanierungsbeauftragung für 2021
23 B466 Kreisverkehr Wernfels; Radwegeplanung
24 Mitteilung
25 Anfragen
26 Frageviertelstunde

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12. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö informativ 12

Sachverhalt

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13. Baumaßnahmen im Schulhof, Landschaftsarchitektin Lucia Ermisch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö 13

Sachverhalt

Vortrag von Frau Lucia Ermisch.

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14. Baumaßnahme Schulhof Spalatin-Schule; Vergabe Fahrradunterstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Zuge der Umbaumaßnahme Schulhof Spalatin Schule Spalt soll eine neue Abstellmöglichkeit für die Fahrräder der Schüler, Lehrkräfte und Besucher geschaffen werden.

Gemäß den Planungen ist der Standort in Richtung der Turnhalle vorgesehen. Der Fahrradunterstand soll in einer offenen, hellen Bauweise errichtet werden, Platz für 23 Fahrräder beinhalten. Der Fahrradunterstand fügt sich harmonisch in der Dimension mit einer Länge von ca. 19 bis 20 m zwischen zwei Bäume ein. Im Vorfeld wurde der Platzbedarf sowie die Ausführung in Bezug auf Material und Gestaltungsform, Anordnung der Einsteller bereits sondiert. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 21.000,00 €

Durch den Hinweis des Büros Ermisch & Partner, dass der Fahrradunterstand nicht durch die Städtebauförderung bezuschusst wird, erfolgte ein Beratungsgespräch seitens des Bauamtes mit dem AGFK (Arbeitsgemeinschaft Fahrrad freundlicher Kommunen) – Geschäftsführerin Frau Guttenberger. Es wurde als in Frage kommendes Sonderprogramm „Stadt und Land“ empfohlen. Nach Meinung des AGFK ist eine Förderung durch das Programm „Stadt und Land“, Bundesagentur für Güterverkehr von bis zu 90 Prozent aussichtsreich. 

Das Angebotsverfahren wurde seitens des Büro Ermisch bereits durchgeführt, jedoch muss vor der Beauftragung sowie vor dem Maßnamebeginn zwingend vorgeschalten der Antrag zur Förderung gestellt werden. Aus diesem Grund kann die Auftragsvergabe erst nach erfolgter Zuschussgewährung erfolgen und wird für eine spätere Sitzung vorbereitet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Förderantrag des Fahrradunterstandes zu stellen und weitere Planungen über das Büro Ermisch & Partner zu beauftragen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Förderantrag des Fahrradunterstandes zu stellen und weitere Planungen über das Büro Ermisch & Partner zu beauftragen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Heizungsanlage Spalatin-Schule Spalt Einbau eines Schlamm- und Luftabscheiders

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Nachdem der Heizungskessel in der Spalatin Schule ausgetauscht werden muss und die Komplette Heizungsanlage bereits sehr alt ist, wurde von der ausführenden Firma empfohlen zur Sicherheit der Heizungsanlage und des neuen Kessels einen Luft- und Schlammabscheider einzubauen. Der Luftabscheider dient zur kontinuierlichen Entfernung von Luft- und Mikroblasen aus dem Heizkreislaufsystem. Der Schlammabscheider zur kontinuierlichen Entfernung von Verschmutzungen aus dem Heizkreislauf. Unter Berücksichtigung des Alters des Heizkreislaufes und der damit zusammenhängenden Verschmutzung durch Ablagerungen im Heizkreislaufes, ist es von Vorteil, bereits jetzt den Heizkreislauf so gut es geht von Verschmutzungen und Mikrobläschen zu reinigen bevor die Nahwärme an den Heizkreislauf angeschlossen wird. Die kontinuierliche Entfernung von Mikrobläschen vermindert die Korrosion an der Heizungsanlage und trägt dadurch zu einer längeren Lebensdauer bei. Der Schlammabscheider filtert Verunreinigungen aus dem Heizungswasser die sich gegebenenfalls in den Ventilen, Pumpen oder Schiebern etc. absetzen können und so zu defekten an der Heizungsanlage führen. Die Kosten für den Luft- und Schlammabscheider belaufen sich auf 4.574,12 € netto.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt zum Schutz und der Langlebigkeit der Heizungsanlage den Einbau eines Luft- und Schlammabscheiders im Zuge der Erneuerung der Kesselanlage für 4.574,12 € netto ( 5.443,20 € brutto) durch die ausführende Firma. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt zum Schutz und der Langlebigkeit der Heizungsanlage den Einbau eines Luft- und Schlammabscheiders im Zuge der Erneuerung der Kesselanlage für 4.574,12 € netto ( 5.443,20 € brutto) durch die ausführende Firma. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Vergabe Reinigungsleistungen für kommunale Einrichtungen Schule, HBG, Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö 16

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 die Vergabe von Reinigungsleistungen für die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die kommunalen Liegenschaften Schule, Kindergarten, Kita Neubau, HopfenBierGut und öffentliche WC-Anlagen beschlossen.

Nachdem der Dienstleistungsvertrag mit der Firma Kiefer (HopfenBierGut, öffentliche WC-Anlagen) zum 30.04.2021 ausgelaufen ist, wurde der Dienstleistungsvertrag mit der Firma Fürst (Schule, Kindergarten) geprüft. Der Vertrag mit der Firma Fürst wurde zum 31.08.2021 nach 3-jähriger Laufzeit fristgerecht gekündigt. 
Die Begründung hierfür ergibt sich aus der vorgenommenen Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei Ausschreibung und Vergabe aller betreffenden kommunalen Liegenschaften an einen Vertragspartner. Zudem eröffnen sich auch für potenzielle Anbieter mehr Möglichkeiten im Hinblick auf Kostenkalkulation und Logistik, gerade im ländlichen Bereich.

Sowohl mit der Firma Kiefer als auch mit der Firma Fürst wurde das Gespräch gesucht, um die angedachte Vorgehensweise zu erläutern und die erweiterten Möglichkeiten für alle Beteiligten aufzuzeigen.

Der geplante Vertragsstart zum 01.09.2021 konnte aufgrund der Umstände nicht realisiert werden. Jedoch erklärten sich beide Firmen bereit im Rahmen einer Verlängerungsvereinbarung die jeweiligen Liegenschaften bis einschl. 31.10.2021 weiter zu reinigen.

In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Fachbüro Uwe Büttner wurden die Ausschreibungsunterlagen sowie der Zeitplan für das Vergabeverfahren erarbeitet, und im Rahmen eines offenen Verfahrens als EU-Ausschreibung unter dem Namen „Unterhalts- Grund und Glasreinigung der Stadt Spalt“ am 07.07.2021 veröffentlicht.

Aus diesem Vergabeverfahren resultieren 3 Anbieter, die ein Angebot abgegeben haben:

Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3

Preisspiegel Jahresgesamtsumme:

Anbieter
Angebotspreis netto EUR
Angebotspreis brutto inkl. 19% MwSt. EUR
 
 
 
Bieter 1
156.073,47
185.727,43
Bieter 2
172.197,96
204.915,57
Bieter 3
164.520,40
195.779,28




Im Rahmen der Wertungsstufen wurden die eingegangenen Angebote gesichtet und geprüft. Eine Erläuterung mit Vergabevorschlag finden Sie dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Als wirtschaftlichstes Angebot und somit auf Platz 1 stellte sich das Angebot des Bieters 1 heraus.

Für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen werden Behörden und öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erteilt. 

Für den Bieter 1 wurde eine entsprechende Auskunft eingeholt. Der Bieter 1 ist ohne Eintrag. 

Aufgrund der Angebotsauswertung und der positiven Auskunft aus dem Gewerbezentralregister schlägt die Verwaltung der Stadt Spalt eine Vergabe an den Bieter 1 vor.


 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Dienstleistungsvertrag für die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die kommunalen Liegenschaften Schule, Kindergarten, Kita Neubau, HopfenBierGut und öffentliche WC-Anlagen mit dem Bieter 1 zum Angebotspreis / Jahresgesamtsumme von EUR 185.727,43 zu schließen. Das Hauptamt der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Dienstleistungsvertrag mit dem Bieter 1 zu schließen. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Dienstleistungsvertrag für die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die kommunalen Liegenschaften Schule, Kindergarten, Kita Neubau, HopfenBierGut und öffentliche WC-Anlagen mit dem Bieter 1 zum Angebotspreis / Jahresgesamtsumme von EUR 185.727,43 zu schließen. Das Hauptamt der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Dienstleistungsvertrag mit dem Bieter 1 zu schließen. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. Bauantrag - Umnutzung eines Dachraums in eine Wohnung, Fl.Nr. 1109 Gmk. Fünfbronn, Nagelhof 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

Bauherr:                Sabrina und Diana Burkel, Nagelhof 1, 91174 Spalt

Baugrund:                Nagelhof 1, Fl.Nr. 1109, Gmk. Fünfbronn

Bauvorhaben:        Umnutzung eines Dachraums in eine Wohnung

Antragsnummer:        55/21

Auf dem Flurstück 1109 der Gemarkung Fünfbronn wurde von Frau Burkel ein Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines Dachraumes in eine Wohnung gestellt.


Das Dachgeschoss eines bereits bestehenden Gebäudes soll als Wohnung Umgenutzt werden. An der Gebäudehülle soll nichts verändert werden. Die Umbauarbeiten beziehen sich rein auf den Innenbereich.  

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Einzelbaudenkmal.
„D-5-76-147-258 Nagelhof 1. Wohnhaus, erdgeschossiger, verputzter Massivbau mit Steilsatteldach und Fachwerkgiebel, 18. Jh.; nachqualifiziert“

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die erforderlichen Stellplätze können auf dem Grundstück untergebracht werden, werden in den Antragsunterlagen aber nicht explizit nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich. 

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Burkel, Nagelhof 1, 91174 Spalt, zur Umnutzung eines Dachraumes in eine Wohnung auf Fl.Nr. 1109 Gmk. Fünfbronn, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Burkel, Nagelhof 1, 91174 Spalt, zur Umnutzung eines Dachraumes in eine Wohnung auf Fl.Nr. 1109 Gmk. Fünfbronn, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18. Anzeige der Beseitigung - Abbruch eines Mehrfamilienhauses von 1910 in Massivbauweise, Fl.Nr. 315 Gmk. Spalt, Lerchenbuck 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 18

Sachverhalt

Bauherr                Evelyn Straulino, Hornstr. 6, 90431 Nürnberg

Baugrundstück:         Fl.Nr. 315, Gmk. Spalt, Lerchenbuck 1

Bauvorhaben:                 Abbruch eines Mehrfamilienhauses von 1910 in Massivbauweise

Auf dem Flurstück 315 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Evelyn Straulino eine
Anzeige der Beseitigung gem. Art. 57 Abs. 5 BayBO gestellt.

Auf dem Flurstück befindet sich aktuell ein 6-Familienwohnhaus mit zwei Geschossen und
Ausgebautem Satteldach. Dieses soll Aufgrund der ungünstigen Grundrisse und der
Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung abgebrochen werden. 

Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der
Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei.

Das Flurstück befindet sich nicht an einer ortsbildprägenden Hauptstraße. 
Das Flurstück befindet sich nicht im Ensemblebereich der Gemeinde Spalt.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet. 

Ein Ersatzneubau ist dem Bauamt Spalt zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. 

Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke wurden nicht ersichtlich beteiligt.

Beschluss

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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19. Haushalts- und Kassenrecht; Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Jahr 2020 für die Maßnahme Geh- und Radweg Höfstetten-Stiegelmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö 19

Sachverhalt

Im Zuge der weiteren Prüfung und Ausbau des Radwegenetzes in Spalt und Umland wurde auch der schon lange vorgesehene Anbindungsbereich mit dem Geh- und Radweg Höfstetten – Stiegelmühle mit einer neuen Trassenführung vom Ing.-Büro Walk untersucht. 

Die anfallenden Vermessungskosten und die Vorentwurfsplanung belaufen sich auf 20.637,62 brutto, laut Rechnung Nr. 12092004.

Im Haushalt 2020 sind keine entsprechenden Haushaltsmittel vorgesehen und eingestellt. 

Es wurde nunmehr aber die Rechnungsanweisung vom Auftragnehmer erbeten. Somit ist eine Zahlung der erfolgten Rechnung noch im Jahr 2020 erfolgt. Die dafür noch notwendigen Mittelbereitstellungen durch außerplanmäßige Mittelplanungen sind Rahmen der Umschichtung im Vermögenshaushalt durch Einsparungen bei anderen Maßnahmen im Investitionsbereich, die nicht zur Ausführung gekommen sind, vollständig darstellbar. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die außerplanmäßigen Haushaltsmittel im Jahr 2020 für die jetzt abgerechnete Voruntersuchung mit Entwurfsplanung, Vermessungsarbeiten zur Erweiterung des Radwegenetzes für den Geh- und Radweg Höfstetten – Stiegelmühle in der erfolgten Größenordnung von 20.637,62 € durch Mittelumschichtung bewilligt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die außerplanmäßigen Haushaltsmittel im Jahr 2020 für die jetzt abgerechnete Voruntersuchung mit Entwurfsplanung, Vermessungsarbeiten zur Erweiterung des Radwegenetzes für den Geh- und Radweg Höfstetten – Stiegelmühle in der erfolgten Größenordnung von 20.637,62 € durch Mittelumschichtung bewilligt werden. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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20. Ortsrecht der Stadt Spalt; Neufassung der Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö 20

Sachverhalt

Die bisherige Kostensatzung der Stadt Spalt datiert aus dem 2013. Nachdem zwischenzeitlich vom Bayerischen Gemeindetag eine Überarbeitung der Satzung, inhaltlich, aber auch Pauschalsätzen, der abzurechnenden Leistungen für Erstattungen bei Feuerwehreinsätzen erfolgt ist, sollte auf die Mustersatzung mit den entsprechenden Anlagen und den neuen Pauschalsätzen zur Anwendung kommen. 

Es wird daher vorgeschlagen, wie bereits vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung angemerkt, eine Neufassung der Feuerwehrsatzung mit den pauschalierten Sätzen vorzunehmen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit den Anlagen beschlossen wird. Die Satzung tritt zum 01. November 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 12.12.2013 außer Kraft. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit den Anlagen beschlossen wird. Die Satzung tritt zum 01. November 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 12.12.2013 außer Kraft. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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21. Städtebauförderung; Befristung der Sanierungssatzung; Neuerlass der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö 21

Sachverhalt

Die Stadt Spalt hat für ihre Sanierungsgebiete eine entsprechende Sanierungssatzung am 10.03.1992 mit dem räumlichen Umgriff, für den die Sanierungssatzung Gültigkeit hat, beschlossen. 

Die Erweiterung des Sanierungsgebietes wurde in einer zweiten Satzung am 11.06.2013 ebenfalls vom Stadtrat beschlossen und hat das Sanierungsgebiet räumlich erweitert. 

Der Erlass der Sanierungssatzungen mit dem räumlichen Umgriff ist die Grundlage von Fördermaßnahmen für Einzelmaßnahmen von Privatinvestoren sowie auch von kommunalen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung.

Die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 34 Städtebauförderung, hat mit Schreiben vom 05.05.2021 mitgeteilt, dass aufgrund der Änderungen des BauGB die Sanierungssatzungen mit einer Gültigkeit von 15 Jahren verbunden sind.

Somit ist für alle Satzungen bis 31.12.2021, die zu einem bestimmten Stichtag erlassen worden sind, ein Beschluss durch den Stadtrat zu fassen, ob die Sanierungssatzungen weiterhin Bestand haben sollen, dazu ist ein einfacher Beschluss ausreichend, oder ob die bestehenden Satzungen aufgehoben werden sollen.

Auf die Handlungsempfehlungen und die weitere Vorgehensweise der Regierung von Mittelfranken, wie im Schreiben vom 05.05.2021 dargelegt, wird verwiesen.

Für die Stadt Spalt ergibt sich aufgrund des weiteren Bedarfs von Sanierungsmaßnahmen in den jeweiligen Sanierungsgebieten die Notwendigkeit, auch weiterhin an der Gültigkeit der Satzungen festzuhalten. 

Somit ist es erforderlich, eine entsprechende Beschlussfassung über die beiden Sanierungssatzungen aufgrund des unterschiedlichen räumlichen Umgriffs gesondert zu fassen. Die Befristung für die Durchführung der Maßnahme ist dabei aufgrund der Novellierung der Rechtsvorschrift aus dem BauGB auf 15 Jahre begrenzt. Es werden daher dem Stadtrat Spalt folgende Beschlussvorschläge unterbreitet.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Sanierungssatzung vom 10.03.1992, in Kraft getreten am 14.05.1992 mit dem räumlichen Umgriff, aufgrund des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs innerhalb des räumlich festgelegten Sanierungsgebietes auf die Dauer von 15 Jahren aufrechterhalten wird. Die Satzung soll somit auch weiterhin mit dem räumlichen Umgriff Gültigkeit haben. 

Stimmenverhältnis: 

  1. Die Satzung für die Erweiterung des Sanierungsgebietes mit dem räumlichen Umgriff vom 11.06.2013 wird ebenfalls für die Dauer von 15 Jahren aufgrund des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs innerhalb des räumlichen Sanierungsgebietes, wie in der Satzung niedergelegt ist, notwendig. Die Satzung soll somit auch weiterhin mit ihrem räumlichen Umgriff Bestand haben. Die Sanierungsmaßnahmen sind weiter in dem Umgriff erforderlich und werden auch innerhalb der nächsten 15 Jahre punktuell fortgeführt werden. 

Stimmenverhältnis:

Beschluss 1

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Sanierungssatzung vom 10.03.1992, in Kraft getreten am 14.05.1992 mit dem räumlichen Umgriff, aufgrund des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs innerhalb des räumlich festgelegten Sanierungsgebietes auf die Dauer von 15 Jahren aufrechterhalten wird. Die Satzung soll somit auch weiterhin mit dem räumlichen Umgriff Gültigkeit haben. 

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Satzung für die Erweiterung des Sanierungsgebietes mit dem räumlichen Umgriff vom 11.06.2013 wird ebenfalls für die Dauer von 15 Jahren aufgrund des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs innerhalb des räumlichen Sanierungsgebietes, wie in der Satzung niedergelegt ist, notwendig. Die Satzung soll somit auch weiterhin mit ihrem räumlichen Umgriff Bestand haben. Die Sanierungsmaßnahmen sind weiter in dem Umgriff erforderlich und werden auch innerhalb der nächsten 15 Jahre punktuell fortgeführt werden. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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22. 1. Nachtrag zum Treuhänderauftrag mit der Fa. Bayerngrund GmbH; 1. Nachtrag befristete Sanierungsbeauftragung für 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö 22

Sachverhalt

Der Sanierungsvertrag mit dem Sanierungstreuhänder der Fa. Bayerngrund wurde form- und fristgerecht im Jahr 2020 aufgrund der Hinweise des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes gekündigt.

Eine Neuausschreibung war für 2021 vorgesehen, wird jedoch erst zum Ende des Jahres 2021 erfolgen können. Somit wird der Treuhändersanierungsauftrag mit vertraglichen Bindungen erst zum 01.01.2022 neu beauftragt werden können.

Übergangsweise wäre jedoch für die Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2021 der jetzige Sanierungs-treuhänderauftrag mit der Fa. Bayerngrund befristet im Rahmen eines Nachtrages, zum jetzigen Vertrag, noch vorzunehmen.

Entsprechendes Angebot wurde von der Fa. Bayerngrund GmbH nochmals erbeten, lag aber zum Zeitpunkt der Sitzungsvorlage noch nicht vor.

Dem Stadtrat wird dennoch empfohlen, einen befristeten Treuhändervertrag mit der Fa. Bayerngrund für das Jahr 2021 aufgrund der Grundlagen des bisherigen Hauptvertrages, der bis 2020 Anwendung fand, in Form eines Nachtrages vorzusehen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Sanierungstreuhänderauftrag mit der Fa. Bayern-grund GmbH befristet für 2021 als 1. Nachtrag zum bisherigen Sanierungstreuhänder-auftrag, der bis Ende 2020 Anwendung gefunden hat, für 1 Jahr befristet fortgesetzt wird.
Die Konditionen und Regelungen werden aus dem Hauptvertrag übernommen. 

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Nachtrag mit der Fa. Bayerngrund GmbH befristet für 1 Jahr zu schließen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Sanierungstreuhänderauftrag mit der Fa. Bayern-grund GmbH befristet für 2021 als 1. Nachtrag zum bisherigen Sanierungstreuhänder-auftrag, der bis Ende 2020 Anwendung gefunden hat, für 1 Jahr befristet fortgesetzt wird.
Die Konditionen und Regelungen werden aus dem Hauptvertrag übernommen. 

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Nachtrag mit der Fa. Bayerngrund GmbH befristet für 1 Jahr zu schließen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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23. B466 Kreisverkehr Wernfels; Radwegeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö 23

Sachverhalt

Das Straßenbauamt Nürnberg hat der Stadt Spalt im Sommer konkrete Ausbaupläne für die B466 Gunzenhausen-Schwabach mit dem Ausbau des Kreisverkehrs bei Wernfels übergeben. Die Ausführungsplanung enthält auch den Flächenbedarf. Das Grunderwerbsverzeichnis zeigt, dass 11 Grundstückseigentümer von dem Ausbau des Kreisverkehrs betroffen sind. Die Stadt Spalt hat in den letzten Jahren das Flurbereinigungsverfahren in der Gemarkung Wernfels durchgeführt. Die vorhandenen Pläne des Straßenbauamtes wurden mit der Stadt Spalt und dem Amt für ländliche Entwicklung abgestimmt. In einem Gespräch mit der ALE am 09.10.2021 wurden die Ausbaupläne besprochen. Die vom StBA vorgelegten Pläne wurden im Flurbereinigungsverfahren (2015-2020) berücksichtigt. Durch Veränderungen der Trassensituation und vor allem der Verbreiterung durch einen Anwandweges sind weitere Flächen notwendig. Die Verbreiterung durch den zusätzlichen Weg für die Landwirtschaft hat die Planung gegenüber der Ursprungseingabe des Straßenbauamtes verändert. Mit dem Straßenbauamt werden in Kürze weitere Gespräche zum Kreisverkehr B466 stattfinden.

Die Radwegeplanung mit der Anbindung des Ortsteils Wernfels an die B466 mit einer späteren Anbindung Richtung Altmühlsee wurden im Flurbereinigungsverfahren zum großen Teil berücksichtigt. Lt. dem Abstimmungsgespräch wurde ein 5 Meter breiter Streifen Richtung Norden gesichert (siehe Plan). Dieser ist ausreichend, um einen begleitenden Radweg an die Kreisstraße anzubinden. Für die Radwegeplanung konnte nur ein Grundstück nicht gesichert werden. Hier sind Grundstücksgespräche für Grundstückstauschmöglichkeiten durch die Stadt Spalt erforderlich. Dies bedeutet, dass die Stadt Spalt einen Antrag an den Landkreis Roth stellt, um den geplanten Radweg vom Ortsteil Wernfels Richtung B466 mit der Anbindung der Kreisverkehrsveränderung zu realisieren. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stellt den Antrag an den Landkreis Roth, das Radwegenetz an der RH 10 bis zur Bundesstraße 466 zu erweitern. Die Maßnahme soll eine Anbindung an den Bereich Altmühlsee geben. Bauträger ist der Landkreis Roth.

Im Flurbereinigungsverfahren wurden die vorhandenen Pläne des Straßenbauamtes in der Grundstücksneuordnung berücksichtigt. Aufgrund veränderter Pläne des Straßenbauamtes mit einem Anwandweg sind weitere Grundstücksverhandlungen notwendig. Weiter Gespräche mit dem Straßenbauamt und der Stadt Spalt erfolgen in Kürze. 

Beschluss

Der Stadtrat stellt den Antrag an den Landkreis Roth, das Radwegenetz an der RH 10 bis zur Bundesstraße 466 zu erweitern. Die Maßnahme soll eine Anbindung an den Bereich Altmühlsee geben. Bauträger ist der Landkreis Roth.

Im Flurbereinigungsverfahren wurden die vorhandenen Pläne des Straßenbauamtes in der Grundstücksneuordnung berücksichtigt. Aufgrund veränderter Pläne des Straßenbauamtes mit einem Anwandweg sind weitere Grundstücksverhandlungen notwendig. Weiter Gespräche mit dem Straßenbauamt und der Stadt Spalt erfolgen in Kürze. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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24. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö informativ 24

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt ist in öffentlicher Sitzung folgendes bekanntzugeben:

  1. Rundschreiben des Bayer. Gemeindetages Nr. 62/2021 vom 30.09.2021 bez. Handlungsempfehlungen für Kommunen bei der Berechnung des Zinssatzes bei der Gewerbesteuer und der notwendigen Korrekturen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.08.2021.

  1. Mitteilung zum Thema Datenschutz; Nr. 29 - Ausgabe 03/2021. Zulässigkeit von Videoüberwachungen, u. a. auch an Containerstandorten.

  1. Ortsverband Spalt Bündnis 90/Die Grünen – Antragstellung vom 02.10.2021 - Erstellung eines Spalter Baulandmodells

Die Mitglieder des Stadtrates werden gebeten, von dem Antrag Kenntnis zu nehmen; zur rechtlichen Bewertung des Antrages wird auf den beiliegenden Aktenvermerk des Geschäftsleiters verwiesen. 


Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen. 

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25. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö informativ 25

Sachverhalt

Anträgen der Fraktionen werden doch lt. GO in der Sitzung gestellt. Warum erfolgt dies aktuell unter Mitteilungen?

Laut Geschäftsleiter dient dies nur zur Vorabinfo.

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26. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 32. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö informativ 26

Sachverhalt

Aus den Reihen der Bürgerschaft wurde Lob für das Stattfinden der Ortsgespräche sowie die „Ersatz-Kirchweih“ ausgesprochen.


Kritisch wurde von den Bürgern angemerkt, dass die Bürgerfrageviertelstunde teilweise untergeht.

Der Vorsitzende versprach, hier künftig deutlicher nachzufragen.


Zur Friedhofstoilette wurde angemerkt, dass bezüglich Sauberkeit der Toilette dringend Handlungsbedarf besteht und diese bei Bestattungen auch sauber sein sollte bzw. tagsüber geöffnet sein sollte.

Der Vorsitzende erklärte, dass die Reinigung der Toiletten hohe Kosten verursacht und vom Bürger bezahlt werden muss.  Selbstverständlich wird sie weiterhin während Bestattungen geöffnet und natürlich die Sauberkeit muss gewährleistet sein. Es wird aber keine ganztägigen Öffnungszeiten geben. 

Datenstand vom 20.01.2022 08:14 Uhr