Datum: 16.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Straßenbestandsverzeichnis - Widmung Straßenzug "An der Orchideenwiese" zur Ortsstraße
10 HopfenBierGut-Förderung im Soforthilfeprogramm Landwirtschaftliche Museen 2021 - Erweiterung des Hopfen & Bier Museumsstadels - Vergabe
11 Radmobilität - Radabstellkonzept - Förderprogramm - Innenstadt leben
12 Mitteilung
13 Anfragen
14 Frageviertelstunde

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9. Straßenbestandsverzeichnis - Widmung Straßenzug "An der Orchideenwiese" zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 35. Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Straßenzug im Baugebiet Burgblick ist als öffentliche Straße mit dem Namen „An der Orchideenwiese“ als Erstanlage zu widmen.

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        An der Orchideenwiese
Anfangspunkt:        Abzweig Pflugsmühler Weg bei Fl. Nr. 330/8, 329 Gmk. Wernfels
Endpunkt:        Ende Wendehammer bei Fl. Nr. 324/29, 324/30 Gmk. Wernfels
Gemeinde:        Stadt Spalt
Landkreis:        Roth

2. Beschlussentwurf:


Widmung von Straßen und Wegen:


Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.

3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Stadt Spalt

0,000
275,000
275,000

4. Widmungsbeschränkung

Keine


5. Begründung:


Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Straßenzug „An der Orchideenwiese als Ortsstraße gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Straßenzug „An der Orchideenwiese als Ortsstraße gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zu widmen.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. HopfenBierGut-Förderung im Soforthilfeprogramm Landwirtschaftliche Museen 2021 - Erweiterung des Hopfen & Bier Museumsstadels - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 35. Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö 10

Sachverhalt

Der Museumsladen im HBG lebt von seinen Besuchern und deren Umsätzen. In erster Linie sind die Kunden zum einen Museumsbesucher und zum anderen Tagesbesucher, Urlauber und Besucher der Touristinfo Spalt die in der Regel nicht eigens zum Kauf angereist sind.

Mit der Erweiterung des Museumsladens und Ergänzung einer Genusszeile mit „ProBierBar“ soll ein breiteres Publikum angesprochen werden, z. B. Dauerkunden, Gruppen, Familien, die nach einem Museumsbesuch die Zeit mitbringen, um anschließend im Museumsladen zu stöbern, ausstellungsbezogene Artikel zu erwerben, oder, und zu verkosten, Aufmerksamkeiten und Geschenke mit nach Hause zu nehmen.

Mit der Erweiterung sollen folgende Zielgruppen angesprochen werden:
-        Museumsbesucher
-        Urlauber
-        Tagesbesucher
-        Kunden die regionale Produkte suchen (Landwirtschaftliches Museum) 

Bedeutung Mercandise im Museumsshops:
Mercandise ist eine wichtige Einnahmequelle die in vielfältiger Weise unterstützt. Unabhängigkeit von öffentlichen Zuschüssen durch die Erzielung höherer Eigenmittel schafft. Die Artikel des Museumshops können nach dem Museumsbesuch die Bindung zwischen Museum und Besucher weiter aufrechterhalten. Die Marke „HopfenBierGut“ kann durch den Verkauf von Merchandisingprodukten transportiert und verstärkt werden. Gezielter Einsatz von Museumsprodukten als Werbemittel bieten Möglichkeiten des Marketings und der Kommunikation. Museumsprodukte dienen zur Verbesserung und Ausweitung der Didaktik und Besucherinformation. Der Erfolg eines Museumsshops ist von existentieller Bedeutung, durch die Produkte selbst und durch die Präsentation der Waren und die Dekoration des Shops die in einer einladenden Kaufatmosphäre präsentiert werden.

Mehrwert der Maßnahme, Einschätzung der Wirksamkeit:
Der Museumsshop leistet sozusagen einen erheblichen PR – und Marketingbeitrag zum Museum und ist nicht als Randerscheinung zu sehen, sondern als Schaufenster des Museums, das den Gesamteindruck vom Museum und das Gesamterlebnis des Besuchers mitprägt. Zudem trägt er mit einem entscheidenden Anteil zum finanziellen Betrieb als weitere Säule des Museums bei und stellt damit einen gewichtigen Mehrwert für den Betrieb dar. Hier werden Güter und Dienstleistungen angeboten, die in einem engen Zusammenhang mit der Kernleistung des Museums und der Region stehen. 

Mit diesem Alleinstellungsmerkmal, seinem thematisch spezialisierten Angebot „hopfige, bierige & regionale Produkte“ Geschenke, Merchandising, Genussprodukte und Literatur, deckt der Shop einen Bedarf mit dem Wunsch das außergewöhnliche besondere Produkt der Region mit Bezug zur Sonderkultur Hopfen sowie Regionalprodukte.
Dieser Bedarf ist in allen potenziellen Zielgruppen zu finden, die mit dem Angebot zum Kaufanreiz angeregt werden. Den Besuchern soll in dem Museumsladen - ganzjährig verfügbar - ein besonderes Einkaufs- und Genusserlebnis geboten werden. Einen weiteren Mehrwert stellen zudem die Öffnungszeiten, insbesondere an Tagen an denen der Einzelhandel nicht verfügbar sein kann z. B. Sonn- und Feiertage, dar.

Notwendigkeit der Maßnahme:
Die wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Monaten, bedingt durch die Pandemie, hatte zu bestimmten Zeiten die vorübergehende Schließung zur Folge. Dies führte zu Umsatzausfällen und bis heute zum Wegfall der Zielgruppe: Busgruppen, Gruppen ab 15 Personen. 
Der Betrieb des Museumsladens, der hinsichtlich genehmigter Öffnungen im Lockdown an den Einzelhandel angelehnt war, stellte während der Schließzeiten des Museums den Hauptumsatzanteil mit 65% im HopfenBierGut dar und konnte die monetären Verluste abmildern. 

Gerade diese außergewöhnliche Situation hat verdeutlicht, wie essenziell die Sicherstellung einer Einnahmesituation aus dem Bereich Museumsladen für das HopfenBierGut ist. Wir mussten lernen, dass uns solche Situationen jederzeit treffen können und eine gesunde Einnahmestruktur brechen kann. Das Museum braucht daher weitere thematisch attraktive, nachhaltige und neue Angebote. 

Mit der Ladenergänzung mit Genusszeile soll eine zusätzliche Möglichkeit entstehen, die eine wichtige Einnahmesituation für den Erhalt und Betrieb des Hauses darstellt. 
Zudem werden, wie bereits erwähnt, bisherige Besucher und neue Zielgruppen zusätzlich auf das Haus aufmerksam gemacht.

Bisher bietet der Museumsladen mit den vorhandenen Präsentationsmöglichkeiten von 12m² auf einer Verkaufsfläche von 25m² im Laden für 70 verschiedene Artikel Platz. Die Präsentationsflächen sind zu wenig bzw. zu klein und bieten keine Chance das Potential und die Bedeutung des Museumsladens zu erweitern. Dazu bieten die Verkaufsmöbel keine Lagermöglichkeiten für Reserven.

Durch die Erweiterung des Museumsladens um weitere 25m² entsteht eine Gesamtverkaufsfläche von 50m² und bietet Platz für Präsentationsmöglichkeiten von 45m² auf der bis zu etwa 300 verschiedene Artikel präsentiert werden können. Die neu geschaffene Genusszeile gliedert sich in Themenbezogene Produktwände auf, Verkaufsinseln und Verkostungsstehtische bieten die Möglichkeit für ein strukturiertes Angebot. Zudem besteht in den Möbeln eine Lagermöglichkeit von 8m². Zwei Interaktive Verkostungstische die sensorische Themen transportieren laden zum Verkosten ein. Auch die Barrierefreiheit im Shopbereich wird mit der Maßnahme weiter verbessert.

Ziele der Umbau- / Neugestaltungs- / Erweiterungsmaßnahme:
 
1.        Vorteile für alle Zielgruppen wie z.B. Museumsbesucher, Tagesgast, Gruppengast und Gäste der Touristinfo schaffen.
2.        Steigerung des Umsatzes im Museumsladen um mind. 30% durch ein erweitertes Angebot/ Ausbau und höheres Besucheraufkommen im Museumsladen.
3.        Mehr Möglichkeit im Bereich Produktvielfalt/Angebot.
4.        Schaffung einer Genusszeile als weitere Attraktion im HopfenBierGut, die auch Passanten ohne Museumsbesuch jederzeit nutzen können, um zu verkosten oder regionale Produkte erwerben zu können. 
5.        Erheblich mehr Effektivität der Abläufe.
6.        Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit im Museumsladen und Abschaffung der engen Platzsituation im Shop. Damit wird die bestehende Barrierefreiheitzertifizierung des Museums auch im Shop entsprechend berücksichtigt.
7.        Attraktives Angebot in Zukunft für die Gäste aus dem entstehenden Bierhotel, ab 2023, mit den zu erwartenden 10.000 neuen Besuchern die in Kombinationsangeboten das HopfenBierGut besuchen.

Nutzung Förderprogramm – Chance zur Umsetzung der Maßnahme:
Infolge des Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 mussten bundesweit Kultureinrichtungen aller Art ihre Türen für Besucher*innen schließen.
Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat zunächst mit dem spartenübergreifenden Pilotprojekt NEUSTART Sofortprogramm reagiert. 
Mit NEUSTART KULTUR wurde in der Folge ein umfassendes Paket an Rettungs- und Zukunftsprogrammen für den Kultur- und Medienbereich geschaffen, das mit fast 60 Programmlinien und Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro hilft, den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. 

Die Förderprogramme der Bundes- und Landesregierung wurden von den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung / des HopfenBierGutes auf Fördermöglichkeiten geprüft.
Einige der angebotenen Förderprogramme enthielten keine Förderung für das HopfenBierGut.

Es kristallisierte sich eine Fördermöglichkeit heraus im Rahmen des Förderprogramms „Landwirtschaftliche Museen“ des DVA (Deutscher Verband für Archäologie), gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, mit dem „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ mit einer möglichen Förderzuwendung von max. 50 T€.
Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt (nähere Informationen nachfolgend) und mit Datum zum 01. November 2021 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Bundesministerin Julia Klöckner bewilligt.
Die Höhe der Zuwendung im Förderprogramm beträgt maximal 50 T€ und ist auf 75% der anrechnungsfähigen Ausgaben der Maßnahme begrenzt. Die Zuwendung wird grundsätzlich dann gewährt, wenn der Antragsteller eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der insgesamt förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufbringt. Die Eigenbeteiligung kann durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht 
werden. Sachmittel und unbare Eigenleistungen können nicht angerechnet werden.
Details zum Förderprogram liegen in der Anlage bei.
Der Finanzierungsplan der Maßnahme als Bestandteil der Antragstellung liegt der Vorlage bei. 

Da die Umbau- und Neugestaltungsmaßnahme bereits in 2019 schon einmal im Fokus stand und erste Planunterlagen sowie ein Finanzplan mit Kostenschätzung, erstellt durch das Studio Jan, dementsprechend bereits vorlagen, war es möglich im Rahmen der Antragstellung auf diesen Unterlagen aufzubauen und schnell zu reagieren.
Zudem wurden aufgrund dessen hierfür bereits Mittel im Haushalt, Vermögenshaushalt, Haushaltstelle 7900.9500, in 2020 von bereits 10 T€ und in 2021 von 40 T€ eingestellt.
Im Zuge der Förderantragstellung wurde der bereits vorliegende Finanzplan, der gleichzeitig als Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme diente, aktualisiert und dem Förderantrag beigefügt. Materialpreissteigerungen von min. 20% wurden durch das Studio Jan eingearbeitet und an die Fördervoraussetzungen angepasst.
Bei der Maßnahme handelt sich es um einen Gesamtaufwand von 81.161,38 €/brutto. 

Durch die Förderzusage in Höhe der max. Zuwendung von 50 T€ besteht die Chance zur Umsetzung der Maßnahme. 

Es verbleibt ein Eigenanteil von 31.161,38 €/brutto, der durch Eigen- und Drittmittel zu leisten ist und sich folgendermaßen aufgliedert.

Aufstellung Aufwand/ Kosten der Maßnahme:
               
         81.161,38 €        Gesamtaufwand der Maßnahme
-        50.000,00 €        Bewilligung der Förderung aus dem Soforthilfeprogramm Landw. Museen
         31.161,38 €        zu leistender Anteil durch Eigen- und Drittmittel 
-        13.000,00 €        Bayerischer Museumspreis: Zweckgebunden für innovative Einrichtung nicht für Unterhalt. Ursprünglich 20 T€ Preisgeld – hiervon wurden 7 T€ für Planung im 2019 aufgewendet.
-        5.000,00 €        Produktplatzierung Brombachseer, Regionalprodukte, Förderverein h. Kornhaus
-        13.161,38 €        Zuschuss Stadtbrauerei Spalt: Im Wirtschaftsplan 2021 der Stadtbrauerei wurden hierzu 20 T€ eingeplant. Die Stadtbrauerei verfügt über keinen öffentlich zugängigen Mercandisingshop und sieht die Wichtigkeit der Unterstützung der Maßnahme als ihren erheblichen Beitrag zur „Spalter“ Markenarbeit
         31.161,38 €        Eigen- und Drittmittel
         0,00 €         




Umsetzung und Zeitplan der Maßnahme:
Bei dem Förderprogrammteil handelt es sich um ein Soforthilfeprogramm, das kurzfristig bereitgestellt wurde.
Maßgabe zur Gewährung der Förderung:  
Umsetzung der Maßnahme mit Abschluss zum 31. Dezember 2021
Aufgrund des Aspektes der eng gesteckten zeitlichen Maßgabe wurden ebenfalls im Zuge der Antragstellung bereits entsprechende Abfragen bei möglichen Anbietern in Bezug auf die zeitliche Machbarkeit durchgeführt. 
Kostenangebote mit dem Hinweis, dass eine Auftragsvergabe und Durchführung an die Bewilligung der Förderung geknüpft ist, wurden angefragt.
Folgende Anbieter wurden durch das Bauamt der Stadt Spalt angefragt:
Anbieter 1 Firma
Anbieter 2 Firma
Anbieter 3 Firma
Nach Ablauf der Angebotsfrist und Prüfung ergibt sich folgender Sachstand:
Anbieter 1 Firma                                Angebotspreis brutto EUR 75.889,87 
jedoch Angebotsfrist überschritten, keine Wertung möglich

Anbieter 2 Firma                                 Angebotspreis brutto EUR 70.198,10

Anbieter 3 Firma                                Angebotspreis brutto EUR 75.465,04
jedoch Angebotsfrist überschritten, keine Wertung möglich
Aus der Angebotsauswertung geht hervor, dass die Schreinerei Wurm das wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich zeitlicher Umsetzung und Kosten abgegeben hat.
Amortisation der Maßnahmenaufwendung:
Die Umsatzauflistung der Jahre 2017 bis 2020, siehe Anlage, zeigen das der Museumsladen mit 100 T€/Jahr bis zu 50% des Gesamtumsatzes darstellt. Ziel der Maßnahme ist neben der Produktportfolioerweiterung eine daraus resultierende Umsatzsteigerung von 30% auf 130 T€/Jahr im Bereich Museumsladen. Der Mehrumsatz von bis zu 30 T€ erzielt bei einer durchschnittlichen Gewinnspanne von min. 30% einen Gewinn von 9 T€. Somit kann davon ausgegangen werden das sich innerhalb von 2-3 Jahren notwendige Eigenmittel bis zu 18 T€ amortisieren.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis 

von der Notwendigkeit der Erweiterung des Museumsladens im HopfenBierGut, der einen erheblichen Umsatzanteil von min. 50% des Museums darstellt, 

und nimmt ebenfalls Kenntnis 

von der Förderzusage in Höhe von 50 T€ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (DVA Soforthilfeprogramm HLM) als Beitrag zur Umsetzung der Neugestaltung/Erweiterung Verkaufsbereich HBG (Museumsladen) und ShopMöblierung mit der hiermit verbundenen zeitlich vorgeschriebenen kurzfristigen Umsetzungsphase und Fertigstellung der Maßnahme bis 31.Dezember 2021.


Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen. 


Beschluss 2:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Neugestaltung/ Erweiterung des Ver-kaufsbereiches HBG unter Gewährung der Eigen- und Drittmittel in Höhe von 31.161,68 €.

Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen.


Beschluss 3:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot des Anbieters 2 zum Ange-botspreis von brutto EUR 70.198,10 anzunehmen und bittet die Verwaltung um entsprechende Beauftragung.

Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen.

Beschluss

Beschluss 1:

Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis 

von der Notwendigkeit der Erweiterung des Museumsladens im HopfenBierGut, der einen erheblichen Umsatzanteil von min. 50% des Museums darstellt, 

und nimmt ebenfalls Kenntnis 

von der Förderzusage in Höhe von 50 T€ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (DVA Soforthilfeprogramm HLM) als Beitrag zur Umsetzung der Neugestaltung/Erweiterung Verkaufsbereich HBG (Museumsladen) und ShopMöblierung mit der hiermit verbundenen zeitlich vorgeschriebenen kurzfristigen Umsetzungsphase und Fertigstellung der Maßnahme bis 31.Dezember 2021.


Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen. 


Beschluss 2:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Neugestaltung/ Erweiterung des Ver-kaufsbereiches HBG unter Gewährung der Eigen- und Drittmittel in Höhe von 31.161,68 €.

Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen.


Beschluss 3:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot des Anbieters 2 zum Ange-botspreis von brutto EUR 70.198,10 anzunehmen und bittet die Verwaltung um entsprechende Beauftragung.

Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Radmobilität - Radabstellkonzept - Förderprogramm - Innenstadt leben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 35. Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö 11

Sachverhalt

Das Sonderprogramm „Innenstadt leben“, welches aufgrund der Corona-Pandemie und der Attraktivität für Innenstädte aufgelegt wurde, hat die Stadt Spalt genutzt, und ist in das Förderprogramm mit TEUR 800 aufgenommen worden. Das Programm verlangt eine zügige Projektanmeldung und Umsetzung.

Neben den Gebäudebereichen wie „Luberhaus“ oder „Schwarzer Adler“ wurden auch Projekte im Raum und öffentlichen Freianlagenbereich/ Radmobilität angemeldet. Im Vorgespräch mit der Regierung von Mittelfranken wurde die Stadt Spalt aufgefordert, zügig Anträge zur Umsetzung zu stellen. Eine 80 %ige Förderung ist eine einmalige Chance, Radinfrastruktur in der Innenstadt zügig umzusetzen. 

Das städtische Bauamt hat daraufhin den Maßnahmenplan Fahrrad im Altstadtbereich (Ensemblebereich) erarbeitet. Die Standorte der Fahrradanlehnbügel sowie Fahrradservicestationen wurden aufgenommen. Als Anlage liegen die Standortpläne sowie die Servicestationsmöglichkeiten bei. Die Maßnahmen wurden auch mit dem AGFK – Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. – abgesprochen. Als Standorte kommen in Frage:

-Rathaus – drei Fahrradanlehner schräg
-Kindergarten – drei Anlehner längs
-Kornhaus – vier Anlehner längs
-Kornhausparkplatz nahe Sitzplatzbereich Servicestation, Fahrradboxen mit Anlehnern und Ladetower
-Kirchenvorplatz – vier Anlehnbügel
-Brauerei – drei Anlehnbügel
-Marktplatz – vier Anlehnbügel
-Kulturbahnhof – drei Anlehnbügel

Sämtliche Standorte sind im Bereich der Städtebauförderung. Diese Anschaffungen fallen unter den Bereich „Radservice/ Radinfrastruktur“. Es wird vorgeschlagen, aufgrund der verschiedenen Standorte feststehend zwanzig Fahrradanlehner zu beschaffen. Darüber hinaus sollten variabel in der Hauptstraße nochmals sechs variable Fahrradanlehner beschafft werden. Dies hätte eine Kostensumme von EUR 4.800,00. Darüber hinaus ist das HopfenBierGut, auch aufgrund der Erfahrungen der Jahre 2020 und 2021 sehr stark von Fahrradfahrern besucht. Da die Fahrräder einen hohen Wert besitzen und die Nutzer auch ins Museum bzw. zu den Ladengeschäften und in die Gastronomie gehen, sind Fahrradboxen eine sinnvolle Anschaffung. Der Standort am Kornhausparkplatz am Hatzelbach ist mit vier Boxen vorgesehen, in einer Box können zwei Räder abgestellt werden. Die Boxen sind abschließbar. Mit Energiesäule sind ca. EUR 8.000,00 zu berücksichtigen. Darüber hinaus beabsichtigen wir eine Fahrradservicestation einzurichten (siehe Bild Hilpoltstein – hier wurde diese Servicestation angeschafft) – EUR 1.400,00. Ebenfalls wäre eine Dauerladestation denkbar, Kosten EUR 4.000,00. 

Diese Anschaffungen werden zu 80 % bezuschusst. 

Die Anschaffungen für die Bereiche Marktplatz und Kirchenvorplatz wären Vorinvestitionen für den Umbau der Ortsdurchfahrt. Aufgrund der günstigen Fördermöglichkeiten sollten diese ebenfalls schon beschafft werden. 

Die Stadtverwaltung hat mit Bürgermeister und AGFK ein Radmobilitätskonzept vorbereitet. Die Themen sind: 

Radwege/ Wegenetz
Radservice/ Infrastruktur
Verkehrssicherheit
Kommunikation/ Marketing
Serviceeinrichtungen
Förderung Nachwuchsradler
Gewerbliche Radverkehrsförderung
E-Bikes
Radtouren
Freizeit
Vernetzung und Partner

Die einzelnen Punkte wurden mit Themen ausgearbeitet. Die Themenauswahl ist sicher nicht abschließend und kann vom Stadtrat ergänzt werden. Dieses Thema wird auch im Stadtentwicklungskonzept mit aufgegriffen. 

Radverkehrsnetz

Das Radverkehrsnetz wird in einer Übersicht auf Grundlage des Radwegeplans 2030, Landkreis Roth, dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Hier sind die überregionalen Radverbindungen aufgegriffen. Die roten Darstellungen sind noch mit einem Ausbau zu planen. Die Radwegeentwicklung wurden vor allem in der Priorität gesehen. Hier wird der Radweg Spalt-Höfstetten (Rezattalweg) als höchste Priorität gesehen. Der Stadtrat wird am 30.11.2021 in der Stadtratssitzung vom Ingenieurbüro Klos den Stand der Angelegenheit erhalten. Vorgespräche mit dem Landratsamt sind erfolgt.

Desweiteren wurde der Radweg Spalt – Hagsbronn schon im Jahr 2019 abgeprüft. Es sind sechs verschiedene Varianten geprüft worden. Sämtliche Varianten sind nicht/ wahrscheinlich nicht umsetzbar. Deshalb sollte überlegt werden, den Radweg Spalt – Hagsbronn, wenn eine möglichst direkte Verbindung geschaffen werden soll, an der RH 6 entlang zu planen. Dies muss mit dem Landratsamt noch abgesprochen und geklärt werden. Darüber hinaus wird es einen neuen Jakobus-Radpilgerweg geben. Der Jakobus-Radpilgerweg Nürnberg – Öttingen läuft auch über den Landkreis Roth/ Stadt Spalt. Er verläuft Richtung Pflugsmühle – Wernfels – Stiegelmühle – Spalt. Auch hier sind die Verbindungen derzeit in der Prüfung. Dies erfolgt seitens Helmut Neuweg. Ebenfalls wurde die Radwegeanbindung Richtung Altmühlsee aufgenommen; dies bedeutet die Anbindung RH 10 – B466 - Wernfels. Bis auf ein Grundstück sind sämtliche Grundstückssicherungen erfolgt. 

Verkehrssicherheit/ Querungen und Radwegekonzeption:

Auf dem zu entwickelnden Radverkehrsnetz sollte der Radverkehr die wichtigen Ziele möglichst sichtbar und schnell erreichen können. Die Anforderungen werden sein:

-Netzzusammenhang
-Direktheit
-Attraktivität
-Sicherheit und Komfort

In den bebauten innerörtlichen Bereichen muss an der Verkehrssicherheit und an Beschilderungen gearbeitet werden. Querungsdefizite, Netzlücken und auch die Erfordernisse für Einkauf, Tourismus, Wohnen, Arbeit, Schule und Kindergarten sollten berücksichtigt werden. Anbei wird auch ein Artikel weitergegeben „Fahrradfreundliche Kommune Nürnberg“ – Zertifizierung zur Verkehrssicherheit – Roteinfärbungen von gefährlichen Stellen und so weiter.

Es wird vorgeschlagen, im Haushaltsplan einen Betrag von EUR 10.000,00 für ein Verkehrssicherungs- und Radwegekonzept, vor allem im Innerortsbereich erstellen zu lassen. Das städtische Bauamt hat einige Anbieter abgefragt. Es wurde auch das Ingenieurbüro Klos in Zusammenarbeit mit dem Büro Geoplan befragt. Diese würden in einer zielgerichteten konkret umsetzbaren Ausarbeitung die Schwachstellen herausarbeiten. Hierfür könnte noch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ als Finanzhilfe für die Investitionen im Radverkehr beansprucht werden. Ob die Stadt ins Programm aufgenommen wird, bleibt abzuwarten. Es wird jedoch von der Verwaltung vorgeschlagen, den Förderantrag und die grundsätzliche Notwendigkeit zu stellen. 

Damit wären die wichtigsten Punkte, die in der Übersicht das Radmobilitätskonzept vorstellt, aufgegriffen. Zu erwähnen wären die Aktivitäten des HopfenBierGut, die derzeitige Anbindung und das Marketing mit dem Fränkischen Wasserradweg, das Jobrad der Stadtbrauerei Spalt sollte auch auf die Stadt ausgedehnt werden und weitere Überlegungen. 

Beschlussvorschlag

Das Fahrrad gewinnt als Verkehrsmittel immer mehr an Bedeutung. 

Gerade auf kurzen und mittleren Strecken ist das Fahrrad häufig das effektivste Verkehrsmittel und wird sehr stark in der Nachfrage gewinnen. Alleine durch die Umweltdiskussion hat die Stadt Spalt für den Bereich Radverkehr/ Radmobilität Projekte umzusetzen und Mittel einzustellen. 

Der Stadtrat Spalt stimmt den Anschaffungen Fahrradanlehnbügel und Fahrradservicestationen im Programm „Innenstadt leben“ zu. Die Verwaltung setzt die Maßnahmen zügig um. Es wird noch darauf hingewiesen, dass auch ein Antrag der Gruppe „fair“ Ende 2019 die Fahrradabstellanlagen aufgegriffen hat. 

Das Radmobilitätskonzept mit den einzelnen Themenpunkten nimmt der Stadtrat zur Kenntnis und kann dieses von den Fraktionen ergänzen. 

Desweiteren wird vor allem an dem Radweg Spalt – Höfstetten und Direktanbindung Spalt- Enderndorf sowie die Radwegevernetzung RH 10 – Radweg B466 gearbeitet. 

In den Haushaltsvorberatungen wird das Projekt Radverkehrsnetz mit den Anforderungen Netzzusammenhang, direkte Anbindungen, Querungen und Verkehrssicherheit bezüglich Haushaltsmittel besprochen. 

Beschluss

Das Fahrrad gewinnt als Verkehrsmittel immer mehr an Bedeutung. 

Gerade auf kurzen und mittleren Strecken ist das Fahrrad häufig das effektivste Verkehrsmittel und wird sehr stark in der Nachfrage gewinnen. Alleine durch die Umweltdiskussion hat die Stadt Spalt für den Bereich Radverkehr/ Radmobilität Projekte umzusetzen und Mittel einzustellen. 

Der Stadtrat Spalt stimmt den Anschaffungen Fahrradanlehnbügel und Fahrradservicestationen im Programm „Innenstadt leben“ zu. Die Verwaltung setzt die Maßnahmen zügig um. Es wird noch darauf hingewiesen, dass auch ein Antrag der Gruppe „fair“ Ende 2019 die Fahrradabstellanlagen aufgegriffen hat. 

Das Radmobilitätskonzept mit den einzelnen Themenpunkten nimmt der Stadtrat zur Kenntnis und kann dieses von den Fraktionen ergänzen. 

Desweiteren wird vor allem an dem Radweg Spalt – Höfstetten und Direktanbindung Spalt- Enderndorf sowie die Radwegevernetzung RH 10 – Radweg B466 gearbeitet. 

In den Haushaltsvorberatungen wird das Projekt Radverkehrsnetz mit den Anforderungen Netzzusammenhang, direkte Anbindungen, Querungen und Verkehrssicherheit bezüglich Haushaltsmittel besprochen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 35. Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö informativ 12

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:

Anlage Plan OD Spalt: zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung für die St 2223 im Bereich der OD Spalt (Abzweigung RH 6). Durch diese ergänzende Anordnung soll die Sicherheit der Fußgänger bei der Querung erhöht werden. Erweiterung nur auf Länge der blauen Linien.

Es wird angefragt, ob die „Zone 30“ nicht bis zur Einmündung „Lange Gasse“ verlängert werden kann. Dies wurde jedoch von der Verkehrsbehörde schon einmal abgelehnt.


Aufgrund der Zunahme sogenannter „Schottergärten“ wurde seitens des Bauamtes der Informationsflyer „Blühende Gärten statt lebloser Schotterwüsten“ bei dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einer Auflage von 100 Stück kostenfrei bestellt. Der Flyer wird zukünftig bei der Bearbeitung von Bauanträgen der Bauherren-Mappe zugefügt, um Denkanstöße für Alternative Gartengestaltung zu schaffen


Absage „Spalter Adventsstube“ – Meinungen

Die „Spalter Adventsstube“ wurde zwischenzeitlich offiziell abgesagt.

Es wurde nachgefragt, ob auch hinsichtlich des „Böllerns“ zu Silvester eingeschritten werden könnte. Hier ist aber nur ein Appell an die Bevölkerung möglich. 

Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die Zufahrtsstraße zur Feuerwehr entlang des EDEKA-Marktes neuerdings als Parkraum genutzt wird. Dies ist allerdings wegen der Zufahrt bzw. Ausfahrt für die Feuerwehrfahrzeuge nicht zu dulden.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 35. Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö informativ 13

Sachverhalt

Die fehlende Beleuchtung zum übergangsweisen Eingang zur Schulturnhalle wird bemängelt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzer angehalten wurden, selber Beleuchtungsmittel (Taschenlampe, Handy) mitzubringen. Evtl. könnte wg. dem Schmutz auf dem Weg etwas darübergestreut werden (z. B. Hackschnitzel). 

Frau Jotz fragt wegen der Umsetzung der CO²-Ampel bzw. wegen des mobilen Lüftungsgerätes nach. Nach Auskunft des Vorsitzenden wird dies von der Verwaltung bearbeitet. 

Von Herr Peitz wird vorgebracht, dass ein Biber in der Gemarkung „Gaisruck“ wütet. 

Vom Vorsitzenden wird gebeten, dass der Geschädigte sich an das Landratsamt wendet und das Anschreiben zur Kenntnisnahme an die Stadt Spalt weiterleitet. 

SR Breit ärgert sich über den fortschreitenden Vandalismus im Stadtgebiet und auch in Großweingarten.

Es wird vereinbart, die Jugendbeauftrage Nina Selz um ein Handeln zu bitten. 

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14. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 35. Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö informativ 14

Sachverhalt

Von einem Bürger wird bemängelt, dass er wegen der zuerst stattfindenden nichtöffentlichen Sitzung im Freien warten musste. 

Ihm wird das Vorgehen wegen der Vergaben vom Vorsitzenden erläutert.

Von einer Bürgerin wird das Radwegkonzept/ AGFK gelobt und angemerkt, dass hier noch Einiges auf die Stadt Spalt zukommt. 

Datenstand vom 17.12.2021 09:04 Uhr