Datum: 07.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kornhaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2021
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2 |
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
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3 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung desBebauungsplan Nr. 41 "Obere Lech IV", Gemeinde Georgensgmünd
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4 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 2. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach - West"
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5 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "An der Bechhofener Straße" der Gemeinde Abenberg
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6 |
Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung des Bebauungsplan Absberger Seespitz
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7 |
Bauvoranfrage - Neubau von 15 Fertiggaragen, Fl.Nr. 1235/3 Gmk. Großweingarten, Gewerbepark Hügelmühle 41
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8 |
Bauvoranfrage - Neubau Lagerhalle; Fl.Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels; Untererlbach
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9 |
TEKTUR - Neubau Einfamilienhaus mit integrierter Garage, Fl.Nr. 607 Gmk. Fünfbronn, Schnittling 23
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10 |
Tektur - Eränzung zum Bauantrag Erweiterung Bereich Aufbau u. Vorbereitung zu Bauantrag Fl. Nr. 574/15 Gmk. Spalt
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11 |
Bauantrag - Nutzungsänderung von Kellerräumen zu Physiopraxis, Fl.Nr. 1203/2 Gmk. Spalt, Bahnhofstr. 3 A
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12 |
Bauantrag - Neubau Wohnhaus mit Garage auf Fl. Nr. 783/20 Gmk. Spalt
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13 |
Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stützmauer auf Fl. Nr. 86 Gmk. Wernfels
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14 |
Bauantrag - Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 1447 Gmk. Spalt, Parzelle 2
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15 |
Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses Fl. Nr. 332 Gmk. Wernfels
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16 |
Antrag auf Vorbescheid - errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes auf Fl. Nr. 881/2 Gmk. Wernfels
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17 |
Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 334, 352 Gmk. Spalt
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18 |
Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Tinyhauses auf Fl. Nr. 345 Gmk. Spalt
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19 |
Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen auf Fl. Nr. 1150 Gmk. Spalt
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20 |
Jahresrechnung 2020; Beschlussfassung über das vorläufige Jahresergebnis
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21 |
Vollzug des KAG; Neufassung der Kurabgabensatzung
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22 |
Finanzcontrolling - Monatsübersicht Stand 30.11.2021
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23 |
Mitteilung
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24 |
Anfragen
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25 |
Frageviertelstunde
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 26.10.2021 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 26.10.2021 – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2021
|
ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Keine Beschlüsse
zum Seitenanfang
3. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung desBebauungsplan Nr. 41 "Obere Lech IV", Gemeinde Georgensgmünd
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
|
beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Georgensgmünd hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Obere Lech IV“ beschlossen.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Obere Lech IV“ der Gemeinde Georgensgmünd berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 07. Dezember 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit von 06.11.2021 bis einschließlich 07.12.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Obere Lech IV“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 27.10.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Obere Lech IV“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 27.10.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 2. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach - West"
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2021
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Haundorf hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach-West“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet das Grundstück mit der Flurnummer 250/1, Gemarkung Obererlbach.
Das Änderungsverfahren wird gemäß §§ 2und 13 a BauGB durchgeführt. Ebenfalls wurde in der Sitzung am 11.10.2021 der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach- West“ im Bereich der Fl.Nr. 250/1 der Gemarkung Obererlbach berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 09. Dezember 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 09.11.2021 bis einschließlich 09.12.2021.
Beschlussvorschlag
Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach-West“ im Bereich der Fl.Nr. 250/1 der Gemarkung Obererlbach in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach-West“ im Bereich der Fl.Nr. 250/1 der Gemarkung Obererlbach in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "An der Bechhofener Straße" der Gemeinde Abenberg
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Abenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2021 die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 02.07.2020 bis einschl. 01.09.2020 eingegangenen Bedenken und Anregungen behandelt. Aufgrund der eingegangenen Einwände musste der textliche Teil sowie der zeichnerische Teil nochmals angepasst werden.
Deshalb soll der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Bechhofener Straße“ erneut öffentlich ausgelegt werden.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 „An der Bechhofener Straße“ der Gemeinde Abenberg berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 30. November 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 29.10.2021 bis einschließlich 30.11.2021.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 „An der Bechhofener Straße“ der Gemeinde Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 „An der Bechhofener Straße“ der Gemeinde Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung des Bebauungsplan Absberger Seespitz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Teilplan Absberg, Seespitz zu ändern.
Der Bebauungsplan soll dahingehend geändert werden, dass die Baugrenzen auf den Teilflächen auf Fl. Nr. 640/1 erweitert werden.
Anlass der Bebauungsplanänderung ist der geplante Bau einer Bootshalle durch die Wassersportgemeinschaft Absberg e. V.
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. Die Fläche ist als Sondergebiet ausgewiesen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche eines bestehenden Bootslagerplatzes sowie Teile einer Grünfläche. Durch den Bebauungsplan erhält die Gemeinde Absberg einen Anschluss an die Uferfläche des großen Brombachsees. Im Geltungsbereich befindet sich westlich des Änderungsbereiches ein Sanitärgebäude und ein Vereinsheim.
Die Baugrenzen wurden bei dem Bebauungsplan neu festgesetzt. Zulässig ist als Maß der baulichen Nutzung ein Vollgeschoss.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit bis einschließlich 23.12.2021 durchgeführt
Beschlussvorschlag
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Absberger Seespitz“ – Teilplan Absberg des Zweckverbandes Brombachsee bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Absberger Seespitz“ – Teilplan Absberg des Zweckverbandes Brombachsee bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Bauvoranfrage - Neubau von 15 Fertiggaragen, Fl.Nr. 1235/3 Gmk. Großweingarten, Gewerbepark Hügelmühle 41
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bauherr: Spalter Storage Park GbR, Gewerbepark Hügelmühle 41, 91174 Spalt
Baugrundstück: Gewerbepark Hügelmühle 41, Fl.Nr. 1235/3 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Neubau von 15 Fertiggaragen
Antragsnummer: 72/21
Auf dem Flurstück 1235/3 der Gemarkung Großweingarten wurde von der Firma Spalter Storage Park GbR ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 15 Fertiggaragen gestellt.
Die Firma Spalter Storage Park GbR hat bereits im Juni 2021 einen Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle mit Konfektionierung und Errichtung von 11 Garagenstellplätzen im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt.
Im aktuell vorliegenden Antrag auf Vorbescheid sollen 15 Fertiggaragen an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.
Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Hügelmühle V“.
Im Rahmen der Bauvoranfrage soll nun geklärt werden, ob eine Bebauung gemäß den vorgelegten Unterlagen denkbar wäre.
Der Bauherr möchte die festgesetzte Baumfallschutzzone überbauen. Die angrenzenden Waldbesitzer sollen durch eine Haftungsausschusserklärung entlastet werden. Die Stadt Spalt ist ebenfalls ein angrenzender Waldbesitzer. Desweiteren sollen die 15 Fertiggaragen direkt an der westlichen Grenze errichtet werden.
Im Falle
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von der Firma Spalter Storage Park GbR, Gewerbepark Hügelmühle 41, 91174 Spalt zum Neubau von 15 Fertiggaragen auf dem Flurstück 1235/3 der Gemarkung Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
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8. Bauvoranfrage - Neubau Lagerhalle; Fl.Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels; Untererlbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2021
|
ö
|
beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt
Baugrund: Außenbereich, Fl.Nr. 1113/2, Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle
Antragsnummer: 74/21
Auf dem Flurstück 1113/2 der Gemarkung Wernfels wurde von Herrn Bernd Weger ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle gestellt.
Auf dem Flurstück befindet sich bereits ein Nebengebäude.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll eine Lagerhalle mit Vordach in Stahlkonstruktion mit Trapezdach mit einer Grundfläche von ca. 800m² errichtet werden. Das Flurstück erstreckt sich über 5.370m².
Das Flurstück weist eine schwierige topographische Lage auf. Das Bauvorhaben soll sich der Höhenlage des bereits bestehenden Nebengebäudes anpassen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Es werden keine Stellplätze errichtet.
Einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung liegt nicht bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt, zum Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt wurde nicht erteilt.
Für eine mögliche Umsetzung des Bauvorhabens ist eine Betriebsbeschreibung notwendig.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Roth die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt, zum Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt wurde nicht erteilt.
Für eine mögliche Umsetzung des Bauvorhabens ist eine Betriebsbeschreibung notwendig.
Die Verwaltung wird beauftragt, die fehlenden Unterlagen vom Antragsteller einzuholen und eine erneute Vorlage des Antrages im Stadtrat vorzusehen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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9. TEKTUR - Neubau Einfamilienhaus mit integrierter Garage, Fl.Nr. 607 Gmk. Fünfbronn, Schnittling 23
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Bauherr: Jörg Winter, Schnittling 23, 91174 Spalt
Baugrundstück: Schnittling 23, 91174 Spalt, Fl.Nr. 607 Gmk. Fünfbronn
Bauvorhaben: TEKTUR – Neubau Einfamilienhaus mit integrierter Garage
Antragsnummer: 73/21
Auf dem Flurstück 607 Gemarkung Fünfbronn wurde von Herrn Jörg Winter ein Änderungsantrag zu einem bereits im Jahre 2018 genehmigten Verfahren, Neubau Einfamilienhaus mit integrierter Garage, gestellt.
Auf dem Flurstück ist das Bauvorhaben bereits im Jahr 2018 genehmigt worden.
Die Garage war im ursprünglich genehmigten Bauantrag als zweigeschossige Garage mit Satteldach geplant und genehmigt.
Gemäß aktuell vorliegendem Antrag auf Änderung soll die Garage als zweigeschossige Garage mit flach geneigtem Pultdach mit 7,5° ausgeführt werden.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet.
Das Bauvorhaben löst keine weiteren Stellplätze aus.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhaben.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren aus dem Jahr 2018 von Herrn Jörg Winter, Schnittling 23, 91174 Spalt, zum Neubau Einfamilienhaus mit integrierter Garage auf Fl.Nr. 607 Gmk. Fünfbronn, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren aus dem Jahr 2018 von Herrn Jörg Winter, Schnittling 23, 91174 Spalt, zum Neubau Einfamilienhaus mit integrierter Garage auf Fl.Nr. 607 Gmk. Fünfbronn, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14
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10. Tektur - Eränzung zum Bauantrag Erweiterung Bereich Aufbau u. Vorbereitung zu Bauantrag Fl. Nr. 574/15 Gmk. Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2021
|
ö
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beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Bauherr: Krebs Besitz GmbH & Co. KG, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd
Baugrundstück: Alleestraße 1, 91174 Spalt, Fl. Nr. 574/15 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: TEKTUR – Ergänzung zum Bauantrag vom 22.06.2021 B-494-2021, Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung
Antragsnummer: 84/21
Auf dem Flurstück 574/15 Gemarkung Spalt wurde von der Krebs GmbH & Co. KG ein Änderungsantrag, Ergänzung zu dem Bauantrag, welcher mit der Nr. B-494-2021, Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung, Antrag auf Befreiungen nach § 31 BauGB, Antrag auf Abweichungen gem. Art. 63 BayBO gestellt. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 15.06.2021 behandelt.
Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplan 06 Sandrangen. Es muss gemäß § BauGB geprüft werden.
Es wird ein Antrag auf die bauordnungsrechtliche Befreiung für die neu zu errichtenden Gebäude (Freisitz und Erweiterung Ausbau und Vorbereitung beantragt. Diese liegen außerhalb der festgelegten Baugrenze.
Es wird ein Antrag auf zur Überschreitung der Grundflächenzahl sowie der GFZ beantragt. Diese liegen im Bebauungsplan bei festgelegten GRZ 0,4 sowie -GFZ 0,8
Geplant sind GRZ 0,57 und GFZ 0,87.
Es wird ein Antrag auf Ausnahme gem. § 31BauGB beantragt in Bezug auf Dachneigung (Dachform)
Diese ist im Bebauungsplan mit Vollgeschoß DN 28° - 38° festgesetzt.
Die geplante Dachneigung des neu zu errichtenden Gebäudes beträgt 7°, Die Dachneigung Freisitz 2°.
Es wird ein Antrag auf Abweichung gem. Art. 63 BayBo beantragt. Zulässig sind nach gem. § 5 GaStS der Stadt Spalt, Stellplatzanlagen für mehr als 10 PKW sind durch Bäume und Sträucher zu gliedern.
Die Abweichung von dieser Festlegung wird beantragt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der TEKTUR – Ergänzung zum Bauantrag vom 22.06.2021 B-494-2021, Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung der Krebs Besitz GmbH, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd.
Beschlussvorschlag 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der bauordnungsrechtlichen Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze
Beschlussvorschlag 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zur Überschreitung der 0,57 und GFZ 0,87.
Beschlussvorschlag 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen auf Ausnahme der festgesetzten Dachneigung bei dem Gebäude auf 7° sowie dem Freisitz auf 2°.
Beschlussvorschlag 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung zu der Unterbrechung der Stellplatzanlagen durch Bäume und Sträucher zu gliedern. Der Planung der Durchgrünung des Bauherren wird zugestimmt.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der TEKTUR – Ergänzung zum Bauantrag vom 22.06.2021 B-494-2021, Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung der Krebs Besitz GmbH, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd.
Stimmverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der bauordnungsrechtlichen Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze
Stimmverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zur Überschreitung der 0,57 und GFZ 0,87.
Stimmverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zur Überschreitung der 0,57 und GFZ 0,87.
Stimmverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung zu der Unterbrechung der Stellplatzanlagen durch Bäume und Sträucher zu gliedern. Der Planung der Durchgrünung des Bauherren wird zugestimmt.
Stimmverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. Bauantrag - Nutzungsänderung von Kellerräumen zu Physiopraxis, Fl.Nr. 1203/2 Gmk. Spalt, Bahnhofstr. 3 A
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauherr: Christine Löffler, Bahnhofstr. 3 A, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl.Nr. 1203/2, Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Nutzungsänderung, Einbau einer Physiopraxis in bestehende Kellerräume
Antragsnummer: 75/21
Auf dem Flurstück 1203/2 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Christine Löffler ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung, dem Einbau einer Physiopraxis in bestehende Kellerräume, gestellt.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Nutzungsänderung des Kellergeschosses.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Räumlichkeiten der geplanten Physiopraxis werden separat vom Wohngebäude barrierefrei zugänglich gemacht. Die Praxis soll von 08:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein. In ihr werden 3 Therapeuten sowie eine Bürokraft beschäftigt werden.
Das äußere Erscheinungsbild wird nicht verändert. Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein. Der Zugang erfolgt rückwertig über einen Windfang barrierefrei.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im Mischgebiet.
Es werden 5 neue Stellplätze laut Stellplatzsatzung gefordert. Sechs Stellplätze werden neu auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Christine Löffler, Bahnhofstr. 3 A, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung, Einbau einer Physiopraxis in bestehende Kellerräume auf Fl. Nr. 1203/2 Gmk. Spalt wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Christine Löffler, Bahnhofstr. 3 A, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung, Einbau einer Physiopraxis in bestehende Kellerräume auf Fl. Nr. 1203/2 Gmk. Spalt wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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12. Bauantrag - Neubau Wohnhaus mit Garage auf Fl. Nr. 783/20 Gmk. Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Bauherr: Svenja Eberle und Philipp Bauer, Gundekarstr. 1, 91187 Röttenbach
Baugrund: Fl.Nr. 738/20 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Garage
Antragsnummer: 71/21
Auf dem Flurstück 738/20 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Svenja Eberle und Herrn Philipp Bauer ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau Wohnhaus mit Garage gestellt.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung soll das Gebäude im Bebauungsplan Sandrangen Nr. 46 erstellt werden. Es wurde beantragt, das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren in der laufenden Verwaltung zu bearbeiten.
Die Grundzüge der Bauplanung in Bezug auf das Einhalten der Maßregelungen des Bebauungsplanes Sandrange Nr. 46 sind in dem Genehmigungsfreistellungsverfahren eingehalten. Zu prüfen war das Bauvorhaben nach § 30 BauGB.
Die Planung der Änderung der Zufahrtssituation berührte jedoch die Grundzüge des Bebauungsplanes, weshalb das Vorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren entschieden werden konnte.
Von Seiten des Antragsstellers wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Norden des Grundstückes über öffentlichen Grund beantragt. Die Zufahrt zu der Garage soll im Norden über gepflasterte Fläche über den vorhandenen Grünstreifen geschehen. Der jetzt auf der angedachten Zufahrt befindliche Baum soll gefällt werden und auf dem nebenstehenden Grünstreifen, wenige Meter versetzt neu gepflanzt werden.
Aus Sicht des Verkehrsbehörde der Stadt Spalt, Verkehrsbehörde der gewidmeten Ortsstraße ist das Einfahren von einer Zufahrt, kurz bzw. wenige Meter vor der Ein/Ausfahrt eines Kreisverkehres bedenklich. Aufgrund der guten Übersichtlichkeit und des wenigen Verkehrsaufkommens aber grundsätzlich möglich. Eine Anfrage und Bitte um Stellungnahme an das Landratsamt Roth/Verkehrsrecht wurde gestellt. Eine Aussage liegt bis dato noch nicht vor.
Das Pflastern und die Benutzung des Grünstreifens könnte mittels eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Spalt und dem Bauherrn gelöst werden.
Jedoch erscheint dem Bauamt das Versetzen des Baumes als nicht geeignet. Die Grünfläche, die bei der Zufahrtgepflastert werden würde, reicht einem Hochstammbaum wegen der zusätzlichen Bodenversiegelung und des fehlenden Wassers nicht aus. Auch eine Herausnahme des Pflasters weiter Richtung Kreisverkehres scheidet aus, da dort eine Fußgängerquerung gepflastert sein muss. Zudem kollidiert der Hochstamm-Baum mit der Krone nach ein paar Jahren mit der dort befindlichen Straßenlampe. (Lichtkegel)
Als Lösung erscheint dem Bauamt als sinnvoll, den Baum in gleicher Größe und Güte auf dem eigenen Grundstück Fl. Nr. 738/20 Gmk. Spalt zu pflanzen. Der Standort sollte nahe dem Straßenkörper zur Hopfenrebe liegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Svenja Eberle und Philipp Bauer, Gundekarstr. 1, 91187 Röttenbach zum Neubau Wohnhaus mit Garage auf dem Flurstück 738/20 der Gemarkung Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschlussvorschlag 2:
Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 Sandrangen für die Schaffung einer Zufahrt auf öffentlichen Grund/Grünstreifen wird seitens des Stadtrates erteilt. Der Baum darf versetzt/gefällt werden, muss im Grundstück Fl. Nr. 738/20 Gmk. Spalt verpflanzt/neu gepflanzt werden.
Beschlussvorschlag 3:
Eine Überfahrt auf öffentlichen Grund wird mittels Gestattungsvertrag ermöglicht. Die zu duldenden Einschränkungen sowie Festlegungen werden in dem Gestattungsvertrag festgelegt. Die Verwaltung wird angewiesen, einen Gestattungsvertrag mit dem Bauherren Svenja Eberle und Philipp Bauer zu schließen.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Svenja Eberle und Philipp Bauer, Gundekarstr. 1, 91187 Röttenbach zum Neubau Wohnhaus mit Garage auf dem Flurstück 738/20 der Gemarkung Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 12 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 Sandrangen für die Schaffung einer Zufahrt auf öffentlichen Grund/Grünstreifen wird seitens des Stadtrates erteilt. Der Baum darf versetzt/gefällt werden, muss im Grundstück Fl. Nr. 738/20 Gmk. Spalt verpflanzt/neu gepflanzt werden. Der Baumstandort sowie die Art des Baumes muss mit der Verwaltung abgesprochen werden.
Stimmverhältnis: 12 gegen 2 Stimmen.
Eine Überfahrt auf öffentlichen Grund wird mittels Gestattungsvertrag ermöglicht. Die zu duldenden Einschränkungen sowie Festlegungen werden in dem Gestattungsvertrag festgelegt. Die Verwaltung wird angewiesen, einen Gestattungsvertrag mit dem Bauherren Svenja Eberle und Philipp Bauer zu schließen.
Die Gestaltung ist mit der Verwaltung vor Bauausführung abzusprechen.
Stimmverhältnis: 12 gegen 2 Stimmen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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13. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stützmauer auf Fl. Nr. 86 Gmk. Wernfels
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Bauherr: David und Corinna Pfahler, Lohengrinstr. 8, 91154 Roth
Baugrundstück: Nähe Stiegelmühler Straße, Fl.Nr. 86 Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stützmauer
Antragsnummer: 85/21
Auf dem Flurstücken 86 Gemarkung Wernfels wurde von Herr David und Corinna Pfahler ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stützmauer gestellt.
Das Einfamilienhaus soll mit ausgebautem Erdgeschoß, Obergeschoß sowie Dachgeschoß, nicht ausgebauten Spitzboden mit einem Satteldach, Dachneigung 40° erstellt werden. Der Bau fügt sich zu den in Richtung Stiegelmühler Straße in Art, Höhe und Ausführung ein. Zum Süden hin wird es mit einer Stützmauer an den Hang errichtet. Der an der Stelle befindliche Flachbau wird für das Bauvorhaben zurück gebaut.
Das Bauvorhaben befindet sich derzeit nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich derzeit im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Weiterhin spricht der § 35 BauGB in Abs. 1 Nr. 3:
der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
[…].
Das Vorhaben liegt am Rand der Gemischten Baufläche. Das Bauvorhaben integriert sich im Abschluss an den Hofbereich des Werzingerhofes, welcher landwirtschaftlich privilegiert ist und eine Landwirtschaft darstellt. Weiterhin findet im Anschluss an den landwirtschaftlichen Betrieb die Herstellung und Verkauf von Speiseeis in Form einer GbR an der Stiegelmühler Str. 10 statt, an der der Bauherr beteiligt ist. Das Ensemble des Hofes würde mit dem Hausbau einen Abschluss, der bereits durch das mit Flachdach bestehende Gebäude, welches rückgebaut wird, entstehen. Es fanden bereits Vorab- Gespräche mit dem Kreisbaumeister statt, der in der Realisierung des Wohnhausbaues keine Problematik sieht.
Für die Maßnahme ist eine städtebauliche Entwicklung mit der Ergänzung des Einfamilienhauses positiv zu bewerten, deshalb wird das Einvernehmen vorgeschlagen zu erteilen.
Die Erschließung ist von der Stiegelmühler Straße über das elterliche Grundstück Fl. Nr. 90 Gmk. Wernfels gesichert. Entlang der Scheune Fl. Nr. 90 kann die Zufahrtssituation und Leitungsverlegung realisiert werden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Frau Corinna und Herrn David Pfahler, Lohengrinstr. 8, 91154 Roth, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stützmauer auf Fl.Nr. 86 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Frau Corinna und Herrn David Pfahler, Lohengrinstr. 8, 91154 Roth, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stützmauer auf Fl.Nr. 86 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die fehlenden Unterlagen, Entwässerungsplan und die Eintragung einer Dienstbarkeit durch schriftliche Bestätigung des Antragstellers einzuholen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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14. Bauantrag - Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 1447 Gmk. Spalt, Parzelle 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Bauherr: Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt
Baugrund: Fl.Nr. 1447 Parzelle 2 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Carport
Antragsnummer: 80/21
Auf dem Flurstück 1447, Parzelle 2 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Regina Hausmann ein Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport gestellt.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung soll das Gebäude im Bebauungsplan Nr. 55 „Erweiterung Stuhlweg“ als Genehmigungsfreistellung erstellt werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wird somit nach § 30 BauGB geprüft.
Nach Prüfung der Bauunterlagen meldet die Verwaltung Bedenken über die Zulässigkeit der Genehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren an. Der Bebauungsplan Nr. 55 Erweiterung Stuhlweg könnte im Punkt 2.3.2. der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften berührt sein.
Der Bebauungsplan gibt Für Hauptgebäude Satteldächer mit Dachneigungen von 20 bis 30° als Zulässigkeit vor. Für untergeordnete Anbauten an das Hauptgebäude sind außerdem Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer zulässig. Für Nebengebäude sind sämtliche Dachformen mit Dachneigungen von 0 bis 30° zulässig.
Aufgrund der vielen Anbauten, gerade des sehr massiv wirkenden Anbaues südseitig, ist das Erkennen talseitig, des eigentlichen Satteldaches, nur schwer gegeben.
Die Fragestellung ergeht an den Stadtrat der Stadt Spalt, ob die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 “Erweiterung Stuhlweg“ in Bezug auf Satteldach, Dachneigung des Hauptgebäudes trotz der vielen, teils massiven Anbauten gegeben ist. Falls der Beschluss 1 dies bejaht, wird der Antrag als Genehmigungsfreistellung behandelt, da alle weiteren Maßregelungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.
Wäre der Stadtrat der Stadt Spalt der Meinung, die Anbauten in Bezug auf Hauptdach sind nicht konform der Satzung des Bebauungsplanes, wäre der Antrag als Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsverfahren zu behandeln. Hier wäre eine Befreiung für die in 2.3.2. dargelegten Vorschrift in Bezug auf Dachform als Satteldach und Dachneigung von 20-30° auch für die massiven aufbauten erforderlich. Es muss klar dargelegt werden, dass der Stadtrat der Stadt Spalt den massiven, dominanten Anbauten sein Einvernehmen erteilt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren von Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt, zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 1447 Parzelle 2 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Die Planung ist konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 „Erweiterung Stuhlweg“. Die Anbauten sind tatsächlich untergeordnete Anbauten und berühren die Dachform und Neigung des Hauptgebäudes nicht.
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauantrag von Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 1447 Parzelle 2 der Gemarkung Spalt wird im Genehmigungsverfahren behandelt. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich Abweichung der Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungs-freistellungsverfahren von Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt, zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 1447 Parzelle 2 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Die Planung ist konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 „Erweiterung Stuhlweg“. Die Anbauten sind tatsächlich untergeordnete Anbauten und berühren die Dachform und Neigung des Hauptgebäudes nicht.
Stimmverhältnis: 13 gegen 1 Stimme.
Der Bauantrag von Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 1447 Parzelle 2 der Gemarkung Spalt, sollte im Genehmigungsverfahren erforderlich werden. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu den Abweichungen der Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes.
Stimmverhältnis: 13 gegen 1 Stimme.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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15. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses Fl. Nr. 332 Gmk. Wernfels
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Bauherr: Sandra und Ruwen Bussinger, Südliche Mauerstr. 8 E, 91126 Schwabach
Baugrund: Fl.Nr. 332, Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Antragsnummer: 82/21
Auf dem Flurstück 332 der Gemarkung Wernfels wurde von Frau Sandra Bussinger und Herrn Ruwen Bussinger ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses gestellt.
Im Vorfeld wurden bereits Gespräche mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, Ingenieurbüro Klos und der Erbengemeinschaft des Hinterliegergrundstückes auf Fl. Nr. 30/3 Gmk. Wernfels geführt. Dieses lässt sich nur erschließen, wenn eine zukünftige bauliche Entwicklung Richtung Norden erfolgt. Sämtliche Grundstücke liegen im Flächennutzungsplan als mögliche Bebaubarkeit.
In Anbetracht der Gesamtheit und Betrachtung der Möglichkeiten, auch mit dem Eigentümer der Fl. Nr. 333 Gmk. Wernfels, bei dem auch das Bauinteresse besteht sowie der Erschließungssituation für das Grundstück Fl. Nr. 30/3 Gmk. Wernfels
Geprüft wird, da das Bauvorhaben zum jetzigen Zeitpunkt noch im Außenbereich liegt nach § 35 BauGB.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Da bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Landratsamt über die zukünftige Bebaubarkeit des Areals erfolgten, muss gegen ein Einzelbauvorhaben gestimmt werden, da für den weiteren Fortgang einer Einzelbaumaßnahme öffentliche Belange entgegenstehen. Es wird betont, dass bei Vorgesprächen die Aussage des Landratsamtes gegeben wurde, das Einzelbaumaßnahmen in dem Bereich nicht möglich sind.
Die mögliche Erschließung ist in den Bauunterlagen nicht ersichtlich, diese muss über eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Grundstücke erzielt werden.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 332 Gmk. Wernfels
Von Sandra und Ruwen Bussinger nicht zu erteilen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 332 Gmk. Wernfels
Von Sandra und Ruwen Bussinger nicht zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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16. Antrag auf Vorbescheid - errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes auf Fl. Nr. 881/2 Gmk. Wernfels
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Bauherr: Heidi und Larissa Schießer, Theilenberg 4, 91174 Spalt
Baugrund: Außenbereich, Fl.Nr. 881,881/2, Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes mit Pferdekoppel
Antragsnummer: 81/21
Auf dem Flurstück 881, 882 der Gemarkung Wernfels wurde von Frau Heidi und Larissa Schießer ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes gestellt.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll auf der Fl. Nr. 881/2 Gmk. Wernfels auf eigenem Grund ein Stall, Misthaufen und ein Reitplatz entstehen. Das Flurstück 881 wird als Langzeitpacht angepachtet, auf ihm sollen lediglich Koppeln entstehen.
Der Stall mit der Länge von 19 Metern, Breite 7 Metern, Höhe 3 Metern ist in Holzbauweise mit Trapetzdach geplant.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].
Vorhaben liegt im Außenbereich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Durch die Nähe zum eigenen Grundstück auf Fl. Nr. 883 können regelmäßige Kontrollgänge zu den Pferden stattfinden. Zudem befinden sich wegen der Schall- und Geruchsimmissionen keine unmittelbaren Nachbarn im Bereich des Stalls.
Eine Erschließung müsste auf eigene Kosten erfolgen. Der Weg zum Erreichen des Stalles muss selbst hergestellt werden. Strom ist in dem Nachbargrundstück bereits vorhanden. Abwasser fällt nicht an. Das Oberflächenwasser vom Dach wird auf das eigene Grundstück abgeleitet und in Regentonnen aufgefangen. Der Platz des Misthaufens kann auch versetzt werden, da er nach Planzeichnung nahe einer biotopkartierten Hecke steht.
Derzeit besitzt die Landwirtschaft keine Privilegierung, jedoch stellt der Antragssteller eine für die Zucht mit Quartier Horses in Aussicht, falls eine grundsätzliche Zustimmung für das Bauvorhaben besteht.
Einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung liegt nicht bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist nicht vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Heidi und Frau Larissa Schießer, Theilenberg 4, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes mit Pferdekoppel auf Fl.Nr. 881, 881/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Heidi und Frau Larissa Schießer, Theilenberg 4, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes mit Pferdekoppel auf Fl.Nr. 881, 881/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt nicht erteilt.
Grundvoraussetzung für die Erteilung des Einvernehmens zum Vorbescheid ist das Vorliegen einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
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17. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 334, 352 Gmk. Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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17 |
Sachverhalt
Bauherr: Theodor Sichert, Bärenburgweg 11, 91174 Spalt
Baugrundstück: Drudenstr. 15, 91174 Spalt, Fl.Nr. 334, 352 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses
Antragsnummer: 83/21
Auf dem Flurstücken 334, 352 Gemarkung Spalt wurde von Herr Theodor Sichert ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses gestellt.
Auf den Flurstücken, von denen beide Herrn Theodor Sichert Eigentümer ist, sollen ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden. Im Zuge dieses Vorhabens sollen an anderen Stellen wie im Lageplan dargelegt, ein Teil der Scheune und eines anderen Gebäudes abgerissen werden.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach
§ 34 BauGB geprüft. Das geplante Vorhaben liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche. Auch der Teilbereich aus Fl. Nr. 352 Gmk. Spalt liegt noch nach Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist in der Drudenstraße bis Drudenstraße Hs. Nr. 15 auf Fl. Nr. 334 Gmk. Spalt gesichert, eine weitere Erschließung könnte über Fl. Nr. 334 Gmk. Spalt erfolgen. Ein Privatweg ist bereits vorhanden.
Aus den Schnitten ist ein mit fränkischem Satteldach ausgeführtes Einfamilienhaus mit Erd- und Dachgeschoß und zusätzlichem Dachboden ersichtlich. Die dazugehörige Garage erhält einen Balkon. Das geplante Vorhaben passt sich harmonisch in die umliegende Bebauung ein.
Abstandsflächen können durch die Wegnahme des an der Hs. Nr. 15 Anbaues sowie den Teilbereich der Scheune eingehalten werden. Parkplätze, welche auf dem Vorbescheid nicht ersichtlich sind, können aufgrund der Größe der Fl. Nr. 334 Gmk. Spalt geschaffen werden. Die Problematik von 2erlei Flurnummern wäre bei dem Bauantrag zu klären.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist auf dem Vorbescheid nicht vorhanden und nicht zwingend erforderlich.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Antrag auf Vorbescheid von Herrn Theodor Sichert, Bärenburgweg 11, 91154 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 334, 352 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Antrag auf Vorbescheid von Herrn Theodor Sichert, Bärenburgweg 11, 91154 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 334, 352 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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18. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Tinyhauses auf Fl. Nr. 345 Gmk. Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Bauherr: Cornelia und Christian Maurer, Drudenstr. 11, 91174 Spalt
Baugrund: Außenbereich, Fl.Nr. 345, Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Tinyhauses
Antragsnummer: 78/21
Auf dem Flurstück 345 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Cornelia und Herrn Christian Maurer ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Tinyhauses gestellt.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll das Gebäude am Rand des bebauten Ortsbereiches realisiert werden. Das Grundstück verfügt über eine private Zufahrt über die private Fläche Fl. Nr. 345 Gmk. Spalt. Die Bebauung soll dem terrassenförmigen Geländeverlauf folgen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].
Das Gebäude liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet. Die Bebauung würde sich nicht harmonisch zu der bereits bestehenden Scheune einfügen.
Eine Erschließung müsste auf eigene Kosten von der Drudenstraße 11 aus stattfinden. Eine Kanalanbindung ist nicht geplant, das Schmutzwasser soll über einen Sammler durch ein Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Laut Planzeichnung soll ein Parkplatz vor der bereits bestehenden Scheune erstellt werden.
Das geplante Wohnhaus dient nicht einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb.
Einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung liegt nicht bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich.
Die Möglichkeiten einer positiven Zustimmung sind bei dem derartigen Einzelbauvorhaben der Voranfrage nicht gegeben.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Cornelia und Herrn Christian Maurer, Drudenstraße 11, 91174 Spalt, zum Neubau Tinyhauses auf Fl.Nr. 345 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Cornelia und Herrn Christian Maurer, Drudenstraße 11, 91174 Spalt, zum Neubau Tinyhauses auf Fl.Nr. 345 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Tinyhauses auf der Fl.-Nr. 345 Gem. Spalt wird abgelehnt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14
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19. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen auf Fl. Nr. 1150 Gmk. Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2021
|
ö
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beschließend
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19 |
Sachverhalt
Bauherr: Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt
Baugrund: Fl.Nr. 1150, Gmk. Spalt, Pleinfelder Weg
Bauvorhaben: Bauvoranfrage: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen
Antragsnummer: 69/21
Der TOP wurde in dieser Sitzung vom 26.10.2021 nicht behandelt und in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.11.2021 als Beschluss zum weiteren Vorgang gefasst.
Die Yourhaus GmbH will zu dem Sachverhalt jedoch einen rechtsgültigen, öffentlichen Stadtratsbeschluss, welcher hiermit behandelt wird.
Auf dem Flurstück 1150 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma Yourhaus GmbH ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen gestellt.
Für das Flurstück existiert bereits der Bebauungsplan Nr. 2 „Am Pleinfelder Weg“ aus dem Jahre 1967. Die mögliche Bebauung wurde bereits in der Stadtratssitzung am 02.03.2021 beraten.
In der Sitzung vom 02.03.2021 wurde festgelegt, dass nach Rücksprache und Abklärung mit dem Landratsamt durch Herrn Engelhard eine Konkretisierung der Planung hinsichtlich der Bebauung erfolgen soll. Die geplante Bebauung muss auch in die topographische Situation passen.
Der alte Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1967.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt durch die Stadt werden jedoch Grundzüge des alten Bebauungsplanes tangiert. Es erfolgen neu zwei Doppelhaushälften sowie zwei Einfamilienhäuser. Die Dachneigung im alten Bebauungsplan ist auf 47,50 Grad festgesetzt. Die Dachneigung der Doppelhaushälften mit 30 Grad und die der Einfamilienhäuser mit 25 Grad. Es sollen ebenfalls zwei Vollgeschosse realisiert werden.
Die Baugrenzen sowie die Erschließungswege werden verändert.
Deshalb hat das Landratsamt vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu ändern. Eine Einzelbaugenehmigung von 4 Objekten mit der Grundsätzlichkeit der Erschließung wird abgeraten.
Die Folge ist, dass es sich bei der Baulücke um einen bebaubaren Bereich handelt, der jedoch im Bauleitplanverfahren/ Bebauungsplanverfahren baurechtlich neu abgesichert werden muss.
Die Folge ist ein städtebaulicher Vertrag. Das Bauleitplanverfahren wird die Stadt Spalt durchführen. Mit dem Bebauungsplanverfahren werden auch die umliegenden Bürger mit der Bürgerbeteiligung berücksichtigt.
Es wird auf den Beschluss vom 02.11.2021 mit Sachverhaltsdarstellung verwiesen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Die Fa. YourHaus GmbH hat einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen auf Flur-Nr. 1150, Gemarkung Spalt, eingereicht. Nach Darstellung des Sachverhaltes rät das Landratsamt bei einer grundlegenden Veränderung des alten Bebauungsplanes zu einer aktuellen baurechtlichen Absicherung. Dies bedeutet, dass eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen muss.
Die Folge wäre ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor. (Beschluss vom 02.11.2021).
Der Stadtrat hat grundsätzlich der Veränderung im Bereich der Fl. Nr. 1150, Gem. Spalt, Pleinfelder Weg, und der Anpassung auf die heutigen baulichen Voraussetzungen zugestimmt. In der Bebauungsplanänderung erfolgt die Bürgerbeteiligung.
Eine topographische Darstellung der Umgebungshöhen wurde schon in der Sitzung am 02.03.2021 gefordert.
Stimmenverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Die Bauvoranfrage Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Einzelgaragen auf Fl.Nr. 1150, Gem. Spalt, wird abgelehnt.
Stimmenverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 3:
Der Beschluss vom 02.11.2021 wird nochmals bestätigt.
Stimmenverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.
Beschluss
Beschluss 1:
Die Fa. YourHaus GmbH hat einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen auf Flur-Nr. 1150, Gemarkung Spalt, eingereicht. Nach Darstellung des Sachverhaltes rät das Landratsamt bei einer grundlegenden Veränderung des alten Bebauungsplanes zu einer aktuellen baurechtlichen Absicherung. Dies bedeutet, dass eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen muss.
Die Folge wäre ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor. (Beschluss vom 02.11.2021).
Der Stadtrat hat grundsätzlich der Veränderung im Bereich der Fl. Nr. 1150, Gem. Spalt, Pleinfelder Weg, und der Anpassung auf die heutigen baulichen Voraussetzungen zugestimmt. In der Bebauungsplanänderung erfolgt die Bürgerbeteiligung.
Eine topographische Darstellung der Umgebungshöhen wurde schon in der Sitzung am 02.03.2021 gefordert.
Stimmenverhältnis:
Beschluss 2:
Die Bauvoranfrage Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Einzelgaragen auf Fl.Nr. 1150, Gem. Spalt, wird abgelehnt.
Stimmenverhältnis:
Beschluss 3:
Der Beschluss vom 02.11.2021 wird nochmals bestätigt.
Stimmenverhältnis:
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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20. Jahresrechnung 2020; Beschlussfassung über das vorläufige Jahresergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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20 |
Sachverhalt
Das Jahresergebnis 2020 ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach der Bayerischen Gemeindeordnung Artikel 102 Abs 2 GO dem Stadtrat nach Ende des Haushaltsjahres vorzulegen. Auf die weiteren rechtlichen Ausführungen wurde im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Aufgrund des Arbeitsumfanges und der Personalsituation der Verwaltung konnte dieser Termin nicht eingehalten werden.
Das vorläufige Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2020 sieht folgendes Ergebnis vor:
Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit EUR 13.472.681,56
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit EUR 2.888.610,36
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit EUR 10.584.071,20
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt ist in einer äußerst hohen Zuführung von EUR 1.166.395,27 erfolgt.
Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von EUR 1.121.169,33 zugeführt.
Auf den beiliegenden Rechenschaftsbericht und die näheren Angaben zur Entwicklung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt nimmt von dem vorläufigen Ergebnis der Jahresrechnung 2020 Kenntnis. Die Jahresrechnung wird nach Beschlussfassung zur weiteren Prüfung und Feststellung des Rechnungsergebnisses an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt nimmt von dem vorläufigen Ergebnis der Jahresrechnung 2020 Kenntnis. Die Jahresrechnung wird nach Beschlussfassung zur weiteren Prüfung und Feststellung des Rechnungsergebnisses an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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21. Vollzug des KAG; Neufassung der Kurabgabensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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21 |
Sachverhalt
Die Neufassung der Kurabgabenbeitragssatzung wird aufgrund von rechtlichen Voraussetzungen und redaktionellen Änderungen erforderlich.
Zudem ist eine Steuerpflicht des Kurbeitrages eingetreten, was eine Anpassung der Satzung aus dem Jahr 2014 erforderlich macht.
Ein Entwurf der vorgesehenen Neufassung der Kurbeitragssatzung wurde dem Stadtrat vorab bereits zur Kenntnis gegeben.
Bei den internen Abstimmungen haben sich noch kleine Anpassungen ergeben, die nunmehr in der abschließenden Fassung der Kurbeitragssatzung, wie jetzt vom Stadtrat verabschiedet werden soll, eingearbeitet wurden.
Dabei ist u.a. das gesamte Gemeindegebiet erfasst und nicht nur Gemeindeteile. Dies ergibt sich auch aus den rechtlichen Rahmenbedingungen, die grundsätzlich auch zur Nutzung von Kureinrichtungen (Freizeiteinrichtungen) ÖBNV der Gemeinde als beitragspflichtig ansehen.
Der Kurbeitragssatz selbst ist analog der Gebührenkalkulation für Abwasser und Wassergebühren durchzuführen. Dadurch ergeben sich auch Abweichungen der Gebührensätze zu anderen Kommunen, weil jeweils die einzelnen zu unterhaltenden Einrichtungen sowie die dafür aufzuwendenden zu leistenden den Ausgaben für die Gebührenkalkulation entscheidend sind.
Die Gebührenkalkulation wird für das Jahr 2022 geplant, so dass hier eine Nachkalkulation und weitere Vorkalkulation seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Neufassung der Kurbeitragssatzung in der beiliegenden Fassung zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt wird.
Gleichzeitig wird die bisherige Kurabgabensatzung aus dem Jahr 2014 außer Kraft gesetzt.
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Neufassung der Kurbeitragssatzung in der beiliegenden Fassung zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt wird.
Gleichzeitig wird die bisherige Kurabgabensatzung aus dem Jahr 2014 außer Kraft gesetzt.
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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22. Finanzcontrolling - Monatsübersicht Stand 30.11.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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22 |
Sachverhalt
Gesamthaushalt 2021, Stand 30.01.2021
Der Gesamthaushalt ergibt bei den Einnahmen ein kumuliertes Ist von 8.453 TSD Euro (Haushaltsansatz: 17.044 TSD Euro).
Bei den Ausgaben 10.380 TSD Euro (Haushaltsansatz: 17.044 TSD Euro).
Insgesamt ist ein kumuliertes Defizit i.H.v. 1.927 TSD Euro festzustellen.
Im Vermögenshaushalt ergeben sich bei den Einnahmen nach dem kumulierten Ist 424 TSD Euro (Haushaltsansatz 7.024 TSD Euro).
Bei den Ausgaben 2.622 TSD Euro (Haushaltsansatz 7.024 TSD Euro).
Saldo: -2.198 TSD Euro.
Im Verwaltungshaushalt ergeben sich beim kumulierten Ist Einnahmen von 8.029 TSD Euro (Haushaltsansatz 10.019 TSD Euro).
Bei den Ausgaben 7.758 TSD Euro (Haushaltsansatz: 10.019 TSD Euro).
Überschuss des Verwaltungshaushaltes: 272 TSD Euro.
Der Stadtrat nimmt vom Finanzcontrolling und dem überarbeiteten Finanzbericht vom 30.11.2021 Kenntnis.
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23. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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informativ
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23 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:
Auftaktveranstaltung zu den Fachforen am 13.11.2021 in Berlin, siehe Anlage.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die nächsten Impftermine für die 3. Impfung am 14.12./16.12.2021 im HopfenBierGut stattfinden.
Des Weiteren informiert der Vorsitzende über die Information des Bayerischen Gemeindetages vom 07.12.2021 über die Steuereinnahmen laut Kassenstatistik im 3. Quartal 2021; Stabilisierung der positiven Entwicklung.
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24. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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informativ
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24 |
Sachverhalt
Keine Anfragen
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25. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
37. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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informativ
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25 |
Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr