Datum: 21.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:11 Uhr bis 20:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.11.2021, 16.11.2021, 19.10.2021 und 21.12.2021
10 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
11 Lüftungsgeräte - Bundesförderung
12 Nahwärmeversorgung Spalt; Ergebnisse des Arbeitskreises und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
13 Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO; hier: Vollzug der Bayer. Gemeindeordnung
14 Ausschreibung neue Server EDV
15 EDV Aktualisierung Kassensystem Vectron notwendig/ Neu: Integration Warenwirtschaftssystem mit CRM (Customer Relationship Management = Kundenbeziehungsmanagementsystem)
16 Straßenbezeichnung - Namensgebung für die Erschließungsstraße Baugebiet Am Planetenweg
17 Weihnachtsansprache der CSU-Stadtratsfraktion
18 Weihnachtsansprache 2021 des Ersten Bürgermeister
19 Mitteilung
20 Anfragen
21 Frageviertelstunde

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9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.11.2021, 16.11.2021, 19.10.2021 und 21.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 02.11.2021 und 16.11.2021 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 02.11.2021 und 16.11.2021 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

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11. Lüftungsgeräte - Bundesförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö 11

Sachverhalt

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Thematik der Lüftungsgeräte zu einem immer wieder viel diskutierten Thema entwickelt letztlich auch im Hinblick auf den Nutzen des Einsatzes solcher Geräte. 
Von Seiten des Bundes- und der Landesregierung wurden Förderungen, u. a. für mobile Lüftungsgeräte, ins Leben gerufen, um Möglichkeiten zu schaffen den Ablauf in Schule und Kindertageseinrichtungen in Zeiten von Corona zu unterstützen und sicherer zu gestalten.
Im Zuge dessen erfolgte eine eingehende Recherche, nachdem unzählige Anbieter mit unterschiedlichsten Geräten in den Markt strömten, in Frage kommende und den Förderrichtlinien entsprechende Geräte wurden angefragt. 

Zwei unterschiedliche Gerätetypen konnten sowohl in der Schule als auch im Kindergarten glücklicherweise auch getestet werden.

Im Rahmen der Bundesförderung:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren in Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe (VISKu12-R)

für Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten hat die Stadt Spalt letztlich einen entsprechenden Förderantrag für den Kindergarten Spalt mit 12 Geräten für 8 Räume, Gruppenräume, Funktionsräume (Schlafraum) gestellt, der in voller Höhe bewilligt wurde.

Kostenübersicht:
Beantragung für 8 Kita-Räume:
brutto EUR 21.872,20
brutto EUR 21.872,20 bewilligte Summe (kein Eigenanteil der Stadt Spalt)

Gemäß der am 13.12.2021 an die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates gerichtete Anfrage mit Informationen zu Kosten und Bewilligungszeitraum hat die Stadt Spalt am 16.12.2021, nach erfolgter Rückmeldung mit Zustimmung von Seiten der Fraktionsvorsitzenden, die Bestellung für die bewilligten Lüftungsgeräte auf Basis des dem Förderantrag zugrunde liegenden Angebot ausgelöst.
Auf die Stadt Spalt entfällt kein Eigenanteil, da die Kosten von der Förderung komplett gedeckt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis von der bewilligten Förderung im Rahmen der Bundesförderung sowie der Beauftragung an den Anbieter A.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis von der bewilligten Förderung im Rahmen der Bundesförderung sowie der Beauftragung an den Anbieter A.
Zu den 12 Geräten des Kindergartens erfolgte eine Bewilligung von 4 Geräten für die Schule. Die Voraussetzungen sind identisch, Kinder unter 12 Jahren und eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten von 4 Räumen.
Der Bewilligungsbescheid ist am 21.12.2021 eingetroffen. Eigenmittel fallen nicht an.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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12. Nahwärmeversorgung Spalt; Ergebnisse des Arbeitskreises und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö 12

Sachverhalt

Nach der sehr intensiven und sehr guten Vorbereitung und Begleitung durch den Arbeitskreis „Nahwärmeversorgung“ aus Mitgliedern des Stadtrates Spalt sollen nunmehr in der Sitzung am 21.12.2021 die Ergebnisse aus den Ausarbeitungen des Arbeitskreises sowie der weiteren Vorgehensweise mit den finalen Beschlüssen erfolgen. Der Vortrag in der Sitzung wird durch den Arbeitskreissprecher Jörg Stroh in der Sitzung erfolgen. Beschlussfassung sollte dann entsprechend des Vorschlages des Sprechers des Arbeitskreises durch den Stadtrat vorgesehen werden. 


Ergänzung/ Ergebnisse des Arbeitskreises – Besprechung Donnerstag, 16.12.2021

In der letzten Arbeitskreisbesprechung am Donnerstag, 16.12.2021 wurden folgende Ergebnisse erarbeitet und empfehlen: 

Die Fa. Enerpipe hat die Vorplanung der Netzplanung abgeschlossen. Es konnten weitere Interessenten gewonnen werden. Insgesamt werden sich 110 Interessenten/ Anwesen an die Nahwärmeversorgung anschließen. Weitere Interessenten können sich anmelden. 

Mit der Ortsdurchfahrt Spalt ist die Fa. Steinbacher Consult betraut. Die Planungen erfolgen derzeit. Es erfolgt nun mit dem Nahwärmeprojekt die Abstimmung zwischen der Fa. Enerpipe und Steinbacher Consult. Die Detailplanungen werden im Nahwärmebereich von der Fa. Enerpipe durchgeführt. 

Der Standort des Heizwerkes wird derzeit geprüft. Die Prüfungen der wirtschaftlichen Aspekte erfolgten durch die Fa. Enerpipe. Für die bauliche Entscheidung wurde eine Bauvoranfrage für die Standorte der Heizzentrale gestellt. Bis Ende Februar erfolgt eine Entscheidung des Standortes. 

Von der Fa. Enerpipe erfolgt ein Zeitplan für die Umsetzung. Im Zeitplan können Teile der Netzplanung vorgezogen werden. Die Netze sollen bis Sommer 2023 erstellt sein. 

Strukturiert wird das Projekt über ein Betreibermodell. 

  1. Das Eigentum des Netzes bleibt beim Kommunalunternehmen der Stadt Spalt. Das Kommunalunternehmen ist zuständig für die vertraglichen Regelungen mit dem Betreiber sowie als Dienstleister für die Abrechnung. Durch das Netzeigentum folgt eine Absicherung für Stadt und Abnehmer. 

  1. Über ein Betreibermodell erfolgt der Vertrag der Wärmelieferung.

Es werden die Wärmelieferungen geregelt sowie die Möglichkeit von Lieferungen heimischer Waldbesitzer mit aufgenommen. Die Verträge werden rechtlich geprüft. 

  1. Die Förderungen werden mit der Regionalagentur Nordbayern, Herrn Maurer, vorbereitet. Die Förderung wird vor Vertragseingang mit den Betreibern geklärt. 

  1. Satzung und steuerrechtliche Fragen werden mit der Fa. Rödl & Partner vom Kommunalunternehmen geklärt. 

  1. Das Kommunalunternehmen ist in der Lage, die kaufmännischen Angelegenheiten und die Finanzbuchhaltung technisch und personell durchzuführen. 

Mit dem Arbeitskreis wurde vereinbart, dass die Bauvoranfrage für die Heizzentrale mit Betriebsbeschreibung bis Ende Januar erfolgt. Mit der Beurteilung des Landratsamtes ist bis Ende Februar für den Standort zu rechnen. Danach soll es im März eine weitere Beschlusssituation für Entscheidung Standort, Satzung, Förderung und Angebote nach Betreibermodell geben. Ziel ist es dann, alle Rahmenbedingungen bis Mai 2022 geklärt zu haben. Der Zeitplan der Umsetzung erfolgt von der Fa. Enerpipe. 

Udo Weingart

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt den Ausarbeitungen des Arbeitskreises zur oben genannten Vorgehensweise und zu den Punkten 1-6 zu. Die Wärmelieferung erfolgt über ein Betreibermodell. Das Eigentum des Netzes verbleibt beim Kommunalunternehmen der Stadt Spalt. Das Kommunalunternehmen ist der Vertragspartner für die Betreiber, Dienstleister für die Abrechnung, Kaufmännische- und Finanzbuchhaltung.

Als Ergänzung und Nachtrag zu dem Tagesordnungspunkt werden folgende Beschlussvorschläge dem Stadtrat unterbreitet:


Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat beschließt, dass die Wärmenetzversorgung Spalt umgesetzt wird.

Beschlussvorschlag 2:
Die Abwicklung und Trägerschaft und Zuständigkeit für das künftige Wärmenetz wird an das Kommunalunternehmen Spalt übertragen. Die notwendigen Änderungen hinsichtlich Unternehmenssatzung, Geschäftsordnung usw. sind durch den Vorstand des Kommunalunternehmens zu veranlassen. 

Beschlussvorschlag 3:
Die finale Standortfrage für die Heizzentrale ist durch den Stadtrat noch zu entscheiden; dabei bleiben die Ergebnisse aus der Bauvoranfrage an das Landratsamt Roth abzuwarten.

Beschlussvorschlag 4:
Weitere Planungsvorbereitungen über Leitungsnetzverlegung sind mit dem Beteiligten Planungsbüro abzustimmen. 

Beschlussvorschlag 5:
Zeitliche Umsetzung ist vorgesehen für das 1. Halbjahr; Vorbereitung der rechtlichen und vergaberechtlichen Maßnahmen mit Leitungsplan. Im 2. Halbjahr sollten dann konkrete Umsetzungen bezüglich Heizzentrale, Leitungstrassen baulich angegangen werden. 2023 Sollte dann das Wärmenetz weitgehend vollständig bis zum Jahresende für alle Nutzer zur Verfügung stehen.

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt den Ausarbeitungen des Arbeitskreises zur oben genannten Vorgehensweise und zu den Punkten 1-6 zu. Die Wärmelieferung erfolgt über ein Betreibermodell. Das Eigentum des Netzes verbleibt beim Kommunalunternehmen der Stadt Spalt. Das Kommunalunternehmen ist der Vertragspartner für die Betreiber, Dienstleister für die Abrechnung, Kaufmännische- und Finanzbuchhaltung.

Als Ergänzung und Nachtrag zu dem Tagesordnungspunkt werden folgende Beschlussvorschläge dem Stadtrat unterbreitet:


Beschluss 1:
Der Stadtrat beschließt, dass die Wärmenetzversorgung Spalt umgesetzt wird.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Abwicklung und Trägerschaft und Zuständigkeit für das künftige Wärmenetz wird an das Kommunalunternehmen Spalt übertragen. Die notwendigen Änderungen hinsichtlich Unternehmenssatzung, Geschäftsordnung usw. sind durch den Vorstand des Kommunalunternehmens zu veranlassen. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 3

Die finale Standortfrage für die Heizzentrale ist durch den Stadtrat noch zu entscheiden; dabei bleiben die Ergebnisse aus der Bauvoranfrage an das Landratsamt Roth abzuwarten.
Bevor konkrete Umsetzungen bezüglich Heizzentrale, Leitungstrassen baulich angegangen werden, sind verbindliche Verträge mit den Wärmeabnehmern zu schließen. 2023 Sollte dann das Wärmenetz weitgehend vollständig bis zum Jahresende für alle Nutzer zur Verfügung stehen.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Weitere Planungsvorbereitungen über Leitungsnetzverlegung sind mit dem Beteiligten Planungsbüro abzustimmen.  Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung weiterer notwendiger Detailplanungsaufträge (v.a. außerhalb) der Maßnahme „Hauptstraße“ beauftragt.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zeitliche Umsetzung ist vorgesehen für das 1. Halbjahr; Vorbereitung der rechtlichen und vergaberechtlichen Maßnahmen mit Leitungsplan sowie Verträge mit Wärmeabnehmern. Im 2. Halbjahr sollten dann konkrete Umsetzungen bezüglich Heizzentrale, Leitungstrassen baulich angegangen werden. 2023 sollte dann das Wärmenetz weitgehend vollständig bis zum Jahresende für alle Nutzer zur Verfügung stehen.

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 6

Es wird parallel eine passende und optionale Förderung geprüft und vorbereitet. Die Förderzusage und Förderhöhe ist zügig einzuholen.

--- 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 7

Es sind verbindliche Verträge mit den Wärmeabnehmern zu schließen, bevor Verträge und Umsetzungen für Bauleistungen und Investitionen erfolgen. Die Verträge mit den Wärmeabnehmern sollen im 1. Halbjahr 2022 geschlossen werden.

--- 7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO; hier: Vollzug der Bayer. Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö 13

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Bürgermeister für die Vergabe von Fundamentarbeiten im Rahmen der Renovierung und Umbaumaßnahme an der Spalatinschule Spalt; 
hier: Vorbereitung für den Einbau des Heizkessels, Angebot der Firma Bauteam Projekt vom 23.11.2021, Nachtragsangebot Nr. NA21/0032 in Höhe von brutto 6.178,48 €

Im Rahmen der noch bautechnisch auszuführenden Maßnahme für den Einbau des neuen Heizkessels in der Spalatinschule um die Wärmeversorgung auch für den Kindergarten zu gewährleisten, ist ein Nachtragsangebot der Firma Bauteam Projekt am 23.11.2021 erstellt worden. 

Die Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit und der unmittelbar bevorstehenden Anlieferung des Heizkessels, ursprünglich geplant für Mitte November, Termin nun wohl Anfang/Mitte Dezember, notwendig, um die bautechnischen Voraussetzungen hier rechtzeitig zu schaffen. 

Eine reguläre Auftragsvergabe durch den Stadtrat Spalt für diese außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist aufgrund der zeitlich kurzfristigen und unaufschiebbaren Angelegenheit
zeitlich nicht einzuhalten gewesen. 

Aus diesem Grund wurde eine sofortige Auftragsvergabe im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Ersten Bürgermeister am 26.11.2021 getroffen. 

Der Stadtrat wird gebeten von der Dringlichkeitsentscheidung Kenntnis zu nehmen. 

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14. Ausschreibung neue Server EDV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö 14

Sachverhalt

Aufgrund des Alters und der Laufzeiten des Servers muss dieser, wie bereits angekündigt erneuert werden. Normales Austauschintervall sind hier 5 Jahre, da die Supportverträge für 3 und als optionale Verlängerung 2 Jahre betragen. Dazu wurde von der Verwaltung ein Leistungsverzeichnis für einen neuen Server erstellt und entsprechende Angebote eingeholt.
Angefragt wurden 4 Firmen die geforderte Hardware liefern können.
Angebote eingegangen sind lediglich von 2 Bietern.
Das Angebot der Firma A für die Hardware beträgt 11.660,81€.
Das Angebot der Fa. ISO Professional für die Hardware beträgt 12.402,29€.

Günstigster Anbieter ist Bieter A mit 11.660,81€.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot von Bieter A, für neue EDV-Servertechnik anzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt die neue Hardware zu bestellen und zu installieren.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot von Bieter A, für neue EDV-Servertechnik anzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt die neue Hardware zu bestellen und zu installieren.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. EDV Aktualisierung Kassensystem Vectron notwendig/ Neu: Integration Warenwirtschaftssystem mit CRM (Customer Relationship Management = Kundenbeziehungsmanagementsystem)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö 15

Sachverhalt

Die EDV-Software (Vectron-Software) der Registrierkasse im Museum HopfenBierGut muss zum Jahresbeginn 2022 aktualisiert werden. 

Ist-Stand der bestehenden EDV-Software (Vectron-Software):

  • reine Registrierkasse für Erfassung der Umsätze
  • eingeschränktes Berichtswesen (nur über generierte Umsätze)
  • keine betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Reports möglich

Mit Blick auf erforderliche Ansprüche sowie Forderungen und Regelungen von Seiten des Gesetzgebers und der Finanzbehörden sind Anpassungen für ein zeitgemäßes Kassensystem mit entsprechender Programmierung notwendig.

In diesem Zusammenhang wurde uns nahegelegt die bestehende beschriebene Kassensoftware um ein WWS (Warenwirtschaftssystem) zu ergänzen, welches wiederum folgende Tools beinhalten sollte:

  • Anfrage-/ Angebots-, Auftrags- und Bestellwesen
  • Rechnungstellung und Zahlungsverkehr mit OPOS-Listen (buchhalterische Abwicklung)
  • Kalkulation
  • Lagermanagement
  • Artikel- und Kundenstammdaten (Pflege und Historie)
  • Auswertungen, Reports

Folgende Bereiche sollen mit einem angepassten Kassen- und Warenwirtschaftssystem abgedeckt und abgebildet werden können:

Museumladen, Angebote Museum, Angebote Bierwerkstatt, Inhalte, Aufgaben, Abwicklung, Produkte des touristischen Bereiches (z. B. Führungen, Veranstaltungen)

Die bestehende Hardware kann erhalten bleiben, muss jedoch zudem zwingend um ein EAN-Code Lesegerät sowie einen EAN-Code Drucker ergänzt werden. 

Alle vorbeschriebenen Abläufe werden durch den EAN-Code nochmals optimiert.

Bei Beantragung der Förderung für den Umbau des Museumsladens wurde bereits geprüft, ob ein entsprechendes System förderfähig ist und im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden könnte.

Dies war jedoch nicht möglich.



Es wurden in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der EDV-Abteilung, Hr. Thomas Meyer, auch mit Blick auf die erforderliche Kompatibilität zum bestehenden System bereits entsprechende Angebote eingeholt.

Insgesamt wurden 4 in Frage kommende Anbieter angefragt, wobei es sich bei einem der Anbieter um den Lieferanten des bestehenden Kassensystems handelt, der jedoch nur kassenrelevante Anpassung vornehmen jedoch kein passendes Warenwirtschaftssystem anbieten kann.

Die Auswertung der Angebote stellt sich wie folgt dar:

Angebotsübersicht - notwendige Aktualisierung der vorhandenen Vectron-Software: 

  1. Notwendige Aktualisierung der EDV-Software (Vectron-Kasse), Anschaffung EAN-Code Leser sowie EAN-Code Drucker:

Kosten sind netto-Beträge

Anbieter Vectron-Software
Kosten

Gesamtkosten
1.
2.163 €

2.163 €

  1. Integration Warenwirtschaftssoftwarelösung mit CRM in vorhandene Vectron-Kasse

Anbieter WWS-Software
Kosten
Zzgl. Aktualisierung Vectron-Software
Gesamtkosten
2.
2.900,00 €
2.163,00 €
5.063,00 €
3.
4.218,00 €
2.163,00 €
6.381,00 €
4.
5.251,89
0 € Ein System mit integrierter Kassensoftware
5.251,89 €

Aus der Auswertung geht hervor, dass der Anbieter 4 das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat, da das Angebot alle erforderlichen Komponenten als Gesamtlösung beinhaltet.

Für die Umsetzung der Maßnahme bietet sich idealerweise der kommende Januar 2022 an, da das Museum und der Museumsladen wegen der Umbauarbeiten geschlossen sind. In diesem Zeitraum könnten die umfangreichen Anpassungen integriert bzw. getestet werden, damit das System ab Februar 2022 zur Wiedereröffnung von Museum und Museumsladen störungsfrei in Betrieb gehen kann.


Ziel der Maßnahme:

  • Geltende Ansprüche und Forderungen an ein zeitgemäßes EDV-Kassensystem umsetzen. 
  • Optimierung der Prozesse im Kassenbereich -> Entlastung der Mitarbeiter und Kosten 
  • Optimierung Arbeitsalltag und Abläufe im Museumsladen 
  • Optimierung in der Tourist Information
  • Fehlerquellen ausschalten und die Potenziale eines Warenwirtschaftssystems nutzen 
  • Das integrierte CRM (Kundenbeziehungsmanagement) im Warenwirtschaftssystem wird zudem auch als Vertriebssystem der Tourist Information und dem Museum dienen, um alle Bereiche mit anfallenden Abläufen /Aufgaben von Kontaktverwaltung, Angebotsgestaltung, Rechnungsstellung, Berichtswesen und Marketingmaßnahmen zu unterstützen. 

Damit Schaffung einer bisher nicht vorhandenen touristischen Kundendatenbank, die den zukünftig notwendigen Ansprüchen einer zeitgemäßen Tourist Information perfekte Lösungen bietet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis von der anstehenden notwendigen Aktualisierung der EDV-Software (Vectron-Kassensoftware) und der empfohlenen Erweiterung um eine Warenwirtschaftssoftware mit integriertem CRM.

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Umsetzung der Maßnahme im Januar 2022 und beauftragt die Verwaltung das von ihr empfohlene Paket des Anbieters 4 (als Gesamtlösung welches Warenwirtschaftssoftware (WWS), CRM und Kassensoftware in einem beinhaltet) in einem Paket beim Anbieter 4 zu beauftragen.

Rückfragen zu der Maßnahme können bis einschließlich Montag vor der Stadtratssitzung bei Herrn Böhm gestellt werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis von der anstehenden notwendigen Aktualisierung der EDV-Software (Vectron-Kassensoftware) und der empfohlenen Erweiterung um eine Warenwirtschaftssoftware mit integriertem CRM.

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Umsetzung der Maßnahme im Januar 2022 und beauftragt die Verwaltung das von ihr empfohlene Paket des Anbieters 4 (als Gesamtlösung welches Warenwirtschaftssoftware (WWS), CRM und Kassensoftware in einem beinhaltet) in einem Paket beim Anbieter 4 zu beauftragen.

Rückfragen zu der Maßnahme können bis einschließlich Montag vor der Stadtratssitzung bei Herrn Böhm gestellt werden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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16. Straßenbezeichnung - Namensgebung für die Erschließungsstraße Baugebiet Am Planetenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Für die Stichstraße Industiestraße bis zur Einmündung Baugebiet Maierhof „Adolph-Kolping-Straße“ muss der Straßenname festgelegt werden. Die Straße dient als Zufahrtsstraße zum Baugebiet Am Planetenweg.

Da die Stichstraße als Namensgeber für die im Baugebiet Am Planetenweg entstehenden Häuser für die Hausnummernzuteilung dient und in unmittelbarer Entfernung zum Geh- und Radweg Planetenweg liegt, sollte der Namen in Verbindung mit den Örtlichkeiten und dem Baugebiet stehen. 

Als Vorschlag der Verwaltung wird der Straßenname „Am Planetenweg“ benannt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Stichstraße, Abzweig Industriestraße bis Adolf-Kolping-Straße auf Fl. Nr. 867 Gmk. Spalt den Namen „Am Planetenweg“ erhält.

Die Widmung soll durch die Verwaltung vorbereitet werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Stichstraße, Abzweig Industriestraße bis Adolf-Kolping-Straße auf Fl. Nr. 867 Gmk. Spalt den Namen „Am Planetenweg“ erhält.

Die Widmung soll durch die Verwaltung vorbereitet werden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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17. Weihnachtsansprache der CSU-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö 17
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18. Weihnachtsansprache 2021 des Ersten Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö 18

Sachverhalt

Gemäß Tischvorlage

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19. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö informativ 19

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt werden folgende Mitteilungen bekannt gegeben: 

  • Freiflächenphotovoltaikanlagen, Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13.12.2021 in Bezug auf bauplanungsrechtliche Vorgehensweise bei PV-Freiflächenanlagen

  • Landratsamt Roth, ErLebenswelt Roth e.V. aktuelle Mitteilung & Umlaufverfahren zur Beschlussfassung während der Corona-Pandemie, Schreiben vom 29.11.2021 über die Vorgehensweise zu Beschlussfassungen im Umlaufverfahren        

  • Bayerischer Gemeindetag, Schnellinfo vom 07.12.2021, Nr. 49-12-2021, Steuereinnahmen bayerischer Gemeinden laut Kassenstatistik im 3. Quartal 2021,         

  • Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bescheid vom 13.12.2021 i.S. Ausgleichszahlung im Rahmen von Finanzzuweisungen für Gewerbesteuerminderungen zu Gunsten der Stadt Spalt für das Jahr 2021.        

    Das Bayerische Landesamt für Statistik hat aufgrund der vorab Berechnungen eine Gewerbesteuerminderung und somit Ausgleichszahlung in Höhe von 94.570,00 € für die Stadt Spalt bewilligt. Es handelt sich hier um eine Vorauszahlung. Eine Abrechnung erfolgt erst 2022 und kann somit nochmals Abweichungen von dieser Vorauszahlung mit Rückzahlung geben. 


Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen. 

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20. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö informativ 20

Sachverhalt

Vor 14 Tagen wurde ein Bauantrag im Gewerbegebiet von der Sitzung genommen, es wird dort aber fleißig gebaut.

Hierzu informierte der Vorsitzende, dass es sich hierbei um einen bereits genehmigten Bauvorgang handelt und nicht um den genannten Antrag. 

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21. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö informativ 21

Sachverhalt

Aus der Bürgerschaft kam die Anfrage zum aktuellen Stand der Ortsdurchfahrt Wasserzell.

Der Vorsitzende erläuterte hier, dass die Ortsdurchfahrt demnächst im Stadtrat behandelt wird, da dies in 2021 nicht mehr umgesetzt werden konnte

Datenstand vom 20.01.2022 08:15 Uhr