Datum: 26.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsdurchfahrt Spalt: Vortrag von Frau Bettina Steinbacher, Steinbacher-Consult
2 Bauantrag - Nutzungsänderung: Einbau einer Molkerei in ehem. Stallungen, Fl.Nr. 1764 Gmk. Großweingarten, Unteres Dorf 12
3 Bauvoranfrage - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen, Fl.Nr. 1150 Gmk. Spalt, Pleinfelder Weg
4 Vollzug des BauGB - Billigungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Hopfenhallenareal", Gemarkung Spalt
5 Mitteilung
6 Anfragen
7 Frageviertelstunde

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1. Ortsdurchfahrt Spalt: Vortrag von Frau Bettina Steinbacher, Steinbacher-Consult

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 33. Sitzung des Stadtrates 26.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Ausarbeitung des Vorentwurfs der Ortsdurchfahrt Spalt wurde in mehreren Gesprächen vorbereitet. Beteiligt waren das Staatl. Bauamt und die Regierung von Mittelfranken. Der Stadtrat hat im Mai in einem Online-Meeting erste Entwürfe vorgestellt bekommen.

In der Zwischenzeit wurden nochmals Konkretisierungen mit dem Staatl. Bauamt und der Regierung von Mittelfranken durchgeführt. Anbei erhält der Stadtrat einen Aktenvermerk vom 06.10.2021 über das Gespräch mit der Regierung von Mittelfranken und Hinweise zur Ortsbegehung mit dem Staatl. Bauamt am 08.07.2021. 
Frau Steinbacher wird die Gestaltung der Ortsdurchfahrt Spalt in einer Konzeptmappe vorstellen. Es werden auch Varianten und Alternativen zu einzelnen Raumbereichen ausgearbeitet. Der Vorentwurf wurde grundsätzlich von der Regierung von Mittelfranken als positiv beurteilt. Die Regierung von Mittelfranken wünscht sich jedoch am Marktplatz eine Verbesserung der derzeitigen Situation. 
Die Maßnahme wird in einer Bürgerversammlung am 28.10.2021 der Vereinigten Zunft, dem Seniorenbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Der Vorentwurf ist die Grundlage für den Prozess mit Bürgerbeteiligung und Anregungen. 

Details des Vorentwurfes werden noch bis Dienstag konkretisiert. 

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2. Bauantrag - Nutzungsänderung: Einbau einer Molkerei in ehem. Stallungen, Fl.Nr. 1764 Gmk. Großweingarten, Unteres Dorf 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 33. Sitzung des Stadtrates 26.10.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bauherr:                Scheuerlein GbR, Unteres Dorf 12, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Unteres Dorf 12, 91174 Spalt, Fl.Nr. 1746 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung: Einbau einer Molkerei in ehem. Stallungen

Antragsnummer:         68/21


Auf dem Flurstück 1746 Gemarkung Großweingarten wurde von der Firma Scheuerlein GbR ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung zum Einbau einer Molkerei in ehem. Stallungen gestellt.

In dem bereits bestehenden Gebäude befinden sich aktuell Stallungen. Es soll eine mobile Käserei übernommen werden, sodass die Stallungen komplett entkernt werden sollen und dort eine Molkerei mit Reiferäumen errichtet werden soll. Des Weiteren soll die Produktion von Joghurt, Quark und Frischkäse in das Gebäude ziehen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im Mischgebiet.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarschaft ein. 

Eine Betriebsbeschreibung liegt bei.

Es sind keine weiteren Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung notwendig.

Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von der Firma Scheuerlein GbR, Unteres Dorf 12, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung zum Einbau einer Molkerei in ehem. Stallungen auf Fl.Nr. 1746 Gmk. Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von der Firma Scheuerlein GbR, Unteres Dorf 12, 91174 Spalt, zur Nutzungsänderung zum Einbau einer Molkerei in ehem. Stallungen auf Fl.Nr. 1746 Gmk. Großweingarten, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen, Fl.Nr. 1150 Gmk. Spalt, Pleinfelder Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 33. Sitzung des Stadtrates 26.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr:                Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt

Baugrund:                Fl.Nr. 1150, Gmk. Spalt, Pleinfelder Weg 

Bauvorhaben:        Bauvoranfrage: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen

Antragsnummer:        69/21

Der TOP wurde in dieser Sitzung nicht behandelt, sondern auf die Sitzung am 02.11.2021 verschoben.


Auf dem Flurstück 1150 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma Yourhaus GmbH ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen gestellt.

Für das Flurstück existiert bereits der Bebauungsplan Nr. 2 „Am Pleinfelder Weg“ aus dem Jahre 1977.
Die mögliche Bebauung wurde bereits in der Stadtratssitzung am 02.03.2021 beraten. 
Ein Beschluss diesbezüglich wurde nicht gefasst, die Ausführungen wurden lediglich zur Kenntnis genommen.
Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen das Bauvorhaben mit einem einhergehenden Bauleitverfahren für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan zu realisieren. 

Im Rahmen des aktuellen Antrags auf Vorbescheid soll das Flurstück mit zwei Doppelhaushälften und zwei Einfamilienhäusern bebaut werden. 

Folgende Fragen bezogen auf die 4 geplanten Häuser sollen nun im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid beantwortet werden: 
  • Gemäß dem Bebauungsplan ist die Dachneigung auf 47-50° festgesetzt. Darf die Dachneigung der Doppelhaushälften mit 30° und die der Einfamilienhäuser mit 25° ausgeführt werden?
  • Darf das Geländen aufgefüllt werden?  
Das Flurstück befindet sich in einer schwierigen Topographischen Lage
  • Dürfen die Doppelhaushälften mit zwei Vollgeschossen realisiert werden?
  • Darf die vorgeschriebene Talseitige Traufhöhe trotz Geländeaufschüttung um ca. 1,20m-1,50m überschritten werden?
  • Dürfen die Baugrenzen überschritten werden, um das Flurstück optimal mit den geplanten vier Häusern zu nutzen?


Die Häuser sollen mit einer privaten Stichstraße, angrenzend an den bereits bestehenden Wendehammer, mit einer Breite von ca. 3,50m, erschlossen werden.

Eine skizzenhafte Darstellung in Bezug auf die Umgebungshöhen wurde beim Bauherren bereits nachgefordert.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt aktuell nicht vor. 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1: 
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage von der Firma Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen auf Fl.Nr. 1150 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschlussvorschlag 2: 
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage von der Firma Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt hinsichtlich der Abweichenden Dachneigungen auf Fl.Nr. 1150 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.


Beschlussvorschlag 3: 
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage von der Firma Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt hinsichtlich zur Auffüllung des Geländes auf Fl.Nr. 1150 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.


Beschlussvorschlag 4: 
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage von der Firma Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt hinsichtlich der zwei Vollgeschosse der beiden Doppelhaushälften auf Fl.Nr. 1150 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.


Beschlussvorschlag 5: 
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage von der Firma Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 hinsichtlich der Überschreitung der talseitigen Traufhöhen auf Fl.Nr. 1150 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.


Beschlussvorschlag 6: 
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage von der Firma Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen auf Fl.Nr. 1150 Gmk. Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.



Der TOP wurde in dieser Sitzung nicht behandelt, sondern auf die Sitzung am 02.11.2021 verschoben.

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4. Vollzug des BauGB - Billigungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Hopfenhallenareal", Gemarkung Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 33. Sitzung des Stadtrates 26.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1202/2 und 1202/11, Gemarkung Spalt, soll im Rahmen eines 
Bebauungsplanes unter der Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ realisiert werden. 

Auf einer Fläche von ca. 1 ha beabsichtigt die Stadt Spalt neue Wohnfläche und öffentliche Einrichtungen zu entwickeln. 
Ziel ist es Wohnraum, Büros, eine Bäckerei, eine Bank und einen Warenmarkt zu verwirklichen. 

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt und wird vom Planungsbüro Moser + Ziegelbauer Architektur und Städtebau GmbH überplant.
Das Bauleitverfahren soll im Vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

Die unter § 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB aufgeführten Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens liegen nach eingehender Vorabsondierung vor. Durch diesen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit eines Vorhabens begründet, das nach UVPG oder Landesrecht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt. Auch liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB genannten Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura-2000-Gebieten (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) vor. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist nicht erforderlich. 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ wurde bereits in der Stadtratssitzung am 20.10.2020 gefasst.  

Für eine ausführliche Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine freiwillige frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 / 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des aktuellen Entwurfes zur freiwilligen frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ vorzunehmen.

Die ausführlichere Darlegung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung können der Begründung und dem Planblatt zum Vorentwurf entnommen werden. 

Der aktuelle Entwurf in der Fassung vom 26.10.2021 wird den Sitzungsunterlagen am Sitzungstag beigelegt.
Zum Zeitpunkt der Einladung lag dieser noch nicht vor. 

Beschlussvorschlag

1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021.
Stimmenverhältnis 19:0

2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0

3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0

Beschluss 1

1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021.
Stimmenverhältnis 19:0

2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0

3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021.
Stimmenverhältnis 19:0

2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0

3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021.
Stimmenverhältnis 19:0

2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0

3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 33. Sitzung des Stadtrates 26.10.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben:

  1. Veröffentlichung zum Kommunalrecht in der „Fundstelle“ Nr. 208, FSt 19/2021 i. S. Akteneinsichtsrecht kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

  1. Unterlagen zur Fachtagung für kommunales Haushalts- und Finanzwesen:
„Aktuelles zum BayKiBig“

  1. Protokoll der Bürgerversammlungen in den Ortsteilen

  1. Volkstrauertag – Ablauf

  1. Dankesschreiben Caritas-Sozialstation Abenberg-Spalt e. V.

Der Stadtrat wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 33. Sitzung des Stadtrates 26.10.2021 ö informativ 6
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7. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 33. Sitzung des Stadtrates 26.10.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Von einem Bürger wird nochmals auf das Thema „Ortsdurchfahrt Spalt“ angesprochen. Er bittet, nicht die Parkplatzfrage in den Vordergrund zu stellen. Außerdem könnte die Bushaltestelle in die Windsbacher Straße verlegt werden.

Datenstand vom 03.12.2021 14:47 Uhr