Datum: 08.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 20:11 Uhr
Öffentliche Sitzung
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11. Bauantrag - Antrag auf Befreiungen, Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten, Fl. Nr. 738/27 Gmk. Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauherr: Heidi Scheuerlein, Albrecht– Achilles- Str. 2, 91174 Spalt
Baugrundstück: Hopfenrebe 13, Fl.Nr. 738/27 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten
Antragsnummer: 16/21
Auf dem Flurstück 738/27 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Heidi Scheuerlein ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten gestellt.
Das Bauvorhaben wurde bereits im Sicherheits- und Sonderausschuss am 04.05.2021 behandelt.
Im Rahmen einer Diskussion wurde man sich einig, sich vor Ort ein genaues Bild bezüglich der Höhensituation zu machen.
Der Planer wurde gebeten die Planung anzupassen und ein Höhenniveau zu erstellen.
Die Planung wurde nicht verändert. Ein Höhenplan wurde nachgereicht.
Ein Bild über die Höhensituation vor Ort kann sich über die Bilder im Anhang verschaffen werden.
Der Antrag wurde weiterhin in der Sitzung vom 15.06.2021 behandelt. Die damaligen Beschlüsse zu den Anträgen auf Abweichungen sind den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Für das Bauvorhaben wurden am 29.11.2021 abgeänderte Unterlagen beim Landratsamt Roth eingereicht. Nach Prüfung der abgeänderten Unterlagen wurde vom Landratsamt Roth mit Schreiben vom 29.12.2021 das Einvernehmen zu den Änderungen Seitens der Stadt Spalt angefordert.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Hierzu wurde der Antrag auf folgende Befreiungen seitens der Bauherrin beantragt:
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Gemäß textlichen Festsetzungen 2.1.3 Höheneinstellung der Gebäude darf OK-Fertigfußboden Erdgeschoss max. 1,00m über dem talseitigen Urgelände liegen.
Das Bauvorhaben soll so realisiert werden, dass der Höhenunterschied der OK-Fertigfußboden zum Urgelände bis zu 1,90m beträgt.
- Gemäß textlichen Festsetzungen 3.2 Firstrichtung/Dachneigung/Eindeckung/Dachüberstände
- Gemäß textlichen Festsetzungen 3.3. Dachgauben/ Zwerchhäuser/ Anbauten dürfen Einzelgauben nicht breiter als 1,50m sein. Die Gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Haupthauses nicht überschreiten.
Das Bauvorhaben soll mit Gauben mit den Abmessungen 2,25m und 3,25m an der Südost- und Nordwestseite erhöht werden. realisiert werden.
Gemäß textlichen Festsetzungen 3.4 ist ein Kniestock bis 60cm zulässig. Der Kniestock soll mit 1,96 m realisiert werden.
Nr. 3.2. abweichende Dachneigung Gauben wurde in dem Antrag auf Befreiungen nicht erwähnt.
Die entsprechenden Anträge auf Isolierte Befreiungen liegen bei.
Beschlussvorschlag
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Festgesetzten Höhenunterschiedes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung des Zwerchhauses, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Abmessungen der Gauben, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Kniestockhöhe, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 1
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Festgesetzten Höhenunterschiedes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Beschluss 2
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung des Zwerchhauses, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Beschluss 3
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Abmessungen der Gauben, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Beschluss 4
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Kniestockhöhe, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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12. Bauantrag - Errichtung einer Fluchttreppe am kath. Pfarrheim Fl. Nr. 138/3 Gmk. Großweingarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Bauherr: Kath. Kirchenstiftung Großweingarten
Baugrundstück: Blütenstr. 11, 91174 Spalt, OT Großweingarten, Fl. Nr. 138/3 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Errichtung einer Fluchttreppe am kath. Pfarrheim
Antragsnummer: 05/22
Auf dem Flurstück 138/3 der Gemarkung Großweingarten wurde von der Katholischen Kirchgenstiftung ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Fluchttreppe am kath. Pfarrheim gestellt.
Die Fluchttreppe wird als Sonderbau an der süd-östlichen Wand des kath. Pfarrheimes als Teil des Brandschutzplanes geplant. Sie führt vom OG vom Pfarrsaal als Metalltreppe in den Außenbereich.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinteres Dorf“ Großweingarten und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiung wird beantragt:
Das geplante Bauvorhaben außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
Es wurde ein Antrag zum Überschreiten der Baugrenzen von der kath. Kirchenstiftung Großweingarten gestellt. Die Grenzen verlaufen an dem bereits bestehenden Gebäude. Das Errichten des Sonderbaus ist ohne Überschreitung der Baugrenzen nicht möglich.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Für das Bauvorhaben sind keine weiteren Stellplätze nötig.
Ein Abstandsflächenplan liegt bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.
Beschlussvorschlag
1) Das Einvernehmen zum Bauantrag der Kath. Kirchenstiftung, Am Kirchplatz 2, 91174 Spalt, zur Errichtung einer Fluchttreppe am kath. Pfarrheim auf Fl. Nr. 138/3 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
2) Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen des Bebauungsplanes für das Errichten der Fluchttreppe wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
1) Das Einvernehmen zum Bauantrag der Kath. Kirchenstiftung, Am Kirchplatz 2, 91174 Spalt, zur Errichtung einer Fluchttreppe am kath. Pfarrheim auf Fl. Nr. 138/3 der Gemarkung Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
2) Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen des Bebauungsplanes für das Errichten der Fluchttreppe wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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13. Auftragsvergabe - Vergabe Schlosserarbeiten Absturzsicherung, KiTa Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Für die Außenanlagen Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten müssen die Arbeiten des Gewerks Schlosserarbeiten vergeben werden.
Die Schlosserarbeiten umfassen die Absturzsicherung sowie den doppelten Handlauf.
Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden Preise bei 4 Firmen angefragt, von denen 3 Firmen gültige Angebote abgaben.
- Der wirtschaftlichste Anbieter ist mit einer Angebotssumme von brutto 22.985,45 € Bieter A
Der zweitpalzierte (Bieter B) gab ein Angebot über brutto 27.139,95 € ab.
Der drittplatzierte Bieter C ein Angebot über 33.164,41 €.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Vergabe Schlosserarbeiten – Absturzsicherung, Errichtung doppelter Handlauf an Bieter A für brutto 22.985,45 € zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Vergabe Schlosserarbeiten – Absturzsicherung, Errichtung doppelter Handlauf an Bieter A für brutto 22.985,45 € zu vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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14. Auftragsvergabe; Erneuerung des Reinluftentstaubers im Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Bei der Begehung des Bauhofes durch das Ing.- Büro Schwegler vertreten durch Herrn Joachim Knoll (Fachkraft für Arbeitssicherheit) wurde festgestellt, dass die vorhandene Absauganlage in der Werkstatt/Schreinerei nicht mehr zulässig ist. Daher muss diese um die Arbeitssicherheit und den Betrieb zu gewährleisten erneuert werden.
Hierzu wurden von Herrn Thomas Eitel (Bauhof) von drei Firmen Angebote über einen neuen Reinluftentstauber der Marke Al-KO Reinluftentstauber Unit 160 eingeholt.
Die Auswertung der Angebote durch Frau Albin (Kämmerei) ergab:
Firma (A) gab ein Angebot in Höhe von 19.999,14 € brutto ab.
Firma (B) gab ein Angebot in Höhe von 18.519,97 € brutto ab.
Firma (C) gab ein Angebot in Höhe von 15.884,43 € brutto ab.
Zusätzlich zu den jeweiligen Angeboten fallen Kosten in Höhe von ca. 1.000,00 € netto für die Bauseits zu stellenden Anschlüsse und Arbeiten an.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Erneuerung des Reinluftentstaubers durch die Firma (C) mit dem Günstigsten Angebot in Höhe von 15.884,43 € zu beauftragen und zusätzlich die Mittelbereitstellung für die Bauseits zu erstellenden Anschlüsse von 1.000,00 €.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Erneuerung des Reinluftentstaubers durch die Firma (C) mit dem Günstigsten Angebot in Höhe von 15.884,43 € zu beauftragen und zusätzlich die Mittelbereitstellung für die Bauseits zu erstellenden Anschlüsse von 1.000,00 €.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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15. Vollzug BauGB, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
|
ö
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|
15 |
Sachverhalt
Im unmittelbaren Anschluss an das Sanierungsgebiet Obeltshauserstraße sowie dem Sondergebiet Schule Spalt ist das räumliche Quartier Obeltshauserstraße/ Rother Straße/ Dr.-Meyer-Straße derzeit noch mit einer unterschiedlichen städtebaulichen Entwicklung aufgrund von Altbeständen vorhanden.
Insbesondere die Mischnutzung mit gewerblichen Betrieben und Wohnnutzung sowie dem Schulbereich bedarf einer dringenden städtebaulichen Entwicklung und Überplanung.
Die Flurstücke 1206/13, 1206/6, 1206/10, 1206/9, 1206/8, 1206/7, 1207/4, 1207/28 und eine Teilfläche aus 1206/2, Gmk. Spalt, sollen demzufolge im Rahmen eines Bebauungsplanes unter der Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“ eine städtebauliche Entwicklung erhalten.
Der gesamte Umgriff der Überplanung beträgt ca. 9,1ha.
Weiterhin sollte, wie vom Stadtrat Spalt vorgesehen, auch die Erweiterung des Sanierungsgebietes auch dieses räumliche Quartier umfassen, um hier eine städtebauliche geordnete Entwicklung und Struktur mittel- und langfristig ermöglichen zu können.
Dabei sollte insbesondere die Aufteilung des Quartiers von der Rother Straße kommend in
- nicht störende Gewerbebetriebe und
- Mehrgeschosswohnungsbau, um auch dem Ziel des Landesentwicklungsprogrammes auf flächensparende Nachverdichtung zu entsprechen, zu einer Umsetzung kommen
- die unmittelbare Anbindung an das Areal des Schulgebäudes zu dem mit einem Sondergebietsausweisung für mögliche Erweiterungen ist sicher auch aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zum Angebot einer Ganztagesbetreuung im
Grundschulbereich, die ab 2026 verpflichtend die Kommunen trifft, zu berücksichtigen.
Das gesamte räumliche Quartier bedarf somit einer grundsätzlichen mittel- und langfristigen veränderten Nutzung.
Dem Stadtrat wird daher vorgeschlagen, aus den genannten Gründen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“ zu beschließen und gleichzeitig die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende Planungsbüros zur Erstellung eines Konzeptes und Bebauungsplanes anzufragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB; beiliegender Plan ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses. Weitere Nutzung dieses räumlichen Quartiers soll nach Abstimmung und der Erweiterung des städtebaulichen Zustandes und der Verbesserung mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden.
Weiterhin ist vorgesehen, in dem Bereich von der Rother Straße einen Teil der Flächen mit nicht störenden Dienstleistungsbetrieben in einer Mischnutzung weiterzuführen.
Im südlichen Teil könnte ein mehrgeschossiger Wohnungsbau zur Umsetzung kommen, um auch hier die Nachverdichtung entsprechend der Ziele des Landesentwicklungsprogrammes auf flächensparende Immobilienentwicklungen zu entsprechen.
Der nördliche Teil sollte wiederum als Sondergebiet für die weitere Nutzung und Ergänzung für den Schulbereich (Ganztagesbetreuungsangebot im Grundschulbereich) vorgesehen werden.
Der Stadtrat beschließt entsprechend des beiliegenden Lageplanes die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße. Planungsauftrag ist eine Planungsanfrage für Planung bzw. auch die Sanierung. Erweiterungen sind von der Verwaltung mit der Regierung von Mittelfranken zeitnah zu beantragen.
Robert Nolte
Beschluss
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB; beiliegender Plan ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses. Weitere Nutzung dieses räumlichen Quartiers soll nach Abstimmung und der Erweiterung des städtebaulichen Zustandes und der Verbesserung mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden.
Weiterhin ist vorgesehen, in dem Bereich von der Rother Straße einen Teil der Flächen mit nicht störenden Dienstleistungsbetrieben in einer Mischnutzung weiterzuführen.
Im südlichen Teil könnte ein mehrgeschossiger Wohnungsbau zur Umsetzung kommen, um auch hier die Nachverdichtung entsprechend der Ziele des Landesentwicklungsprogrammes auf flächensparende Immobilienentwicklungen zu entsprechen.
Der nördliche Teil sollte wiederum als Sondergebiet für die weitere Nutzung und Ergänzung für den Schulbereich (Ganztagesbetreuungsangebot im Grundschulbereich) vorgesehen werden.
Der Stadtrat beschließt entsprechend des beiliegenden Lageplanes die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße. Planungsauftrag ist eine Planungsanfrage für Planung bzw. auch die Sanierung. Erweiterungen sind von der Verwaltung mit der Regierung von Mittelfranken zeitnah zu beantragen.
Robert Nolte
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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16. Vollzug BauGB; Erlass einer Veränderungssperre für den Umgriff des Obeltshauserstraße /Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
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ö
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16 |
Sachverhalt
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße wird eine Veränderungssperre im Umgriff des Bebauungsplanes vom Stadtrat Spalt beschlossen.
Die Veränderungssperre ist damit begründet, dass eine städtebauliche Entwicklung aufgrund der städtebaulichen Missstände und einer geordneten baulichen Entwicklung mit den entsprechenden Planungen und Vorgaben im Rahmen einer gleichfalls detaillierten weiteren Nutzung dieser Fläche, die unter anderem auch eine Ausweisung als Sondergebiet für die eine Schulhauserweiterung (Ganztagesschulbetrieb) im Grundschulbereich sowie den verkehrsberuhigten Bereich in der Obeltshauserstraße und den Wohnbedarf im sozialen Wohnungsbau in einer Gesamtplanung und der weiteren Entwicklung des Bebauungsplanes und der noch vertieften Ausfertigung erforderlich macht, durch eine Veränderungssperre zu sichern.
Damit sind diese Planungsleistungen, die somit vom Stadtrat Spalt in Auftrag gegeben werden und bis zum Ende des Jahres u.a. auch mit einer Erweiterung der Sanierungssatzung und der Untersuchung dieses Gebietes die städtebaulichen künftigen Entwicklungen notwendig, dass eine bauliche Veränderung in diesem Umgriff im Rahmen einer Veränderungssperre ohne Beteiligung der Stadt nicht mehr erfolgen kann. Die beiliegende Veränderungssperre von der Satzung wird von der Verwaltung empfohlen, im Stadtrat zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße im Hinblick auf die baulichen Entwicklungen und einer vorgesehenen Nachverdichtung im Innenbereich und einer flächensparenden Bereitstellung von Wohnbauflächen sowie der Schulhauserweiterung beschlossen wird. Die beiliegende Satzung soll mit Bekanntmachung in Kraft treten.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße im Hinblick auf die baulichen Entwicklungen und einer vorgesehenen Nachverdichtung im Innenbereich und einer flächensparenden Bereitstellung von Wohnbauflächen sowie der Schulhauserweiterung beschlossen wird. Die beiliegende Satzung soll mit Bekanntmachung in Kraft treten.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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17. STBAuFö; Antrag auf Erweiterung des Sanierungsgebietes zur einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Innenbereich
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
|
ö
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|
17 |
Sachverhalt
Aufgrund des Entwicklungspotentials, das sich auch für den räumlichen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße und der erlassenen Veränderungssperre ergibt, ist die Erweiterung des Sanierungsgebietes mit der entsprechenden aktuellen Untersuchung und dem Entwicklungspotential und einer Förderung bei der Regierung von Mittelfranken durch die Verwaltung zu beantragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Weiterführung des Sanierungsgebietes einen Antrag an die Regierung von Mittelfranken, Städtebauförderung, zur Aufnahme in das Sanierungsgebiet zu beantragen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Weiterführung des Sanierungsgebietes einen Antrag an die Regierung von Mittelfranken, Städtebauförderung, zur Aufnahme in das Sanierungsgebiet zu beantragen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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18. Vollzug BauGB, Ausübung Vorkaufsrecht zum Erwerb des Grundstückes Fl.-Nr. 1206/13 Gem. Spalt.
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
|
ö
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|
18 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Spalt hat sich bereits in der Sitzung am 25.01.2022 (nichtöffentlicher Teil, TOP 5) mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag M 02181 vom 10.12.2021 i. S. Eigentümergemeinschaft Rutzenhöfer/ Karl Ott für das Buchgrundstück an der Obeltshauserstraße 2 mit 3.117 qm befasst.
Die Ausübung des Vorkaufsrechtes wird nunmehr dem Stadtrat aus den nachstehenden Gründen empfohlen:
- Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für das gesamte Karree zwischen Obeltshauserstraße einschließlich Dr.-Meyer-Straße bis zur Spalatinstraße. Diese gesamte Fläche ist städtebaulich ein erheblicher Missstand, der durch bauliche Entwicklungsflächen mittel- und langfristig einer deutlichen Verbesserung und im Rahmen der Stadtentwicklung zugeführt werden kann.
Die Vorkaufsrechtssatzung sollte somit nicht nur das einzelne Grundstück, wie jetzt im Kaufvertrag genannt umfassen, sondern auch den räumlichen Geltungsbereich, um auch künftige Interessen der Stadt Spalt auf eine städtebauliche Weiterentwicklung mittel- und langfristig sicherzustellen.
- Der städtebauliche Missstand sollte nochmals auch in einem Beschluss zum Ausdruck gebracht werden, und gleichzeitig der Antrag an die Regierung von Mittelfranken gestellt werden, hier die Erweiterung des Sanierungsgebietes mit dem räumlich genannten Bereich im Rahmen einer erweiterten Sanierungssatzung und somit in die Förderung der Städtebauförderung mit einzubeziehen.
- Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre sollte vom Stadtrat ebenfalls erwogen werden, um hier auch weitere bauliche Veränderungen nur unter Beteiligung der Stadt Spalt planungsrechtlich sicherzustellen.
- Dem Stadtrat wird diese Vorgehensweise vorgetragen; es sollte auch im Rahmen der öffentlichen Sitzung in der Sitzung am 25.01.2021 die entsprechenden Feststellungen getroffen werden, sowie auch eine Vorkaufsrechtssatzung mit vorgetragen und mit dem räumlichen Umgriff in Erwägung gezogen werden.
Die Ausübung eines Vorkaufsrechtes in Bezug auf das Grundstück Obeltshauserstraße 2 sollte in jedem Fall geltend gemacht werden, auch wenn der Stadtrat sich den Überlegungen der Verwaltung auf eine weitere städtebauliche Entwicklung nicht anschließen sollte.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund einer städtebaulichen Weiterentwicklung im Innenbereich, mit dem Ziel, eine geordnete Entwicklung mit einer Nachverdichtung im Innenbereich gem. gesetzlicher Vorgaben (Landesentwicklungsprogramm) im Falle der Grundstücksangelegenheit auszuüben. Das Vorkaufsrecht wird somit von der Stadt Spalt für die Fl. Nr. 1206/13, Gemarkung Spalt, Obeltshauserstraße 2, gem. Urkunden Nr. M 02181 vom 10.12.2021 für das Buchgrundstück mit 3.117 qm ausgeübt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zum Vollzug des Vorkaufsrechtes vorzunehmen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund einer städtebaulichen Weiterentwicklung im Innenbereich, mit dem Ziel, eine geordnete Entwicklung mit einer Nachverdichtung im Innenbereich gem. gesetzlicher Vorgaben (Landesentwicklungsprogramm) im Falle der Grundstücksangelegenheit auszuüben. Das Vorkaufsrecht wird somit von der Stadt Spalt für die Fl. Nr. 1206/13, Gemarkung Spalt, Obeltshauserstraße 2, gem. Urkunden Nr. M 02181 vom 10.12.2021 für das Buchgrundstück mit 3.117 qm ausgeübt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zum Vollzug des Vorkaufsrechtes vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. Sachstandsmitteilung Neubau der Kinderkrippe in Modulbauweise - Antrag fair
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
|
ö
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|
19 |
Sachverhalt
Bauzeitenplan
Grundlage ist der Bauzeitenplan des Planungsbüro Bräutigam architektur + energie gmbH. Nach derzeitiger Abschätzung ist die Fertigstellung des Neubaus der Krippe in der KW 16 vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass aufgrund von Corona-Fällen, Materialproblematiken der Firmen kein sicherer Einzugstermin genannt werden kann. In den wöchentlichen Jour fixe-Terminen arbeitet die Stadt Spalt mit dem Planungsbüro an einem Einzugstermin Anfang/ Mitte April.
Derzeit erfolgt noch die professorische Bauheizung zur Belüftung und Trocknung des Gebäudes.
Es sind folgende Maßnahmen noch durchzuführen:
-Lastplatte Technikraum/ Heizung, Einbau Heizkessel, Anschlüsse Leitungen, Strom Hausanschluss, Absturzsicherung/ Geländer (siehe Vergabe), Bodenplatte Abdichtung, Sandstrahlung für BA 2, Freiflächen/ Außenanlagen mit Spielplatzaufbauten/ Montage, Zugänge, Einbau der Inneneinrichtung Küche, Möblierung, Schreinerarbeiten Einbaumöbel, Kleinarbeiten, Wandgestaltungen.
Der Großteil der Außenanlagen mit sicheren Zugängen ist Voraussetzung auch für einen Innenbetrieb. Derzeit erfolgt eine Umsetzung der Außenarbeiten. Die Pflasterarbeiten werden in Kürze begonnen. Nach Auskunft der Fa. Biedenbacher sind die Arbeiten innerhalb von acht Wochen abgeschlossen.
Leitungen, Heizung, Anschlüsse werden in den nächsten 4 Wochen umgesetzt.
Kostenentwicklung
Die Projektkostenübersicht, Stand 01.02.2022 wird beigelegt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Aufgliederungen Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2 sowie Nebengebäude zu beachten sind.
Folgende Leistungen wurden vergeben und sind derzeit in Ausführung:
GaLa-Bau/ Außenanlagen 263.000,00 EUR
Hausanschlüsse 27.666,00 EUR
Heizung 20.795,00 EUR
Lastverteilerplatte im Heizungsraum 7.000 bis 8.000,00 EUR
Noch zu erwartende Kosten/ Projektkosten ca. 55.000,00 EUR (Absturzsicherung, Malerarbeiten, Wandgestaltung, Schreinerarbeiten Einbaumöbel 118.313,00 EUR, lose Möblierung Büromöbel 12.059,00 EUR.
Bodenabdichtung, Sandstrahlung BA 2 sowie die Kosten Nahwärmeleitung/ Drainagematten Außenbereich.
Bedarfsituation
Die Bedarfssituation ist von folgenden Bedingungen abhängig:
Geburtenzahlen
Tatsächliche Belegung
Tendenz höhere Geburtenzahlen/ Trend drittes Kind
Gastkindersituationen
Weiterer Kindergartenträger Kath. Kindergarten Großweingarten
Die Kath. Kindergartentageseinrichtung gGmbH wurde angefragt, wie die tatsächlichen Belegungen sind. Bisher hat die Stadt Spalt noch keine Informationen. Diese Bedarfs- und Belegungszahlen sind unbedingt noch zu berücksichtigen. Ohne diese Zahlen lässt sich eine konkrete Zahl nicht ermitteln.
Die Geburtenzahlen bis 2020 wurden dem Stadtrat schon im Dezember 2020 mitgeteilt.
Ist-Situation:
114 Kinder Kindergarten (100 genehmigte Plätze)
26 Kinderkrippe (24 genehmigte Plätze)
Geburten 2020: 58
Geburten 2021: 51
10 Kinder warten auf den aktuellen Start der neuen Kinderkrippe.
Kinderkrippe: Anzahl 12 Kinder pro Krippe. Dies bedeutet, eine dritte Kinderkrippe für Spalt. Für Januar 2023 gibt es 40 angemeldete Kinder. Tendenz steigend. Die Anmeldezeiten sind noch nicht abgelaufen und können damit erst im März konkret beurteilt werden. Dies bedeutet, dass eine weitere Kinderkrippe unbedingt notwendig ist (4. Krippe).
Mit den steigenden Geburten und der Betreuungssituation wird ein erhöhter Bedarf notwendig sein.
Die zukünftige Planung im Kindergarten wäre:
Weitere Kindergartengruppe und damit Belegung eines Kinderkrippenraumes im bestehenden Kindergarten. Für eine noch weiter verbesserte Situation wäre darüber hinaus ein Nebenraum für Gruppenarbeit/ Vorschulkinder nötig. Die Räume der beiden Kinderkrippen im bestehenden Kindergarten werden für Kindergartenkinder benötigt.
Vorlaufzeiten
Für die Planung eines weiteren Bauabschnittes an der neuen Kinderkrippe sind Vorlaufzeiten zu berücksichtigen. Dies wurde dem Stadtrat schon im Dezember 2020 weitergegeben. Die Baugenehmigung für den BA 2 (dritte und vierte Krippengruppe) wurde schon damals eingeholt. Es ist jedoch die Bedarfsgenehmigung durch die Kindergartenaufsicht zu prüfen und zu genehmigen. Diese ist Voraussetzung für einen weiteren Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken. Zu rechnen sind mit beiden Vorgängen ca. 5 Monate. Danach sind Ausschreibungszeiten und die Bauzeit zu berücksichtigen. Nach Rücksprache mit Modulbauern hat sich die Ausführungszeit aufgrund hoher Aufträge und Materialprobleme ebenfalls erhöht. Mit der Planung, Ausschreibung und Umsetzung sind nochmals ca. 7 bis 9 Monate einzuplanen.
Dies bedeutet, dass bei einer Entscheidung des Stadtrates ca. 14 bis 15 Monate für einen weiteren Abschnitt einzuplanen sind. Die Baumaßnahme im Modulbau wird trotzdem mit 6 Monaten zügig erfolgen.
Der Neubau der Kinderkrippe wurde im Februar 2021 begonnen. Dies sind nun gerade einmal 12 Monate!!!
Durch die Vorarbeiten Bodenplatte, Außenanlagen, Zugänge, Leitungen, wird für BA 2 nur der Modulbau, Möblierung mit rechtzeitigen Aufträgen zu berücksichtigen sein. Dies bedeutet einen wesentlich schnelleren Ablauf. Die Voraussetzungen wurden durch Leistungen für den BA 2 schon gegeben.
Vergabe der Kindergarten-/ Kinderkrippenplätze
Dies ist eine reine Angelegenheit der Kindergartenleitung und wird seit Jahren zuverlässig und ordnungsgemäß eigenständig abgewickelt. Die Einplanungen erfolgen nach Anmeldungszeiten, sozialen Gegebenheiten, Geschwisterkindern, vor-Ort- und dann Gastkinder. Da die Vergabe unkompliziert funktioniert, werden sich Bürgermeister und Verwaltung nicht in die Abläufe einmischen.
Personalsituation
Die große Stärke des Spalter Kindergartens ist das Personalmanagement und die Personalsituation. Es sind 21 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit beschäftigt. Die Anstellungsschlüssel sind weit überdurchschnittlich und haben eine Qualitätsanstellungsschlüssel sowohl im Kindergarten als auch in der Krippe. Es wurde ebenfalls für die neue Krippe Personal eingestellt. Dies bedeutet, dass 2 Personen für die neue Kinderkrippe schon zur Verfügung stehen.
Auch die Abläufe im Kindergarten im Team sind überdurchschnittlich und werden mit hoher Qualität durchgeführt.
Die Schwierigkeiten in der Corona-Zeit und die Mehraufgaben sind eine hohe Belastung. Es darf darauf verwiesen werden, dass die Einrichtung, nicht wie in anderen Gemeinden, komplett geschlossen wurde. Es wurden einzelne Quarantäneschließungen von Gruppen nach Anweisung des Gesundheitsamtes vollzogen.
Bürgermeister und Verwaltung weisen darauf hin, dass die Motivation und Personalsituation im Kindergarten weit überdurchschnittlich sind.
Diese Motivation und eigenständige Umsetzung müssen unbedingt beibehalten werden.
Deshalb war es auch richtig, für Ausstattung in den Gruppen und vor allem in der neuen Kinderkrippe auch höhere Mittel für Möblierung und Einrichtung sowie Spielgeräte zur Verfügung zu stellen.
Die konkreten Bedarfszahlen können dann nochmals ermittelt werden, wenn alle Zahlen konkret zusammengestellt sind.
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20. OD Wasserzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
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ö
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20 |
Sachverhalt
Zwischen dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt fanden Vorgespräche zur Ortsdurchfahrt Wasserzell statt. Die Ortsdurchfahrt von Wasserzell soll saniert werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen die Fahrbahn, die Entwässerungsrinnen, die Bordsteine und die Gehwege erneuert werden. Dies soll in einer Gemeinschaftsmaßnahme des Staatlichen Bauamtes Nürnberg und der Stadt Spalt durchgeführt werden.
Deshalb erfolgte im Jahr 2021 die Prüfung der Abwasserleitungen durch das Kommunalunternehmen.
Seitens des Kommunalunternehmens sind alle Maßnahmen/ Vorkehrungen getroffen, so dass eine entsprechende Sanierung der Ortsdurchfahrt/ Staatsstraße in Wasserzell erfolgen kann. Die notwendigen Anschlussleitungen, Mischwasser mit Wurzeleinwuchs, können durch einen Partliner vom Grundstücksschacht repariert werden. Darüber hinaus kann diese Maßnahme auch noch vor der Sanierung der Ortsdurchfahrt durchgeführt werden.
Zu den Straßensinkkästen wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Straßenentwässerung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Spalt liegt und hier eine eigene Prüfungsnotwendigkeit noch vorzunehmen ist. Dies könnte relativ kurzfristig erfolgen. Es wird festgestellt, dass die Kanalbefahrung seitens der Stadt keine Erforderlichkeit einer Kanalsanierung ergeben hat.
Die kommunalen Seitenflächen sollen wie in derzeitigem Zustand erneuert werden. Aufgrund der fehlenden Grundstückssituationen werden die Seitenflächen saniert. Erweiterte Gehwegmaßnahmen sind aufgrund der beengten Situation nicht möglich.
Nach Prüfung durch das Straßenbauamt Nürnberg können die baulichen Probleme der Ortsdurchfahrt Wasserzell nicht durch einen reinen Deckenbau beseitigt werden. Zusätzlich müssen die vorhandenen Gehwege, Borde und Entwässerung erneuert werden. Zudem soll eine verkehrliche Verbesserung bezüglich der Fahrbahnbreiten geprüft werden und die Möglichkeiten einer Temporeduktion in den jeweiligen Ortseingängen untersucht werden.
Wenn der Stadtrat diese Maßnahmen grundsätzlich beschließt, wird zwischen dem Staatl. Bauamt und der Stadt Spalt ein Entwurf einer OD-Vereinbarung erstellt. Die Kostenteilung richtet sich nach der ODR.
Die Planungen sind die Grundlage für die Kostenschätzung.
Sofern der Stadtrat der Maßnahme und der Kostenübernahme grundsätzlich zustimmt, erfolgt die Vereinbarung, die nochmals vom Stadtrat beschlossen wird, und die Planungsleistungen können vergeben werden. Die Durchführung der Maßnahmen ist im Arbeitsprogramm des Straßenbauamtes Nürnberg eingeplant. Sie steht jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Nach Rücksprache vor wenigen Tagen mit dem Staatl. Bauamt besteht Einverständnis mit der Vorgehensweise.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt stimmt der Sanierung der Ortsdurchfahrt von Wasserzell zu. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Staatlichen Bauamtes Nürnberg und der Stadt Spalt. Die Ortsdurchfahrt Wasserzell ist in einem baulichen Zustand, dass ein reiner Deckenbau die Probleme nicht beseitigen kann. Deshalb werden die Gehwege, Borde und Entwässerung erneuert. Ebenfalls werden verkehrliche Verbesserungen untersucht. Eine Verbreiterung oder Ausweitung der Gehwege ist aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich. Verbesserungen bezüglich Fahrbahnbreiten und Möglichkeiten einer Temporeduktion an den jeweiligen Ortseingängen werden untersucht.
Der Stadtrat stimmt der Fertigung/ Entwurf einer OD-Vereinbarung zu. Die Kostenteilung richtet sich nach ODR. Grundlage ist die Vereinbarung und die Vergabe der Planungsleistungen mit Kostenschätzung.
Die Maßnahme wird unter Finanzierungsvorbehalt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gestellt.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt stimmt der Sanierung der Ortsdurchfahrt von Wasserzell zu. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Staatlichen Bauamtes Nürnberg und der Stadt Spalt. Die Ortsdurchfahrt Wasserzell ist in einem baulichen Zustand, dass ein reiner Deckenbau die Probleme nicht beseitigen kann. Deshalb werden die Gehwege, Borde und Entwässerung erneuert. Ebenfalls werden verkehrliche Verbesserungen untersucht. Eine Verbreiterung oder Ausweitung der Gehwege ist aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich. Verbesserungen bezüglich Fahrbahnbreiten und Möglichkeiten einer Temporeduktion an den jeweiligen Ortseingängen werden untersucht.
Der Stadtrat stimmt der Fertigung/ Entwurf einer OD-Vereinbarung zu. Die Kostenteilung richtet sich nach ODR. Grundlage ist die Vereinbarung und die Vergabe der Planungsleistungen mit Kostenschätzung.
Die Maßnahme wird unter Finanzierungsvorbehalt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gestellt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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21. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
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ö
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informativ
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21 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung mitgeteilt:
Blühpakt Bayern: „Starterkit – 100 blühende Kommunen“
Der Blühpakt Bayern ist eine Initiative des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Erhalt der heimischen Insekten in Bayern. Im Zuge der Initiative erhalten 100 Kommunen eine finanzielle Starthilfe in Höhe von EUR 5.000,00, damit die kommunalen Flächen naturnah und insektenfreundlich gestaltet werden. Das Netzwerk will durch die naturnahe und insektenfreundliche Gestaltung ihrer kommunalen Flächen zum Erhalt der heimischen Vielfalt an Waldbienen, Schmetterlingen, Käfern und anderen Insekten beitragen.
Die Stadt Spalt ist dieser Initiative auch aufgrund einer nochmaligen Aufforderung des Bayerischen Gemeindetages beigetreten.
Die Stadt Spalt hat erste Flächen im Jahre 2020 und 2021 umgestaltet.
Die Stadt Spalt arbeitet im Leader-Projekt „Biodiversität“ mit den KABS-Gemeinden an dem Konzept Biodiversität (Landkreisprojekt i. V. einzelner Gemeinden).
Das Blühprojekt wird fachlich von den Kreisfachberaterinnen und -fachberatern für Gartenkultur und Landespflege mit fachlicher Unterstützung begleitet. Die Stadt Spalt hat sich für den Blühpakt Bayern angemeldet. Eine Bewerbung ist erfolgt. Als Anlage werden die Bereiche schrittweise umgestaltet.
Der Stadtrat erhält von den Vorbereitungen des Bauamtes, Herr Zeh/ Bürgermeister, Kenntnis.
Weingart, Erster Bürgermeister
- Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Fundstelle 1/2022 zum Thema Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter mit dem Rechtsanspruch auf eine Einrichtung von Ganztagesangeboten in der Grundschule bis zum Jahr 2026
Hinweis: die vorbereitenden Maßnahmen sowie Planungen und Antragstellung für Förderung bedürfen mindestens einer Vorlaufzeit von 2 bis 3 Jahren (einschließlich Bauzeit). Somit sollte bereits 2022, spätestens 2023 mit den entsprechenden Vorbereitungen zur Einrichtung des Ganztagesangebotes im Grundschulbereich, für das letztendlich auch ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht, vorgesehen werden.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet nur Bund und Länder, nicht die Kommunen unmittelbar, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Der Bayer. Gemeindetag, in dem Fall der geschäftsführende Vorstand Dr. Dirnberger, sieht eine Umsetzung durch die Kommunen, auch im Hinblick auf die nicht geregelten Arbeitsprozesse, als problematisch an. Es auch seitens des Bayerischen Gemeindetages die Anwendung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sehr zurückhaltend bewertet.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise: es wird im Rahmen einer Sitzung des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages Roth abgeklärt werden, welche Kommunen innerhalb des Landkreises sich unmittelbar bereits mit dem Onlinezugangsgesetz befassen. Die Antragstellung könnte auch in einer Vorabstimmung mit den KABS-Gemeinden in einem gemeinsamen Antrag an den Bayer. Gemeindetag – Kreisverband – erfolgen.
Robert Nolte, Geschäftsleiter
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.
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22. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
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ö
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informativ
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22 |
Sachverhalt
Der Stadtrat wurde von Bauer Ralf angesprochen, dass er dringend einen Lagerplatz als Zwischenlager benötigt.
Wird von der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Ist es möglich, die Gehwege zur Turnhalle mit Hackschnitzel oder Rindenmulch auszustreuen, da es bei feuchtem und nassem Wetter nur matschig ist. Außerdem ist eine Überprüfung der Beleuchtung erforderlich.
Weitergabe erfolgt an das Bauamt.
Möchte sich der Vorsitzende bezüglich des Artikels zum Hatzelbach äußern, der am nächsten Tag in der Tageszeitung erscheint?
Der Vorsitzende erklärte hierzu, dass am 17.11.21 ein Antrag an das Landratsamt gestellt wurde, um die Biberdämme (5 Haupt- und 40 Nebendämme) in den Griff zu bekommen. Die Genehmigung wurde durch das LRA erteilt und im Januar erfolgte die Umsetzung. Hauptgründe hierfür waren, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer und Jagdgenossen aufgrund der Vermatschung der Grundstücke durch die Biberdämme, keine Zufahrtsmöglichkeiten mehr zu den
Grundstücken/Wäldern hatten.
Die entfernten Bäume und Sträucher waren zur Hälfte vom letzten Sturm angeknackst und die andere Hälfte vom Biber an- bzw. abgeknabbert.
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23. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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40. Sitzung des Stadtrates
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08.02.2022
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ö
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informativ
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23 |
Sachverhalt
Herr Ott monierte das Vorkaufsrecht Obeltshauser Str. 2 und die TOP 15-17 als Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechtes. Warum wurden keine Gespräche mit Verkäufer + Käufer geführt. Durch die gefassten Beschlüsse kommt er sich wie enteignet vor, obwohl das Grundstück schon bezahlt ist.
Der Vorsitzende begründete hierzu, dass die Stadt hier im Sinne der Stadtentwicklung ein klares, berechtigtes Interesse hat, dass die Grundlage für das Vorkaufsrecht ist. Die Entscheidung wurde abgewogen und entsprechend getroffen.
Herr Ott warf ein, dass nicht zwischen öffentlichem und privatem Interesse abgewogen wurde.
Hier äußerte der Vorsitzende, dass in diesem Fall das öffentliche Interesse überwiegt.
Ein Bürger aus Wasserzell bedankt sich für die positive Nachricht bezüglich der OD Wasserzell und frägt an, ob es schon einen Zeitplan hierzu gibt?
Der Vorsitzende erklärte, dass die Abstimmung in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt erfolgen muss. Die Baumaßnahme OD Wasserzell ist bereits im Ausbauprogramm enthalten.
Datenstand vom 17.03.2022 10:16 Uhr