Datum: 22.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022
7 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
8 - Auftragsvergabe KiTa mit Lagergebäude
8.1 Auftragsvergabe - Zaunbau
8.2 Auftragsvergabe - GalaBau Mauerscheiben/Stufen
8.3 Auftragsvergabe - Einbau Blechboden in Lager bei KiTa für einen Raum
9 Auftragsvergabe - Errichtung von 2 Straßenbeleuchtungseinheiten Zufahrtsweg Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg
10 Auftragsvergabe - Umgestaltung Schulhof Spalt / Liefern und Montage Fahrradunterstand + Fahrradparker
11 Neubau Kindertagesstätte /Gala-Bau - Aufbetonplatte
12 Vollzug des BauGB, Bauplan Nr. 4, Großweingarten, Ausbau Fußwegeverbindung, Erschließungsweg, Gehweg
13 Vollzug des BauGB; Abwägung, Freiwillige frühzeitige Behördenbeteiligung Bebauungs und Grünordnungsplan Nr. 61 "Hopfenhallenareal"
14 Straßensanierungsarbeiten für das Jahr 2022 - Vergabeempfehlung Baugrunduntersuchungen und Ausschreibung der Maßnahmen
15 Einrichtung eines Arbeitskreises Klima/Umwelt im Rahmen des SEK - Antrag Bündnis 90/Die Grünen
16 Mitteilung
17 Anfragen
18 Frageviertelstunde

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6. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Es wurden keine nichtöffentlichen Beschlüsse bekanntgegeben.

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8. - Auftragsvergabe KiTa mit Lagergebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 8
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8.1. Auftragsvergabe - Zaunbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Die Zaunanlage als Einfriedung um den Spielbereich muss in Form eines Nachtrages an die Bauausführende Firma Biedenbacher beauftragt werden. Gegen die bisherige Planung muss der Zaun im Bereich der Spielgeräte hin zum Nachbargrundstück erweitert werden. Grund hierfür ist der sehr marode Zaun des Nachbarn, welcher brüchig ist und eine Gefahrenquelle durch hervorstehende Nägel für Kinder in dem öffentlich zugänglichen Bereich aufweist.

In der Kostenaufstellung waren für den Zaunbau 13.000 € vorgesehen. Zu den bisher geplanten 75 lfm kommen hierbei ca. 40 lfm hinzu. Die Kosten erhöhen sich deshalb von bisher 8.823,97 € auf 12.867,47 € brutto.

Die Zaunanlage ist für den Betrieb der KiTa zwingend erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Nachtrag 3, Zaunbau zu 12.867,47 €, GalaBau Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise an die Firma Biedenbacher zu beauftragen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Nachtrag 3, Zaunbau zu 12.867,47 €, GalaBau Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise an die Firma Biedenbacher zu beauftragen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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8.2. Auftragsvergabe - GalaBau Mauerscheiben/Stufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Die Mauerscheiben als Einfriedung um die Pflasterflächen müssen in Form eines Nachtrages an die Bauausführende Firma Biedenbacher beauftragt werden
Das Geländeprofil muss mit Mauerscheiben straßenseitig hin zum Eingangsbereich KiTa ausgeglichen werden, da hierfür eine Rabatten Setzung nicht mehr ausreichend ist.
In der Minderkosten Aufstellung entfallen hierzu die Positionen der LV Rabatten und werden in Form von Mauerscheiben als Nachtrag an die GaLaBau Firma Biedenbacher vergeben.

Die Kosten für die Mauerscheiben / Stufen belaufen sich auf brutto 15.102,15 €.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Nachtrag 2, Mauerscheiben / Stufen GalaBau Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise an die Firma Biedenbacher für 15.102,15 € zu beauftragen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Nachtrag 2, Mauerscheiben / Stufen GalaBau Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise an die Firma Biedenbacher für 15.102,15 € zu beauftragen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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8.3. Auftragsvergabe - Einbau Blechboden in Lager bei KiTa für einen Raum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Da die Tragfähigkeit des Bodens / Lagergebäude für Hopfenbiergut für schwere Lasten wie z. B. Getränkelieferungen, Lastregale an den Wänden… nicht ausreicht und bei Abstellen von schweren Lasten Schäden am Boden entstehen können, muss der Boden mittels verzinkter Glattblechplatten verstärkt werden. Es handelt sich um einen der 3 Lagerräume des HopfenBierGut. In die weiteren 2 Lagerräume werden nur leichtere Lasten eingestellt.

Es wurden im Vorfeld 3 Angebote eingeholt. Die Firma Wegerer gab das wirtschaftlichste Angebot mit brutto 8.392,48 Euro ab. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Schlosserarbeiten – Bodenverstärkung Container an die Firma Wegerer, Stirn zu einer Auftragssumme von 8.392,48 Euro zu vergeben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Schlosserarbeiten – Bodenverstärkung Container an die Firma Wegerer, Stirn zu einer Auftragssumme von 8.392,48 Euro zu vergeben.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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9. Auftragsvergabe - Errichtung von 2 Straßenbeleuchtungseinheiten Zufahrtsweg Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Im Zuge des Neubaus Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg/Tiefbauarbeiten Straßenbau müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit 2 Leuchteinheiten gesetzt werden. Diese sind nötig, auch den Fußverkehr nachts vom Dorfgemeinschaftshau hin zur Hauptstraße in Theilenberg gefahrlos sicher zu stellen. 

Es wurde um ein Beleuchtungskonzept der Firma N-Ergie gebeten. Ein anderer Anbieter kommt aufgrund des bestehenden Servicevertrages nicht zum Tragen. 

Als Alternative der zwei Beleuchtungseinheiten wurden die Solarleuchten eines Herstellers herangezogen, welche ohne Kabelverlegung auskommen. Da es sich um einen Straßenkörper / frequentierten Bereich mit Gehweg handelt, muss die Lichtpunkthöhe entsprechend mit 5 Metern hoch gewählt werden. Der Hersteller bietet eine vernünftige Lösung der Solarleuchten an, welche mit 10 Watt Lichtpunkten ausgestattet sind. Eine Absenkung des Lichtes in den Nachtstunden auf 50% ist jedoch, trotz Winterausstattung (größeres Solarpanel) auch bei diesem Hersteller in der lichtarmen Zeit nötig. Preisangebote hochwertiger Hersteller für Solarleuchten dieser Güte bewegen sich zwischen 5.300,00 und 5.700 € brutto.
Geplant wurden von der Fa. N-Ergie zwei Leuchtpunkte, der genaue Standpunkt wird nach der Beauftragung noch mit der Dorfbevölkerung und dem planenden Ingenieurbüro festgelegt. Die Leuchten mit 27 W warmweiß (insektenfreundlich) und 6 Meter Mast werden von der N-ERGIE inkl. Kabelverlegung für brutto 5.001,62 Euro angeboten. Aufgrund langer Lieferzeiten muss die Beauftragung sehr zeitnah erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, an der Stichstraße Theilenberg (Verbindungsstraße Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg) zwei Straßenbeleuchtungseinheiten durch die Firma N-ERGIE für brutto 5.001,62 € zu beauftragen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, an der Stichstraße Theilenberg (Verbindungsstraße Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg) zwei Straßenbeleuchtungseinheiten durch die Firma N-ERGIE für brutto 5.001,62 € zu beauftragen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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10. Auftragsvergabe - Umgestaltung Schulhof Spalt / Liefern und Montage Fahrradunterstand + Fahrradparker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 10

Sachverhalt

Im Zuge der Umbaumaßnahme Schulhof Spalatin Schule Spalt soll eine neue Abstellmöglichkeit für die Fahrräder der Schüler, Lehrkräfte und Besucher geschaffen werden.

Gemäß den Planungen ist der Standort in Richtung der Turnhalle vorgesehen. Der Fahrradunterstand soll in einer offenen, hellen Bauweise errichtet werden, Platz für 32 Fahrräder beinhalten. Im Vorfeld wurde der Platzbedarf sowie die Ausführung in Bezug auf Material und Gestaltungsform, Anordnung der Einsteller bereits sondiert. 

Zu der endgültigen Beschlussfassung/Vergabe musste der positive Bescheid der Förderung abgewartet werden, welcher diese Tage in der Stadtverwaltung einging. Gefördert wird der Fahrradunterstand mit 90% der zuwendungsfähigen Baukosten über das Sonderprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr „Stadt und Land“.

Vor der Beantragung wurden zur Kostenermittlung Angebote von 3 Herstellern von Fahrradabstellanlagen eingeholt.

Der Wirtschaftlichste Anbieter A bietet die Fahrradabstellanlage für einen Bruttopreis von 23.420,39 € an. 
Weiterhin gab die Firma A ergänzend zum Hauptangebot einen Nachtrag von brutto 4.674,32 € für 32 Fahrradparker sowie aufschraubbare Bodenplatten ab. Somit entstehen Gesamtkosten von 28.094,94,71 €.

Anbieter B gab für den Fahrradunterstand ohne Fahrradparker ein Angebot von 26.378,75 € ab, Bieter C von 37.230,82 €  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Fahrradunterstand mit Fahrradparker an den wirtschaftlichsten Bieter A zum Gesamtpreis von brutto 28.094,71 € zu vergeben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Fahrradunterstand mit Fahrradparker an den wirtschaftlichsten Bieter A zum Gesamtpreis von brutto 28.094,71 € zu vergeben.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Neubau Kindertagesstätte /Gala-Bau - Aufbetonplatte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 11

Sachverhalt

Der Neubau der Kindertagesstätte in Modulbauweise in verschiedenen Gewerken schon der zweite Bauabschnitt berücksichtigt. 

Das Gewerk Gala-Bau erfordert für die Grundplatte noch eine sogenannte Aufbetonplatte. Die Aufbetonplatte ist für den Abschluss der Bodenplatte notwendig. 

In der Stadtratssitzung am 08.02.2022 hat der 1.Bürgermeister den Stadtrat davon unterrichtet. Er wurde am selben Tag, am 08.02.2022 vom Vergabevorschlag vom Architekturbüro Bräutigam informiert. 

Um formal die Vergabe schnell durchzuführen, wurde durch ein 1.Bürgermeiser eine Eilentscheidung, die am selben Tag den Stadtrat zur Kenntnis gegeben wurde, durchgeführt. 

Die Maßnahme Aufbetonplatte wurde von drei Firmen angeboten. 

Der Mindestbieter war die Firma Projekt-Bauteam e.K. mit 13.562,31 € brutto. Aufgrund der schnellen Umsetzung der Galabaumaßnahmen muss unbedingt die Aufbetonplatte zügig erfolgen. 

Dies war die Begründung der Eilentscheidung. In der Gegenüberstellung der Kosten wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Kostenbudget diese Zusatzkosten von 13.562,31 € nicht enthalten waren. 

Der Stadtrat Spalt hat von der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Notwendigkeit der Aufbetonplatte des Gala-Bau sowie zur schnellen Umsetzung Kenntnis genommen. Die Aufbetonplatte ist notwendig, um den Bauabschnitt 2, der Betonplatte abzuschließen. 

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12. Vollzug des BauGB, Bauplan Nr. 4, Großweingarten, Ausbau Fußwegeverbindung, Erschließungsweg, Gehweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 12

Sachverhalt

Im Bebauungsplan Nr. 4 für Großweingarten ist eine Teilfläche als Gehweg im Bebauungsplan als Festsetzung mit enthalten. Diese Wegeverbindung ist jedoch nicht vollständig abgebildet und ist in der Folge auch außerhalb des Bebauungsplanes weitergeführt worden. 

Zur Erschließungsbeitragsrechtlichen Bewertung hinsichtlich umlagefähiger Kosten wurde daher auch eine Stellungnahme beim Landratsamt Roth, Rechtsaufsicht, erbeten. 

Diese Rechtsauskunft des Landratsamtes mit der Bewertung ist nunmehr am 11.01.2022 der Stadtverwaltung vorgelegt worden. 

Dabei ist im Ergebnis festzuhalten: 

Der Erschließungsweg, der sich im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 4 für Großweingarten befindet, ist nach den Vorgaben des Bebauungsplanes auch auszubauen. Die Verlegung des Weges außerhalb des Baugebietes ist jedoch nicht von dieser Ausbauverpflichtung durch die Stadt Spalt betroffen.

Im Ergebnis würde sich somit eine Zweiteilung des Weges - ein auszubauender Weg und eine Teilfläche mit einem nicht auszubauenden Weg – nach Erschließungsbeitragsrecht ergeben. 

Damit jedoch eine einheitliche klare Erschließungsfunktion gegeben ist, sollte der Stadtrat Spalt beschließen, dass der notwendige Gehwegausbau innerhalb des Umgriffe sowie der Verlängerung in einem gleichen Standard zum Ausbau im Jahr 2022 erfolgt. Die notwendigen Haushaltsmittel sollte hier auch der Stadtrat bereitstellen. 

Die Beleuchtung könnte jedoch weiterhin mit der mobilen Beleuchtung, die sich in den Wintermonaten jetzt im Rahmen einer Testphase befindet, auch weiterhin so genutzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der rechtsaufsichtlichen Prüfung und der Verpflichtung zum Ausbau der Teilstrecke, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 4 für Großweingarten befindliche Wegestrecke ausgebaut wird und dass gleichzeitig die Verlängerung des Weges, die sich nicht im Umgriff des Bebauungsplanes befindet, den gleichen Ausbauzustand und Standard erhält. Somit ist eine Einheitlichkeit dieses Weges gesichert. 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden vom Stadtrat Spalt für 2022 bewilligt; die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Umsetzung für 2022 vorzunehmen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der rechtsaufsichtlichen Prüfung und der Verpflichtung zum Ausbau der Teilstrecke, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 4 für Großweingarten befindliche Wegestrecke ausgebaut wird und dass gleichzeitig die Verlängerung des Weges, die sich nicht im Umgriff des Bebauungsplanes befindet, den gleichen Ausbauzustand und Standard erhält. Somit ist eine Einheitlichkeit dieses Weges gesichert. 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden vom Stadtrat Spalt für 2022 bewilligt; die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Umsetzung für 2022 vorzunehmen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Vollzug des BauGB; Abwägung, Freiwillige frühzeitige Behördenbeteiligung Bebauungs und Grünordnungsplan Nr. 61 "Hopfenhallenareal"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 13

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in der öffentlichen Sitzung am 20.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 i. V. mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschlossen.

Des Weiteren hat der Stadtrat der Stadt Spalt in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und die freiwillige Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 i. V. mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.11.2021 ortsüblich durch Anschlag an die Amtstafeln bekanntgemacht. 

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis 30.12.2021 gegeben. 

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht bis zum 31.12.2021 vorgetragen wurden, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschließlich 31.12.2021 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein


Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein



Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Beschlussvorschlag:


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                       
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Diskussionsverlauf:

Beschluss 1

Beschluss:

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein


Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschluss:

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein



Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Beschluss:


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                       
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Diskussionsverlauf:

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss:

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein


Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschluss:

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein



Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Beschluss:


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                       
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Diskussionsverlauf:

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

Beschluss:

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein


Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschluss:

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein



Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Beschluss:


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                       
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Diskussionsverlauf:

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 4

Beschluss:

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein


Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschluss:

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein



Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Beschluss:


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                       
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Diskussionsverlauf:

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 5

Beschluss:

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein


Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein



Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Beschlussvorschlag:


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                       
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein


Diskussionsverlauf:

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 666666, Dagegen: 9999999

Abstimmungsbemerkung
dtzdgzkgckcgkcgkcghkcghk

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14. Straßensanierungsarbeiten für das Jahr 2022 - Vergabeempfehlung Baugrunduntersuchungen und Ausschreibung der Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 14

Sachverhalt

Die Straßensanierungsarbeiten und Maßnahmen wurden vorab von Dieter Kamm und Martin Peitz besichtigt. Die Besichtigung ergab auf der Grundlage des Straßenkonzeptes folgende Maßnahmen für die Ausschreibung:

  • Leistungsverzeichnis eines Jahresvertrages für Hausanschlüsse und Sinkkästen

  • Gemeindeverbindungsstraße Enderndorf bis Kreisverkehrsplatz Kreisstraße RH 13

  • Gemeindeverbindungsstraße Hagsbronn – Absberg

  • Gemeindeverbindungsstraße Fünfbronn – Stockheim; Ausbesserungsarbeiten bis zur Umsetzung einer Gesamtbaumaßnahme

  • Rissevergießen im Bereich Ortsstraßen

  • Platz Stadtgraben „Gänsloch“

Die Ausschreibung soll im März/ April erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach den Sommerferien und wird mit September 2022 festgelegt. 

Um die festgelegten Maßnahmen durchzuführen, sind noch Baugrunduntersuchungen für die Ausschreibung notwendig. Es wurden drei Firmen für Angebote angeschrieben. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. 

Der Anbieter A hat das wirtschaftlichste Angebot mit EUR 2.738,79 abgegeben. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Sanierungsprogramm 2022 zu. Es erfolgt die Ausschreibung für die Maßnahmen: Leistungsverzeichnis Jahresvertrag, Gemeindeverbindungsstraße Enderndorf bis Kreisverkehrsplatz RH 13, Gemeindeverbindungsstraße Hagsbronn – Absberg, Ausbesserungsmaßnahmen Fünfbronn – Stockheim, Rissevergießen und Stellplatz am „Gänsloch“. 

Die Maßnahmen sollen im September 2022 umgesetzt werden.

Im Frühjahr 2022 sollen auch die Innerortsstraßen in Wohngebieten aufgenommen werden und die Maßnahmen nach Priorität eingeteilt werden. Es wird ein Sanierungskonzept in den Wohnstraßenbereichen aufgestellt. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Sanierungsprogramm 2022 zu. Es erfolgt die Ausschreibung für die Maßnahmen: Leistungsverzeichnis Jahresvertrag, Gemeindeverbindungsstraße Enderndorf bis Kreisverkehrsplatz RH 13, Gemeindeverbindungsstraße Hagsbronn – Absberg, Ausbesserungsmaßnahmen Fünfbronn – Stockheim, Rissevergießen und Stellplatz am „Gänsloch“. 

Die Maßnahmen sollen im September 2022 umgesetzt werden.

Im Frühjahr 2022 sollen auch die Innerortsstraßen in Wohngebieten aufgenommen werden und die Maßnahmen nach Priorität eingeteilt werden. Es wird ein Sanierungskonzept in den Wohnstraßenbereichen aufgestellt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Einrichtung eines Arbeitskreises Klima/Umwelt im Rahmen des SEK - Antrag Bündnis 90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 15

Sachverhalt

Am 14.02.2022 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag auf Einrichtung eines gesonderten Arbeitskreises Klima/Umwelt im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes gestellt. Der Antrag liegt als Anlage bei und wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Der 1. Bürgermeister verweist darauf, dass die Stadt Spalt im digitalen Klimaschutzplan der Gemeinden/Landkreis mitarbeitet. Die Unterlagen über Maßnahmen und Themen wurden dem Stadtrat am 18.05.2021 in der Stadtratssitzung vorgelegt.

Ob die Themen im Stadtentwicklungskonzept im Rahmen der SEK-Sitzungen abgesprochen werden oder ein eigener Arbeitskreis erfolgt, muss der Stadtrat beschließen. Der 1. Bürgermeister schlägt auch vor, dass dann die Leitung des Arbeitskreises aus der Mitte des Stadtrates erfolgen muss.
Es wird auf die Materialsammlung von Ende Januar 2022 zum Thema Klimaschutzmanagement/Energienutzungsplan in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Roth verwiesen. Als Anlage erhält der Stadtrat den Teil des Stadtentwicklungskonzeptes mit Maßnahmenplan für das Klimaschutzmanagement/ Energienutzungsplan. Die Maßnahmen wurden von Herrn Gropper und dem Ersten Bürgermeister schon eingearbeitet. Weitere Maßnahmen können aufgenommen werden. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt richtet aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen Arbeitskreis Klima/ Natur, evtl. im Rahmen des SEK, ein.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt richtet aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen Arbeitskreis Klima/ Natur, evtl. im Rahmen des SEK, ein.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

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16. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö informativ 16

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung unter Mitteilungen bekanntgegeben:

  1. Vollzug des Datenschutzes – Einsatz von Webcams in bayerischen Kommunen
Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 02.11.2021 in Bezug auf die Zulässigkeit beim Einsatz von Webcams im öffentlichen Bereich 

  1. Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken – Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zur Abgabe des Verwendungsnachweises für die Maßnahme „Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg“ (MKZ 403016) und Außenanlagen (MKZ 423211). Aufgrund der Antragstellung der Verwaltung wurde der Bewilligungszeitraum mit Vorlage des Verwendungsnachweises bis zum 30.06.2024 verlängert.

  1. Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Sonderbudget Leihgeräte (SoLe) – Schreiben vom 08.02.2022. Hier: Verwendungsnachweis und Schlussbescheid für die Erstantragsrunde und die Erhöhungsrunde (1. und 2. Runde). Aufhebung des Vorbehaltes für den bewilligten Zuschuss i.H.v. EUR 18.754,84.

Robert Nolte


Team Kommunales Klimaschutznetzwerk Landkreis Roth – Stadt Spalt

Die Stadt Spalt nimmt aktiv an der Erarbeitung des kommunalen Klimaschutznetzwerkes im Landkreis Roth teil. Das Protokoll vom 6. Netzwerktreffen am 13.12.2021 liegt als Anlage bei. 

Neben dem großen Projekt Nahwärmenetz erfolgt derzeit die Projektvorbereitung PV-Anlagen Freiflächen sowie Erarbeitung der Grundlagen und Dachflächenpotentiale. 

Die Stadt Spalt konzentriert sich derzeit auf die Umsetzung dieser zwei Projekte. 

Udo Weingart

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17. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö informativ 17

Sachverhalt

Thema Hatzelbach: wie wird hier weiter vorgegangen?

Es gibt eine Liste, was angegangen wird. Derzeit gibt es viele Projekte und Flächen, was auch hohe Kosten bedeutet. Alleine in Wernfels wurden 14 ha neue ökologische Flächen ausgewiesen. Es liegt eine falsche Regelung im Gesetz vor. Künftig werden viele Flächen verbuschen und sich das Landschaftsbild anders entwickeln als geplant. 

Wurde bereits das geforderte Bibermanagement installiert bzw. kontaktiert?

Ja, es wurden auch bereits etliche Gespräche geführt mit verschiedenen Stellen. Bisher ergebnislos. 

Sind für 2022 wieder Jahrmärkte geplant?

Der Markt im März ist aufgrund der derzeitigen Situation abgesagt. Aber für das weitere Jahr werden bereits Veranstaltungen, z. B. Pfingstvolksfest, geplant. 

Wird noch an die Wegebefestigung mit Hackschnitzeln gedacht?

Der Auftrag wurde bereits weitergegeben.

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18. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö informativ 18

Sachverhalt

Von einem Bürger wird nochmals nach dem Sinn des Blechbodens gefragt. Hier wird nochmals auf das hohe Gewicht von gelagertem Papier eingegangen. 

Von einem Bürger wird nach den Möglichkeiten der Altstadtbewohner im Bereich erneuerbare Energien gefragt.

Vom Vorsitzenden wird auf das aktuelle Thema Nahwärmeanschlus verwiesen. Der Bereich Photovoltaik auf Altstadtdächern ist Bestandteil der Gestaltungssatzung, die derzeit von der Fa. Bayerngrund erstellt wird. 

Datenstand vom 14.04.2022 13:52 Uhr