Datum: 08.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10 Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz - Bau einer PV- Anlage, Bau einer Solarthermieanlage auf Fl. Nr. 55 Gmk. Großweingarten
11 Bauantrag - Wohnhausanbau auf Fl. Nr. 680/4 Gmk. Großweingarten
12 Bauantrag - Umbau und Sanierung eines Anwesens in Spalt, Fl. Nr. 206, 207 Gmk. Spalt
13 Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Fl. Nr. 62/5 Gmk. Wernfels
14 Bauantrag - Ausbau des Dachgeschosses einer Werkstatt zu einer Wohnung, Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum, Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten
15 Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Beschlussfassung über die 6. Änderungssatzung für die Einrichtung "Mittagsbetreuung"
16 Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren
17 Bestellung des stellv. Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten
17.1 Vollzug Datenschutz; hier Bestellung eines stellvertretenden Datenschutzbeauftragten
17.2 EDV, Informationssicherheit; Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten
18 Vollzug GO; 2. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Spalt, Anstalt des öffentlichen Rechts
19 Mitteilung
20 Anfragen
21 Frageviertelstunde

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10. Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz - Bau einer PV- Anlage, Bau einer Solarthermieanlage auf Fl. Nr. 55 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Über die Stadt Spalt wird um Einverständnis gemäß des Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz gebeten:

Auf Fl. Nr. 55 Gmk. Großweingarten will der Antragsteller Angelika Gabler, Dorfstraße 58, 91174 Spalt

  • Eine PV-Anlage mit Stromspeicher auf dem Dach des Nebengebäudes

  • Eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach des Wohngebäudes 

errichten.

Die Fl. Nr. 55 Gmk. Großweingarten befindet sich im Ensemblebereich Großweingarten.
Eine positive Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes Roth liegt vor. 

Die Solarthermie-Anlage ist den öffentlichen Flächen abgewandt, zudem sehr kleinflächig.
Die PV- Anlage ist, da sie auf einem Flachdach aufgebracht wird, von den öffentlichen Verkehrsflächen kaum sichtbar.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Bau der PV- Anlage mit Stromspeicher auf dem Nebengebäude auf Fl. Nr. 55 Gmk. Großweingarten.

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Bau der Solarthermie- auf dem Wohngebäude auf Fl. Nr. 55 Gmk. Großweingarten.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Bau der PV- Anlage mit Stromspeicher auf dem Nebengebäude auf Fl. Nr. 55 Gmk. Großweingarten.

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Bau der Solarthermie- auf dem Wohngebäude auf Fl. Nr. 55 Gmk. Großweingarten.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Bauantrag - Wohnhausanbau auf Fl. Nr. 680/4 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauherr:                Hans und Marianne Lang

Baugrundstück:        Fl.Nr. 680/4 Gmk. Großweingarten, Am Taschenbaum 11

Bauvorhaben:        Wohnhausanbau

Antragsnummer:        76/21

Auf dem Flurstück 680/4 Gmk. Großweingarten wurde von Marianne und Hans Lang ein Antrag auf Baugenehmigung zum Wohnhausanbau gestellt.

Im Vorfeld wurde seitens des Landratsamtes festgestellt, dass der Bebauungsplan “An der Hagsbronner Straße“ nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, weshalb er nicht rechtskräftig ist.

Zwischen dem Wohnhaus und der Garage soll unterhalb des Dachvorsprungs eine Wand gezogen werden, und ein neues Badezimmer geschaffen werden um den Wohnraum zu vergrößern. 

Das Bauvorhaben befindet sich deshalb nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Bei dem Bauvorhaben wird lediglich ein kleiner Bereich der Außenhaut geändert, das Bauvorhaben Wohnhausanbau wirkt nicht störend, passt sich dem Gebäude in seiner Eigenart an. Die Erschließung des Wohnhauses war im Vorfeld bereits gesichert.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Hans und Marianne Lang, Am Taschenbaum 11, 91174 Spalt, zur Baugenehmigung Wohnhausanbeu auf Fl. Nr. 680/4 Gmk. Großweingarten, Am Taschenbaum 11, wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Hans und Marianne Lang, Am Taschenbaum 11, 91174 Spalt, zur Baugenehmigung Wohnhausanbeu auf Fl. Nr. 680/4 Gmk. Großweingarten, Am Taschenbaum 11, wird seitens der Stadt Spalt erteilt

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bauantrag - Umbau und Sanierung eines Anwesens in Spalt, Fl. Nr. 206, 207 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauherr:                Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer

Baugrundstück:        Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5

Bauvorhaben:        Umbau und Sanierung eines Anwesens in Spalt, Nutzungsänderung Scheunengebäude zu Garagen – und Wohnzwecken, Errichtung eines Balkons

Antragsnummer:        1/22

Auf dem Flurstück 206, 207 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Franco Blindenhöfer und Girolamo Blindenhöfer ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung eines Anwesens in Spalt gestellt.

Das bestehende Wohnhaus soll saniert werden, die Geschosstreppe soll in ein abgeschlossenes Treppenhaus umverlegt werden. In der jetzigen Scheune wird im EG eine Garage integriert, im OG und DG wird eine Wohnung errichtet. An der Nordfassade ist ein Balkon vorgesehen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt. Es wurden Befreiungen zu § 3 Abs. 6 sowie § 4 Abs. 7 der Gestaltungssatzung beantragt.

§3 Abs. 6: Überdachungen von Hauseingängen sind unzulässig

Der Balkon an der Nordseite überdacht den Hauseingang

§ 4 Abs. 3: Balkone, Erker und Terrassen sind an Hauptfassaden nicht gestattet

An der Nordseite (Hauptfassade) soll ein Balkon mit 5,88 m² über dem Eingang errichtet werden.
An der Südseite soll ein Balkon mit 10,28 m² erstellt werden. Dieser ist von den öffentlichen Flächen nicht sichtbar, wird in Richtung des Gartens/Hofes erstellt.
Die Balkone werden mit einer verbesserten Wohnqualität begründet. 

Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Gespräche mit der Unteren Denkmalbehörde wurden bereits geführt. 
Eine Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Roth liegt vor. Diese sieht die Balkonanbauten als vertretbar.

Das Bauvorhaben fügt sich optisch harmonisch in die Nachbarbebauung ein. In der Nachbarschaft sind bereits Balkone vorhanden. Der Baukörper selbst erfährt durch die geplanten Umbauten und Sanierung eine optische Aufwertung.

Die Stellplätze für die zusätzliche Wohneinheit können gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt auf eigenem Grund nachgewiesen werden. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Antrag Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Umverlegung der Geschosstreppe in ein abgeschlossenes Treppenhaus von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag der Nutzungsänderung in der bestehenden Scheune zur Garage und Wohnung von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt der Überdachung von Hauseingängen von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt von dem Anbringen Balkonen von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Antrag Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Umverlegung der Geschosstreppe in ein abgeschlossenes Treppenhaus von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen 
  1. Das Einvernehmen zum Antrag der Nutzungsänderung in der bestehenden Scheune zur Garage und Wohnung von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen        

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt der Überdachung von Hauseingängen von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt        

    Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt von dem Anbringen Balkonen von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Fl. Nr. 62/5 Gmk. Wernfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauherr:                Nina und Sebastian Asam, Unter der Burg 4, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 62/5 Gmk. Wernfels, Im Hohen Bühl 22

Bauvorhaben:        Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport

Auf dem Flurstück 62/5 der Gemarkung Wernfels wurde von Nina und Sebastian Asam ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1„Im Hohen Bühl“ der Stadt Spalt   und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden beantragt:

  • Zu 2 und 1:  Festsetzungen   sind die Baugrenzen im Bebauungsplan definiert.
  •  
Die Baugrenze ist auf 7 m von der Straße ins Grundstück innere versetzt. Die Baugrenze wird um 4 m überschritten. Die Fläche für das Carport gibt eine Breite von 4 m vor, auch diese wird überschritten.

  • Zu 3: gemäß textlichen Festsetzungen wird die Dachneigung von 32 – 36° für U + 1 festgesetzt. 

Das beplante Haus soll als U + 1 + D mit einer Dachneigung von 45° erstellt werden. 

  • Zu 4: gemäß textlichen Festsetzungen sind die Dacheindeckungen mit gebrannten Ziegeln mit ziegelfarbenen Dachsteinen eingedeckt werden.

  • Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Betondachsteinen ausgeführt werden.

Folgende Abweichungen werden beantragt:

Abweichung von Art. 6 (7) BayBo – Errichtung des Carports als Grenzbau / in den Abstandsflächen des Wohnhauses

Das Carport soll als Grenzbau errichtet werden, da somit eine bessere Anpassung an das Nachbargrundstück aufgrund der Geländeeigenschaften erfolgen kann.


Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung errichtet. 

Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss a) 

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Nina und Sebastian Asam, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf Fl. Nr. 62/5 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen

Beschluss b)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich des Aufstockens um ein Dachgeschoss und der Änderung der Dachneigung auf 45°, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen        

Beschluss c)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich der Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen        

Beschluss d)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich des Erstellens des Carports als Grenzbau, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen        

Beschluss

Beschluss a) 

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Nina und Sebastian Asam, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf Fl. Nr. 62/5 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss b)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich des Aufstockens um ein Dachgeschoss und der Änderung der Dachneigung auf 45°, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


Beschluss c)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich der Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


Beschluss d)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich des Erstellens des Carports als Grenzbau, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bauantrag - Ausbau des Dachgeschosses einer Werkstatt zu einer Wohnung, Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum, Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bauherr:                Daniela Braun, Dorfstr. 20, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 81 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Ausbau des Dachgeschosses einer Werkstatt zu einer Wohnung,
       Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum

Antragsnummer:        07/22

Auf dem Flurstück 81 der Gemarkung Großweingarten wurde von Frau Daniela Braun ein Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses einer Werkstatt zu einer Wohnung sowie Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft. Das Vorhaben befindet sich im Ensemblebereich Großweingarten. Das Gebäude, wo der Ausbau des Dachgeschosses einer Werkstatt zur Wohnung realisiert werden soll, ist kein Einzeldenkmal.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Über der Werkstatt des Nebengebäudes wird das Dach zu Wohnzwecken ausgebaut.
Im Hof werden kleine Gebäude entfernt und eine Doppelgarage mit Abstellraum errichtet.

Die Doppelgarage passt sich in die umliegende Art und Weise in die nähere Umgebung ein.

Da nur der Wohnraum erweitert wird, keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird, müssen keine zusätzlichen, zu den vorhandenen, Stellplätze geschaffen werden.

Die Entwässerung erfolgt über die vorhandenen Leitungen. 

Die Nachbarschaftsunterschriften sind nicht vollständig vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Daniela Braun, Dorfstr. 20, 91174 Spalt, zur Baugenehmigung Ausbau des Dachgeschosses einer Werkstatt zu einer Wohnung sowie Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Beschluss 2:
Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken über der Garage von Daniela Braun, Dorfstr. 20, 91174 Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Neubau der Doppelgarage mit Abstellraum von Daniela Braun, Dorfstr. 20, 91174 Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Beschluss

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Daniela Braun, Dorfstr. 20, 91174 Spalt, zur Baugenehmigung Ausbau des Dachgeschosses einer Werkstatt zu einer Wohnung sowie Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen

Beschluss 2:
Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken über der Garage von Daniela Braun, Dorfstr. 20, 91174 Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen
Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Neubau der Doppelgarage mit Abstellraum von Daniela Braun, Dorfstr. 20, 91174 Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Beschlussfassung über die 6. Änderungssatzung für die Einrichtung "Mittagsbetreuung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 15

Sachverhalt

Die Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule wird als städtische Einrichtung geführt. 

Der Betrieb der Mittagsbetreuung ist stark defizitär. Aus diesem Grund sind jährliche Anpassungen der Entgelt, auch aufgrund der Kostensteigerungen der Sach- und Personalkosten, unerlässlich. 

Zur Vorbereitung für die Anmeldung zur Mittagsbetreuung ab 01.09.2022 ist daher bereits jetzt die Gebührenregelung in Form einer 6. Änderungssatzung vorzusehen um auch die Nutzer frühzeitig über die neuen Gebühren ab 01.09.2022 in Kenntnis zu setzen. 

Die Anpassung der neuen Gebühren erfolgt im Rahmen einer 6. Änderungssatzung, die als Anlage anbei liegt. 

Eine Übersicht der derzeitigen Gebührensätze sowie der neuen Gebühren sind in der nachstehenden Tabelle nochmals aufgelistet.

Dem Stadtrat wird dabei folgender Gebührenrahmen vorgeschlagen. 

a) Laufende Gebühren / Eirichtung „Mittagsbetreuung“

Monatsgebühr
Gebühren in € 
    aktuell
Gebühren in € 
 ab Sept. 2022
bei 1 Tag/ Woche
53 Euro
56 Euro
bei 2 Tagen/Woche
69 Euro
73 Euro
bei 3 Tagen/Woche
78 Euro
82 Euro
bei 4 Tagen/Woche
88 Euro
93 Euro
bei 5 Tagen/Woche
97 Euro
102 Euro












b) „Ferienbetreuung“        

Tage
Woche
Gebühren in € für angemeldete Kinder in der Mittagsbetreuung
Regelgebühr


aktuell
ab Sept. 
2022
aktuell
ab Sept. 2022
1
je Woche
23 Euro
25 Euro
30 Euro
32 Euro
2
je Woche
28 Euro
30 Euro
38 Euro
40 Euro
3
je Woche
33 Euro
35 Euro
43 Euro
46 Euro
4
je Woche
38 Euro
40 Euro
50 Euro
53 Euro
5
je Woche 
43 Euro
46 Euro
60 Euro
63 Euro

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung, eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2022 erforderlich ist. 

Die 6. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule, gem. der beiliegenden Anlage, wird beschlossen. 

Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung, eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2022 erforderlich ist. 

Die 6. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule, gem. der beiliegenden Anlage, wird beschlossen. 

Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 16

Sachverhalt

Das Landesentwicklungsprogramm des Freistaates Bayern soll eine weitere Änderung im Rahmen eines Änderungsverfahrens fortgeschrieben werden. 

Die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes ist in der Regel ein bis zweimal jährlich vorzunehmen. 

Mit Blick auf das Landesentwicklungsprogramm, hier sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt Spalt sehr beschränkt, ist jedoch Folgendes zu beachten: 

  • Das Landesentwicklungsprogramm gibt eine Rahmenplanung vor, die sich

auf die Regionalplanung
auf die Flächennutzungspläne der Kommunen
Bebauungspläne der Kommune

in dieser Reihenfolge unmittelbar auswirkt. Somit ist die Rahmenplanung im LEP sehr genau zu beobachten und die Anforderungen, die dann in der weiteren Konkretisierung in den Regionalplänen sich wiederfinden und dann Auswirkungen auf Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Kommunen haben, zu bewerten.

Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu eine Zusammenfassung mit den Erkenntnissen aus der Fortschreibung des LEP zusammengestellt.

Diese Stellungnahme lässt bereits erkennen, dass die Landgemeinden durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes dann auch mit weiteren Nachteilen, auch bei Baulandausweisungen, rechnen müssen und gleichzeitig die Verdichtungsräume nochmals gestärkt werden.

Der Stadtrat Spalt wird daher gebeten, auch sehr genau diese Zusammenfassung des Bayer. Gemeindetages und die Auswirkungen durch die vorgesehene Änderung des Landesentwicklungsprogrammes zu beachten. 

Die Angelegenheit wird auch nochmals im Kreisverband des Bayer. Gemeindetages am 07.03.2022 als Tagesordnungspunkt behandelt.

Eine abschließende Stellungnahme wird für die Sitzung am 08.03.2022 noch nicht vorgetragen. Das Ergebnis aus der Sitzung des Kreisverbandes des Bayer. Gemeindetages sollte in die Gesamtüberlegung und eine Beschlussfassung des Stadtrates in der Sitzung am 22.03.2022 abschließend erfolgen.

Die Auswirkungen und die Hinweise des Bayer. Gemeindetages, wie jetzt mit Rundschreiben 11/2022 erfolgt, sollten jedoch sehr genau zur Kenntnis genommen werden. 

Der Stadtrat Spalt wird gebeten, hiervon vorerst Kenntnis zu nehmen. Beschlussfassung ist erst am 22.03.2022 mit einer Stellungnahme der Stadt Spalt vorgesehen.

Beschluss

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Bestellung des stellv. Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 17
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17.1. Vollzug Datenschutz; hier Bestellung eines stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 17.1

Sachverhalt

Die aktuelle Bestellung als stellvertretenden Datenschutzbeauftragten für den EDV-Sachbearbeiter bei der Stadt Spalt ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Aus dem Grund ist ein Widerruf der Bestellung vorzunehmen. 

Beschlussvorschlag

Eine Bestellung als stellvertretender Datenschutzbeauftragter wird an die Fa. Turban auf Widerruf beschlossen

Beschluss

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17.2. EDV, Informationssicherheit; Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 17.2

Sachverhalt

Die Benennung und Bestellung des EDV-Sachbearbeiters als Informationssicherheitsbeauftragter ist ebenfalls aus Datenschutzrechtlichen Gründen aufgrund der Tätigkeit nicht zulässig. 

Somit ist auch hier ein Widerruf zur Bestellung des Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) für Thomas Meyer vorzunehmen.

.

Beschlussvorschlag

Eine Bestellung und Ernennung als Informationssicherheitsbeauftragter erfolgt an die Fa. Turban als externer Dienstleister.

Beschluss

Eine Bestellung und Ernennung als Informationssicherheitsbeauftragter erfolgt an die Fa. Turban als externer Dienstleister.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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18. Vollzug GO; 2. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Spalt, Anstalt des öffentlichen Rechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 18

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt. 

Gemäß Antragstellung zu Beginn der Sitzung. 

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19. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö informativ 19

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung die Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee vom 14.12.2021 mit Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 zur Kenntnis gegeben. 

Der Stadtrat wird gebeten, davon Kenntnis zu nehmen.



Der Vorsitzende teilt mit, dass ein nochmaliger Antrag an das Landratsamt Roth gestellt wurde in Bezug auf die Erteilung einer 30 km/h Zone im Bereich der Obeltshauser Straße. 


Des Weiteren informiert er dahingehend, dass sich die 1. Familie aus der Ukraine in Spalt angemeldet hat. 

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20. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö informativ 20

Sachverhalt

Von Seiten eines Stadtratsmitglied kam die Anfrage, ein Teil des Sitzungsgeldes direkt an die Familien der Ukraine, die in Spalt untergebracht werden, zu Spenden. 

Die Mitglieder des Stadtrates werden dies selbst organisieren und evtl. einen Spendentopf einrichten.




In der Sitzung des Seniorenbeirates am 23.02.2022 wurde angefragt, wann die Geschwindigkeitsreduzierung in der Obeltshauser Straße vollzogen wird. 

Der Vorsitzende antwortet dahingehend, dass noch Prüfungen über das Landratsamt Roth anstehen. 




Es wird die Anfrage gestellt, am Übergang der Rother Straße im Bereich der Schule zum Edeka-Markt eine 30 km/h Geschwindigkeitsreduzierung zu beantragen. 

Der Vorsitzende sieht hierzu keine Erfolgsaussicht. 




Auf die Anfrage, wie lange der Hopfengarten im Bereich der Stadtbrauerei Spalt erhalten bleibt,  antwortet der Vorsitzende dahingehend, dass dies von der Brauereierweiterung abhängig ist. 





Es wird mitgeteilt, dass die Türe im Feuerwehrhaus Mosbach blockiert und sich nicht mehr ordnungsgemäß abschließen lässt. 

Der Vorsitzende gibt diesen Mangel an die Verwaltung weiter.  

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21. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö informativ 21

Sachverhalt

Ein Bürger meldet sich zu Wort und erkundigt sich dahingehend, warum die öffentliche Sitzung nicht immer zur selben Uhrzeit anberaumt ist. 

Der Vorsitzende antwortet, dass aufgrund zahlreicher Tagesordnungspunkte in der nichtöffentlichen Sitzung eine leichte Verschiebung möglich ist. 



Des Weiteren fragt der Bürger nach wie der Sachstand zu Windkraft (10-H-Regelung) ist. 

Der Vorsitzende erläutert ausführlich, dass bereits vor 8 Jahren die möglichen Standorte zur Errichtung von Windkraftanlagen in Spalt geprüft wurden. 

Gerne könne der Bürger ihm einen möglichen E-Mail-Kontakt eines „Windkümmerers“ zusenden. 

Datenstand vom 12.04.2022 14:53 Uhr