Datum: 22.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 22:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2022
7 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
8 Gestaltung Hopfenhallenareal mit Planung
9 Zukunft Stadtwald/ Waldumbau
10 Tektur - Rückbau und Teilrückbau von Gebäuden, Nutzungsänderung von Gaststätte und Wohnhaus, Neubau Hotelanlage auf Fl. Nr. 115 Gmk. Spalt
11 Bauantrag - Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/29 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese
12 Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Terassenüberdachung und Garage auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese
13 Antrag auf Erweiterung der Betriebszeiten der Waschanlage in der Industriestraße
14 Sachstand Ortsdurchfahrt Spalt
15 Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), Beteiligungsverfahren - Stellungnahmen der Stadt Spalt
16 Nahwärmeerzeugung Spalt, Sachstandsbericht
17 Mitteilung
18 Anfragen
19 Frageviertelstunde

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6. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022 – öffentlicher Teil.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Keine Bekanntgabe

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8. Gestaltung Hopfenhallenareal mit Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Stadt Spalt hat das Quartier Hopfenhallenareal seit über 3 Jahren transparent vorbereitet. Nach dem Ideenwettbewerb, der öffentlich vorgestellt wurde, und drei Bürgerversammlungen sowie das öffentliche Verfahren wird nun sehr transparent und offen die Gestaltung vorgestellt. 

Die Vorstellung der Gestaltungsentwürfe erfolgt vom Architekturbüro Wenzel, den Investoren Raiffeisenbank Roth-Schwabach sowie Kreisbaumeister Möllenkamp. 

Die Gestaltung des Projektes hat hohe Bedeutung. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit Kreisbaumeister Möllenkamp, die Gliederung und Gestaltung der Baukörper bearbeitet. Es wurden die Vorschläge aufgenommen und umgesetzt. 

Auch die Anmerkungen der Altstadtfreunde,  die bisher erfolgt sind, können beantwortet werden. 

In der Sitzung wird auch nochmals auf die zwei Modelle des Ideenwettbewerbes eingegangen. Die Altstadtfreunde werden vom 1.Bürgermeister nochmals zur Sitzung eingeladen. 

In der Sitzung werden auch die Vorteile der Bürger dargestellt. Als Anlage erhält der Stadtrat die vom Architekt Wenzel zugestellten Gestaltungspläne. 

In Rücksprache mit Kreisbaumeister Möllenkamp wird dann ein weiterer Schritt für Farbgestaltung, Materialien und Details erfolgen. 

Anbei liegt auch der 1. Besprechungstermin mit Ing.-Büro Klos für die Freiflächengestaltung bei. Hier erfolgt in einer der nächsten Sitzungen konkrete Umsetzungsvorschläge. Es wird nochmals darauf verwiesen, dass die Aufenthaltsqualität und der Nutzen für die Bürger mit der Gestaltung hohe Priorität genießen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt begrüßt die Transparenz und Offenheit für den Gestaltungsvorschlag Hopfenhallenareal. Die Gestaltungsvorschläge werden vom Architekturbüro Wenzel in einer Präsentation dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. 

Details zur Farbe, Material und Abgrenzungen sowie Gestaltungselementen erfolgen in einem weiteren Schritt. 

Die Entwürfe der Freiflächengestaltung werden in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Ziel ist eine hohe Aufenthaltsqualität für den öffentlichen Bereich zu schaffen. Darüber hinaus wird der öffentliche Bereich mit den privaten Nutzungen verbunden und die Durchgängigkeit ist zu den öffentlichen Parkplätzen geschaffen. 

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9. Zukunft Stadtwald/ Waldumbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Die Bedeutung des Waldes im Bereich Spalt ist sehr hoch. 
Die Stadt Spalt hat einen der höchsten Waldbestände in der Region. Dies betrifft Staatswald, Stadtwald, Rechtlerwald und private Waldbesitzer. 

Die Veränderung des Waldes wird seit 2015 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Schwabach mit der „Initiative Zukunftswald“ und nachhaltige Waldumbauprojekte begleitet. 

Bisher erfolgten kleiner Waldumbauprojekte durch den Revierförster Karl Engelhardt im Bereich Spalt. 

Zur Vorbereitung eines größeren Projektes „Waldumbau Bärenburg“ wird nun das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg dem Stadtrat die Bedeutung, die Strategie und die Waldumbauprojekte darlegen. 

Es geht um: 

  • Das Waldumbauprojekt Bärenburg, 80 ha        
    alles private Waldanteile (kein Stadtwald)
  • Erschließung Bärenburg, Maßnahme Wendehammer mit Wegebau 20.000 bis 30.000 €
    Eigenmittel, abzgl. Förderungen
  • Analogprojekt Klimabahnhof für Fichten- und Kieferbestände, für Maßnahmen und Veränderungen der Bauarten mit klimastabilen Mischwald
  • Förderung von waldbaulichen Maßnahmen
  • Umbau von Waldrändern mit Beschluss des Antrages Förderung von waldbaulichen Maßnahmen
  • Ökopunkte für Kulturpflanzungen
  • Forstwirtschaftsplan der Forsteinrichtung Spalt        

Vorteile für Privatbesitzer, Rechtler, Stadt und Öffentlichkeit aufgrund der ökonomischen Ertragssicherheit, aber auch der ökologischen Funktion und der Sicherung der Lebensraumvielfalt und der klimaausgleichenden Wirkung werden geschaffen.        

Die Maßnahmen werden als Anlage Klimabahnhof, AV zur Vorbesprechung, Klimawald Projekt Bärenburg, Antrag Förderung von waldbaulichen Maßnahmen vorgestellt und sollen beschlossen werden.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat begrüßt das Waldumbauprojekt Bärenburg für 80 ha mit privaten Waldbesitzern. Voraussetzung ist eine entsprechende Größenordnung der Teilnehmer: Es ist kein Stadtanteil vorhanden, jedoch wird die Stadt Spalt dem Waldumbauprojekt mit Wegebau und Wendehammer über eine Maßnahme mit 20.000 bis 30.000 € Eigenmittel abzgl. Förderungen beschließen. 

Darüber hinaus soll auch das Projekt Klimabahnhof als Analogprojekt für klimastabile Mischwälder eingegangen werden. Die Förderung von waldbaulichen Maßnahmen wird zugestimmt. 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Strategie Zukunftsinitiative Waldumbau Spalt und begrüßt die Zukunftsperspektiven des Waldes um Spalt /Forstwirtschaftsplan der Forsteinrichtung Spalt. 

Die Maßnahmen dienen den Waldbesitzern (Privat, Rechtler, Stadt) für die ökonomische Ertragssicherheit, dienen der ökologischen Funktion zur Sicherung der Lebensraumvielfalt und der naturräumlichen Attraktivität sowie der Schutzfunktionen und der klimaausgleichenden Wirkung. 

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10. Tektur - Rückbau und Teilrückbau von Gebäuden, Nutzungsänderung von Gaststätte und Wohnhaus, Neubau Hotelanlage auf Fl. Nr. 115 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr                Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt 

Baugrundstück:                 Fl.Nr. 115,116,112,116/2,101/6, Gmk. Spalt

Bauvorhaben:                 Tektur Rückbau und Teilrückbau von Gebäuden, Nutzungsänderung von Gaststätte und Wohnhaus, Neubau Hotelanlage

Antragsnummer:        08/22

Auf den Flurstücken 115,116,112,116/2 und 101/6 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma
Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG eine Tektur zum Bauantrag Nr. B-533-2021 zum Rückbau
und Teilrückbau von Gebäuden, Nutzungsänderung von Gaststätte und Wohnhaus, und Neubau
einer Hotelanlage, welcher bereits in der Sitzung des Sicherheits- und Sonderausschusses am 
04.05.2021 der Stadt Spalt behandelt wurde, gestellt.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine größere Baumaßnahme, welche bereits am
05.12.2020 durch die Bauherren vorgestellt wurde. 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein. 

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet. 


       Die Änderungen werden zur besseren Übersichtlichkeit in einzelne Bereiche, welche Teil der
       Tektur sind, untergliedert. Die Befreiungen wurden einzeln zu dem oben genannten Bauvorhaben gestellt.

Planerische Änderungen:
Geb. A: Im EG kommen ausschließlich Nebenräume für den Hotelbetrieb sowie Personalräume unter. Die in der Baugenehmigung geplante Showbrauerei mit Seminarraum entfällt und soll in einem anderen Objekt in Spalt realisiert werden. Die priv. Spas im OG entfallen, sollen im DG realisiert werden. Hierfür werden die Gauben im DG angepasst.
Geb. B: Im KG wurden Abstell- / Lagerräume ergänzt, die Dachneigung des Gebäudes vergrößert. Hier wird der Spitzboden als Lagerraum und Wartungszugang geschaffen.
Geb. D: Es wird ein Vordachbereich geschaffen.
Geb. E: Ein Kühlraum sowie Wäscheabwurf wurden integriert.
Geb. F: Das EG dient nun als Technikzentrale und Heizraum. Im DG werden vier Hotelzimmer integriert.
Geb. G: Dient nach der Tektur als Wäscherei sowie Lager Wäsche
Geb. H: Der Verbindungsraum mit integrierter Lobby wird vergrößert.

Entwässerungsplanung:
Diese wurde mit dem Kommunalunternehmen Spalt abgestimmt und erarbeitet.


Abstandsflächen:

Die Änderung der Abstandsflächen liegt den Planunterlagen bei.

  • Hierzu wurde ein Antrag auf Isolierte Abweichung von den Bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt. Es wird um eine Isolierte Abweichung des Art. 6 Bas. 2 Satz 1 BayBO gebeten. Die Befreiung bezieht sich auf die Vorgabe, dass Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück selbst liegen müssen. Der Bezug besteht auf das Gebäude A für Fl. Nr. 118/1 Gmk. Spalt.

Stellplatznachweis:
Die Anpassung der Stellplätze an die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Spalt vom Oktober 2021 wurde vorgenommen, Die geforderte Dienstbarkeit außerhalb des Baugrundstückes gelegenen Parkplatz liegt den Antragsunterlagen bei. Weiterhin liegt eine Planzeichnung der Wegestrecke für die Parkplätze auf Fl.Nr. 1196/31 Gmk. Spalt bei.
Es wurden als Stellplatzbedarf 69 Stellplätze für das Bierhotel ermittelt. Anrechenbar sind hierfür 28 Stellplätze. Als neuer Bedarf ergibt sich der Bedarf eine Menge von 41 Stellplätzen, welche auf der Fl. Nr. 1196/31 Gmk. Spalt errichtet werden. Der Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung ist Bestandteil des Bauantrages. Der Antrag auf Errichtung der Stellplätze auf Fl. Nr. 1196/31 Gmk. Spalt wird zu einem späteren Zeitpunkt gestellt.

Denkmalschutz:
Das Bauvorhaben befindet sich im Ensemblebereich der Stadt Spalt, ist Teilweise ein Einzelbaudenkmal, wurde in Abstimmung mit der untere Denkmalschutzbehörde sowie dem Bay. Amt für Denkmalpflege in Teilen neu geplant. 

Gestaltungssatzung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung der Stadt Spalt. 

Hierzu wurden mehrere Anträge zur Isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gestellt:
Gebäude B:
  • §3 Dachform - Die charakteristische Dachform der Spalter Hopfenhäuser ist beizubehalten
Der Wintergarten ist als eingeschossiger Anbau geplant. Es soll ein kubischer Bau mit begrüntem Flachdach entstehen.

  • § 6 Fenster Türen, Treppen Nr. 2 Bei Neu- und Umbauten sind an den Fenstern die ortstypischen Unterteilungen in der Form von Fensterkreuzen, zweiflügeligen Fenstern bzw. zweiflügeligen Fenstern mit Oberlichtern vorzunehmen.
Im Bereich Hotelzimmer, bodentiefe Fensteröffnungen Nordseite sind überwiegend große, zweiflügelige bodentiefe Fenster geplant. Der Wintergarten soll ebenfalls große Glasflächen erhalten

  • §3 Dachform - Die charakteristische Dachform der Spalter Hopfenhäuser ist beizubehalten
Bei dem geplanten Treppenturm des Neubaus darf der First des Satteldaches nicht überragt werden. Dies soll mittels flachen Satteldaches geschehen.

  • §3 Dachform - Die charakteristische Dachform der Spalter Hopfenhäuser ist beizubehalten
Der Schacht ragt aus der Dachfläche hinaus und wird mit Flachdach mit Schachtentrauchung geplant

Gebäude B1:
  • §3 Dachform - Die charakteristische Dachform der Spalter Hopfenhäuser ist beizubehalten
Für den Westflügel Neubaubereich Gebäude soll der First dem bestehenden Nachbargebäude angeglichen werden. Es wird eine geringere Dachneigung erforderlich. 

Gebäude D:
  • § 3 Überdachungen von Hauseingängen sind unzulässig
Es soll bei dem Haupteingang ein Vordach errichtet werden.

Gebäude H:
  • § 3 Dachform - Die charakteristische Dachform der Spalter Hopfenhäuser ist beizubehalten
Es soll ein Verbindungsbau mit Flachdach entstehen, teilweise mit Begrünung und teilweise als Terrassenfläche

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zur Tektur der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, zum Rückbau und Teilrückbau von Gebäuden, Nutzungsänderung von Gaststätte und Wohnhaus und Neubau einer Hotelanlage auf Fl.Nr. 115,116,112,116/2,101/6, Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt

Beschluss 2:
Das Einvernehmen zur Isolierten Abweichung, Vorgabe dass Abstandsflächen bei Gebäude A auf eigenem Grund liegen müssen der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt wird erteilt.

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, hinsichtlich der Dachform bei Gebäude B (Wintergarten), wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 4:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Türen, Fenster, Treppen bei Gebäude B der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 5:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Dachform bei Gebäude B / Treppenturm der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 6:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Dachform bei Gebäude B (Aufzugsschacht) der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 7:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Dachform bei Gebäude B1, Westflügel hinsichtlich Dachneigung der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 8:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich Überdachung Hauseingänge bei Gebäude D, Glasvordach Eingang der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 9:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Dachform bei Gebäude H Verbindungsbau als Flachdach, der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Das Einvernehmen zur Tektur der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, zum Rückbau und Teilrückbau von Gebäuden, Nutzungsänderung von Gaststätte und Wohnhaus und Neubau einer Hotelanlage auf Fl.Nr. 115,116,112,116/2,101/6, Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Einvernehmen zur Isolierten Abweichung, Vorgabe dass Abstandsflächen bei Gebäude A auf eigenem Grund liegen müssen der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt wird erteilt.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, hinsichtlich der Dachform bei Gebäude B (Wintergarten), wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Türen, Fenster, Treppen bei Gebäude B der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Dachform bei Gebäude B / Treppenturm der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Dachform bei Gebäude B (Aufzugsschacht) der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

--- 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Dachform bei Gebäude B1, Westflügel hinsichtlich Dachneigung der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

--- 7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich Überdachung Hauseingänge bei Gebäude D, Glasvordach Eingang der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

--- 8

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Dachform bei Gebäude H Verbindungsbau als Flachdach, der Firma Spalter Bierhotel GmbH & Co. KG, Hauptstraße 34, 91174 Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

--- 9

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Bauantrag - Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/29 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauherr:        Stefanie Schröppel, Michael Müller, Reichenbacherstr. 17b, 91126 Schwabach

Baugrundstück:        Fl.Nr. 324/29 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage

Auf dem Flurstück 324/29 der Gemarkung Wernfels wurde von Stefanie Schröppel und Michael Müller ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 59„Burgblick“ der Stadt Spalt   und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Es soll ein Einfamilienhaus mit Dachneigung von Hauptgebäude 45°, Nebengebäude von 16° sowie Doppel Garage mit DN von 7° gemäß Bebauungsplan realisiert werden. Laut der Baubeschreibung soll die Dacheindeckung in grau, nicht wie im Bebauungsplan in anthrazit realisiert werden. Hierzu wurde der Bauherr informiert. Die Dacheindeckung soll nach Rücksprache mit den Bauherren jedoch in anthrazit erfolgen. 

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird beantragt:

  • Gemäß der Festsetzung des Bebauungsplanes existiert ostseitig zu Fl. Nr. 322 eine in das Grundstück liegende Baugrenze
  • Die Baugrenze wird nord-ostseitig an einer Eckausbildung des Hauptgebäudes um 0,96 m überschritten Die Abstandsflächen werden eingehalten.

2 Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung errichtet. 

Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Stefanie Schröppel und Michael Müller, zum Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/29 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        


Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung der Baugrenzen Nord-Ost von Stefanie Schröppel und Michael Müller, zum Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/29 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Stefanie Schröppel und Michael Müller, zum Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/29 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung der Baugrenzen Nord-Ost von Stefanie Schröppel und Michael Müller, zum Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/29 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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12. Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Terassenüberdachung und Garage auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauherr:                Corinna Bogatscher, Schulgasse 13, 90596 Schwanstetten
                       Stefan Jung, Bergstr. 15, 91126 Schwabach

Baugrundstück:        Fl.Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese

Bauvorhaben:                Errichtung eines Einfamilienhauses mit Terrassenüberdachung und Garage

Auf dem Flurstück 324/28 der Gemarkung Wernfels wurde von Corinna Bogatscher und Stefan Jung ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses und Doppelgarage gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 59„Burgblick“ der Stadt Spalt   und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Es soll ein Einfamilienhaus mit Dachneigung von Hauptgebäude 49°, sowie Garage freistehend erstellt werden. Die Wandhöhe wird mit 4,74 m die im Bebauungsplan festgelegten 3,90m. Die Baugrenze wird an der östlichen Hausecke überschritten, die max. Dachgaubenlänge wird weiterhin überschritten.
Der Planer bezieht sich zwecks der Befreiungen zu bereits erteilten Befreiungen eines anderen Bauvorhabens. 

Weiterhin ist festzustellen, dass die der Standort der Garage mit großer Wahrscheinlichkeit nicht den Festsetzungen von Punkt 7.1 der Satzung Burgblick entspricht. 

Garagen und Carports sind nur an den dafür eingezeichneten Flächen zulässig. 
Die Garage liegt an der östlichen Grundstücksgrenze. Hier ist keine Garage nach Plan vorgesehen. Eine Befreiung hierzu wurde nicht beantragt.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird beantragt:

  • Die Wandhöhe bei Zwerchhäusern ist auf 3,90m festgesetzt.
Die Wandhöhe bei dem Hauptgebäude ist mit 4,74m geplant.

  • Im östlichen Bereich existiert eine Baugrenze
Die Baugrenze an der östlichen Hausecke wird um 1,59m überschritten

  • Die Dachgaubenlänge darf max.1/3 der Traufseitenlänge einer Dachseite sein. Die Dachgaubenbreite ist max. 2,5m
Überschreitung der max. Dachgaubenlänge von 2,50m

2 Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung errichtet. 

Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Corinna Bogatscher und Stefan Jung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Terrassenüberdachung und Garage auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        


Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Corinna Bogatscher und Stefan Jung hinsichtliche der max. zulässigen Wandhöhe bei den Zwerchhäusern auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt        .

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Corinna Bogatscher und Stefan Jung hinsichtliche der Überschreitung der Baugrenze an der östlichen Hausecke um 1,59m auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 4:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Corinna Bogatscher und Stefan Jung hinsichtliche zur Überschreitung der max. Dachgaubenlänge auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Corinna Bogatscher und Stefan Jung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Terrassenüberdachung und Garage auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Corinna Bogatscher und Stefan Jung hinsichtliche der max. zulässigen Wandhöhe bei den Zwerchhäusern auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt        .

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Corinna Bogatscher und Stefan Jung hinsichtliche der Überschreitung der Baugrenze an der östlichen Hausecke um 1,59m auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 4

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Corinna Bogatscher und Stefan Jung hinsichtliche zur Überschreitung der max. Dachgaubenlänge auf Fl. Nr. 324/28 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Erweiterung der Betriebszeiten der Waschanlage in der Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö 13

Sachverhalt

Der Betreiber der Waschanlage in der Industriestraße, Kfz-Meisterbetrieb Josef Beierlein, hat einen Antrag zur Erweiterung der Öffnungszeiten des Waschparks für Sonntag gestellt. In seinem Antrag verweist er auf die bestehenden Waschanlagen in Georgensgmünd und Abenberg, die ebenfalls bereits eine Sonntagsöffnung vorgesehen haben. 

Eine Sonntagsöffnung ist grundsätzlich unter Beachtung des Feiertagsgesetzes und der Auflagen und Einschränkungen zulässig. Entsprechende Verordnung wäre hierzu noch von der Stadt zu erlassen, falls der Stadtrat dem Antrag auf Erweiterung der Öffnungszeiten zustimmt. 

Dem Antrag wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Antrag des Kfz-Meisterbetriebes Josef Beierlein, im Hinblick auf Erweiterung der Öffnungszeiten der Waschanlage am Sonntag in der Zeit von 12.00 Uhr -17.00 Uhr probeweise für ein halbes Jahr zugestimmt wird. Sollte sich hier eine zu starke negative Auswirkung auf das Umfeld ergeben, wäre eine erneute Entscheidung über die Fortführung durch den Stadtrat Spalt vorgesehen.

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14. Sachstand Ortsdurchfahrt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö 14

Sachverhalt

Die Stadt Spalt und die Planungsfirma Steinbacher Consult haben die weitere Vorgehensweise und Umsetzung der Ortsdurchfahrt Spalt besprochen. 
Es wurden die Themen Kostenschätzung, Zeitplan, Umsetzung Baumaßnahme, Förderung, Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung/Transparenz in einem groben Zeitplan festgelegt. 

In den nächsten 10 Wochen erfolgen Bürgerbeteiligungsmaßnahmen. In den Monaten Juni, Juli erfolgt die Vorbereitung der Baumaßnahme. Voraussetzung sind die Fachbehördenbeteiligungen. 

Der Termin mit dem Staatlichen Bauamt erfolgt am 06.04.2022. Darüber hinaus wird die Regierung von Mittelfranken zu diesem Termin eingeladen. 

Die Baumaßnahme wird dann im August/September/Oktober vorbereitet. Voraussetzung ist ein Stadtratsbeschluss im Juni über den Beschluss der Planung.
Ziel ist innerhalb von 12 Monaten bis Mitte November 2023 den Bau fertig zu stellen. 

Da Städtebauförderungsmittel bis 31.12.2023, vor allem mit dem Sonderprogramm Innenstadt leben, abgerufen werden müssen, muss die Baumaßnahme am 31.12.2023 abgerechnet sein. 

Die Koordinierung des Nahwärmenetzes und eine nochmalige Abfrage bei der Telekom Glasfasererweiterung Innenstadtbereich erfolgen derzeit. 

Der Aktenvermerk wird als Anlage beigelegt. Es finden mindestens 1-2 Bürgertermine vor Ort bezüglich „vor allem Marktplatz“ statt.

Die anderen Planungsbereiche wurden von den Bürgern als umsetzbar und positiv beurteilt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt vom Fahrplan Ortsdurchfahrt Spalt Kenntnis. 

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15. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), Beteiligungsverfahren - Stellungnahmen der Stadt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö 15

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt wurde in der Sitzung am 08.03.2022 über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes von der Verwaltung informiert. 

Auf die Sitzungsvorlage und den inhaltlichen Ausführungen wird nochmals Bezug genommen. 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass auch im jetzigen Verfahren zur Bündelung der Interessen die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindeverbandes zum Beteiligungsverfahren der Stadt Spalt beigetreten wird. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages im Zusammenhang mit dem LEP, Teilfortschreibung und den aufgeführten Begründungen seitens der Stadt Spalt beigetreten wird. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages im Zusammenhang mit dem LEP, Teilfortschreibung und den aufgeführten Begründungen seitens der Stadt Spalt beigetreten wird. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Nahwärmeerzeugung Spalt, Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö 16

Sachverhalt

  1. Allgemein

Mit diesem Sachstandsbericht soll ein aktueller Überblick über die bereits veranlassten Maßnahmen, die in der Umsetzung befindlichen und die jetzt in Modulen geplanten weiteren Schritte informiert werden. 

Im Einzelnen ist folgendes festzuhalten: 

  1. Eine Änderung der Unternehmenssatzung wurde mit einem Steuer- und Wirtschaftsberatungsbüro aus Nürnberg vorbereitet. 2. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Spalt soll im April durch den Stadtrat Spalt beschlossen werden.         

    Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt wurde dazu bereits um eine Stellungnahme in der Angelegenheit angefragt und hat keine Änderungswünsche zu der Änderungssatzung vorgetragen. Somit ist bereits im Vorfeld eine kommunalrechtliche Vorprüfung erfolgt. 

  2. Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen        
    Die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen wurden bereits beim Steuerberatungsbüro angefragt. Entsprechende Anforderungen über die Einzelfragen liegen dem Büro vor. Eine Stellungnahme und Ausarbeitung ist jedoch bisher noch offen.         

  3. Finale Standortentscheidung für die Heizzentrale        
    Die Entscheidung über den finalen Standort ist noch zu treffen. Bauvoranfrage wurde vorbereitet, jedoch noch an das Landratsamt Roth zur Prüfung übersandt, weil auch immissionsschutzrechtliches Gutachten dazu erforderlich ist. Dies wurde bereits vor 4 Wochen angefragt, wurde jedoch erst in den letzten Tagen vom Gutachter erstellt. Die Bauvoranfrage für die drei Standorte kann somit in den nächsten Tagen an das Landratsamt Roth zur Prüfung im Rahmen einer Bauvoranfrage weitergereicht werden. 

  4. Vertragliche Angelegenheiten, Wärmekunden        
    Die Wärmelieferungsverträge für den Anschlussnehmer werden ebenfalls, wie in Buchstabe a) genannten Büro vorbereitet. Vertragliche Regelungen sind noch im Detail zu klären. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung und die Vorlagen im Laufe des Monat Mai erfolgen wird.         

  5. Ausschreibung, Contractingvertrag        
    Die Ausschreibung eines Contractingvertrages ist vergaberechtlich unter Einhaltung der Fristen vorzunehmen. Dies erfolgt ebenfalls unter Vorbereitung und Einbeziehung des unter Buchstabe a) beauftragten Büros. Auch hier ist davon auszugehen, dass diese Ausschreibung kurzfristig vorgenommen werden kann, wenn die Entscheidung über die Heizzentrale durch den Stadtrat Spalt entschieden wurde.         

  6. Kalkulation der Entgelte        
    Kalkulation der Entgelte werden ebenfalls durch das in Buchstabe a) genannte Büro vorgenommen. Auch hier ist mit entscheidend, über welche Vertragslaufzeit eine Bindung mit dem Kunden auch rechtlich möglich und zulässig ist.         

  7. Leitungstrassenplanung
    Die Leitungstrassenplanungen werden derzeit weiter fortgeführt und fortlaufend ergänzt. Die Abstimmung mit dem Büro Steinbach in Bezug auf die Ortsdurchfahrt Spalt und den notwendigen Leitungsverlegungen sind dem Büro Steinbacher bereits bekannt. In den letzten Tagen wurden noch größere Anschlussnehmer bzgl. eines Anschlusses abgefragt, damit auch eine ausreichende Dimensionierung der Leitungstrassen im Zuge der OD Spalt in der Hauptstraße durch das Büro Steinbacher berücksichtigt werden kann. Vertraglich ist die Ausschreibung durch das Büro Steinbacher vorzusehen. Kontakte mit dem Büro Steinbacher bestehen bereits seit einigen Wochen und reger Austausch über die aktuelle Entwicklung und den geplanten Trassenverlauf werden dann nochmals im Detail abgestimmt, soweit der Standort der Heizzentrale abschließend entschieden wurde. 

  8. Förderanträge
    Die Förderung erfolgt über die KWK, Anlagenförderung. Somit werden voraussichtlich die gesamten Leitungstrassen mit einer Förderquote von 40% gefördert. Die KWK Anlage soll in der Brauerei installiert werden. Die Größe der KWK-Anlage ist noch intern in der Brauerei abzuklären. Eine Einspeisung erfolgt dann in das Wärmenetz. Hierbei sind wiederum entsprechende Verträge über die Einspeisung durch Büro, unter Buchstabe a) genannte Büro vorzubereiten.         

  9. Finanzbuchhaltung 
Ergänzung der Finanzbuchhaltung und des Rechnungswesens mit Geschäftsbereich Nahwärme wurde bereits mit dem Dienstleister der Firma Komuna vertraglich vereinbart. Entsprechende Einrichtung wird derzeit umgesetzt und steht somit als Abrechnungsmodel in den nächsten Wochen zur Verfügung.

  1. Öffentlichkeitsarbeit zur Verstärkung und weiteren Bewerbung der Wärme-netzanbindung
    Hier werden derzeit noch aktuelle Umsetzungen geplant. Dabei ist vorgesehen, dass aktuelle Informationen über den Stand und die Entwicklung des Wärmenetzes auf der Homepage jederzeit abgerufen werden kann. Zudem wird im Monatsspiegel in den nächsten Ausgaben verstärkt auf die Option und die Möglichkeit des Anschlusses an das Nahwärmenetz verwiesen.         


Der Stadtrat wird gebeten, von dem aktuellen Umsetzungsstand sowie den derzeitigen Planungen und den vorgesehenen Maßnahmen Kenntnis zu nehmen.          

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17. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö informativ 17

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben: 

Einführung der Neufestsetzung der Grundsteuer.

In Bayern wird ein eigenes Modell bei der Erhebung der Grundsteuer erhoben. Die Ausführungen haben wir, die uns vorliegen, zusammengefasst. 

Der Stadtrat wird gebeten, von der Anlage über eine Zusammenstellung der Grundsteuerreform und deren Auswirkungen Kenntnis zu nehmen. 

Wir werden diese Information auch auf der Homepage der Stadt Spalt für die Bürgerschaft einstellen. 





Erfolgreiche Bewerbung für das Projekt „Starterkit – 100 blühende Kommunen“

Die Stadt Spalt hat sich im Januar 2022 für das Projekt „Starterkit – 100 blühende Kommunen“ beworben. Der Stadtrat wurde vom Projekt informiert. 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat uns nun mitgeteilt, dass unsere Bewerbung erfolgreich war. Mit dem Starterkit in Höhe von 5.000 € kann die Kommune nun die Projekte umsetzen. 

Die Entscheidung erfolgte über eine Jury mit Punktevergabe und Qualitätsprüfung. Es erfolgt nun die Zusammenarbeit mit der Regierung von Mittelfranken und einen Blühpaktberater für die Umsetzung des Projektes. 

Es ist außerordentlich erfreulich, dass die Stadt Spalt /das Bauamt, Herr Zeh, ein überzeugendes Projekt abgegeben haben. 

Der Stadtrat wird nun nochmals darüber informiert. Die Verwaltung wird den Kooperationsvertrag unterzeichnen und mit der Regierung von Mittelfranken und dem Blühpaktberater die Umsetzung durchführen. 

Dadurch ergreift die Stadt Spalt Maßnahmen zu einer naturnahen und insektenfreundlichen Gestaltung. Die Gesamtfläche soll mind. 1.000 m², aufgeteilt auf verschiedene Teilflächen, wie im Plan dargestellt, betragen. 

Damit geht die Stadt Spalt als gutes Vorbild auch für private Anpflanzungen und Maßnahmen voran. 

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18. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö informativ 18

Sachverhalt

Wie ist die Planung für den abgesperrten Spielplatz am alten Sportplatz?
Hier gibt es aufgrund TÜV-Vorgaben ein riesen Problem. Aus Haftungsgründen kann der Spielplatz so nicht mehr genutzt werden. Ziel ist, die Konzentrierung der Spalter Spielplätze auf einen großen Spielplatz.


Wer ist für die Schieber in der Straße in Großweingarten zuständig?
Das ist Angelegenheit der Reckenberg-Gruppe. Dies wurde schon weitergegeben, die Verwaltung wird nochmal nachhaken.


Die Alleestraße ist so zugeparkt, dass das Müllauto zum Entleeren nicht mehr durchkommt. Bitte an die Verwaltung dies zu prüfen.

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19. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 43. Sitzung des Stadtrates 22.03.2022 ö informativ 19

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden der Altstadtfreunde e.V. wurden diverse Fragen gestellt und durch den Vorsitzenden beantwortet.


Aus der Bürgerschaft wurde bemängelt, dass sich kein Ansprechpartner zur Nahwärme findet und darum gebeten, im Monatsspiegel über die aktuellen Sachstände zu informieren. 

Datenstand vom 01.06.2022 14:49 Uhr