Datum: 19.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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11. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.02.2022, 08.03.2022 und vom 05.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022, 08.03.2022 und 05.04.2022 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022, 08.03.2022 und 05.04.2022 – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Es liegen keine nicht-öffentlichen Beschlüsse vor.
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13. Aufhebung Stadtratsbeschluss vom 05.04.2022 aufgrund fehlerhafter Vergabeempfehlung - Rohbau Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Aufgrund eines Rechenfehlers und nicht ausgefüllter Positionen wurde von dem beauftragten Architekturbüro erst nach erfolgter Vergabeempfehlung festgestellt, dass der Auftrag nicht an die als zuerst günstigste Firma Bieter A wegen eines Rechenfehlers erfolgen kann.
Das Angebot des Bieters A kann deshalb nicht gewertet werden, der Stadtratsbeschluss TOP 14.1 der Stadtratssitzung öffentlich vom 05.04.2022 (TOP 5.1 nichtöffentlich (bereatend) ist aufzuheben. Eine Beauftragung dieses Bieters wäre vergaberechtlich nicht zulässig.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den in der Öffentlichen Sitzung Stadtrat gefassten Beschluss TOP 14.1 vom 05.04.2022 - Auftragsvergabe - Rohbau Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg, aufzuheben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den in der Öffentlichen Sitzung Stadtrat gefassten Beschluss TOP 14.1 vom 05.04.2022 - Auftragsvergabe - Rohbau Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg, aufzuheben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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14. Auftragsvergabe - Rohbau Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg wurden verschiedene Gewerke ausgeschrieben.
In der Stadtratssitzung am 05.04.2022 erfolgte die Beschlussfassung Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter (Bieter A), aber im Nachgang wurde seitens des beauftragten Architekten festgestellt, dass das Angebot nicht wertbar ist. Bei der Ausschreibung wurden 10 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es wurden 2 Angebote abgegeben, wovon eines wertbar ist.
Der Angebotspreis des wertbaren Angebotes Spalt (Bieter B) liegt bei netto 85.716,84 Euro (102.003.04 € brutto).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Rohbauarbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg zu einer Angebotssumme von netto 85.716,84 Euro (102.003.04 € brutto) an den Bieter B zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Rohbauarbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg zu einer Angebotssumme von netto 85.716,84 Euro (102.003.04 € brutto) an den Bieter B zu vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
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15. Bauantrag - Einbau von Dachgauben und Dachgeschossausbau, Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels, Im Hohen Bühl 20
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Bauherr: Katja Pfahler, Eschenstraße 10, 90441 Nürnberg
Baugrundstück: Im Hohen Bühl 20, Fl.Nr. 62/2 Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Einbau von Dacherkern und Dachgeschossbau
Antragsnummer: 03/22
Auf dem Flurstück 62/2 der Gemarkung Wernfels wurde von Frau Katja Pfahler bereits im Januar 2022 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von Dacherkern und Dachgeschossbau gestellt. Zu diesem wurde ein Stadtratsbeschluss am 25.01.2022 erteilt, dem Bauantrag wurde das Einvernehmen ausgesprochen, weiterhin wurden das Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossflächenzahl sowie Zulässigkeit des Dachgeschossausbaus erteilt.
Bei der Überprüfung durch das Landratsamt Roth wurden fehlende Unterlagen sowie Nachweise nachgefordert. Weiterhin sind weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seitens der Stadt Spalt zu erteilen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 1 Im Hohen Bühl“ Wernfels und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Es handelt sich um den Dachausbau zur Wohnung, Einbau von Dacherkern.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Es müssen Befreiungen hinsichtlich
Gemäß textlichen Festsetzungen sind auf der Fl. Nr. 62/2 nur U+I zulässig.
Wenn das Kellergeschoss als Vollgeschoss gilt, wäre mit dem Dachgeschoss Ausbau ein weiteres Vollgeschoss vorhanden, weshalb hierzu eine Befreiung benötigt wird. Somit sind 3 Vollgeschosse vorhanden
Gemäß textlichen Festsetzungen sind Satteldächer mit einer Neigung von 32°-36° sowie einer Dacheindeckung aus gebrannten Ziegeln zulässig.
Für die geplanten Dachgauben ist eine Ausführung als Schleppgauben vorgesehen, wessen Dachflächen aus Titanzink in Stehfalzdeckung eingedeckt werden soll.
Es sollen 3 weitere Kfz-Stellplätze hergestellt werden, die teils außerhalb des Baufensters liegen.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Die nachbarschaftliche Zustimmung lag zum Bauantrag im Januar vor.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der Abweichung der Geschossflächenzahl, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der Dachneigung, Ausführung als Schleppgauben und der Dacheindeckung wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der 3 KfZ Stellplätze, welche außerhalb des Baufenster erstellt werden sollen, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der Abweichung der Geschossflächenzahl, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Stimmenverhältnis: 18:0
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der Dachneigung, Ausführung als Schleppgauben und der Dacheindeckung wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Stimmenverhältnis: 18:0
Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes auf Fl. Nr. 62/2 Gmk. Wernfels von Frau Katja Pfahler, Eschenstr. 10, 90441 Nürnberg, hinsichtlich der 3 KfZ Stellplätze, welche außerhalb des Baufenster erstellt werden sollen, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Stimmenverhältnis: 18:0
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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16. 2. Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Spalt, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
|
ö
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|
16 |
Sachverhalt
Die Änderung der 2. Änderungsfassung zur Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Spalt, wurde neu ausgearbeitet.
Die jetzige Fassung wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Vorberatung in der Sitzung am 05.04.2022 mit den Erläuterungen vorgestellt.
Die jetzt vorliegende Änderungsfassung ist nunmehr vom Stadtrat Spalt in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Die Satzung soll am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die 2. Änderungsfassung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Spalt, Anstalt des öffentlichen Rechts in der vorliegenden Fassung beschlossen wird. Die Satzung soll einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft treten.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die 2. Änderungsfassung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Spalt, Anstalt des öffentlichen Rechts in der vorliegenden Fassung beschlossen wird. Die Satzung soll einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft treten.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
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17. Ortsrecht der Stadt Spalt; Erlass einer Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
|
ö
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17 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 05.04.2022 wurde dem Antrag des Autohaus Beierlein auf Erweiterung der Betriebsöffnungszeiten für die Autowaschanlage an Sonntagen befristet für 1 Jahr in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr zugestimmt.
Mit dieser grundsätzlichen Zulassung sind auch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Im Vollzug des Feiertagsgesetzes liegt es im Ermessen der Kommune die Zulassung des Betriebes von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis zu einem vorgesehenen Ende, dies obliegt im Ermessen der jeweiligen Kommune, die Stadt Spalt hat sich hier für 17.00 Uhr entschieden, zu öffnen.
Zur Regelung ist im Vollzug des Feiertaggesetzes eine Rechtsverordnung zu erlassen, die auch für alle in der Großgemeinde Spalt vertretenen Autowaschanlagen, dazu gehören auch vollautomatische Waschanlagen oder Selbstwaschanlagen zulässt.
Eine Beschränkung über einzelne Autowaschanlagen an bestimmten Standorten ist rechtlich nicht zulässig.
Somit gilt die jetzige Verordnung für alle in der Großgemeinde Spalt betriebenen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen.
Die Waschanlagen dürfen mit Ausnahme an folgenden Feiertagen
- Neujahr
Karfreitag
Ostersonntag
Ostermontag
1.Mai
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
betrieben werden.
Die vorgenannten Feiertage sind auch weiterhin von einer Öffnung und Betreibung von Waschanlagen ausgenommen.
Die Rechtsverordnung soll am 02. Mai 2022 in Kraft gesetzt werden.
Hintergrund dazu ist, dass der 1. Mai auch weiterhin für die Betreibung einer Autowaschanlage geöffnet werden darf.
Dem Stadtrat steht frei, zu entscheiden, ob er diese Rechtsverordnung innerhalb eines Jahres, auch in einen kürzeren Zeitraum, wieder aufhebt.
Hierzu bedarf es lediglich ein Beschluss durch den Stadtrat Spalt.
Dem Stadtrat Spalt wird vorgeschlagen, aufgrund der Beschlussfassung in der Sitzung am 05.04.2022, die Rechtsverordnung über die Öffnung und die Betreibung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zum 02. Mai 2022 zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Rechtsverordnung im Vollzug des kommunalen Ortsrecht im Aufgabenbereich des übertragenen Wirkungskreises und Vollzug des Feiertaggesetztes die Zulassung und Betreibung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Spalt erlassen wird.
Die Öffnungszeit wird von 17:00 auf 18:00 Uhr verlängert.
Diese Rechtsverordnung tritt am 02. Mai 2022 in Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Rechtsverordnung im Vollzug des kommunalen Ortsrecht im Aufgabenbereich des übertragenen Wirkungskreises und Vollzug des Feiertaggesetztes die Zulassung und Betreibung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Spalt erlassen wird.
Die Öffnungszeit wird von 17:00 auf 18:00 Uhr verlängert.
Diese Rechtsverordnung tritt am 02. Mai 2022 in Kraft.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
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18. Vollzug Bay. Feuerwehrgesetz; Kommandantenwahlen in Theilenberg;
Bestellung des Kommandanten und dessen Stellvertretung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
|
ö
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18 |
Sachverhalt
Die Kommandantenwahlen der Ortsteilfeuerwehr Theilenberg wurden am 01.04.2022 durchgeführt.
Von den stimmberechtigten Wahlberechtigten wurde als Kommandant Matthias Bauer, Theilenberg 17, gewählt.
Im Rahmen der Dienstversammlung wurde auch der stellvertretende Kommandant der Ortsteilfeuerwehr Theilenberg neu gewählt. Von den 16 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern wurde Herr Florian Frey als Stellvertreter gewählt.
Die formalrechtliche Bestellung und Bestätigung der Wahl ist durch den Stadtrat Spalt vorzunehmen.
Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Matthias Bauer zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Theilenberg aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 01.04.2022.
Stimmenverhältnis:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Theilenberg aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 01.04.2022 Herr Florian Frey aus Theilenberg bestellt wird.
Stimmenverhältnis:
Beschluss
Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Matthias Bauer zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Theilenberg aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 01.04.2022.
Stimmenverhältnis: 18:0
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Theilenberg aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 01.04.2022 Herr Florian Frey aus Theilenberg bestellt wird.
Stimmenverhältnis: 18:0
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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19. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
|
ö
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informativ
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19 |
Sachverhalt
Partnerschaftsbesuche Bad Sauerbrunn und St. Cloud, Minnesota
Mit Gerhard Hutter, Bürgermeister Bad Sauerbrunn, wurde vereinbart, dass der Partnerschaftsbesuch aus Bad Sauerbrunn im Jahr 2022 in Spalt stattfinden wird. Der Besuch findet konkret statt von Donnerstag, 13. Oktober, bis Sonntag, 16. Oktober zur Spalter Kirchweih.
Mit Dave Kleis, St. Cloud, wird vereinbart, dass der nächste Besuch im Jahr 2023 erfolgen wird. Dauer: 8 Tage. Der Termin soll Ende Juni/ Anfang Juli zum Unabhängigkeitstag der Vereinigten Staaten erfolgen.
Kommunale Bürgerstiftung der Stadt Spalt;
Spendenaufkommen mit Einzelspenden
(der Nachweis der Veröffentlichung und Bekanntgabe der Einzelspenden ist stets in öffentlicher Sitzung vorzunehmen)
Terminhinweis: der Stiftungsrat für die kommunale Bürgerstiftung wird voraussichtlich zu einer Sitzung am 24.05.2022 um 17.30 Uhr eingeladen.
Einladung mit Tagesordnung geht den Mitgliedern des Stiftungsrates noch zu.
Der Stadtrat wird gebeten von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.
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20. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
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ö
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informativ
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20 |
Sachverhalt
Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, weitere Bänke oder Sitzgruppen Richtung Massendorfer Schlucht aufzustellen, um Familien bzw. Wanderern eine Möglichkeit zur Rast zu bieten.
Der Vorschlag wird geprüft.
Eine Verlängerung der Parkdauer in der Güsseldorfer Straße wird ebenfalls vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird abgelehnt, da genügend Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Sachlage zu einem Carport-Bau am Abenteuerwald wird abgefragt. Die Nachbarn wurden nicht mit eingebunden. Fall ging über das Landratsamt. Bürgermeister Weingart wird die Sachlage prüfen.
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21. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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45. Sitzung des Stadtrates
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19.04.2022
|
ö
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informativ
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21 |
Sachverhalt
Von einem Bürger wird nachgefragt, was aus dem Projekt „Windkümmerer“, besprochen in einer der vorhergehenden Sitzungen nach Anfrage durch denselben Bürger, geworden sei.
Von Seiten des Vorsitzenden wird erklärt, dass die Bewerbung für dieses Projekt erledigt sei und die Prüfung durch Herrn Maurer, Energieagentur Nordbayern, erfolgte. Die weitere Bearbeitung und Umsetzung wird jedoch noch länger Zeit in Anspruch nehmen.
Datenstand vom 20.05.2022 11:59 Uhr