Datum: 10.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug BauGB - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 "Hopfenhallenareal"
2 OD Spalt - Sachstand
3 Mitteilung
4 Anfragen
5 Frageviertelstunde

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1. Vollzug BauGB - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 "Hopfenhallenareal"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 46. Sitzung des Stadtrates 10.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 i. V. mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB und die freiwillige Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 i. V. mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschlossen.

Die Bekanntmachung der Aufstellung und die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Anschlag an den Amtstafeln am 18.11.2021.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB fand in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschl. 30.12.2021 die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die freiwillige frühzeitige Behördenbeteiligung bzw.  die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat wog in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Anregungen ab und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs 2 BauGB.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ mit integriertem Grünordnungsplan erfolgte durch Anschlag an den Amtstafeln am 04.03.2022.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit von 11.03.2022 bis einschl. 14.04.2022 die öffentliche Auslegung statt. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB. 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind Einwendungen, Anregungen oder Hinweise eingegangen.

Die Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben entsprechende Hinweise, Anregungen und Einwendungen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingebracht.

Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat Spalt zu entscheiden. 
Die Abwägungstabelle (Anlage 1) im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ inklusive den textlichen Festsetzungen und integriertem Grünordnungsplan (Anlage 2), in der Fassung vom 10.05.2022 und Begründung (Anlage 3), gefasst werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).


       Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 10.05.2022 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 3), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.

Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.

Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass der Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).        

    Stimmverhältnis: 20 gegen 0 Stimmen.


       Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 10.05.2022 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 3), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.

Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.

Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass der Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. OD Spalt - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 46. Sitzung des Stadtrates 10.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Der Ausbau der OD-Spalt  wurde in drei weiteren Gesprächsrunden weiter geplant. Die Protokolle vom 04.03.2022, 06.04.2022 und 25.04.2022 liegen als Anlage bei. Es wurden die Vorarbeiten besprochen, die für die Entwurfsplanung notwendig sind. 

Es werden deshalb nochmals 
  • Baugrunduntersuchungen  
  • Durchführung des Sicherheitsaudits 
  • Zusätzliche Vermessungen 
vergeben. Dies erfolgt durch den 1. Bürgermeister 

Anbei erhält der Stadtrat die aktuellen Pläne des Ausbaus sowie die Varianten für den Marktplatz. 

Die Bürgerüberlegungen wurden im Februar 2022 an Steinbacher Consult weitergeleitet. 

Bezüglich des Glasfaserausbaus wurde mit Herrn Sand, Telekom Kontakt aufgenommen. Der Termin wird am Montag, dem 09.05.2022 mit der Stadt Spalt erfolgen. 

Die planerischen Veränderungen und Anpassungen sind in den Aktenvermerken der Besprechungen dargestellt. 

Darüber hinaus erfolgte eine neue Kostenschätzung aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen im Baubereich. Die Kostenschätzung liegt ebenfalls als Anlage bei. 

Die Besprechungen erfolgten im Bereich Förderung und Abgrenzungen mit dem Straßenbauamt Nürnberg, Herrn v. Dobschütz. Die Regierung von Mittelfranken wird nach einer Konkretisierung der Entwurfsplanung konkret von den Maßnahmen und Kostenschätzungen informiert. Die Maßnahme wird grundsätzlich über die Städtebauförderung erfolgen. GVFG-Mittel werden bei der Bushaltestelle in Anspruch genommen. 

Weitere Förderung über GVFG sollen nicht erfolgen. Voraussetzung ist noch das Abstimmungsgespräch mit der Regierung von Mittelfranken, Frau Piezunka. 

Die Abwicklung der Maßnahme braucht aufgrund der Vorarbeiten noch eine Zeitvorgabe von einigen Monaten. Dies bedeutet, dass die Maßnahme sicher in das Jahr 2024 laufen wird. Es wird mind. damit gerechnet, dass noch 6 Monate von der Entwurfsplanung Kostenabstimmungen, Förderklärungen erfolgen müssen. 

Derzeit erfolgen noch Fachgespräche mit dem Landesamt für Denkmalschutz, bzgl. dem Zollhäuschen. Die Klärungen mit dem Straßenbauamt sind weitestgehend erfolgt. 

Mit Frau Stähle, Bayerngrund, Sanierungsträger wird vorgeschlagen, ein kleines Treppenprogramm anzubieten. Vorgeschlagen wird 50%ige Förderung der Stadt, davon 60% Städtebaufördermittel über die Regierung von Mittelfranken und 50% Eigenanteil der Gebäudeeigentümer. Dies sollte für die gesamte Altstadt gelten. 


Lenkungsausschuss, Stadtrat und Bürgerversammlung werden sich mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt am 09.05./10.05 und 11.05.2022 beschäftigen. 

Es werden nun die konkrete Entwurfsplanung, Treppenanlagen Anlieger mit Förderungen, Alternativen Marktplatz, Fördermaßnahme Städtebauförderung sowie konkrete Abstimmungen mit den Fachbehörden, Landesamt für Denkmalschutz, der Glasfaserausbau, Nahwärmenetz und Sicherheitsaudit sowie die Kostenprüfungen und konkrete Gestaltungsvorschläge  erfolgen.

Die Einzelheiten über die Kostenschätzung, die sich nach jetzigem Stand möglicher Weise verringern werden,  werden noch weiter erörtert. 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Privateigentümern vorab Gespräche zu führen. 

Ein Beschluss wurde nicht gefasst. 
 

Beschlussvorschlag

 

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3. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 46. Sitzung des Stadtrates 10.05.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

  1. Geschwindigkeitsbegrenzung Staatsstraße 2223 – Bereich Bahnhofstraße in Spalt, Seniorenheim

Die Untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes Roth hat der Stadt Spalt am 14.04.2022 mitgeteilt, dass unser Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Bahnhofstraße auf der Staatsstraße 2223 positiv entschieden wurde. Es wurden die beteiligten Fachstellen angehört. 

Es wird die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und damit hat der Antrag aus dem Jahre 2016 und die weitere Nachfrage im Januar 2022 Erfolg. 

Es wird angeregt, den Verkehrsspiegel der angebracht wurde, zu überprüfen. 



  1. Windkümmerer für Spalt        

Die Stadt Spalt hat vor einigen Jahren vergeblich versucht Windkraftanlagen im Bereich Spalt umzusetzen. Aufgrund einer erneuten Anfrage eines Bürgers wurde Kontakt mit den Windkümmerer der Regierung von Mittelfranken aufgenommen. Zuständig ist die Energie-Agentur Nordbayern Herr Maurer. Mit Herrn Maurer wurden Gespräche geführt und der Bewerbungsbogen zur Begutachtung ausgefüllt und weitergeschickt. 



  1. Parkplatz in Spalt an der Windsbacher Straße/“Gänsloch“

Die Vorbereitungen der Straßensanierungsmaßnahmen für die Ausschreibungen erfolgen derzeit. Die Umsetzung wird nach den Sommerferien erfolgen. 

In den Ausschreibungen wurde mit dem Stadtrat beschlossen, den Parkplatz Windsbacher Straße „Gänsloch“ mit aufzunehmen. Aufgrund des derzeitigen schlechten Zustandes wurde vorab ein Angebot zur Umsetzung der Maßnahme eingeholt. Ein Ausbau in Rasenfugenpflaster, bei einer Gesamtfläche von 255 m² und einem ordnungsgemäßen Ausbau beträgt 30.500 €. Diese hohe Summe ist aufgrund der derzeitigen Baupreise zu beurteilen. Es wird deshalb von der Verwaltung, nach Rücksprache mit Stadtrat Martin Peitz vorgeschlagen, den Parkplatz neu zu schottern und die Unebenheiten und Löcher zu beseitigen. Es würde für einige Jahre wieder ausreichen. Die Maßnahme wird aufgrund der hohen Kostensumme auf fachgerechte Schotterung umgesetzt.


  1. Bekanntgabe der Prüfung der Grabmahlanlagen an den Friedhöfen in Enderndorf, Spalt, Großweingarten

Es wurden für alle drei Friedhöfe die Grabmahlprüfungen vom Sachverständigenbüro Manfred Becker vorgenommen. Es gab keine Beanstandungen die die Verkehrssicherheit in den Friedhöfen gefährden. 

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen  davon den Mitteilungen Kenntnis. 



(Udo Weingart)

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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 46. Sitzung des Stadtrates 10.05.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Von Seiten der Stadtratsmitglieder wurde folgendes angefragt bzw. angeraten: 

  • Friedhof Großweingarten,         
    Es wird angefragt, ob die Mäharbeiten noch vor Pfingsten ausgeführt werden können.

    Der Vorsitzende gibt dies an den Bauhofleiter Thomas Eitel weiter.         



  • Schulhof
    Es wird angeregt, den Zugang zur Sportturnhalle zu öffnen, da der Schulhofumbau weitestgehend abgeschlossen ist.         


  • Es wird angeregt, in den Monatsspiegel einen Hinweis zu geben, dass ein Betreten der landwirtschaftlichen Flächen (Wiesen) verboten ist.         


  • Auf die Nachfrage wie der Sachstand zum Baugebiet in Wernfels ist, antwortet der Vorsitzende dahingehend, dass nächste Woche nochmals mit den Eigentümern ein Gesprächstermin festgesetzt wurde. Der 2. Bürgermeister wird gebeten, sich an der Sachbearbeitung mit zu beteiligen.         


  • Wann ist die Kita-Eröffnung geplant?         
    Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die ersten Kinder bereits eingezogen sind.         


  • Auf die Frage, wann die Friedhofssatzung überarbeitet wird, antwortet der Vorsitzende dass die Sachbearbeitung im Aufgabenbereich bei Frau Niedermann liegt. Sie wird sich nach ihrer Einarbeitungsphase damit beschäftigen.        


  • Es wird angeregt, an der Alleestraße, aufgrund eines aktuellen Sanitätseinsatzes, ein weiteres Schild mit Hinweis auf Alleestraße 2 aufzustellen. 

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5. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 46. Sitzung des Stadtrates 10.05.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Aus der Bürgerschaft wird sich für das Engagement zur Kontaktaufnahme eines Windkümmerers bedankt

Datenstand vom 02.06.2022 13:15 Uhr