Datum: 24.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.xxxx – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.xxxx – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
|
ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
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3. Bauantrgag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl. Nr. 324/21 und 324/22 Gmk. Wernfels
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Frau Tanja Jahn, Herr Tankred Böhme, Gleißhammerstraße 129 a, 90480 Nürnberg
Baugrundstück: Fl.Nr. 324/21, 324/22 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Antragsnummer: 15/22
Auf dem Flurstück 324/21, 324/22 Gmk. Wernfels wurde von Frau Tanja Jahn, Herr Tankred Böhme ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 59 „Burgblick Wernfels“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Gemäß textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gilt als Wandhöhe von OKF bis zum Schnittpunkt der Wand WH max= 3,9m
Aufgrund der überdurchschnittlichen Körpergröße des Bauherrn wird die Erhöhung auf 4,16m beantragt, um im Dachgeschoss ausreichend Wohnraum und Wohnqualität zu ermöglichen.
Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.
Beschlussvorschlag
Beschluss1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Tanja Jahn, Herr Tankred Böhme, Gleißhammerstr. 129a, 90480 Nürnberg, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 324/21, 324/22 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die WH von 4,16m anstatt der maximalen 3,90m zu realisieren, von Frau Tanja Jahn, Herr Tankred Böhme, Gleißhammerstr. 129a, 90480 Nürnberg auf Fl.Nr. 324/21, 324/22 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 1
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Tanja Jahn, Herr Tankred Böhme, Gleißhammerstr. 129a, 90480 Nürnberg Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 324/21, 324/22 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die WH von 4,16m anstatt der maximalen 3,90m zu realisieren, von Frau Tanja Jahn, Herr Tankred Böhme, Gleißhammerstr. 129a, 90480 Nürnberg auf Fl.Nr. 324/21, 324/22 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Bauantrag - Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle auf Fl. Nr. 727 Gmk. Wernfels
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Fiegl Gerhard, Lange Gasse 3, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl.Nr. 727 Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle
Antragsnummer: 19/22
Auf dem Flurstück 727 der Gemarkung Wernfels wurde von Herrn Gerhard Fiegl ein
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft. Gemäß Flächennutzungsplan liegt die Fl. Nr. 727 im Dorfgebiet.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Es soll eine landwirtschaftliche Halle zum Unterstellen von Geräten in Holzbauweise von ca. 170 m² errichtet werden. Die Dachhaut wird in Trapezblech ausgeführt.
Das geplante Gebäude passt sich in die umliegende, dörflich geprägte Umgebung ein.
Es werden keine weiteren Stellplätze notwendig.
Die Frage der Erschließung wurde vorab mit dem geplanten Bau Erschließung Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg mit dem Büro Klos besprochen. Eine Erschließung der geplanten Halle in Bezug auf Kanal und Energie scheidet aus.
Ein Entwässerungsplan muss nach dieser Feststellung noch nachgereicht werden.
Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde vollständig erteilt.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Fiegl Gerhard, Lange Gasse 3, 91174 Spalt zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Flurstück 727 der Gemarkung Wernfels, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt. Der Entwässerungsplan muss noch nachgereicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsfrage Strom/Abwasser mit Herrn Fiegl zu besprechen.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Fiegl Gerhard, Lange Gasse 3, 91174 Spalt zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Flurstück 727 der Gemarkung Wernfels, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt. Der Entwässerungsplan muss noch nachgereicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsfrage Strom/Abwasser mit Herrn Fiegl zu besprechen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einzelcarports auf Fl.Nr. 587 oder 587/4 Gmk. Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Karin Baumeister, Bahnhofstr. 13, 91180 Heideck
Baugrund: Fl.Nr. 587 oder 587/4, Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Einzelcarports in Ständerbauweise
Antragsnummer: 20/22
Auf dem Flurstück 587 (Variante 1) oder 587/4 (Variante 2) der Gemarkung Spalt wurde von Frau Karin Baumeister ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelcarports gestellt.
Geprüft wird, da das geplante Carport zwar in unmittelbarer Nähe zur Dr. Merkenschlager-Str. 6 steht, nach § 35 BauGB. Beide Varianten liegen sowohl im Außenbereich, wie auch im Landschaftsschutzgebiet.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Das Carport wird benötigt, da auf dem eigenen Grundstück kein Platz mehr für ein Carport besteht. Das Bauvorhaben dient keinem landwirtschaftlichen Zweck. Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor.
Die Erschließung wäre durch die Nähe zur Straße gesichert, Kanal- oder andere Leitungen werden nicht benötigt.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor. Der Bauherr würde das Einzelcarport, was nicht massiv wirkt, an den Seiten mit Kletterpflanzen eingrünen, um es in die Landschaft zu integrieren. Es fanden bereits im Vorfeld Gespräche seitens der Bauherren mit der Unteren Naturschutzbehörde Landkreis Roth statt. Die Behörde sieht die Möglichkeiten des Carports auf dem eigenen, sehr eng gefassten Grundstück wie der Bauherr für nicht möglich. Eine Bebauung, trotz dem Landschaftsschutzgebiet, mit Auflagen ist seitens der Unteren Naturschutzbehörde ein gangbarer, möglicher Weg.
Die Fragestellung für das geplante Carport bezieht sich auf zwei denkbare Varianten. Naturschutzfachliche Fragen müssten im Nachgang noch weiter mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Roth geklärt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einzelcarports auf Fl. Nr. 587 Gmk. Spalt (Variante 1) von Karin Baumeister zu erteilen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einzelcarports auf Fl. Nr. 587/4 Gmk. Spalt (Variante 2) von Karin Baumeister zu erteilen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einzelcarports auf Fl. Nr. 587 Gmk. Spalt (Variante 1) von Karin Baumeister zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid - Neubau Lagerhalle auf Fl. Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
zum Seitenanfang
7. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von 2 EFH und 2 Doppelhaushälften mit Carports und Garage auf Fl. Nr. 1150 Gmk. Spalt
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: YourHaus GmbH, Industriestr. 6, 91174 Spalt
Baugrund: 1150, Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern zwei Doppelhaushälften mit Carport und Garagen
Antragsnummer: 69/21
Die YourHaus GmbH reichte zur erneuten Beschlussvorlage die Bauvoranfrage, welche bereits in der Sitzung am 07.12.2021 behandelt wurde.
Der Beschluss lautete, dass der Stadtrat der Stadt Spalt grundsätzlich keine Einwände gegen diese dem heutigen Stand angepassten, baulichen Voraussetzung einbringt. Jedoch muss eine, Bebauungsplanänderung sowie ein Städtebaulicher Vertrag im Vorfeld geschaffen werden, um die wie im Antrag auf Vorbescheid dargestellten Bauvorhaben der zwei Einfamilienhäuser sowie zwei Doppelhaushälften realisieren zu können. Dieser gültige Stadtratsbeschluss zu der Änderung des Bebauungsplanes Am Pleinfelder Weg Nr. 2, welcher gefasst wurde, müsste aufgehoben werden, um den erneuten Antrag statt geben zu können.
Im Nachgang fanden Gespräche zwischen dem Investor und dem Landratsamt Roth statt. Nach Aussage des Investors fanden Beratungstermine mit dem Landratsamt Roth statt. Hierbei wären laut Landratsamt Abweichungen (Befreiungen) der Baulinien und Baugrenzen, der im B-Plan dargestellten Erschließung sowie das Maß der baulichen Nutzung im Hinblick auf Traufhöhe, Dachneigung und Geschossigkeit denkbar.
Die Bauplanmappe wurde seitens des Bauherrn überarbeitet und liegt zum erneuten Beschluss vor. Trotz der Änderungen bestehen immer noch massive Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Pleinfelder Weg 2“. Weiterhin ist nicht ersichtlich, wer für die Änderungen der Erschließung zuständig ist. Analog wurden in der Vergangenheit bei anderen Voraussetzungen und geänderter Bauplanung Bebauungspläne mit Öffentlichkeitsbeteiligung geändert.
Der Fragenkatalog des Baubewerbers kann nur beantwortet werden, wenn eine grundsätzliche Entscheidung über den weiteren Weg feststeht. Weiterhin wurden die Fragen bereits in der Stadtratssitzung am 06.12.2021 beantwortet, dass eine grundsätzliche Zustimmung für die Bauausführung besteht, dieser aber im Vorfeld eine Änderung des Bebauungsplanes „Am Pleinfelder Weg Nr. 2“ sowie ein städtebaulicher Vertrag voran gehen muss, welche der Baubewerber zu tragen hat.
Seitens des Stadtrates ist nochmals eine klare Richtung über die Fortführung des Antrages auf Vorbescheid nötig.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt bestätigt seinen Beschluss vom 07.12.2021.
Es soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor, der Fa. Yourhaus GmbH, 91174 Spalt geschlossen werden, die Änderung des Bebauungsplanes Am Pleinfelder Weg Nr. 2 angesteuert werden
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Antrag auf Vorbescheid der Fa. YourHaus GmbH auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes baurechtlich in der nächsten Stadtratssitzung zu behandeln. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan nicht zu ändern und die Bauvoranfrage auf Grund des Bebauungsplanes in der nächsten Sitzung zu behandeln.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt bestätigt seinen Beschluss vom 07.12.2021.
Es soll grundsätzlich ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor, der Fa. YourHaus GmbH, 91174 Spalt geschlossen werden, die Änderung des Bebauungsplanes Am Pleinfelder Weg Nr. 2 angesteuert werden. Sollte das Abstimmungsgespräch mit dem Landratsamt, Stadt Spalt und Investor ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplanes trotz Abweichungen der Baulinien und Baugrenzen nicht erforderlich ist, stimmt der Stadtrat der Bauvoranfrage vorab zu. Voraussetzung bleibt jedoch ein städtebaulicher Vertrag, der Folgekosten für die Stadt und die weiteren Anlieger ausschließt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Vorbescheid - Neubau von vier Ferienwohnungen und einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 41/22 Gmk. Enderndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Bauherr: Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen
Baugrundstück: Fl. Nr. 41/22 Gmk. Enderndorf, Seeweg 4
Bauvorhaben: Neubau von 4 Ferienwhg. Und einer Betriebsleiterwhg. Mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen
Antragsnummer: 22/22
Auf dem Flurstück 41/22 der Gemarkung Endernforf wurde von Herrn Stefan Plewnia ein Antra auf Vorbescheid zum Neubau von 4 Ferienwhg. Und einer Betriebsleiterwhg. Mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Enderndorf Strand Ost und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Es sollen zwei separate Gebäude errichtet werden, in denen im vorderen Gebäude die Betriebsleiterwohnung erstellt werden soll.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben liegt im Sondergebiet für Beherbergungsbetriebe. Weiterhin sind die Grundzüge des Bebauungsplanes mit dem Antrag auf 6 Befreiungen betroffen. Seitens des Bauamtes sollte über eine Änderung der Bauvoranfrage oder Änderung des Bebauungsplanes Enderndorf Strand Ost nachgedacht werden, da die Vielzahl der Abweichungen zu der Planung nicht mehr den Grundzügen des Bebauungsplanes entsprechen.
Es müssen Befreiungen hinsichtlich
Dachform:
Gemäß textlichen Festsetzungen sind nur Satteldächer mit einer Neigung von 45-50° zulässig.
Beide Gebäude sollen mit Walmdächern ausgeführt werden
Dachneigung:
Gemäß textlichen Festsetzungen sind Satteldächer mit einer Neigung von 45-50° zulässig
Beide Gebäudesollen eine Dachneigung von 22° bekommen
Geschossigkeit:
Gemäß textlichen Festsetzungen sind 1 Voll und 1 Dachgeschoss zulässig
Geplant sind 2 Vollgeschosse
Fensterformate:
Gemäß textlichen Festsetzungen sind bis auf Dachgauben nur stehende Fensterformate zulässig
Es sollen auch liegende Formate ausgeführt werden dürfen
Lage Garage:
Garagen sind nur im Planblatt gekennzeichneten Flächen zulässig. (Baugrenze)
Die Garage soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Baugrenzen:
Siehe Planblatt
Die Gebäude sollen außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Stellplätze werden nachgewiesen
Der Antragsteller sieht gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBo von der Nachbarschaftsbeteiligung ab.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Benehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, zur Realisierung des Bauvorhabens in der derzeitigen Planung wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 2:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich Änderung der Dachform von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 3:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Änderung Dachneigung beider Hauptgebäude von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 4:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Anzahl Geschosse beider Hauptgebäude von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 5:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Änderung Lage der Garage von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 6:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich Überschreitung der Baugrenzen von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 1
Das Benehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, zur Realisierung des Bauvorhabens in der derzeitigen Planung wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21
Beschluss 2
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich Änderung der Dachform von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21
Beschluss 3
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Änderung Dachneigung beider Hauptgebäude von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21
Beschluss 4
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Anzahl Geschosse beider Hauptgebäude von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21
Beschluss 5
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Änderung Lage der Garage von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21
Beschluss 6
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich Überschreitung der Baugrenzen von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
--- 6
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21
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9. Antrag auf Vorbescheid - Neubau Lagerhalle auf Fl. Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Bauherr: Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt
Baugrund: Außenbereich, Fl.Nr. 1113/2, Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle
Antragsnummer: 74/21
Auf dem Flurstück 1113/2 der Gemarkung Wernfels wurde von Herrn Bernd Weger bereits mit Behandlung Stadtratssitzung am 07.12.2022 ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle gestellt.
Der Antrag auf Vorbescheid wurde seitens des Stadtrates zurückgewiesen, fehlende Unterlagen wie die Betriebsbeschreibung wurden mittlerweile nachgereicht.
Im Termin am 29.04.2022 fand ein Vor-Ort-Termin Bauherr Weger, dem 1. Bürgermeister der Stadt Spalt sowie Abteilungsleiter Pfaffenritter und Kreisbaumeister Möllenkamp statt. Es fand auch ein Gespräch mit Betriebserklärung von Bernd Weger statt.
Das Landratsamt Roth kann sich vorstellen, dass eine Betriebshalle an dem Standort errichtet wird. Der geplante Neubau grenzt an das bestehende Nebengebäude der Sanitär-/Installationsfirma an. Bei dem Vor-Ort-Termin wurde vereinbart, dass die Stadt das Einvernehmen erteilen kann, Gestalterische Konkretisierung erfolgt mit dem Landratsamt und dem Bauherren Weger direkt.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll eine Lagerhalle mit Vordach in Stahlkonstruktion mit Trapezdach mit einer Grundfläche von ca. 800m² errichtet werden. Das Flurstück erstreckt sich über 5.370m².
Das Flurstück weist eine schwierige topographische Lage auf. Das Bauvorhaben soll sich der Höhenlage des bereits bestehenden Nebengebäudes anpassen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Es werden keine Stellplätze errichtet.
Einer Betriebsbeschreibung liegt bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt, zum Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Die gestalterische Konkretisierung soll direkt zwischen dem Landratsamt Roth und dem Bauherr erfolgen.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt, zum Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Die gestalterische Konkretisierung soll direkt zwischen dem Landratsamt Roth und dem Bauherr erfolgen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Vorbescheid - Wiederherstellung des Bestandsgebäudes Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Errichtung eines Carports Fl. Nr. 891 Gmk. Mosbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Bauherr: Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen
Baugrund: Fl.Nr. 891 Gmk. Mosbach
Bauvorhaben: Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper
Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Erichtung Carport
Antragsnummer: 18/22
Auf dem Flurstück 891 der Gemarkung Mosbach Herrn und Frau Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen ein Antrag auf Vorbescheid zur Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper, Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im Dorfgebiet.
Bei dem bestehenden Hauptgebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. An das Bestandsgebäude soll Anbau erfolgen. Die Dachfenster sollen gemäß Zeichnungen vergrößert werden. Als Dacheindeckung sind Solarziegel oder Biberschwanzdeckung mit möglichst regenerativen Dämmstoffen geplant.
Weiterhin soll auf dem Flurstück ein Carport mit 3 Stellplätzen in Holz, Stahl-Konstruktion mit Solareindeckung errichtet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarschaft ein. Denkmalschutzrechtliche Belange des Einzeldenkmales müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde geklärt werden.
Stellplätze werden in ausreichender Zahl geschaffen.
Auf Nachbarschaftsbeteiligung des Antrages auf Vorentscheid wurde gem. Art. 71 Stat 4 Halbsatz 2 BayBo verzichtet.
Die Erschließung ist zu dem bisherigen Bestandsgebäude, Grundstück ist gesichert.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper, Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Errichtung eines Carports von Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen auf Fl. Nr. 891 Gmk. Mosbach zu erteilen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper, Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Errichtung eines Carports von Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen auf Fl. Nr. 891 Gmk. Mosbach zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Bauvoranfrage - Neubau Einfamilienhaus auf Fl. Nr. 69 Gmk. Großweingarten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauherr: Michael Hausmann
Baugrund: Fl.Nr. 69 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Antragsnummer: 23/22
Auf dem Flurstück 69 der Gemarkung Großweingarten wurde von Michael Hausmann ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im Dorfgebiet. Weiterhin befindet sich das geplante Gebäude im Ensemblebereich Großweingarten.
Für den Hausbau müssen keine Häuser, nur einzelne Schuppen entfernt werden.
Das Bauvorhaben würde sich harmonisch in die Nachbarschaft eingliedern.
Stellplätze wären in ausreichender Zahl auf eigenem Grund machbar.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung liegt bis auf eine Unterschrift, welche urlaubsbedingt nachgeholt werden soll, vor
Der Fragenkatalog wurde der Antragsmappe zugeführt, viele Fragen obliegen aber der unteren Denkmalbehörde des Landkreises. Die Erschließung kann über die Dorfstraße führen, die dann tatsächliche Situation sollte aber bei Abgabe des Bauantrages erörtert werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 69 Gmk. Großweingarten
von Michael Hausmann, Dorfstr. 40, 91174 Spalt zu erteilen.
Zur Klärung der gefragten Sachverhalte soll ein gemeinsamer Termin mit dem Bauherren, der Stadt Spalt sowie der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Roth stattfinden.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 69 Gmk. Großweingarten
von Michael Hausmann, Dorfstr. 40, 91174 Spalt zu erteilen.
Zur Klärung der gefragten Sachverhalte soll ein gemeinsamer Termin mit dem Bauherrn, der Stadt Spalt sowie der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Roth stattfinden.
An das Landratsamt sollte ein Hinweis erfolgen, die Ausrichtung des Hauses zu berücksichtigen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Flurneuordnung und Dorferneuerung Wernfels, Änderung der Gemeindegrenzen gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
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ö
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12 |
Sachverhalt
Die Teilnehmergemeinschaft Wernfels hat mit Schreiben vom 10.05.2022 die Empfehlung der Vorstandschaft TG Wernfels auf Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Spalt und dem Markt Absberg angeregt.
Nachdem die TG Wernfels diesen Vorschlag eingebracht hat, die Entscheidung jedoch über diese Anpassung der Änderung der Gemeindegrenzen dem Stadtrat Spalt obliegt, ist eine Beschlussfassung zur Anpassung der Änderung der vorgesehenen Gemeindegrenzen durch den Stadtrat erforderlich.
Es wurde bei der TG Wernfels, Herrn Hütter nochmal angefragt welche Gründe und Überlegungen diesen Änderungen der Gemeindegrenzen zugrunde liegen.
Eine abschließende Stellungnahme liegt bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vor.
Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass dem Antrag der TG Wernfels auf Änderung der Gemeindegrenzen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz mit einer Flächenmehrung zu Gunsten der Stadt Spalt von 0,1773 ha und der Grundlage der beiliegenden Pläne zugestimmt wird.
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13. Projekt Hopfenturm in Enderndorf - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
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ö
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13 |
Sachverhalt
Zum Projekt Hopfenturm fand am Mittwoch, 04.05.2022 eine zweite Bürgerversammlung statt. Es wurde der Sachstand und die Änderungen des Betriebes und Verkehrs-/ Parkkonzeptes vorgestellt.
Es waren 70 Enderndorfer Bürger anwesend. Durch Herrn Emig, Abenteuerwald Enderndorf und Herrn Tom Zeller InMotion-Park wurde der aktuelle Sachstand des Projektes vorgestellt. Danach haben die Sprecher der Interessengemeinschaft Bernd Enser und Ralf Schwab, sowie der 2.Bürgermeister Dieter Selz die Position der Interessengemeinschaft erläutert. Zusätzliche Argumente gegenüber dem Papier der Interessengemeinschaft vom 29.07.2021 erfolgten nicht. Das Positionspapier der Interessengemeinschaft wurde dem Stadtrat weitergegeben.
Da zahlreiche Stadträte ebenfalls anwesend waren, wird nun nochmals die Vorgehensweise im nichtöffentlichen Teil besprochen werden. Es wird auch auf die Sitzungsvorlage vom 19.04.2022 verwiesen.
Inzwischen gab es ebenfalls eine 2. Exkursion der Initiative Brombachsee ins Oberpfälzer Seenland. Der Presseartikel aus Absberg wird beigelegt. Darüber hinaus hat sich der Tourismusverband Sonnenseite Brombachsee ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. In der Sitzung waren auch Enderndorfer, Stockheimer und Ottmannsberger Bürger anwesend, dies mit positiven Äußerungen.
Darüber hinaus hat der Tourismusverband Fränkisches Seenland den Geschäftsbericht 2021 vorgestellt. Die rückläufigen Besucherzahlen sowohl im Übernachtungs- als auch Tagestourismus sind in einem ausführlichen Zahlenbericht festzustellen. Der Geschäftsbericht 2021 liegt in den schriftlichen Unterlagen bei.
Die Bürgerversammlung verlief sehr sachlich. Die wesentliche Befürchtung ist eine „existenzielle Überlastung“ des Ortes und die Ungeeignetheit des Standortes.
Aufgrund der Argumente der Interessengemeinschaft gehe ich nochmals einzeln auf die Positionen der Interessengemeinschaft ein.
IG: Touristische Belastung und Belastungsgrenze erreicht
Antwort:
Ein Vergleich zum Jahr 2020 (Corona-Jahr) kann nicht gemacht werden. Das Corona-Jahr ist aufgrund des Lockdowns nicht vergleichbar. Das Jahr 2021 hat schon erhebliche Defizite und Reduzierungen im Tourismusbereich ergeben. Von 365 Tagen waren an drei Tagen die Parkplätze gefüllt. An keinem Tag erfolgte eine Überlastung mit Zusatzparkplätze. Im Jahr 2019 gab es 10 bis 12 Tage gefüllte Parkplätze. Die Stadt Spalt hat zur Koordinierung eine Verkehrsüberwachung eingeführt. Der Zweckverband wird ab diesem Jahr einen Ordnungsdienst für Parken, Betrieb sowie Ordnung auf den Zweckverbandsflächen einsetzen. Das Projekt Hopfenturm wird den Bedarf ihrer Parkplätze komplett selbst erfüllen. Erfahrungen vom Steinberger See sind vorhanden. Die Belastungen durch die Besucher werden für den Ort auch in Bezug Lärm und Müll durch den Ordnungsdienst geregelt.
IG: Standortwahl ungeeignet
Antwort:
Die Standortwahl ist bewusst an diesem Standort aufgrund der Lage, Seesicht der guten Erschließung durch die Kreisstraße, keine Durchfahrt durch Enderndorf oder ortsnahe Bereiche, sowie die ideale Anfahrbarkeit gewählt.
Darüber hinaus besteht mit dem Wohnmobilstellplatz eine touristische Einrichtung, die mit dem Projekt Hopfenturm gekoppelt werden kann. Gerade dieser Standort liegt 400 Meter von Enderndorf entfernt und wird keine unmittelbare Belastung für die Bevölkerung haben. Es gibt ausreichend Abstand zur Wohnbebauung.
Die Stadt Spalt hat darauf geachtet, dass Tourismusentwicklungen gut anfahrbar sind, deshalb sind Bereiche wie Heiligenblut ausgeschlossen.
IG: Größe des Bauvorhabens
Antwort:
Mit dem Bauvorhaben erfolgt ein zukunftsfähiges touristisches Projekt. Dies nimmt keinen anderen Anbieter, Umsatz und Potential weg. Es ist eine zukunftsfähige Landschaftsarchitektur, die hochwertig ist. Sie wird aus Naturmaterialen, vorwiegend Holz, hergestellt. Die Höhe des Turmes wird zwischen 40 – 45 Meter betragen. Der Sonderbau in Holz ist nicht mit anderen Gebäuden vergleichbar.
IG: Landschaftsbild
Antwort:
Gerade der Standort mit dieser Landschaftsarchitektur ist ein Aushängeschild für Spalt und den gesamten Bereich. Es handelt sich um ein qualitätvolles modernes Tourismusangebot. Als Hopfenturm wird die Kultur der Hopfengärten aufgenommen.
IG: öffentlicher Grund
Antwort:
Das Projekt erfolgt auf öffentlichen Grund. Mit dem Abenteuerwald Enderndorf und der zukünftigen Entwicklung entwickelt sich auch ein einheimischer Betrieb. Der Betrieb hat derzeit 5 Vollzeitbeschäftigte und 45 Teilzeitbeschäftigte. Es werden vor allem auch viele jungen Leute in unserem Bereich ein Beschäftigungsverhältnis erhalten können. Der öffentliche Grund eignet sich für die Realisierung. Dadurch ergeben sich Einnahmemöglichkeiten der Stadt.
IG: Infrastruktur für das Projekt ist nicht vorhanden
Antwort:
Sämtliche Infrastrukturmaßnahmen werden vom Betreiber ausgeführt und realisiert. Sowohl die Zufahrt zum Gelände als auch die Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgen.
Die Toilettenanlagen für den Barfußpfad werden vertraglich mit der Stadt Spalt zur Nutzung geregelt. Dies erfolgt auf vollständige Kosten der Betreiber. Dadurch entsteht auch für den Wohnmobilstellplatz eine Ver- und Entsorgungsmöglichkeit. Darüber hinaus werden auf dem Gelände Angebote für Kinder und Familien erfolgen, Kinderspielplatz als auch Angebote im Umweltbereich.
IG: Belastung durch die Zip-Line mit Lärm
Antwort:
Die Zip-Line wird nicht realisiert. Dies wird auch im Grundsatzbeschluss festgelegt. . Es erfolgt keine Lärmentwicklung durch die Flugeinrichtung. Auch der Gesamtturm ist von der Lärmimmission, aufgrund der Erfahrungen am Steinberger See, kein Problem.
IG Verkehr /Parken /Mobilitätskonzept nicht vorhanden
Antwort:
- Der Projektbetreiber errichtet ausreichend Parkplätze – 230 – 250 (direkt am Projekt).
Es erfolgt eine direkte Zufahrt zum Projekt.
Die Busanfahrt erfolgt mit Ein- und Ausstiegstelle und ausreichend Möglichkeiten Busparkplätze auf dem Auffangparkplatz zu nutzen.
Die Kreisstraße wird auf 50 km/h reduziert.
Es wird die Verkehrsüberwachung von Mai bis September, Donnerstag bis Sonntag erweitert.
Die Erweiterung der Verkehrsüberwachung wird auch Straßenbereiche der Zufahrten in Enderndorf Flurbereinigungswege, Schwarzfeldweg betreffen.
Die Beschilderung für das Projekt wird ausführlich dargestellt.
Die Leitsysteme werden nicht in den Ort führen.
Überlegungen, die Innerortsstraße auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h / 20 km/h festzulegen, wäre möglich.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zufahrt Ortsschild Enderndorf über den Zwei-Seenplatz bis Einmündung Amende, könne ebenfalls auf 20 / 10 km/h reduziert werden.
Verkehrsinseln in der gesamten Innerortsstraße, wären möglich.
ÖPNV-Ausweitung, Gespräch mit dem VGN für eine zielorientierte Vermarktung der Freizeitbusse erfolgte bereits.
Die Einführung der Altmühlsee Linie erfolgte vor 2 Jahren.
Der Betreiber wird einen Shuttlebus von Spalt nach Enderndorf und zurück einführen.
Das Kombiticket HopfenBierGut/Hopfenturm soll im Juni /Juli und August am Samstag und Sonntag zusätzlich angeboten werden. (12 Wochen).
Die aktuellen Messungen durch das Messgerät, Stadt Spalt hat gezeigt, dass die Auswertungen für Enderndorf keine Belastung für das Dorf darstellen. (2021)
IG: Nutzen für Einheimische /Allgemeinheit ist nicht vorhanden
Antwort:
Der Nutzen für die Stadt Spalt und Einheimische ist deshalb vorhanden, weil diese Einrichtung ein Querschnittsprojekt Tourismus ist und Steuern und Abgabeeinnahmen von mind. EUR 150.000,00 nach dem 2. Jahr einbringt. Die Stadt Spalt hat aufgrund Nachfrage folgende Erkenntnisse:
Indirekte Steuern und Einnahmen sind in der Berechnung nicht enthalten. Nach dem DWF sind diese darüber hinaus zu berücksichtigen.
Es erfolgt kein Gastronomiebetrieb, so dass die Familien und Senioren Verpflegung und Gastronomie um Spalt nutzen können.
Diese Einrichtung hat einen hohen Umsatzeffekt für alle Anbieter /Regional im Spalter regionalen Bereich.
Ein weiterer Nutzen sind neue verbesserte ÖPNV-Anbindungen zum Projekt und nach Enderndorf.
Die Projektbetreiber bieten auch eine Bürgerbeteiligung an. Weitere Arbeitsplätze, auch Teilarbeitsplätze für jüngere Menschen erfolgen.
Aufgrund des Kombitickets und der Nutzung, vor allem in der Gastronomie; auch in Spalt wird die Struktur des Angebotes von Läden/Einkaufspotential genutzt.
IG: Akzeptanz des Bürgerwillens berücksichtigen
Antwort:
Es haben ca. 100 Personen Unterschriften für das Positionspapier der Interessengemeinschaft geleistet. In Enderndorf, Ottmannsberg und Stockheim gibt es derzeit 289 Erwachsene Personen. Es wurde ausgeführt, dass das Projekt keine Überlastung der Einwohner in Enderndorf haben soll, jedoch auch die Gesamtbevölkerung in Spalt mit den Vorteilen zu berücksichtigen ist.
Die Betrachtung hat sowohl den Bereich Enderndorf als auch die Gesamtstadt mit 5100 Einwohnern zu berücksichtigen. Eine Entwicklung des Wirtschaftsfaktors Tourismus mit einer Qualitätsfreizeiteinrichtung für alle Einwohner und Urlauber. (1,1 Mio. Übernachtungen im Seenland).
IG: Kein nachhaltiger Tourismus
Antwort:
Gerade dieses Projekt ist ein nachhaltiges Projekt. Aufgrund der Bauweise, der Eingrünung und der Umweltmaßnahmen wird dieses Projekt sogar ein Vorzeigeprojekt werden. Eingrünung, Landschaftsarchitektur und Bauart zeigen, dass das Projekt nachhaltig umgesetzt wird.
IG: Belastung für umliegende Grundstücke
Antwort:
Durch den Wegfall der Zip-Line erfolgt keine Belastung der umliegenden Grundstücke. Die Eingrünung und Abgrenzung erfolgen zu den umliegenden Grundstücken. Schranken der Flurbereinigungswege verbessern sogar den Gesamtbereich. Durch die Toilettennutzung mit dem Barfußweg erfolgen auch keine umliegenden sonstige „Hinterlassenschaften“.
Aufgrund der bisherigen Gespräche und der Zusammenarbeit mit dem Betreiber Tom Zeller, InMotion-Park ist festzustellen, dass die Gesellschaft sehr vertrauensvoll und ehrlich Zahlen und Projektziele weitergibt. Dies ist auch eine gute Grundlage für eine Entscheidung. Durch das Projekt Steinberger See ist eine absolut vergleichbare Einrichtung schon vorhanden. Dies erleichtert die Beurteilung des Projektes Hopfenturm in Enderndorf.
Mit dem anwesenden Stadtrat wurde vereinbart, den Top nochmals in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.05.2022 zu besprechen. Tom Zeller von InMotion-Park weist jedoch darauf hin, dass eine zügige Grundsatzentscheidung erfolgen sollte.
Der Stadtrat nimmt von der Bürgerversammlung am 04.05.2022 Kenntnis und wurde vom aktuellen Sachstand informiert.
Mit der Interessengemeinschaft Enderndorf wurde im Juni 2021 die erste Bürgerversammlung durchgeführt. Das Projekt wurde vorgestellt und Für und Wider ausgetauscht.
Im Juli 2021 erfolgte aufgrund Einladung der Interessengemeinschaft ein Stadtratstermin in Enderndorf. Die Stadt hat mit dem Betreiber ein Besichtigungsangebot der Holzkugel Steinberger See im Oktober gemacht. Die Interessengemeinschaft hatte kein Interesse, das vergleichbare Projekt zu besichtigen. Einzelne Stadträte sind haben das Projekt jedoch besichtigt und können dieses beurteilen.
Im März 2022 erfolgte mit der Interessengemeinschaft Brombachsee eine touristische Exkursion an die Holzkugel. Anbieter und Interessierte aus Enderndorf, Ottmannsberg und Stockheim nahmen teil.
Das Projekt wurde in einer zweiten Bürgerversammlung mit den Änderungen und Konkretisierungen mit der Interessengemeinschaft und mit den Bürgern diskutiert.
Die Positionen in der Interessengemeinschaft wurden dann im Stadtrat am 10.05.2022 nochmals durchgesprochen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt das Projekt Hopfenturm Enderndorf auf Grundlage der Präsentation von Herrn Emig, Abenteuerwald Enderndorf, und Herrn Tom Zeller, InMotion GmbH, vom April 2022. Die Interessengemeinschaft wurde in zwei Bürgerversammlungen, Exkursionen sowie direkten Gesprächen über das Projekt informiert.
Die Argumente der Interessengemeinschaft und die Positionen wurden sachlich beurteilt.
Der Stadtrat beschließt bei einem positiven Grundsatzbeschluss ein Verkehrs- und Parkraumkonzept für den Ortsteil Enderndorf mit den bestehenden Zweckverbandsparkplätzen.
Aufgrund der Vorteile des Projektes Hopfenturm für den Gesamtbereich der Stadt Spalt und die Touristische Entwicklung stimmt der Stadtrat dem Projekt zu. Als Anlage des Beschlusses erfolgt der Planungsstand vom 19.04.2022 ohne Zipline. Der Bedarf an Parkplätzen für das Projekt wird direkt am Projekt Hopfenturm abgedeckt.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt das Projekt Hopfenturm Enderndorf auf Grundlage der Präsentation von Herrn Emig, Abenteuerwald Enderndorf, und Herrn Tom Zeller, InMotion GmbH, vom April 2022. Die Interessengemeinschaft wurde in zwei Bürgerversammlungen, Exkursionen sowie direkten Gesprächen über das Projekt informiert. Die Interessengemeinschaft hat ihre Argumente dem Stadtrat direkt weitergegeben.
Die Argumente der Interessengemeinschaft und die Positionen wurden sachlich beurteilt.
Der Stadtrat beschließt bei einem positiven Grundsatzbeschluss ein Verkehrs- und Parkraumkonzept für den Ortsteil Enderndorf mit den bestehenden Zweckverbandsparkplätzen.
Aufgrund der Vorteile des Projektes Hopfenturm für den Gesamtbereich der Stadt Spalt und die Touristische Entwicklung stimmt der Stadtrat dem Projekt zu. Als Anlage des Beschlusses erfolgt der Planungsstand vom 19.04.2022 ohne Zipline und ohne größere Gastronomie. Der Bedarf an Parkplätzen für das Projekt wird direkt am Projekt Hopfenturm abgedeckt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8
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14. Angebot Verkehrs- und Parkraumkonzept Enderndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
|
14 |
Sachverhalt
Bei einem positiven Grundsatzbeschluss des Projektes Hopfenturm in Enderndorf wird vorgeschlagen, für den Ortsteil Enderndorf am See ein Verkehrs- und Parkraumkonzept neu zu überarbeiten. Das Parkraum- und Verkehrskonzept trifft sowohl den Ortsteil als auch die Auffangparkplätze des Zweckverbands Brombachsee sowie die Verkehrsflüsse vom Hopfenturm.
Ziel ist die Vermeidung von Durchgangs- und Parksuchverkehr im Ortskern von Enderndorf.
Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Zweckverbands Brombachsee, Herrn Hofer, kann sich der Zweckverband Brombachsee vorstellen, sich am Verkehrs- und Parkraumkonzept zu beteiligen. Bei Realisierung des Projektes Hopfenturm werden dann vertragliche Lösungen mit den Betreibern vereinbart.
Es wurde besprochen, dass zuerst die Stadt Spalt einen positiven Beschluss mit einer Antragstellung an den Zweckverband Brombachsee durchführt.
Beschlussvorschlag
Aufgrund des Angebotes vom 13.05.2022 des Verkehrsbüros Lademacher, Bochum, soll bei Realisierung des Hopfenturmes ein Verkehrs- und Parkraumkonzept für den Ortsteil Enderndorf erfolgen. Die Honorarkosten brutto betragen EUR 7.098,35. Der Zweckverband wird sich am Verkehrs- und Parkraumkonzept beteiligen bzw. es bei Realisierung des Hopfenturms vertraglich zwischen Stadt, Zweckverband und Betreibern verrechnen.
Ziel ist die Vermeidung von Durchgangs- und Parksuchverkehr im Ortsteil Enderdorf, die Bündelung des touristischen Verkehrs sowie das Parkraumkonzept, das alle Parkplätze betrifft. Ortsinnenbereich, Zweckverbandsparkplätze sowie Parkplatz Hopfenturm.
Beschluss
Aufgrund des Angebotes vom 13.05.2022 des Verkehrsbüros Lademacher, Bochum, soll bei Realisierung des Hopfenturmes ein Verkehrs- und Parkraumkonzept für den Ortsteil Enderndorf erfolgen. Die Honorarkosten brutto betragen EUR 7.098,35. Der Zweckverband wird sich am Verkehrs- und Parkraumkonzept beteiligen bzw. es bei Realisierung des Hopfenturms vertraglich zwischen Stadt, Zweckverband und Betreibern verrechnen.
Ziel ist die Vermeidung von Durchgangs- und Parksuchverkehr im Ortsteil Enderdorf, die Bündelung des touristischen Verkehrs sowie das Parkraumkonzept, das alle Parkplätze betrifft. Ortsinnenbereich, Zweckverbandsparkplätze sowie Parkplatz Hopfenturm.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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15. Bike-Projekt - Leaderförderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
|
15 |
Sachverhalt
Mit den Jugendbeauftragten der Stadtratsfraktionen fanden Gespräche zu einer Mountainbike-Anlage in Spalt nahe dem TSV-Gelände statt. Es erfolgten vor Ort-Termine und Gespräche mit den Nutzern. Die Gespräche erfolgten im Oktober 2021 und Januar 2022. Es wurde ein Konzept erarbeitet, wie eine Mountainbike-Anlage in Spalt-Wasserzell umgesetzt werden könnte. Standort, Kosten und Betrieb/ Unterhaltsarbeiten wurden geklärt.
Grundlage der Überlegungen ist eine Jugendbefragung durch Nina Selz, Jugendpflege der Stadt Spalt/ Schulsozialarbeit. Die Realisierung einer Mountainbike-Anlage war mit weitem Abstand die größte Anregung der Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren. Für diese Zielgruppe gibt es in Spalt kein ausreichendes Angebot. Darüber hinaus traf man sich mit Jugendlichen und Eltern, die diesen Sport durchführen.
Mit der Firma kolap, Nürnberg, gab es Ortstermine und konkrete Überlegungen zur Umsetzung. Planung, Kostenaufstellung, Aufwand wurden genau ermittelt.
In den Vorgesprächen wurden die Eigenleistungen und Unterhaltskosten, der Kostenvoranschlag und mögliche Streckenführungen sowie die Fertigung der Strecke und die Umsetzung besprochen.
Als Anlage erhält der Stadtrat den neu überarbeiteten Kostenvoranschlag zur Erstellung der Mountainbike-Anlage vom 18.05.2022. Es wurden aktuelle Kosten und Materialkosten angeglichen.
Im März 2022 hat der TSV Spalt seine Bereitschaft zur Beteiligung an der Bikerbahn im Bereich Sportgelände/ Hopfenstraße beschlossen. Der TSV Spalt kann sich vorstellen, hier im Rahmen einer neu zu gründenden Abteilung aktiv beizutragen.
Die Anlage erfolgt auf einem Stadtgrundstück und ist zum Teil als Freizeit- und Sportanlage ausgewiesen (Erweiterungsflächen TSV Spalt). Die Punkte des TSV Spalt können aufgrund der Abstimmungsgespräche eingehalten werden.
Die Anlage hat eine Kostenaufstellung von EUR 67.362,93. Enthalten sind Planungskosten für Streckenkonzeption EUR 5.760,00 und Planung vor-Ort-Termine von EUR 1.785,00. Darüber hinaus werden als Sicherheitspolster nochmals EUR 4.000,00 für Ausgleichspflanzungen, die noch nicht feststehen, angesetzt. Dies bedeutet, dass die Gesamtmaßnahme ein Kostenvolumen von EUR 72.000,00 beinhaltet. Das geprüfte Erdmaterial steht aufgrund des Aushubs Kindergarten noch zur Verfügung.
Zur Kostendeckung wurde Kontakt mit der LAG Leader Stelle aufgenommen. Die nächste Sitzung ist der Freitag, 03.06.2022. In der aktuellen Förderperiode können noch Projekte über den sogenannten „Bayerntopf“ beantragt werden. Hierfür ist eine zeitnahe Antragstellung wichtig. In der Vorstandssitzung können die nötigen Vorstandsbeschlüsse für antragsreife Projekte gefasst werden. Der Beschluss des Stadtrates ist die Voraussetzung.
Im Gespräch zwischen Frau Mennchen, Landratsamt Roth, Herrn Eisenhut, LAG-Stelle Uffenheim und Bürgermeister Weingart sowie Nina Selz und TSV Spalt, Dieter Kamm, wurde eine grundsätzliche Förderung vorbereitet. Herr Eisenhut hat zugesagt, dass der alte Kooperationsvertrag (siehe Anlage) aus dem Jahr 2016, den Spalt mit Uffenheim und Herrieden geschlossen hat, noch Gültigkeit hat. Da dies so ist, könnte das Spalter Mountainbike-Projekt als Kooperationsprojekt laufen und würde eine Förderung von 70 % erhalten. In den förderfähigen Kosten sind auch Planungskosten und Ausgleichskosten enthalten. Dies bedeutet eine Fördersumme von EUR 50.000,00. Die Eigenmittel von EUR 22.000,00 sind über den Projektträger Stadt Spalt mit einem Kooperationsvertrag TSV 1890 Spalt durchzuführen. Zur weiteren Finanzierung des Projektes werden mindestens EUR 10.000,00 „Spenden“ gesammelt. Spenden sind von der Fördersumme nicht abzugsfähig. Dies bedeutet Resteigenmittel von EUR 12.000,00 für die Stadt Spalt. Die Stadt Spalt ist Projektträger und würde für 3 Tage im Jahr mit dem Bauhof die großen Unterhaltsmaßnahmen durchführen. Die laufende Unterhaltsmaßnahmen würden von den Nutzern, die auch in der Abteilung des TSV Spalt aktiv sind, erfolgen.
Auch die Kooperation mit der Schule wurde schon im Jahr 2016 als Schul-/ Vereinsprojekt mit beantragt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Realisierung der Mountainbike-Anlage Spalt-Wasserzell zu. Grundlage sind die Kostenaufstellungen vom 18.05.2022 und eine Leader-Förderung in Höhe von 70 % als Kooperationsprojekt.
Art und Umfang der Unterhaltsmaßnahmen werden zwischen dem Projektträger Stadt Spalt, Nutzern und dem Verein TSV Spalt in einem eigenen Vertrag geregelt.
Die Versicherung und Haftung erfolgen über die Stadt Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Realisierung der Mountainbike-Anlage Spalt-Wasserzell zu. Grundlage sind die Kostenaufstellungen vom 18.05.2022 und eine Leader-Förderung in Höhe von 70 % als Kooperationsprojekt.
Art und Umfang der Unterhaltsmaßnahmen werden zwischen dem Projektträger Stadt Spalt, Nutzern und dem Verein TSV Spalt in einem eigenen Vertrag geregelt.
Die Versicherung und Haftung erfolgen über die Stadt Spalt.
Der Projektträger Stadt Spalt beschließt die Umsetzung und Finanzierung des geplanten LEADER-Projektes „Bikepark Spalt“ mit Kosten in Höhe von EUR 73.147,93 brutto.
Zudem stellt der Projektträger Stadt Spalt sicher, dass die Nutzung bzw. der Unterhalt und Betrieb des LEADER-Projektes „Bikepark Spalt“ während der 12-jährigen Zweckbindungsfrist gewährleistet ist und anfallende Kosten vom Projektträger übernommen werden.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Abstimmung erfolgt ohne Dieter Kamm, da gleichzeitig 1.Vorsitzender des TSV Spalt
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16. Außenerschließung Maierhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
|
16 |
Sachverhalt
Die Außenerschließung Maierhof wird vom Ingenieurbüro Klos vorgestellt. Die Umsetzung erfolgt nach den Vorgesprächen nun zügig. Die Außenerschließung betrifft sowohl das Baugebiet als auch den gesamten Gebietsbereich südlich des Bocklweges. Die Erschließung erfolgt auch für die zukünftige Entwicklung im Bereich der Stadt Spalt.
Die Präsentation erfolgt liegt als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Auf Grundlage der Präsentation und der Vorgespräche mit den Fachbehörden beschließt der Stadtrat das Konzept der Außenerschließung Maierhof. Grundlage ist die Anlage/ Präsentation des Ingenieurbüros Klos. Die Ausschreibung erfolgt zügig. Die Umsetzung muss bis September 2022 erfolgen.
Beschluss
Auf Grundlage der Präsentation und der Vorgespräche mit den Fachbehörden beschließt der Stadtrat das Konzept der Außenerschließung Maierhof. Grundlage ist die Anlage/ Präsentation des Ingenieurbüros Klos. Zusätzlich ist ein Leerrohr für Breitband mit zuverlegen. Die Ausschreibung erfolgt zügig. Die Umsetzung muss bis September 2022 erfolgen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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17. Erlass einer Benutzungsordnung für das Schulhofgelände zur Nutzung außerhalb des Schulbetriebes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Nach Fertigstellung und Nutzung des Schulhofes, der außerhalb der Schulzeiten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, ist eine entsprechende Benutzungsordnung zur Regelung des Verhaltens während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände von der Verwaltung erstellt worden.
Die Benutzungsordnung sieht die grundsätzliche Nutzung der Anlage außerhalb der regulären Schulzeiten somit ab 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr und auch während der Ferienzeiten tagsüber vor. Eingeschränkt ist die Nutzung im Winterhalbjahr; hier sollte die Nutzungszeit nur bis 18:00 Uhr während der Schulzeiten sowie am Wochenende vorgesehen sein.
Eine Durchgängigkeit durch das Schulhofgelände ist aber auch für die Öffentlichkeit weiterhin durch Benutzung der Wege über das Schulgelände möglich, es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen und im Rahmen der Benutzungsordnung festgehalten, dass diese Benutzung der Wege auf eigene Gefahr besteht und eine Räum- und Streupflicht in der Zeit nicht erfolgt.
Die Schulleitung wurde von der Benutzungsordnung, die den Aufenthalt außerhalb der Schulzeiten regelt, in Kenntnis gesetzt.
Dem Stadtrat wird empfohlen, diese Benutzungsordnung zur klaren Regelung des Aufenthalts mit Geboten und Verboten, zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die inhaltlichen Regelungen der Benutzungsordnung für die Schulhofanlage der Spalatin-Schule durch die Stadt Spalt zur Regelung der Nutzung für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeiten zum 01. Juni 2022 in Kraft gesetzt wird.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die inhaltlichen Regelungen der Benutzungsordnung für die Schulhofanlage der Spalatin-Schule durch die Stadt Spalt zur Regelung der Nutzung für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeiten zum 01. Juni 2022 in Kraft gesetzt wird.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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18. Finanzcontrolling; hier: Entwicklung des Projektkostencontrolling mit den investiven Einzelmaßnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
|
18 |
Sachverhalt
In der beiliegenden Aufstellung sind die aktuellen Investitionsmaßnahmen, die derzeit von der Stadt Spalt abgewickelt bzw. auch gegenwärtig in der Umsetzung und Abrechnung sind, sowie die weiteren Planungen für Maßnahmen aufgelistet.
Die Gesamtinvestitionsmaßnahmen nehmen zwischenzeitlich einen sehr beträchtlichen Umfang ein und sind auch teilweise Coronabedingt aber auch aufgrund von Verschiebungen durch Auftragsannahmen unter Beachtung des Vergaberechtes in einer sehr großen Breite angefallen.
Die Gesamtinvestitionen werden sich aber auch nochmals auf die liquiden Finanzmittel der Stadt Spalt sehr intensiv auswirken. Aus diesem Grund wird dem Stadtrat bereits heute empfohlen, auch sehr bedacht bei weiteren Neumaßnahmen und Auftragsvergaben, die erheblichen offenen Finanzierungsmaßnahmen im Blick zu behalten.
Der Stadtrat wird gebeten von den Einzelkosten Projekt Controlling Kenntnis zu nehmen.
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19. Mitteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
informativ
|
19 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat Spalt wird unter den öffentlichen Mitteilungen bekannt gegeben:
- Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee
- Umgestaltung Schulhof; hier Auszahlungsmitteilung über eine Zuwendung für die Umgestaltung Schulhof aufgrund der angeforderten Auszahlungsrate in Höhe von € 341.800.
- Flurneuordnung und Dorferneuerung Wernfels, Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zur Abgabe des Verwendungsnachweises für die Maßnahme Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg (MKZ 403016) und Außenanlagen (MKZ 423211).
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat den Bewilligungszeitraum für den Zuwendungsbescheid bis zum 31.12.2024 verlängert.
Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06.2025 vorzulegen.
- Ortsdurchfahrt Spalt, hier Bewertung der Denkmalschutzbehörden zu der Planung in Bezug auf das Zollhäuschen in Spalt, Hauptstraße 38
Der Aktenvermerk der Unteren Denkmalschutzbehörde von der Begehung am 05.05.2022 mit dem Planungsbüro und den Denkmalschutzbehörden wegen der Möglichkeit einer Verbesserung der Fußwegeverbindung am Zollhäuschen liegt anbei.
- Aktenvermerk und Bewertung der Unteren Denkmalschutzbehörde in Bezug auf das Anwesen Herrengasse 10/ 12 - Rathaus/ Luberhaus
Es fand ebenfalls eine Begehung mit den Denkmalschutzbehörden am 05.05.2022 statt. Das Ergebnis und die weitere Vorgehensweise sowie die Bewertung über den denkmalschutzrechtlichen Eingriff ist dem beiliegenden Aktenvermerk zu entnehmen.
Der Stadtrat wird gebeten von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.
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20. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
47. Sitzung des Stadtrates
|
24.05.2022
|
ö
|
informativ
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20 |
Sachverhalt
Ist am Friedhof die Anschaffung von weiteren Gießkannen möglich?
Der Vorsitzende bejahte neue Gießkannen.
Wie ist der Stand der Urnengräber in Großweingarten?
Aktuell in der Umsetzung.
Zwei Straßenlaternen in Wernfels (Steinschraube und Kirchenweg) sind defekt. Bitte reparieren.
Sachstand zur Tagespflege in Hagsbronn?
Liegt beim Landratsamt.
Der Parkplatz in Wasserzell liegt mit Erde voll.
Hier wird ein Teil für die Bikeanlage benötigt.
Wer übernimmt Reparatur von Fahrrädern der Flüchtlinge?
Evtl. das Repair Cafe der Altstadtfreunde
Wer bekommt die Spenden aus der Veranstaltung „HopfenBierPop“?
Alle hier ansässigen Ukrainer
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21. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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47. Sitzung des Stadtrates
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24.05.2022
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ö
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informativ
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21 |
Sachverhalt
Finden in diesem Jahr noch Bürgerversammlungen statt?
Ja, im Herbst.
Datenstand vom 15.07.2022 11:52 Uhr