Datum: 07.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatin-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2022 und 10.05.2022
2 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
3 Bauvoranfrage - Flying Fox Enderndorf - Seeüberfahrt; Umbau / Erweiterung der Anlage
4 Bauantrag - Wohnausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport auf Fl. Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels
5 Bauantrag - Neubau eines Hackschnitzellagers auf Fl. Nr. 797 Gmk. Wernfels
6 Bauantrag - Nutzungsänderung von Wohnungen zu Ferienwohnungen auf Fl. Nr. 69 Gmk. Großweingarten
7 Vollzug der Straßen- und Wegegesetzes; Widmung des Schulgeländes als öffentliche Schulfreifläche
8 Flurneuordnung und Dorferneuerung Wernfels, Änderung der Gemeindegrenzen gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz
9 Schließanlage für die kommunalen Einrichtungen Rathaus/ Kindergarten/ HopfenBierGut/ Schule
10 Antrag Bündnis 90/Die Grünen; Webkamera auf das HBG/Kornhaus
11 Mitteilung
12 Anfragen
13 Frageviertelstunde

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2022 und 10.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die oben genannten Niederschriften wurden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 22.03.2022 und 10.05.2022 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 22.03.2022 und 10.05.2022 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

Es lagen keine nichtöffentlichen Beschlüsse zur Bekanntgabe vor. 

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3. Bauvoranfrage - Flying Fox Enderndorf - Seeüberfahrt; Umbau / Erweiterung der Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr:                Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt

Baugrund:                Fl.Nr. 847, 383, Gmk. Enderndorf

Bauvorhaben:        Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt, Umbau / Erweiterung der Anlage

Antragsnummer:        27/22

Auf dem Flurstück 847, 383 der Gemarkung Enderndorf wurde von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt ein Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndrof – Seeüberfahrt gestellt.

Die Anlage befindet sich im gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Geprüft wird nach § 35 BauGB.  Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet. 

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Das geplante Bauvorhaben wird nötig, da die bereits genehmigte Anlage erneuert werden muss. Die Anlage ist bisher an einen Baum angelegt, welcher nach Baumgutachten nicht mehr die Verkehrssicherheit der Anlage erfüllt. Zudem entspricht die bisherige Anlage nicht mehr dem heutigen technischen Stand. Die neue Anlage soll fast einen identischen Start / Zielpunkt erhalten aber jetzt als Doppel Zip Anlage ausgeführt werden. 

Die öffentlichen Belange sind nicht berührt, da die baulich notwendigen Änderungen weder das Erscheinungsbild als Solches beeinträchtigen, noch in der Wahrnehmung die Anlage nur minimale Veränderungen zu der bereits genehmigten Anlage erhält. Die Erschließung ist weiterhin gesichert.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt zu erteilen.

Der Beschluss wird in dieser Form nicht abgestimmt. 

Beschlussvorschlag 2: 

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt nur unter Vorbehalt zu erteilen.

Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Bauherr den Sachverhalt und die Voraussetzungen vorab mit dem Landratsamt Roth sowie dem Zweckverband Brombachsee abstimmt. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein grundsätzliches Benehmen, wenn die rechtlichen Gegebenheiten für die Bauvoranfrage gegeben sind.

Beschluss

Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt zu erteilen.

Der Beschluss wird in dieser Form nicht abgestimmt. 

Beschlussvorschlag 2: 

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, An der Römerburg 4a, 64720 Michelstadt nur unter Vorbehalt zu erteilen.

Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Bauherr den Sachverhalt und die Voraussetzungen vorab mit dem Landratsamt Roth sowie dem Zweckverband Brombachsee abstimmt. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein grundsätzliches Benehmen, wenn die rechtlichen Gegebenheiten für die Bauvoranfrage gegeben sind.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. Bauantrag - Wohnausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport auf Fl. Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr:        Frau Olga und Herr Oleg Libman, Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth

Baugrundstück:        Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese

Bauvorhaben:        Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport

Antragsnummer:        26/22

Auf dem Flurstück 324/09, 324/10 Gmk. Wernfels wurde von Frau Olga und Herr Oleg Libman ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 59 „Burgblick Wernfels“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Aufgrund der Realisierung von nur einem Wohnhaus auf zwei Parzellen wird die Fl. Nr. 324/9 Gmk. Wernfels von Bebauung freigehalten, um einen großen Garten zu ermöglichen.

Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Gemäß textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gilt als Wandhöhe von OKF bis zum Schnittpunkt der Wand WH max= 3,9m
Es wird die Erhöhung auf 4,76m beantragt, um im Dachgeschoss ausreichend Wohnraum und Wohnqualität zu ermöglichen. Zudem wird die Erhöhung durch die Bauweise als Fertighaus begründet.
  • Gemäß Festsetzungen durch Planzeichnung ist die Firstrichtung für Hauptgebäude zwingend in dieser Parzelle zwingend vorgegeben. Diese muss nach Bebauungsplan parallel zur Straße verlaufen.
Es wird beantragt, die Firstrichtung giebelständig auszuführen. Begründet wird dies durch die neue Situation, da anstatt eines Mehrfamilienhauses ein Einfamilienhaus auf nur einer Parzelle realisiert werden soll. Dadurch ergibt sich eine andere Ansichten-Situation. Zudem begünstigt die veränderte Ausrichtung der Dachflächen die Einstrahlung auf die geplante Photovoltaik-Anlage.
 
Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die Stellplätze werden 3 Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt



Beschluss 2: 
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Überschreitung Wandhöhe der zulässigen 3,90m auf 4,76m von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt



Beschluss 3:
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung als giebelständig von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Beschluss 1: 
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt

Abstimmungsergebnis: 0 Ja: 16 Nein

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Beschluss 2

Beschluss 2: 
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Überschreitung Wandhöhe der zulässigen 3,90m auf 4,76m von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt

Abstimmungsergebnis: 1 Ja: 15 Nein

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 3

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung als giebelständig von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Abstimmungsergebnis: 0 Ja: 16 Nein

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

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5. Bauantrag - Neubau eines Hackschnitzellagers auf Fl. Nr. 797 Gmk. Wernfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr:         Helmut Bauer, Theilenberg 42, 91174 Spalt

Baugrundstück:         Fl.Nr. 797 Gmk. Wernfels, Theilenberg 42

Bauvorhaben:        Neubau eines Hackschnitzellagers 

Antragsnummer:         21/22

Auf dem Flurstück 797der Gemarkung Wernfels wurde von Herrn Helmut Bauer ein
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubaueines Hackschnitzellagers gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Es soll ein Anbau an die bestehende Scheune im Westen errichtet werden. Der Anbau hat die Größe von 12,50m x 5,0 m, Höhe an Bestand 6,11m und läuft auf 5,74m aus. Die Eindeckung erfolgt mit Pulltdach DN7° auf zimmermannsmäßiger Pfettenkonstruktion.

Der Anbau legt sich an das bestehende Gebäude an. Die Entwässerung soll an die best. Entwässerungsleitungen angeschlossen werden.

Der Anbau passt sich in der Eigenart an die nähere Umgebung an. 

Es werden keine weiteren Stellplätze notwendig. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde vollständig erteilt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Helmut Bauer, Theilenberg 42, 91174 Spalt zum Neubau eines Hackschnitzellagers auf dem Flurstück 797 der Gemarkung Wernfels, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Helmut Bauer, Theilenberg 42, 91174 Spalt zum Neubau eines Hackschnitzellagers auf dem Flurstück 797 der Gemarkung Wernfels, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauantrag - Nutzungsänderung von Wohnungen zu Ferienwohnungen auf Fl. Nr. 69 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr:        Michael Hausmann, Dorfstr. 40, 91174 Spalt

Baugrundstück:         Fl.Nr. 69 Gmk. Großweingarten, Dorfstr. 40

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung -  

Antragsnummer:         24/22

Auf dem Flurstück 69 der Gemarkung Großweingarten wurde von Michael Hausmann ein
Antrag zur Tektur / Nutzungsänderung des Mehrfamilienhauses als Ferienwohnung gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Nutzungsänderung vom Ein- zum Zweifamilienwohnhaus wurde bereits als B-451/2020 genehmigt. Hierzu soll nun wegen geänderter Verhältnisse das Zweifamilienwohnhaus eine teilweise Umnutzung erfahren.
Im Obergeschoss soll 1 Wohneinheit zeitweise als Ferienwohnung genutzt werden. Die Antragsteller nutzen die Wohnadresse nur als Zweitwohnsitz. Die Zweite Wohneinheit bleibt vorerst von Familienangehörigen bewohnt. Es ist jedoch möglich, dass auch die zweite Wohneinheit in der Zukunft als Ferienwohnung dienen soll. Hierzu, um nicht wieder ein aufwändiges Bauantragsverfahren stellen zu müssen, wird angefragt, ob bei Bedarf der Wohnung als Ferienwohnung dies in der laufenden Verwaltung entschieden werden kann.

In dem bisherigen Bauantrag wurden bereits 5 Stellplätze nachgewiesen. Die Anforderungen bei Ferienwohnungen mit zusätzlich der bestehenden Wohneinheit sind erfüllt.

Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde vollständig erteilt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Michael Hausmann, Dorfstr. 40, 91174 Spalt zur Nutzungsänderung einer Wohneinheit als Ferienwohnung auf der Fl. Nr. 69 Gmk. Großweingarten seitens der Stadt Spalt zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja: 0 Nein

Beschluss 2:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, grundsätzlich sein Einvernehmen zu einer weiteren Umnutzung der 2. Wohneinheit innerhalb der nächsten Jahre zuzustimmen.
Es muss jedoch ein weiterer Bauantrag gestellt werden, welcher dann aber in der laufenden Verwaltung entschieden werden kann.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja: 0 Nein

Beschluss

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Michael Hausmann, Dorfstr. 40, 91174 Spalt zur Nutzungsänderung einer Wohneinheit als Ferienwohnung auf der Fl. Nr. 69 Gmk. Großweingarten seitens der Stadt Spalt zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja: 0 Nein

Beschluss 2:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, grundsätzlich sein Einvernehmen zu einer weiteren Umnutzung der 2. Wohneinheit innerhalb der nächsten Jahre zuzustimmen.
Es muss jedoch ein weiterer Bauantrag gestellt werden, welcher dann aber in der laufenden Verwaltung entschieden werden kann.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja: 0 Nein

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Straßen- und Wegegesetzes; Widmung des Schulgeländes als öffentliche Schulfreifläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Schulhofbereich der Spalatinschule auf Fl. Nr. 1206/3 Gmk. Spalt, Dr.-Meyer-Str. 7 hatte bislang keine Widmung.

Durch die Umgestaltung des Schulhofbereiches und die gemischte Nutzung – zum einen für die Benutzung im Schulbetrieb/Schulzeiten, andererseits zur Nutzung als öffentliche Fläche außerhalb der Schulzeiten muss das Areal als öffentliche Fläche gewidmet werden. Analog ist dies für den Durchgang mit einem selbstständigen Gehweg zu sehen.

Auch für das rechtmäßige Inkrafttreten der Benutzungsordnung muss für die Außerhalb der Schulzeiten mögliche Benutzung eine öffentliche Widmung vorliegen.

Der Schulhof der Spalatinschule Spalt ist demnach als öffentliche Schulhoffreifläche zu widmen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Schulhof der Spalatinschule auf Fl. Nr. 1206/3 Gmk. Spalt als öffentliche Schulhoffreifläche zu widmen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Schulhof der Spalatinschule auf Fl. Nr. 1206/3 Gmk. Spalt als öffentliche Schulhoffreifläche zu widmen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Flurneuordnung und Dorferneuerung Wernfels, Änderung der Gemeindegrenzen gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Teilnehmergemeinschaft Wernfels hat mit Schreiben vom 10.05.2022 die Empfehlung der Vorstandschaft TG Wernfels auf Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Spalt und der Stadt Abenberg und der Gemeinde Haundorf angeregt. 

Nachdem die TG Wernfels diesen Vorschlag eingebracht hat, die Entscheidung jedoch über diese Anpassung der Änderung der Gemeindegrenzen dem Stadtrat Spalt obliegt, ist eine Beschlussfassung zur Anpassung der Änderung der vorgesehenen Gemeindegrenzen durch den Stadtrat erforderlich.

Es wurde bei der TG Wernfels, Herrn Hütter nochmal angefragt welche Gründe und Überlegungen diesen Änderungen der Gemeindegrenzen zugrunde liegen.

Eine abschließende Stellungnahme liegt bei. 

Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass dem Antrag der TG Wernfels auf Änderung der Gemeindegrenzen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz mit einer Flächenmehrung zu Gunsten der Stadt Spalt von 0,1773 ha und der Grundlage der beiliegenden Pläne zugestimmt wird. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass dem Antrag der TG Wernfels auf Änderung der Gemeindegrenzen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz mit einer Flächenmehrung zu Gunsten der Stadt Spalt von 0,1773 ha und der Grundlage der beiliegenden Pläne zugestimmt wird. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Schließanlage für die kommunalen Einrichtungen Rathaus/ Kindergarten/ HopfenBierGut/ Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö 9

Sachverhalt

Die mechanische Schließanlage für die genannten Einrichtungen sollen auf eine elektronische Schließanlage im Jahr 2022 umgestellt werden.

Hintergrund dazu ist, dass gerade der Bedarf einer neuen Schließanlage für den Kindergartenneubau (Kinderkrippe) die Anpassung der Schließanlage für den Altbau der Kinderbetreuungseinrichtung und den Neubau erforderlich werden lässt, um allen Beschäftigten auch im Kindergarten mit nur einem Schlüssel für beide Gebäude einen Zugang zu gewähren. 

Ergänzend dazu sollte jedoch auch die Schließanlage im HopfenBierGut und auch im Rathaus/ Verwaltung auf die elektronische Schließanlage umgestellt werden.

Ergänzend würde dann in einem ersten Abschnitt auch der Zugangsbereich der Spalatin-Schule auf eine elektronische Schließanlage in die Umrüstung einbezogen werden. 

Ein zweiter Abschnitt für die Schließanlage auf vollständige elektronische Umstellung soll dann im Jahr 2023 für die Schule erfolgen. 

Die mechanische Schließanlage führt derzeit dazu, dass eine große Anzahl von Schlüsseln immer wieder auszugeben ist und auch bei einem Verlust die komplette Schließanlage aus Sicherheitsgründen für einige Bereiche auszuwechseln wäre. 

Um diesen erheblichen Mehraufwand zu vermeiden, soll nunmehr die Umstellung auf eine elektronische Schließanlage erfolgen.

Der große Vorteil der elektronischen Schließanlage ist, dass hier auch bei Verlust eines Schlüssels (Transponder) der Zugang nur für diesen Schlüssel gesperrt werden kann, ohne dass die Funktionsfähigkeit der gesamten Schließanlage in Frage gestellt wird. 

Die Umrüstung der Schließanlage sollte daher bereits im Vorgriff auf den Haushalt 2022 beauftragt werden. Die Kosten für die Umrüstung auf die elektronische Schließanlage belaufen sich auf Gesamtkosten von ca. EUR 40.000,00 brutto. 

Seitens der Verwaltung wird jedoch im Hinblick auf die erheblichen Vorteile einer elektronischen Schließanlage mit der Ausgabe von Transpondern verwiesen und nunmehr auf diese Umstellung, die eine zentrale Schließanlagenfunktion mit verschiedenen Zugangsbereichen wie bisher absichert, erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, den Austausch der vorhandenen mechanischen Schließanlagen gegen eine elektronische Schließanlage im Vorgriff auf den Haushalt 2022 zu beauftragen. 

Die voraussichtlichen Kosten für die Umstellung auf eine elektronische Schließanlage beläuft sich auf ca. EUR 40.000,00 brutto.

In einem ersten Schritt werden die Einrichtungen Kindergarten-Altbau und -neubau, Rathaus, HopfenBierGut und der Außenbereich Schule zur Umsetzung kommen. 

Für 2023 ist auch die vollständige Umstellung der elektronischen Schließanlage in der Schule, die dann auch wieder kompatibel mit dem jetzigen System ist, erfolgen.

Der Beschluss wird unter folgenden Voraussetzungen genehmigt: 

-Prüfung, ob Fördermöglichkeiten gegeben?
-Kompatibilität mit einem Zeiterfassungssystem?
-Umfang der Schließanlage nötig/ gerechtfertigt?

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, den Austausch der vorhandenen mechanischen Schließanlagen gegen eine elektronische Schließanlage im Vorgriff auf den Haushalt 2022 zu beauftragen. 

Die voraussichtlichen Kosten für die Umstellung auf eine elektronische Schließanlage beläuft sich auf ca. EUR 40.000,00 brutto.

In einem ersten Schritt werden die Einrichtungen Kindergarten-Altbau und -neubau, Rathaus, HopfenBierGut und der Außenbereich Schule zur Umsetzung kommen. 

Für 2023 ist auch die vollständige Umstellung der elektronischen Schließanlage in der Schule, die dann auch wieder kompatibel mit dem jetzigen System ist, erfolgen.

Der Beschluss wird unter folgenden Voraussetzungen genehmigt: 

-Prüfung, ob Fördermöglichkeiten gegeben?
-Kompatibilität mit einem Zeiterfassungssystem?
-Umfang der Schließanlage nötig/ gerechtfertigt?

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag Bündnis 90/Die Grünen; Webkamera auf das HBG/Kornhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö 10

Sachverhalt

Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag an den Stadtrat der Stadt Spalt gerichtet, eine Live-Webcam auf dem HopfenBierGut zu installieren, um das Leben der Störche und deren Nachwuchs live miterleben zu können. 

Die Überlegungen seitens Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der Umsetzung und der Realisierung wird jedoch seitens der Verwaltung aufgrund der Aspekte 

-        des Denkmalschutzes 
-        des Brandschutzes
-        der Installationsaufwendungen
-        der datenschutzrechtlichen Gründe

als sehr bedenklich gesehen. 

Insbesondere die notwendige Anbringung eines Mastes für die Webcam bedarf baurechtlicher Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalschutz in Bezug auf das Einzeldenkmal „Kornhaus“; zudem ist eine Baustatik von einem Baustatiker für die Befestigung des Mastes einzuholen. 

Weiterhin sind die notwendigen Internetleitungen von der Webcam mit entsprechender Stromversorgung ins Kornhaus zu legen. 

Diese Anforderung ist wiederum mit dem Brandschutz nur unter erheblichen Auflagen bei Deckendurchbrüchen, die hier erforderlich wären, durchzuführen. Es wird dabei auf die Brandschutzauflagen im Zuge der Kornhausumgestaltung im Jahre 2008 verwiesen.

Zudem wäre ein Blitzschutz für den erhöhten Masten mit vorzusehen; auch hier würden weitere Kosten entstehen. 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, aus der Bewertung der erheblichen Aufwendungen und rechtlich notwendigen Genehmigungen, die hier erforderlich sind, auf die durchaus begründete und von der Grundidee durchaus zu begrüßende Livedokumentation des Lebens eines Storchenpaares zu zeigen, zu verzichten. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass dem Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen auf Errichtung einer Live-Webcam für das Spalter Storchennest aufgrund der erheblichen baulichen und denkmalschutzrechtlichen sowie Brandschutz- und behördlichen Auflagen, die damit verbunden sind, und nur mit einem erheblichen Kostenaufwand evtl. umsetzbar sind, nicht vorzunehmen.

Der Beschluss wird in dieser Form nicht abgestimmt.

Beschlussvorschlag neu:

Der Stadtrat der Stadt Spalt steht der Anbringung einer Webcam am Storchennest grundsätzlich positiv gegenüber. Durch die Verwaltung sind bezifferbare Kosten für technische Ausstattung, Installation, Unterhalt zu ermitteln. Außerdem ist grundsätzlich die Zustimmung des Denkmalschutzes erforderlich. Sobald die Zustimmung Denkmalschutz und die Kostenaufstellung vorliegt, entscheidet der Stadtrat über die Anbringung der Webcam über dem Storchennest endgültig. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass dem Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen auf Errichtung einer Live-Webcam für das Spalter Storchennest aufgrund der erheblichen baulichen und denkmalschutzrechtlichen sowie Brandschutz- und behördlichen Auflagen, die damit verbunden sind, und nur mit einem erheblichen Kostenaufwand evtl. umsetzbar sind, nicht vorzunehmen.

Der Beschluss wird in dieser Form nicht abgestimmt.

Beschlussvorschlag neu:

Der Stadtrat der Stadt Spalt steht der Anbringung einer Webcam am Storchennest grundsätzlich positiv gegenüber. Durch die Verwaltung sind bezifferbare Kosten für technische Ausstattung, Installation, Unterhalt zu ermitteln. Außerdem ist grundsätzlich die Zustimmung des Denkmalschutzes erforderlich. Sobald die Zustimmung Denkmalschutz und die Kostenaufstellung vorliegt, entscheidet der Stadtrat über die Anbringung der Webcam über dem Storchennest endgültig. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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11. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö informativ 11

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben:

  1. Ergebnisse aus der Verkehrsschau 20.05.2022 mit der PI Roth und der Stadtverwaltung Spalt.

Die umfangreichen Anmerkungen und Hinweise sind in der Anlage aufgeführt und es wird darauf verwiesen.

  1. Auszug aus dem Geschäftsbericht des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes für das Jahr 2021; Abhandlung über die Vermeidung und Behandlung von Forderungen einer Baufirma auf Entschädigung aus § 642 BGB wegen nicht rechtzeitig fertig gestellter Vorunternehmerleistungen.

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Geschäftsbericht 2021 eine umfassende Abhandlung über Forderungen, die nach § 642 BGB über den Auftraggeber gestellt werden können, behandelt. 

Die Informationen und die Ausführungen, insbesondere auf die Hinweise unter Ziffer 3.1 der Abhandlung, wird nochmals besonders verwiesen. 

  1. Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg:
Bereits im März wurde im Bereich des eigentlichen Dorfgemeinschaftshauses der Baugrund ohne Ergebnisse untersucht.
Im Zuge der Erschließungsarbeiten / Straße Leitungen ist seit dem 01.06.2022 der Archäologe ein weiteres Mal vor Ort. Im Bereich des geplanten Gerätelagers traten großflächige Funde in Form von Mauerresten sowie Keramikscherben auf. Der weitere Verlauf und ob auf diesem Bereich gebaut werden darf, ist zum derzeitigen Stand noch unklar. Es müssen erst die Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalschutz abgewartet werden. Ob im Bereich der Straße weitere Funde zu Tage treten, ist gegenwärtig abzuwarten. Der Stadtrat wird in den nächsten Sitzungen informiert.

Zu diesem Punkt wird erläutert, dass es hinsichtlich des Geräteschuppens zu stark erhöhten Kosten kommen wird. In einer der nächsten Sitzungen soll zur Abstimmung kommen, wie es grundsätzlich weitergeht. 

Der Stadtrat wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen. 

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö informativ 12

Sachverhalt

Folgende Anfragen wurden gestellt:

  • Wann wird das Buswartehäuschen in Keilberg gebaut?

  • Straßenunterhalt?        Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.

  • Warum werden nachts die Straßenlaternen nicht mehr ausgeschaltet? Warum wurde dies geändert?        Wegen der geringeren Stromkosten aufgrund der LED-Lampen.

  • Im Oktober wurde von einem Mitglied des Stadtrates ein Antrag auf Vorstellung des Organisationsgutachtens in einer Sondersitzung gestellt. Dieser wurde dem Stadtrat lt. Antragsteller vorenthalten. 
Umsetzungen in Sachen Organisationsgutachten dürfen ohne Zustimmung des Stadtrates nicht erfolgen. 

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13. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö informativ 13
Datenstand vom 08.07.2022 09:09 Uhr