Datum: 05.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Spalatinschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:43 Uhr bis 20:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2022
13 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
14 Bauvoranfrage - Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl. Nr. 1404/8, 428/1, 428/2 Gmk. Spalt
15 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 128/21, Teilfläche Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten
16 Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 1207/31 Gmk. Spalt
17 Auftragsvergabe - Vergabe Äußere Erschließung Baugebiet Maierhof / Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserableitung des Neubaugebietes Maierhof außerhalb der Geltungsgrenzen des Bebauungsplanes
18 Nahwärmeversorgung in Spalt, Standortentscheidung der Heizzentrale
19 Vollzug des BauGB, Antrag auf Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage
19.1 Beschlussfassung zur Erteilung des Benehmens zur Änderung der FNP für die Gem. Großweingarten
20 dBIR DigitalPakt 2019 bis 2024 Infrastruktur Netzausbau in der Spalatin-Schule mit Beschlussfassung für Auftragserteilung
21 Auftragsvergabe - Zusätzliche Möblierung KiTa unterm Storchennest
22 Mitteilung
23 Anfragen
24 Frageviertelstunde

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12. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 07.06.2022 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 07.06.2022 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträte Andreas Zottmann, Reinhold Lüdke und Jörg Stroh waren während der Abstimmung nicht anwesend.

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13. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

Keine 

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14. Bauvoranfrage - Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl. Nr. 1404/8, 428/1, 428/2 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bauherr:                Anja Klos – Hoffmann

Baugrund:                Fl.Nr. 1404/8,428/1, 428/2 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Bauvoranftrage, Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses mit Garage

Antragsnummer:        30/22

Auf dem Flurstück 1404/8,428/1, 428/2 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Anja Klos - Hoffmann, Fröschau 20, 91174 Spalt ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses mit Garage gestellt.

Das Bauvorgaben soll auf Fl. Nr. 428/1 Gmk. Spalt realisiert werden. In der Bauausführung zeigte sich die Bauherrin vollkommen offen, der Bauantrag soll in Anlehnung an das nahe Baugebiet Nr. 9 „Druidenbaum“, Ursprungsfassung erfolgen. Die Erschließung, auch Zufahrt ist über die eigenen Grundstücke 428/2, 404/8 gesichert.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Druidenbaum. Allerdings befindet sich die Flurnummern laut des Flächennutzungsplanes im Innenbereich, allgemeinen Wohngebiet. Auch wurde für die Fl. Nr. bereits eine Hausnummer seitens des Vermessungsamtes eingetragen.

Durch diese Hinweise wurde das Bauleitverfahren Druidenbaum überprüft. In den 90er Jahren wurde bereits eine 3. Änderung des Bebauungsplanes in die Wege geleitet. Diese erreichte die Billigung des Stadtrates mit öffentlicher Bekanntmachung im Jahr 1995. Im Vorfeld wurden Ergänzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes festgelegt, die Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In einem Schreiben des Landratsamtes Roth aus 1995 wird festgelegt, dass die Satzung der 3. Änderung noch in verschiedenen Punkten ergänzt werden muss. Auch wurde festgelegt, dass die genannte Flurnummer 428, jetzt 428/1 im Flächennutzungsplan als Innenbereich dargestellt werden muss und die Flurnummer aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden muss.

Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt sichtbar veranlasst worden. Nach einem Aktenvermerk des Bauamtes Spalt aus dem Jahr 2000 erreichte die 3. Änderung bereits die formelle und materielle Rechtmäßigkeit. Jedoch wurde der Satzungsbeschluss nicht gefasst, so dass eine Bekanntmachung, die die Rechtskraft begründet, nicht erfolgen konnte. Warum dieser Satzungsbeschluss im Anschluss nicht gefasst wurde, kann seitens des Landratsamtes sowie des Bauamtes Spalt nicht erklärt werden.

Eine Einreichung eines Bauantrages gem. § 33 BauGB als nicht derzeit nicht möglich seitens des Landratsamtes ausscheidet, sollte in der Bauvoranfrage der Bauherrin Anja Klos – Hoffmann evtl. als Außenbereichssatzung § 35 BauGB behandelt werden. 

Grundsätzlich sollte die Bauherrin bei der Einreichung des Bauantrages Gespräche im Vorfeld mit dem Landratsamt Roth sowie dem Bauamt Spalt führen, über welche gesicherte Rechtslage eine Bebauung möglich ist. Evtl. wäre seitens der Stadt Spalt das erlangen der Rechtskraft der 3. Änderung des Bebauungsplanes Druidenbaum eine weitere Möglichkeit für eine Bebauung der Flurnummer.

Für die Bauvoranfrage sollte im Vorfeld zunächst die Bebaubarkeit der oben genannten Flurnummern mit dem Willen, erzielt durch das Einvernehmen des Stadtrates zu der Bauvoranfrage entschieden werden. Aus Sicht des Bauamtes wäre dies ein noch fehlender Lückenschluss der Bebauung des Bebauungsplanes. Zudem wurden in der Vergangenheit, bis auf die letzten Schritte alle Anstrengungen sowie Beschlüsse zur Möglichmachung einer Bebauung der Flurnummer 428/1 Gmk. Spalt unternommen. Weiterhin zeugt die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Herausnummer der Fl. Nr. 428/1 von der Bebaubarkeit.
Über welchen Weg das Bauvorhaben zu realisieren – Außenbereichssatzung oder Herbeiführung der Rechtskraft 3. Änderung des Bebauungsplanes sollte nach erfolgtem, positivem Einvernehmen mit dem Landratsamt besprochen werden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage von Frau Anja Klos -Hoffmann, Fröschau 20, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses auf Fl. Nr. 1404/8,428/1, 428/2 Gmk. Spalt. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte zur Bauermöglichung auf Fl. Nr. 428/1 und 428/2, Gmk. Spalt einzuleiten.

Beschluss

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage von Frau Anja Klos -Hoffmann, Fröschau 20, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses auf Fl. Nr. 1404/8,428/1, 428/2 Gmk. Spalt. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte zur Bauermöglichung auf Fl. Nr. 428/1 und 428/2, Gmk. Spalt einzuleiten.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 128/21, Teilfläche Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:        Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126 Schwabach

Baugrundstück:        Fl.Nr. 128/21, Teilfläche 128/22 Gmk. Großweinarten, Im Kirschgarten 10

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses 

Auf dem Flurstück 128/21, Teilfläche 128/221 der Gemarkung Großweingarten wurde von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126 Schwabach, ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Einfamilienhaus gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 18„Hinteres Dorf Großweingarten“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Es soll ein Grundstücksübertrag des Nachbargrundstückes Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten stattfinden, um Das Bauvorhaben wie gewünscht aufführen zu können. Auf genanntem Streifen der Flurnummer sollen Bäume angepflanzt werden.

Folgende Befreiung und Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird beantragt:

  • Gemäß der Festsetzung des Bebauungsplanes existiert eine Baugrenze und Flächen für Garagen eine in das Grundstück liegende Baugrenze
Die geplante bauliche Anlage überschreitet die Baugrenze auf Fl. Nr. 128/21 Gmk. Großweingarten. Die Garage wird nicht auf der im Bebauungsplan vorgesehenen Fläche errichtet.

  • Gemäß der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes sind Flächen mit zu erhaltenden Grünflächen mit Baumbestand dargestellt.
Auf dem Grundstück 128/21 Gmk. Großweingarten ist hierfür eine Fläche mit 105,69 m² markiert. Es steht ein zu erhaltender Baum auf dem Grundstück. Auf Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten ist dafür eine Fläche mit 254,98m² markiert. Die Obstbäume werden gepflanzt, der Grünstreifen wird neu angelegt.

Es werden 2 Stellplätze in ausreichender Anzahl geschaffen.
Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126 Schwabach zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 128/21, Teilfläche 128/22 Gmk. Großweinarten

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze auf Fl. Nr. 128/21 Gmk. Spalt von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126 Schwabach

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen hinsichtlich des Standortes Garage von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126 Schwabach

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Grünordnungsplanes, realisieren des Bauvorhabens in der als Grünfläche ausgewiesenen Bereiches von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126 Schwabach zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 128/21, Teilfläche 128/22 Gmk. Großweinarten

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze auf Fl. Nr. 128/21 Gmk. Spalt von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126 Schwabach

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen hinsichtlich des Standortes Garage von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126 Schwabach

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung hinsichtlich des Grünordnungsplanes, realisieren des Bauvorhabens in der als Grünfläche ausgewiesenen Bereiches von Barbara und Daniel Zottmann, Wasserstraße 3, 91126
Schwabach. Die genannte  Baumsituation besteht nicht mehr.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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16. Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 1207/31 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Bauherr:        Andrea und Simon Hirschmann, Zur Silbermühle 16, 91522 Ansbach

Baugrundstück:        Fl.Nr. 1207/31 Gmk. Spalt, Spalatinstr. 3 A

Bauvorhaben:        Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Auf dem Flurstück 1207/31 der Gemarkung Spalt wurde von Andrea und Simon Hirschmann, Zur Silbermühle 16, 91522 Ansbach, ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1„An der Zellergasse“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Es soll ein Einfamilienhaus mit Dachneigung von Hauptgebäude 25°, Doppelgarage von 25° sowie realisiert werden. Laut der Baubeschreibung soll der Pfettendachstuhl in anthr.  realisiert werden. 

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird beantragt:

  • Gemäß der Festsetzung des Bebauungsplanes existiert nordostseitig eine in das Grundstück liegende Baugrenze
Die Baugrenze wird nord-ostseitig an um 0,6 m überschritten 

  • Gemäß der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes darf die Dachneigung des Hauptgebäudes 30-35° nicht unterschreiten. 
Geplant ist, das Hauptgebäude mit einer Dachneigung von 22° auszusehen. Dadurch erfolgt die Angleichung an die Dachneigung der Doppelgarage, wo 22° gefordert werden. 
Es befinden sich in der Nachbarschaft unterschiedliche Dachneigungen, auch Flachdächer.

Es werden 3 Stellplätze in ausreichender Anzahl geschaffen.
Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag von Andrea und Simon Hirschmann zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 1207/31 Gmk. Spalt.





Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze im nordöstlichen Teil für die Garage auf Fl. Nr. 1207/31 Gmk. Spalt von Andrea und Simon Hirschmann.

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Dachneigung Hauptgebäude auf 25° auf Fl. Nr. 1207/31 Gmk. Spalt von Andrea und Simon Hirschmann.
 

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag von Andrea und Simon Hirschmann zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 1207/31 Gmk. Spalt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze im nordöstlichen Teil für die Garage auf Fl. Nr. 1207/31 Gmk. Spalt von Andrea und Simon Hirschmann.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Dachneigung Hauptgebäude auf 25° auf Fl. Nr. 1207/31 Gmk. Spalt von Andrea und Simon Hirschmann.
 

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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17. Auftragsvergabe - Vergabe Äußere Erschließung Baugebiet Maierhof / Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserableitung des Neubaugebietes Maierhof außerhalb der Geltungsgrenzen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 24.05.2022 wurde bereits das Konzept der Außenerschließung Meierhof seitens des beauftragten Ingenieurbüro Klos beschlossen.

Die Maßnahme wurde nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben.
Zur Angebotsöffnung am 23.06.2022 lagen der Stadt Spalt 4 Angebote vor.
Alle eingereichten Angebote waren wertbar.

Als wenigst-nehmenstes Angebot wurde das Angebot des Bieters A mit einem Bruttobetrag der Gesamtleistung von 942.400,16 € gewertet.

Die weiteren eingegangenen Angebote sind wie folgt:
Bieter B                                        1.014.718,71 € inkl. 1% Preisnachlass
Bieter C                                        1.036.752,78 €
Bieter D                                        1.136.814,64 €

Die Gesamtmaßnahme liegt i. M. 8,9 % über den veranschlagten Kosten laut der im Stadtrat vom 24.05.2022 vorgestellten Kostenfortschreibung.
Begründet ist dies durch die derzeitige Hochpreisphase und der Auslastung der Baufirmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Maßnahme Außenerschließung des Neubaugebietes „Maierhof“, Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserableitung, Straßenbau an den Bieter A zu einer Angebotssumme von 942.400,16 € zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe zur Sicherstellung der Preisbindung sehr zeitnah vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Maßnahme Außenerschließung des Neubaugebietes „Maierhof“, Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserableitung, Straßenbau an den Bieter A zu einer Angebotssumme von 942.400,16 € zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe zur Sicherstellung der Preisbindung sehr zeitnah vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.
Die Baumaßnahme Schmutzwassersituation soll sehr zügig begonnen und möglichst noch im September abgeschlossen werden. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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18. Nahwärmeversorgung in Spalt, Standortentscheidung der Heizzentrale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö 18

Sachverhalt

Die Standortentscheidung der Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung ist nunmehr vom Stadtrat Spalt zu entscheiden. 

Derzeit sind noch drei Standorte, die beim Landratsamt Roth zu einer Vorprüfung und Bewertung vorgelegt wurden, im Gespräch. 

Die Bewertung des Landratsamtes Roth zu den einzelnen Standorten

  1. Schulstandort, Außensportanlage
  2. Feuerwehr, Fläche neben dem Feuerwehrgerätehaus (Richtung Maierhof)
  3. unbebautes Grundstück (Planentenweg)

wurde mit den entsprechenden Bewertungen und Hinweisen mit den einzelnen Stellungnahmen der Stadt Spalt, dem Kommunalunternehmen Spalt weitergegeben. 

Die Auswertungen des Landratsamtes wurden den Mitgliedern des Stadtrates bei Eingang der Bewertung durch das Landratsamts Roth unverzüglich zur weiteren Kenntnis zugeleitet. 

Eine Entscheidung soll nach einem Ortstermin mit dem Landratsamt sowie dem Arbeitskreis Nahwärme und dem Schulleiter am 30.06.2022 erfolgen. 

Die Empfehlung des Arbeitskreises Nahwärme sollte dabei Berücksichtigung finden. 

Die Bewertung der veränderten wirtschaftlichen Kosten bei der Wahl des Standortes, sollte auch dem Stadtrat bewusst sein. Auf diesen Punkt wird seitens der Verwaltung, aus wirtschaftlichen Gründen, nochmals hingewiesen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt entscheidet, dass der Standort für die Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung in Spalt am Standort Schule erfolgen soll. 
Aufgrund des Gesamtkonzeptes gibt die Schule ihre Zustimmung zum Standort Schule. Ein Bodengutachten für den Standort soll zügig eingeholt werden.
Die entsprechenden Bauantragstellungen bzw. die Bauleitplanung sind über das KU Spalt einzuleiten. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt entscheidet, dass der Standort für die Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung in Spalt am Standort Schule erfolgen soll. 
Aufgrund des Gesamtkonzeptes gibt die Schule ihre Zustimmung zum Standort Schule. Ein Bodengutachten für den Standort soll zügig eingeholt werden.
Die entsprechenden Bauantragstellungen bzw. die Bauleitplanung sind über das KU Spalt einzuleiten. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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19. Vollzug des BauGB, Antrag auf Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö 19

Sachverhalt

Vom Antragsteller der Firma BrEiSch GmbH Abenberg, wurde das Bauvorhaben und der Antrag Sonderbiet Photovoltaik Hügelmühle auf der  Fl.-Nr. 1286 Gem. Großweingarten eingereicht. 

Der Antragsteller hat vorab mit dem Landratsamt Roth und dem Naturschutzbeirat das Vorhaben abgestimmt. 

Der Naturschutzbeirat des Landkreises Roth hat dem Vorhaben zugestimmt. Grundlage des Vorhabens ist, dass das Vorhaben im Bereich einer belasteten Fläche, Erddeponie entsteht. 

Der Fläche werden keine landwirtschaftlichen Grundstücke entnommen. 

Die Fläche ist ebenfalls nicht exponiert und einsehbar. 

Die Zuständigkeit für das Bauleitverfahren hat aufgrund der Gemarkung Großweingarten der Zweckverband Brombachsee. 
Die Antragsteller haben entsprechende Aufstellungsbeschlüsse, biologisches Gutachten, das dem Naturschutzbeirat vorgelegt wurde und zur Umsetzung als Anlage beigelegt. 

Die Stadt Spalt hat keine Einwände gegenüber die Photovoltaikanlagen, wenn sie auf belasteten Flächen, ehemaligen Bauschutt /Deponieflächen erfolgen. 

Die Gutachten sehen eine Verfüllung der offenen Gräben vor. Diese Gräben sind jedoch zwingend offen zu halten, um einen Rückstau des vorgelagerten Rückhalteteiches auszuschließen.  

Deshalb stimmt die Stadt Spalt grundsätzlich dem Vorhaben zu.

Beschlussvorschlag

Für den Zweckverband Brombachsee, der das Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan) durchführt, erteilt die Stadt Spalt das Einvernehmen. Das Bauvorhaben erfolgt für die Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Erddeponie östlich von Spalt auf der Fl.-Nr. 1286  Gem. Großweingarten. Das Vorhaben wurde auch vom Naturschutzbeirat überprüft und positiv beurteilt.

Die Kosten des verbindlichen und unverbindlichen Bauleitverfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen. Entsprechende städtebauliche Verträge sind zwischen den Beteiligten Investor, Zweckverband Brombachsee und der Stadt Spalt zu schließen.

Beschluss

Für den Zweckverband Brombachsee, der das Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan) durchführt, erteilt die Stadt Spalt das Einvernehmen. Das Bauvorhaben erfolgt für die Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Erddeponie östlich von Spalt auf der Fl.-Nr. 1286  Gem. Großweingarten. Das Vorhaben wurde auch vom Naturschutzbeirat überprüft und positiv beurteilt.

Die Kosten des verbindlichen und unverbindlichen Bauleitverfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen. Entsprechende städtebauliche Verträge sind zwischen den Beteiligten Investor, Zweckverband Brombachsee und der Stadt Spalt zu schließen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wegen Eigenbeteiligung keine Abstimmung von Thorsten Schöttner

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19.1. Beschlussfassung zur Erteilung des Benehmens zur Änderung der FNP für die Gem. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö 19.1
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20. dBIR DigitalPakt 2019 bis 2024 Infrastruktur Netzausbau in der Spalatin-Schule mit Beschlussfassung für Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö 20

Sachverhalt

Die Stadt Spalt hat aus dem Förderprogramm „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ insgesamt ein Kontingent i.H.v. EUR 93.010,00 als Zuwendung erhalten. 

Diese Zuwendung wurde bereits mit einem Betrag von EUR 84.999,92 in Anspruch genommen.

Mit der nunmehr ergänzenden Ausstattung der Spalatin-Schule mit interaktiven Displays mit einer Auftragssumme von EUR 12.872,05 kann somit auch noch der restliche Förderbetrag von EUR 8.000,00 in Anspruch genommen werden. 

Die Eigenbeteiligung bei der jetzigen Auftragserteilung von EUR 12.872,05 vermindert sich somit um rd. EUR 8.000,00 für die Bewilligung und liegt somit bei knapp EUR 5.000,00.

Ein Angebot zur Vergabe mit der ergänzenden Ausstattung wurde eingeholt und liegt vor. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zur abschließenden ergänzenden Ausstattung im Rahmen des Förderprogrammes „digitale Bildungsinfrastruktur an bayer. Schulen“ eine Auftragsvergabe für interaktive Displays mit Montage und Inbetriebnahme sowie Einweisung in einer Größenordnung von EUR 12.872,05 vergeben wird. Die ergänzende Ausstattung soll bereits zum Schuljahresbeginn 2022/2023 im Schulbetrieb eingesetzt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zur abschließenden ergänzenden Ausstattung im Rahmen des Förderprogrammes „digitale Bildungsinfrastruktur an bayer. Schulen“ eine Auftragsvergabe für interaktive Displays mit Montage und Inbetriebnahme sowie Einweisung in einer Größenordnung von EUR 12.872,05 vergeben wird. Die ergänzende Ausstattung soll bereits zum Schuljahresbeginn 2022/2023 im Schulbetrieb eingesetzt werden. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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21. Auftragsvergabe - Zusätzliche Möblierung KiTa unterm Storchennest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö beschließend 21

Sachverhalt

Nach Bezug der Kinderkrippe wurde durch die Krippen-Leitung festgestellt, dass für den Betrieb weitere Möbel angeschafft werden müssen, sowie an bereits bestehenden Möbeln Änderungen vorzunehmen sind.
Die zusätzliche Möblierung sowie die Änderungen am Bestand wurden in Abstimmung mit der Krippenleitung bei zwei Firmen über das Architekturbüro Bräutigam angefragt.

Arbeiten Lieferant Büromöbel:

       Pos.1 - Garderobenschrank                                             499,80 €
       Pos.2 - Holzeinlegeboden                                                52,36 €
       Lieferung und Montage                                            547,40 €

   Gesamt:        1.099,56 €



Arbeiten Lieferant Objekt

       Pos. 2 -   8 Vogelhäuschen für Garderobe                           523,60 €
       Pos. 3 -   6 Schubladen in Regalen                                 2.284,80 €
       Pos. 8 -   2 Schrankelemente bei Treppenlauf                3.046,40 €
       Pos. 9 -   2 Regale Spielpodest                                   940,10 €
       Pos. 11 - 4 Regalböden Spülenschrank                           266,56 €
       Pos. 15 - 1 Einlegeboden Wickekomode                             70,21 €
       Pos. 16 - 2 Hängeregale Rutschenauslauf                           854,42 €
       Pos. 17 - 6 Hängeregale Schlafraum                        1.570,80 €
       Pos. 18 - 2 Hängeregale Küchenbereich                           592,62 €
       Pos. 19 - Umbauarbeiten Podest                                   932,96 €

Gesamt:        11.082,47 €

Die zusätzliche Möblierung wird für den laufenden Betrieb nötig, da bislang wenig Stauraum vorhanden ist.
Da die Gesamtmöblierung von beiden Firmen ausgeführt wird, konnten nur Angebote dieser Firmen eingeholt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, zusätzliche Büromöbel für KiGa Leitung sowie Personal bei dem Lieferant Büromöbel zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Büro/Personalmöbel zeitnah zu einem Angebotspreis von 1099,56 € zu beauftragen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, zusätzliche Objektmöbel für Kinderkrippengruppen bei dem Lieferant Möbel Objekt zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Büro/Personalmöbel zeitnah zu einem Angebotspreis von 11082,47 € zu beauftragen.

Beschluss

Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, zusätzliche Büromöbel für KiGa Leitung sowie Personal bei dem Lieferant Büromöbel zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Büro/Personalmöbel zeitnah zu einem Angebotspreis von 1099,56 € zu beauftragen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, zusätzliche Objektmöbel für Kinderkrippengruppen bei dem Lieferant Möbel Objekt zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Büro/Personalmöbel zeitnah zu einem Angebotspreis von 11082,47 € zu beauftragen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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22. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö informativ 22

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Stadtrates Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:

-Meinungsaustausch wegen der Parkplätze für die Neueröffnung Käserei in Großweingarten, Kellerbuck.


Windkümmerer Mittelfranken - Zusage

Sachverhalt: Die Stadt Spalt hat den Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für einen Windkümmerer zum Ausbau der Windenergie vor Ort gestellt. Vom Bayer. Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erfolgte mit Schreiben vom 29.06.2022 die Zusage.


Öffentliche Toilette Spalt

Die Stadt Spalt hat eine öffentlich zugängliche Toilette sowie die öffentlichen Toiletten im HopfenBierGut. Für Spalt ist dies vollkommen ausreichend. 

Dass Dienstag nach dem Pfingstvolksfest die Toilette nicht in optimalem Zustand war, dürfte aufgrund der Menschenmenge nach dem Fest ein Ausnahmefall sein. Ansonsten werden die öffentlichen Toiletten sieben Mal pro Woche, d. h. jeden Tag mindestens einmal, gereinigt. Das Reinigungsintervall ist ausreichend. 

Mit der Fa. Kiefer wird über die Hygieneartikel gesprochen. Aufgrund der Erfahrungen von Vandalismus wird jedoch nur die notwendige Ausstattung bereitgestellt. 

Darüber hinaus werden im Herbst durch den Bauhof die Innenräume mit frischer Farbe getüncht. Die Entlüftungsmöglichkeiten lassen sich nur baulich lösen. Eine einfache Art von anderen Fenstern bzw. mit Zusatz eines Absicherungsgitters werden durch das Bauamt geprüft. 

Es braucht keine Zuständigkeit für einen Kontroll- und Reinigungsplan erfolgen, da dieser besteht. Der Stadtrat nimmt von der Situation der öffentlichen Toiletten Kenntnis. 

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23. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö informativ 23

Sachverhalt

Der Soccercourt am Schulhof ist zugesperrt. Es wurde im SR eine Satzung zur Benutzung erlassen. Gibt es künftig die Möglichkeit zu Nutzung?
Die Verwaltung wird dies klären.


Spielplatz Wasserzell – Es werden hier drei neue Stangen benötigt
Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass bereits abgesprochen wurde, den Spielplatz in Wasserzell in 2023 neu aufzubereiten, u.a. mit einer Seilbahn. Der Spielplatz ist nächstes Jahr ein konkretes Thema.

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24. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 49. Sitzung des Stadtrates 05.07.2022 ö informativ 24

Sachverhalt

Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des neuen Baugebietes Wernfels? Wie geht es hier weiter?

Es gab hierzu im Mai ein weiteres Gespräch, das ausgewertet wurde. Demnächst kommt hier die Vorlage im Stadtrat.

Datenstand vom 18.06.2024 11:21 Uhr