Datum: 23.08.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kornhaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
10 Bauantrag - Käserei, Fl.Nr. 199/3, Gemarkung Großweingarten
11 Haushalt 2022; Beschlussfassungen
11.1 Haushalt 2022 Eigenbetrieb "Stadtbrauerei Spalt", Wirtschaftsplan 2022 - Beschlussfassung
11.2 Haushalt 2022; Beschlussfassung; Gesamthaushalt, bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt
11.3 Haushalt 2022; Beschlussfassungen Stellenplan
11.4 Haushalt 2022, Beschlussfassungen Finanzplan (Finanzplanungszeitraum 2021 - 2025)
11.5 Haushalt 2022, Beschlussfassung Haushaltssatzung
12 Jahresrechnung 2021; Beschlussfassung über das vorläufige Jahresergebnis
13 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren z. Entwurf. v. 02.08.2022
14 Standesamt Spalt; Bestellung von Nadine Niedermann zur Standesbeamtin am Standesamt Spalt
15 Weihnachtsmarkt in Spalt, Festsetzung der Entgelte für Teilnehmer
16 Zuschussantrag Stadtkapelle Spalt für 2022; freiwilliger Zuschuss
17 Auftragsvergabe - Straßensanierung Orts- und GV Straßen
18 Mitteilung
19 Anfragen
20 Frageviertelstunde

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9. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö informativ 9
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10. Bauantrag - Käserei, Fl.Nr. 199/3, Gemarkung Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 10

Sachverhalt

Bauherr:        Kerstin Klink, Dr. Rolf Eichinger, Walkerszell 22, 91785 Pleinfeld

Baugrundstück:        Fl.Nr. 199/3 Gmk. Großweingarten, Kellerbuck 8, 91174 Spalt OT Großweingarten

Bauvorhaben:        Umbau eines Bauernhauses zu einer Käserei mit Ladenfläche und Anbau eines Balkons

Antragsnummer:         39/21

Auf dem Flurstück 199/3 der Gemarkung Großweingarten wurde von Frau Kerstin Klink und Dr. Rolf Eichinger ein Antrag auf Antrag auf Umbau (Nutzungsänderung) eines Bauernhauses zu einer Käserei mit Ladenfläche und Anbau eines Balkons gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft. Bei dem ehemaligen Bauernhaus handelt es sich nicht um ein Einzeldenkmal, auch liegt es außerhalb des Ensemblegebietes Großweingarten.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anbauten des Balkons passen sich in Ihrer Bauweise in die übrige Bebauung ein.

Gemäß der Baubeschreibung soll eine Käserei mit einem Laden für italienische Spezialitäten, Kundentoiletten im EG sowie Lagerräume und Personal WC im OG als Nutzungsänderung erstellt werden. Weiterhin soll ein Balkon im östlichen Bereich sowie Sitzgelegenheiten im östlichen Bereich geschaffen werden. Die ausführliche Beschreibung der Nutzung als Käserei mit Verkaufsladen liegt den Bauakten bei.

Da die Grundstücksgrenzen eng an dem Gebäude liegen, wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen gestellt. Der Mindestgrenzabstand (3m) wird mit 2m unterschritten.

Da auf dem Grundstück keine Stellplätze geschaffen werden können, wurde ein Antrag zur Ablöse von zwei Stellplätzen gestellt. In der Stellplatzsatzung ist definiert, dass der Ablösevertrag vor Baugenehmigung gefertigt werden muss. Der Stellplatzablösevertrag wird nach erfolgtem Beschluss gefertigt. Die Nachberechnung ergab jedoch, dass anstatt des vom Bauherren gerechneten zwei drei Stellplätze abgelöst werden müssen.

Da mit Parktätigkeiten vor dem Anwesen Kellerbuck 8 gerechnet werden muss, wurde eine Stellungnahme der Verkehrsbehörde Stadt Spalt, welche dem Bauakt beigefügt ist, angefordert.

Die Ausweisung von Parkverbot VZ 286 (eingeschränktes Halteverbot) würde das Be- und Entladen des Betreibers ermöglichen (Siehe Betriebsbeschreibung Bauherr im Bauakt), aber auch das kurzzeitige Parken für Kunden legitimieren. Aufgrund der Straßensituation Kellerbuck ist dies seitens der Verkehrsbehörde nicht zu befürworten. 

Die Ausweisung eines Absoluten Halteverbotes (VZ 283) mit Zusatzzeichen Be- und Entladen RH-xx-xx mit zusätzlicher Grenzmarkierung (Zickzacklinie) 299 würde das Be- und Entladen für den Betreiber der Käserei, siehe Baubeschreibung, ermöglichen und dennoch Kunden vom Parken bzw. Halten abhalten.

Dennoch auch das Halten des Betreibers der Käserei von der Verkehrsbehörde als kritisch gesehen.

Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt aber nicht vollständig erteilt. Die bereits in Aussicht gestellte Zustimmung eines Nachbarn wurde kurzfristig wieder zurückgezogen. Die Beteiligung wurde jedoch ordnungsgemäß durchgeführt. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag einer Baugenehmigung von Kerstin Klink, Dr. Rolf Eichinger, Walkerszell 22, 91785 Pleinfeld,
zum Umbau eines Bauernhauses zu einer Käserei mit Ladenfläche und Anbau eines Balkons auf Fl.Nr. 199/3 Gmk. Großweingarten, Kellerbuck 8, 91174 Spalt OT Großweingarten

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag einer isolierten Abweichung hinsichtlich Unterschreitung Grenzabstand von Kerstin Klink, Dr. Rolf Eichinger, Walkerszell 22, 91785 Pleinfeld.

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen die benötigten 3 Stellplätze auf eigenem Grund nicht schaffen zu müssen und diese von der Stadt Spalt abzulösen.
Die Verwaltung der Stadt Spalt wird beauftragt, den Stellplatzablösevertrag mit dem Baubewerben, Kerstin Klink, Dr. Rolf Eichinger, Walkerszell 22, 91785 Pleinfeld, abzuschließen. Der Stellplatzablösevertrag muss vor der Erteilung einer Baugenehmigung geschlossen werden.

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Verkehrssicherheit im Bereich der Käserei mittels der Ausweisung eines Absoluten Halteverbotes - verbunden mit Begrenzungslinien sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Baugenehmigung des Antragsstellers diese umzusetzen und eine Kostenbeteiligung des Antragsstellers zu prüfen. 

Beschluss

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag einer Baugenehmigung von Kerstin Klink, Dr. Rolf Eichinger, Walkerszell 22, 91785 Pleinfeld,
zum Umbau eines Bauernhauses zu einer Käserei mit Ladenfläche und Anbau eines Balkons auf Fl.Nr. 199/3 Gmk. Großweingarten, Kellerbuck 8, 91174 Spalt OT Großweingarten

Stimmverhältnis: 15 gegen 0 Stimmen. 

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag einer isolierten Abweichung hinsichtlich Unterschreitung Grenzabstand von Kerstin Klink, Dr. Rolf Eichinger, Walkerszell 22, 91785 Pleinfeld.

Stimmverhältnis: 15 gegen 0 Stimmen. 


Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen die benötigten 3 Stellplätze auf eigenem Grund nicht schaffen zu müssen und diese von der Stadt Spalt abzulösen.
Die Verwaltung der Stadt Spalt wird beauftragt, den Stellplatzablösevertrag mit dem Baubewerben, Kerstin Klink, Dr. Rolf Eichinger, Walkerszell 22, 91785 Pleinfeld, abzuschließen. Der Stellplatzablösevertrag muss vor der Erteilung einer Baugenehmigung geschlossen werden.

Stimmverhältnis: 15 gegen 0 Stimmen.

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Verkehrssicherheit im Bereich der Käserei mittels der Ausweisung eines Absoluten Halteverbotes - verbunden mit Begrenzungslinien sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Baugenehmigung des Antragsstellers diese umzusetzen und eine Kostenbeteiligung des Antragsstellers zu prüfen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Haushalt 2022; Beschlussfassungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 11

Sachverhalt

Vortrag des Haushaltes in Kurzfassung durch den Vorsitzenden Udo Weingart.
Anschließend folgten die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen in genannter Reihenfolge:
1.        Patrick Seubelt, CSU
2.        Gabriele Weislmeier, fair
3.        Reinhold Lüdke, Landliste
4.        Barbara Sterner, SPD
5.        Ingeborg Jotz, Bündnis 90/Die Grünen
6.        Dieter Kamm, UWG/FW


(siehe Anlagen)

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11.1. Haushalt 2022 Eigenbetrieb "Stadtbrauerei Spalt", Wirtschaftsplan 2022 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 11.1

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei wurde in der Werkausschusssitzung am 12.04.2022 behandelt und von den Werkausschussmitgliedern einstimmig in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Der Wirtschaftsplan 2022 der Stadtbrauerei liegt als Anlage zum Haushalt der Stadt Spalt bei.

Als Anlage ist auch die Kreditübersicht enthalten. Diese wird für 2022 keine Darlehensaufnahmen vorsehen. Es wurde ein Tilgungsbetrag von 251.016,24 € eingestellt.

Der Kassenkredit für 2022 wird auf 920.000,00 € festgelegt.

Für die weitere Unternehmensentwicklung der Stadtbrauerei wird derzeit ein Masterplan mit dem Technischen Büro Weihenstephan erarbeitet. Er beinhaltet Investitionen in Erweiterungen des Gärkellers, Lagerkeller, Drucktankkeller, Flaschenabfüllung, Lager Vollgut und Leergut, Entalkoholisierung und Sozialräume.

Der Werkausschuss hat dem Stadtrat einen Empfehlungsbeschluss gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt genehmigt den Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei Spalt für das Wirtschaftsjahr 2022 mit den dazugehörigen Anlagen – Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan, Stellenplan, Tilgungsplan – entsprechend des Beschlusses des Werkaus- schusses vom 12.04.2022.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt genehmigt den Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei Spalt für das Wirtschaftsjahr 2022 mit den dazugehörigen Anlagen – Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan, Stellenplan, Tilgungsplan – entsprechend des Beschlusses des Werkaus- schusses vom 12.04.2022.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11.2. Haushalt 2022; Beschlussfassung; Gesamthaushalt, bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 11.2

Sachverhalt

Der Haushalt 2022 wurde in zwei Sitzung mit den Stadtratsmitgliedern vorberaten. 

Die sich ergebenden Finanzänderungen wurden stetig fortgeschrieben und in den Haushaltsansätzen berücksichtigt. Damit war sichergestellt, dass eine Aktualisierung der Haushaltsansätze geboten war. 

Der Gesamthaushalt mit Stellenplan, Finanzplan und Haushaltssatzung sowie Vorbericht, Verpflichtungsermächtigung und ergänzenden Anlagen wurde den Stadtratsmitgliedern in der vollständigen Fassung zur Verfügung gestellt. 


Der Vorbericht wurde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 61 ff. GO i. V. m. §§ 2 und 3 KommHV ausgearbeitet und den Mitgliedern des Stadtrates zur Verfügung gestellt. 

Soweit sich Fragen zum Haushalt 2022 ergeben sollten, werden die Mitglieder des Stadtrates gebeten, diese elektronisch vor Sitzungsbeginn dem Geschäftsleiter und Kämmerer zukommen zu lassen. 

Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Beschlussvorschlag

a) Gesamthaushalt bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt:

Der Stadtrat beschließt den Gesamthaushalt 2022 in einem Gesamtvolumen von EUR 19.038.000,00.

Auf den Verwaltungshaushalt entfallen dabei in Einnahmen und Ausgaben EUR 11.945.000,00. 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit EUR 7.093.000,00.

Der Haushalts 2022 wird in der vorgelegten Fassung mit den genannten Wertfestsetzungen im Gesamthaushalt sowie im Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt beschlossen.

Beschluss

a) Gesamthaushalt bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt:

Der Stadtrat beschließt den Gesamthaushalt 2022 in einem Gesamtvolumen von EUR 19.038.000,00.

Auf den Verwaltungshaushalt entfallen dabei in Einnahmen und Ausgaben EUR 11.945.000,00. 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit EUR 7.093.000,00.

Der Haushalts 2022 wird in der vorgelegten Fassung mit den genannten Wertfestsetzungen im Gesamthaushalt sowie im Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt beschlossen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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11.3. Haushalt 2022; Beschlussfassungen Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 11.3

Sachverhalt

Nachdem einige tarifrechtliche Anpassungen hinsichtlich der Eingruppierungen zwingend durch die Stadt Spalt vorzunehmen sind, wurde diese im Stellenplan 2022 berücksichtigt.

Der Stellenplan 2022 wurde dem Stadtrat Spalt im Rahmen der Haushaltsberatungen von der Verwaltung vorgestellt. 

Die jetzigen Eingruppierungen und Überprüfungen mit den sich ergebenden Änderungen wurden bereits teilweise im Jahr 2022 vollzogen oder sind noch bis zum Jahresende in einer erneuten Stellenbewertung nach Vorliegen der Arbeitsplatzbeschreibung vorzunehmen. 

Der Stellenplan wurde entsprechend der tarifrechtlichen Vorgaben mit den Eingruppierungen vorgesehen.

Im Stellenplan sind auch die künftigen Planstellen mit der personalwirtschaftlichen Einwertung berücksichtigt.

Eine Eingruppierung, die haushaltsrechtlich zu vollziehen ist, ergibt sich in der tariflichen Anwendung. In dem Fall müssen auch die Voraussetzungen des Stelleninhabers vollständig mit der nachgewiesenen Qualifikation und Aufgabenerfüllung vorliegen.

Dem Stadtrat Spalt wird empfohlen, den jetzt vorgelegten Stellenplan in den Fassungen mit den Teilen
a) Beamte 
b) Beschäftigte im Sozialbereich (S-Gruppen) 
c) Regeltarifentgeltgruppen nach dem TVöD zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stellenplan 2022 wird als Bestandteil des Haushaltes zur Haushaltssatzung 2022 in der vorgelegten Fassung mit den Zuordnungen und den Teilbereichen beschlossen.  

Beschluss

Der Stellenplan 2022 wird als Bestandteil des Haushaltes zur Haushaltssatzung 2022 in der vorgelegten Fassung mit den Zuordnungen und den Teilbereichen beschlossen.  

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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11.4. Haushalt 2022, Beschlussfassungen Finanzplan (Finanzplanungszeitraum 2021 - 2025)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 11.4

Beschlussvorschlag

Nachdem in den Vorbereitungen in zwei Stadtratssitzungen die Finanzierungsplanung beraten wurde, wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, den Finanzplan in der fortgeführten Fassung für den Zeitraum 2021- 2025 zu beschließen. 

Der Stadtrat Spalt fasst den Beschluss, dass die mittelfristige  Finanzplanung in der vorgelegten Fassung mit den eingestellten Ansätzen zur Haushaltssatzung 2022 beschlossen wird.

Beschluss

Nachdem in den Vorbereitungen in zwei Stadtratssitzungen die Finanzierungsplanung beraten wurde, wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, den Finanzplan in der fortgeführten Fassung für den Zeitraum 2021- 2025 zu beschließen. 

Der Stadtrat Spalt fasst den Beschluss, dass die mittelfristige  Finanzplanung in der vorgelegten Fassung mit den eingestellten Ansätzen zur Haushaltssatzung 2022 beschlossen wird.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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11.5. Haushalt 2022, Beschlussfassung Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 11.5

Sachverhalt

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2022 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2022 in Kraft. 

Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen sind mit 500.000 € vorgesehen. 

Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2022 nicht vorgesehen.  

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt. 

Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2022 nicht festgesetzt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2022 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2022 in Kraft. 

Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt sind mit 500.000 €  vorgesehen.  

Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2022 nicht vorgesehen.  

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt. 

Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2022 nicht festgesetzt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2022 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2022 in Kraft. 

Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt sind mit 500.000 €  vorgesehen.  

Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2022 nicht vorgesehen.  

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt. 

Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2022 nicht festgesetzt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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12. Jahresrechnung 2021; Beschlussfassung über das vorläufige Jahresergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 12

Sachverhalt

Das Jahresergebnis 2021 ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach der Bayerischen Gemeindeordnung Art. 102 Abs. 2 GO dem Stadtrat nach Ende des Haushaltsjahres vorzulegen. Auf die weiteren rechtlichen Ausführungen wurde im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Aufgrund des Arbeitsumfanges und der Personalsituation der Verwaltung konnte dieser Termin nicht eingehalten werden. 

Das vorläufige Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2021 sieht folgendes Ergebnis vor:

Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                        EUR 14.421.786,68
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                        EUR   3.726.616,11
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                EUR 10.695.170,57

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt ist in einer äußerst hohen Zuführung von EUR 1.069.748,44 erfolgt.

Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von EUR 430.390,82 zugeführt.

Auf den beiliegenden Rechenschaftsbericht und die näheren Angaben zur Entwicklung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 wird hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt nimmt von dem vorläufigen Ergebnis der Jahresrechnung 2021 Kenntnis. Die Jahresrechnung wird nach Beschlussfassung zur weiteren Prüfung und Feststellung des Rechnungsergebnisses an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt nimmt von dem vorläufigen Ergebnis der Jahresrechnung 2021 Kenntnis. Die Jahresrechnung wird nach Beschlussfassung zur weiteren Prüfung und Feststellung des Rechnungsergebnisses an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren z. Entwurf. v. 02.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 13

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt hat sich bereits abschließend in dem ersten Beteiligungsverfahren mit der Veränderung des Landesentwicklungsprogrammes beschäftigt und einen entsprechenden Beschluss dazu gefasst.

Dieser Beschluss wurde dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie weitergegeben.

In der weiteren Fortführung des Beteiligungsverfahrens hat nunmehr das zuständige Fachministerium ein ergänzenden Beteiligungsverfahren angestrebt. 

Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens hat die Stadt Spalt erneut die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zu den vorgesehenen Änderungen mitzuteilen.

Die abschließende Stellungnahme seitens der Stadt Spalt ist bis zum 19.09.2022 vorzunehmen. 

Somit hat der Stadtrat Spalt nunmehr die Möglichkeit, die vorgesehenen Änderungen, die auch im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden können, zu beraten.

Ein abschließender Beschluss wäre seitens des Stadtrates Spalt somit auch in der Sitzung am 06.09.2022 noch ausreichend.

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird derzeit nicht unterbreitet. Der Stadtrat wird jedoch auf die Möglichkeit hingewiesen, die Änderungen auf der Internetseite einzusehen. Soweit Änderungen bzw. abschließende Stellungnahmen seitens des Stadtrates in die Tagesordnung für die Sitzung am 06.09.2022 aufgenommen werden sollen, bittet die Verwaltung um entsprechende Benachrichtigung unmittelbar an das Vorzimmer bzw. an den Ersten Bürgermeister.

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14. Standesamt Spalt; Bestellung von Nadine Niedermann zur Standesbeamtin am Standesamt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 14

Sachverhalt

Das Landratsamt Roth hat auf Antrag der Stadt Spalt mit Schreiben vom 16.08.2022 eine Bestellung von Frau Nadine Niedermann zur Standesbeamtin unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. 

Die entsprechenden Nachweise u. a. auch die Teilnahme am Grundseminar für Standesbeamte, hat Frau Niedermann bereits vom 18.07. – 29.07.2022 das Grundseminar für Personenstandsrecht und Familienrecht in Bad Salzschlirf erfolgreich absolviert. 

Nachdem die Voraussetzungen zur Bestellung von Frau Niedermann vorliegen, kann Frau Niedermann bereits zum 01.09.2022 zur Standesbeamtin im Standesamt Spalt bestellt werden. 

Weitere Voraussetzung der Ausnahmegenehmigung zur Bestellung als Standesbeamtin von Frau Niedermann ist, dass die Standesamtsleitung weiterhin vom Frau Andrea Metzger wahrgenommen wird. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass Frau Nadine Niedermann, aufgrund der erfüllten Voraussetzungen und der Zustimmung durch das Landratsamt Roth, Fachaufsicht, zur Standesbeamtin am Standesamt Spalt zum 01.09.2022 bestellt wird. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass Frau Nadine Niedermann, aufgrund der erfüllten Voraussetzungen und der Zustimmung durch das Landratsamt Roth, Fachaufsicht, zur Standesbeamtin am Standesamt Spalt zum 01.09.2022 bestellt wird. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Weihnachtsmarkt in Spalt, Festsetzung der Entgelte für Teilnehmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 15

Sachverhalt

Die Gebühren für die Durchführung des Weihnachtsmarktes 2022 sind durch organisatorische Veränderungen und steigende Personal- und Sachkosten neu zu kalkulieren.

Die bisherigen Einnahmen im Bereich Weihnachtsmarkt haben die Personalkosten vollständig außer Acht gelassen, was im Moment auch für die Gebührenerhebung 2022 der Fall sein wird.

Die entstehenden Personalkosten erhöhen dadurch auch nochmals das Defizit im HopfenBierGut deutlich.

Die anfallenden Sachkosten werden Steigerungen, auch aufgrund der Inflationsentwicklung, jedoch auch durch die weitere organisatorische Abwicklung und Verantwortung der Stadt Spalt, nachdem sich die Vereinigte Zunft bereits 2019 dazu entschieden hat, aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen hier nicht mehr als Veranstalter aufzutreten, auch mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein. 

Nach den jetzigen Kostenschätzungen wird davon ausgegangen, dass Kosten in einer Größenordnung von EUR 28.000,00 anfallen. 

Diese Kosten sollen zumindest für diese ausschließlich anfallenden Fixkosten (nur Sachkosten) kostenneutral gestaltet werden und gleichzeitig auch durch entsprechende Einnahmen generiert werden.

Dadurch werden als wichtige Einnahmepositionen 

  1. eine Anhebung der Überlassung von Ständen von bisher EUR 800,00 auf EUR 2.000,00
  2. der Standgebührenanpassung von EUR 16.500,00 auf EUR 20.500,00, siehe Einnahmen aus der Rückgabe von beschädigten Glühweintassen von EUR 3.000,00
  3. Die Erhebung einer Reinigungsgebühr von EUR 0,50 je Tasse, ca. EUR 2.500,00 Einnahme. Im Gegenzug wird auch ein Spülmobil den Reinigungsaufwand deutlich für die einzelnen Marktteilnehmer reduzieren, was auch an beiden Tagen vollständig genutzt werden kann. 

Dadurch sind Einnahmeerwartungen geplant i.H.v. EUR 28.000,00, die zumindest die Sachkosten abdecken.

Zur Umsetzung und der Gebührenerhebung wird dem Stadtrat Spalt daher folgende Beschlussempfehlung vorgetragen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die anfallenden Sachkosten bei der Durchführung und Abhaltung des Weihnachtsmarktes kostenneutral zu gestalten sind.

So sind zumindest diese Sachkosten durch entsprechende Einnahmen auszugleichen. 

Die Einnahmen werden daher festgesetzt für

  1. Verleihung von Ständen auf EUR 150,00
  2. Anpassung der Standgebühren
  1. Hauptstraße bis zum Oberen Tor von bisher EUR 300,00 auf EUR 400,00
  2. Außerhalb der Hauptstraße und dem Oberen Tor von bisher EUR 270,00 auf EUR 300,00.
  3. Nur Getränke- und Verpflegungsstände außerhalb der genannten Bereiche von EUR 180,00 auf EUR 200,00.
  4. Stände mit Geschenkartikeln bei gleichzeitig entsprechendem Verkauf von EUR 75,00 auf EUR 100,00.
  5. Für Handwerk, auch wenn Vorführungen stattfinden, und Verkauf von EUR 30,00 auf EUR 50,00.

Sämtliche Kosten sind mit Steuern zu erheben.

Sonderregelungen im Rahmen von Beteiligungen in Rahmenprogrammen oder Durchführung wird ein entsprechender Rabatt und Nachlass gewährt. Dies ist jedoch im Einzelfall und von der Bewertung und vom Umfang durch das Team HopfenBierGut festzusetzen. 

Weiterhin wird für die Reinigung von Tassen bei gleichzeitigem Angebot eines Spülmobils eine pauschale Kostenerhebung von EUR 0,50 je Tasse erhoben. Ausschlaggebend ist die Zahl bei der erstmaligen Ausgabe und zur Verfügungstellung der Tassen. 

Die Umsetzung für eine kostenneutrale Erhebung ist aus haushaltsrechtlichen Gründen geboten.

Es muss ergänzend darauf hingewiesen werden, dass die Personalkosten, die nochmals im fünfstelligen Bereich auch anfallen, bei dieser Kalkulation und Kostenerhebung ohne Ansatz bleiben und vollständig von der Stadt Spalt bzw. auch vom Unterabschnitt „HopfenBierGut/ Kornhaus“ haushaltsrechtlich verbucht werden. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die anfallenden Sachkosten bei der Durchführung und Abhaltung des Weihnachtsmarktes kostenneutral zu gestalten sind.

So sind zumindest diese Sachkosten durch entsprechende Einnahmen auszugleichen. 

Die Einnahmen werden daher festgesetzt für

  1. Verleihung von Ständen auf EUR 150,00
  2. Anpassung der Standgebühren
  1. Hauptstraße bis zum Oberen Tor von bisher EUR 300,00 auf EUR 400,00
  2. Außerhalb der Hauptstraße und dem Oberen Tor von bisher EUR 270,00 auf EUR 300,00.
  3. Nur Getränke- und Verpflegungsstände außerhalb der genannten Bereiche von EUR 180,00 auf EUR 200,00.
  4. Stände mit Geschenkartikeln bei gleichzeitig entsprechendem Verkauf von EUR 75,00 auf EUR 100,00.
  5. Für Handwerk, auch wenn Vorführungen stattfinden, und Verkauf von EUR 30,00 auf EUR 50,00.

Sämtliche Kosten sind mit Steuern zu erheben.

Sonderregelungen im Rahmen von Beteiligungen in Rahmenprogrammen oder Durchführung wird ein entsprechender Rabatt und Nachlass gewährt. Dies ist jedoch im Einzelfall und von der Bewertung und vom Umfang durch das Team HopfenBierGut festzusetzen. 

Weiterhin wird für die Reinigung von Tassen bei gleichzeitigem Angebot eines Spülmobils eine pauschale Kostenerhebung von EUR 0,50 je Tasse erhoben. Ausschlaggebend ist die Zahl bei der erstmaligen Ausgabe und zur Verfügungstellung der Tassen. 

Die Umsetzung für eine kostenneutrale Erhebung ist aus haushaltsrechtlichen Gründen geboten.

Es muss ergänzend darauf hingewiesen werden, dass die Personalkosten, die nochmals im fünfstelligen Bereich auch anfallen, bei dieser Kalkulation und Kostenerhebung ohne Ansatz bleiben und vollständig von der Stadt Spalt bzw. auch vom Unterabschnitt „HopfenBierGut/ Kornhaus“ haushaltsrechtlich verbucht werden. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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16. Zuschussantrag Stadtkapelle Spalt für 2022; freiwilliger Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö 16

Sachverhalt

Die Stadtkapelle Spalt hat mit Schreiben vom 17.07.2022 einen Zuschussantrag für 2022 in einer Größenordnung von EUR 3.300,00 gestellt.

In den Vorjahren wurde ein freiwilliger Zuschuss an die Stadtkapelle von bis zu jährlich EUR 3.600,00 durch den Stadtrat bewilligt. 

Aufgrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Übungsmöglichkeiten und des jetzt selbst von der Stadtkapelle beantragten, reduzierten jährlichen Zuschussbetrages von EUR 3.300,00 wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, den Zuschussantrag der Stadtkapelle Spalt e. V. für 2022 nach Beschlussfassung des Haushaltes 2022 zu bewilligen. 

In Ergänzung zur Sitzungsvorlage über die Gewährung des Zuschussantrages an die Stadtkapelle Spalt wurde von der Stadtkapelle auch der Antrag auf Nutzung des Altgebäudes der Spalatin-Schule für ein Notenarchiv und Instrumentenlager im zweiten Obergeschoss gestellt.

Dem Antrag könnte grundsätzlich entsprochen werden; es bedarf jedoch vorher noch einer Abstimmung mit der Schulleitung der Spalatin-Schule, ob der Bedarf an Lagernutzungen auch seitens der Schule für dieses zweite Obergeschoss geplant ist.

Grundsätzlich kann der Stadtkapelle mit der ehemaligen Schulleiterwohnung bzw. Hausmeisterwohnung im zweiten Obergeschoss ein Raum zur Verfügung gestellt werden:

Es sollte hier wieder ein fiktiver Mietzuschuss im Rahmen einer Verrechnung erfolgen. Die anfallenden Nebenkosten sollten jedoch pauschal von der Stadtkapelle der Stadt Spalt erstattet werden. 

Abschließend sollte dem Antrag der Stadtkapelle auch erst nach der Stellungnahme und Bewertung durch die Schulleitung stattgegeben werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und durch die Corona-Pandemie und der eingeschränkten Übungsoptionen der Stadtkapelle Spalt e. V. der beantragte Zuschuss in Höhe von EUR 3.300,00 für 2022 als freiwilliger Zuschuss bewilligt wird. 
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt für 2022, sobald der Haushalt 2022 durch den Stadtrat Spalt genehmigt wurde. 

Stimmverhältnis: 15 gegen 0 Stimmen.

  1. Der Stadtrat Spalt nimmt von dem Antrag der Stadtkapelle zur weiteren Nutzung für ein Instrumentenlager und Notenarchiv im zweiten Obergeschoss des Altbaus der Spalatin-Schule Kenntnis. Die zur Verfügungstellung eines Raumes wird in Aussicht gestellt. Es bedarf jedoch noch einer Abstimmung mit der Schulleitung, welche Räume hierzu der Stadtkapelle zur Verfügung gestellt werden können. Ein fiktiver Mietzins wird festgelegt, der im Rahmen eines Zuschusses verrechnet wird. Die Nebenkosten werden pauschal festgesetzt und sind von der Stadtkapelle Spalt zu zahlen. 


       Stimmverhältnis:  15 gegen 0    Stimmen.         

Beschluss

  1. Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und durch die Corona-Pandemie und der eingeschränkten Übungsoptionen der Stadtkapelle Spalt e. V. der beantragte Zuschuss in Höhe von EUR 3.300,00 für 2022 als freiwilliger Zuschuss bewilligt wird. 
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt für 2022, sobald der Haushalt 2022 durch den Stadtrat Spalt genehmigt wurde. 

  1. Der Stadtrat Spalt nimmt von dem Antrag der Stadtkapelle zur weiteren Nutzung für ein Instrumentenlager und Notenarchiv im zweiten Obergeschoss des Altbaus der Spalatin-Schule Kenntnis. Die zur Verfügungstellung eines Raumes wird in Aussicht gestellt. Es bedarf jedoch noch einer Abstimmung mit der Schulleitung, welche Räume hierzu der Stadtkapelle zur Verfügung gestellt werden können. Ein fiktiver Mietzins wird festgelegt, der im Rahmen eines Zuschusses verrechnet wird. Die Nebenkosten werden pauschal festgesetzt und sind von der Stadtkapelle Spalt zu zahlen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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17. Auftragsvergabe - Straßensanierung Orts- und GV Straßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

Im Rahmen der Straßensanierung 2022 sollen die Orts- und GV-Straßen SP 1 (Hagsbronn-Absberg) und SP 8 (Enderndorf) saniert werden.

Die Maßnahme wurde nach VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen haben 6 Firmen erhalten.
Zur Angebotseröffnung am 16.08.2022 um 14:00 Uhr lagen der Stadt Spalt 4 Angebote vor.
Alle eingereichten Angebote waren wertbar.

Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
  1. Bieter A                                        362.538,80 €
  2. Bieter B                                        370.547,86 €
  3. Bieter C                                        389.678,05 €
  4. Bieter D                                        404.295,68 €

Als wenigstnehmenstes Angebot wurde das Angebot der Bieter A mit einem Bruttobetrag der Gesamtleistung von 362.538,80 € gewertet.

Die Gesamtmaßnahme liegt ca. 1,8% über den geschätzten Kosten von ca. 356.000,00€.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Maßnahme Straßensanierung Orts- und GV Straßen an den Bieter A zu einer Angebotssumme von 362.538,80 € zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe zur Sicherstellung der Preisbindung sehr zeitnah vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.

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18. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö informativ 18

Sachverhalt

Sachstand Straßenbestandsverzeichnis:
Derzeit arbeitet das Fachbüro Schmitt mit Hochdruck an der Aufarbeitung fehlender/fehlerhafter Widmungen. Viele Fragestellungen müssen durch aufwendige Befahrung gekennzeichneter Wege durch das Bauamt/Bauhof aufgearbeitet, gewertet werden.
Durch die derzeitige Urlaubszeit und die Eingabe von einer Vielzahl von Bauanträgen, anderer anfallender Arbeiten  Bauamt kann hierzu nur eine begrenzte, wöchentliche Zeit hierfür eingeplant werden.

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19. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö informativ 19

Sachverhalt

Es wird von Seiten der Stadtratsmitglieder angefragt, warum am Marktsonntag die Hauptstraße nicht  mit einbezogen wurde. Geschäftsleute wurden hierzu  nicht informiert. 

Der Vorsitzende antwortet, dass die Marktbetreiber bewusst eine kleinere Fläche für den  Marktbetrieb am Sonntag, dem 14.08.2022  ausgewählt haben.





Es wird sich nach dem Sachstand des Radweges Höfstetten erkundigt. 

Der Vorsitzende führt aus, dass hierzu, aufgrund des Landschaftsschutzgebietes und artenschutzrechtliches Gutachten, keine Baugenehmigung vorliegt. Mit der Familie Spachmüller wird ein weiterer Gesprächstermin vereinbart. 




In Bezug auf „müllfreier See“, kommt die Anfrage, warum große Müllcontainer am Igelsbachsee stehen.

Der Vorsitzende hatte dies schon in der Zweckverbandsversammlung kritisiert. 





Zum Thema Parkgebühren am See, müssten dringend die Automaten nachgebessert werde. 

Der Vorsitzende schlägt vor, diese Problematik dem Zweckverband, Herrn Hofer vorzutragen.  
 

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20. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 53. Sitzung des Stadtrates 23.08.2022 ö informativ 20

Sachverhalt

Aus der Bürgerschaft kam die Anfrage, warum die Termine für standesamtliche Trauungen für 2023 erst ab dem 01.12.2022 vergeben werden. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass er sich diesbezüglich mit dem Standesamt in Verbindung setzt. 




Die Besitzerin der Eisdiele meldet sich zu Wort und beklagt die marode Nebenstraße an der Eisdiele. Hier ist dringend eine Ausbesserung erforderlich. 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt eine Nachbesserung erfolgt. 

Datenstand vom 08.09.2022 14:54 Uhr