Datum: 02.08.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2022
2 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
3 Bauantrag - Errichtung eines überdachten Regals für die Lagerung von bis zu 5 Ruderboten auf Fl. Nr. 374 Gmk. Enderndorf
4 Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit Garage auf Fl. Nr. 868/6 Gmk. Spalt
5 Vollzug des KAG, Entgeltfestsetzung für den Weihnachtsmarkt 2022
6 Vollzug des KAG, Ortsrecht der Stadt Spalt, Erlass einer Änderungssatzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Kindergartens in der Stadt Spalt (Kindergartengebührensatzung)
7 Vollzug BauGB - Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "An der Zellgasse"
8 Vollzug Bay. FFwehrgesetz, Bestellungen der Kommandanten für die Ortsteilwehr Fünfbronn
9 Vollzug BayStrWG - Widmung der Ortsstraße "An der Orchideenwiese" in Spalt OT Wernfels
10 Straßenbeleuchtung in der Gesamtgemeinde Spalt, Energieeinsparmaßnahmen – zeitliche Abschaltung in den Nachstunden
11 Mitteilung
12 Anfragen
13 Frageviertelstunde

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 05.07.2022 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 05.07.2022 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

Es erfolgte keine Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen. 

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3. Bauantrag - Errichtung eines überdachten Regals für die Lagerung von bis zu 5 Ruderboten auf Fl. Nr. 374 Gmk. Enderndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr:                Markus Gabler, Alte Bürg 1, 91174 Spalt

Baugrund:                Fl.Nr. 374, Gmk. Enderndorf

Bauvorhaben:        Errichtung eines Bootsunterstands

Antragsnummer:        38/22

Auf dem Flurstück 374 der Gemarkung Enderndorf wurde von Markus Gabler, Alte Bürg 1, 91174 Spalt, ein Bauantrag für die Errichtung eines Bootsunterstandes gestellt.

Die Anlage befindet sich im gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Geprüft wird nach § 35 BauGB.  Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet. 

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Bei dem geplanten Bauvorhaben soll ein Bootsunterstand für den Ruderverein Brombachsee e. V. auf dem Flurstück Fl. Nr. 374 Gmk. Enderndorf, nahe des Brombachsees errichtet werden.

Der Bootsunterstand hat eine Länge von 13 m, Tiefe 3 m und eine Höhe von 3,49 m. 
Das Vorhaben liegt zwar im Außenbereich, aber nahe dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Enderndorf Strand Ost“.

Die öffentlichen Belange sind nicht berührt, da das Bauwerk an sich an dem Seeufer in seiner Eigenart einfügt und für Uferbereiche durchaus typisch ist. Die Erschließung ist gesichert, es muss nur ein Zugang zu dem Unterstand gesichert sein. Es werden keine elektrischen Leitungen oder Trinkwasser benötigt.

Vor der Weitergabe an den Zweckverband Brombachsee sowie das Landratsamt Roth muss ein neuer Lageplan eingegeben werden, da der zugefügte Lageplan sich auf die falsche Flurnummer bezieht. Weiterhin fehlt die Beschreibung des Bauvorhabens. Auch diese muss nachgereicht werden. Auch sollte eine vorherige Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers / Freistaat Bayern zur Bebauung seitens des Antragsstellers eingeholt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Bauantrag für die Errichtung eines Bootsunterstands auf Fl.Nr. 374, Gmk. Enderndorf von Markus Gabler, Alte Bürg 1, 91174 Spalt zu erteilen.

Da es sich um einen viel befahrenen Weg handelt, sollte der Lagerplatz möglichst nahe am Zaun der Landliegeplätze liegen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Bauantrag für die Errichtung eines Bootsunterstands auf Fl.Nr. 374, Gmk. Enderndorf von Markus Gabler, Alte Bürg 1, 91174 Spalt zu erteilen.

Da es sich um einen viel befahrenen Weg handelt, sollte der Lagerplatz möglichst nahe am Zaun der Landliegeplätze liegen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit Garage auf Fl. Nr. 868/6 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr:        Herr Daniel Božić, Hohenrainweg 3 E, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 868/6 Gmk. Spalt, Adolph-Kolping-Straße

Bauvorhaben:        Neubau Einfamilienhaus mit Garage

Antragsnummer:        37/22

Auf dem Flurstück 868/6 Gmk. Spalt wurde von Herrn Tanja Jahn, Herr Daniel Božić, Hohenrainweg 3 E, 91174 Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 56 „Maierhof“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Es soll ein Einfamilienhaus mit GH 7,57 Meter, Wandhöhe 5,98 Meter, mit einer Dachneigung von 20°realisiert werden. 

Das Gebäude soll einen Keller, EG und OG erhalten.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Aufgrund der Vergrößerung Gartenbereich ostseitig soll die Garage an der Grundstücksgrenze ostseitig gebaut werden. Dies wurde mit dem Grundstücksnachbar, welcher auch an die Garage Grenze Fl. Nr. 868/5 die Garage bauen will, im Vorfeld abgeklärt. Die Vereinbarung wurde den Bauantragsformularen beigelegt.

Nach geänderter Planung befindet sich die Garage innerhalb der Baugrenzen.

Folgender Antrag auf Abweichung gestellt: 
Abweichung von Art. 6 (7) BayBO
Errichtung der Garage als Grenzbau / in den Abstandsflächen des Wohnhauses 

Es soll die Garage an die östliche Grenze gebaut werden, um genug Gartenfläche an der Westseite zu erhalten. 

Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet. 

Es werden 2 Stellplätze in ausreichender Zahl nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vollständig vor. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herr Daniel Božić, Hohenrainweg 3 E, 91174 Spalt, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 868/6 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Herr Daniel Božić, Hohenrainweg 3 E 91174 Spalt, hinsichtlich Abweichung von Art. 6 (7) BayBO
Errichtung der Garage als Grenzbau / in den Abstandsflächen des Wohnhauses wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herr Daniel Božić, Hohenrainweg 3 E, 91174 Spalt,
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 868/6 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmenverhältnis: 16:0



Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Herr Daniel Božić, Hohenrainweg 3 E 91174 Spalt, hinsichtlich Abweichung von Art. 6 (7) BayBO
Errichtung der Garage als Grenzbau / in den Abstandsflächen des Wohnhauses wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Stimmenverhältnis: 16:0

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Vollzug des KAG, Entgeltfestsetzung für den Weihnachtsmarkt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzenden gibt bekannt, dass dieser TOP auf die nächste Sitzung am 23.08.2022 verschoben wird. 

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6. Vollzug des KAG, Ortsrecht der Stadt Spalt, Erlass einer Änderungssatzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Kindergartens in der Stadt Spalt (Kindergartengebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates Spalt sind zweijährig im Wechsel die Gebührensätze für 
a) Regelkindergarten 
b) Kinderkrippengebühren 
für die Kinderbetreuungseinrichtung der Stadt Spalt anzupassen. 

Nachdem eine Anpassung für beide Einrichtungsbereiche, aufgrund der rechtlichen Anforderungen notwendig sind, ist die Anpassung der Gebührensätze nur auf die rechtlichen Vorgaben begrenzt. 


Es werden folgende Tabellen nachstehend dargestellt mit den Vergleichsgebühren zum Kindergarten St. Michael. 


  1. Gebührenanpassung Regelkindergarten ab 01.09.2022

                                                                                                      Vergleich Kindergarten 
St. Michael
 
Tagesstunden
Monatsge-
bühr neu in EUR
Jahres-
gebühr neu in
EUR
Tagesstunden
Monatsgebühr  in EUR
          
 
 

 
 
 
3 bis 4
100,00
1.200,00
3 bis 4
102,00
 
4 bis 5
110,00
1.320,00
4 bis 5
113,00
 
5 bis 6
118,00
1.416,00
5 bis 6
124,00
 
6 bis 7
130,00
1.560,00
6 bis 7
135,00
 
7 bis 8
141,00
1.692,00
7 bis 8
146,00
 
8 bis 9
152,00
1.824,00
8 bis 9
157,00
 
9 bis 10
168,00
2.016,00
9 bis 10
168,00

                                                                                                  









b) Gebührenanpassung für Kinderkrippengebühren ab 01.09.2022

Vergleich St. Michael
Kinderkrippe









Tagesstunden

Monatsge-
bühr neu in EUR

Jahres-
gebühr neu in
EUR
Tages-
Stunden


Monatsge-bühr in EUR








 
 

3 bis 4

153,00

1.836,00
3 bis 4
153,00

4 bis 5

169,00

2.028,00
4 bis 5
169,00

5 bis 6

186,00

2.232,00
5 bis 6
186,00

6 bis 7

205,00

2.460,00
6 bis 7
202,00

7 bis 8

225,00

2.700,00
7 bis 8
219,00

8 bis 9

245,00

2.940,00
8 bis 9
235,00

9 bis 10

270,00

3.240,00
9 bis 10
252,00

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, unter Berücksichtigung, dass die Betriebskostenförderung eine Auf- und Abstufung mit einer 10%igen Differenzierung zwischen den einzelnen Gebührensätzen eine Satzungsänderung für
  1. Regelkindergarten
  2. Kinderkrippengebühren 

ab 01.09.2022 erfolgt. 

Die Änderungssatzung, die als Anlage beiliegt, wird somit vom Stadtrat Spalt beschlossen. 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, unter Berücksichtigung, dass die Betriebskostenförderung eine Auf- und Abstufung mit einer 10%igen Differenzierung zwischen den einzelnen Gebührensätzen eine Satzungsänderung für
  1. Regelkindergarten
  2. Kinderkrippengebühren 

ab 01.09.2022 erfolgt. 

Die Änderungssatzung, die als Anlage beiliegt, wird somit vom Stadtrat Spalt beschlossen. 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Vollzug BauGB - Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "An der Zellgasse"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück mit der Flurnummer 1206/3, Gemarkung Spalt, befindet sich im Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ und befindet sich im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes. 
Auf dem genannten Flurstück soll im Rahmen der Realisierung eines Nahwärmenetzes ein Hackschnitzelheizwerk errichtet werden. 
Der geplante Standort befindet sich zum Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und im Bereich einer schulischen Freisportanlage. 
Diesbezüglich soll der Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ im Rahmen eines Bauleitverfahrens in einer 5. Änderung angepasst werden.  

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt. 
Das Bauleitverfahren soll im Vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. 

In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ vorzunehmen.

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss werden Planungsbüros 5. Änderung des Bebauungsplanes angefragt.

Die Billigung des Planentwurfes und der Auslegungsbeschluss wird in einer späteren Sitzung erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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8. Vollzug Bay. FFwehrgesetz, Bestellungen der Kommandanten für die Ortsteilwehr Fünfbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Kommandantenwahlen der Ortsteilfeuerwehr Fünfbronn wurden am 15.07.2022 durchgeführt. 

Von den stimmberechtigten Wahlberechtigten wurde als Kommandant Herr Jochen Disterer gewählt. 

Im Rahmen der Dienstversammlung wurde auch der stellvertretende Kommandant der Ortsteilfeuerwehr Fünfbronn neu gewählt. Von den 13 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern wurde Herr Thomas Wieland als Stellvertreter gewählt.

Die formalrechtliche Bestellung und Bestätigung der Wahl ist durch den Stadtrat Spalt vorzunehmen. 

Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Jochen Disterer zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Fünfbronn aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 15.07.2022.


Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Fünfbronn aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 15.07.2022 Herr Thomas Wieland bestellt wird. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Jochen Disterer zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Fünfbronn aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 15.07.2022.

Stimmenverhältnis: 17:0

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Fünfbronn aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 15.07.2022 Herr Thomas Wieland bestellt wird. 

Stimmenverhältnis: 17:0

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Vollzug BayStrWG - Widmung der Ortsstraße "An der Orchideenwiese" in Spalt OT Wernfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        An der Orchideenwiese
Anfangspunkt:        Einmündung Pflugsmühler Weg bei Fl. Nr. 329/2, 329, 330/8 Gmk. Wernfels
Endpunkt:        Ende Wendehammer bei Fl. Nr. 324/29, 324/30 Gmk. Wernfels
Gemeinde:        Stadt Spalt
Landkreis:        Roth

2. Beschlussentwurf:


Widmung von Straßen und Wegen:


Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.

3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Stadt Spalt

0,000
0,251
0,251

4. Widmungsbeschränkung


keine


5. Begründung:


Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäss Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Straße „An der Orchideenwiese“ im Baugebiet Burgblick auf eine Länge von 251 Metern auf als öffentliche Ortsstraße zu widmen. Der Träger der Straßenbaulast wird die Stadt Spalt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Straße „An der Orchideenwiese“ im Baugebiet Burgblick auf eine Länge von 251 Metern auf als öffentliche Ortsstraße zu widmen. Der Träger der Straßenbaulast wird die Stadt Spalt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Straßenbeleuchtung in der Gesamtgemeinde Spalt, Energieeinsparmaßnahmen – zeitliche Abschaltung in den Nachstunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö 10

Sachverhalt

Die bestehende Unsicherheit in Bezug auf ausreichenden Strom und Gasbezug und damit verbundenen hohen Kosten werden die Kommunen dazu angehalten, entsprechende Einsparungspotentiale umfassend zu prüfen und umzusetzen. 

Die Einsparungspotentiale im Bereich einer zeitlich befristeten Nachtabschaltung zwischen 01.00 Uhr und 04.00 Uhr somit für 3 Stunden wurde bereits von der Stadt Spalt in den Jahre 2015 – 2018 umgesetzt. 

Die Erfahrungswerte, auch die Auswertungen die sich aus dieser Nachabschaltung ergeben haben, sind nochmals im Beschluss des Stadtrates Spalt vom 20.03.2018 dargelegt. Die Verwaltung hat dabei die Auswirkungen in Bezug auf Kriminalität sowie Gefahrenlagen nochmals ausführlich erläutert. 

Aufgrund dieser damaligen Auswertungen und Erfahrenswerte, wesentliche Abweichungen werden sich nur minimal ergeben, ist dieser Bericht der Verwaltung auch heute noch relevant. 

Die Nachabschaltung wurde im Jahre 2018 auf Antrag der CSU-Fraktion vom Stadtrat Spalt wieder aufgehoben. Seitdem laufen die Straßenbeleuchtungen in den Nachtstunden im Vollbetrieb bzw. mit LED-Ausstattungen und mit einer zwischenzeitlich technisch möglichen Reduktion der Ausleuchtung konnten die technischen Möglichkeiten der Einsparung auch nach 2018 genutzt werden. 

Die gegenwärtige Situation, insbesondere auf einen Strommangel, der absehbar in den nächsten Monaten auch verstärkt auftreten wird, sollte bereits entgegengesteuert werden. 

Aus diesem Grund wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, die Nachabschaltung, wie sie bereits in den Jahren bis 2018 über einen fast dreijährigen Zeitraum vorgenommen wurde, wieder einzuführen. 

Die Stadt Spalt will mit dieser Abschaltung in den Nachtzeiten einen wesentlichen Beitrag zu einer Stromeinsparung leisten. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Beschluss des Stadtrates vom 20.03.2018 über die Aufhebung der zeitlich befristeten Nachtabschaltung aufgehoben wird. Die Nachtabschaltung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder in der Zeit von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr vorgenommen werden. 

Die Verwaltung wird beauftragt, hier die notwendigen Schritte zu einer baldigen Umsetzung der Nachtabschaltung vorzunehmen. 

Sollten sich Erkenntnisse innerhalb eines Jahres ergeben, die eine erneute Überlegung hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Nachabschaltung entgegenstehen, so könnte der Stadtrat im Rahmen eines Abwägungsprozesses hier nochmals eine andere Entscheidung treffen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Beschluss des Stadtrates vom 20.03.2018 über die Aufhebung der zeitlich befristeten Nachtabschaltung aufgehoben wird. Die Nachtabschaltung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder in der Zeit von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr vorgenommen werden. 

Die Verwaltung wird beauftragt, hier die notwendigen Schritte zu einer baldigen Umsetzung der Nachtabschaltung vorzunehmen. 

Sollten sich Erkenntnisse innerhalb eines Jahres ergeben, die eine erneute Überlegung hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Nachabschaltung entgegenstehen, so könnte der Stadtrat im Rahmen eines Abwägungsprozesses hier nochmals eine andere Entscheidung treffen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

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11. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö informativ 11

Sachverhalt

Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben: 

  • Jahresbericht 2021 ErLebenswelt Roth e.V.

Bauvorhaben, Erteilung Einvernehmen / Benehmen in der laufenden Verwaltung:

Windsbacher Str. 3, 91174 Spalt
Das gemeindliche Einvernehmen wurde für den Anbau eines Lagers Hackschnitzel auf Fl. Nr. 860 Gmk. Spalt erteilt. Es standen keine Hinderungsgründe für den unwesentlichen Anbau gegen das Einvernehmen.

Ottmannsberg 3 A, 91174 Spalt
Das gemeindliche Benehmen wurde für die Tektur eines bereits genehmigten Bauantrages Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der laufenden Verwaltung erteilt.
Bei der Tektur handelt es sich um die Erhöhung der Garage um 80cm. Es standen keine Hinderungsgründe gegen die Erteilung des Einvernehmens für die unwesentliche Änderung der Garagen-Umplanung.



Der Stadtrat wird gebeten, von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö informativ 12
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13. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

Herr Quenzler vom Elternbeirat des Kindergartens bedankt sich für die neue, bessere Beschilderung im Bereich des Gabrieliplatzes (verkehrsberuhigte Zone). Jetzt sind die Schilder fertig. Er fragt nach, ob diese noch vor den Ferien aufgestellt werden, was leider nicht beantwortet werden kann. 
Künftig sollen die Eltern auch weiterhin über die Regeln der verkehrsberuhigten Zone informiert werden.

Neue Kinderkrippe/ Gebührenerhöhung: Termin war im Mai geplant und terminiert, kam jedoch aus Gründen der Terminfindung mit dem gesamten Elternbeirat nicht zustande.

Abwicklung der neuen Kinderkrippe mit Architektin/ Innenarchitektur: negative Meinung über die geleistete Arbeit. Wie und wann erfolgt die Rückerstattung von Geldern aufgrund der bestehenden Mängel?

Derzeit findet Mängelaufnahme etc. statt und es werden die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt eruiert. 

Die neue Homepage der Stadt Spalt sei nicht so unübersichtlich wie bisher. Störend: teilweise sind unter den Rubriken keine Inhalte vorhanden. Der Bereich Elternbeirat Kindergarten ist nicht befüllt; dieser wurde auch nicht befragt, welche Inhalte eingestellt werden sollen. Quenzler bietet seine Unterstützung an. FAQ – Seite sollte geschaffen werden. 

Die Seite steht noch am Anfang, Infos folgen. Einzelne Stellen müssen selbst entscheiden, was auf der Homepage erscheinen soll.

Die Telefonzentrale der Stadt Spalt arbeitet im „Nachtansagemodus“ nicht optimal. Das Problem wird an den zuständigen Mitarbeiter weitergegeben. 

Datenstand vom 08.09.2022 14:50 Uhr