Datum: 04.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kornhaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
2 Bauantrag - Errichtung einer Garage und eines Balkons Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt, Stiftsgasse 14
3 Bauantrag - Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl. Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, Im Schellen 5
4 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, Im Kirschgarten 5
5 Stellungnahme der Stadt Spalt - Antrag einer Tief- und Erdbaufirma zur Änderung der Bauschuttdeponie auf Fl. Nr. 233/1, 251/6 ff und deren Erweiterung
6 Straßenbeleuchtung 2023, Vergabeentscheidung, Bekanntgabe
7 Energieeinsparungskonzept der Stadt Spalt
8 Feuerwehrwesen; Gebührenkalkulation, Vergabe
9 Bestattungswesen; Gebührenkalkulation, Vergabe
10 Kurbeiträge; Gebührenkalkulation, Vergabe
11 Mitteilung
12 Anfragen
13 Frageviertelstunde

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1. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Nichtöffentliche Beschlüsse lagen nicht zur Bekanntgabe vor. 

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2. Bauantrag - Errichtung einer Garage und eines Balkons Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt, Stiftsgasse 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bauherr:                Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Errichten einer Garage und eines Balkons

Antragsnummer:        57/22

Auf dem Flurstück 113, 114 der Gemarkung Spalt wurde von Michael Haubner, Stiftgasse 14, 91174 Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von einer Garage und eines Balkons gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

An das bestehende Gebäude ein Balkon ostseitig mit 10,58 m² angebaut werden. Weiterhin ist im Innenhof eine Garage für 3 Stellplätze mit 66 m² geplant. Die Garage wird mit einem Gründach versehen. Die umliegende Mauer soll um ca. 1 m erhöht werden.

Das Bauvorhabenmit des Balkons fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein. Die Garage ist von den Verkehrsflächen nicht sichtbar. Da im Innenhof bisher keine Gebäude standen und die Garage mit einem Gründach versehen wird, ist das Einfügen in die Bebauung, auch aus der Tatsache heraus, dass die Garage von den umliegenden Seiten durch Mauern nicht sichtbar ist tolerierbar.

Das Bauamt sieht die Gestaltungssatzung der Stadt Spalt betroffen, ein Antrag von den Befreiungen der Gestaltungssatzung ist nicht gestellt. § 9 Abs- 1 Garagen… sollen sich in ihrer Art an das Hauptgebäude angliedern ist betroffen. Hierzu wurde kein Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung gestellt. Da es sich jedoch lediglich um eine „soll“ Festlegung handelt, kann hierzu keine Festlegung getroffen werden. Ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich.

Der Balkon befindet sich nicht an der Hauptfassade, weshalb § 4 Abs. 7 der Gestaltungssatzung als erfüllt angesehen wird.


Das Bauvorhaben ist kein Einzeldenkmal, befindet sich aber im Ensemblebereich der Stadt Spalt

Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Das Einvernehmen zum Antrag Errichten einer Garage und eines Balkons auf Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt von Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt
wird erteilt.


Beschlussvorschlag 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht die Einhaltung der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt zu den Bauantrag -Errichten einer Garage und eines Balkons auf Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt von Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt als gegeben.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag Errichten einer Garage und eines Balkons auf Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt von Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt
wird erteilt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht die Einhaltung der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt zu den Bauantrag -Errichten einer Garage und eines Balkons auf Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt von Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt als gegeben.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag - Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl. Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, Im Schellen 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr:        Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, Im Schellen 5

Bauvorhaben:        Neubau Carport auf bestehender Zufahrt

Antragsnummer:        58/22

Auf dem Flurstück 1145/7 wurde von Herrn Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau Carport auf bestehender Zufahrt gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 27 „Im Schellen“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Es soll ein Carport an eine bestehende Garage angebaut werden. Dies soll in Richtung des Wendehammers der Straße im Schellen realisiert werden.
Der Carport wird als Überdachung der bisherigen Zufahrt zur Garage mit Maßen von 7,50m x 4,40m H 3,0m ausgeführt.

Eine Sichtbehinderung aufgrund des nahen Heranrückens an die Straße ist nicht gegeben, da es sich lediglich um einen Wendehammer in dem Bereich handelt.

Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt vor.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Folgender Antrag auf Befreiung gestellt: 

  • § 5 Gestaltung der Gebäude – Dachform und Dachneigung der Garagen muss der Gestaltung der Hauptgebäude entsprechen.
Garagen, die an bereits vorhandene Garagen angebaut werden, sind in Gestaltung und Dachneigung an die vorhandene Garage anzugleichen.

Es soll ein Flachdach auf dem Carport geplant werden. Das Carport soll bezüglich der Gestaltung im Hintergrund bleiben. Deshalb wird die Ausführung mit Flachdach geplant.

  • § 6 Stauraum – Stauräume zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen sind offenzuhalten. Sie müssen eine Tiefe von mind. 5,0 m haben.

Der Stauraum wird eingehalten. Der Stauraum wird lediglich überdacht.

  • Baugrenze – Die Baugrenze hin zum Wendehammer wird überschritten

Der entsprechende Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei. 

Es entstehen keine neuen Stellplätze, vorhandener Stauraum wird nur überdacht. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde bei 2 Nachbarn durchgeführt. Ein Nachbar war aufgrund Krankheit nicht erreichbar.  

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt, zum Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Gestaltung der Gebäude, Flachdach von Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt, zum Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Stauraum, Überdachung der Zufahrt/Stauraum von Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt, zum Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


Beschluss 4:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen Überschreitung Baugrenze, von Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt, zum Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt, zum Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Gestaltung der Gebäude, Flachdach von Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt, zum Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Stauraum, Überdachung der Zufahrt/Stauraum von Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt, zum Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen Überschreitung Baugrenze, von Karl Josef Billmeyer, Im Schellen 5, 91174 Spalt, zum Neubau Carport auf bestehender Zufahrt auf Fl.Nr. 1145/7 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, Im Kirschgarten 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr:        Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, Im Kirschgarten 5

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Antragsnummer:        59/22

Auf dem Flurstück 128/6 Gmk. Großweingarten wurde von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174 Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 18 „Hinteres Dorf Großweingarten“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Hauptgebäude wird gemäß der festgelegten Firstrichtung gebaut. Die Fläche, in der sich Garagen befinden sollen, wird im EG als Garage ausgeführt, im OG. soll Wohnfläche entstehen. Der Anbau soll als Zwerchhaus ausgeführt werden. 

Stellplätze sind ausreichend am Baugrund geschaffen.

Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt.


Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Folgender Antrag auf Befreiung gestellt: 

3.2 Zwerchhäuser und Gauben dürfen in ihrer Summe höchstens 1/3 der Fassadenbreite haben

Das Zwerchhaus überschreitet diese Summe

  • 3.5 Fenster- und Türöffnungen sind als stehende Formate auszubilden und senkrecht zu unterteilen 

Türseitig befindet sich ein liegendes Fenster, südseitig sind die stehenden Fenster waagerecht unterteilt

  • Baugrenze – Die Baugrenze für den Wohnraum über der Garage überschreitet als Wohnraum für den Zwerchanbau die Baugrenze

  • 3.3 Kniestock ist mit max. 0,5m auszubilden, Wandhöhe max. 3,90 bis OK Dachhaut

Der Kniestock soll mit 1,0 m ausgebildet werden, die Wandhöhe mit 4,65m

Der entsprechende Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Überschreitung der festgelegten Fassadenbreite von max. 1/3 des Hauptgebäudes von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich der Unterteilung sowie Ausführung Fenster als liegende Fenster, wie im Plan dargestellt, von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 4:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich der Überschreitung Baugrenze für Wohnraum über der Garage, von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 5:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich der Höhe Ausbildung Kniestock statt 50 cm auf 100 cm sowie der Wandhöhe von max. 3,90m auf 4,65m von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Überschreitung der festgelegten Fassadenbreite von max. 1/3 des Hauptgebäudes von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 3

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich der Unterteilung sowie Ausführung Fenster als liegende Fenster, wie im Plan dargestellt, von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 4

Beschluss 4:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich der Überschreitung Baugrenze für Wohnraum über der Garage, von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 5

Beschluss 5:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich der Höhe Ausbildung Kniestock statt 50 cm auf 100 cm sowie der Wandhöhe von max. 3,90m auf 4,65m von Beil Marion, Meinke Patrick, Untere Dorfstr. 31, 91174, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 128/6 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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5. Stellungnahme der Stadt Spalt - Antrag einer Tief- und Erdbaufirma zur Änderung der Bauschuttdeponie auf Fl. Nr. 233/1, 251/6 ff und deren Erweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Seitens des Landratsamtes Roth wurde um Stellungnahme der Stadt Spalt zu dem Antrag der Fa. Gilch GmbH auf abfallrechtliche Plangenehmigung für die Änderung der Bauschuttdeponie auf den Grundstücken Fl. Nr. 233/1, 251/6, 233 TF und 283/2 TF der Gemarkung Wernfels gebeten.

Seitens der Überarbeitung und Herausnahme der Deponie
Aus dem Wasserschutzgebiet soll der Sachverhalt nun neu bewertet werden. Neu ist der Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage. 

Bisher betreibt die Gilch GmbH, Beerbach A 70, 91183 Abenberg, auf den Fl. Nr. 233/1 und 233 (Teilfläche) eine DK 0 Inertabfalldeponie sowie eine mobile Recyclinganlage. 
Bisher erfolgt die Zufahrt von der St 2223 über einen Anliegerweg, Fl Nr. 283/2 Gmk. Wernfels. Die ehemalige Sandgrube Fl. Nr. 233/1, 233 Gmk. Wernfels und ist bereits teilweise verfüllt.
Eine Rekultivierung wurde bisher nicht vorgenommen. 

Es soll in die bestehende Deponie vorliegendes, recyclingfähige Bauschuttablagerungen ausgebaut und recycelt werden. Zusätzlich sollen angeliefertes recyclingfähiges Bauschuttmaterial gebrochen und recycelt werden.


Laut dem Erläuterungsbericht des Büro Genisis liegen folgende Sachverhalte zu Grunde:
  • Wasserrechtliche Verhältnisse: Die Deponie wurde mittlerweile nicht mehr in einem Wasserschutzgebiet. Weiterhin liegt die Deponie nicht in einem Überschwemmungsgebiet oder wassersensiblen Bereich.
  • Immissionen: Das Gutachten zu den Immissionen ist einsehbar. Es werden durch die Schallimmissionen weder Wohnanlagen, noch immissionsempfindliche Fauna beeinträchtigt. Die Anlage ist von Biotopen und dem Landschaftsschutzgebiet genügend weit entfernt.
  • Verkehrssituation: die Einfahrt in die Staatsstraße wurde verkehrstechnisch gesichert. Gegen Staubentwicklung wurde eine bituminöse Schicht an der Einfahrtssituation versiegelt.

Nach dem Gutachten wird die Ausbaudauer von rd. 15 Jahren im Jahr 2025 erreicht sein. 

Nach Angaben aus Theilenberg war der bisherige Brechbetrieb der Anlage gerade in den Abendstunden, da evtl. die Betriebszeiten überschritten wurden, hörbar. Tagsüber war keine Lärmbelästigung, wohl aufgrund von Geräuschentwicklung durch den Verkehr, erkennbar.

Bei einer Erweiterung der Anlage sollte der Betreiber nochmals auf das Einhalten der vorgegebenen Betriebszeiten hingewiesen werden.

Auch sollte eine Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde, Freistaat Bayern wegen der Verkehrsentwicklung und- Beeinträchtigung durch Bauvorzeuge vor der Genehmigung erfolgen. 

Weitere Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Beeinträchtigung gerade der Fauna durch Geräuschimmissionen sowie das Hinzuziehen anderer relevanter Behörden sollten vor Genehmigung erfolgen.

Die Beschlussfassung wäre vorab für das grundsätzliche Einvernehmen für den Weiterbetrieb und der Erweiterung zu fassen mit den Auflagen, dass die Stellungnahmen weiterer Behörden zwingend beachtet werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag der Fa. Gilch GmbH, Beerbach A 70, 91183 Abenberg zum Weiterbetrieb sowie der Erweiterung der Bauschuttdeponie und Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf Fl. Nr. 233/1, 251/6, 233 TF, 283/2 TF Gmk. Wernfels. Verschiedene Stellungnahmen werden vor der Baugenehmigung noch eingefordert und sollen als Grundlage für die Genehmigung des Landratsamtes Roth, Abfallrecht, dienen. 

In den Beschluss werden in der Sitzung noch folgende Punkte als Auflage aufgenommen:

  1. Anliegerweg: Für den Anliegerweg erfolgt eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Bauherren. Vorabbesichtigung des Zustandes des Anliegerweges mit Ist-Aufnahme und Folgen für eine Beschädigung des Weges.

  1. Verschmutzungen auf der Staatsstraße 2223 für den Kurvenbereich müssen ausgeschlossen sein. Evtl. noch weitere Asphaltierungen und Abstreifsituationen bezüglich der neuen Bauschuttdeponie.

  1. Ausschluss von Umweltbelastungen und Bescheidauflagen bei Nichtausführung, von z. B. Rekultivierungsmaßnahmen. 

  1. Veränderte Regelung der Betriebszeiten: 
Montags bis freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr sowie
samstags: 08:00 bis 12:00 Uhr.

  1. Prüfung des Verfüllmaterials; Festlegung im Bescheid.

  1. Ersatzaufforstungen und Ausgleichsmaßnahmen sind im Gemeindegebiet Spalt durchzuführen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Benehmen mit der Stadt abzusprechen. 

  1. Erweiterungen über den gestellten Antrag hinaus werden schon heute von der Stadt Spalt abgelehnt. Die Ausbaudauer ist auch im Bescheid grundsätzlich festzulegen (Jahreszahl angeben).

  1. Der Anteil der Gewerbesteuer für diese Bereiche ist in Spalt zu entrichten.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag der Fa. Gilch GmbH, Beerbach A 70, 91183 Abenberg zum Weiterbetrieb sowie der Erweiterung der Bauschuttdeponie und Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf Fl. Nr. 233/1, 251/6, 233 TF, 283/2 TF Gmk. Wernfels. Verschiedene Stellungnahmen werden vor der Baugenehmigung noch eingefordert und sollen als Grundlage für die Genehmigung des Landratsamtes Roth, Abfallrecht, dienen. 

In den Beschluss werden in der Sitzung noch folgende Punkte als Auflage aufgenommen:

  1. Anliegerweg: Für den Anliegerweg erfolgt eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Bauherrn. Vorabbesichtigung des Zustandes des Anliegerweges mit Ist-Aufnahme und Folgen für eine Beschädigung des Weges.

  1. Verschmutzungen auf der Staatsstraße 2223 für den Kurvenbereich müssen ausgeschlossen sein. Evtl. noch weitere Asphaltierungen und Abstreifsituationen bezüglich der neuen Bauschuttdeponie.

  1. Ausschluss von Umweltbelastungen und Bescheidauflagen bei Nichtausführung, von z. B. Rekultivierungsmaßnahmen. 

  1. Veränderte Regelung der Betriebszeiten: 
Montags bis freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr sowie
samstags: 08:00 bis 12:00 Uhr.

  1. Prüfung des Verfüllmaterials; Festlegung im Bescheid.

  1. Ersatzaufforstungen und Ausgleichsmaßnahmen sind im Gemeindegebiet Spalt durchzuführen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Benehmen mit der Stadt abzusprechen. 

  1. Erweiterungen über den gestellten Antrag hinaus werden schon heute von der Stadt Spalt abgelehnt. Die Ausbaudauer ist auch im Bescheid grundsätzlich festzulegen (Jahreszahl angeben).

  1. Die Aufteilung der Gewerbesteuer mit der Betriebsstätte in Spalt/ Wernfels ist von der Verwaltung zu prüfen.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Straßenbeleuchtung 2023, Vergabeentscheidung, Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Spalt hat die Straßenbeleuchtung über einen externen Dienstleister, der Fa. ISPEX, in einer öffentlichen Ausschreibung nach UVgO beauftragt.

Die Ausschreibung, die Angebotsanforderung an regionale Anbieter in Nordbayern war mit dem Submissionstermin zum 12.09.2022 vorgesehen.

Zu dem Submissionstermin sind noch keine Angebote für die Straßenbeleuchtung der Stadt Spalt für die Jahre 2023 und die Folgejahre eingegangen. 

Es wurde ein Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung mit einem Jahresbedarf von 121.000 kWh zum Abschluss eines Zweijahresvertrages vorgesehen.

Nachdem zum Submissionstermin keine Angebote vorlagen, wurden im Rahmen einer freien Angebotseinholung nochmals Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nachdem auch hier die Anbieter sehr zögerlich auf die Abgabe eines Angebotes reagiert haben, konnten zumindest zwei Anbieter gewonnen werden, die eine Angebotsabgabe in Aussicht gestellt haben. 

Einer dieser Anbieter sollte zu dem voraussichtlichen Termin der erneuten Angebotsabfrage zum 23.09.2022 Angebote abgeben.

Zu dem Stichtag, der letztendlich auch von den Anbietern genannt wurde, um überhaupt ein Angebot für die Straßenbeleuchtung mit einjähriger Laufzeit, somit nur für 2023 vorzulegen, wird nur nach kurzfristiger Angebotsvorgabe und Entscheidung innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters vorgelegt werden.

Angebote, die wir somit am 23.09.2022 erhalten haben, haben sich lediglich auf einen Anbieter, in diesem Fall die N-ERGIE Nürnberg, beschränkt.

Das Angebot ging bei der Stadt Spalt am 23.09.2022 um 12:15 Uhr ein. Angebotsannahme mit Bindefrist war jedoch bereits für 12:45 Uhr vorgesehen. 

Innerhalb dieses Zeitfensters von 30 Minuten war somit eine Entscheidung über die Vergabe und Annahme des angebotenen Strompreises zu treffen.

Nachdem die Entwicklung des Strompreises eher weiterhin steigend anzunehmen ist, wurde das Angebot der N-ERGIE Nürnberg innerhalb der Bindungsfrist am 23.09.2022 angenommen.

Vertragsunterzeichnungen sind damit auch kurzfristig durch die Verwaltung erfolgt.


Entwicklung des Strompreises in den Jahren 

  1. 2021 nur Arbeitspreis mit 4,75 ct/ kWh

  1. Arbeitspreis netto im Jahr 2022: 21,70 ct/ kWh

  1. Angebots- und Vertragsabschluss ab 01.01.2023 für ein Jahr mit 53,60 ct/ kWh


Ergeben eine Kostensteigerung nur gegenüber dem bereits sehr hohen Arbeitspreis aus dem Vorjahr um 147 %. 

Zu diesem Arbeitspreis kommen noch sämtliche Zulagen, Umlagen sowie die Umsatzsteuer hinzu. Der Gesamtpreis, den die Stadt Spalt 2023 somit für den Strombezug zu leisten hat, wird in Richtung 75 ct/ kWh anzunehmen sein.

Diese enorme Preissteigerung wird sich auch in anderen Bereichen bei der Energieversorgung deutlich fortsetzen. 
Für den Haushalt 2023 wird daher bereits nachrichtlich informiert, dass dieser aufgrund der enorm hohen Energiekosten für Gas- und Strombezug im Bereich der Sachkosten mit erheblichen Steigerungen und hohen Ansätzen im Haushalt 2023 belastet sein sind.

Der Stadtrat Spalt hat von der Vergabeentscheidung zum Abschluss des Strombezugs für die Straßenbeleuchtung für 2023 Kenntnis genommen.

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7. Energieeinsparungskonzept der Stadt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Bundesregierung bzw. das zuständige Wirtschaftsministerium hat zwei Rechtsverordnungen zur Energieeinsparung, die mit Wirkung zum 01.09. bzw. 01.10.2022 in Kraft gesetzt werden, erlassen.

Die Rechtsverordnung, die bereits zum 01.09.2022 Rechtskraft sieht vor allem kurzfristige Energieversorgungssicherungmaßnahmen vor.

Die Rechtsverordnung, die jetzt zum 01.10.2022 zudem ergänzend in Kraft gesetzt wurde, Zustimmung des Bundesrates liegt hier zwischenzeitlich ebenfalls vor, sieht die mittelfristigen Energieeinsparungspotentiale, die hier erhoben werden sollen, in der Regelung und Anwendung vor.

Rechtliche Grundlage der beiden Rechtsverordnungen, die gesetzliche Rechtsnormen darstellen, jedoch auf verbindlichen für den öffentlichen Bereich Anwendung finden, sind auch von den Kommunen entsprechend der Vorgaben umzusetzen. 

Die Einsparungspotentiale im Vollzug und Umsetzung der Rechtsverordnung für kurzfristige Einsparungsmaßnahmen, die Rechtsverordnung zum 01.09.2022, wurde von der Stadtverwaltung Spalt bereits mit einer Ankündigung, die im Juli/ August erkennbar und erkannt wurde, geprüft und Einsparungspotentiale schon frühzeitig in die Umsetzung gebracht. 

Zielsetzung der jetzt von der Bundesregierung bzw. vom Wirtschaftsministerium erlassenen Rechtsverordnungen haben neben der Grundausrichtung Energie einzusparen verbunden mit den Auswirkungen, die sich durch Einsparungsmaßnahmen ergeben, dass sie auch der Preis für den Strom- und Gasbezug, der an den Börsen gehandelt wird, durch eine stagnierende Nachfrage auch preislich zu keinen weiteren exorbitanten Preissteigerungen führt. 

Siehe somit weniger Energieverbrauch bedeutet weniger Nachfrage, Ergebnis: auch der Preis wird sich eher stabilisieren. 

Somit sind alle Maßnahmen, die dazu führen, auch Energie einzusparen, von erheblicher Bedeutung und führen auch mit in der Wirkung zu einer gewissen Preisstabilität.

Im Blick auf die enorme Belastung der privaten Haushalte und den Energiekostensteigerungen, die exorbitant sich vor allem mit der Abrechnung 2022, aber vor allem 2023 und auch nochmals 2024 eine Größenordnung erreichen, die einen erheblichen finanziellen Ausfluss auf das Gesamthaushaltseinkommen von allen Haushalten haben wird.

Es ist daher auch seitens der Stadtverwaltung im Rahmen einer Solidarität und einer Vorbildfunktion notwendig, einen zwar kleinen aber dennoch Beitrag zu einer Stabilisierung der Gesamtwirtschaftlichen Situation für die Bevölkerung zu leisten.

Die Maßnahmen, die wir bereits innerhalb der Stadtverwaltung konzeptionell geprüft und umgesetzt haben, ist in den beiliegenden Energieeinsparungsmaßnahmen in einem Konzept bereits erstellt. Ein Großteil ist bereits umgesetzt bzw. in der Umsetzung und wird auch ständig eine Aktualisierung und Fortschreibung erfahren. 

Zudem werden auch alle Liegenschaften gesondert geprüft und auch hier die Notwendigkeit, auch unter Beachtung der Rechtsverordnung, die verbindlich auch für die Stadt Spalt und deren kommunalen Liegenschaften und deren Nutzung anzuwenden ist, realisiert werden.

Es wird daher auch notwendig sein, dass viele gewohnte Angebote in diesem Umfang nicht mehr zur Verfügung stehen. Solidarität und einen Gesamtbeitrag zu leisten bedeutet auch Verzicht zu üben. Und Verzicht wird immer auch spürbar bei allen Beteiligten seinen Niederschlag finden.

Neben den kommunalen Liegenschaften, ausgenommen von den Energieeinsparungsverordnungen sind derzeit nur Schule und Kindergarten, die ein besonderes Bedürfnis der Aufrechterhaltung der derzeitigen Unterbringung von Kindern und Schülern aufzeigen, betroffen. 

Dabei darf auch erwähnt werden, dass auch die Schulleitung an der Spalatin-Schule auch ihrerseits Überlegungen eingebracht hat, und auch die Klassenräume auf eine Temperatur von 21 Grad im Durchschnitt reduzieren wird. 

Auch das ist ein wichtiger Beitrag im Rahmen der Solidargemeinschaft, um auch Einsparungspotentiale durchzuführen. 

Es werden zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht alle Maßnahmen und genaue Umsetzungen im beiliegenden Konzept eingearbeitet sein. Es bedarf hier einer ständigen Fortschreibung und der Stadtrat wird hier auch laufend monatlich im Rahmen eines Monatsreports über die Fortführung der Maßnahmen, die durch die Stadtverwaltung Spalt angeschoben wurden, informiert.

Weitere Überlegungen stehen derzeit auch nochmals im Raum, sich jedoch im derzeitigen Gesamtkonzept, dass dem Stadtrat zur Verfügung gestellt wird, noch nicht abgebildet worden sind, sind die Prüfung von Schließtagen während der Jahresfeiertage für die Verwaltung, aber auch eine Schließung im HopfenBierGut über einen Zeitraum, der mit Januar/ Februar auch in der kältesten Jahreszeit mögliche Einsparungspotentiale bietet. Hierzu erfolgen derzeit noch die Überlegungen und Abstimmungen mit der Belegschaft.

Es darf auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits festgestellt werden, dass gerade auch die Belegschaft innerhalb der Stadtverwaltung sich ihrer Verantwortung sehr bewusst ist und die Einsparungsumsetzungen diszipliniert und realistisch umsetzt. 

Die Stadt Spalt, aber auch die Verwaltung selbst, will hier auch mit einer Vorbildfunktion im Rahmen des Solidargedankens voranschreiten und auch ihren Beitrag zu Einsparungspotentialen, die dringend notwendig sind, um auch die finanziellen Auswirkungen für die Gesamtbevölkerung im Rahmen halten zu können, unterstützen.

Der Stadtrat Spalt hat von dem Energieeinsparungskonzept und den veranlassten Maßnahmen Kenntnis genommen. 

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8. Feuerwehrwesen; Gebührenkalkulation, Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö 8

Sachverhalt

Für die Kostenrechnung der Einrichtung „Feuerwehrwesen“ ist es erforderlich, dass die bestehende Kostensatzung mit einer neuen Gebührenkalkulation berechnet wird. 

Diese Gebührenkalkulation wurde an externe Dienstleister ausgeschrieben. 

Von den fünf angefragten Firmen haben wir für den Bereich Feuerwehrwesen drei Angebote erhalten. 

Die Angebote liegen bei netto 3.400,00 bis EUR 3.600,00.

Die Leistungen sind an alle Anbieter vorgegeben worden. 

Das wirtschaftlichste Angebot mit einem Angebotspreis von EUR 3.400,00 netto wird daher beauftragt werden. 

Die Umsetzung ist innerhalb von drei Monaten vorgesehen. 

Somit könnte bei günstigem Verlauf eine neue Gebührensatzung zum 01.01.2023 oder 01.02.2023 nach der erfolgten Kalkulation dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der erfolgten Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot mit EUR 3.400,00 netto für eine Gebührenkalkulation der Feuerwehrleistungen in Auftrag zu geben. 

Beschluss

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der erfolgten Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot mit EUR 3.400,00 netto für eine Gebührenkalkulation der Feuerwehrleistungen in Auftrag zu geben. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bestattungswesen; Gebührenkalkulation, Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö 9

Sachverhalt

Zur Neukalkulation der Friedhofsgebühren wurden externe Dienstleister zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von den fünf angefragten Firmen wurde jedoch nur von einer Firma ein Angebot für die Neukalkulation mit Überarbeitung der Friedhofssatzung vorgelegt.

Das Angebot für die Kalkulation mit netto EUR 3.200,00 sowie Überarbeitung der Friedhofssatzung (Gebührensatzung) mit EUR 1.200,00 netto sollte daher auch angenommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er das Angebot zur Neukalkulation der Gebührensatzung für das Bestattungswesen zum Angebotspreis für die Kalkulation von EUR 3.200,00 netto und der Überarbeitung der Gebührensatzung in Höhe von EUR 1.200,00 netto annimmt.

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Verträge mit den Anbietern zu schließen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er das Angebot zur Neukalkulation der Gebührensatzung für das Bestattungswesen zum Angebotspreis für die Kalkulation von EUR 3.200,00 netto und der Überarbeitung der Gebührensatzung in Höhe von EUR 1.200,00 netto annimmt.

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Verträge mit den Anbietern zu schließen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Kurbeiträge; Gebührenkalkulation, Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö 10

Sachverhalt

Zur Neukalkulation der Kurbeiträge wurden verschiedene externe Dienstleister zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Von den Firmen hat jedoch nur eine Firma ein Angebot für die Kalkulation der Kurbeiträge abgegeben. 

Das Angebot mit EUR 3.800,00 netto für die Neukalkulation sollte dennoch angenommen werden, da hier eine dringende Kalkulation der Kurbeiträge sehr zeitnah erfolgen sollte.

Die Verwaltung empfiehlt daher, auch die entsprechende Vergabe.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, zur Neukalkulation der Kurbeiträge das Angebot mit EUR 3.800,00 netto anzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Verträge mit dem Anbieter zu schließen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, zur Neukalkulation der Kurbeiträge das Angebot mit EUR 3.800,00 netto anzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Verträge mit dem Anbieter zu schließen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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11. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö informativ 11

Sachverhalt



  • Aktueller Stand Abfrage einheimischer Bauinteressenten:
Spalt                          7
Großweingarten        14
Wernfels                  1
Theilenberg                  1
Enderndorf                  2
Wasserzell                  1


Marktordnung für den Weihnachtsmarkt Spalt - siehe Anlage

Vorab zur Kenntnisnahme. Die Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Sitzung. 

Die Mitglieder des Stadtrates werden gebeten, sich vorab Gedanken zu machen über

  • Absagegebühr Teilnehmer/ 20 % pauschal/ Unterschied gewerblicher Anbieter/ Verein
  • Klausel wegen Verzichts auf Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Spalt, sollte der Markt nicht abgehalten werden können



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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö informativ 12

Sachverhalt

Im neuen Baugebiet „Maierhof“ brennt die Straßenbeleuchtung noch nicht. Es wird gebeten, dies ans Bauamt weiterzugeben.

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13. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

Von einem Bürger wird gefragt, warum und wie lange die Begrenzung auf 30 km/h durch den Ortsteil Wasserzell gelten soll. 

Bis zur Sanierung der OD Wasserzell.

Datenstand vom 23.11.2022 12:46 Uhr