Datum: 08.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kornhaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 06.09.2022 und 04.10.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 06.09.2022 und 04.10.2022 – öffentliche Teile.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 06.09.2022 und 04.10.2022 – öffentliche Teile.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
Keine Bekanntmachungen
zum Seitenanfang
3. Bauantrag - Nutzungsänderung von zwei Wohnungen und einem Ladengeschäft in einen Beherbergungsbetrieb mit Brauwerkstatt auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bauherr: Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach
Baugrundstück: Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16
Bauvorhaben: Nutzungsänderung von zwei Wohnungen und einem Ladengeschäft in einen Beherbergungsbetrieb
Antragsnummer: 62/22
Auf dem Flurstück 131 der Gemarkung Spalt wurde von Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von zwei Wohnungen und einem Ladengeschäft in einen Beherbergungsbetrieb gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei dem Bauvorhaben geht es um den Umbau eines bestehenden Hauses mit Nebengebäuden und Scheune in einen Beherbergungsbetrieb mit zugehöriger Gastronomie sowie einer angeschlossenen Brauwerkstatt mit Seminarraum. Das Bauvorhaben muss im Zusammenhang mit dem Spalter Bierhotel sowie mit dem Antrag zum Errichten von Parkplätzen gesehen werden.
Es sollen 39 Übernachtungsplätze geschaffen werden.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung wurde eingeholt.
Umbau:
Im Erdgeschoß soll der Empfangsbereich in dem bisher bestehenden Ladengeschäft entstehen. Im OG wo bisher Wohnungen waren sollen Zimmer und Personalräume entstehen, im DG weitere Zimmer sowie ein Gemeinschaftsraum.
Hierzu bleibt die Kubatur erhalten, es entsteht jedoch ein Gaubenband auf dem Haupthaus sowie drei kleinere Gauben auf dem Scheunendach.
Denkmalschutz:
Der Entwurf wurde bereits im Vorfeld der unteren Denkmalschutzbehörde zur Durchsicht überlassen. Die Planungen wurden nach Rücksprache angepasst.
Abstandsflächen:
Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt, wurden isolierte Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt:
Gestaltungssatzung der Stadt Spalt:
Es wurden mehrere Anträge auf Isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gestellt:
- § 5 Nr. 5 Liegende Dachfenster sind nur in Dachflächen zulässig, die von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind
Das westlich liegende erste Dachflächenfenster der Dachfenster Nordseite ist von der öffentlichen Fläche einsehbar
Der Giebelbereich zur Hauptstraße hin soll verputzt werden.
Stellplatzsatzung 2010:
- §4 Nr. 2 Möglichkeiten zur Erfüllung der Stellplatzpflicht: Die Stellplätze können auch… in der Nähe hergestellt werden. Ein Grundstück liegt in der Nähe des Baugrundstückes, wenn es nicht mehr als ca. 300m Fußweg beträgt. ( Stellplatzsatzung 2021 § 3 Abs. 2 analog)
Der neu geschaffene Parkplatz befindet sich 345 m entfernt
Antrag auf Sondernutzung, Erfüllung der Gestaltungssatzung:
- Es soll eine Werbeanlage mit genanntem Ausleger über dem Gehwegbereich sowie eine Beschriftung an der Fassade entstehen.
Sowohl der Ausleger in Schmiedeeisen als auch der Schriftzug passt sich harmonisch in das Ortsbild ein. Der Ausleger der Werbeanlage aus Schmiedeeisen behindert den öffentlichen Gehwegbereich nicht, weshalb dem Antrag auf Sondernutzung statt zu geben ist.
Stellplätze
Von den benötigten Stellplätzen (32 Stück) finden 25 Stellplätze auf dem neuen Parkplatz Obeltshauser Straße Platz. 7 Stellplätze sind als Bestand anrechenbar. Somit ist der Stellplatzbedarf erfüllt.
Antrag auf Zustimmung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage:
Der Bauherr beantragt die Zustimmung zur Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des nördlichen Zwischengebäudes zur Deckung eines Teils der vom Beherbergungsbetrieb benötigten Energie. Die Dachfläche ist von der öffentlichen Verkehrsfläche aus nicht einsehbar. Das geplante Vorhaben befindet sich jedoch im Ensemblegebiet Altstadt Spalt. Zudem befindet sich das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt.
Zum derzeitigen Zeitpunkt fehlt die gesetzliche Grundlage zur Erteilung des Einvernehmens. Eine Gesetzesänderung ist in den nächsten Wochen hierzu in Aussicht, weshalb über den Antrag keine Entscheidung des Stadtrates gefasst werden kann. Der Stadtratsbeschluss hierzu muss zurückgestellt werden und bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung/Änderung der Gestaltungssatzung zum dann möglichen Zeitpunkt erneut entschieden werden.
Grundsätzlich wird das Vorhaben jedoch positiv gewertet, weshalb auch der Beschluss so formuliert wird.
Die Nachbarschaftsbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zum Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Wohnungen und einem Ladengeschäft in einen Beherbergungsbetrieb auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf Abweichung Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO – Abstandsflächen müssen auf eigenem Grund liegen:
- für das nördliche liegende Flurstück 129 (Abweichung 1)
für das nördlich liegende Flurstück 130 (Abweichung 2)
für das südlich liegende Flurstück 132/1 (Abweichung 3)
von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 3:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf isolierte Abweichung von Bauvorschriften –
Gestaltungssatzung der Stadt Spalt:
• § 5 Nr. 5 Liegende Dachfenster sind nur in Dachflächen zulässig, die von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind
Das westlich liegende erste Dachflächenfenster der Dachfenster Nordseite ist von der öffentlichen Fläche einsehbar
• § 4 Nr. 2 Fassaden aus Sandstein sind frei zu halten.
Der Giebelbereich zur Hauptstraße hin soll verputzt werden.
von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis 16 gegen 3 Stimmen.
Beschluss 4:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf isolierte Abweichung von Bauvorschriften –
Stellplatzsatzung der Stadt Spalt:
Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht die Stellplatzsatzung von 2021 als erfüllt an.
Dem Antrag, dass die Stellplätze in der Obeltshauser Straße, weiter als 300m fußläufig errichtet werden können stimmt der Stadtrat der Stadt Spalt zu.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen auf den Antrag auf Sondernutzung für den Ausleger der Werbeanlage über öffentlichen Grund sowie der Einhaltung der Gestaltungssatzung bezüglich des Werbeauslegers sowie des Schriftzuges der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 6:
Antrag auf Zustimmung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage:
Da derzeit die rechtliche Grundlage des Denkmalschutzgesetzes, Bayerische Bauordnung sowie die Voraussetzung einer Beschlussfassung durch die Gestaltungssatzung der Stadt Spalt fehlen, wird der Beschluss für den Antrag zurückgestellt. Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht jedoch die geplante Anlage auf dem Nebengebäude, nicht einsehbar von öffentlichen Flächen aus als positiv.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zum Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Wohnungen und einem Ladengeschäft in einen Beherbergungsbetrieb auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf Abweichung Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO – Abstandsflächen müssen auf eigenem Grund liegen:
- für das nördliche liegende Flurstück 129 (Abweichung 1)
für das nördlich liegende Flurstück 130 (Abweichung 2)
für das südlich liegende Flurstück 132/1 (Abweichung 3)
von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 3:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf isolierte Abweichung von Bauvorschriften –
Gestaltungssatzung der Stadt Spalt:
• § 5 Nr. 5 Liegende Dachfenster sind nur in Dachflächen zulässig, die von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind
Das westlich liegende erste Dachflächenfenster der Dachfenster Nordseite ist von der öffentlichen Fläche einsehbar
• § 4 Nr. 2 Fassaden aus Sandstein sind frei zu halten.
Der Giebelbereich zur Hauptstraße hin soll verputzt werden.
von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis 16 gegen 3 Stimmen.
Beschluss 4:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf isolierte Abweichung von Bauvorschriften –
Stellplatzsatzung der Stadt Spalt:
Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht die Stellplatzsatzung von 2021 als erfüllt an.
Dem Antrag, dass die Stellplätze in der Obeltshauser Straße, weiter als 300m fußläufig errichtet werden können stimmt der Stadtrat der Stadt Spalt zu.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen auf den Antrag auf Sondernutzung für den Ausleger der Werbeanlage über öffentlichen Grund sowie der Einhaltung der Gestaltungssatzung bezüglich des Werbeauslegers sowie des Schriftzuges der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 131 Gmk. Spalt, Hauptstr. 16
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 6:
Antrag auf Zustimmung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage:
Da derzeit die rechtliche Grundlage des Denkmalschutzgesetzes, Bayerische Bauordnung sowie die Voraussetzung einer Beschlussfassung durch die Gestaltungssatzung der Stadt Spalt fehlen, wird der Beschluss für den Antrag zurückgestellt. Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht jedoch die geplante Anlage auf dem Nebengebäude, nicht einsehbar von öffentlichen Flächen aus als positiv.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bauantrag - Errichtung von Parkplätzen auf Fl. Nr. 1204, Obeltshauserstr. 3
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Bauherr: Nürminger Immo & Konzept GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach
Baugrundstück: Fl. Nr. 1204 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichten von Parkplätzen
Antragsnummer: 61/22
Auf dem Flurstück 1204 der Gemarkung Spalt wurde von der Nürminger Immo & Konzept GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Stellplätzen gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Auf dem neu zugekauften Grundstück der Nürminger GmbH sollen insgesamt 36 Stellplätze, davon 2 Stellplätze für Menschen mit Behinderung errichtet werden. Der Antrag der Baugenehmigung für die Stellplätze muss in Verbindung mit dem Bauantrag 62/22 – Nutzungsänderung von zwei Wohnungen und einem Ladengeschäft in einen Beherbergungsbetrieb mit Brauwerkstatt gesehen werden.
Die neu zu errichtenden Stellplätze sind fußläufig nah an dem Bauort des Beherbergungsbetriebes, Hauptstraße 16, zu erreichen.
Die bisher bestehende Garage auf dem Grundstück soll abgerissen werden. Die PKW – Stellplätze sollen entlang der südlichen und nördlichen Grenze angelegt werden. Der Untergrund der Stellplätze bleibt mit versickerungsfähigem Material. Der Parkplatzbereich soll an den noch offenen Bereichen eingezäunt werden. Im Einfahrtsbereich wird das Oberflächenwasser über eine Rinne in die bestehende Straßenentwässerung abgeführt.
Über die Situation der Mauer / Richtung KiTa (keine Statik) Einsturzgefährdet wurde der Bauherr unterrichtet. Hier müssen Maßnahmen zur Standsicherheit getroffen werden.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Bei einem der Grundstücksnachbarn erfolgte die Zustimmung, bei dem anderen wurde die Beteiligung durchgeführt, aber bislang noch keine Aussage getroffen.
Der Parkplatz fügt sich harmonisch in die Nachbarschaftliche Bebauung ein. Bislang wurde der Bereich als Wohnmobilparkplatz genutzt.
Das Vorhaben befindet sich nicht im Ensemblebereich der Stadt Spalt. Die Erschließung ist weiterhin gesichert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag Errichten von Parkplätzen auf Fl. Nr. 1204 Gmk. Spalt von der Nürminger Immo & Konzept GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach.
Beschluss
Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zum Antrag Errichten von Parkplätzen auf Fl. Nr. 1204 Gmk. Spalt von der Nürminger Immo & Konzept GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bauantrag - Neubau eines Einfamilenwohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt, Nähe Güsseldorfer Str.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Bauherr: Antrag 64/22
Baugrundstück: Nähe Güsseldorfer Str., Fl.Nr. 729 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
Antragsnummer: 64/22
Auf dem Flurstück 729 Gmk. Spalt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32 „An der Güsseldorfer Straße II“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat bereits in seiner Sitzung vom 05.04.2022 ein positives Signal zu der Bebaubarkeit und der Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben.
Die Planzeichnungen des jetzt eingereichten Bauantrages spiegeln die damalige Vorplanung wider.
Stellplätze sind ausreichend am Baugrund geschaffen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Sämtliche Unterschriften zur Zustimmung sind vorhanden.
Es soll ein Einfamilienhaus mit Carport ausschließlich auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt erstellt werden.
Geplant ist Das Haus mit EG, OG und ausgebautem Dachgeschoss. Gesamthöhe 9,98 m, Wandhöhe soll 6,73 m betragen. Dachneigung 45° mit Dacheindeckung dunkel. Das Wohngebäude liegt außerhalb der ursprünglichen Baugrenzen, auch das Carport soll außerhalb der bisherigen Baugrenzen mit Flachdach an den Technikraum angeschlossen werden. Hierzu muss die Baugrenze massiv überschritten werden, die Überplanung war bei der positiven Beschlussfassung der Anfrage an den Stadtrat der Hauptbestandteil und wurde bereits im Vorfeld positiv gewertet. Beide Bauwerke werden mit Flachdach / extensiver Dachbegrünung geplant.
Die Erschließung, insbesondere die Zufahrt soll über einen Eigentümerweg Fl. Nr. 729/7 erfolgen. Die Erschließung muss vom Bauherrn getragen werden. Die Ableitung des OF-Wassers erfolgt wie im Bebauungsplan festgelegt in eine Zisterne. Alle weiteren Leitungen sind in der Planung aufgeführt. Wasser, Strom werden von Fl. Nr. 78 zugeführt, die Gebrauchtwasserableitung in den öffentlichen SW-Kanal am Heiligen Abend erfolgt mit Grunddienstbarkeit über Fl. Nr. 651 Gmk. Spalt.
Die Eingrünung wurde in den Planungen dargestellt. Da sich auf Fl. Nr. 651 Gmk. Spalt ein Gewässer 3. Ordnung befindet, sollten auf dem Baugrundstück Vorkehrungen gegen Überflutung, durch Starkregen, getroffen werden. Dies sollte als eigener Beschluss in der Sitzung festgelegt werden.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgender Antrag auf Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 32 „An der Güsseldorfer Straße II“ wurden gestellt:
- Im Planblatt des Bebauungsplanes sind Baugrenzen festgelegt. Die vorhandene Baugrenze wird in großem Maß überschritten.
Der Baukörper soll außerhalb der Baugrenzen teilweise errichtet werden, da der Bebauungsplan eine sinnvolle Wohnbebauung und Ausrichtung des Gartenbereichs unnötig erschwert. Hier wurden neue Baugrenzen planerisch dargestellt.
Ausbildung des Wohnhauses mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss
- 5.3. Die Garagenbauwerke dürfen nicht mehr als 11 m von der Straßenkante der Erschließungsstraße entfernt sein
Da geplante Carport liegt weiter als 11m von der Straßenkante der Erschließungskante entfernt
Der Carport ist an den Technikraum in Verbindung mit dem Wohnhaus angebaut und wird mit einem begrünten Flachdach ausgeführt
Ausbildung großformatiger Fensteröffnungen anstatt stehender Formate
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt, nähe Güsseldorfer Straße des Antragsstellers Bautenbuch 64/22.
Stimmverhältnis: 18 gegen 1 Stimme.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der Baugrenzen, Änderung in neue Baugrenzen des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22
Stimmverhältnis: 16 gegen 3 Stimmen.
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Errichtung des Gebäudes mit 2 Vollgeschossen sowie Dachgeschoss anstatt 1 Vollgeschoss, Dachgeschoss als Vollgeschoss, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22
Stimmverhältnis: 17 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 5.4, das Carport soll weiter als 11 m von der Straßenkante entfernt liegen, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22.
Stimmverhältnis: 17 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Ausbildung des Daches Garage und Technik als begrüntes Flachdach anstatt Satteldach, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22.
Stimmverhältnis: 18 gegen 1 Stimme.
Beschluss 6:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Ausbildung großformatiger Fensteröffnungen anstatt stehender Formate, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22
Stimmverhältnis: 17 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 7:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Planung des Bauvorhabens des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22 auf Fl. Nr. 729 hinsichtlich des Schutz vor Überflutung baulich und planerisch aufgrund einer Übertretung des Gewässers 3. Ordnung bei Starkregen auf Fl. Nr. 651 Gmk. Spalt angepasst werden müssen.
Stimmverhältnis: 19 gegen 0 Stimmen.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt, nähe Güsseldorfer Straße des Antragsstellers Bautenbuch 64/22.
Stimmverhältnis: 18 gegen 1 Stimme.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der Baugrenzen, Änderung in neue Baugrenzen des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22
Stimmverhältnis: 16 gegen 3 Stimmen.
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Errichtung des Gebäudes mit 2 Vollgeschossen sowie Dachgeschoss anstatt 1 Vollgeschoss, Dachgeschoss als Vollgeschoss, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22
Stimmverhältnis: 17 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 5.4, das Carport soll weiter als 11 m von der Straßenkante entfernt liegen, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22.
Stimmverhältnis: 17 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Ausbildung des Daches Garage und Technik als begrüntes Flachdach anstatt Satteldach, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22
Stimmverhältnis: 18 gegen 1 Stimme.
Beschluss 6:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Ausbildung großformatiger Fensteröffnungen anstatt stehender Formate, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22
Stimmverhältnis: 17 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 7:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Planung des Bauvorhabens des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 64/22 auf Fl. Nr. 729 hinsichtlich des Schutz vor Überflutung baulich und planerisch aufgrund einer Übertretung des Gewässers 3. Ordnung bei Starkregen auf Fl. Nr. 651 Gmk. Spalt angepasst werden müssen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten, Im Kirschgarten 12
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Bauherr: Antrag 65/22
Baugrundstück: Im Kirschgarten 12, OT Großweingarten, Fl.Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Antragsnummer: 65/22
Auf dem Flurstück 128/22 Gmk. Großweingarten wurde ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 18 „Hinteres Dorf Großweingarten“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Es soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Firsthöhe 9,38 m, Wandhöhe 4,43 m, Dachneigung 47° realisiert werden. Das Einfamilienhaus erhält EG, DG und einen nicht ausgebauten Spitzboden. Die angebaute Doppelgarage, Firsthöhe 6,7 m, WH 2,98 m ist mit gleicher Dachneigung geplant, das Dach soll jedoch bei dem angebauten Abstellraum mit Dachneigung von 12° auslaufen. Aufgrund des Schaffens eines zusammenhängenden Gartens und besserer Ausnutzung des Grundstücks soll der Garagenanbau hin zu der Straße „Im Kirschgarten“ gebaut werden. Die Einfahrt der Fahrzeuge seitlich in die Garage. Eine Versetzung der Doppelgarage hin zu 128/21 ist unmöglich, da die Zufahrt durch einen Straßenbaum versperrt ist. In vorangegangen Bauberatungsgespräch wurde der Sachverhalt zum Erhalt des Baumes besprochen, weshalb die Einfahrtsituation in die Garage entsprechend geplant wurde.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig erfolgt.
Stellplätze werden in genügender Zahl errichtet.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Anträge auf Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Hinteres Dorf Großweingarten“ wurden gestellt:
Das Gebäude weicht von der vorgegebenen Baugrenze ab
Garage überschreitet die dafür besonders gekennzeichnete Fläche
- 3.3. Dachneigung und Dachform; Kniestock max. 0,5 m, Wandhöhe max. 3,90 m
Der Kniestock wird auf 1,02 m erhöht, Die Wandhöhe an der Traufe beträgt 4,43 m
- 5.3. Die Ausführung von Nebengebäuden ist in Holzbauweise oder in Mauerwerk mit 30-45° steilem Satteldach zulässig.
Die Dachneigung der Garage beträgt 47 °, die des Abstellraumes 12°
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten, im Kirschgarten 12 des Antragsstellers Bautenbuch 65/22.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der Baugrenzen des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der gekennzeichneten Fläche für Garagen der dafür besonders gekennzeichneten Flächen, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Dachneigung und Dachform, Überschreitung max. höhe Kniestock auf 1,02 m, Wandhöhe an der Traufe 4,43 m anstatt max. 3,90 m, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Ausführung Nebengebäude mit Dachneigung Garage 47° anstatt 30-45°, Abstellraum Dachneigung 12°, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Beschluss
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten, im Kirschgarten 12 des Antragsstellers Bautenbuch 65/22.
Stimmverhältnis: 17 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der Baugrenzen des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Stimmverhältnis: 15 gegen 4 Stimmen.
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der gekennzeichneten Fläche für Garagen der dafür besonders gekennzeichneten Flächen, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Stimmverhältnis: 15 gegen 4 Stimmen.
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Dachneigung und Dachform, Überschreitung max. höhe Kniestock auf 1,02 m, Wandhöhe an der Traufe 4,43 m anstatt max. 3,90 m, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Stimmverhältnis: 15 gegen 4 Stimmen.
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Ausführung Nebengebäude mit Dachneigung Garage 47° anstatt 30-45°, Abstellraum Dachneigung 12°, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
7. Vollzug BauGB, Aufstellungsbeschluss für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 "Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2", Grundstück Fl.-Nr. 1286 Gemarkung Großweingarten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Grundstücke FI.-Nr.: 1286/0, Gemarkung Großweingarten, soll im Rahmen eines vorha-benbezogenen Bebauungsplanes unter der Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen eines Investorenmodells realisiert werden.
Eine erste Photovoltaikfreiflächenanlage wurde in ca. 330m Entfernung zum Plangebiet bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 58 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle“ (In Kraft getreten am 12.11.2020) realisiert.
Auf einer ehemaligen- inzwischen wiederverfüllten- Sandgrube östlich von Spalt möchte der private Vorhabensträger (BrEiSch GmbH Abendberg) erneut eine großflächige Photovoltaikanlage errichten. Die Kosten der verbindlichen und unverbindlichen Bauleitplanung sind vom Vorhabensträger zu übernehmen. Hierfür wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der neben der Kostentragung für das Bauleitplanverfahren auch die Erschließung und die Rückbauverpflichtung auf den Vorhabensträger überträgt.
Die Zuständigkeit für die Änderung des Flächennutzungsplanes liegt beim Zweckverband Brombachsee und befindet sich bereits in der frühzeitigen Behördenbeteiligung § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 26.07.2022 vom Zweckverband Brombachsee beschlossen.
Die Zuständigkeit der verbindlichen Bauleitplanung liegt bei der Stadt Spalt. Eine Zustimmung zum Vorhaben erfolgte im Stadtrat am 05.07.2022.
In der Beschlussfassung des Stadtrates ist der rechtskräftige Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ vorzunehmen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt festgesetzt:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 1286, Gemarkung Großweingarten, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha und wird folgendermaßen begrenzt (Flurnummern alle Gemarkung Großweingarten):
Im Norden: durch die Fränkische Rezat (Fl.Nr. 1357/2; Freistaat Bayern)
Im Osten: durch eine Fläche mit gemischter Nutzung (Fl.Nr. 1448/0, privat)
Im Süden: durch eine vegetationslose Fläche (Fl.Nr. 1280, Stadt Spalt)
Im Westen: durch eine vegetationslose Fläche mit Gehölzanteil (Fl.Nr. 1287 und 1285, Stadt Spalt; Fl.Nr. 1284, Freistaat Bayern)
Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ werden folgende Planungsziele angestrebt: Im Plangebiet wird ein „Sondergebiet für Photovoltaik“ zur Schaffung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nach §11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen. Hierdurch wird die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung erneuerbarer Energien, hier für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlagen (Photovoltaikmodule, Trafostation/ Wechselrichter/ Übergabestation, Pflege- und Eingrünungsbereiche) geschaffen.
Damit soll ein weiterer klima- und umweltschonender Beitrag für die Energiegewinnung geleistet werden.
Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet und grenzt an das FFH-Gebiet im Bereich der Fränkischen Rezat.
Der Vorhabenträger teilte mit, dass der Ausgleich für die antragsgegenständlichen Anlage aus einer Überkompensation bereits bestehender PV-Anlagen erfolgt. Dies sei bereits mündlich mit der UNB abgestimmt. Eine konkrete Festlegung der Ausgleichsfläche kann erst im Zuge des Verfahrens erfolgen. Falls der Ausgleich aus der Überkompensation nicht gelingt, wird der Ausgleich auf einer noch zu suchenden Drittfläche erfolgen.
Es liegt bereits eine Netzanschlusszusage der N-ergie vor.
Aus planerischer Sicht möchte die Stadt Spalt Photovoltaikfreiflächenanlagen nicht über das gesamte Gemeindegebiet verstreut errichten, sondern auf wenige Standorte konzentrieren. Dadurch wird der Einfluss der Anlagen auf das Landschaftsbild und in die Erholungsfunktion begrenzt. Die Anlagen sollen nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und/oder Landschaftsschutzgebieten stehen.
Die Fläche im Privateigentum soll von Herrn Stefan Ott überplant werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ einschließlich Umweltprüfung für einen Flächenumgriff von insgesamt ca. 0,7 Hektar für das Flurstück 1286, Gemarkung Großweingarten, entsprechend des beiliegenden Lageplans.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Ziel der Änderung ist die Unterstützung und Förderung der regenerativen Energien im Gemeindegebiet gemäß des Energienutzungsplanes der Stadt Spalt. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ einschließlich Umweltprüfung für einen Flächenumgriff von insgesamt ca. 0,7 Hektar für das Flurstück 1286, Gemarkung Großweingarten, entsprechend des beiliegenden Lageplans.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Ziel der Änderung ist die Unterstützung und Förderung der regenerativen Energien im Gemeindegebiet gemäß des Energienutzungsplanes der Stadt Spalt. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Wegen persönlicher Beteiliung hat Stadtratsmitglied Thorsten Schöttner an der Abstimmung nicht teilgenommen
zum Seitenanfang
8. Ortsdurchfahrt Spalt - Entwurfsvorstellung durch das Büro Steinbacher
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Die Gestaltung der Ortsdurchfahrt Spalt „Spalter Altstadtader“ wird im Entwurf durch das Büro Steinbacher präsentiert. Es liegt als Anlage der Beschlussvorlage bei. Die Ortsdurchfahrt wurde in 5 Abschnitten untersucht.
Die Entwürfe wurden im Oktober 2021, Bürgerversammlung Mai 2022, Stadtrat und Bürgerschaft vorgestellt. Die Stellungnahmen aus der Bürgerschaft wurden für die weiteren Planungen geprüft. Es erfolgten Abwägungen für die Entwurfsplanung am 08.11.2022.
Am 21.07. und am 19.10.2022 wurden die Entwurfsausarbeitungen mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg sowie mit der Regierung von Mittelfranken abgesprochen. Beide Behörden stimmen grundsätzlich der Entwurfsplanung zu.
Es werden folgende Ziele mit der Umbauplanung erreicht:
- Verkehrssicherheit
Beseitigung von Engstellen und breitere Gehwege
Barrierefreiheit
Reduzierte Straßenbreiten und veränderte Straßenführung
Parkplatzsituation mit Verkehrssicherheit verbunden
Neues Konzept Marktplatz
Einsicht der Ausfahrten Nebenstraßen
Integrierung des Radverkehrs mit Radmobilität /Radbegleitung
Sicherheit für Fußgänger/ barrierefreie Übergänge erhöht
Bessere Angebote Platz/ Raum für Geschäfte/ Gastronomie
Slow-Verkehr durch Gestaltung und Straßenbelagskonzept; geringere Emission/ Lärm durch langsamen, aber nicht stockenden Fahrzeugverkehr
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt wurde zeitlich mit dem Kommunalunternehmen für den Ausbau Nahwärmenetz abgestimmt. Ein Ausbau erfolgt ab Frühjahr/ Sommer 2023.
Auch Abstimmungen erfolgten mit der Telekom/ GlasfaserPlus, Herrn Sand. Der Glasfaserausbau soll im Zuge des Nahwärmenetzes und der Ortsdurchfahrt durchgeführt werden. Ziel der Stadt ist es, den Glasfaserausbau zusammen mit der Ortsdurchfahrt Mitte 2023 durchzuführen. Die grundsätzlichen Zustimmungen zum Ausbau sind erfolgt.
Von der Regierung von Mittelfranken wurde die Gestaltungsplanung akzeptiert. Es wird nun einen Arbeitstag für das ausgearbeitete Gestaltungshandbuch mit Stadtrat, Kreisbaumeister und Verwaltung geben.
Darüber hinaus wurden Erhalt der Bushaltestelle, Radbegleitspur sowie barrierefreie Wege abgestimmt. In den Ergebnissen hat RHINK und wird AGFK noch mit Einfluss nehmen.
Zwei besondere Bereiche werden im Entwurf vorgestellt:
Marktplatz
Der Marktplatz wird nun mit einer favorisierten und abgestimmten Variante mit der Regierung von Mittelfranken vorgestellt. Es wird in Zonen eingeteilt, es entstehen 5 bis 6 Parkplätze, Zufahrten von der Staatsstraße sowohl von Norden und Süden und eine Aufenthaltszone mit ökologischem Ansatz sowie Sitzmöglichkeiten/ Biergarten.
Im Bereich Zollhäuschen muss im Zuge dieses Ausbaus die Verkehrssicherheit erhöht werden. Aufgrund der Ablehnung des Landesamtes für Denkmalpflege wurde mit Kreisbaumeister Möllenkamp/ Untere Denkmalschutzbehörde abgesprochen, nochmals eine detailliertere Einzelaufnahme zu zwei Alternativplanungen Zollhäuschen auszuarbeiten. Dies erfolgt durch Büro Steinbacher in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Der Grundsatzentwurf vom Mai 2022 bleibt aufgrund der Erreichung der Zielsetzungen für den Ausbau erhalten. Der Entwurf hat auch Vorgaben des Sicherheitsaudits berücksichtigt.
Einzelne Inhalte werden in den Aktenvermerken Steinbacher Consult 21.07.2022, Besprechungsprotokoll Fa. Bayerngrund, 21.07.2022, Besprechungsprotokoll Bayerngrund 19.10.2022 sowie Zusammenfassung Aktenvermerk 02.11.2022 des Bürgermeisters erläutert. (Anlagen).
Die Gestaltung der Ortsdurchfahrt im Entwurf vom 08.11.2022 wird in der Bürgerversammlung am 15.11.2022 öffentlich vorgestellt.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen von der Ausführung des Büros Steinbacher Kenntnis (s. Anlage). Ein Grundsatzbeschluss erfolgt in der Sitzung am 22.11.2022.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt grundsätzlich dem Gestaltungsentwurf der Ortsdurchfahrt Hauptstraße mit Marktplatz und Ausarbeitungen des Büro Steinbacher zu. Der vorliegende Entwurf wird von der Regierung von Mittelfranken und dem Staatl. Bauamt positiv beurteilt. Die Voraussetzungen für die Antragstellung der Bewilligung/ Förderung kann erfolgen.
Das Gestaltungshandbuch wird in einer gesonderten Arbeitssitzung des Stadtrates mit Kreisbaumeister Möllenkamp ausgearbeitet.
Die Zielsetzungen Verkehrssicherheit, Beseitigung Engstellen/ Gehwegbreiten, Erhöhung, Barrierefreiheit, Straßenbreitenreduzierung, Parkplatzsituation – Anpassung, Marktplatzkonzept, Einsicht Ausfahrten Nebenstraßen, Radmobilität und Radbegleitspur sowie Angebot mit Platz und Raum für Geschäfte sowie veränderte Linienführung der Staatsstraße wurden durch den Bauentwurf erreicht. Grundlage ist darüber hinaus das Sicherheitsaudit.
Die Ausschreibung für die Gestaltung der Ortsdurchfahrt Spalt soll Anfang 2023 erfolgen.
Abstimmungen mit dem Kommunalunternehmen für den Ausbau des Nahwärmenetzes und mit der Fa. Telekom im Glasfaserausbau erfolgten.
Sollten aus der Bürgerschaft noch entsprechende gute Vorschläge eingereicht werden, werden diese nochmals geprüft, aber zügig entschieden.
zum Seitenanfang
9. Glasfaserausbau - OD Spalt/Nahwärmenetz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Die Stadt Spalt hat für das gesamte Gemeindegebiet im Jahr 2017 bis 2019 die Breitbandversorgung umgesetzt.
Ein weiterer Schritt ist der Glasfaserausbau.
Nachdem aktuell die Planungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt und den angrenzenden Gehwegbereichen in der finalen Phase erfolgt, sowie das Nahwärmenetz ebenfalls planungsmäßig in die Umsetzungsphase geht, wurde Anfang im Frühjahr die Firma Telekom/GlasfaserPlus GmbH nochmals um Prüfung eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus abgefragt.
Im Juli hat die Stadt Spalt die Mitteilung erhalten, dass ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau für die Stadt Spalt erfolgen kann. Zuständig ist die GlasfaserPlus GmbH.
Durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt kann der Glasfaserausbau kombiniert und abgestimmt werden. Die Vorstellung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in Spalt wurden nochmals mit Herrn Sand GlasfaserPlus im Juli und September besprochen.
Herr Sand, Regionalmanager GlasfaserPlus wird das Ergebnis für den Glasfaserausbau in Spalt vorstellen. Der grundsätzliche Ausbau des Glasfasers im Kernort Spalt wird im Jahr 2024 erfolgen. Aufgrund der Umsetzungsmaßnahmen der Ortsdurchfahrt und Nahwärmenetz, aber vor allem Ortsdurchfahrt müsste der Ausbau 2023 vorgezogen werden.
Die Abstimmungen und die Option, dies vorzuziehen, hat Herr Sand in einem Gespräch geäußert.
Die Vorstellung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in Spalt mit 884 Adressen und 1.431 Haushalten, wird für den gesamten Wohnbereich vorgesehen.
Im Übersichtsplan ist jedoch nicht die Amselstraße, Falkenstraße und Finkenstraße (Güsseldorfer Siedlung) enthalten. Dies wird nochmals abgeprüft.
Damit wären dann sämtliche Wohn- und Gewerbebereiche im Kernort Spalt in die Umsetzung mit aufgenommen.
Es erfolgt ein FTTH -Ausbau bis ins Gebäude. Mit FTTH wird die Glasfaser durchgängig von der Betriebsstätte über die FIBER-Pops und Glasfasernetzverteiler bis in die Gebäude /Wohnungen geführt. Bestehende Infrastruktur kann genutzt werden. So werden Highspeed-Bandbreiten von 1.000 mBit /s technisch möglich.
Die Präsentation erfolgt von Herrn Sand in der Bürgerversammlung am 15.11.2022. Die Präsentation ergeht vorab an den Stadtrat. Ziel für die Spalter Bürger ist, dass die zukünftigen Geschwindigkeiten und der Bedarf an digitale Infrastruktur optimiert wird.
Es erfolgt ein Vermarktungsangang für das Ausbaugebiet, wie in der Präsentation vorgestellt. In der Bürgerversammlung sollte die erste Information erfolgen, danach erfolgen Eigentümer-ermittlungen mit Information zum Ausbau an Eigentümer und Stadt, Marketingmaßnahmen und Eigentümerakquise sowie Ausbauaktivitäten.
Die Umsetzung erfolgt 2023 in Abstimmung einer noch zu schließenden vertraglichen Regelung mit der Stadt Spalt.
Anlage AV vom Oktober.
Der Stadtrat Spalt wird darüber informiert, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines Glasfasernetzes für den Kernort Spalt, für die Wohnbereiche erfolgen wird. Der Glasfaserausbau soll grundsätzlich im Jahr 2024 umgesetzt werden.
Aufgrund der finalen Planungen der Ortsdurchfahrt und der weit fortgeschrittenen Nahwärmenetzplanung muss zumindestens die Ortsdurchfahrt Spalt von dem Glasfaserausbau im Sommer 2023 vorgezogen werden.
Als Anlage dient die Präsentation der Firma GlasfaserPlus GmbH durch Herr Sand, Regionalmanager.
zum Seitenanfang
10. Hopfenhallenareal - Freiflächengestaltung, Entwurfsvorstellung durch das Ingenieurbüro Klos
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat den Bebauungsplan Hopfenhallenareal beschlossen. Inzwischen ist der Bebauungsplan rechtskräftig. Die Umsetzung der Maßnahmen im Hopfenhallenareal sollen im Jahre 2023 ff. erfolgen.
Ziel des Planungskonzeptes war es, das Areal durchgängig vom Altstadtbereich bis zur Industriestraße mit öffentlichen Lauf- und Fahrwegen zu verbinden. Auch innerhalb des Hopfenhallenareals sind Wege und Parksituationen öffentlicher Bereich.
Der Stadtrat hat dem Ingenieurbüro Klos die Freiflächengestaltung des Hopfenhallenareals übertragen. Die Entwürfe der Freiflächengestaltung wurden mit der Regierung von Mittelfranken Anfang Oktober abgestimmt. Es erfolgte eine Zustimmung zur Umsetzung wie in den Entwürfen dargestellt.
Dadurch erhält das Vorhaben Freiflächengestaltung Fördervoraussetzungen.
In der Präsentation wird nun das Ingenieurbüro Klos die Planungen vorstellen. Ziel ist es in der Freiflächengestaltung eine hohe Wertigkeit zu erzielen. Darüber hinaus soll eine Anbindung zwischen Altstadt und dem Hopfenhallenareal sowie bis zur Industriestraße (Kulturbahnhof) ermöglicht werden.
Folgende Ziele werden durch die Planung umgesetzt:
- Hohe Aufenthaltsqualität
Sitzmöglichkeiten in Verbindung mit dem Cafè-Betrieb
Barrierefreie Zugänge
Zufahrten für Feuerwehr und Sicherheitskräfte
Ökologische Maßnahmen für das Raumklima/Klimaschutz
Parkplatzoptimierungen
Ladestellen für E-Mobile
Grünbereiche /Bäume
Anbindung Industriestraße /Kulturbahnhof und Trachtenheim – Parkplätze
Höhenausgleich durch die Stufenanlage, die mit grünen Elementen unterbrochen sind
Radabstellanlagen
Zusätzlich im Zusammenhang mit der Ortsdurchfahrt wird von der Regierung von Mittelfranken gefordert, dass eine einheitliche Möblierung erfolgt, um einen Zusammenhang zwischen Altstadt und dem neuen Areal zu realisieren. Das Ingenieurbüro Klos und das Büro Steinbacher werden die Gestaltungsformen Ortsdurchfahrt und Hopfenhallenareal abstimmen. (Arbeitstag Gesamtgestaltung beider Projekte, siehe Top 8)
Die Platzflächen, Zugangssituationen sind von der Öffentlichkeit nutzbar und nicht nur einer Firma oder einem Unternehmen zugänglich.
Die Präsentation erfolgt in der Sitzung durch das Büro Klos.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Freiflächengestaltung mit dem Planungsentwurf vom 08.11.2022 durch das Büro Klos zu.
Die Regierung von Mittelfranken unterstützt die vorgelegte Planung des Ingenieurbüros Klos. Dadurch erfolgt eine Förderfähigkeit des Gesamtprojektes.
Durch die Abstimmungen mit der Regierung von Mittelfranken können die Zuschussanträge erfolgen.
Die Gestaltung soll im Hopfenhallenareal mit dem Projekt Ortsdurchfahrt abgestimmt werden.
Im Arbeitstag „Gestaltung“ für die Ortsdurchfahrt wird das Hopfenhallenareal mit bearbeitet.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Freiflächengestaltung mit dem Planungsentwurf vom 08.11.2022 durch das Büro Klos zu.
Die Regierung von Mittelfranken unterstützt die vorgelegte Planung des Ingenieurbüros Klos. Dadurch erfolgt eine Förderfähigkeit des Gesamtprojektes.
Durch die Abstimmungen mit der Regierung von Mittelfranken können die Zuschussanträge erfolgen.
Die Gestaltung soll im Hopfenhallenareal mit dem Projekt Ortsdurchfahrt abgestimmt werden.
Im Arbeitstag „Gestaltung“ für die Ortsdurchfahrt wird das Hopfenhallenareal mit bearbeitet.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
11. Anbindung Caritas Seniorenheim an die Altstadt - Fitnessparcours Seniorengeräte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
Im Zuge des Neubaus des Caritas Altenheimes sowie des Umbaus, das auch mit erheblichen finanziellen Mitteln durch die Städtebauförderung auch mit einem freiwilligen Zuschuss der Stadt Spalt begleitet wurde, ist nun als finaler Abschluss auch die Wegeverbindung, die durch das Gelände des Altenheimes St.Nikolaus Richtung Hatzelbach führt, herzustellen.
Diese Wegeverbindung, ca. 40 Meter, ist noch unbefestigt und befindet sich auf öffentlichen Grund. Diese Wegefläche ist grundsätzlich Bestandteil der Gesamtförderung durch die Regierung von Mittelfranken für den Außenbereich mit den hohen Fördermitteln im Zusammenhang mit der Sanierungsvereinbarung zwischen Stadt Spalt und Caritas vereinbart worden.
Diese finale Anbindung soll auch gleichzeitig mit einem Fitness-Parcour für Senioren, dabei sind etwa 5 Fitnessgeräte vorgesehen, die den Übergang zum öffentlichen Bereich darstellen. Gleichzeitig haben auch die Bewohner des Altenheimes St.Nikolaus sowie aber auch die Bevölkerung der Stadt Spalt die Möglichkeit, diesen vorgesehenen Fitness-Parcour mit den Spielgeräten zu nutzen.
Die Diözese Eichstätt, Caritas beteiligt sich mit etwa 50% bei der Neuanschaffung der Fitness-Geräte. Die Unterhaltung, Wegeflächen sowie auch der Sportgeräte obliegt dauerhaft der Stadt Spalt. Hierzu ist eine gesonderte Nutzungsvereinbarung zwischen der Diözese Eichstätt und der Stadt Spalt zu schließen.
Weitere Umsetzung der Planungen, die auch teilweise für den Wegebereich, aber auch für den Fitness-Parcour einer öffentlichen Förderung durch die Regierung von Mittelfranken, Städtebauförderung unterliegen, ist nunmehr das Planungsbüro Tautorat, das bereits vor Jahren mit einem Vorvertrag zur Gestaltung beauftragt wurde, vervollständigt werden.
Die jetzigen Planungskosten der Firma Tautorat gehen weit über das hinaus, was seitens der Stadtverwaltung auch hinsichtlich der Notwendigkeit der Umsetzung in Anbetracht der wirtschaftlichen Gegebenheiten, verträglich ist.
Die ursprüngliche Planung des Büros Tautorat hat eine Kneippanlage vorgesehen, die einen Kostenrahmen von 400.000 bis 500.000,00 €, die jede finanzielle Dimension und Nutzung, auch im Hinblick auf die Unterhaltung in Frage gestellt hätte.
Nachdem die jetzige Planung nur konzentriert ist auf die Fertigstellung der Wegefläche, auf die notwendigen Spielgeräte, wurde auch in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt, was eine konkrete Umsetzung der Leistungen, die tatsächlich noch das Ingenieurbüro Tautorat zu vergeben sind, bereits abgestimmt.
Die Leistungen des Ingenieurbüros Tautorat beziehen sich somit nur noch auf die Fertigstellung
- Wegeflächen
Beschaffung und Aufstellung der Geräte.
Die weiteren Leistungen, insbesondere die notwendigen Begrünungen, Pflanzen, Rückbau des Infosternes sowie Entnahme des Pflasters wird durch das Stadtbauamt koordiniert und teilweise in Eigenleistung vergeben bzw. mit dem Bauhof durchgeführt.
Die Gesamtkosten, wie jetzt vom Büro Tautorat angegeben, von brutto 238.000 € sollen durch Einsparungsmaßnahmen, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden, auf ca. 120.000 /130.000 € beschränken.
Davon wird noch ein Antrag aus der Städtebauförderung für die zuwendungsfähigen Kosten, geschätzt werden hier ca. 50.000 bis 60.000 € sowie der Anteil an den Anschaffungskosten für die Geräte (Gesamtkosten ca. 40.000) somit Anteil Caritas bei ca. 20.000 € zu erwarten sein. Der verbleibende Anteil geht dann zu Lasten der Stadt Spalt. Zusätzlich kommen hier noch die Eigenleistungen und die Ergänzungen der Ausschreibungen mit hinzu.
Beschlussvorschlag
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, dass aufgrund der Einsparungsüberlegungen und Optionen der Verwaltung, diese voll mitgetragen wird. Die Beauftragung an das Landschaftsarchitekturbüro Tautorat beschränkt sich nur noch auf die Leistungen die dringend notwendig sind und einer Städtebauförderung unterliegen. Dabei sind lediglich die Wegebauten sowie die Anschaffung der Geräte und der Fallschutz durch das Büro zu planen.
Weitere Leistungen werden direkt vom Stadtbauamt ausgeschrieben bzw. beauftragt.
Die Gesamtkosten können somit deutlich reduziert werden.
Beschluss
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, dass aufgrund der Einsparungsüberlegungen und Optionen der Verwaltung, diese voll mitgetragen wird. Die Beauftragung an das Landschaftsarchitekturbüro Tautorat beschränkt sich nur noch auf die Leistungen die dringend notwendig sind und einer Städtebauförderung unterliegen. Dabei sind lediglich die Wegebauten sowie die Anschaffung der Geräte und der Fallschutz durch das Büro zu planen.
Weitere Leistungen werden direkt vom Stadtbauamt ausgeschrieben bzw. beauftragt.
Die Gesamtkosten können somit deutlich reduziert werden.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Beteiligungsverfahren zur 22. Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (Kap. 3 "Siedlungswesen")
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Ein Regionalplan konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene und bildet den langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region. Der Regionalplan für die Region Nürnberg ist am 01.07.1988 in Kraft getreten und wird laufend fortgeschrieben. Aktuell findet das Beteiligungsverfahren zur 22. Änderung des Regionalplans mit der inhaltlichen Überarbeitung von Kapitel 3 „Siedlungswesen“ statt. Die Stadt Spalt kann hierzu bis 16.12.2022 Stellung nehmen.
Insbesondere der Demographische Wandel, die heterogenen Ansprüche der Bevölkerungsgruppen an die Siedlungsstruktur, der Erhalt innerörtlicher Versorgungsfunktionen, die Aufrechterhaltung einer tragfähigen Infrastruktur und der allgemeine Siedlungsdruck in Ballungsgebieten aber auch Stagnations- und Schrumpfungsprozesse im ländlichen Raum, Flächensparende Stadtentwicklung, Klimawandel und Energiewende stellen hohe Anforderungen an die Regionalplanung.
Folgende Ziele und Grundsätze werden in der Fortschreibung des Regionalplans festgesetzt:
Siedlungsstruktur:
- Erhalt der polyzentrischen Siedlungsstruktur und nachhaltige Weiterentwicklung; Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Bedarfsgerechte und landschaftsschonende Ausweisung von kompakten Siedlungsflächen unter Beachtung des demograph. Wandels, der regionalen Raumstruktur (insb. ÖPNV-Anbindung, zentralörtl. Versorgungsfunktion) und des Erhalts strukturgebender Ortsränder
Beschränkung der Siedlungstätigkeit zu Gunsten der Erholungsfunktion in den engeren Erholungsbereichen (u.a. Brombachsee); weitere nachhaltige Entwicklung der Freizeiteinrichtungen und der umgebenden Freiräume
Installation eines flächendeckenden kommunalen Flächen- und Leerstandsmanagement; Begrenzung der Flächeninanspruchnahme
Erhalt von Freiflächen und Grünstrukturen mit bedeutsamen klimatischen, sozialen od. ökologischen Funktionen innerhalb verdichteter Siedlungsstrukturen; kein weiteres Zerschneiden der offenen Landschaft und Waldflächen; Erhalt großräumiger und ökolog. wertvoller Freiraumverbundsysteme; Berücksichtigung von Kaltluftentstehungsgebieten / Kaltluftleitbahnen
Wohnungswesen:
- Bedarfsgerechter Erhalt und Weiterentwicklung der Wohnbausubstanz entsprechend der unterschiedlichen Nutzungsanforderungen aller Bevölkerungsgruppen, d.h. vielfältiges Angebot unterschiedlicher Ausstattung und Größe
- Verstärkung flächensparender, klimagerechter und energieeffizienter Wohnformen, Nutzung regenerativer Energieträger, flächensparende verkehrsvermindernde Erschließungsformen; Rücksichtnahme auf mögl. Extremwetterereignisse
- Großvorhaben im Geschosswohnungsbau konzentriert auf die Metropole sowie Mittelzentren
Gewerbliches Siedlungswesen:
- Bedarfsgerechte Ausweisung von Gewerbeflächen (z.B. über Befragung lokaler Unternehmen, Kaufanfrage externer Betriebe) in einem ausgewogenen Verhältnis zur Größe der Kommune
- Fokus auf interkommunale Kooperationen bei Gewerbesiedlungsentwicklung (z.B. regionale Gewerbeflächenpools)
- Bestmögliche verknüpfende Anbindung der Gewerbe- und Wohnsiedlungsgebiete mit dem ÖPNV (insb. zur flächendeckenden Teilhabe aller Bevölkerungsschichten am Arbeitsmarkt), energetische Versorgungseinrichtungen, leistungsstarke Straßenanbindung
- Verstärkung flächensparender, klimagerechter und energieeffizienter Bauformen; flächensparende, individualverkehrsreduzierende Erschließungsformen; flächensparende Umsetzung an Parkraumbedarf
Städtebau und Dorferneuerung:
- Steigerung der Attraktivität des Innenbereichs und Stärkung innerörtlicher multifunktionaler Versorgungs- und Wohnfunktionen mit Maßnahmen des Städtebaus und der Dorferneuerung; Berücksichtigung der Anforderungen der einzelnen Bevölkerungs-schichten und aktueller Herausforderungen
- Stärkung der Stadtkerne und ihren Funktionen in den Metropolen und Entwicklung von Stadtteilzentren („attraktive und lebenswerte Stadtkerne“)
- Erhalt besonders charakteristischer Beispiele dörflicher Siedlungsweisen und -strukturen u.A. mit veränderten Nutzungsformen (historische Bausubstanz, regionale Identität, touristische Vermarktung)
- Realisierung integrierter Verkehrskonzepte
- Schaffung/Erhalt ausreichender Grün- und Freiflächen im Altstadtbereich und strukturgebender Elemente (z.B. Hecken, Gehölze, Gewässer usw.) am Ortsrand; Freihalten einsehbare Landschaftsteile wie Höhenrücken, Kuppen od. exponierte Hanglagen
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass ein Bedarf an neu auszuweisender Wohnbaufläche weitreichend begründet werden muss. Es bedarf einer langjährigen realen Bevölkerungsentwicklung über den Prognosen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des künftigen Trends aufgrund des demographischen Wandels. Für Spalt wird nach dem Bay. Landesamt für Statistik 2019-2039 ein leichter Bevölkerungsrückgang bei gleichzeitiger Zunahme des Durchschnittsalters prognostiziert.
Auch für die Ausweisung von Gewerbeflächen sind entsprechende Nachweise zu führen.
Der Umweltbericht verweist auf den Umweltzustand des Spalter Hügellands und die dort vorhandenen schützenswerten charakteristischen Waldgebiete, landwirtschaftlich genutzten Flächen, Trockenstandorte, Nass- und Feuchtlebensräume. Problematisch sind für alle Lebensräume die Flächenverluste und die Verinselung der Biotope. Es wird ein Erhalt und die Förderung naturnaher Waldbestände und der relevanten Lebensräume angestrebt.
Die Änderung des Regionalplans hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er der 22. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (Kap. 3 „Siedlungswesen“) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens grundsätzlich zustimmt.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er der 22. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (Kap. 3 „Siedlungswesen“) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens grundsätzlich zustimmt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
13. Auftragsvergabe-Zimmerer- und Elektroarbeiten Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg wurden verschiedene Gewerke ausgeschrieben.
Die Maßnahmen wurden nach VOB/A als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
Gewerk Zimmererarbeiten:
Die Ausschreibungsunterlagen haben 4 Firmen erhalten.
Zur Angebotseröffnung am 02.09.2022 um 10:00 Uhr lagen der Stadt Spalt 2 Angebote vor. Zwei Firmen gaben kein Angebot ab.
Alle eingereichten Angebote waren wertbar.
Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
- Bieter A 45.475,85 €
Bieter B 19.926,55 €
Als wenigstnehmenstes Angebot wurde das Angebot des Bieters B, mit einem Bruttobetrag der Gesamtleistung von 19.926,55 € gewertet.
Die Auftragssumme liegt ca. 24% über den geschätzten Kosten von ca. 16.065,00€.
Gewerk Elektroarbeiten:
Die Ausschreibungsunterlagen haben 5 Firmen erhalten.
Zur Angebotseröffnung am 09.09.2022 um 9:30 Uhr lag der Stadt Spalt 1 Angebot vor. 4 Firmen gaben kein Angebot ab.
Das eingereichte Angebot war wertbar.
Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
- Bieter C 61.612,99 €
Als wenigstnehmenstes Angebot wurde das Angebot des Bieters C mit einem Bruttobetrag der Gesamtleistung von 61.612,99 € gewertet.
Die Auftragssumme liegt ca. 95% über den geschätzten Kosten von ca. 31.535,00€.
Laut Kostenprognose liegen die Gesamtkosten für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses Theilenberg zum aktuellen Zeitpunkt ca. 6.000,00 € über der Kostenschätzung von ca. 410.000,00 €.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Zimmererarbeiten zu einer Angebotssumme von brutto 19.926,55 Euro an den Bieter B
Stimmverhältnis: 15 gegen 4 Stimmen.
Die Vergabe für die Elektroarbeiten wird vertagt auf die Sitzung am 22.11.2022.
.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Zimmererarbeiten zu einer Angebotssumme von brutto 19.926,55 Euro an den Bieter B
Stimmverhältnis: 15 gegen 4 Stimmen.
Die Vergabe für die Elektroarbeiten wird vertagt auf die Sitzung am 22.11.2022.
.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
14. Auftragsvergabe-Vergabe Tausch Straßenbeleuchtung Sandrangen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Die Straßenbeleuchtung der Baugebiete Sandrangen, Am Sandrangen und An der Dr. Merkenschlager Straße soll getauscht werden. Dies erfolgt in zwei Bauabschnitten mit je 29 Leuchten.
Die Ausführung der Leuchten ist wie folgt: LED, warmweiß, nächtliche Leistungsreduzierung.
Der erste Bauabschnitt betrifft nur den Bereich des Baugebiets Sandrangen und soll im Jahr 2022 ausgeführt werden, der 2 Bauabschnitt erfolgt im Jahr 2023 und wird gesondert beauftragt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Maßnahme Tausch Straßenbeleuchtung Sandrangen an die Firma N-ERGIE netz, Nürnberg, zu einer Angebotssumme von 12.670,76 € zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe zur Sicherstellung der Preisbindung sehr zeitnah vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Maßnahme Tausch Straßenbeleuchtung Sandrangen an die Firma N-ERGIE netz, Nürnberg, zu einer Angebotssumme von 12.670,76 € zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe zur Sicherstellung der Preisbindung sehr zeitnah vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
15. Stadtwald Spalt; Genehmigung des Jahresbetriebsplanes 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
|
15 |
Sachverhalt
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, vertreten durch den Stadtförster Karl Engelhardt, hat für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes den Jahresbetriebsplan 2023 vorgelegt.
Im Jahresbetriebsplan sind für 2023 die vorgesehenen Maßnahmen sowie die Ergebnisse aus Verkauf von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Unterhaltsmaßnahmen eingestellt.
Für den laufenden Geschäftsbetrieb ergeben sich nach den derzeitigen Ansätzen bei Einnahmen von ca. 80.000 € abzüglich Aufwendungen von ca. 69.000,00 € ein positives Ergebnis von ca. 11.000 €.
Maßnahmen für die Unterhaltung von bestehenden Forstwegen sind mit 5.000 € vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass der Jahresbetriebsplan 2023 für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes genehmigt wird.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass der Jahresbetriebsplan 2023 für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes genehmigt wird.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan zu veranschlagen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Spalatin-Schule; Ergänzung der IT-Ausstattung/Netzwerkausbau im Altbau /Anbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
|
16 |
Sachverhalt
Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus- Digitale Infrastruktur an Bayerischen Schulen (dBIR) beinhaltet die Förderung der Digitalisierung in den Schulen, mit Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen; Schulserver, schulischer WLAN, Infrastruktur sowie Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lerninfrastruktur, Anschaffung von Endgeräten, Anzeige und Interaktionsgeräten.
Der Stadtrat hat am 12.07.2022 den Auftrag im Rahmen des Förderprogrammes dBIR zum Ausbau der Digitalisierung und Infrastruktur in der Spalatin-Schule in Auftrag gegeben. Die Auftragssumme betrug 94.444,35 €. Der Auftragsumfang war der Neubau, Aula, Turnhallenbereich und in Zukunft bestehende Platzsituationen.
Die Bauteile Altbau und Anbau waren aufgrund der anstehenden Sanierungsveränderungen nicht in die Ausschreibung mit aufgenommen worden. Aufgrund den Besichtigungen und Besprechungen aus dem Jahre 2021/2022 wurde die Herausnahme des Altbaus angesprochen.
Aufgrund des technisch umgesetzten Netzwerksausbaus schlagen wir die Erweiterung auch auf Altbau/Anbau vor.
Bei möglichem Umbau/Sanierungs- oder Abrissarbeiten ist ein Rückbau der Komponenten problemlos möglich.
Netzwerkkabel können zum größten Teil ebenfalls rückgebaut werden. Dies wäre nun mit der beauftragten Firma möglich den Auftrag zu erweitern. Die Auftragserweiterung betrifft 34.587,35 €.
Es geht um 14 zusätzliche WLAN S-Points, Funkantennen und drei Netzwerk Switche um den gesamten Schulbereich mit WLAN auszustatten. Aufgrund der bisher positiven Erfahrungen mit der ausführenden Firma haben wir um ein Zusatzangebot gebeten.
Die Fördersumme beträgt 92.010,00 €. Die Staatliche Zuwendung ist ein festgelegter Satz für die Stadt Spalt. Hier spielt es keine Rolle welche Größenordnungen und Raumbereiche belegt werden. Der Fördersatz beträgt höchsten 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zu technischen Erläuterungen liegt der AV von Thomas Meyer, EDV bei.
Darüber hinaus wird zur technischen Erklärung am Samstag, dem 05.11.2022 um 11.00 Uhr ein Termin in der Aula der Spalatin-Schule angeboten.
Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot zu erweitern und den Nachtrag durch den Stadtrat zu beauftragen. Damit wäre der gesamte Schulbereich sowohl für Schulveranstaltungen, Vereinsveranstaltungen, Pausenhofbereiche, Nebenräume komplett versorgt.
Im Beschluss werden die überplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von 34.587,35 € vom Stadtrat beschlossen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt dem Zusatzauftrag für die WLAN-Ausstattung für die Bauteile Altbau und Anbau der Spalatin-Schule zu. Es erfolgt die Ergänzung des Auftrages auf Grundlage des Angebotes vom 20.10.2022 in Höhe von 34.587,35 €.
Die Bauteile Altbau und Anbau, die aufgrund anstehenden Sanierungsveränderung nicht in die Ausschreibung mit aufgenommen wurden, wurden nun ergänzt.
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen WLAN-Access Points und Netzwerk Switche in Höhe von 34.587,35 €.
Bei möglichen Umbau-/Sanierungs- oder Abrissarbeiten ist ein Rückbau der Komponenten wie Switche oder Access Points problemlos möglich. Netzwerkkabel können zum größten Teil ebenfalls rückgebaut werden.
Im Angebot enthalten ist der Betrieb und Wartung der Systeme. Nach Ablauf von drei Jahren erfolgt eine Verlängerung bzw. Neuabschluss eines Wartungsvertrages. Die Beauftragung enthält ebenfalls die Montage und Inbetriebnahme der angebotenen Komponenten. Der Preis ist angemessen. Damit wäre die gesamte Spalatin-Schule in allen Bereichen optimal mit WLAN ausgerüstet.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Zusatzauftrag für die WLAN-Ausstattung für die Bauteile Altbau und Anbau der Spalatin-Schule zu. Es erfolgt die Ergänzung des Auftrages auf Grundlage des Angebotes vom 20.10.2022 in Höhe von 34.587,35 €.
Die Bauteile Altbau und Anbau, die aufgrund anstehenden Sanierungsveränderung nicht in die Ausschreibung mit aufgenommen wurden, wurden nun ergänzt.
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen WLAN-Access Points und Netzwerk Switche in Höhe von 34.587,35 €.
Bei möglichen Umbau-/Sanierungs- oder Abrissarbeiten ist ein Rückbau der Komponenten wie Switche oder Access Points problemlos möglich. Netzwerkkabel können zum größten Teil ebenfalls rückgebaut werden.
Im Angebot enthalten ist der Betrieb und Wartung der Systeme. Nach Ablauf von drei Jahren erfolgt eine Verlängerung bzw. Neuabschluss eines Wartungsvertrages. Die Beauftragung enthält ebenfalls die Montage und Inbetriebnahme der angebotenen Komponenten. Der Preis ist angemessen. Damit wäre die gesamte Spalatin-Schule in allen Bereichen optimal mit WLAN ausgerüstet.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
17. Ortsbild Großweingarten - Nachpflanzung eines Straßenbaumes für eine ausgefallene Kastanie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Im Herbst 2021 wurden die Kastanien von einem Baumpfleger auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. Bei einigen der teils alten Kastanien wurde Totholz entfernt und die Krone mittels Kronenrückschnitt zurückgenommen.
Eine der Kastanien war so stark geschädigt, dass sie entfernt werden musste.
Der Standort der Kastanien führt auf eine größere Länge entlang der Dorfstraße.
Der Standort der Kastanien als Straßenbäume ist als schwierig anzusehen, da sehr viel versiegelte Fläche herrscht, Kastanien sehr anfällig gegenüber Trockenheit und Schädlingen sind.
Der Standort wird als teilweise störend für Fußgänger sowie den in den Streifen einfahrenden Bus gesehen, auch behinderte der Baum in der Vergangenheit teilweise das Ausparken der Privatfläche sowie der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Meinung der Anwohner in dem Bereich Bushaltestelle ist geteilt, von vielen Bürgern wird der Baum als störend empfunden was dem Bauamt verständlich ist.
Dennoch überwiegen nach Meinung des Bauamtes die Vorteile eines Baumes.
Der Bereich Dorfmitte des Straßendorfes Großweingarten wird bestimmt durch versiegelte, bebaute Fläche. Es sind wenig grüne Inseln zu finden.
Bäume dienen gerade in den wärmer werdenden Sommern als Schattenspender, binden Lärm- und Staubimmissionen, bieten eine Heimat für viele Lebewesen, kühlt durch das Verdunsten von Wasser und bringt Sauerstoff. Auch würde das Fehlen des Baumes die Verbindung der noch bestehenden Kastanien störend unterbrechen.
Das Nachpflanzen einer Kastanie scheidet aus, hier ist der Vorschlag der Verwaltung, einen zukunftssicheren Stadtbaum zu wählen, welcher keine größeren Früchte verliert.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde, aufgrund einer Stellungnahme und neuen Grundgedanken sowie Anregung von Stadtratsmitglied Breit, nicht behandelt.
Die Angelegenheit wird nochmals komplett überarbeitet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den ausgefallenen Straßenbaum in der Dorfstraße, nahe Bushaltestelle durch einen neuen klimastabilen Straßenbaum zu ersetzen.
zum Seitenanfang
18. Mitteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
informativ
|
18 |
Sachverhalt
Mitteilung des Bauamts, Namensnennung von Privatpersonen bei Bauanträgen:
Bislang wurden bei Bauanträgen privater Bauherren die Namen und die Adressen von privaten Bauherren in der öffentlichen Sitzung beim Vorlesen des Bauakts genannt.
Dies ist zwar nicht grundsätzlich untersagt, wird aber datenschutzrechtlich als bedenklich angesehen. Zukünftig werden die Namensnennungen bei den Beschlussvorlagen weggelassen. Es erscheinen lediglich die Bautenbuch Nummer sowie die Flurnummer und Adresse des Bauortes. Bei Firmen oder sonstigen Investoren werden die Namen auch weiterhin genannt. Die Herren und Frauen Stadträte und Stadträtinnen haben weiterhin Einblick auf die Namen der Antragssteller in den eingescannten Bauanträgen.
Mitteilung des Bauamts, Pflegemaßnahmen im Bereich Mittelspannungsleitung Großweingarten:
Nach Absprache und Vor-Ort-Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde, der DB Energie und dem Bauamt werden Anfang 2023 erforderliche Pflegemaßnahmen unterhalb der Mittelspannungsleitung (Fl.Nr. 411, Gemarkung Großweingarten) durchgeführt. Dabei werden die Belange des Naturschutzes berücksichtigt und der Eingriff auf das Nötigste reduziert.
- Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee vom 31.05.2022 und 26.07.2022.
- Präsentation, Stadtmarketingpreis
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen von den Mitteilungen Kenntnis.
zum Seitenanfang
19. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
informativ
|
19 |
Sachverhalt
Von Seiten eines Stadtratsmitglied wird angeregt, an der Baustelle am Kellerbuck bereits während der Bauarbeiten eine „absolutes Halteverbotsschild“ anzubringen.
zum Seitenanfang
20. Frageviertelstunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
57. Sitzung des Stadtrates
|
08.11.2022
|
ö
|
informativ
|
20 |
Sachverhalt
Ehemaliges Stadtratsmitglied Harald Heller nimmt die Gelegenheit wahr und lädt alle Stadträtinnen und Stadträte sowie Bürgermeister zum Richtfest des Dorfgemeinschaftshauses am Montag, dem 14.11.2022 um 16.30 Uhr nach Theilenberg ein.
Datenstand vom 12.06.2024 12:33 Uhr