Datum: 06.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kornhaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.11.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 08.11.2022 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 08.11.2022 – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
|
ö
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informativ
|
2 |
Sachverhalt
Keine Bekanntmachungen
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3. Bauantrag - Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach
Baugrundstück: ehemaliges Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt
Antragsnummer: 71/22
Auf den Flurstücken 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt von der VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23 Ansbach gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
In dem Gebäudekomplex entlang der Bahnhofstraße (Bahnhofstr. 2) sollen im längs zu errichtenden Gebäude im Erdgeschoss Geschäftsgebäude (Bäckerei-Café) sowie die Geschäftsstelle der VR Bank entstehen. Im Obergeschoss sind Wohnungen geplant, im Untergeschoss ist ein WC-Bereich für das Café, Technikräume und Mieterkellerabteile in der Planung dargestellt.
Im Gebäude 2 (Bahnhofstr. 4) soll im EG der Warenmarkt der Raiffeisen-Warenmarkt-GmbH mit Lager, Büro- und Sozialraumflächen, sowie im 1. OG eine Büroeinheit mit zwei Wohnungen entstehen.
Beide Gebäude werden gemäß dem Bebauungsplan Nr. 61 Hopfenhallenareal errichtet. Die festgelegte Geschoßflächenzahl wird eingehalten, auch werden die Baukörper im Wesentlichen wie im Bebauungsplan ausgebildet.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Es wurden Anträge bezüglich
BayBO Art. 6 Abs. 2: Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentliche Verkehrs-, Grün und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
Überschreitung der Abstandsflächen über die Mitte der öffentlichen Binnenzone mit Aufenthaltsbereich im Süden.
Im Bebauungsplan „Hopfenhallenareal“ sind Baugrenzen festgesetzt.
Überbau der Baugrenzen mit Vordächern und Balkone im Westen und Süden.
Die Begründungen zu dem Antrag auf Abweichung wurde schriftlich im Antrag durch das Erstellen von 3 Vollgeschossen niedergelegt.
Die Begründung zu dem Antrag auf Befreiung wurde im Antrag schriftlich niedergelegt und zuvor mit der Stadt Spalt sowie dem Landratsamt Roth abgesprochen.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist bis zum Sitzungstag nicht vollständig erfolgt (1 Unterschrift wurde noch nicht gegeben). Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde bei dem fehlenden Nachbarn aber in Aussicht gestellt und vor Weitergabe der Bauplanmappen an die Genehmigungsbehörde nachgeholt.
Bis zum Sitzungsdatum wurde in den Bauunterlagen festgestellt, dass sowohl die Einzeichnung der Stellplätze (3 Stück), welche geschaffen werden sollen fehlen und der Entwässerungsplan den Bauunterlagen nicht beiliegt. Auch ist in den Plänen Punkt 6 (Behälter für unverschmutztes Niederschlagswasser) nicht ersichtlich, was planerisch dargestellt werden muss. Ein Antrag auf Befreiung wurde hierzu nicht gestellt. Ein Anschreiben des Bauherren vor der Sitzung konnte aus Zeitgründen (Eingang Bauantrag 30.11.2022) nicht erfolgen.
Stellplätze:
Die Anzahl der Stellplätze wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan „Hopfenhallenareal“ festgelegt.
Weiterhin wurde die Stellplatzsituation im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bauherrn und der Stadt Spalt geschlossen.
Gemäß der Stellplatzberechnung werden für den Gebäudekomplex 46 Stellplätze gefordert.
Übertrag aus Bestand: 8 Stück
Fl. Nr. 1202/5 Industriestr.
10 Stück werden laut städtebaulichem Vertrag in der geplanten Tiefgarage Netterbau errichtet
Es sollen 25 Stellplätze (je Stellplatz 4.000 €) abgelöst werden. Diese werden als öffentliche Parkplätze von der Stadt in der Industriestr. In Teilen sowie auf dem Areal Hopfenhalle seitens der Stadt Spalt geschaffen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt auf dem ehemaligen Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt des Antragsstellers VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der Baugrenzen des Bauvorhabens Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt auf dem ehemaligen Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt des Antragsstellers VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Abweichung von den Abstandsflächen über die Hälfte auf öffentlichen Grund, des Bauvorhabens Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt auf dem ehemaligen Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt des Antragsstellers VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Ablöse von 25 Stellplätzen. Die Verwaltung der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Stellplatzablösevertrag mit dem Bauherrn, VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach zu schließen.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt auf dem ehemaligen Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt des Antragsstellers VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach
Stimmverhältnis: 14 gegen 3 Stimmen.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der Baugrenzen des Bauvorhabens Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt auf dem ehemaligen Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt des Antragsstellers VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach.
Stimmverhältnis: 15 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Abweichung von den Abstandsflächen über die Hälfte auf öffentlichen Grund, des Bauvorhabens Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt auf dem ehemaligen Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt des Antragsstellers VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach.
Stimmverhältnis: 15 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Ablöse von 25 Stellplätzen. Die Verwaltung der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Stellplatzablösevertrag mit dem Bauherrn, VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach zu schließen.
Stimmverhältnis: 16 gegen 1 Stimme.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
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4. Hopfenhallenareal, Abbrucharbeiten auf dem Gelände der VR-Bank Mittelfranken Mitte - Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe durch den 1.Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Die bestehenden Gebäude auf dem Hopfenhallenareal im Bereich der VR-Bank Mittelfranken, Kalthalle sowie Warenmarkt sollen in zwei Bauabschnitten abgebrochen werden.
Die Ausschreibung ist durch das Planungsbüro erfolgt.
Die Submission zur Vergabe der Abbrucharbeiten ist für den 13.12.2022 terminiert.
Da nach diesem Termin keine Stadtratssitzung mehr terminiert ist, die Abbrucharbeiten jedoch bereits für den Bauabschnitt I mit der Kalthalle ab dem 16.01.2023 begonnen werden sollen, bedarf die Vergabe eine Entscheidung, die im Rahmen eines Ermächtigungsbeschlusses des Stadtrates an den 1.Bürgermeister übertragen werden soll.
Der 2. Bauabschnitt mit dem eigentlichen Warenmarkt soll nach dem derzeitigen Terminplan ab Mitte März 2023 begonnen und bis Ende April fertig gestellt werden.
Alle Abbrucharbeiten, Bauabschnitt I und II sind nunmehr mit ausgeschrieben worden und sollen vergeben werden.
Es wird dem Stadtrat vorgeschlagen, einen Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe durch den 1.Bürgermeister zu fassen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für die Abbrucharbeiten auf dem Hopfenhallenareal mit der Kalthalle und des Warenmarkes, aufgeteilt in zwei Bauabschnitten, aufgrund der zeitlichen Umsetzung der Ausschreibung sowie der Vergabebindung, an den Auftragnehmer, die Vergabe durch den 1.Bürgermeister der Stadt Spalt erfolgen kann.
Der Submissionstermin ist für den 13.12.2022 vorgesehen, so dass auch die Vergabe der Leistungen in der Folgewoche durch den 1.Bürgermeister mit dem Vergabebeschluss für die Gesamtabbruchmaßnahmen auf dem Gelände der VR-Bank Mittelfranken eG beauftragt werden kann.
Der Stadtrat erhält das Ergebnis der Ausschreibung (Unterlagen) vor dem Vergabebeschluss.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für die Abbrucharbeiten auf dem Hopfenhallenareal mit der Kalthalle und des Warenmarkes, aufgeteilt in zwei Bauabschnitten, aufgrund der zeitlichen Umsetzung der Ausschreibung sowie der Vergabebindung, an den Auftragnehmer, die Vergabe durch den 1.Bürgermeister der Stadt Spalt erfolgen kann.
Der Submissionstermin ist für den 13.12.2022 vorgesehen, so dass auch die Vergabe der Leistungen in der Folgewoche durch den 1.Bürgermeister mit dem Vergabebeschluss für die Gesamtabbruchmaßnahmen auf dem Gelände der VR-Bank Mittelfranken eG beauftragt werden kann.
Der Stadtrat erhält das Ergebnis der Ausschreibung (Unterlagen) vor dem Vergabebeschluss.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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5. Vollzug BauGB; Billigungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 "Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Auf dem Flurstück Nr. 1286/0, Gemarkung Großweingarten soll ein Sondergebiet entstehen, um die Nutzung für eine klima- und umweltschonende Energiegewinnung mit einer Photovoltaikfreiflächenanlage zu ermöglichen.
Für eine ausführliche Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 / 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des aktuellen Entwurfes zur frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ vorzunehmen.
Die ausführlichere Darlegung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung können der Begründung und dem Planblatt zum Vorentwurf entnommen werden.
Der Umweltbericht mit detaillierter Darstellung und Maßnahmenbeschreibung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs liegt noch nicht vor und wird in der nächsten Phase der Beteiligung vorgelegt.
Die Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) liegen als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ samt Anlagen in der Fassung vom 20.11.2022.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beschluss
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ samt Anlagen in der Fassung vom 20.11.2022.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Vollzug BayStrWG - Widmung Adolph-Kolping-Straße als Ortsstraße gemäß Art. 6 BayStrWG
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
59. Sitzung des Stadtrates
|
06.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
1. Straßenbeschreibung:
Straßenname: Adolph-Kolping-Straße
Anfangspunkt: Einmündung Straße ''Am Planetenweg'' bei Fl. Nr. 868/1, 868/2 Gmk. Spalt zwischen Adolph-Kolping-Str. 1 und 3
Endpunkt: Ende Wendehammer bei Fl. Nr. 874, 868/18, 868/34 Gmk. Spalt,
Gemeinde: Stadt Spalt
Landkreis: Roth
2. Beschlussentwurf:
Widmung von Straßen und Wegen:
Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i. V. m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):
Art der Baulast
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Träger der Baulast
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Gültig ab
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von km
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bis km
|
Länge km
|
Straßenbaulast
|
Stadt Spalt
|
|
0,000
|
529,000
|
529,000
|
4. Widmungsbeschränkung
keine
5. Begründung:
Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Straße Adolph-Kolping-Str. im Baugebiet Maierhof gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i. V. m. Art. 46 und Art. 53 BaystrWG als Ortsstraße zu widmen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Straße Adolph-Kolping-Str. im Baugebiet Maierhof gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i. V. m. Art. 46 und Art. 53 BaystrWG als Ortsstraße zu widmen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Kommunale Beteiligung an der LEADER-Förderperiode 2023-2027
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
22.11.2022
|
ö
|
|
4 |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
59. Sitzung des Stadtrates
|
06.12.2022
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Die Stadt Spalt ist seit über 19 Jahren im Vorstand des ErLebenswelt Roth e.V.
In der Mitgliederversammlung der LAG ErLebenswelt Roth am 04. Juli 2022 wurde die Lokale Entwicklungsstrategie inklusive dem Fördergebietszuschnitt für die LEADER Förderperiode 2023-2027 einstimmig beschlossen.
Für die Teilnahme an der LAG ErLebenswelt Roth in der Förderperiode 2023-2027 entstehen pro Kommune ab dem Jahr 2023 jährliche Kosten in Höhe von 5.000 €. In den letzten Jahren haben sich die Kommunen mit 4.500 € pro Jahr beteiligt. Mit diesem Beteiligungsbetrag werden - wie in den bisherigen Förderperioden – die laufenden Kosten für das LAG-Management sowie Gemeinschaftsprojekte (z. B. Rahmenkonzept Biologische Lebensvielfalt) finanziert.
Die Rückmeldung der Beteiligung an der LEADER-Förderperiode 2023-2027 ist mit Stadtratsbeschluss dem ErLebenswelt Roth e. V. bis 30. Dezember 2022 vorzulegen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt die Teilnahme an der lokalen Aktionsgruppe ErLebenswelt Roth e.V. in der LEADER-Förderperiode 2023-2027. Für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie im Zeitraum 2023-2027 unterstützt die Stadt Spalt die LAG ErLebenswelt Roth ab dem Jahr 2023 mit jährlich 5.000 €.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Vollzug GO; Beschlussfassung über das Jahresergebnis 2020 des Eigenbetriebes „Stadtbrauerei Spalt“,
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung für die Stadtbrauerei Spalt hat der Eigenbetrieb eine Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Eigenbetriebes vorzunehmen. Nach Beschlussfassung wird eine öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt, Eigenbetrieb der Stadt Spalt, 2020 wurde vom Werkausschuss geprüft und beschlossen. Es ist nunmehr eine abschließende Feststellung der Ergebnisse durch den Stadtrat vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt für das Jahr 2020, wie er dem Werkausschuss zur Vorprüfung bereits vorlag und von diesem mit dem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat Spalt weitergegeben wurde.
Der Jahresabschluss 2020 wird durch den Stadtrat Spalt durch den Eigenbetrieb Stadtbrauerei Spalt somit festgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt für das Jahr 2020, wie er dem Werkausschuss zur Vorprüfung bereits vorlag und von diesem mit dem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat Spalt weitergegeben wurde.
Der Jahresabschluss 2020 wird durch den Stadtrat Spalt durch den Eigenbetrieb Stadtbrauerei Spalt somit festgestellt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Weihnachtsansprache der SPD-Stadtratsfraktion
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
59. Sitzung des Stadtrates
|
06.12.2022
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Barbara Sterner ist erkrankt, deshalb entfällt die Weihnachtsansprache der SPD-Stadtratsfraktion
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10. Weihnachtsansprache 2022 des 1.Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
59. Sitzung des Stadtrates
|
06.12.2022
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Jahresabschlussrede Bürgermeister 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer
Das war 2022
Die gesellschaftlichen Krisen betreffen auch die kommunalen Entscheidungen und Entwicklungen – Corona – Energiekrise – Fachkräftemangel – wirtschaftliche Entwicklung – Unsicherheiten – Bürokratie und Regularien.
Alle diese Dinge haben materiell, finanziell und in den Abläufen auch Auswirkungen auf die Kommunen und die Stadt Spalt.
Wir haben 2022 stark an unserer Stadtentwicklung gearbeitet. Es gab in diesem Jahr eine so große Zahl von Entscheidungen und Ergebnissen, dass ich mich hier auf die wesentlichen Dinge beschränke.
Die Planungen für das Quartier Hopfenhalle mit Wohnen, Dienstleistung und Handel wurden erstellt. Die Freiflächengestaltung mit Parkplätzen für das Quartier Hopfenhalle wurde beschlossen.
Die Nahwärme wurde strukturiert und alle Planungsleistungen vorbereitet, damit ein Netzbeginn im Frühjahr 2023 erfolgen kann.
Es wurde eine Zusage für das Glasfasernetz für 2024 erreicht. Die Ortsdurchfahrt wird mit Glas-faser 2023 im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme Ortsdurchfahrt erfolgen. Die Ortsdurchfahrt Spalt wurde in mehreren Sitzungen und mit Bürgerbeteiligung vorbereitet und die Zielsetzungen für Sicherheit und Aufenthaltsqualität erarbeitet.
Die Kindergarteneinrichtung der neuen Kita Bauabschnitt 1 wurde fertiggestellt und die Freiflächengestaltung des Schulhofes zum Abschluss gebracht.
Die Ortsdurchfahrt Wernfels wird zusammen mit dem Landkreis in wenigen Tagen ein Bauende erfahren. Gehwege, Mauern und Zufahrtssituationen sind mit dem neuen Dorfbrunnen städtische Anteile und bilden mit der Kreisstraße eine neue Ortsdurchfahrt. Die Einweihung erfolgt am 29.12.2022.
Das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg startete und es wurde Richtfest gefeiert. Die Flurbe-reinigungsmaßnahmen Wernfels kommen zum Abschluss.
Für das Bierhotel bei der ehemaligen Gaststätte Sternwirt, Hauptstraße 16 wurde der Plan eingereicht und trägt mit Bauabschnitt 1 für eine Belebung in der Innenstadt bei.
Das Projekt Hopfenturm als ökologisches und touristisches Projekt wurde mehrheitlich be-schlossen.
Im Gewerbegebiet Spalt-Georgensgmünd-Röttenbach wurden die Grundstücksange-legenheiten erledigt und für eine Bebauung vorbereitet.
Das Konzept Luberhaus wurde mit einem barrierefreien Zugang und Raumerweiterungen für Bücherei und Rathaus beschlossen.
Die Digitalisierung in der Schule wurde weitergeführt mit der Anschaffung der Schul- und Lehrergeräte sowie eines LAN-Ausbaus Spalatin-Schule.
Der Seniorenpark am Seniorenheim wurde mit den Anbindungen und den Fitnessgeräten beschlossen.
Mit dem Staatlichen Bauamt beginnen die Planungen für die Ortsdurchfahrt Wasserzell.
Das Baugebiet Maierhof wird bebaut – zahlreiche Häuser stehen. Die Außenerschließung Kanal für das Baugebiet Maierhof und die Zukunftsflächen der Flächennutzungsplanaus- weisungen wurden realisiert. Im Baugebiet Wernfels stehen ebenfalls die ersten Häuser.
Der Masterplan Stadtbrauerei Spalt wurde erarbeitet mit dem ersten Schritt Erweiterung des Gärkellers mit 5 neuen Tanks und des Lagerkellerbereiches mit 6 großen Outdoortanks.
Des Weiteren erfolgten ökologische und regionale Maßnahmen mit dem Projekt „Blühpakt Bayern“ und dem Starterkit für € 5.000, eine von hundert blühenden Kommunen zu sein, dem ökologischen Waldumbau, dem Genussladen im HopfenBierGut und dem Stadtmarketing-preis Bayern 2022 für das HopfenBierGut.
Alle Maßnahmen zeigen, dass ein riesiges Arbeitspensum an Projekten erfolgt ist. 2023 gilt es nun Prioritäten zu setzen und die Maßnahmen an die Ressourcen Personal und Bauabwicklungen zu binden.
Was kommt 2023?
Priorität 1 haben die Bebauung des Quartiers Hopfenhalle, das Nahwärmeprojekt, die Glasfaser-vorbereitungen sowie die Ortsdurchfahrt Spalt in der Altstadt.
Darüber hinaus werden weitere Arbeiten für die Bereiche Freiflächenphotovoltaik, Dachphoto-voltaiknutzungen sowie die Windvorbehaltsgebiete Windkraft im Bereich Spalt sein.
Weiter wird 2023 an den städtebaulichen Projekten in der Altstadt gearbeitet. 12 private städte- bauliche Förderprojekte mit dem Fassadenprogramm laufen derzeit.
Der Rezattalweg wird naturfachlich geprüft, die Planungen Schwarzer Adler erfolgen, das Schulkonzept Moderne Schule mit Lernlandschaften wird in einem Arbeitsprozess 2023 für die Vorbereitung Ganztagesschule münden, die Kinderkrippenerweiterung Bauabschnitt 2 sowie das Mobilitätskonzept ÖPNV ab dem Jahr 2024/2025 müssen vorbereitet werden.
Herausheben möchte ich vor allem die privaten Investitionen von VR-Bank und dem Bierhotel. Diese Maßnahmen tragen zur Frequentierung der Innenstadt in erheblichem Maße bei.
Um sich bewusst zu werden, was die Stadt in den letzten Jahren in der Stadtentwicklung ge-schaffen hat, wird man erst in Jahren sehen.
Die konzentrierte infrastrukturelle Entwicklung im Bereich Kornhausparkplätze, Freizeitpark, Kindergarten vorab mit dem Seniorenheim, Parkplatzmöglichkeiten, Schulentwicklung und Hopfenhallenareal stärken die Altstadt und zeigen, dass das Stadtentwicklungskonzept 2018 wichtig war und Schritt für Schritt umgesetzt wird. Der Leitfaden und die weitere Ergänzung des Entwicklungskonzeptes ist ein strategisches Instrument für die Stadt und die Stadträte.
Aufgrund des riesigen Arbeitspensums und der schwierigen Voraussetzungen, die im Jahr 2022 vorhanden waren, möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen herzlichen Dank aussprechen. Dies gilt für die Bereiche Rathaus, HopfenBierGut, Bauhof, Kläranlage, Kinder-garten und Kinderkrippe sowie Mittagsbetreuung und die Stadtbrauerei.
Der gesellschaftliche Kitt ist aber notwendiger den je. Die Veränderungen in der Gesellschaft und die Zunahmen von Menschen an den Tafeln müssen uns berühren.
Mein Dank gilt allen, die sich auch in diesem Jahr wieder persönlich für ihren Verein, ihre Organisation und die Gemeinschaft engagiert haben. Hier ein herzlicher Dank an den Helferkreis Ukraine, der für dies Menschen sehr wichtig war. Ich glaube wir möchten alle nicht ohne Strom und Heizung in Kälte den Winter verbringen.
Im kommenden Jahr wird es wichtig sein, die Mitmenschen zu achten und Respekt entgegen zu bringen. Da hat die Gesellschaft einen gewissen Nachholbedarf, trotz einiger positiver Aktivitäten. Sich gegenseitig zu helfen, füreinander da zu sein und Verständnis für den anderen aufzubringen.
Deshalb auch mein herzlicher Dank an die sozialen Einrichtungen, die Sozialstation in Spalt aber auch das Seniorenheim und dem Seniorenbeirat für die Ausrichtung des im Sommer durchgeführten Seniorennachmittags.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für das Jahr 2023.
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11. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
|
ö
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informativ
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11 |
Sachverhalt
Schnellinfo Bayerischer Gemeindetag vom 28.11.2022 i. S. Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen für kommunale Einrichtungen
Rundschreiben des BGT 71/2022 i.S. Wind-an-Land-Gesetz des Bundes (Windkraftanlagen und die rechtlichen Voraussetzungen.
In der laufenden Verwaltung wurden für folgende Bauvorhaben das Gemeindliche Einvernehmen in der laufen Verwaltung gefasst:
BV-Nr.
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Bauherr
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Bauvorhaben
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Fl.Nr.
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Gemarkung
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70/2022
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C G T E C Carbon und Glasfasertechnik GmbH, Gewerbepark Hügelmühle 41, 91174 Spalt
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Neubau Gewerbeanlage Büroerweiterung durch Anbau eines Büroraumes bei der Firma CG TEC im Gewerbepark Hügelmühle, Gewerbepark Hügelmühle 41
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1303/5
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Groß-
wein-
garten
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Stellungnahme:
Da das Vorhaben ohne Ausnahmen den Festlegungen des Bebauungsplanes 50 Hüglemühle V erfüllt, hier keine Anträge auf Befreiungen gestellt wurden, konnte das gemeindliche Einvernehmen in der laufenden Verwaltung erteilt werden.
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69/2022
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Matthias Hörber, Kapellenberg 5 a, 91174 Spalt
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Anbau Garage(n) , Kapellenberg 5a
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1266/1
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Spalt
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Stellungnahme:
Das Bauvorhaben befindet sich zwar laut Flächennutzungsplan im Außenbereich,
dennoch innerhalb einer Hofstelle.
Der Anbau ist als geringfügig anzusehen, das Einvernehmen wird deshalb in der laufenden Verwaltung erteilt.
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68/2022
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Jürgen Hofmann, Dorfstr. 35, 91174 Spalt
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Nutzungsänderung Dachgeschossausbau zu einer 3. Wohneinheit an einem bestehenden Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten
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Großweingarten 11
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Stellungnahme: Unwesentlich, da § 34 BauGB, kein B-Plan, lediglich Ausbau Dachgeschoss
67/2022
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Karin Baumeister, Bahnhofstraße 13, 91180 Heideck
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Errichtung Garage , Nähe Dr.-Merkenschlager-Straße
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587
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Spalt
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Stellungnahme:
Der Antrag auf Vorbescheid wurde bereits positiv entschieden,
Stadtratsbeschluss hierzu vom 24.05.2022, deshalb Entschluss in der laufenden Verwaltung.
Spalt, 22.11.2022
Thomas Zeh
Bauamt Stadt Spalt
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Die Mitglieder des Stadtrates nehmen von den Mitteilungen Kenntnis.
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Von Seiten eines Stadtratsmitglied wurde mitgeteilt, dass das Parkverbotsschild in der Gänsgasse aktualisiert werden sollte, wegen den Müllabfuhrtagen, die sich geändert haben.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Steg beim „Bayrisch“ am Weihnachtsmarkt sehr glatt war.
Hier sollte künftig besser hingewiesen werden.
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13. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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59. Sitzung des Stadtrates
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06.12.2022
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ö
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informativ
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13 |
Sachverhalt
Aus der Bürgerschaft wurde auf die Weihnachtsansprache des 1.Bürgermeisters Bezug genommen und ihm ist aufgefallen, dass der Krieg in der Ukraine in der Rede zu wenig Beachtung gefunden habe.
Datenstand vom 12.06.2024 12:36 Uhr