Datum: 17.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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12. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 06.12.2022 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.xxxx – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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13. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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informativ
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13 |
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14. Jahresbericht des Seniorenbeirates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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14 |
Sachverhalt
Seniorenbeiratsvorsitzender Bernhard Gropper erläutert anhand eines Power-Point-Vortrages (Anlage) den Jahresbericht 2022 /Vorschau 2023.
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15. Bebauungsplan Änderung - Änderung des BP "An der Güsseldorfer Str. II" aufgrund verwehrten Befreiungen Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben Bautenbuch 64/22 war bereits als Anfrage an den Stadtrat am 05.04.2022 in der Sitzung, wonach der Stadtrat der Stadt Spalt die Schwierigkeiten einer sinnvollen Bebauung der Parzellen 4 und 5 des rechtskräftigen Bebauungsplanes erkannt hat.
Mit Bauantrag 64/22 stellte der Bauherr die Anfrage nach dem gemeindlichen Einvernehmen der Stadt Spalt sowie die Anfrage zu folgenden Befreiungen:
- Im Planblatt des Bebauungsplanes sind Baugrenzen festgelegt. Die vorhandene Baugrenze wird in großem Maß überschritten.
Der Baukörper soll außerhalb der Baugrenzen teilweise errichtet werden, da der Bebauungsplan eine sinnvolle Wohnbebauung und Ausrichtung des Gartenbereichs unnötig erschwert. Hier wurden neue Baugrenzen planerisch dargestellt.
Ausbildung des Wohnhauses mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss
- 5.3. Die Garagenbauwerke dürfen nicht mehr als 11 m von der Straßenkante der Erschließungsstraße entfernt sein
Da geplante Carport liegt weiter als 11m von der Straßenkante der Erschließungskante entfernt
Der Carport ist an den Technikraum in Verbindung mit dem Wohnhaus angebaut und wird mit einem begrünten Flachdach ausgeführt
Ausbildung großformatiger Fensteröffnungen anstatt stehender Formate
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie zu den Befreiungen des Bebauungsplanes wurde seitens der Stadt Spalt erteilt.
Nach Übersendung der Bauakten wurde seitens des Landratsamtes Roth, Untere Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung des Bauvorhabens verwehrt. Nach Auskunft des Entwurfsverfassers greifen die Abweichungen zu stark in die bestehende Bebauungsplanung ein, weshalb dem Bauantrag trotz Einvernehmen der Stadt Spalt nicht stattgegeben werden kann. Hier geht es hauptsächlich um die massive Überschreitung der Baugrenzen sowie Ausbildung des Gebäudes mit 2 Vollgeschoss sowie Dachgeschoss. Ohne Änderung des Bebauungsplanes kann das Bauvorhaben in seiner jetzigen planerischen Form nicht erstellt werden. Laut Planer würde das Erstellen des Baus gemäß des Bebauungsplans aber zu keiner sich optisch einfügenden Bebauung eines Wohneigentumes führen.
Hierzu muss nun seitens der Stadt Spalt die Entscheidung getroffen werden, ob eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „An der Güsseldorfer Straße II“ denkbar ist und hierzu weitere Schritte wie Kosteneinholung Planer, erfolgen sollen.
Das Bauamt der Stadt Spalt weist darauf hin, dass der Rahmen der anfallenden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt ist. Hier geht es vornehmlich um die anfallenden Planerkosten sowie die Kosten der Verwaltung für das Einzelbauvorhaben bzw. beide noch zu realisierende Vorhaben Parzellen 4 und 5. Diese müssen wie auch bei anderen Einzelvorhaben, welche im Zusammenhang mit der Änderung/Aufstellung Bebauungspläne vom Bauherrn / Antragssteller getragen werden. Die Änderungen des B-Plans beziehen sich im Wesentlichen auf das Verschieben der Baugrenze im Planblatt, der Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit, sowie Änderung einiger textlichen Festsetzungen der Satzung. Die Entwässerung sowie die Erschließung sind bei der Änderung des B-Planes sind nicht betroffen, wonach hier keine vermehrten Kosten entstehen.
Weiterhin weist das Bauamt auf die derzeitige hohe Arbeitsauslastung des Bauamtes hin. Auch die vorbereitenden Arbeiten, Beteiligung Träger öffentlicher Belange, Erstellen großer Teile der gesamten für die Bauleitplanung benötigten Schreiben und Schritte müssen bei dem Planer der Änderung liegen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „An der Güsseldorfer Straße II“ vorbehaltlich der Kostenübernahme durch den Bauherrn grundsätzlich zu. Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, die vorbereitenden Schritte zu unternehmen und mit dem Landratsamt Roth in Kontakt zu treten und sich über die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes müssen seitens der Stadt Spalt sowie dem Antragssteller / Bauherrn in Form eines Vertrages schriftlich fixiert werden.
Dieser Beschluss wird als Absichtserklärung und nicht als Aufstellungsbeschluss gefasst.
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16. Bauantrag - Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 6 Ferienwohnungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Bauherr: Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach
Baugrundstück: Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1
Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 8 Ferienwohnungen
Antragsnummer: 74/22
Auf dem Flurstück 317 der Gemarkung Spalt wurde von Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 6 Ferienwohnungen gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei dem Bauvorhaben geht es um den Umbau eines bestehenden denkmalgeschützten Hauses zu je 3 Ferienwohnungen im Erdgeschoß und Obergeschoß. Weiterhin entstehen im DG zwei Ferienwohnungen mit Wellnessbereich. Die Entwurfsplanung wurde im Vorfeld mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die äußeren Kubaturen bleiben bis auf den Rückbau des Satteldaches auf dem Stallgebäude erhalten. Auch das Fachwerk ab dem 1. OG wird weiterhin sichtbar sein. In dem Stallgebäude soll die Technik untergebracht werden und auf dem Dach eine kleine Dachterrasse entstehen.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal.
Für den Hochwasserschutz wird der Keller verfüllt und das Gelände für die Parkplätze angehoben.
Die Maßregelungen der Stellplatzsatzung werden mit dem Schaffen von 6 neuen Stellplätzen zu Bestand von 2 Stellplätzen erfüllt. Ob ein Spielplatz bei Ferienwohnungen geschaffen bzw. abgelöst werden muss, ist derzeit in der Prüfung beim Landratsamt.
Es wurde ein Antrag zur Isolierten Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt, welche sich auf die Befreiung der Abstandsflächen auf eigenem Grund bezieht. Die Abstandsflächen können aufgrund des unveränderten Baukörpers naturgemäß nicht geändert werden und befinden sich teilweise auf dem nördlichen Grundstück Fl. Nr. 323/3 Gmk. Spalt.
Die Nachbarschaftliche Beteiligung wurde eingeholt. Die nachbarschaftliche Zustimmung ist bis auf eine Zustimmung gegeben.
Das Bauamt wird mit einem Anschreiben noch Empfehlungen für eine Begrünung sowie trotz Ausführungen Hochwasserschutz Schaffung von Vorkehrungen sowie die Bitte, wasserdurchlässiges Pflaster im Parkplatzbereich sowie Schaffung von Fahrradabstelleinrichtung dem Bauherrn zukommen lassen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zum Antrag Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 8 Ferienwohnungen, auf Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1 wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf Abweichung Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO – Abstandsflächen müssen auf eigenem Grund liegen:
von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zum Antrag Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 8 Ferienwohnungen, auf Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1 wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf Abweichung Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO – Abstandsflächen müssen auf eigenem Grund liegen:
von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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17. Bauantrag - Anbau einer Terrassenüberdachung auf Fl. Nr. 1223/62 Gmk. Großweingarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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beschließend
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17 |
Sachverhalt
Bauherr: Eigentümer Fl. Nr. 1223/62 Gmk. Großweingarten, Hasenbuck 11, Bautenbuch 76/22
Baugrundstück: Fl. Nr. 1223/62 Gmk. Großweingarten, Hasenbuck 11
Bauvorhaben: Anbau einer Terrassenüberdachung
Antragsnummer: 76/22
Auf dem Flurstück 1223/62 der Gemarkung Großweingarten ein Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung gestellt.
Es soll eine auf Aluminiumstützen mit an das Haupthaus angelegtem Schleppdach DN 8° ausgeführten Terrassenüberdachung ausgeführt werden. Da diese Ausführung die im BP Wasserzell Ost ausgeführten maximalen 6 m² überschreitet, ist hierzu ein Bauantrag nötig.
Auch eine isolierte Befreiung kommt wegen der Überschreitung verfahrensfreier Bauvorhaben nicht in Betracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 29b „Wasserzell Ost“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Anträge auf Befreiung wurden gestellt:
7.1 Nebengebäude sind bis max 6 m² zulässig, jedoch nur in Verbindung mit Garagen, Carports oder dem Hauptgebäude.
Die Terrassenüberdachung überschreitet die maximale Größe der Nebengebäude auf 10,20 m²
3.1 0,4 max. Grundflächenzahl
Durch den Anbau der Terrasse wird die Grundflächenzahl um 0,03 überschritten
Die Nachbarschriftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Bei einem der drei Nachbarn wurde die Zustimmung gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Bautenbuch 76/22, Hasenbuck 11, zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf 1223/62 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Überschreitung der maximalen Größe für Nebengebäude, auch außerhalb der Baugrenze auf Fl. Nr. 1223/62 Gmk. Großweingarten, Bautenbuch 76/22, wird seitens des Stadtrates der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Überschreitung Grundflächenzahl um 0,03 auf Fl. Nr. 1223/62 Gmk. Großweingarten, Bautenbuch 76/22, wird seitens des Stadtrates der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Bautenbuch 76/22, Hasenbuck 11, zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf 1223/62 Gmk. Großweingarten, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Überschreitung der maximalen Größe für Nebengebäude, auch außerhalb der Baugrenze auf Fl. Nr. 1223/62 Gmk. Großweingarten, Bautenbuch 76/22, wird seitens des Stadtrates der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 3:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiungen bezüglich Überschreitung Grundflächenzahl um 0,03 auf Fl. Nr. 1223/62 Gmk. Großweingarten, Bautenbuch 76/22, wird seitens des Stadtrates der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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18. Bauantrag - Umnutzung und Anbau von Ober- und Dachgeschoss auf Fl. Nr. 142 Gmk. Spalt, Hauptstr. 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
|
ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Der Antrag auf Baugenehmigung, wurde seitens des Bauherren nach Bekanntgabe der Ladung, wegen Umplanung des Bauvorhabens zurückgezogen.
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19. Bauantrag - Neubau einer Doppelgarage, Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, Abbruch vorh. Garage und vorg. Nebengebäude auf Fl. Nr. 23 Gmk. Fünfbronn, Fünfbronn 41 u. 41 A
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
|
ö
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beschließend
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19 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch Nr. 78/22
Baugrundstück: Fl. Nr. 23 Gmk. Fünfbronn, Fünfbronn 41 und 41 A
Bauvorhaben: Neubau einer Doppelgarage, Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, Abbruch der vorh. Garage und vorh. Nebengebäude
Antragsnummer: 78/22
Auf dem Flurstück 23 der Gemarkung Fünfbronn wurde von einem Bauherrn (Bautenbuch 78/22), ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage, Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, Abbruch der vorh. Garage und vorh. Nebengebäude gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei dem Bauvorhaben geht es um den Neubau einer Garage sowie eines Heizraumes mit angegliedertem Lager von Hackschnitzel.
Für die Neubauten müssen die bestehende Garage sowie ein kleines Nebengebäude niedergelegt werden.
Die Garage wird in den Maßen von 8,0 x 8,74 m mit 45° Satteldach erstellt.
Der Heizraum gliedert sich an die bestehende Scheune an und wird mit Flachdach erstellt. Die Flachdachbauweise des 2,70 m hohen Gebäudes ist begründet, dass die Befüllung des Hackschnitzelbunkers von oben her erfolgen kann.
Die Erschließung ist gesichert, die vorhandenen Stellplätze bleiben durch den Neubau bestehen. Die Garage passt sich der umliegenden Bebauung an. Der Heizraum sowie das Hackschnitzellager fügen sich trotz dem Flachdach in die umliegende Bebauung ein. Das Gebäude ist vom öffentlichen Raum entfernt und in den Ausmaßen untergeordnet.
Die Entwässerung des Regenwassers/Dachwassers beider Gebäude wird in eine Zisterne abgeführt.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherren Bautenbuch 78/21 zum Neubau einer Doppelgarage, Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, Abbruch der vorh. Garage und vorh. Nebengebäude, auf Fl. Nr. 23 Gmk. Fünfbronn, Fünfbronn Nr. 41 sowie 41 A
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherren Bautenbuch 78/21 zum Neubau einer Doppelgarage, Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, Abbruch der vorh. Garage und vorh. Nebengebäude, auf Fl. Nr. 23 Gmk. Fünfbronn, Fünfbronn Nr. 41 sowie 41 A
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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20. Bauantrag - Neubau einer Garage auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels, Untererlbach 19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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beschließend
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20 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch Nr. 77/22
Baugrundstück: Fl. Nr 997/2 Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau einer Garage
Antragsnummer: 7722
Auf dem Flurstück 997/2 Gmk. der Gemarkung Wernfels wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Garage gestellt.
Die Anlage befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Geprüft wird nach § 35 BauGB. Das Vorhaben befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Und weiterhin im Zusammenhang des Dorfes Untererlbach. Nach der Flurneuordnung im Bereich Untererlbach soll der Bereich als Dorfgebiet gelten.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehe, die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Da sich der Garagenneubau innerhalb der Hofstelle befindet und lediglich ein altes, bereits bestehendes Gebäude ersetzt wird, wird hier eine Zersiedelung oder auch der Außenbereich an sich nicht tangiert.
Der Garagenanbau an die bestehende Werkstatt passt sich in seiner Art und Weise harmonisch an die umliegende Bebauung an. Öffentliche Belange stehen dem Garagenneubau nicht entgegen.
Die Erschließung wäre nach den neuen Besitzverhältnissen aufgrund der Flurneuordnung über die Fl. Nr. 997/4 Gmk. Wernfels gegeben. Eigentümer ist nach der Flurneuordnung der Bauherr.
Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt vor Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt und ist gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Neubau einer Garage auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels des Bauherren Bautenbuch Nr. 77/22
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Neubau einer Garage auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels des Bauherren Bautenbuch Nr. 77/22
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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21. Auftragsvergabe Baufeldfreimachung; Hopfenhallenareal, Bekanntgabe der Vergabeentscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
|
ö
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informativ
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21 |
Sachverhalt
Am 13.12.2022 erfolgte der Submissionstermin für das Gewerk Baufeldfreimachung Hopfenhallenareal (Abbruch Raiffeisenwarenmarkt). Die Maßnahme wurde nach §3 VOB/A beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde an 10 vorausgewählte Abbruchfirmen versandt. Zwei weitere Firmen haben die Unterlagen über die Bekanntmachung im Bayer. Staatsanzeiger angefordert.
Zu dem Submissionstermin lagen folgende sieben Angebote (brutto) vor:
- Bieter A – 171.236,24 €
Bieter B – 180.355,21 €
Bieter C – 275.553,22 €
Bieter D – 324.870,00 €
Bieter E – 325.938,98 €
Bieter F – 336.956,24 €
Bieter G – 343.509,59 € (3,5 % Nachlass)
Die Angebotsauswertung erfolgte durch das mit den planerischen Leistungen beauftagte Ingenieurbüro Klos. Nach dem Vergabevorschlag wurde empfohlen Bieter A mit einer Angebotssumme von 171.236,24 € brutto zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgte – wie mit Beschluss des Stadtrats vom 06.12.2022 ermächtigt – durch den Ersten Bürgermeister am 21.12.2022.
Der Angebotspreis liegt unter der Kostenschätzung des IB Klos vom Oktober 2021 mit 180.000 €.
Es wird Bezug genommen auf die Ausführungen in nichtöffentlicher Sitzung, Tagesordnungspunkt 20.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen Kenntnis.
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22. Auftragsvergabe - Fällen und Nachpflanzen ausgefallener Bäume Baugebiete Sandrangen, Am Sandrangen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
60. Sitzung des Stadtrates
|
17.01.2023
|
ö
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beschließend
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22 |
Sachverhalt
Im Baugebiet Nr. 46 „Sandrangen“ (Hopfenrebe) wurden zur Erfüllung des Grünordnungsplanes vor ca. 12 Jahren die Bäume unter Pflanzgebot B (Pflanzenliste) Sorbus (Eberesche) gepflanzt.
Aufgrund des Klimawandels haben sich die Ebereschen nicht als klimaneutrale Stadtbäume etablieren können und sind bis auf wenige Ausnahmen ausgefallen.
Die Bäume, welche mittlerweile komplett abgestorben sind, stellen eine Verkehrsgefährdung, besonders durch das Herunterbrechen von abgestorbenen Ästen, dar. Nach dem Fällen müssen die Wurzelstöcke aus dem Boden gefräst werden und zur Einhaltung des Bebauungsplanes sowie zur Durchgrünung des Baugebietes mit klimaneutralen Hopfenbuchen nachgepflanzt werden. (18 Stück) Die Hopfenbuchen sind über Jahre als klimaneutrale Stadtbäume umfangreichen Untersuchungen zu dem Klimawandel unterzogen worden. Zudem passt diese Baumart namentlich sehr gut in das Baugebiet „Hopfenrebe“.
Zur Verschönerung und zum Beitrag der Insektenfreundlichkeit werden die Baumscheiben nicht wie in den Angeboten aufgeführt mit Rindenmulch, sondern mit einer niedrigbleibenden Natur – Gras-Blumenmischung aufgewertet. Weiterhin werden bei den noch zu erhaltenden Bäumen (8 Stück) Pflegemaßnahmen in Form von Kronenschnitt durchgeführt.
Im Inneren des Bebauungsplanes wird die größere Grünfläche zusätzlich mit einer höherwachsenden, autochthonen, hier aber höher wachsenden Blütenmischung aufgewertet. Teile der herausgenommenen Wurzelstöcke sowie Stammholz der eingegangenen Ebereschen dienen als Totholz zur Insektenvielfalt.
Da der Dienstleister vor mit Maschinen zum Wurzelstockfräsen vor Ort ist, wird der verkehrsgefährdende Baumstumpf in Großweingarten als Regiearbeit gleichzeitig entnommen und die Fläche verkehrssicher bis zu einer weiteren Bepflanzung gestaltet.
Es wurden 3 Angebote, eines außerhalb des Landkreises angefordert.
2 wert-bare Angebote gingen ein.
Bieter A, zu einer Angebotssumme von ca. 13.409,66 Euro brutto
Bieter B zu einer Angebotssumme von ca. 14.806,75 Euro brutto
Hieraus ergibt sich der Beschlussvorschlag, den Auftrag an die Fa. Montagebau Kopp, Spalt als wenignehmensten Anbieter zu beauftragen. Die Arbeiten werden im ersten Quartal 2023 ausgeführt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Fällen und nachpflanzen ausgefallener Bäume im Baugebiet Nr. 46 „Am Sandrangen“ (Hopfenrebe) zu einer Angebotssumme von ca. 13.409,75 Euro brutto an den Bieter A zu vergeben. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Fällen und nachpflanzen ausgefallener Bäume im Baugebiet Nr. 46 „Am Sandrangen“ (Hopfenrebe) zu einer Angebotssumme von ca. 13.409,75 Euro brutto, mit der Auflage der Festbetragsregelung an den Bieter A zu vergeben. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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23. Auftragsvergabe – Meldewesen im Tourismusbereich und Kurbeitragserfassung sowie Digitalisierung der Gästebetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
|
ö
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23 |
Sachverhalt
Die Stadt Spalt arbeitet seit vielen Jahren mit dem aktuellen System für Meldescheine. In mehreren Gesprächen mit den Mitarbeitern des HopfenBierGut, wurden die Probleme dokumentiert. Es geht um die Abrechnung der Meldescheine, um die Einführung von Online-Meldescheinen, Datenschutz sowie Zeitersparnis und Mehrwert eines elektronischen zukunftsfähigen Meldewesens.
Es wurde ein Angebot von der Fa. A, Werbe- und Marketingagentur eingeholt. Referenzen erfolgten in verschiedenen Gemeinden. In unserem Bereich hat die Stadt Treuchtlingen erfolgreich die Plattform. Durch die neuen Anforderungen eines elektronischen Meldesystems und den Problemen bei dem bisherigen Anbieter sowie der zukünftigen Betreuung, schlägt das HopfenBierGut vor, das Angebot der Firma A anzunehmen.
Insbesondere die DSGVO und für die Zukunft Möglichkeiten bei der Betreuung von Gästen finden darin Berücksichtigung. Dies sind Statistikmoduls, Gastgeberdatenbanken, Abrechnungsmodule sowie ein Angebot einer Kassenschnittstelle sowie Druck und Gestaltung von perforierten Gästekarten/Meldescheinformularen und Datenträgern. Aus diesem Angebot ergeben sich erheblich geringere Arbeits- und Aufwandszeiten der Mitarbeiter.
Weitere Optionen sind eine digitale Gästemappe für die Gastgeber, die Online-Gästekarte sowie Onlineeingaben der Gastdaten durch den Gast.
Die Firma A kann den Auftrag zügig umsetzen.
Das Angebot lautet Preis Einzelpositionen jährlich netto 2.118,50 €. Im Vergleich zur bisherigen Aufwendung jährlich 2.142 €. Durch die Änderung des Systems sind Preiseinzelpositionen einmalig 3.974 € veranschlagt. Darin enthalten sind die Destinantionsmanagementsoftware TIM, Schnittstelle Kasse, Schulung, Projektleitung und Beratung.
Der aktuelle Softwarewartungsvertrag läuft im Jahre 2023 aus. Es wurde aufgrund der großen Probleme mit der Firma ein frühzeitiger Ausstieg besprochen. Sollte dieser nicht möglich sein, erfolgt die Vertragsbindung an die Firma A Ende des Jahres 2023.
Mit dem Systembeauftragen Thomas Meyer wurde die Änderung abgesprochen und für unbedingt notwendig erachtet.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Spalt beschafft das elektronische Meldewesen für Kurabgabe, Meldescheine, Online-Meldescheine mit entsprechenden Datenschutzvorgaben von der Firma A. Der Auftrag wird zum Preis von einmalig € 3.974 vergeben. Enthalten ist die Destinationsmanagementsoftwäre TIM, Schnittstelle Kasse, Schulung und Projektleitung. Der Preis Einzelposition jährlich beträgt 2.118,50 € für einen Softwarelizenzvertrag.
Das HopfenBierGut hat entsprechende Referenzen geprüft. Die Laufzeit des Projektes beträgt 3 Jahre. Danach kann mit Frist von 6 Monaten zum Jahresende die Zusammenarbeit gekündigt werden.
Beschluss
Die Stadt Spalt beschafft das elektronische Meldewesen für Kurabgabe, Meldescheine, Online-Meldescheine mit entsprechenden Datenschutzvorgaben von der Firma A. Der Auftrag wird zum Preis von einmalig € 3.974 vergeben. Enthalten ist die Destinationsmanagementsoftwäre TIM, Schnittstelle Kasse, Schulung und Projektleitung. Der Preis Einzelposition jährlich beträgt 2.118,50 € für einen Softwarelizenzvertrag.
Das HopfenBierGut hat entsprechende Referenzen geprüft. Die Laufzeit des Projektes beträgt 3 Jahre. Danach kann mit Frist von 6 Monaten zum Jahresende die Zusammenarbeit gekündigt werden.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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24. Sportgeräteprüfung; Vorstellung Prüfbericht und erforderliche Maßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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beschließend
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24 |
Sachverhalt
Im November wurden turnusmäßig die Sportanlagen und -geräte in der Spalatin-Schule einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Die Prüfberichte sind der Beschlussvorlagen angehängt.
In jedem Bereich gibt es schwere Mängel (Klassifikation A und B), welche bis zu deren Behebung gesperrt oder demontiert werden müssen. Die Mängel wurden teilweise auch schon bei früheren Prüfungen 2016 und 2019 festgestellt, aber zwischenzeitlich nicht gänzlich behoben. Es besteht daher Handlungsbedarf, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Die bereits veranlassten Maßnahmen sind als Kommentare in den Prüfberichten ergänzt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass Anlagen mit Kategorie A bis zu Behebung des Mangels gesperrt werden. Dies betrifft die Fangsicherung in der Einfachturnhalle der Volksschule und die Fußballtore im Bereich der Freisportanlage. Diese sind komplett zu ersetzen. Ein Angebot liegt vor. Grundsätzlich sollte hier jedoch entschieden werden, ob die Tore in diesem Bereich angeschafft werden sollen, da dort künftig die Heizzentrale einen Großteil des Fußballfeldes einnehmen wird. Die Verwaltung schlägt vor, die Tore zu entsorgen und mit einer Neuanschaffung zu warten.
Vermoosung Außensportanlagen: Sicherlich gibt es eine altersbedingte Verfärbung der Sportbeläge, die augenscheinlich eine höhere Vermoosung andeuten. Grundsätzlich sollte jedoch mit einer regelmäßigen Reinigung das Problem zu beheben sein. Hierzu könnte eine Kehrmaschine angeschafft werden. Alternativ ist eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen. Eine professionelle Reinigung hat zuletzt ca. 4.500 € gekostet. Die Anschaffung einer Kehrmaschine beläuft sich auf 8.500 € (gebraucht-wie neu) bis 13.500 € (neu). Auch ein Leasing wäre möglich.
Rasen Sportplatz: Grundproblem ist die Bewässerung des Rasens. Diese war 2022 aufgrund der defekten Pumpe nur mit erhöhtem Aufwand per Leih-Gartenschläuchen möglich. Für 2023 gibt es noch keine Bewässerungslösung. Eine neue Pumpe kostet rund 4-5 Tsd. €. Alternativ würde sich ein Bewässerungssystem anbieten. Im Sommer sind eine tägliche Bewässerung und eine wöchentliche Mahd erforderlich. Diese Pflegearbeiten können nicht vollumfänglich durch den Gebäudemanager/Bauhof abgedeckt werden. Es muss entschieden werden ob und wie der Rasenplatz weiter genutzt wird. Eine häufigere Nutzung wäre auch für den Rasen förderlich.
Für den Gymnastikraum / Volksschule werden wie in den letzten Jahren keine Maßnahmen veranlasst. Hier findet keine sportliche Nutzung durch die Schule statt. Die Vereine sind über die Mängel in Kenntnis gesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Prüfberichte zur Sportgeräteprüfung 2022 und insbesondere die erheblichen Mängel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Anschaffungen und Reparaturen zur veranlassen. Neue Fußballtore werden bis auf weiteres nicht angeschafft.
Für die Pflege der Außensportanlagen ist eine Kehrmaschine anzuschaffen.
Für den Sportplatz (Rasen) sieht der Stadtrat folgende Vorgehensweise vor: (offen)
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Prüfberichte zur Sportgeräteprüfung 2022 und insbesondere die erheblichen Mängel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Anschaffungen und Reparaturen zur veranlassen.
Für die Pflege der Außensportanlagen ist eine Kehrmaschine anzuschaffen. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Schulleitung für eine verstärkte Nutzung des Rasensportplatzes ein Nutzungskonzept auszuarbeiten sowie die Erfordernis einer Ersatzbeschaffung von Fußballtoren im Bereich des geplanten Heizwerks zu klären.
Der Stadtrat wird in einer der nächsten Sitzungen wieder informiert.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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25. Ortsdurchfahrt Spalt - Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Spalt über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt im Zuge der Staatsstraße 2223
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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25 |
Sachverhalt
Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat einen Entwurf über eine Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der OD Spalt Staatsstraße 2223 vorgelegt.
Die finale Vertragsregelungen werden noch erwartet.
In dem jetzigen vorliegenden Entwurf sind die Kostenaufteilungen zwischen der Stadt Spalt und dem Staatlichen Bauamt (s. § 3 der Vereinbarung) geregelt. Das Staatliche Bauamt wird bei voraussichtlichen Kostenschätzungen einen Anteil von brutto 768.000 € ohne Planungs- und Bauleitkosten übernehmen.
Die Stadt trägt die Kosten für die Erneuerung der Gehwege einschließlich der Hochborde sowie die Mehrkosten für den farbigen Asphalt.
Die Abwicklung und Abrechnung der Kosten zwischen dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt erfolgt durch die Stadt Spalt.
Dem Stadtrat Spalt wird die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt zur Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt über den Ausbau der Ortsdurchfahrt 2223 in der beiliegenden Fassung zugestimmt wird.
Sollen sich in der Endfassung nochmals Änderungen ergeben, so sind diese dem Stadtrat Spalt zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt über den Ausbau der Ortsdurchfahrt 2223 in der beiliegenden Fassung zugestimmt wird.
Sollen sich in der Endfassung nochmals Änderungen ergeben, so sind diese dem Stadtrat Spalt zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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26. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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informativ
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26 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat Spalt sind folgende Mitteilungen bekannt zu geben:
- Schreiben Stiftung Kulturerbe Bayern vom 19.12.2022 über die getroffene Entscheidung
E-Mail Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Bayern vom 13.12.2022 über Zulassungsantrag Volksbegehren Radentscheid Bayern
Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration vom 05.01.2023 in Bezug auf Ausschussgemeinschaft in kommunalen Gremien,
Auswirkungen des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19.10.2022
Kommunalaufsicht beim Landratsamt Roth, aufgrund der Anfrage vom 21.11.2022 und der Stellungnahme vom 15.12.2022 in Bezug Vollzug Kommunalrecht, Behandlung und Prüfung von Bauanträgen.
Die Kommunalaufsicht hat in Bezug auf Übertragung von Bauanträgen an Dritte festgestellt, dass dies nicht zulässig ist. Sollte die Verwaltung aufgrund Personalressourcen Bauanträge nicht selbst beantworten können, so sind freiwillige Aufgaben zurückzustellen und diese Pflichtaufgabe durch die Verwaltung sicherzustellen.
Bekanntgabe der standesamtlichen Statistik für das Jahr 2021/2022
Der Stadtrat wird gebeten, von den Auswertungen des Standesamtes im Hinblick auf Dienstleistungen des Standesamtes im Jahr 2021/2022 Kenntnis zu nehmen.
Veröffentlichung in der Fundstelle 23/2022 in Bezug auf Anforderungen bei gemeindlichen Bauplatzvergaben, Rechtsschutz bei der Vergabe von Baugrundstücken,
Die Vergabe von Bauplatzvergaben mit Verstößen mit entsprechenden Schadensersatzforderungen die gegenüber einer Kommune gerichtet werden können, werden im Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
Auswertungen Brandschutzgutachten Luberhaus,
Die Auswertung des Brandschutzbeauftragten für das Luberhaus mit den Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungen sind ebenfalls dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen von den Mitteilungen Kenntnis.
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27. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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informativ
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27 |
Sachverhalt
- Es wird nachgefragt, wie der Sachstand zum Bauvorhaben „Schmörer“ ist.
Frau Hellmann antwortet, dass die Bebauungspläne derzeit in der Abstimmung sind und in der nächsten Stadtratssitzung auf der Tagesordnung stehen.
Frau Hellmann antwortet, dass der Auftrag an das Planungsbüro Ing.-Büro Klos erteilt wurde.
- Es wird nachgefragt wie lange der Radweg nach Georgensgmünd noch gesperrt ist, bzw. umgeleitet wird.
Nach Bauzeitenplan wird die Baumaßnahme erst im Mai/Juni fertig gestellt.
- Auf Nachfrage, wann die beschlossenen Fahrradboxen /Fahrradständer aufgestellt werden, antwortet der Vorsitzende, dass diese Maßnahme im Zuge der OD-Spalt erfolgt.
- Es wird moniert, dass das Schild „Schulordnung“ am Schulgelände zu klein ist.
Des Weiteren wird nachgefragt, warum Aschenbecher im Abfalleimer angebracht sind, obwohl Rauchverbot herrscht.
Der Vorsitzende sichert eine Überprüfung zu.
- Es wird angeregt, an der Zufahrt „Massendorfer Schlucht“ eine Bank anzubringen.
- Auf Nachfrage zum Reinigungskonzept der öffentlichen Toilette, antwortet der Vorsitzende, dass eine Generalreinigung beauftragt wurde.
- Es wird auf die Mitteilungen Bezug genommen, Punkt 3 und ob es direkte Auswirkungen auf das Stadtratsgremium hat.
Geschäftsleiter Robert Nolte sichert eine Überprüfung zu.
- Es wird bemängelt, dass der Parkplatz in Großweingarten neben dem Sportgelände derzeit sehr verdreckt ist und einer Sumpflandschaft gleicht. Man stellt sich die Frage, ob der Sportverein oder die Stadt für die Unterhaltung zuständig ist.
Der Vorsitzende wird eine Prüfung bzgl. des Unterhaltes vornehmen lassen.
- Auf Nachfrage zum Sachstand Nahwärme antwortet der Vorsitzende, dass noch der Bewilligungsbescheid fehlt. Der Bebauungsplan ist in Bearbeitung.
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28. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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60. Sitzung des Stadtrates
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17.01.2023
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ö
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informativ
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28 |
Datenstand vom 12.06.2024 12:43 Uhr