Datum: 28.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
2 Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg; Projektstatus
3 Auftragsvergabe; Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg; Nr. 052 Elektroinstallation
4 Auftragsvergabe; Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg; Nr. 025 Estricharbeiten
5 Vollzug des BauGB - Billigungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "An der Zellgasse", Gemarkung Spalt
6 OD Spalt, Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt und Kostenbeteiligung der Stadt Spalt
7 Glasfaserverlegung mit der Telekom plus
8 Finanzcontrolling
9 Mitteilung
10 Anfragen
11 Frageviertelstunde

zum Seitenanfang

1. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Es lagen keine nichtöffentlichen Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.

zum Seitenanfang

2. Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg; Projektstatus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Ein aktueller Sachstandsbericht ist der beiliegenden Dokumentation (Projektstatus-Bericht, Fotodokumentation) des Architekturbüros zu entnehmen.

Die bisher beauftragten Gewerke liegen 6,5 % unter der Kostenschätzung des Architekten.
Viele der u.g. Gewerke können auch durch Eigenleistung der Dorfgemeinschaft abgedeckt werden, somit sind hier im Wesentlichen keine Kostensteigerungen zu erwarten.

Folgende Gewerke müssen noch ausgeschrieben und vergeben werden:

  • Außenanlagen (Kostenschätzung 19.000 €)
  • Fliesenarbeiten (Kostenschätzung 13.920 €)
  • Tischlerarbeiten / Innentüren (Kostenschätzung 1.500 €)
  • Schlosserarbeiten / Tore, Stahltüre (Kostenschätzung 7.800 €)
  • Gebäudereinigung (Kostenschätzung 1.500 €)
  • Maler- und Lackierarbeiten (Kostenschätzung 3.990 €)
  • Trockenbauarbeiten (Kostenschätzung 10.600 €)
  • Heizung (Kostenschätzung 20.000 €)*
  • Abluftanlage (Kostenschätzung 2.500 €)
  • Sanitärinstallation (Kostenschätzung 9.600 €)*
  • Einrichtung / Möbel (Kostenschätzung 10.000 €)
  • Ausstattung Spielplatz (Kostenschätzung 25.000 €)

* Submission am 23.02.2023

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat vom Projektstatus der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Stand Februar 2023 Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat vom Projektstatus der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Stand Februar 2023 Kenntnis genommen.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Auftragsvergabe; Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg; Nr. 052 Elektroinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Gewerk Elektroinstallation wurde bereits im letzten Jahr ausgeschrieben. Aufgrund nur eines Angebotes, welches mit einer Kostensteigerung um 95% deutlich über der Kostenschätzung lag, wurde die Vergabe aufgehoben und eine erneute Ausschreibung veranlasst.

Am 13.02.2023 erfolgte der Submissionstermin für das Gewerk Nr. 52 / Elektroinstallation für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg. Die Maßnahme wurde im Verhandlungsverfahren beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde an vier vorausgewählte Elektrofachfirmen versandt.

Zu dem Submissionstermin lagen folgende zwei Angebote (brutto) vor:

  • Bieter A         –         27.345,26 €
  • Bieter B         –         26.863,83 €

Alle eingereichten Angebote waren wertbar.

Die Angebotsauswertung erfolgte durch das mit den planerischen Leistungen beauftragte Architekturbüro dA+ Architektur GmbH / Hr. Damovsky. Nach dem Vergabevorschlag wurde empfohlen den Bieter B mit dem wenigstnehmenden Angebot bei einer Angebotssumme von 26.863,83 € brutto zu beauftragen.

Die Kostenschätzung für die Elektroinstallation einschließlich Blitzschutz des Architekturbüros Damovsky lag bei ca. 26.500,00 € netto. Mit einer netto-Angebotssumme von 22.574,65 € liegt das wenigstnehmende Angebot in der Kostenschätzung.

Der Projektstatus einschließlich aktueller Kostenaufstellung wird in einem weiteren Top behandelt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Elektroinstallation für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg zu einer Angebotssumme von brutto 26.863,83 Euro an den Bieter B zu vergeben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Elektroinstallation für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg zu einer Angebotssumme von brutto 26.863,83 Euro an den Bieter B zu vergeben.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. Auftragsvergabe; Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg; Nr. 025 Estricharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 13.02.2023 erfolgte der Submissionstermin für das Gewerk Nr. 25 / Estricharbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg. Die Maßnahme wurde im Verhandlungsverfahren beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde an vier vorausgewählte Fachfirmen versandt.

Zu dem Submissionstermin lag folgendes Angebot (brutto) vor:

  • Bieter A –         6.035,68 €

Das eingereichte Angebot war wertbar.

Die Angebotsauswertung erfolgte durch das mit den planerischen Leistungen beauftragte Architekturbüro dA+ Architektur GmbH / Hr. Damovsky. Nach dem Vergabevorschlag wurde empfohlen den Bieter A mit dem wenigstnehmenden Angebot bei einer Angebotssumme von 6.035,68 € brutto zu beauftragen.

Die Kostenschätzung für die Estricharbeiten des Architekturbüros Damovsky lag bei ca. 5.057,50 €, somit ist das Angebot um ca. 15% teurer. Um einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahme zu gewährleisten, wird empfohlen Bieter A zu beauftragen.

Der Projektstatus einschließlich aktueller Kostenaufstellung wird in einem weiteren Top behandelt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Erstricharbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg zu einer Angebotssumme von brutto 6.035,68 Euro an den Bieter A zu vergeben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Erstricharbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg zu einer Angebotssumme von brutto 6.035,68 Euro an den Bieter A zu vergeben.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Vollzug des BauGB - Billigungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "An der Zellgasse", Gemarkung Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 831, 844/1 und 1206/3 Gemarkung Spalt, soll im Rahmen einer 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ neu überplant werden. 

Auf einer Fläche von ca. 0,18 ha beabsichtigt die Stadt Spalt im Rahmen der Errichtung einer Hackschnitzelheizung des Kommunalunternehmens Spalt die Grundlage eines Nahwärmenetzes zu entwickeln. 
Ziel ist es zeitnah ein Nahwärmenetz für die Stadt Spalt zu verwirklichen. 

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt und wird vom Ingenieurbüro Klos überplant.
Das Bauleitverfahren soll im Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ wurde bereits in der öffentlichen Stadtratssitzung am 02.08.2022 gefasst.  

Für eine ausführliche Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 / 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des aktuellen Entwurfes zur frühzeitigen Beteiligung für die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ vorzunehmen.

Die ausführlichere Darlegung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung können der Begründung und dem Planblatt zum Vorentwurf entnommen werden. 

Der aktuelle Entwurf in der Fassung vom 28.02.2023 wird den Sitzungsunterlagen am Sitzungstag beigelegt.

Beschlussvorschlag

1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ in der Fassung vom 28.02.2023.

2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „An der Zellgasse“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss 1

1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ in der Fassung vom 28.02.2023.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „An der Zellgasse“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. OD Spalt, Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt und Kostenbeteiligung der Stadt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt hat bereits in seiner Sitzung am 17.01.2023 der vorgelegten Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt mit der Durchführung der Ortsdurchfahrt Spalt zugestimmt. 

Das Staatl. Bauamt hat nunmehr einen finalen Vertragsentwurf vorgelegt. Dieser Vertrag wurde nunmehr unterzeichnet. 

Dem Stadtrat wird daher der jetzt final geschlossene Vertrag über die Vereinbarung der Ortsdurchfahrt Spalt auch mit den Kostenaufteilungen nachrichtlich zur Kenntnis gegeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt der Stadt Spalt 2023 und im Finanzplanungszeitraum vorzusehen.

Beschluss

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Glasfaserverlegung mit der Telekom plus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Telekom plus, Herr Sand, hat im Herbst 2022 die Vorstellung für einen gemeinsamen eigenwirtschaftlichen Ausbau in Kooperation mit der Stadt Spalt dem Stadtrat vorgestellt. 

Im Zuge der weiteren Umsetzung ist nunmehr eine gemeinsame Erklärung mit der Glasfaser plus und der Stadt Spalt zu unterzeichnen. 

Diese Vertragsunterzeichnung sieht auch die Leistungen, die durch die Stadt Spalt bzw. durch die Stadtverwaltung Spalt im Rahmen der Umsetzung zur erbringen ist, in dem § 2 und den folgenden Unterpunkten unter § 2 vor.

Die Leistungen der Stadtverwaltung sind dabei nicht unerheblich und sollten auch bei der weiteren Umsetzung im Blick auf die Personalressourcen bedacht werden. 

Der weitere Ausbau des Glasfasernetzes in Spalt wird jedoch erst ab 2024 beginnen. 

Eine vorgezogene Verlegung im Jahr 2023, auch im Bereich der Ortsdurchfahrt Spalt, konnte mit der Glasfaser plus nicht erreicht werden.

Es ist lediglich als Synergieeffekt vorgesehen, dass Leerrohrverlegungen bei einer entsprechenden Planung, die von Glasfaser plus noch vorzulegen ist, im Rahmen der Ortsdurchfahrt Spalt durch das Büro Steinbacher mit ausgeschrieben und beauftragt werden könne.

Die Nutzung des Glasfasernetzes und Verlegung auch im Zusammenhang mit der Verlegung des Nahwärmenetzes hat jedoch in den letzten Wochen nach intensiver Prüfung und Abstimmung ergeben, dass hier keine Synergieeffekte zustande kommen.

Das Risiko für das Kommunalunternehmen Spalt bzw. die Stadt Spalt wäre bei einer Vorverlegung und einer pauschalen Kostenerstattung sehr hoch und von daher wurde von diesem Schritt Abstand genommen. 

Der Stadtrat wird gebeten, von der gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau mit der Telekom plus und der Stadt Spalt Kenntnis zu nehmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau mit der Telekom plus und der Stadt Spalt geschlossen werden soll. Bei den weiteren Projekten 2024 ist zu berücksichtigen, dass durch den Glasfaserausbau auch verstärkt Personalressourcen, insbesondere im Bauamt, in Anspruch genommen werden, erforderlich sind.

Dies sollte sich auch bei anderen Projekten, die dann eben nachrangig umzusetzen sind, bemerkbar machen. 

Zusätzlich wird in den Beschluss Folgendes aufgenommen:
Es ist auch zu prüfen, ob ein entsprechender Dienstleister die Bauüberwachung durchführen kann.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau mit der Telekom plus und der Stadt Spalt geschlossen werden soll. Bei den weiteren Projekten 2024 ist zu berücksichtigen, dass durch den Glasfaserausbau auch verstärkt Personalressourcen, insbesondere im Bauamt, in Anspruch genommen werden, erforderlich sind.

Dies sollte sich auch bei anderen Projekten, die dann eben nachrangig umzusetzen sind, bemerkbar machen. 

Zusätzlich wird in den Beschluss Folgendes aufgenommen:
Es ist auch zu prüfen, ob ein entsprechender Dienstleister die Bauüberwachung durchführen kann.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Finanzcontrolling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö 8

Sachverhalt

In der beigefügten Projektübersicht der Fördermaßnahmen 2023/2023 sind die aktuellen Investitionsmaßnahmen, die derzeit von der Stadt Spalt abgewickelt bzw. auch gegenwärtig in der Umsetzung und Abrechnung sind, sowie die weiteren Planungen für Maßnahmen aufgelistet. 

Dargestellt werden die Projekte mit den geplanten Gesamtkosten, hiervon förderfähigen Einnahmen und dem Umsetzungszeitraum. In enger Zusammenarbeit mit unserem Sanierungsberater Bayerngrund GmbH und regelmäßiger Abstimmung der Fördermittelgeber, findet eine stetige Fortschreibung der Daten statt.

Die Gesamtinvestitionen werden sich auf die liquiden Finanzmittel der Stadt Spalt intensiv auswirken. Aus diesem Grund wird dem Stadtrat bereits heute empfohlen, die erheblichen offenen Finanzierungsmaßnahmen im Blick zu behalten und gewissenhaft mit weiteren Neumaßnahmen und Auftragsvergaben zu planen. 


Der Stadtrat Spalt wird gebeten die Projektübersicht der Fördermaßnahmen 2023/2024 vom 24.02.2023 zur Kenntnis zu nehmen. 


Anlage: Projektübersicht der Fördermaßnahmen 2023/2024

Der Stadtrat hat Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang

9. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

In den öffentlichen Mitteilungen wird Folgendes bekannt gegeben:

Bürgermeisterdienstbesprechung vom 15.02.2023

Zahlen zur Aufnahme von Flüchtlingen in den Gemeinden des Landkreises Roth anbei. 


Positions- und Forderungspapier des Gemeindetags „Klimafreundliche und krisensichere Stromversorgung – Positionen des ländlichen Raums“. 

Unterlagen anbei. 


Freiwillige Feuerwehr Spalt: Ersatzfahrzeug HLF 20

Ausdruck E-Mail zur Info anbei. 


Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Letze Woche wurde im Bereich Alleestraße / Gobelweg / Rogallaweg / Ritter-von-Kastner-Str. / Güsseldorfer Str. / Dr. Merkenschlagerstr. die Straßenbeleuchtung auf energiesparsame und insektenfreundliche LED-Technik umgestellt.


Brombachsee müllfrei – Informationen und Konzept des Zweckverbandes Brombachsee z. K.
Siehe Anlage.


Rückmeldung des Kreisjugendringes Roth: Fasching aus Jugendschutzsicht

Siehe Anlage.

zum Seitenanfang

10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö informativ 10

Sachverhalt

Aus dem Stadtrat kommt die Frage, ob es schon Termine für Bürgerversammlungen im (Früh-)jahr 2023 gibt. Lt. Bürgermeister sind noch keine Termine geplant. 

Eine Stadträtin fragt, ob die Kastanien am Bahnhof sollen gefällt werden. Dies ist der Verwaltung nicht bekannt. 
Die Mauer am Apothekergarten bröckelt immer weiter ab. Gefährlich – könnte dies mit Trasszement befestigt werden? Die Mauer gehört der Kirche. Das Problem ist durch den Eigentümer zu lösen. 

Der Gehweg vom Grund/ Laubrangen in Großweingarten soll ausgebaut werden. Ein Teil der Fläche soll von einem privaten Grundstück genommen werden, damit der Weg in gewollter Breite gebaut werden kann. Wehrt sich Eigentümer oder ist dieser informiert? Jour fixe Bauamt. 


Auch ein Gespräch wegen dem Parkplatz soll kommen. 

zum Seitenanfang

11. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 62. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö informativ 11

Sachverhalt

Das Ehepaar Storch jun., Wernfels, beschwert sich darüber, dass einer Nachbarin, die sich ständig über ungeschnittenes Gebüsch auf dem Grundstück/ grenznah der Fam. Storch beschwert, ständig Gehör geschenkt wird. Auch hat sich eine Stadträtin eingemischt, obwohl die Sach- und rechtslage mit dem Bauamt geklärt ist. 

Vom Vorsitzenden wird erklärt, dass in dieser Sache von der Stadt Spalt nichts mehr unternommen wird. 

Datenstand vom 12.06.2024 12:46 Uhr