Datum: 14.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Auftragsvergabe - Pflege gemeindlicher Grünflächen und Abschluss eines Dienstleistungsvertrages
10 Auftragsvergabe - Gießarbeit gemeindlicher Grünflächen mit Dienstleistungsvertrag
11 Auftragsvergabe - Heckenschnitt mit Astschere, Schaffung eines Dienstleistungsvertrages
12 Auftragsvergabe - Heckenschnitt mit Baumschere, Schaffung eines Dienstleistungsvertrages
13 Auftragsvergabe - Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg; Nr. 044 Heizungs- und Sanitärinstallation
14 Auftragsvergabe - Machbarkeitsstudie "Schwarzer Adler"
15 Eigenbetrieb "Stadtbrauerei Spalt" Wirtschaftsplan 2023 - Beschlussfassung
16 Stromverteilungsnetze und Netzentwicklung im Bereich Spalt/ Georgensgmünd
17 Anbau einer ZK-Outdoor-Tankanlage und Schaffung einer Hoffläche für Leergutlager Stadtbrauerei Spalt
18 Bauantrag - Errichtung eines Balkons und einer Hofüberdachung sowie Umnutzung eines Ladens zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 20/2 Gmk. Spalt
19 Bauantrag - Umbau einer best. Scheune zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 1240/4 Gmk. Großweingarten
20 Bauantrag - Umnutzung und Ausbau von Ober- und Dachgeschoss auf Fl. Nr 142 Gmk. Spalt
21 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt
22 Vollzug BauGB; Bebauungsplan Nr. 64 -Sondergebiet Photovoltaik-; Abwägung der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
23 Antrag zur Zustimmung der Abstandsflächenübernahme aufgrund Einhaltung eines Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren Fl. Nr. 1195 Gmk. Spalt / Bebauungsplan Maierhof
24 Denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisantrag - Installation einer PV Anlage auf einer Scheune neben einem Baudenkmal auf Fl. Nr. 582/3 Gmk. Spalt
25 Antrag auf Abgrabungsgenehmigung - Abgrabung von Burgsandstein, Fl. Nr. 1090, 1090/2 Gmk. Wernfels
26 Errichtung einer Funkstation auf dem Grundstück Fl.-Nr. 937 Gem. Mosbach; Nutzungsvereinbarung der Firma Vantage Towers AG
27 Vollzug Bay. Feuerwehrgesetz; Kommandantenwahlen in Untererlbach
28 Erweiterung der elektronischen Schließanlage für das HBG
29 Mitteilung
30 Anfragen
31 Frageviertelstunde

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9. Auftragsvergabe - Pflege gemeindlicher Grünflächen und Abschluss eines Dienstleistungsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Arbeiten Grünanlagenpflege / Reinigung und Pflege verschiedener Pflanzbeete und Fahrbahnteiler muss für die Jahre 2023, 2024 neu vergeben werden. Dies soll in Form eines Dienstleistungsvertrages geschehen. Auch soll in dem Dienstleistungsvertrag die Option einer 1-maligen Verlängerung zu neuen Konditionen verankert werden.

Bisher wurden die Arbeiten von der Lebenshilfe Weißenburg angeboten, welche die Leistung personalbedingt nicht mehr durchführen können, durchgeführt. 

Es handelt sich bei der Angebotsvergabe um eine 3-malige Pflege pro Jahr folgender Grünflächen:

  • Nikolausgarten / Spalt
  • Bürger, Büchereigarten / Spalt
  • Kornhausparkplatz / Spalt
  • Friedhofsflächen in Enderndorf
  • Kräutergarten Enderndorf
  • Fahrbahnteiler in Spalt, Großweingarten 
  • Kreisverkehr Hagsbronn und Spalt
  • KiTa Neubau Spalt
  • Schulhof Spalt
  • Sowie weitere Kleinflächen (städtische Flächen Friedhof Großweingarten)

Zudem werden die Flächen evtl. erweitert.

Im Vorfeld wurden Angebote von 4 Firmen eingeholt.
Es wurden 2 wert-bare Angebote abgegeben.


Der Bieter A gab das wirtschaftlichste Angebot über 37,50 € netto (44,63 € brutto) je Arbeitsstunde und Arbeiter ab. Zusätzlich eine Maschinenpauschale je Pflegerundgang von 150,- € netto (178,50 € brutto) 
Hochgerechnet bedeutet dies je Pflegerundgang Gesamtkosten bei veranschlagten 160 Stunden Arbeitsaufwand 
7.319,00 € brutto

Der Bieter B verlangt für die Arbeiten je Arbeitsstunde und Arbeiter 52,00 Euro netto (61,88 € brutto) je Stunde inkl. Gerätschaften.
Hochgerechnet bedeutet dies je Pflegerundgang Gesamtkosten bei veranschlagten 160 Stunden Arbeitsaufwand 
9.900,80 € brutto

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag der Grünanlagenpflege an den Bieter A mit einer Schätzsumme gemäß Arbeitszeit auf Nachweis von 7.319,00 € zu vergeben.
Das Bauamt wird angewiesen, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertag abzuschließen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag der Grünanlagenpflege an den Bieter A mit einer Schätzsumme gemäß Arbeitszeit auf Nachweis von 7.319,00 € zu vergeben.
Das Bauamt wird angewiesen, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertag abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Auftragsvergabe - Gießarbeit gemeindlicher Grünflächen mit Dienstleistungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Arbeiten Gießen verschiedener Pflanzbeete und Fahrbahnteiler, Pflanzkübel sowie Baumneuanpflanzungen soll für die Jahre 2023, 2024 erstmalig vergeben werden. Dies soll in Form eines Dienstleistungsvertrages geschehen. Auch soll in dem Dienstleistungsvertrag die Option einer 1-maligen Verlängerung zu neuen Konditionen verankert werden.

Es handelt sich bei der Angebotsvergabe um bei Trockenheit gerade die Dauerbepflanzungen zu wässern. Hierbei geht es nicht um das Gießen von Rasenflächen.

Die Bereiche zum Gießen befinden sich:
  • Nikolausgarten / Spalt
  • Bürger, Büchereigarten / Spalt
  • Kornhausparkplatz / Spalt
  • Friedhofsflächen in Enderndorf
  • Kräutergarten Enderndorf
  • Fahrbahnteiler in Spalt, Großweingarten 
  • Kreisverkehr Hagsbronn und Spalt
  • KiTa Neubau Spalt
  • Schulhof Spalt
  • Sowie weitere Kleinflächen.
Baumpflanzungen Maierhof, Hopfenrebe…

Im Vorfeld wurden Angebote von 5 Firmen eingeholt.
Es wurden4 wert-bare Angebote abgegeben.


Der Bieter A gab das wirtschaftlichste Angebot mit 82,00 € netto (97,58 € brutto) je Arbeitsstunde sowie Technikausrüstung ab. 

Weitere Angebote gingen von
Bieter B                                87,- € netto                103,53 € brutto
Bieter C                                88,- € netto                104,72 € brutto
Bieter D                                130,00 € netto                 154,70 € brutto
Je Stunde und Maschine ein.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Gießen der Grünanlagen an den Bieter A mit dem Stundensatz Bewässerung mit Traktor, Gießarm, Wasserfass inkl. Mann und Diesel für 97,58 € je Stunde zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach Bedarf und Nachweis der erbrachten Leistung.
Das Bauamt wird angewiesen, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertag abzuschließen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Gießen der Grünanlagen an den Bieter A mit dem Stundensatz Bewässerung mit Traktor, Gießarm, Wasserfass inkl. Mann und Diesel für 97,58 € je Stunde zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach Bedarf und Nachweis der erbrachten Leistung.
Das Bauamt wird angewiesen, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertag abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Auftragsvergabe - Heckenschnitt mit Astschere, Schaffung eines Dienstleistungsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Arbeiten Heckenschneiden mit Astsäge muss für die Jahre 2023, 2024 neu vergeben werden. Dies soll in Form eines Dienstleistungsvertrages geschehen. Auch soll in dem Dienstleistungsvertrag die Option einer 1-maligen Verlängerung zu neuen Konditionen verankert werden.

Es geht hier vorrangig um Heckenschnittarbeiten entlang G-V Straßen welche von der Stadt beauftragt werden, aber auch um Schnittarbeiten entlang Flurwegen, Auftragsvergabe über die Jagdgenossenschaften. 

Im Vorfeld wurden Angebote von 5 Firmen eingeholt.
Es wurden 4 wert-bare Angebote abgegeben.


Bieter A gab das wirtschaftlichste Angebot über 63 € netto (74,97 € brutto) je Arbeitsstunde und Arbeiter ab. Zusätzlich eine Anfahrtsgebühr pro Tag von 30,- € netto 35,70 € brutto) Die Preise stiegen hier um 6 Euro je Stunde im Vergleich zu 2020 an. Bieter A ist bereits seit vielen Jahren zuverlässig im Heckenschnitt für Spalt tätig.

Weitere Angebote gingen von
Bieter B                                                        68,- € netto                80,92 € brutto
                                                               Anfahrt                 119,00 € brutto

Bieter C                                                        90,- € netto                107,10 € brutto
Bieter D                                                        125,-€ netto                 148,75 € brutto
Je Stunde und Maschine ein.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Heckenschneiden mit Astsäge an den Bieter A mit einer Schätzsumme gemäß Arbeitszeit auf Nachweis von 74,97 € brutto je Stunde, Anfahrtskosten 35,70 € brutto  zu vergeben.
Das Bauamt wird angewiesen, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertag abzuschließen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Heckenschneiden mit Astsäge an den Bieter A mit einer Schätzsumme gemäß Arbeitszeit auf Nachweis von 74,97 € brutto je Stunde, Anfahrtskosten 35,70 € brutto  zu vergeben.
Das Bauamt wird angewiesen, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertag abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Auftragsvergabe - Heckenschnitt mit Baumschere, Schaffung eines Dienstleistungsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Arbeiten Heckenschneiden mit Baumschere muss für die Jahre 2023, 2024 neu vergeben werden. Dies soll in Form eines Dienstleistungsvertrages geschehen. Auch soll in dem Dienstleistungsvertrag die Option einer 1-maligen Verlängerung zu neuen Konditionen verankert werden.

Es geht hier vorrangig um die Arbeiten Hecken auf Stock setzen entlang G-V Straßen welche von der Stadt beauftragt werden, aber auch um Schnittarbeiten entlang Flurwegen, Auftragsvergabe über die Jagdgenossenschaften. Auch wird diese Technik in den kommenden Jahren verstärkt bei den Ausschnittarbeiten der Regenrückhaltebecken sowie anderen Arbeiten zum Einsatz kommen.

Im Vorfeld wurden Angebote von 3 Firmen eingeholt.
Es wurden 3 wert-bare Angebote abgegeben.


Bieter A gab das wirtschaftlichste Angebot ab. Bieter A verfügt über Maschinen in zweierlei Größen, welche variabel, je nach örtlicher Gegebenheit sowie Anforderung eingesetzt werden können. Die Bieter A verlangt je Stunde Einsatz mit Radbagger 22, 100,- € netto 119,00 € brutto je Stunde. Für den Kettenbagger 7 to werden 85,00 € netto, 101,15 € brutto je Stunde verlangt. Die Anfahrtskosten werden mit 80,- € netto, 95,20 € brutto beziffert. Zudem kennt Bieter A bereits die Flächen und führte in den vergangenen Jahren die Arbeiten stets zuverlässig aus.

Weitere Angebote gingen von (alles Netto-Preise)
Bieter B                                75,- € 5-7 to Bagger, 100,- € 18 to Bagger
                                                               Anfahrt                 80,- €
Bieter C                                                                145,-€ netto         
                                                               Anfahrt                300,- € netto        

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Arbeiten Baumschnittarbeiten mit Baumschere an die Firma Bieter A zu einen Stundensatz von 119,-€ brutto Radbagger 22 to sowie 101,15 € brutto 7 to Bagger und eine Anfahrtspauschale von 95,2- € brutto zu vergeben.
Das Bauamt wird beauftragt, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Arbeiten Baumschnittarbeiten mit Baumschere an die Firma Bieter A zu einen Stundensatz von 119,-€ brutto Radbagger 22 to sowie 101,15 € brutto 7 to Bagger und eine Anfahrtspauschale von 95,2- € brutto zu vergeben.
Das Bauamt wird beauftragt, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Auftragsvergabe - Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg; Nr. 044 Heizungs- und Sanitärinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Am 23.02.2023 erfolgte der Submissionstermin für das Gewerk Nr. 44 / Heizungs- und Sanitärinstallation für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg. Die Maßnahme wurde im Verhandlungsverfahren beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde an sechs vorausgewählte Fachfirmen versandt.

Zu dem Submissionstermin lag folgendes Angebot (brutto) vor:

  • Bieter A         –         61.317,17 €


Das eingereichte Angebot war wertbar.

Die Angebotsauswertung erfolgte durch das mit den planerischen Leistungen beauftragte Architekturbüro dA+ Architektur GmbH / Hr. Damovsky. Nach dem Vergabevorschlag wurde empfohlen die Ausschreibung des Gewerks aufzuheben.

Die Kostenschätzung für die Heizung- und Sanitärinstallation des Architekturbüros Damovsky lag bei ca. 29.600 € netto. Mit einer netto-Angebotssumme von 61.317,17 € liegt das Angebot um 107% über der Kostenschätzung.

Es wird beabsichtigt, die Planung und das Eigenleistungspotential zu optimieren und eine erneute beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Aufhebung des Gewerks Heizungs- und Sanitärinstallation für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Aufhebung des Gewerks Heizungs- und Sanitärinstallation für das Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Auftragsvergabe - Machbarkeitsstudie "Schwarzer Adler"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö 14

Sachverhalt

Das Anwesen „Am oberen Tor 2“ – Schwarzer Adler – ist ein wichtiges Objekt in der Spalter Altstadt. Es steht seit vielen Jahren leer. 

Das Sonderförderprogramm „Innenstand leben“ mit 80% Zuschuss kommt für die Machbarkeitsstudie des Anwesens Schwarzer Adler zum Tragen. Der derzeitige Zustand ist mit Haupthaus und Scheune zu beurteilen. Die Scheune wurde notgesichert und weitere Notsicherungen und Kosten werden in Kürze anstehen. Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung soll der Abbruch der Scheune geprüft werden. Erst mit Machbarkeitsstudie wird der Abbruch der Scheune von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. 

Dies bedeutet, dass die Machbarkeitsstudie sowohl die Bestandsuntersuchung, grundsätzliche Klärung der Mängel und Zukunftsnutzung sowie Kostenermittlung und Wirtschaftlichkeitsprüfung als Inhalt hat. 

Danach kann auch eine konkrete Umsetzung und wirtschaftliche Betrachtung in Erwägung gezogen werden. 

Für die Grundlage der Machbarkeitsstudie hat der Sanierungsträger die Fa. Bayerngrund, auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses der Stadt Spalt (Innenstadt leben Sonderzuschuss), Angebote eingeholt. Es wurde das Objekt ausgeschrieben. Der wirtschaftlichste Bieter ist die Firma X Architekten. In der Ausschreibung wurde darauf Wert gelegt, dass die Architekten Erfahrungen im Umbau Altstadtsanierung bzw. Gastronomie haben. 

Die Ausschreibungsauswertung wurde vom Sanierungsträger durchgeführt. 

Der Werkausschuss hat dem Stadtrat einen Empfehlungsbeschluss gegeben.

Beschlussvorschlag

Für das Anwesen „Am Oberen Tor 2“ – Schwarzer Adler wird das wirtschaftlichste Angebot für die Machbarkeitsstudie mit Bestandsuntersuchung, Varianten für die gastronomische und anderweitige Nutzung, Haupthaus und Scheune, Kostenermittlungen sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Erläuterungsbericht vergeben. Das Angebot beläuft sich auf € 54.873,00.

In der Machbarkeitsstudie soll eine Gastronomienutzung sowie eine zusätzliche anderweitige Nutzung ausgearbeitet werden.

Der Beschluss wird an den Stadtrat für die Umsetzung weitergegeben. 

Beschluss

Für das Anwesen „Am Oberen Tor 2“ – Schwarzer Adler wird das wirtschaftlichste Angebot für die Machbarkeitsstudie mit Bestandsuntersuchung, Varianten für die gastronomische und anderweitige Nutzung, Haupthaus und Scheune, Kostenermittlungen sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Erläuterungsbericht vergeben. Das Angebot beläuft sich auf € 54.873,00.

In der Machbarkeitsstudie soll eine Gastronomienutzung sowie eine zusätzliche anderweitige Nutzung ausgearbeitet werden.

Der Beschluss wird an den Stadtrat für die Umsetzung weitergegeben. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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15. Eigenbetrieb "Stadtbrauerei Spalt" Wirtschaftsplan 2023 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö 15
Stadtrat (Stadt Spalt) 89. Sitzung des Stadtrates 13.08.2024 ö 27.4

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei Spalt wurde in der Werkausschusssitzung am 06.03.2023 behandelt und von den Werkausschussmitgliedern einstimmig in der vorgelegten Fassung genehmigt. 

Dem Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbrauerei liegen alle Anlagen – Erfolgsplan, Finanzplan, Vermögensplan, Tilgungsplan, Personalplan und Investitionsplan bei. 

Als Anlage ist auch die Kreditübersicht enthalten. In der Werkausschusssitzung wurde das vorläufige Jahresergebnis 2022 vorgestellt.

Der Kassenkredit für 2023 wird auf EUR 920.000,00 festgelegt.

Für die weitere Unternehmensentwicklung der Stadtbrauerei wurde ein Masterplan mit dem Technischen Büro Weihenstephan erarbeitet. Er beinhaltet Investitionen in Erweiterungen des Gärkellers, Lagerkeller, Drucktankkeller, Flaschenabfüllung, Lager (Vollgut und Leergut), Entalkoholisierung und Sozialräume. 2023 erfolgen Investitionen in Gärkeller, Lagerkeller, Wassermanagement, Grundstücke, LKWs und in Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Der Werkausschuss hat dem Stadtrat einen Empfehlungsbeschluss gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt genehmigt den Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei Spalt für das Wirtschaftsjahr 2023 mit den dazugehörigen Anlagen – Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan, Stellenplan, Tilgungsplan und Investitionsplan – entsprechend des Beschlusses des Werkausschusses vom 06.03.2023.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt genehmigt den Wirtschaftsplan der Stadtbrauerei Spalt für das Wirtschaftsjahr 2023 mit den dazugehörigen Anlagen – Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan, Stellenplan, Tilgungsplan und Investitionsplan – entsprechend des Beschlusses des Werkausschusses vom 06.03.2023.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Stromverteilungsnetze und Netzentwicklung im Bereich Spalt/ Georgensgmünd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö 16

Sachverhalt

Gemäß  E-Mail vom 16.02.2023 an Herrn Vogler, N-ERGIE-Netz AG


„Sehr geehrter Herr Vogler,

im Gespräch am 31.01.2023 haben die Städte Abenberg und Spalt sowie Georgensgmünd über eine gemeinsame interkommunale Aktivität im Windkraftausbau gesprochen. Darüber hinaus entstehen zahlreiche Freiflächenphotovoltaikanlagen in diesem Bereich. 

Die Stadt Spalt möchte deshalb eine konkrete Anfrage an Sie richten, inwieweit die Stromverteilnetze den Planungen der Gemeinde standhalten können. Konkret würde im Ausbaufall wahrscheinlich Folgendes erfolgen. Im Vorbehaltsgebiet WK 76 erfolgen sechs bis sieben Windkraftanlagen. Der Bereich Gemarkung Mosbach, Untersteinbach und Obersteinbach der drei Gemeinden wäre davon betroffen. Die Netzverbindung wird nach meiner derzeitigen Kenntnis Richtung Georgensgmünd/ Petersgmünd erfolgen. Nimmt dieses Netz diese Entwicklung der Windkraft auf? Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Spalt das Vorbehaltsgebiet WK 87, Gemarkung Großweingarten, ebenfalls noch entwickelt. Hier ist mit drei bis fünf Windkraftanlagen zu rechnen. Auch hier dürfte das Umspannwerk in Petersgmünd eine Rolle spielen. 

Zusätzlich sind im  Bereich der Gemarkung Mosbach der Stadt Spalt in den nächsten Jahren zwanzig Hektar Freiflächenphotovoltaikanlagen in den Überlegungen. Dies betrifft konkret den Bereich Hügelmühle, den Bereich des Sandabbaus Hügelmühle sowie die Gemarkung Mosbach, da in diesen Bereichen keine Landschaftsschutzgebiete vorhanden sind. 

Die Stadt Spalt fragt deshalb an, welche Veränderungen müssen von der N-Ergie-Netz erfolgen, um diese Planungskapazitäten zu verarbeiten? Welche Netzentwicklung wäre zwingend erforderlich? Wie schnell funktioniert eine Gesamtplanung der lokalen Engpässe und Ausbau der Verteilernetze? Werden andere technische Lösungen von der N-Ergie-Netz vorgeschlagen? 

Zusätzlich bittet die Stadt Spalt eine Prüfung im Bereich Gemarkung Wernfels nahe der B466/ Wassermungenau/ Wernfels. Welche lokalen Engpässe gibt es dort? Ist es möglich, dort zwischen zehn bis fünfzehn Hektar Freiflächen-Photovoltaikanlagen und evtl. zwei bis drei  Windräder aufzunehmen? Auch hier ergeben sich die selben Fragestellungen.

Ich bitte um konkreten Ist-Stand der Gegebenheiten und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Stadt Spalt bedankt sich im Voraus für die Informationen, um eine erfolgreiche Energiewende zu realisieren“.


Die Mitglieder nehmen Kenntnis.

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17. Anbau einer ZK-Outdoor-Tankanlage und Schaffung einer Hoffläche für Leergutlager Stadtbrauerei Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 17

Sachverhalt

Bauherr:        Stadtbrauerei Spalt, Brauereigasse 3, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl. Nr. 1518, 1517/1 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Anbau einer ZK-Outdoor-Tankanlage und Schaffung einer Hoffläche für Leergutlager incl. Abgrabung

Antragsnummer:        17/23

Auf dem Flurstück 1518, 1517/1 der Gemarkung Spalt wurde von der Stadtbrauerei Spalt, Brauereigasse 3, 91174 Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer ZK-Outdoor-Tankanlage und Schaffung einer Hoffläche für Leergutlager incl. Abgrabung gestellt.
Die Bauvorhaben müssen zweigeteilt gewertet wie auch beschlossen werden.

Die ZK - Outdoor – Tankanlage befindet sich laut Flächennutzungsplan im Innenbereich.

Das Bauvorhaben Tankanlage befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Es sollen 6 Outdoor-Tanks zwischen vorhandene Gebäude gebaut werden. Die runden Tanks mit jeweiligen Durchmesser von 4,05 m und einer Höhe mit Aufbauten von 12,10 m gliedern sich zwischen die bestehenden Gebäude als Tanks, typisch für Brauereien, ein. Sie sind von den öffentlichen Verkehrsflächen nicht sichtbar, auch überragen sie die bestehenden Gebäude nicht. Die Erschließung ist gesichert. 


Die Abgrabung sowie die  Herstellung einer Bodenplatte  mit den Abmaßen von 562 m² wird mit Asphalt ausgeführt, und soll als Leergutlager im Freien dienen.

Der Bereich liegt laut Flächennutzungsplan im Außenbereich. Der Abgrabungsgenehmigung sowie dem Herstellen der Fläche stehen öffentliche Belange gem. Art. 35 BauGB nicht entgegen.
Es sollte jedoch eine Eingrünung des Geländes angeregt werden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Anbau einer ZK-Outdoor-Tankanlage des Bauherrn Stadtbrauerei Spalt, Brauereigasse 3, 91174 Spalt auf Fl. Nr. 1518 der Gemarkung Spalt.


Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antrag auf Abgrabungsgenehmigung Schaffung einer Hoffläche für Leergutlager inkl. Abgrabung des Bauherrn Stadtbrauerei Spalt, Brauereigasse 3, 91174 Spalt auf Fl. Nr. 1517/1 der Gemarkung Spalt.

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Anbau einer ZK-Outdoor-Tankanlage des Bauherrn Stadtbrauerei Spalt, Brauereigasse 3, 91174 Spalt auf Fl. Nr. 1518 der Gemarkung Spalt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antrag auf Abgrabungsgenehmigung Schaffung einer Hoffläche für Leergutlager inkl. Abgrabung des Bauherrn Stadtbrauerei Spalt, Brauereigasse 3, 91174 Spalt auf Fl. Nr. 1517/1 der Gemarkung Spalt.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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18. Bauantrag - Errichtung eines Balkons und einer Hofüberdachung sowie Umnutzung eines Ladens zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 20/2 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 18

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 11/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 20/2 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 8

Bauvorhaben:        Errichtung eines Balkons und einer Hofüberdachung sowie Umnutzung eines Ladens zu einer Wohnung

Antragsnummer:        11/23

Auf dem Flurstück 20/2 der Gemarkung Spalt wurde von den Bauherren Bautenbuch 11/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Balkons und einer Hofüberdachung sowie Umnutzung eines Ladens zu einer Wohnung
gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Bei dem Bauvorhaben geht es um den Umbau eines bestehenden Hauses, welches bisher als Ladengeschäft genutzt wurde zu Wohnzwecken. In diesem Zuge soll der Balkon sowie die Hofüberdachung neu errichtet werden. Grundsätzlich ist die Umnutzung als positiv zu betrachten, wobei aber verschiedene Punkte als bedenklich angesehen werden:

Abstandsflächenübernahme:

Die Nutzungsänderung wirft Abstandsflächen aus. Hin zu Fl. Nr. 20/3 (Albrecht-Achille-Str. 8, „Schwarz-Haus“ wurde der Antrag zu einer Abstandsflächenübernahme von 2,05 m für die Länge von 4,13 m Errichtung Balkon sowie 4,08 m Hofüberdachung gestellt. 

Diese Fläche muss von baulichen Anlagen seitens der Grundstückseigentümerin Stadt Spalt auch zukünftig freigehalten werden. Eine Überlappung der Abstandsflächen bei einem möglichen Bau auf Fl. Nr. 20/3 ist jedoch möglich. Aufgrund der bislang noch ungeklärten Situation Umbau bzw. Neubau Schwarz Haus würden sich somit Einschränkungen für die Stadt Spalt ergeben. Das Bauamt der Stadt Spalt empfiehlt dringlich, der Abstandsflächenübernahme nur zuzustimmen, wenn vor der Weitergabe der Abstandsflächenübernahme die Einigung mit dem Antragssteller erreicht wird, dass dieser einem gegenseitigen Anbaurecht zustimmt. Dieses würde wenigstens Nebenanlagen oder Garagen auf den Abstandsflächen zulassen. Dies muss vertraglich fixiert werden und als Bedingung für die Abstandsflächenübernahme gelten. Im Vorfeld müssen hierzu die Abstandsflächen des Gebäudes auf 20/3 „Schwarz-Haus“ berechnet werden. Bevor keine schriftliche Vertragsunterzeichnung zu dem gegenseitigen Anbaurecht erfolgt, kann der Abstandsflächenübernahme nicht entsprochen werden.

Die Situation Balkon wurde anscheinend bereits in der längeren Vergangenheit ausgeführt. Der Antragssteller kaufte das Gebäude bereits mit einem Balkon an der planerisch dargestellten Fläche.

Antrag auf Abweichung Stellplatzverordnung:

Die Erfüllung Schaffen von 3 Stellplätzen soll mittels der Befreiung der GaStellV bei 2 Stellplätzen durch das Überschreiten der geforderten 2,40 m Breite je Stellplatz auf den Gehweg gelöst werden. In der Begründung wurde auf einen breiten Gehweg (Eigentümerin Stadt Spalt) verwiesen. Die Situation wird seitens des Bauamtes als kritisch angesehen, da das Parken entfernt von der Hauswand anzunehmen ist. Somit würden die in der Beschreibung dargelegten 50 cm überschritten werden. Auch ist in dem Kurvenbereich ein möglichst breiter Gehweg sinnvoll. Der Ausbau der Albrecht-Achilles-Straße wird in Zukunft erfolgen. Zusicherungen auf öffentlichen Grund können nicht platzgenau erfolgen. Hier lautet die Empfehlung des Bauamtes, der Abweichung der Stellplatzverordnung nicht zuzustimmen. Stattdessen soll ein Stellplatzablösevertrag mit dem Antragssteller geschaffen werden, bzw. der Antragssteller sollte die Stellplätze auf eigenem Grund errichten. Eine Anwendung von 1 Stellplatz je Wohneinheit ist in dem eng bebauten Altstadtbereich Spalt hier anzuwenden und wurde bereits oftmals auch so umgesetzt. Somit ist nur das Schaffen von 2 Stellplätzen zu bewerkstelligen, wo ein Stellplatz auf eigenem Grund nachgewiesen wird. 

Antrag auf Befreiungen von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt:

Anschreiben am 22.02. Entwurfsverfasser, weiterhin 03.03. an Bauherrn wegen fehlender Befreiungsanträge. Es erfolgte kein Eingang eines Antrages, weshalb das kein Beschluss zur Befreiung der Stellplatzsatzung formuliert werden kann.

Die Nachbarschaftliche Zustimmung wurde eingeholt.
Bei einem der beiden Nachbarn wurde die Zustimmung gegeben.
Am 28.02.2023 ging dem Bauamt ein Schreiben mit Bedenkenanzeige eines beteiligten Nachbarn ein. Das Schreiben wurde den Bauantragsmappen zugefügt.

Nach Rücksprache mit dem Bauantragssteller erfolgt keine Wohnnutzung für das Nebengebäude. Es bleibt bei der ursprünglichen Nutzung des Lagers / Nebengebäudes. Der Nachbar des Grundstücks stimmt einer Wohnraumbelegung des Nebengebäudes nicht zu. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Errichtung eines Balkons und einer Hofüberdachung sowie Umnutzung eines Ladens zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 20/2 Gmk. Spalt des Antragstellers Bautenbuch 11/23

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Abstandsflächenübernahme von der Stadt Spalt – belastetes Grundstück Fl. Nr. 20/3 Gmk. Spalt. Es soll gleichzeitig eine vertragliche Einigung zu einem gegenseitigen Anbaurecht schriftlich fixiert werden. Diese Einigung gilt als Bedingung für die Abstandsflächenübernahme.

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung der Stellplatzordnung und dem der Überplanung des öffentlichen Gehweges Fl. Nr. 20/4 Gmk. Spalt mit Parkplatzverlängerung.


Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag auf Abweichung der Stellplatzordnung und dem Überplanen des öffentlichen Gehweges Fl. Nr. 20/4 nicht zu, stattdessen muss ein Stellplatzablösevertrag für 1 Parkplatz mit der Stadt Spalt geschlossen werden. Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt ferner zu, dass die Anwendung von 1 Stellplatz je Wohneinheit (Stellplatzsatzung 1-2) angewendet wird.

Beschluss 5:
Das Nebengebäude zum Grundstück Fl.-Nr. 18 und 19 Gem. Spalt wird nicht als Wohnnutzung bzw. Nutzungsänderung umgebaut. Das bestehende Nebengebäude wird als Lagerraum genutzt. Der Nachbar des Grundstückes Fl.-Nr. 18 Gem. Spalt stimmt einer geänderten Nutzung nicht zu.
 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Errichtung eines Balkons und einer Hofüberdachung sowie Umnutzung eines Ladens zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 20/2 Gmk. Spalt des Antragstellers Bautenbuch 11/23

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Abstandsflächenübernahme von der Stadt Spalt – belastetes Grundstück Fl. Nr. 20/3 Gmk. Spalt. Es soll gleichzeitig eine vertragliche Einigung zu einem gegenseitigen Anbaurecht schriftlich fixiert werden. Diese Einigung gilt als Bedingung für die Abstandsflächenübernahme. Es erfolgt gleichzeitig eine Überprüfung durch das Landratsamt Roth. Bevor keine vertragliche Vereinbarung erfolgt kann die Abstandsflächenübernahme nicht ausgesprochen werden. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung der Stellplatzordnung.

Eine Überplanung des öffentlichen Gehweges Fl.-Nr. 20/4 Gem. Spalt mit Parkplatzverlängerung erfolgt nicht.
 

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss ist somit abgelehnt.

Beschluss 4

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag auf Abweichung der Stellplatzordnung und dem Überplanen des öffentlichen Gehweges Fl. Nr. 20/4 nicht zu, stattdessen muss ein Stellplatzablösevertrag für 1 Parkplatz mit der Stadt Spalt geschlossen werden. Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt ferner zu, dass die Anwendung von 1 Stellplatz je Wohneinheit (Stellplatzsatzung 1-2) angewendet wird.  

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Das Nebengebäude zum Grundstück Fl.-Nr. 18 und 19 Gem. Spalt wird nicht als Wohnnutzung bzw. Nutzungsänderung umgebaut. Das bestehende Nebengebäude wird als Lagerraum genutzt. Der Nachbar des Grundstückes Fl.-Nr. 18 Gem. Spalt stimmt einer geänderten Nutzung nicht zu.
 

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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19. Bauantrag - Umbau einer best. Scheune zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 1240/4 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 19

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 18/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 1240 Gmk. Großweingarten, Zeller Weg 5

Bauvorhaben:        Umbau einer best. Scheune zu einer Wohnung

Antragsnummer:        18/23

Auf dem Flurstück 1240 der Gemarkung Großweingarten wurde von den Bauherren Bautenbuch 16/23 ein Antrag auf Baugenehmigung Umbau einer Bestehenden Scheune zu einer Wohnung gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die an das bestehende Wohnhaus angegliederte Scheune soll mittels Umbauten mit 1 Wohnung die Umnutzung erhalten. Bei dem äußeren Erscheinungsbild werden lediglich 3 Dachfenster sowie eine neue Haustüre als auch kleinere Umbauten in den Altbestand eingefügt.
Die Außenanlagen werden neu gestaltet wozu auch ein Grundstückszukauf geplant ist.

Die Abstandsflächenübernahme bzw. ein Antrag auf Abweichung, gegenseitiges Anbaurecht muss seitens des Nachbarn sowie des Bauherrn geregelt werden. Dies ist nicht Bestandteil des gemeindlichen Einvernehmens.

Aufgrund der beengten Grundstückssituation erfolgt für den Stellplatznachweis der Zukauf einer Fläche für einen Stellplatz. Die Stellplatzsatzung der Stadt Spalt sieht für Wohneinheiten 1-2 Stellplätze vor. Da in dem Bereich des Bauvorhabens Zellergasse kein 2. Stellplatz geschaffen werden kann, wurde von dem Bauherrn der Antrag auf Anwendung von nur 1 Stellplatz für das Bauvorhaben gestellt. 

Die nachbarschriftlichen Unterschriften müssen zwar nach Änderung des Baurechts nicht mehr auf den Plänen hinterlegt werden, dennoch ist die Nachbarschaftsbeteiligung in Form von Information über das geplante Vorhaben durchzuführen. Dieses ist im Bauantrag nicht ersichtlich, womit die Weitergabe an das Landratsamt erst nach dieser Durchführung erfolgen wird.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Umbau einer bestehenden Scheune zu Wohnzwecken des Bauherren Bautenbuch 18/23 auf Fl. Nr. 1240 Gmk. Großweingarten

Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Anwendung nur eines Stellplatzes für die neue geplante Wohneinheit auf Fl. Nr. 1240 Gmk. Großweingarten

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Umbau einer bestehenden Scheune zu Wohnzwecken des Bauherren Bautenbuch 18/23 auf Fl. Nr. 1240 Gmk. Großweingarten

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Anwendung nur eines Stellplatzes für die neue geplante Wohneinheit auf Fl. Nr. 1240 Gmk. Großweingarten

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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20. Bauantrag - Umnutzung und Ausbau von Ober- und Dachgeschoss auf Fl. Nr 142 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 20

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 75/22

Baugrundstück:        Fl. Nr. 142 Gmk. Spalt, Hauptstr. 8

Bauvorhaben:        Umnutzung und Ausbau Obergeschoss

Antragsnummer:        75/22

Auf dem Flurstück 142 der Gemarkung Spalt wurde von den Bauherren Bautenbuch 75/22 ein Antrag auf Baugenehmigung Umnutzung und Ausbau Obergeschossgestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Weiterhin sind hier die Gestaltungssatzung, Stellplatzsatzung sowie denkmalrechtliche Belange Ensemblebereich Stadt Spalt berührt.

Bei dem Vorhaben handelt es sich nicht um ein Einzeldenkmal, das Bauvorhaben liegt im Ensemblebereich der Stadt Spalt.
Das Vorhaben umgreift das 1. Dachgeschoss des Gebäudes hin zur Hauptstraße 8 sowie das angebaute Nebengebäude hin zum Kirchplatz.
Im 1. Dachgeschoss Gebäude Hauptstraße soll eine neue Wohneinheit entstehen, hierzu sollen auf der Nordseite eine kleine stehende Gaube sowie zwei Dachfenster in das Gebäude integriert werden. Auf der Südseite sind eine weitere kleine stehende Gaube sowie eine größere stehende Gaube mit Balkon geplant. Die Gauben besitzen eine Dacheineigung von 50 ° Im Zwischenbau zu dem Nebengebäude Kirchplatz wird ein weiteres Dachfenster eingebracht.

Im Nebengebäude finden der Eingangsbereich, Treppenhaus, Nebenraum der neuen Wohnung sowie Toiletten der neuen Wohnung Platz.

Der späte Vortrag des Bauvorhabens in der März-Sitzung liegen Abstimmungen und Umplanungen, angefordert seitens des Bauamtes zugrunde.

Im Vorfeld fand ein Vor-Ort-Termin mit der Unteren Denkmalbehörde Landkreis Roth, Bauherrn, Planer sowie dem Stadtbauamt Bauverwaltung statt.
Um neuen Wohnraum im Altstadtgebiet zu schaffen ist seitens der Denkmalbehörde nach Umplanungen das Einverständnis möglich.

Es wurde ein Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung gestellt. 

§5 Dacheindeckung, Dachaufbau: Abs. 3 Schleppgauben oder stehende Gauben müssen sich hinsichtlich Zahl und Größe harmonisch in die Dachlandschaft einfügen
Geplant sind zwei Dachgauben an der Südseite und eine Dachgaube an der Nordseite
Bei dem Vor-Ort Termin wurde die umliegende Dachlandschaft angesehen, es sind oftmals Schlepp- oder Stehgauben vorhanden. Auch werden die geplanten Gauben von den öffentlichen Flächen nicht augenmerklich sichtbar. Diese wurden zudem um-geplant und liegen nun weiter entfern von der Hauptstraße.

§ 4 Nr. 7 Balkone an Hauptfassaden sowie liegende Dachfenster § 5 der Gestaltungssatzung werden nicht berührt.

Bei dem Vor-Ort-Termin wurde jedoch aufgrund der Planzeichnungen die Eingangssituation im Nebengebäude angesprochen. § 6 Abs. 7 Türen in Holz bzw.  Abs. 8 in der die Gestaltungssatzung auch Tore in Holzeinfassung verlangt ist nach den bisherigen Zeichnungen nicht eingehalten. Der Planer sagte zu, hier noch einen Entwurf vorzulegen. Bisher ist der massiv sichtbare Eingangsbereich in kompletter Glasausführung geplant. Seitens des Bauamtes wurde hier eindringlich darauf hingewiesen, dass dies nicht tragbar ist. Zwar kann um Licht in das Treppenhaus zu bringen in Teilen eine Glasausführung toleriert werden, jedoch sollte dies nicht in dem bisher massiv geplanten Ausmaß geschehen. Wegen des Fehlens sollte hier der eigenständige Beschluss gefasst werden, das Stadtbauamt zu beauftragen, einer abgeänderten Planung die Zustimmung zu geben oder zu verwehren. Ein Antrag auf Befreiung wurde nicht gestellt.

Bezüglich des Schaffens eines Stellplatzes für die neue Wohneinheit führt der Bauherr derzeit Gespräche mit der kath. Kirchenstiftung zum Ankauf einer Parkfläche von der Caritas.  Diese wurde in dem Stellplatznachweis eingezeichnet. Das alleinige Mieten reicht als Stellplatznachweis nicht aus, der Bauherr wurde seitens des Stadtbauamtes darauf hingewiesen. 

Falls der Grundstücksübergang bzw. das Eintragen einer Grunddienstbarkeit scheitert muss der Bauherr einen Stellplatzablösevertrag mit der Stadt Spalt schließen. Auch dies wird als separater Beschluss formuliert.


Die Nachbarschaftsbeteiligung wurde durchgeführt. Es haben alle Nachbarn dem geplanten Bauvorhaben zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag des Bauherren Bautenbuch 75/22 zur Umnutzung und Ausbau von Ober- und Dachgeschoss auf Fl. Nr. 142 Gmk. Spalt, Hauptstraße 8, 91174 Spalt





Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der stehenden Gauben an Nord- und Südseite. Es besteht das Einvernehmen zu der geplanten Anzahl und Größe der Gauben

Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Nichteinhaltung des § 6 Abs. 7 und 8 der Gestaltungssatzung bezüglich des Eingangsbereiches Ausführung in Holz. Es muss eine der jetzigen Planung abgeänderte Planung dem Bauamt der Stadt Spalt mit weniger massiven Glasflächen vorgelegt werden. Das Stadtbauamt wird beauftragt, dieser Planung und der damit verbundenen Befreiung zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Beschluss 4
Falls der Stellplatz nicht auf dem nachgewiesenen Flurstück Fl. Nr. 144 geschaffen werden kann, erteilt der Stadtrat der Stadt Spalt sein Einvernehmen zu einer Stellplatzablöse.

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag des Bauherren Bautenbuch 75/22 zur Umnutzung und Ausbau von Ober- und Dachgeschoss auf Fl. Nr. 142 Gmk. Spalt, Hauptstraße 8, 91174 Spalt

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der stehenden Gauben an Nord- und Südseite. Es besteht das Einvernehmen zu der geplanten Anzahl und Größe der Gauben

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Nichteinhaltung des § 6 Abs. 7 und 8 der Gestaltungssatzung bezüglich des Eingangsbereiches Ausführung in Holz. Es muss eine der jetzigen Planung abgeänderte Planung dem Bauamt der Stadt Spalt mit weniger massiven Glasflächen vorgelegt werden. 

Das Stadtbauamt wird beauftragt, dieser Planung und der damit verbundenen Befreiung zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Es soll nochmals eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes Roth, Herrn Danninger erfolgen.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 4

Beschluss 4
Falls der Stellplatz nicht auf dem nachgewiesenen Flurstück Fl. Nr. 144 geschaffen werden kann, erteilt der Stadtrat der Stadt Spalt sein Einvernehmen zu einer Stellplatzablöse.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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21. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 21

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 16/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses

Antragsnummer:        16/23

Auf dem Flurstück 787/5 der Gemarkung Spalt wurde von den Bauherren Bautenbuch 16/23 ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau Einfamilienhaus gestellt.

Der geplante Bereich für das Wohnhaus befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Innenbereich.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Es soll ein Bungalow mit 2 Geschossen, Höhe 6,20 m realisiert werden. 
Über den Dachaufbau (Flachdach ob als Gründaches) sowie die Eingrünung des Gebäudes, da es sich nahe dem Außenbereich befindet, ist aus den Plänen nichts ersichtlich.

Die Erschließung Abwasser ist laut Kommunalunternehmen mit der Überprüfung und Überplanung der derzeitigen Gesamt-Entwässerung verbunden. Eine Stellungnahme des Kommunalunternehmen Spalt ist den Unterlagen beigelegt. Versorgungsleitungen, Strom, Wasser, Telekom können von der Straße her in das Grundstück verlegt werden. Auch kann die Zufahrt seitens der Windsbacher Straße erfolgen. Hier ist aber seitens des Bauherrn zwingend die Beteiligung des Eigentümers, Freistaat Bayern (Staatsstraße), zu führen. Bauliche Anlagen müssen zudem im Bereich von Staatsstraßen genehmigt werden. Eine derartige Beteiligung ist aus den Bauunterlagen nicht ersichtlich.

Ob sich die Art der baulichen Nutzung in die umliegende Bebauung einpasst, ist von den Mitgliedern des Stadtrates zu werten. Es befinden sich Flachdächer z. B. Nebengebäude ehemaliger Hofmanns-Keller, Flachdächer nahe gelegenes Autohaus sowie Werkstätten in der Windsbacher Straße. Ein Einfamilienhaus, welches als Bungalow ausgeführt ist, fehlt in der Bebauung der Windsbacher Straße. Auch sind die übrigen Wohnhäuser in der Nachbarschaft mit Satteldach ausgeführt. 

Das Bauvorhaben eines Bungalows würde sich nicht in die übrige Bebauung einpassen. Auch passt sich hier die Ausführung ohne DG nicht in die Straßenflucht ein. 

Die Anforderungen des § 34 BauGB - Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sieht das Bauamt als nicht gegeben.

Die Stellplätze werden auf dem Baugrund ausreichend nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 16/23 zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 16/23 zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt. 

Sollte ein neuer Bauantrag gestellt werden, ist Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg notwendig. 

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 16/23 zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Bauantrag ist somit abgelehnt.

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22. Vollzug BauGB; Bebauungsplan Nr. 64 -Sondergebiet Photovoltaik-; Abwägung der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 22

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung erfolgte am 24.11.2022. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung am 06.12.2022 durch den Stadtrat gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über eine ortsübliche Bekanntmachung am 11.01.2023.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 19.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.

Aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB sind entsprechende Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingegangen. 

Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden. 
Die Abwägungstabelle im Anhang (Anlage 0) ist Bestandteil der Beschlussvorlage. 

Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurde die Planung entsprechend angepasst.

Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der rechtskräftige Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1), in der Fassung vom 07.03.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2), gefasst werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 0).

Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1) in der aktuellen Fassung vom 07.03.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2) und Umweltbericht (Anlage 3) einschließlich saP (Anlage 4 und 5), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


  1. Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“.

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 0).

Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Thorsten Schöttner hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1) in der aktuellen Fassung vom 07.03.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2) und Umweltbericht (Anlage 3) einschließlich saP (Anlage 4 und 5), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Thorsten Schöttner hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

  1. Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Thorsten Schöttner hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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23. Antrag zur Zustimmung der Abstandsflächenübernahme aufgrund Einhaltung eines Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren Fl. Nr. 1195 Gmk. Spalt / Bebauungsplan Maierhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 23

Sachverhalt

Bauherr:        Fa. YouHaus, Industriestr. 6, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl. Nr. 868/2 Gmk. Spalt, Adolph-Kolping-Str. 3

Belastetes Grundstück:         Fl. Nr. 1195 Gmk. Spalt, Industriestr. 16 (Feuerwehr)

Antragsnummer:        66/22

Im Zuge des Antrages Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Gewertet und festgestellt unter Bautenbuch Nr. 66/22, Bauherr YourHaus, Industriestr. 6 zum Wohnhausbau im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 56„Maierhof“ wurde seitens des Landratsamtes Roth festgestellt, dass es sich um den Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren handelt, da die  Stellplätze in den dafür vorgesehenen Flächen liegen. Die Stellplätze werden jedoch als Carports ausgeführt. Hierfür fehlt  eine eindeutige Festlegung im Bebauungsplan, dass diese ohne Abstandsflächen ausgeführt werden können.

Die geplanten Carports strahlen Abstandsflächen aus, weshalb hier die Abstandsflächenübernahme auf 1,77 m auf die Fl. Nr. 1195 (Eigentümerin Stadt Spalt) erfolgen soll.
Die Abstandsflächenübernahme bedeutet, dass die belastete Fläche zukünftig von baulichen Anlagen freigehalten werden muss. Aufgrund des bestehenden Gebäudes Feuerwehr ist jedoch derzeit nicht von einer Bebauung des Grenzstreifens von 1,77 m auszugehen was aber langfristig nicht auszuschließen ist. Ein Versagen der Abstandsflächenübernahme würde zu einer Unmöglich-machung der Carports führen, die Stellplätze können dann nur als Stellplätze ohne Überdachung ausgeführt werden.
Punkt 1.6 des textlichen Teils Bebauungsplan „Maierhof spricht jedoch eindeutig von Garagen und Carports auf Parzelle 1, weshalb das Möglichmachen der Carports mit der Abstandsflächenübernahme dem Bebauungsplan entsprechen würde. Jedoch sollte dem Bauherrn als Auflage für das Eingehen eines gegenseitigen Anbaurechtes, dass auch für zukünftige Veränderungen Feuerwehrgebäude besteht zu der Abstandsflächenübernahme auferlegt werden. Diese Vereinbarung sollte vertraglich fixiert werden, bevor die unterzeichnete Abstandsflächenübernahme an das Landratsamt erfolgt. Das Bauamt weist darauf hin, dass trotz Abstandsflächenübernahme nur Nebengebäude innerhalb der übernommenen Abstandsflächen zulässig sind. Bei Neubauten Hauptgebäude müssen diese Abstandsflächen freigehalten werden. 

Weiterhin sollte als Bitte für die unterzeichnete Abstandsflächenübernahme der Wunsch einer extensiven Begrünung der doch massiven Dachfläche Carports dem Bauherren weiter gegeben werden. Die Satzung Bebauungsplan legt dies nicht zwingend fest (Punkt 2.3.2), jedoch würde sich ein begrüntes Flachdach Carports besser in die versiegelte Fläche einfügen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt seine Zustimmung zu der Abstandsflächenübernahme Belastung Fl. Nr. 1195 Gmk. Spalt auf  zugunsten des Bauherren YourHaus, Industriestraße 6, 91174 Spalt, Bauvorhaben Bautenbuch 66/22 Fl. Nr. 868/3 Gmk. Spalt.
Damit die Abstandsflächenübernahme Bestandskraft erlangt, muss die Firma YourHaus mit der Stadt Spalt ein gegenseitiges Anbaurecht vertraglich fixieren.

Weiterhin wird die Firma YourHaus gebeten, für das Entgegenkommen der Stadt Spalt Abstandsflächenübernahme die Carportüberdachung mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt seine Zustimmung zu der Abstandsflächenübernahme Belastung Fl. Nr. 1195 Gmk. Spalt auf  zugunsten des Bauherren YourHaus, Industriestraße 6, 91174 Spalt, Bauvorhaben Bautenbuch 66/22 Fl. Nr. 868/3 Gmk. Spalt.
Damit die Abstandsflächenübernahme Bestandskraft erlangt, muss die Firma YourHaus mit der Stadt Spalt ein gegenseitiges Anbaurecht vertraglich fixieren.

Weiterhin wird die Firma YourHaus gebeten, für das Entgegenkommen der Stadt Spalt Abstandsflächenübernahme die Carportüberdachung mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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24. Denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisantrag - Installation einer PV Anlage auf einer Scheune neben einem Baudenkmal auf Fl. Nr. 582/3 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 24

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 15/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 582/3 Gmk. Spalt, Dr.-Merkenschlager-Str. 5

Bauvorhaben:        Denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisantrag Anbringen einer Photovoltaik-Anlage vorerst nur auf dem Scheunendach

Antragsnummer:        15/23


Bereits mit Eingang am 12.05.2022 stellte der Inhaber des Gebäudes den Antrag zu dem Anbringen einer großflächigen PV- Anlage auf Wohnhaus sowie Scheune. Das Wohnhaus wird als Einzeldenkmal geführt, weshalb 2022 sowie noch bis dato die rechtlichen Voraussetzungen fehlen, dies an einem Einzeldenkmal zu realisieren. Zudem steht ein Beschluss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Natur und Umwelt aus dem Jahr 2014 dem entgegen.

Nach Umplanungen seitens des Bauherren wird nun ausschließlich eine PV-Anlage auf der nicht denkmalgeschützten Scheune geplant. Diese befindet sich jedoch in unmittelbarer Nähe eines Einzeldenkmals weshalb der Denkmalschutzrechtliche Erlaubnisantrag zwingend gestellt werden muss. In der Nachbarschaft befinden sich bereits PV-Anlagen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden.

Das Bauamt hat mit der Unteren Denkmalbehörde Landkreis Roth bereits Abstimmungsgespräche geführt. Für die Untere Denkmalbehörde ist das Anbringen der PV-Anlage auf der nicht denkmalgeschützten Scheune als Einzelfall genehmigungsfähig, wenn die Ausführung der PV-Platten der Dachfarbe angeglichen wird   und in einem rötlichen Ton erfolgt.

In Anlehnung an die Aussage der Denkmalbehörde soll die gemeindliche Zustimmung mit den Auflagen einer Ausführung von dunkel gehaltenen, sich der Dachhaut anpassenden PV-Platten erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt seine Zustimmung zu dem Antrag nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz mit der Auflage, dass die Farbe der PV-Platten sich an die Dachfarbe anlehnt und die Auflagen der Unteren Denkmalbehörde erfüllt werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt seine Zustimmung zu dem Antrag nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz mit der Auflage, dass die Farbe der PV-Platten sich an die Dachfarbe anlehnt und die Auflagen der Unteren Denkmalbehörde erfüllt werden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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25. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung - Abgrabung von Burgsandstein, Fl. Nr. 1090, 1090/2 Gmk. Wernfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 25

Sachverhalt

Bauherr:        Siegfried Müller, Am Geisberg 4, 97355 Kleinlangheim

Baugrundstück:        Fl. Nr. 1090, 1090/2 Gmk. Wernfels 

Bauvorhaben:        Antrag auf Abgrabungsgenehmigung von Natursandstein auf den Fl Nrn. 1090, 1090/2 Gmk. Wernfels

Antragsnummer:        12/23

Auf dem Flurstücken 1090, 1090/2 Gmk. der Gemarkung Wernfels wurde von Siegfried Müller ein Antrag auf Abgrabungsgenehmigung von Natursandsteinen gestellt.

Geplant ist der Abbau in einem Areal von ca. 316 m Länge und an der breitesten Stelle von 52 m. Es soll das Steinmaterial bis zu einer Tiefe von 8-10 Metern gewonnen werden. Der Abbau erstreckt sich über ca. 3,3 Jahre, nach dem Bauantrag finden jährlich ca. 3 Wochen lang Abbauarbeiten statt. 

Gefördert sollen ca. 250 m³ hochwertiger Burgsandstein, welcher in einem hydraulischen Verfahren aus dem Boden gewonnen werden soll. 
Der Abtransport des Materials erfolgt zunächst über einen privaten, nicht öffentlichen Feldweg über einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg bis zur Staatsstraße in Untererlbach. Während der Abbauzeit wird die betroffene Fläche mittels mit einem 1,8 m hohen Zaun sowie Schranke vor Zutritt geschützt.

Nach dem Abbau wird die betroffene Fläche wieder rekultiviert. 

Die Unterlagen sind bis auf eine Berechnung der Lärmimmissionen/Gutachten vorhanden. 
Angaben über die Lärmimmissionen gingen dem Bauamt am 06.03.2023 zu.
Es sollte die dringende Bitte an das Landratsamt Roth ergehen, die Lärmbelastung vor Genehmigung zu überprüfen und das Ergebnis der Stadt Spalt mitzuteilen.

Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde durchgeführt, von den betroffenen Nachbarn wurden 4 Zustimmungen gegeben, 1 verwehrt. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abgrabung auf Fl. Nr. 1090, 1090/2 Gmk. Wernfels, Antragssteller Siegfried Müller, Am Geisberg 4, 97355 Kleinlangheimn.

Beschluss 2
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Abgrabung seitens der Stadt Spalt wird nur gegeben, wenn die Belastung der Lärmimmissionen seitens des Bauherren eng mit dem Landratsamt Roth abgestimmt wird und hierzu eine Wertung der Fachstelle Landratsamt vorliegt. Ist diese mit den Auflagen, Bestimmungen konform, erreicht der Beschluss 1 Bestandskraft. Ein weiteres Vorbringen vor dem Stadtrat wird damit hinfällig.

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abgrabung auf Fl. Nr. 1090, 1090/2 Gmk. Wernfels, Antragssteller Siegfried Müller, Am Geisberg 4, 97355 Kleinlangheim.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

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Beschluss 2
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Abgrabung seitens der Stadt Spalt wird nur gegeben, wenn die Belastung der Lärmimmissionen seitens des Bauherren eng mit dem Landratsamt Roth abgestimmt wird und hierzu eine Wertung der Fachstelle Landratsamt vorliegt. Ist diese mit den Auflagen, Bestimmungen konform, erreicht der Beschluss 1 Bestandskraft. Ein weiteres Vorbringen vor dem Stadtrat wird damit hinfällig.

Die Wiederaufforstung (Rekultivierung) des Waldweges ist in Abstimmung mit dem Stadtförster durch die Firma Stein Müller vorzunehmen.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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26. Errichtung einer Funkstation auf dem Grundstück Fl.-Nr. 937 Gem. Mosbach; Nutzungsvereinbarung der Firma Vantage Towers AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö 26

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt – wurde bereits in der Sitzung am 04.10.2022 behandelt. 

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27. Vollzug Bay. Feuerwehrgesetz; Kommandantenwahlen in Untererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö 27

Sachverhalt

Die Kommandantenwahlen der Ortsteilfeuerwehr Untererlbach wurden am 02.01.2023 durchgeführt. 

Von den stimmberechtigten 12 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern wurde als Kommandant Herr Christian Ortner gewählt. 

Im Rahmen der Dienstversammlung wurde auch der stellvertretende Kommandant der Ortsteilfeuerwehr Untererlbach neu gewählt. Von den stimmberechtigten 12 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern wurde Herr Bernd Weger als Stellvertreter gewählt.

Die formalrechtliche Bestellung und Bestätigung der Wahl ist durch den Stadtrat Spalt vorzunehmen. 

Von Seiten des Landratsamtes Roth, Kreisbrandrat, wurde mit Schriftsatz vom 14.02.2023 das Benehmen nach Art. 8, Abs. 4, Satz 1 BayFwG mit Erläuterung erteilt.

Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Christian Ortner zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Untererlbach aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 02.01.2023.


Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Untererlbach aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 02.01.2023 Herr Bernd Weger bestellt wird. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Christian Ortner zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Untererlbach aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 02.01.2023.


Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Untererlbach aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 02.01.2023 Herr Bernd Weger bestellt wird. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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28. Erweiterung der elektronischen Schließanlage für das HBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 28

Sachverhalt

Die bereits 2022 begonnene Umstellung der Mechanischen Schließanlage auf eine elektronische Schließanlage in den Liegenschaften der Stadt Spalt soll nun auch auf das 
HopfenBierGut wie bereits im Stadtratsbeschluss vom 07.06.2022 beschossen erweitert werden. Die Kosten für die Erweiterung der elektronischen Schließanlage im HopfenBierGut belaufen sich auf 10.017,46 €.
Für die Erweiterung der elektronischen Schließanlage, wurde bei der ausführenden Firma Fries ein Angebot eingeholt. Die Firma Fries war bereits 2022 der günstigste Anbieter und betreut seitdem auch die Software für die elektronische Schließanlage.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Erweiterung der elektronische Schließanlage für das HopfenBierGut und stellt die erforderlichen Mittel in Höhe von 10.017,46 € im Haushalt 2023 ein. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Erweiterung der elektronische Schließanlage für das HopfenBierGut und stellt die erforderlichen Mittel in Höhe von 10.017,46 € im Haushalt 2023 ein. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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29. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö informativ 29

Sachverhalt

Keine Mitteilungen

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30. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö informativ 30

Sachverhalt

Folgende Anfragen wurden von Seiten des Stadtratsgremium gestellt: 


Bezugnehmend auf die Stadtratssitzung vom 06.09.2022, Top 14 „Bauantrag - Nutzungsänderung Eigentumswohnungen zu zwei Ferienwohnungen“ wird sich nach dem Sachstand erkundigt. 

Der Vorsitzende sichert eine Nachfrage beim Landratsamt Roth zu. 




Es wird mitgeteilt,  dass auf den Wanderwegen und auch an den Wegen im Bereich der Rezat immer wieder größere Teile von Mulchfolien liegen. 

Ein Hinweis im Monatsspiegel wäre hierzu angebracht. 





 

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31. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö informativ 31

Sachverhalt

Aus der Bürgerschaft wird angefragt, ob in den Ortsteilen im Frühjahr 2023 noch eine Bürgerversammlung einberufen wird. 

Der Vorsitzende antwortet, dass er noch keine Termine vorgesehen hat. 




Des Weiteren nimmt ein Bürger Bezug auf Top 18 und moniert als Nachbar die Vorgehensweise zum Bauantrag. 



Außerdem nimmt ein Bürger Bezug auf Top 17 und bittet darum, künftig bei Bauanträgen der Stadtbrauerei die Nachbarn früher zu informieren. 

Datenstand vom 12.06.2024 13:06 Uhr