Datum: 04.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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65. Sitzung des Stadtrates
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04.04.2023
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023 – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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65. Sitzung des Stadtrates
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04.04.2023
|
ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Es lagen keine nichtöffentlichen Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.
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3. Antrag auf Vorbescheid - Anfrage der Bebaubarkeit der Fl. Nr. 1501/16 Gmk. Großweingarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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65. Sitzung des Stadtrates
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04.04.2023
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Bautenbuch Nr. 23/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 1501/16 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Bauvoranfrage – Grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Antragsnummer: 23/23
Auf dem Flurstück 1501/16 der Gemarkung Großweingarten wurde von den Bauherren Bautenbuch 23/23 ein Antrag auf Vorbescheid/Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft.
Das Grundstück, welches Gegenstand der Fragestellung ist, befindet sich zwischen den Baugebieten „An der Bahn“ sowie dem in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 61 „Am Bahngarten“
Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben würde sich zwischen die beiden Bebauungsgebiete einfügen, eine Zersiedlung von Ortschaften ist nach Meinung des Bauamtes nicht gegeben. Die Eingrünung und der Lärmschutz hin zu der Staatsstraße würde seitens des Bauherrn errichtet werden. Die Erschließung liegt bereits im Nachbargrundstück, das Geh- und Fahrtrecht kann über das elterliche Grundstück mittels Grunddienstbarkeit geregelt werden, auch würden die Kosten der Leitungsverlegung vom Bauherrn getragen werden.
Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage würde sich den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Bahn“ angliedern.
Bevor der Antragssteller in weitere Planungen geht, soll grundsätzlich geklärt werden, ob auf der Fl. Nr. 1501/16 Gmk. Großweingarten eine Aussicht auf Bebaubarkeit besteht.
Seitens der Stadt Spalt muss bei möglicher Beantwortung der Frage, dass hier das Gemeindliche Einvernehmen besteht, jedoch die Festlegung bestehen, dass dies nicht über eine Einbeziehungssatzung bzw. Änderung des Bebauungsplanes „An der Bahn“ ermöglicht wird.
Der Bauherr hat die Frage „Ist eine Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1501/16 Gmk. Großweingarten Im sogenannten Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB Bauen im Außenbereich möglich?
Die Frage muss zur Klärung an die Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Roth, weiter gegeben werden. Falls der Stadtrat der Stadt Spalt hier eine Möglichkeit sieht, die Bebauung der Flurnummer als gewollt anzusehen, wird um das Gemeindliche Einvernehmen hierzu gebeten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage des Antragsstellers Bautenbuch 23/23 zur Bauvoranfrage Bebaubarkeit der Fl. Nr. 1501/16 Gmk. Großweingarten mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage.
Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht bei der Bebauung des Grundstücks die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung hinreichend gesichert, wenn der Bauherr diese selbst plant, und die Kosten hierzu trägt.
Zusätzlich wird folgendes beschlossen:
- Die Erschließung erfolgt in Eigenregie über das elterliche Grundstück, nicht über die Staatsstraße. Dingliche Sicherung.
Eine Bauberatung mit dem Landratsamt wird empfohlen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage des Antragsstellers Bautenbuch 23/23 zur Bauvoranfrage Bebaubarkeit der Fl. Nr. 1501/16 Gmk. Großweingarten mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage.
Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht bei der Bebauung des Grundstücks die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung hinreichend gesichert, wenn der Bauherr diese selbst plant, und die Kosten hierzu trägt.
Zusätzlich wird folgendes beschlossen:
- Die Erschließung erfolgt in Eigenregie über das elterliche Grundstück, nicht über die Staatsstraße. Dingliche Sicherung.
Eine Bauberatung mit dem Landratsamt wird empfohlen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt - Wiederholtes Einreichen der abgeänderten Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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65. Sitzung des Stadtrates
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04.04.2023
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Bautenbuch Nr. 16/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Antragsnummer: 16/23
Auf dem Flurstück 787/5 der Gemarkung Spalt wurde von den Bauherren Bautenbuch 16/23 ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau Einfamilienhaus gestellt.
Der Bauantrag wurde bereits dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.03.2023 zur Entscheidung vorgelegt.
In einem Beratungsgespräch zwischen den Bauherr, Planer und dem Bauamt wurde auf die fehlende optische Eingliederung eines Bungalows in dem Bereich Fl. Nr. 787/5 hingewiesen sowie dem Versagen des gemeindlichen Einvernehmens. Auch wurde die Problematik des Hochwasserschutzes bei dem Baugespräch angesprochen.
Auf Wunsch des Bauherrn sowie Planers erfolgte eine Umplanung des Daches. Es wurde weiterhin seitens des Planers die Eingrünung der noch bestehenden Flachdächer (Nebenanlagen) zugesichert.
Mit Eingang zum 28.03.2023 wurden abgeänderte Planungen bei dem Bauamt der Stadt Spalt eingereicht.
Der geplante Bereich für das Wohnhaus befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Innenbereich.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Es soll ein Bungalow mit 2 Geschossen, Wandhöhe 6,20 m, Gesamthöhe 8,61 m realisiert werden.
Der Dachaufbau soll mit einem Satteldach, Dachneigung 20° realisiert werden.
Die nebenstehende Garage erhält ein Flachdach. Die untergeordneten Nebenanbauten, anliegend an dem Haupthaus erhalten ein Flachdach. Ob dieser Anbau an das Haupthaus sowie die Garage ein Gründach erhalten, ist aus den Planzeichnungen nicht ersichtlich.
Die Erschließung Abwasser ist laut Kommunalunternehmen mit der Überprüfung und Überplanung der derzeitigen Gesamt-Entwässerung verbunden. Eine Stellungnahme des Kommunalunternehmen Spalt ist den Unterlagen beigelegt. Versorgungsleitungen, Strom, Wasser, Telekom können von der Straße her in das Grundstück verlegt werden. Auch kann die Zufahrt seitens der Windsbacher Straße erfolgen. Hier ist aber seitens des Bauherrn zwingend die Beteiligung des Eigentümers, Freistaat Bayern (Staatsstraße), zu führen. Bauliche Anlagen müssen zudem im Bereich von Staatsstraßen genehmigt werden. Eine derartige Beteiligung ist aus den Bauunterlagen nicht ersichtlich.
Nach den geänderten Planunterlagen sieht das Bauamt die Anforderungen des § 34 BauGB in Bezug auf Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sieht das Bauamt als nunmehr gegeben an.
Mit Mail vom 17.03.2023 wurde die Stadt Spalt vom Landratsamt Roth wegen der Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete der Rezat informiert und um Stellungnahme gebeten. Im Bereich des geplanten Bauvorhabens sind massive Erweiterungen der festgesetzten Bereiche aus den Unterlagen ersichtlich. Die neuen festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind allerdings noch nicht amtlich festgesetzt. Hier wird um eine Stellungnahme bis 17.04. seitens der betroffenen Gemeinden gebeten, woraufhin nach Auswertung die öffentliche Bekanntmachung läuft. Wir weisen darauf hin, dass das geplante Bauvorhaben noch nach den bisherigen festgesetzten Überschwemmungsgebieten gewertet werden muss. Jedoch wird sich zukünftig eine Ausweitung – analog der HQ 100 Festsetzungen ergeben. Planerisch wurde diese Auswertung im Schnitt der Planzeichnungen seitens des Entwurfsverfassers dargestellt.
Die Stellplätze werden auf dem Baugrund ausreichend nachgewiesen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde zu der Ursprungsplanung durchgeführt. Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde von allen Nachbarn gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 16/23 zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt.
Der Beschluss wird in dieser Form nicht gefasst.
Folgendes wird beschlossen:
Beschluss 1:
Dachneigung 20 °
Beschluss 2:
Dachneigung ca. 35 ° +x
Beschluss 3:
Keine Verschlechterung der Hochwassersituation aufgrund des Bauvorhabens
Beschluss 4:
Keine Haftung bei Hochwasserschäden durch die Stadt Spalt bzw. Verschlechterung der Hochwasserlage (Berechnung durch den Architekten).
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 16/23 zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt.
Der Beschluss wird in dieser Form nicht gefasst.
Folgendes wird beschlossen:
Beschluss 1:
Dachneigung 20 Grad.
Die Dachform fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Dachformen der Baureihe zwischen 35 und 40 Grad Dachneigung.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11
Beschluss 2
Beschluss 2:
Dachneigung ca. 35 Grad +x
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
Beschluss 3
Beschluss 3:
Voraussetzung ist, keine Verschlechterung der Hochwassersituation aufgrund des Bauvorhabens: Stimmenverhältnis: 19 ja/ 0 nein
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 4
Beschluss 4:
Keine Haftung bei Hochwasserschäden durch die Stadt Spalt bzw. Verschlechterung der Hochwasserlage. Prüfung der Hochwasserberechnung des Bauantrages durch die Fachbehörden.
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Waschanlagen an Sonn-/ und Feiertagen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
65. Sitzung des Stadtrates
|
04.04.2023
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Spalt hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 entsprechend dem Antrag des Autohauses Beierlein auf Erweiterung der Betriebsöffnungszeiten für Autowaschanlagen in Spalt an Sonntagen für die Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr diese beschlossen.
In der Sitzung vom 19.04.2022 wurde die Öffnungszeit von 17:00 Uhr auf 18:00 Uhr erweitert (Ortsrecht der Stadt Spalt; Erlass einer Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen).
Die Verordnung ist weiterhin anzuwenden. Im Stadtratsbeschluss war vorgesehen, dass auch die Erfahrungen nach einem Jahr der erweiterten Betriebszeiten/ Öffnungen am Sonntag nochmals hinterfragt werden und ggfs. eine Aufhebung der Verordnung durch den Stadtrat erfolgt.
Nachdem in der Angelegenheit der Verwaltung keine Kenntnisse vorliegen, dass die Öffnung der Autowaschanlage an Sonntagen von 12:00 bis 18:00 Uhr zu Beschwerden geführt hat und das Autohaus Beierlein nunmehr auch eine unbefristete Weiterführung beantragt hat, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Verordnung weiterhin im Bestand zu belassen und dem Autohaus Beierlein auch eine unbefristete Genehmigung zur Öffnung der Autowaschanlage von 12:00 bis 18:00 Uhr im Rahmen der festgelegten Zeiten der Rechtsverordnung zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr weiterhin bestehen bleibt. Dem Autohaus Beierlein wird eine unbefristete Genehmigung für diese Betriebszeiten zugestanden.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr weiterhin bestehen bleibt. Dem Autohaus Beierlein wird eine unbefristete Genehmigung für diese Betriebszeiten zugestanden.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Beschlussfassung über die 7. Änderungssatzung für die Einrichtung "Mittagsbetreuung"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
65. Sitzung des Stadtrates
|
04.04.2023
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Die Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule wird als städtische Einrichtung geführt.
Der Betrieb der Mittagsbetreuung ist stark defizitär. Aus diesem Grund sind jährliche Anpassungen der Entgelt, auch aufgrund der Kostensteigerungen der Sach- und Personalkosten, unerlässlich.
Zur Vorbereitung für die Anmeldung zur Mittagsbetreuung ab 01.09.2023 ist daher bereits jetzt die Gebührenregelung in Form einer 7. Änderungssatzung vorzusehen um auch die Nutzer frühzeitig über die neuen Gebühren ab 01.09.2023 in Kenntnis zu setzen.
Die Anpassung der neuen Gebühren erfolgt im Rahmen einer 7. Änderungssatzung, die als Anlage anbei liegt.
Eine Übersicht der derzeitigen Gebührensätze sowie der neuen Gebühren sind in der nachstehenden Tabelle nochmals aufgelistet.
Dem Stadtrat wird dabei folgender Gebührenrahmen vorgeschlagen.
a) Laufende Gebühren / Einrichtung „Mittagsbetreuung“
Monatsgebühr
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Gebühren in € aktuell
|
Gebühren in € ab Sept. 2023
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bei 1 Tag/ Woche
|
56,00 Euro
|
59,00 Euro
|
bei 2 Tagen/Woche
|
73,00 Euro
|
77,00 Euro
|
bei 3 Tagen/Woche
|
82,00 Euro
|
86,00 Euro
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bei 4 Tagen/Woche
|
93,00 Euro
|
98,00 Euro
|
bei 5 Tagen/Woche
|
102,00 Euro
|
107,00 Euro
|
b) „Ferienbetreuung“
Tage
|
Woche
|
Gebühren in € für angemeldete Kinder in der Mittagsbetreuung
|
Regelgebühr
|
|
|
aktuell
|
ab Sept. 2023
|
aktuell
|
ab Sept. 2023
|
1
|
je Woche
|
25,00 Euro
|
26,50 Euro
|
32,00 Euro
|
34,00 Euro
|
2
|
je Woche
|
30,00 Euro
|
32,00 Euro
|
40,00 Euro
|
42,00 Euro
|
3
|
je Woche
|
35,00 Euro
|
37,00 Euro
|
46,00 Euro
|
48,00 Euro
|
4
|
je Woche
|
40,00 Euro
|
42,00 Euro
|
53,00 Euro
|
55,00 Euro
|
5
|
je Woche
|
46,00 Euro
|
48,00 Euro
|
63,00 Euro
|
65,00 Euro
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung, eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2023 erforderlich ist.
Die 7. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule, gem. der beiliegenden Anlage, wird beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung, eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2023 erforderlich ist.
Die 7. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule, gem. der beiliegenden Anlage, wird beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Friedhof Spalt - Erweiterung der Urnenstelen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
65. Sitzung des Stadtrates
|
04.04.2023
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Der Friedhof Spalt wurde bezüglich der Urnenbelegung geprüft. Die Urnenbelegungen werden immer mehr nachgefragt. Die Urnenwand ist voll belegt. Die vor 5 Jahren umgesetzten Urnenstelen haben eine Belegung von 2/3. Derzeit gibt es 3 Urnenstelen mit 16 Urnennischen für je 2 Beisetzungen. Aufgrund der Nachfrage und der Sterbefallanzahl muss eine Erweiterung der Urnenstelen erfolgen.
Die Verwaltung schlägt deshalb 2 bis 3 neue Urnenstelen am bestehenden Platzbereich der Urnenstelen vor. Es wird sich wieder um dieselbe Gestaltung handeln. Angebote wurden eingeholt.
Es erfolgt eine Steinverkleidung Granit Rosso Balmoral mit 16 Urnennischen pro Stele, für je 2 Beisetzungen mit Überurne, mit Schlüssel verschließbar.
Das Angebot wurde vom Bauamt nochmals überarbeitet und nachgefragt und somit ein Angebotspreis von EUR 25.454,10 brutto für 2 Urnenstelen erzielt. Das Angebot ist einen Monat gültig und soll daher zügig umgesetzt werden.
Darüber hinaus erfolgt derzeit die Friedhofskalkulation.
Für die weitere Entwicklung des Friedhofes Spalt wurde ein Drohnenbeflug des Friedhofs durchgeführt. Im Drohnenbeflug sieht man einige Lücken in den Grabfeldbereichen. Es wäre in einem weiteren Schritt zu überlegen, im neuen Bereich Urnengräber für ein Ruhefeld mit einem evtl. Mittelbaum anzulegen. Dieses würde, ähnlich wie bei der Stadt Roth, naturbelassen bleiben. Neue Gräber werden in diesem Bereich dann nicht mehr erfolgen. Grabbestattungen erfolgen in den Altbereichen. Diese weisen immer mehr Lücken auf. In den Altbereichen lassen sich Urnengräber aufgrund der symmetrischen und gestalterischen Anordnung nur in einem größeren Umfeld anlegen. Die Raster und linearen Grabfeldanlegungen sind nahezu vorgegeben. In diese Lücken werden die Neuanfragen für Grabbestattungen aufgefüllt. Dies erfolgt nicht mehr im neuen Bereich.
Das vor 17 Jahren gekaufte Grundstück im südlichen Bereich ist für die Erweiterung des Friedhofes nicht mehr vorgesehen. Diese Fläche könnte evtl. für einen zweiten Bauabschnitt Heizzentrale Nahwärme im Bereich „Portugal“ vorgesehen werden.
Priorität hat jedoch die Beschaffung und die Umsetzung weiteren Urnenstelen, da sie auch die wirtschaftlichste Lösung darstellen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt stimmt der Beschaffung von mindestens 2, evtl. 3 Urnenstelen zu. Die Urnenstelen haben die Gestaltung der bisher verwendeten Stelensituation. Es erfolgte eine Steinverkleidung Granit Rosso Balmoral, 16 Urnennischen pro Stele, für je 2 Beisetzungen mit Überurne. Urnengrabtafel und Rüst-, Liefer- und Fahrtkosten sind in dem Angebot enthalten. Für 2 Stelen erfolgte das Angebot der Fa. Urnenbestattungssysteme Walz in Höhe von EUR 25.454,10. Aufgrund der Materialpreisanpassungen ist ein zügiger Auftrag durchzuführen.
Der Beschluss wird wie folgt gefasst:
Die Fa. Urnenbestattungssysteme Walz wird beauftragt, 3 Urnenstelen samt Zubehör und Ausfertigung, wie im Angebot, beschrieben, zu liefern. Die Summe von rd. EUR 47.000,00 wird in den Haushalt eingestellt (Urnenstelen rd. TEUR 37 zzgl. TEUR 10 für Fundament).
Beschluss
Der Stadtrat Spalt stimmt der Beschaffung von mindestens 2, evtl. 3 Urnenstelen zu. Die Urnenstelen haben die Gestaltung der bisher verwendeten Stelensituation. Es erfolgte eine Steinverkleidung Granit Rosso Balmoral, 16 Urnennischen pro Stele, für je 2 Beisetzungen mit Überurne. Urnengrabtafel und Rüst-, Liefer- und Fahrtkosten sind in dem Angebot enthalten. Für 2 Stelen erfolgte das Angebot der Fa. Urnenbestattungssysteme Walz in Höhe von EUR 25.454,10. Aufgrund der Materialpreisanpassungen ist ein zügiger Auftrag durchzuführen.
Der Beschluss wird wie folgt gefasst:
Die Fa. Urnenbestattungssysteme Walz wird beauftragt, 3 Urnenstelen samt Zubehör und Ausfertigung, wie im Angebot, beschrieben, zu liefern. Die Summe von rd. EUR 47.000,00 wird in den Haushalt eingestellt (Urnenstelen rd. TEUR 37 zzgl. TEUR 10 für Fundament).
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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8. Juraleitung - Tennet
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
65. Sitzung des Stadtrates
|
04.04.2023
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Der Stadt Spalt wurde am 24.03.2023 die Präsentation zu Kommunaldialogen für den Netzentwicklungsplan Strom zugesandt. Vom 24.03. bis zum 25.04.2023 hat die Stadt Gelegenheit, sich zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2037/ 2045 (2023) zu äußern. Es sind fristgerecht Stellungnahmen einzureichen. Die Stadt Spalt wird vom Netzausbau zwischen Suchraum Petersgmünd und Goldshöfe (P490) betroffen sein.
Die Bundesregierung hat ihrem 2022 verabschiedeten Paket zum Ausbau erneuerbarer Energien die Grundlagen für den weiteren Netzausbau geschaffen. Der Bedarf für einen Ausbau innerhalb des süddeutschen Bereiches ergibt sich sowohl aus regionalen als auch überregionalen Aspekten. Zum einen steigt aufgrund der Decarbonisierung der Sektoren Verkehr, Wärme und der industriellen Prozesse durch Elektrifizierung der Strombedarf stark an. Zum zweiten findet sich generell ein Zubau von Windenergie und insbesondere Photovoltaikanlagen.
Da auch der Wärmebereich in einer strompriorisierten Energiewende erfolgt, verschärft sich das Problem weiterhin. Die Netze sind unterdimensioniert bzw. neben den Überlastungen sind auch weitere Transportachsen zu schaffen.
Aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung muss ein schneller Ausbau erfolgen. Das Netz muss bis zum Jahre 2037 stehen.
Betroffen ist die Stadt Spalt von der Maßnahme P490, Netzausbau zwischen Suchraum Petersgmünd und Goldshöfe. Er wird folgenermaßen beschrieben:
M840: Suchraum Petersgmünd/ Nördlingen/ Goldshöfe
Im Rahmen der Maßnahme ist der Neubau einer 380 KV-Doppelleitung von Suchraum Petersgmünd (Gemeinden Georgensgmünd/ Röttenbach/ Stadt Spalt) über Nördlingen nach Goldshöfe notwendig (Netzausbau). In der Schaltanlage in Goldshöfe sind Netzverstärkungsmaßnahmen erforderlich. In die neu zu errichtende Anlage Nördlingen erfolgt eine Doppeleinschleifung beider Stromkreise. Im Suchraum Petersgmünd (Suchraum Gemeinden Georgensgmünd/ Röttenbach/ Stadt Spalt) ist der Neubau eines 380 KV Umspannwerkes mit zwei 380/110 KV Transformatoren sowie Volleinschleifung in die bestehenden 380 KV-Leitungen Reitersaich/ Irsching erforderlich (Netzausbau). Diese Beschreibung wurde im ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans für den Kommunaldialog mit einem Suchplan dargestellt.
Dies bedeutet, dass in unserer Region eine 380 KV-Leitung komplett neu gebaut wird. Diese führt quer durchs Fränkische Seenland und bis nach Petersgmünd. In der Tennet-Karte ist dazu bislang nur die Luftlinie eingezeichnet, die direkt über den Großen Brombachsee führt. Die Details der Trassenführung sind nach Aussage von Tennet noch offen. Deshalb erfolgt eine Stellungnahme der Stadt Spalt. Vorgesehen ist, dass der erste Entwurf nun in die öffentliche Konsultation geht. Im Juni soll dann ein zweiter, ausführlicher Entwurf veröffentlicht werden. Im Herbst wird dann das vorläufige Prüfergebnis der Bundesnetzagentur erwartet. Es erfolgt ein zweites Konsultationsverfahren, dass in den Bundesbedarfsplan einfließt. Mit den Detailplanungen soll schon 2024 begonnen werden. Die Stadt Spalt wird in ihrer Stellungnahme folgende Punkte anmerken:
- Mit der neu geplanten 380 KV-Leitung ist ein ausreichender Abstand zu Wohngebieten und bebaubaren Bereichen einzuhalten.
- Eine Trassenführung über den Brombachsee, wie im Suchraum dargestellt, wird abgelehnt. Die Trassenführung muss einen ausreichenden Abstand zu dem Kernseegebiet und Freizeitgebiet haben.
- Im Regionalplan sind diese Bereiche mit Priorität für Freizeit und Erholung vorgesehen, diese Planaussagen sind zu berücksichtigen.
- Die Stadt Spalt hat zahlreiche höhere Schutzgebiete im Bereich Brombachsee und in der Stadt. Die Stadt Spalt hat mit 85 % Landschaftsschutz eine erhöhte Erholungsfunktion. Diese Erholungsfunktion kann durch eine neue 380 KV-Trasse nicht geschädigt werden. Die Stadt Spalt legt Wert darauf, dass in ihren Schutzgebieten eine Trassensituation nicht realisiert wird.
Die Stadt Spalt ist jedoch der Meinung, dass der Ausbau der Netze für eine sichere Energieversorgung notwendig ist. Es ist jedoch die Abwägung der Schutzfunktionen Mensch, Freizeit und Erholungsfaktor, Schutzgebiete zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der oben genannten Punkte erfolgt die Stellungnahme der Stadt Spalt in der Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2037/ 2045 (2023). Die Stellungnahme erfolgt über das online-Konsultationsforum.
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
Die Stadt Spalt wird mit den anderen betroffenen Gemeinden in den Dialog gehen.
Beschluss
Aufgrund der oben genannten Punkte erfolgt die Stellungnahme der Stadt Spalt in der Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2037/ 2045 (2023). Die Stellungnahme erfolgt über das online-Konsultationsforum.
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
Die Stadt Spalt wird mit den anderen betroffenen Gemeinden in den Dialog gehen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Mitteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
65. Sitzung des Stadtrates
|
04.04.2023
|
ö
|
informativ
|
9 |
Sachverhalt
Videokonferenz Steinbacher Consult – Stadt Spalt wegen Ortsdurchfahrt Spalt zum Zeitplan, Ablauf, Sicherheitsaudit, Gestaltungsabsprachen; Aktenvermerk anbei.
Mitteilung des Bauamtes:
Bauvorhaben: Bautenbuch 75/22, Hauptstraße 8:
Die neue Eingangssituation vom Kirchplatz aus wurde dem Bauamt planerisch am 28.03.2023 eingereicht. Nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Roth, wurde das gemeindliche Einvernehmen zu der Abweichung der Gestaltungssatzung in der laufenden Verwaltung erteilt.
zum Seitenanfang
10. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
65. Sitzung des Stadtrates
|
04.04.2023
|
ö
|
informativ
|
10 |
Sachverhalt
Aus dem Stadtrat kommt die Frage, wie die Parksituation in der Langen Gasse in den Griff zu bekommen wäre. Warum wird hier nicht kontrolliert?
Vorsitzender: es gibt die Order, dass aus Kostengründen nur der Innenstadtbereich und im Sommer am See eine Parkkontrolle durchgeführt wird. Hinzu kommt jetzt noch Großweingarten, Bereich Metzgerei und Käserei am Kellerbuck.
Es sollte zweimal im Monatsspiegel auf die Parksituation hingewiesen werden.
Stadtrat: es könnte ein einseitiges Parkverbot erfolgen. Ebenso ist die Parksituation in der Alleestraße nach wie vor nicht geklärt.
Ebenso sollten für den Parkplatz in Großweingarten, Höfener Straße, ein bis zwei Parkplätze zeitlich begrenzt werden, um diese für Besucher von Käseladen und Metzgerei vorzuhalten.
Ein weiteres Problem ist der Parkplatz in Großweingarten am Sportplatz. Dieser ist sehr nass und sollte evtl. geschottert werden.
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11. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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65. Sitzung des Stadtrates
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04.04.2023
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ö
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informativ
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11 |
Datenstand vom 13.06.2024 07:31 Uhr