Datum: 25.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2023
2 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
3 OD-Wasserzell - Vorstellung der Baumaßnahme durch das Staatliche Bauamt Nürnberg
4 Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer Garage zu einem Verkaufsraum für einen Hofladen auf Fl. Nr. 612 Gmk. Fünfbronn
5 Antrag auf Baugenehmigung - Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelspeicher, Errichtung eines neuen außenliegenden Schornsteins, Umbau des Bestandsdaches auf Fl. Nr. 5 Gmk. Großweingarten
6 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Heizhauses für eine Hackschnitzelheizung auf Fl. Nr. 59 Gmk. Fünfbronn
7 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt
8 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher für ein Nahwärmenetz
9 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 65 Gmk. Großweingarten / Dorfstr. 44
10 Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mutterkuhstall und Wohnhaus mit Garage
11 Abwägung Sicherheitsaudit Ortsdurchfahrt Spalt
12 Planung Ortsleitsystem und Radinfrastruktur im Zuge OD Spalt
13 Projektablauf Schulkonzept Firma LernLandSchaft
14 Mitteilung
15 Anfragen
16 Frageviertelstunde

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.xxxx – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.xxxx – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö informativ 2
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3. OD-Wasserzell - Vorstellung der Baumaßnahme durch das Staatliche Bauamt Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat grundsätzlich der Sanierung der Ortsdurchfahrt von Wasserzell zugestimmt. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Staatlichen Bauamtes Nürnberg und der Stadt Spalt. Die Ortsdurchfahrt Wasserzell ist in einem baulichen Zustand, dass ein reiner Deckenbau Probleme nicht beseitigen kann. Deshalb werden die Gehwege, Borde und Entwässerung erneuert. Ebenfalls werden verkehrliche Verbesserungen untersucht. Eine Verbreiterung und Ausweitung der Gehwege ist aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich. Verbesserungen bezüglich der Fahrbahnbreiten und Möglichkeiten einer Temporeduktion in den jeweiligen Ortseingängen werden untersucht. 

In der Sitzung stellt das Planungsbüro WipflerPLAN im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Nürnberg die Entwürfe und die Voruntersuchungen vor. Es gibt zwei Varianten, die vorgestellt werden. 

Es wurden die Anlieger der Ortsdurchfahrt angeschrieben. Bei Bedarf erfolgt eine Bürgerinformation der Wasserzeller Bürger. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Fragen direkt an das Staatliche Bauamt zu stellen oder über die Poststelle der Stadt Spalt per E-Mail: poststelle@spalt.de.

Die Maßnahme soll in Verbindung mit dem Ortsdurchfahrtsausbau Spalt erfolgen. 

Das Staatliche Bauamt hat zugesagt, die Maßnahme aufgrund der noch möglichen Finanzierung durchzuführen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planung Ausbau Ortsdurchfahrt Wasserzell als Gemeinschaftsmaßnahme Staatliches Bauamt Nürnberg und Stadt Spalt zur Kenntnis. Grundlage ist die Aktennotiz vom 16.02.2023 mit den Bereichen Querungshilfe West/ Ost, Engstelle, Varianten Fahrbahnbreite, Kurvenbereich Ortsmitte/ Flurstück 1511/3, Bushaltestellen, Querung Ortsmitte, Entwässerung und Beschilderung. Die Ausführung der OD Wasserzell soll vom Frühjahr 2024 ca. sechs Monate lang bis Herbst 2024 stattfinden. 

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planung Ausbau Ortsdurchfahrt Wasserzell als Gemeinschaftsmaßnahme Staatliches Bauamt Nürnberg und Stadt Spalt zur Kenntnis. Grundlage ist die Aktennotiz vom 16.02.2023 mit den Bereichen Querungshilfe West/ Ost, Engstelle, Varianten Fahrbahnbreite, Kurvenbereich Ortsmitte/ Flurstück 1511/3, Bushaltestellen, Querung Ortsmitte, Entwässerung und Beschilderung. Die Ausführung der OD Wasserzell soll vom Frühjahr 2024 ca. sechs Monate lang bis Herbst 2024 stattfinden. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer Garage zu einem Verkaufsraum für einen Hofladen auf Fl. Nr. 612 Gmk. Fünfbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 28/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 612 Gmk. Fünfbronn

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung einer Garage zu einem Verkaufsraum für einen Hofladen

Antragsnummer:        28/23

Auf dem Flurstück 612 der Gemarkung Fünfbronn wurde von den Bauherren Bautenbuch 28/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Garage zu einem Verkaufsraum für einen Hofladen gestellt.

Zwar befindet sich das genannte Flurstück innerhalb der Baulinie Dorfbereich Schnittling, jedoch nicht eindeutig im Dorfgebiet, weshalb die Prüfung nach § 34 BauGB ausscheidet.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft. Das Gebäude ist bereits ein Bestandsgebäude. Es soll lediglich die Umnutzung der bisherigen Garage erfolgen.

Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 

Die bisherige Garage des Wohnhauses soll eine neue Nutzung erhalten. Laut der Betriebsbeschreibung erfolgt in der Betriebszeit je nach Saison und Bedarf der Verkauf von regionalen, teilweise selbst produzierten Produkten sowie handwerklichen Strick-, Näh- und Bastelarbeiten.

Eine bauliche Veränderung sowie die Anbringung einer Heizstelle in dem kleinen, 19,33 m² großen Verkaufsraumes erfolgt nicht.
Da das Produktangebot sowie die Verkaufszeiten gering einzuschätzen sind, scheiden Lärmimmissionen aus.

Durch den Verkaufsraum werden neue Stellplätze nötig, auch muss wegen des Wegfalls der Garage ein Ersatzstellplatz geschaffen werden.

Da das Grundstück bebaut ist, wurde ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzverordnung gestellt. Der Stellplatz für Beschäftigte fällt weg, da der Hofladen eng mit der Hausstelle verbunden ist. Auch wurde beantragt, anstatt der in der Stellplatzverordneten 2 Stellplätze für Besucher nur einen Stellplatz schaffen zu müssen.

Aufgrund der nur saisonalen Öffnung und der Fußläufigkeit des Hofladens kann dem Antrag nach Meinung des Bauamtes stattgegeben werden. Der Bauherr sollte verpflichtet werden, an dem Hofladen eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu schaffen.  (Richtlinie für den Stellplatzbedarf Punkt 3.6.3)

Beschlussvorschlag

Beschluss1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 28/23 zur Nutzungsänderung einer Garage zu einem Verkaufsraum für einen Hofladen auf Fl. Nr. 612 Gmk. Fünfbronn.

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung der Stadt Spalt. Für den Hofladen muss zusätzlich zu dem Stellplatz Wohnhaus nur 1 Stellplatz geschaffen werden.
Eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder muss an dem Hofladen angebracht werden. 

Beschluss 1

Beschluss1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 28/23 zur Nutzungsänderung einer Garage zu einem Verkaufsraum für einen Hofladen auf Fl. Nr. 612 Gmk. Fünfbronn.

 

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung der Stadt Spalt. Für den Hofladen muss zusätzlich zu dem Stellplatz Wohnhaus nur 1 Stellplatz geschaffen werden.
Eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder muss an dem Hofladen angebracht werden. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung - Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelspeicher, Errichtung eines neuen außenliegenden Schornsteins, Umbau des Bestandsdaches auf Fl. Nr. 5 Gmk. Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 34/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 5 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelspeicher, Errichtung eines neuen außenliegenden Schornsteins, Umbau des Bestandsdaches von Pult- zu Satteldach auf ein landw. Gebäude, Abbruch der bestehenden Hopfendarre inkl. bestehendem Schornstein

Antragsnummer:        34/23

Auf dem Flurstück 5 der Gemarkung Großweingarten wurde von den Bauherren Bautenbuch 34/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelspeicher, Errichtung eines neuen außenliegenden Schornsteins, Umbau des Bestandsdaches gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Zufahrt ist weiterhin gesichert, auch stehen dem geplanten Vorhaben keine Hindernisse bezüglich der Versorgungsträger im Wege, da sich die Umbauten an das Haupthaus anfügen.


Im Zuge des Neubaus des Hackschnitzelbunkers von 3,10m x 2,70m soll als wesentliche Veränderung des Bestandes die Hopfendarre aus den 1950er Jahren entfernt werden, auch soll das bisher sich nicht in das Ortsbild einpassende Flachdurch durch ein ortsübliches Satteldach ersetzt werden. Der technisch notwendige Kamin, welcher an der neuen Stelle der Heizung angebracht wird, soll als außenliegender Kamin ausgeführt werden.

Zusätzliche Stellplätze werden für das Bauvorhaben nicht gefordert.

Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde durchgeführt und von allen Nachbarn wurde das Einverständnis gegeben.


 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelspeicher, Errichtung eines neuen außenliegenden Schornsteins, Umbau des Bestandsdaches von Pult- zu Satteldach auf ein landw. Gebäude, Abbruch der bestehenden Hopfendarre inkl. bestehendem Schornstein auf Fl. Nr. 5 Gmk. Großweingarten des Bauherren Bautenbuch 34/23 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelspeicher, Errichtung eines neuen außenliegenden Schornsteins, Umbau des Bestandsdaches von Pult- zu Satteldach auf ein landw. Gebäude, Abbruch der bestehenden Hopfendarre inkl. bestehendem Schornstein auf Fl. Nr. 5 Gmk. Großweingarten des Bauherren Bautenbuch 34/23 

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Heizhauses für eine Hackschnitzelheizung auf Fl. Nr. 59 Gmk. Fünfbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch 32/23

Baugrundstück:        Fl.Nr. 59 Gmk. Fünfbronn

Bauvorhaben:        Neubau eines Heizhauses für eine Hackschnitzelheizung

Antragsnummer:        32/23

Auf dem Flurstück 59 Gmk. Fünfbronn wurde von dem Bauherrn Bautenbuch 32/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Heizhauses für eine Hackschnitzelheizung gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 44 „Fünfbronn Nord“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Es soll Heizhaus für eine Hackschnitzelheizung außerhalb der Baugrenzen erstellt werden.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der geforderte Grünordnungsplan wurde beigefügt.
Die nachbarschaftlichen Unterschriften wurden vollständig gegeben.

Folgende Anträge auf Abweichung gestellt: 

Abweichung von Dachform und Dachneigung:
Satteldach, Neigung 48-53°
Es soll Pultdach mit 10° Dachneigung erstellt werden

Abweichung von Dacheindeckung
Die Dächer sind mit ziegelroten Tonziegeln oder Betonsteinen zu decken
Es soll ein Trapezblechdach in rot erstellt werden

Baugrenzen
Planerisch sind Baugrenzen definiert
Das geplante Bauwerk befindet sich außerhalb der Baugrenzen

Pflanzgebot
An dem Ort des Bauvorhabens ist ein Einzelbaum vorgesehen
Der Baum soll an einem anderen Ort der Flurnummer gepflanzt werden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 32/23 zum Neubau eines Heizhauses für eine Hackschnitzelheizung auf Fl. Nr. 59 Gmk. Fünfbronn

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen Dachform und Dachneigung

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen Dacheindeckung

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen Baugrenzen, Bauen außerhalb der Baugrenzen

Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen Standort des Einzelbaumes, Pflanzgebot

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 32/23 zum Neubau eines Heizhauses für eine Hackschnitzelheizung auf Fl. Nr. 59 Gmk. Fünfbronn

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen Dachform und Dachneigung

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen Dacheindeckung

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen Baugrenzen, Bauen außerhalb der Baugrenzen

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen Standort des Einzelbaumes, Pflanzgebot

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr:                Antrag 33/23

Baugrundstück:        Nähe Güsseldorfer Str., Fl.Nr. 729 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnhauses mit Carport

Antragsnummer:        33/32


Auf dem Flurstück 729 Gmk. Spalt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Wohnhauses mit Carport gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32 „An der Güsseldorfer Straße II“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Der Stadtrat der Stadt Spalt hatt bereits in seiner Sitzung vom 05.04.2022 ein positives Signal zu der Bebaubarkeit und der Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben. In der Sitzung vom 08.11.2023 wurde dem damals eingereichte Bauantrag des Antragsstellers mit Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigungsbehörde lehnte den Bauantrag ab, Begründung dass die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt sind und somit keine in der damals beantragten Form und Menge zulässig sind. Daraufhin wurde der damalige Bauantrag vom Antragssteller am 09.02.2023 zurückgezogen.

Geplant ist ein Einfamilienhaus mit Keller, EG, OG und ausgebautem Dachgeschoss. Das Bauvorhaben wurde entgegen der ursprünglichen Planung näher zur Güsseldorfer Straße gerückt.

Die Grundzüge der Planung zum rechtskräftigen Bebauungsplan „An der Güsseldorfer Straße“ sind nach Meinung des Bauamtes trotz der 6 Befreiungen als gegeben.

1.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
1.2 Überschreitung der Baugrenze Richtung Norden

5.6 Garagen als direkter Anbau an Wohngebäude sind mit Satteldach......auszuführen
5.6 angebaute Garage mit begrünten Flachdach

7.2.9 Kniestock max. 0,5 m (OK Rohdecke - UK Pfette) zulässig
7.2.9 Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)

7.2.7 Dacheindeckung Farbe "natürliches Ziegelrot"
7.2.7 Abweichung auf "dunkle" Dacheindeckung

4.2.1 Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO
4.2.1 Abstandfläche liegt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 729/7
5.3 Abstand 11 m von der Erschließungsstraße "Güsseldorfer Straße"
5.3 Der Abstand der Garageneinfahrt bis zur Erschließungsstraße "Güsseldorfer Straße" lt. Planzeichnung vergrößern

Stellplätze sind ausreichend am Baugrund geschaffen.

Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt.

.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt, nähe Güsseldorfer Straße des Antragsstellers Bautenbuch 33/32.

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 1.2 Überschreitung der Baugrenze Richtung Norden

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 5.6 Ausführung nicht als Satteldach der angebauten Garage, sondern mit begrünten Flachdach

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.9 Ausführung Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)

Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.7 Abweichung der Dacheindeckung auf "dunkle" Dacheindeckung

Beschluss 6:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 4.2.1 Abstandsflächen auf eigenem Grund - Abstandfläche liegt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 729/7

Beschluss 7:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.9 Ausführung Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)

5.3 – Abstand max. 11 m von der Erschließungsstraße - der Abstand der Garageneinfahrt bis zur Erschließungsstraße "Güsseldorfer Straße" lt. Planzeichnung vergrößern

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt, nähe Güsseldorfer Straße des Antragsstellers Bautenbuch 33/32.

Sollten, aufgrund des vorhandenen Vorfluters, Wasserschäden entstehen, ist die Stadt Spalt nicht regresspflichtig. 

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 1.2 Überschreitung der Baugrenze Richtung Norden

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 5.6 Ausführung nicht als Satteldach der angebauten Garage, sondern mit begrünten Flachdach

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 4

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.9 Ausführung Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 5

Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.7 Abweichung der Dacheindeckung auf "dunkle" Dacheindeckung

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Beschluss 6

Beschluss 6:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 4.2.1 Abstandsflächen auf eigenem Grund - Abstandfläche liegt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 729/7

--- 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss 7:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.9 Ausführung Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)

5.3 – Abstand max. 11 m von der Erschließungsstraße - der Abstand der Garageneinfahrt bis zur Erschließungsstraße "Güsseldorfer Straße" lt. Planzeichnung vergrößern

--- 7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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8. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher für ein Nahwärmenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr:        Andreas Gödel, Hintere Dorfstr. 59, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl. Nr. 697/21 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher

Antragsnummer:        30/23

Auf dem Flurstück 697/21 der Gemarkung Großweingarten wurde von den Bauherren Andreas Gödel, Hintere Dorfstr. 59, 91174 Spalt OT Großweingarten ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung e. Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft. 

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB kann ein Gebäude errichtet werden, wenn es

der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
Die Nahwärme Großweingarten GmbH will mit der Feuerungsanlage, betrieben durch Hackschnitzel   und Betriebszeiten zwischen 7°° - 20°° Uhr, Befüllung 1 x wöchentlich mit Antransport LKW die Nahwärme in Großweingarten ausbauen.

Das Gebäude mit DN 7°, Höhe 10,8 m 44x17m soll Heizzentrale, Bunker, Lagerhalle, Sozialräume erhalten.
Die Anfrage der Erschließung bei den Versorgungsträgern war positiv.
Die nachbarschaftliche Unterschrift wurde gegeben.

Die Erschließung soll mit dem Bauvorhaben Bautenbuch 31/23 erfolgen. Der Bauantrag wird in der Sitzung am 25.04.2023 behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschluss1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid des Bauherrn Andreas Gödel, Hintere Dorfstr. 59, 91174 Spalt zur Errichtung e. Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher auf Fl. Nr. 697/21 Gmk. Großweingarten.

Beschluss

Beschluss1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid des Bauherrn Andreas Gödel, Hintere Dorfstr. 59, 91174 Spalt zur Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher auf Fl. Nr. 697/21 Gmk. Großweingarten.

Die Außengestaltung des Gebäudes sowie ein Grünordnungsplan soll mit Herrn Möllenkamp, Landratsamt Roth abgestimmt werden. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 65 Gmk. Großweingarten / Dorfstr. 44

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 26/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 65 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Antrag auf Vorbescheid – Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 65 Gmk. Großweingarten

Antragsnummer:        26/23

Auf dem Flurstück 65 der Gemarkung Großweingarten wurde von den Bauherren Bautenbuch 26/23 ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Antragsteller will auf der Fl. Nr. ein Einfamilienhaus im hinteren Bereich der elterlichen Hofstelle errichten. Der Bau soll nahe dem Außenbereich auf bisher durch Hühnerstall und Miste, vormals eines Hochsilos mit Fundamenten, realisiert werden. 
Das Bauvorhaben befindet sich zwar am Rand der Bebauung des Bereiches Dorfstr. Großweingarten, jedoch gemäß des Flächennutzungsplanes der Stadt Spalt innerhalb des Dorfgebietes und nicht im Außenbereich. Der abfallende Böschungsbereich stellt die natürliche Abgrenzung zum Außenbereich dar, die zu bebauende Fläche ist noch ebenerdig.

Das geplante Einfamilienhaus mit den Maßen ca. 11,5m x 10,5m soll im fränkischen Baustil (Musterfoto) errichtet werden.

Bezüglich des nahen Außenbereiches würde der Bauherr hin zum Außenbereich für eine Eingrünung mit Hecke bzw. Sträuchern sorgen. Als Kompensation für die Natur will der Bauherr weitere Streuobstbäume pflanzen, um die Einschnitte in die Natur so gering wie möglich zu halten.

Die Erschließung des Grundstückes soll über das der Mutter gehörende Grundstück entlang der Dorfstraße 44 erfolgen. Hier sind bereits andere Leitungen verlegt, auch besteht bereits eine Zufahrtsmöglichkeit für PKW.

Die Stellplätze können in ausreichender Zahl auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden.
Nachbarschaftliche Unterschriften sind nicht vorhanden (Bei Antrag von Vorbescheid nicht notwendig)

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid des Antragsstellers Bautenbuch 26/23 zum Bau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 65 Gmk. Großweingarten.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid des Antragsstellers Bautenbuch 26/23 zum Bau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 65 Gmk. Großweingarten.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mutterkuhstall und Wohnhaus mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch 31/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 697/19 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Neubau einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mutterkuhstall und Wohnhaus mit Garage

Antragsnummer:        31/23

Auf dem Flurstück 697/19 der Gemarkung Großweingarten wurde von den Bauherren Bautenbuch 31/23 ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mutterkuhstall und Wohnhaus mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft. 

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann ein Bauvorhaben zugelassen werden, wenn


Es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,

Im Vorbescheid soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden.

Geplant sind ein Stall umgeben von Weidefläche sowie ein Haus mit ca. 12x9 m, Garage. 

Die Zufahrt soll über die Landkreisstraße oberhalb der Fl. Nr. 697/18 Gmk. Großweingarten erfolgen.

Die mögliche Erschließung mit den Versorgungsträgern wurde bereits mit dem Bauvorhaben Bautenbuch 30/23 abgeklärt und für möglich befunden.

Zu dem Antrag auf Vorbescheid wurde der Antrag auf Absehen der Nachbarschaftsbeteiligung gestellt, weshalb diese nicht durchgeführt wurde.

Es werden 3 Stellplätze mit einem Stellplatz für Menschen mit Behinderungen errichtet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid des Bauherrn Bautenbuch 31/23 zum Neubau einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mutterkuhstall und Wohnhaus mit Garage auf Fl. Nr. 697/19 der Gmk. Großweingarten.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid des Bauherrn Bautenbuch 31/23 zum Neubau einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mutterkuhstall und Wohnhaus mit Garage auf Fl. Nr. 697/19 der Gmk. Großweingarten.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Abwägung Sicherheitsaudit Ortsdurchfahrt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö 11

Sachverhalt

Zur Umsetzung der Ortsdurchfahrt Spalt erfolgen weitere Detailplanungen. Vorplanung Nahwärme OD Spalt, Glasfaserausbau Spalt Bereich Ortsdurchfahrt und die Abwägung des Sicherheitsaudits. 
Der Termin für die Spartenkoordination mit den entsprechenden Ver- und Entsorgungsträgern erfolgt am Donnerstag, 20.04.2023. 

Die Regierung braucht vor der Bewilligung der Ortsdurchfahrt Spalt noch den Planungsschritt Abwägung Sicherheitsaudit. Das Planungskonzept der Hauptstraße mit Umfeld Projektausbau OD Spalt mit der Behandlung der Stellungnahmen wurde durch das Büro Steinbacher Consult ausgearbeitet. 

Es fand am 18.04.2023 die Abwägung in Form einer Online-Besprechung mit allen Behörden statt. Beteiligt waren auch die Behindertenbeauftragten und das Rother Inklusionsnetzwerk RHINK. Nicht teilnehmen konnte Frau Lamml vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund. Dieses Gespräch wird nun in den nächsten Tagen nachgeholt. Ihre Bewertungen fließen in die Stellungnahmen ein. Alle Änderungen im Planungskonzept wurden gelb markiert. Hierfür ist im Gesamten ein Stadtratsbeschluss erforderlich. Vor allem wurden folgende Bereiche besprochen: 

  • Fahrradschutzstreifen/ Radbereich und Radsicherheit

  • Kurvenbereich Radwegbrücke, Übergänge Fußgänger/ Radfahrer

  • Fahrbahnbreiten

  • Bordsteine abgefast nicht kantig

  • Beschaffenheit Boden, Asphalt, visuelle Absetzungen und taktile Absetzungen. Behindertengerechter Ausbau

  • Parkplatzsituationen (der Erste Bürgermeister hat deutlich gemacht, dass einer weiteren Reduzierung der Parkplätze die Stadt Spalt nicht zustimmen wird. Hier geht es vor allem um einen Parkplatz im Bereich des Ausbaubereiches „Mitte“, in dem der Gehweg 1,52 m Breite hat. Dieser ist nach Meinung der Stadt ausreichend, da es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weitere Einschränkungen gibt. Die Regierung möchte gerne eine flexible Gestaltung, um später auf freie Platzsituationen reagieren zu können.)

  • Es wurde des Weiteren besprochen, dass aufgrund der Detailausarbeitungen der vorgesehene Gestaltungstermin am 16.05.2023 nicht gehalten werden kann. Die Regierung von Mittelfranken möchte ebenfalls am Gestaltungstermin teilnehmen. Darüber hinaus gibt es nach Absprache den ersten Termin für eine Gestaltungsabsprache am Dienstag, 11.07.2023. Dies bedeutet, dass das Projekt im Herbst 2023 ausgeschrieben wird. Ein Maßnahmenbeginn nach den Wintermonaten am 15.03.2024 ist sinnvoll. Der Zeitplan ist deshalb zu überlegen, da kurz vor Weihnachten ein Maßnahmenbeginn bei einem evtl. Wintereinbruch keine positive Wirkung haben wird. Darüber hinaus dürften die Preissituationen weiter zu Gunsten der Stadt Spalt erfolgen, da die Marktlage sich für günstigere Ausschreibungsergebnisse ändern wird.         


  • Die Voraussetzungen nach DIN für sehbehinderte Menschen mit einen 3 cm Absatz muss eingehalten werden.         

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, die Stellungnahmen zum Entwurf des Städteaudits Planungskonzept der Hauptstraße mit Umfeld Projektausbau OD Spalt.  Die Abwägung der Stellungnahmen ist Voraussetzung für den Bewilligungsbescheid der Regierung von Mittelfranken. Die Änderungen sind markiert. Ein weiteres Gespräch muss mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund, Frau Lamml, durchgeführt werden. Behindertengerechte Absetzungen wurden mit den zuständigen Stellen abgesprochen. 

Ein neuer Projektzeitenplan wurde mit dem Planungsbüro Steinbacher, der Regierung von Mittelfranken und der Stadt Spalt verbindlich festgelegt.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, die Stellungnahmen zum Entwurf des Städteaudits Planungskonzept der Hauptstraße mit Umfeld Projektausbau OD Spalt,  Die Abwägung der Stellungnahmen ist Voraussetzung für den Bewilligungsbescheid der Regierung von Mittelfranken. Die Änderungen sind markiert. Ein weiteres Gespräch muss mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund, Frau Lamml, durchgeführt werden. Behindertengerechte Absetzungen wurden mit den zuständigen Stellen abgesprochen.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Parkplatzveränderung, von der Stadt akzeptiert werden können, da 12 Parkplätze reduziert wurden. Die kleinen Läden brauchen einen Mindestanzahl an Parkplätzen. 

Ein neuer Projektzeitenplan wurde mit dem Planungsbüro Steinbacher, der Regierung von Mittelfranken und der Stadt Spalt verbindlich festgelegt und den Stadtratsmitgliedern vorgestellt.

Der Baubeginn erfolgt am 15.03.2024. Die Ausschreibung erfolgt im November 2023. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Planung Ortsleitsystem und Radinfrastruktur im Zuge OD Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö 12

Sachverhalt

Für das Projekt Ortsleitsystem und Radinfrastruktur hat die Stadt Spalt durch das Bauamt ein Grobkonzept erarbeitet. Das Grobkonzept war die Grundlage für die Förderung durch die Regierung von Mittelfranken mit dem Sonderprogramm „Innenstadt Leben“. Der 80 %ige Zuschuss wurde für das Ortsleitsystem und die Radinfrastruktur bewilligt. 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken sollen die Bereiche Ortsleitsystem und Radinfrastruktur sich in die Gestaltung der Gesamtstadt einfügen. Deshalb wurde von der Regierung genehmigt, dass die Fa. Steinbacher Consult im Zuge des Ausbaus Planung Ortsdurchfahrt Spalt die Aufgaben übernimmt.

Nach dem Grobkonzept durch das Bauamt wird die Ausarbeitung des Stadtplans, die Entwicklung des Designs bzw. der grafischen Ausarbeitung auf den einzelnen Schildern und Infostelen das HopfenBierGut übernehmen. 



Die Fa. Steinbacher wird die Gestaltung, Abklärung der Standorte und Laufwege zu funktionalen Beziehungen erarbeiten. Es sind drei Phasen vorgesehen. Phase drei ist die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Objektüberwachung inkl. örtlicher Bauüberwachung. Von den ursprünglich 125 Stunden Aufwand konnte eine Reduzierung erfolgen. Durch die Aufgaben des HopfenBierGut werden 90 Stunden mit dem entsprechenden Angebot vom 21.03.2023 angeboten. Damit wird das Angebot Planung Ortsleitsystem und Radinfrastruktur nochmals um 4.400,00 EUR reduziert und beträgt ca. 11.500,00 EUR.

Das Ortsleitsystem beinhaltet 
Masterplan Parkleitsystem
Wegweisungsstandorte
Ziel des Fußgängerleitsystems mit Sehenswürdigkeiten
Stadtplan
Stelenstandorte
Beschilderungsstandorte
Zielführungsplan Stadtrundgang
Standorte Infopunkte

Um die Gestaltungsplanungen weiterzuführen, ist der Auftrag zu vergeben und im Zuge des Ausbaus Ortsdurchfahrt Spalt umzusetzen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt vergibt auf Grundlage des Angebotes Steinbacher Consult vom 21.03.2023 im Zuge des Ausbaus Ortsdurchfahrt Altstadt die Planung Ortsleitsystem und Radinfrastruktur für die Gesamtstadt. Die Maßnahme wird von der Städtebauförderung gefördert. 

Der Aufwand beträgt ca. 90 Stunden und wird eine Auftragssumme von ca. 11.500,00 EUR betragen.

Der Auftrag wird zügig vergeben, um die Gestaltungsvorbereitungen für die Ortsdurchfahrt mit den Maßnahmen Ortsleitsystem und Radinfrastruktur zu koordinieren. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt vergibt auf Grundlage des Angebotes Steinbacher Consult vom 21.03.2023 im Zuge des Ausbaus Ortsdurchfahrt Altstadt die Planung Ortsleitsystem und Radinfrastruktur für die Gesamtstadt. Die Maßnahme wird von der Städtebauförderung gefördert. 

Der Aufwand beträgt ca. 90 Stunden und wird eine Auftragssumme von ca. 11.500,00 EUR betragen.

Der Auftrag wird zügig vergeben, um die Gestaltungsvorbereitungen für die Ortsdurchfahrt mit den Maßnahmen Ortsleitsystem und Radinfrastruktur zu koordinieren. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Projektablauf Schulkonzept Firma LernLandSchaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö 13

Sachverhalt

Der Stadtrat hat im Januar die pädagogische Prozessbegleitung mit der Fa. LernLandSchaft für die Erweiterung und Sanierung der Spalatinschule beschlossen. Für den Projektablauf wurde mit der Fa. LernLandSchaft, Röckingen, eine pädagogische Fachbegleitung beauftragt. Die Fachbegleitung hat Kick-off-Veranstaltungen, Workshops, Raumfunktionsbuch und Flächenbedarf, Abstimmungen mit Fachbehörden, politische Gremienausschussarbeit, Begleitung als pädagogischer Fachplaner sowie Ergebnisse für die Erweiterungsraumsituation der Schule als Inhalt. Mit der Fa. LernLandSchaft wurden Terminabstimmungen, Impulsvortrag, Workshops und Termine für Gemeinderatssitzungen vereinbart. Der Projektverlauf erfolgt mit dem Projektstart 1 – Kick-off am 26.09.2023. Es erfolgen vier Workshops sowie die Erstellung des Raumfunktionsbuches mit Präsentation im Dezember 2023/ Januar 2024. 

Mit der Fa. LernLandSchaft wurde besprochen, dass eine konzentrierte Umsetzung der Prozessbegleitung vorteilhaft ist. Der Zeitraum wird deshalb innerhalb der 3 Monate September bis Dezember Zielsetzung sein. 

Inhalte in der Erweiterung und Sanierung der Spalatin-Schule werden sein:

  • Bereiche Gebäudebestand Schule
  • Ganztagesschule/ Konzept
  • Mittagsbetreuung
  • Mensa 
  • Alte Turnhalle
  • Erweiterungsmöglichkeiten Turnhalle
  • Modernes Lernen
  • Berufsorientierte Ausrichtung und Zukunftslernräume

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt nimmt die idealtypische Zeitschiene für die Spalatin-Schule bis zur Präsentation des Raumfunktionsbuches zur Kenntnis. Der Projektstart erfolgt mit dem Kick-off am 26.09.2023 und soll innerhalb von 3 bis 4 Monaten mit der Präsentation des fertig gestellten pädagogischen Raumfunktionsbuches abgeschlossen sein.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt nimmt die idealtypische Zeitschiene für die Spalatin-Schule bis zur Präsentation des Raumfunktionsbuches zur Kenntnis. Der Projektstart erfolgt mit dem Kick-off am 26.09.2023 und soll innerhalb von 3 bis 4 Monaten mit der Präsentation des fertig gestellten pädagogischen Raumfunktionsbuches abgeschlossen sein.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö informativ 14

Sachverhalt

Mitteilung des Bauamtes:

Die Überschwemmungsflächen der Fränkischen Rezat wurden seitens des Wasserwirtschaftsamtes neu überrechnet.

Es ergeben sich teils massive Erweiterungen der bislang festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Das Bauamt hat hierzu eine Stellungnahme des Landratsamtes wegen der Bebaubarkeit dieser Flächen angefordert.
Im Zuge der Beteiligung Träger der öffentlichen Belange wurde die Stadt Spalt aufgefordert, hier eine Stellungnahme abzugeben, welchem fristgerecht nachgekommen wurde.


Vereinsfeste – Schreiben der Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Kenntnis

Informationsveranstaltung über die Umsetzung einer Sing- und Musikschule, siehe Anlage.


Bekanntgabe über Schöffenwahl, siehe Anlage.


Spielplatzkonzept 2023; 
Maßnahmen

Die Maßnahmen wurden mit dem Bauhof aufgrund des Zustandes der Spielplätze, TÜV-Überprüfungen und Bürgergesprächen aufgelistet. 

Es wird auf den AV vom 11.04.2023 verwiesen. Die Umsetzung soll noch im Jahre 2023 erfolgen. 


Einweihung der neuen KiTa 

Die offizielle Einweihung und Segnung der neuen Räumlichkeiten findet für die Familien und Kinder am Mittwoch, den 17. Mai 2023 statt. Unter dem Motto „Die Störche sind los“ feiern wir ein gemeinsames KiTa-Fest. Die Einweihung wurde mit dem jährlich stattfindenden Kindergartenfest zusammengelegt. Das Kindergartenfest wird am Nachmittag stattfinden.

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist ein Termin am Samstag, den 20.05.2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr im Rahmen eines offenen Nachmittages vorgesehen. Die neuen Räumlichkeiten können besichtigt werden. Für Fragen rund um die Kinderbetreuung in Spalt stehen währenddessen pädagogische Mitarbeiterinnen zur Verfügung. 

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö informativ 15

Sachverhalt

Folgende Anfragen werden von den Stadtratsmitgliedern gestellt:





  • Es wird moniert, dass der Behindertenparkplatz in Enderndorf bei „Sand & Sofa“ nicht zielführend ist. Auf dem Parkplatz ist ein Rasengitter angebracht, welches zu Problemen für Rollstuhlfahrer führt.         

    Hier ist die Zuständigkeit beim Zweckverband Brombachsee, so der Vorsitzende. Er bittet darum, sich direkt mit der Anfrage an Herrn Hofer zu wenden.         


  • Es wird darauf hingewiesen, dass der Wanderweg (Holztreppe) nach Hagsbronn, marode ist. 

    Der Vorsitzende sichert zu, diese Information an den Wanderbeauftragten weiterzugeben.         


  • Es wird darauf hingewiesen, dass die angebrachte Straßensperrung kurz vor „Straßenhaus“ sehr gefährlich ist, da vorher keine Geschwindigkeitsreduzierung vorhanden ist. 

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16. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 66. Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö informativ 16

Sachverhalt

Von der Bürgerschaft wird folgendes angefragt: 

  • Die Straßenbeleuchtung ist in der Fröschau seit der Zeitumstellung ausgefallen. Es wird um dringende Behebung gebeten.         


  • Es wird moniert, dass am Seitenstreifen des Verbindungsweges von Wasserzell nach Großweingarten Sträucherabschnitte abgelegt werden.        

    Der Vorsitzende sichert eine Weitergabe des Anliegens an den Bauhof zu. 

Datenstand vom 13.06.2024 07:34 Uhr