Datum: 06.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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16. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
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ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 25.04.2023 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.xxxx – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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17. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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informativ
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17 |
zum Seitenanfang
18. Antrag FFW Wasserzell zur Ermöglichung Überdachung der gepflasterten Freifläche am Feuerwehrhaus Wasserzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Dem Stadtbauamt ging ein Antragsschreiben der FFW Wasserzell zur Neuerrichtung sowie Eindeckung des gepflasterten Platzes zwischen Feuerwehrhaus und des Buswartehäuschens zu erneuern und zu überdachen.
Das Vorhaben befindet sich auf Fl. Nr. 1552/9 Gmk. Großweingarten, Mosbacher Str. 7, 91174 Spalt.
Es sollen die bestehenden Aluminiumstreben durch Streben aus Holz ersetzt werden und mit einer Glaseindeckung für Feuerwehrübungen am Gerät sowie Festivitäten ein trockener Bereich geschaffen werden.
Da sich das Dach an das Feuerwehrhaus angliedert, ist hier evtl. ein Bauantrag nötig. Die Planungsarbeiten hierzu können über einen Entwurfsverfasser gegen Spendenquittung ausgeführt werden. Hierzu muss das Bauamt unterstützend mit dem Bauantrag tätig werden. Die Bauausführung kann seitens des Feuerwehrvereins mit Eigenleistung zum großen Teil erfolgen. Die Materialkosten sollen seitens der Stadt Spalt beglichen werden.
Im ersten Schritt muss zunächst bei dem Bauamt des Landkreises Roth eine Bauberatung stattfinden, ob zu dem geplanten Vorhaben ein vollumfänglicher Bauantrag nötig ist. Unabhängig von dem Bauantragsverfahren ist ein wasserrechtliches Verfahren, auch bei Verfahrensfreiheit bei dem Wasserwirtschaftsamt zu stellen, da das geplante Vorhaben im Bereich der festgesetzten Hochwasser-Überschwemmungsgrenzen liegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt bezeugt sein Einvernehmen zu der geplanten Baumaßnahme der Überdachung der Freifläche am Feuerwehrhaus Wasserzell. Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, eine formlose Bauvoranfrage beim Bauamt Landratsamt Roth bezüglich der erforderlichen Schritte zu stellen. Weiterhin wird das Bauamt der Stadt Spalt beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Ermöglichung des Vorhabens mit dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt bezeugt sein Einvernehmen zu der geplanten Baumaßnahme der Überdachung der Freifläche am Feuerwehrhaus Wasserzell. Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, eine formlose Bauvoranfrage beim Bauamt Landratsamt Roth bezüglich der erforderlichen Schritte zu stellen. Weiterhin wird das Bauamt der Stadt Spalt beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Ermöglichung des Vorhabens mit dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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19. Bauantrag - Sanierung eines Wohnhauses mit 1 Wohneinheit und Einbau einer Einliegerwohnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
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ö
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beschließend
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19 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 40/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 619 Gmk. Mosbach, Güsseldorf 2
Bauvorhaben: Sanierung eines Wohnhauses mit 1 Wohneinheit und Einbau einer Einliegerwohnung
Antragsnummer: 40/23
Auf dem Flurstück 619 der Gemarkung Mosbach wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 40/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung eines Wohnhauses mit 1 Wohneinheit und Einbau einer Einliegerwohnung gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das gesamte Wohngebäude soll insgesamt saniert werden. Es handelt sich hier zwar um ein älteres Hopfenhaus, was aber nicht denkmalgeschützt ist. Auch befindet sich das Gebäude nicht im Ensemblebereich.
In dem Gebäude sollen verschiedene bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Wände werden eingezogen, Öffnungen in den Außenwänden für Fenster geschaffen. Zusätzlich zu der bestehenden Wohnung im EG und OG wird eine Einliegerwohnung geschaffen.
Bauliche Veränderungen der Außenhaut finden nicht statt.
Auf dem Grundstück sind 3 Stellplätze für die nunmehr 2 Wohneinheiten nachgewiesen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt, alle nachbarschaftlichen Unterschriften sind vorhanden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Sanierung eines Wohnhauses mit 1 Wohneinheit und Einbau einer Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 619 Gmk. Mosbach, Güsseldorf 2, des Antragsstellers Bautenbuch 40/23
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Sanierung eines Wohnhauses mit 1 Wohneinheit und Einbau einer Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 619 Gmk. Mosbach, Güsseldorf 2, des Antragsstellers Bautenbuch 40/23
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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20. Bauantrag - Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle) auf Fl. Nr. 1237/4 Gmk. Großweingarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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beschließend
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20 |
Sachverhalt
Bauherr: GbR Ehard, Ferdinand, Klaus und Rudolf
Baugrundstück: Fl. Nr. 1237/4 Gmk. Großweingarten, Gewerbepark Hügelmühle 37
Bauvorhaben: Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle)
Antragsnummer: 35/23
Auf dem Flurstück 1237/4 Gmk. Großweingarten wurde von dem Bauherrn GbR Ehard, Ferdinand, Klaus und Rudolf ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle) gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 50 „Hügelmühle V“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Es soll eine unbeheizte Halle mit 7.465 m³ und den Maßen von 24,6 x 30 m, zusätzlich eines Carports mit 122 m³ entstehen. Die höchsten Maße der Halle liegen bei 8,45 m.
Als Eindeckung soll ein Satteldach mit DN von 6° fungieren.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Anträge auf Abweichung gestellt:
3.1 Dachform und Höhen:
Es sind Satteldächer, Pultdächer und Flachdächer zugelassen. Bei Satteldächern beträgt die Dachneigung für Werkhallen und Betriebsgebäude 10-40°.
Es soll ein Satteldach mit DN 6° auf das Gebäude gesetzt werden.
Planerisch ist eine Baumfallgrenze von 15 m angegeben
Die festgesetzte Baumfallgrenze soll von 15m auf 8m reduziert werden
Einhaltung der Stellplatzordnung in ihrer Fassung von 2021:
Es wird um die Befreiung von den Festsetzungen gebeten, da die Mitarbeiter ausreichend Parkmöglichkeiten im Gewerbepark Hügelmühle 37 vorfinden. Es sollen lediglich 5 Stellplätze geschaffen werden.
Im Vorfeld wurden Stellungnahmen von dem Landratsamt Roth sowie dem Amt für Landwirtschaft und Forsten über die Zulässigkeit der beantragten Unterschreitung der Baumfallgrenze eingeholt.
Die Zulässigkeit sieht sowohl das Landratsamt Roth sowie das Amt für Landwirtschaft und Forsten als bedenklich an. Der Bauherr sowie der Planer wurden angefragt, ob hier im Vorfeld eine planerische Änderung des Bauantrages möglich ist. Dieses hätte eine Fristunterbrechung zur Folge gehabt, das gemeindliche Einvernehmen muss innerhalb einer 2-Montas-Frist nach Eingang des Bauplanes erfolgen.
Auf Wunsch des Bauherrn erfolgt keine Änderung der Planung. Seitens des Bauherrn wurde der Wille geäußert, den Waldrandstreifen zuzukaufen und hier mit Haftungsausschluss die Genehmigungsfähigkeit sicher zu stellen. Sofern das gemeindliche Einvernehmen zu den Befreiungen erteilt wird, muss die Zulässigkeit durch das Landratsamt gewertet werden.
Der geforderte Grünordnungsplan wurde beigefügt.
Die nachbarschaftlichen Unterschriften wurden vollständig gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle) auf Fl. Nr. 1237/4 Gmk. Großweingarten, des Antragsstellers GbR Ehard Ferdinand, Klaus und Rudolf, Gewerbepark Hügelmühle 35, 91174 Spalt
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen hinsichtlich des Punktes 3.1 Dachneigung statt 10-40° bei Satteldächern Reduzierung auf 6°
Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Reduzierung der Baumfallgrenze von 15 m auf 8 m.
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen von der Verpflichtung, zusätzlich der planerisch dargestellten 5 Stellplätze gemäß Richtlinie zu der Stellplatzsatzung Punkt 9.2 je 80-100 m² 1 Stellplatz zu schaffen
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle) auf Fl. Nr. 1237/4 Gmk. Großweingarten, des Antragsstellers GbR Ehard Ferdinand, Klaus und Rudolf, Gewerbepark Hügelmühle 35, 91174 Spalt
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen hinsichtlich des Punktes 3.1 Dachneigung statt 10-40° bei Satteldächern Reduzierung auf 6°
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Reduzierung der Baumfallgrenze von 15 m auf 8 m.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, damit ein Einvernehmen erfolgt.
- Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten, mit Zustimmung der Berücksichtigung von 7 Meter Wald im Eigentum Ehard
Abstimmung mit dem Landratsamt, Baubehörde, dass eine Baumfallgrenze innerhalb des Bebauungsplanes, von 8 Metern und 7 Meter Wald im Eigentum Ehard möglich ist.
Die Grenzen müssen klar dargestellt werden, damit die Stadt Spalt keine Haftung bei einem Baumbefall trägt.
Sollte das Landratsamt das Bauvorhaben nur mit einer Änderung des Bebauungsplanes zustimmen, dann sollte das Nebengrundstück, Fl.-Nr. 1237/1 Gem. Großweingarten das im Eigentum von Ehard ist, mit in die Planungen berücksichtigt werden.
Der Verkauf eines anliegenden städtischen Waldstreifens, Fl.-Nr. 1229 Gem. Großweingarten mit einer Breite von 7 Meter wird nur unter den oben genannten Voraussetzungen genehmigt.
Eine Zustimmung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten sowie Landratsamt Roth ist die Grundlage.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
Beschluss 4
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen von der Verpflichtung, zusätzlich der planerisch dargestellten 5 Stellplätze gemäß Richtlinie zu der Stellplatzsatzung Punkt 9.2 je 80-100 m² 1 Stellplatz zu schaffen
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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21. Vollzug Bay. Feuerwehrgesetz; Kommandantenwahlen der Freiwilligen Feuerwehr Wasserzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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|
21 |
Sachverhalt
Die Kommandantenwahlen der Ortsteilfeuerwehr Wasserzell wurden am 13.01.2023 durchgeführt.
Von den stimmberechtigten 23 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern wurde als Kommandant Herr Andreas Gerstner gewählt.
Im Rahmen der Dienstversammlung wurde auch der stellvertretende Kommandant der Ortsteilfeuerwehr Wasserzell neu gewählt. Von den stimmberechtigten 23 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern wurde Herr Florian Hammer als Stellvertreter gewählt.
Die formalrechtliche Bestellung und Bestätigung der Wahl ist durch den Stadtrat Spalt vorzunehmen.
Von Seiten des Landratsamtes Roth, Kreisbrandrat, wurde mit Schriftsatz vom 23.03.2023 das Benehmen für Herrn Andreas Gerstner bzw. bedingtes Benehmen für Herrn Florian Hammer nach Art. 8, Abs. 4, Satz 1 BayFwG mit Erläuterung erteilt.
Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Andreas Gerstner zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Wasserzell aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 13.01.2023.
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Wasserzell aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 13.01.2023 Herr Florian Hammer bestellt wird.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Andreas Gerstner zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Wasserzell aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 13.01.2023.
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Wasserzell aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 13.01.2023 Herr Florian Hammer bestellt wird.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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22. Stadt Spalt "Digitales Amt"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
|
|
22 |
Sachverhalt
Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen wurde u. a. im OZG (Onlinezugangsgesetz) das Anbieten von Verwaltungsleistungen auf elektronischem Weg über Verwaltungsportale gesetzlich verankert und vorangetrieben.
Onlinezugangsgesetz - Basis für die kommunale Digitalisierung von Leistungen
Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bzw. die Erarbeitung der Online-Verwaltungsleistungen erfolgt auf verschiedenen Wegen.
Marktlösungen: Marktangebot vorhanden
zentrale Lösungen: zentrale Lösung vom Bund oder Freistaat, z. T. kostenlose Bereitstellung in BayernStore
EfA (Einer für Alle): Ein Land digitalisiert eine Leistung für die Büger:innen zentral, aktuelle Informationen auf Informationsplattform Bund
eigene Umsetzung: Eigenentwicklung oder Beauftragung bei fachlicher Zuständigkeit (z. B. Zusammenarbeit mit Komuna)
Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern.
• Bündelt Online-Verfahren aller Behörden
• Enthält Informationen zu allen Verwaltungsleistungen inkl. Kontaktdaten der zuständigen Behörden
• Ist Teil des bundesweiten Portalverbunds
Die Stadt Spalt bietet im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nun mindestens 50 (kommunale und zentrale) Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt an und konnte das Prädikat Auszeichnung „Digitales Amt“ anmelden.
Nach Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales hat die Stadt Spalt die Voraussetzung für die Auszeichnung als „Digitales Amt“ erfüllt.
Das Label „Digitales Amt“ können wir beispielsweise am Verwaltungsgebäude anbringen und auch auf der Homepage veröffentlichen.
Das der Beschlussvorlage beigefügte Label soll als fester Bestandteil auf der Homepage eingebunden werden.
Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis.
Beschlussvorschlag
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23. Widmung - Aufhebung der Widmung der Sportanlage TSV Spalt auf Fl. Nr. 1568, 1571 Gmk. Großweingarten als Anlage zum "Allgemeinen Gebrauch"
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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beschließend
|
23 |
Sachverhalt
Die Sportanlage Hopfenstraße („Am Todenholz“) Fl. Nr. 1568, 1571 Gmk.Großweingarten war bisher öffentlich, als Sportanlage zum Gemeingebrauch gewidmed.
Aufgrund der öffentlichen Widmung war für die Öffentlichkeit der Gebrauch der Anlage zu sportlichen Aktivitäten grundsätzlich gestattet.
Mit dem Eingehen des Nutzungsvertrages, welcher den bisherigen Pachtvertrag ersetzt, geht das Hausrecht an den TSV Spalt über. Durch die nun in Eigenregie erfolgende Bewirtschaftung sowie das nun am TSV Spalt liegende Hausrecht ist die Widmung als öffentliche Gemeinsportanlage aufzuheben. Im Vorfeld wurde eine Stellungnahme des Landratsamtes Roth angefordert. Das Landratsamt Roth sieht mit der Rücknahme der öffentlichen Widmung keine Belange baurechtlichen Belange berührt.
Dem TSV sollte jedoch nahegelegt werden, bei gravierenden Veränderungen der Menge der Nutzer sowie baulichen Veränderungen in jedem Fall das Bauamt des Landkreises Roth zu kontaktieren.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die öffentliche Widmung der Sportanlage Hopfenstraße auf Fl. Nr. 1568, 1571 Gmk. Großweingarten als Sportanlage zum Gemeingebrauch zurückgenommen wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die öffentliche Widmung der Sportanlage Hopfenstraße auf Fl. Nr. 1568, 1571 Gmk. Großweingarten als Sportanlage zum Gemeingebrauch zurückgenommen wird.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Dieter Kamm hat an der Abstimmung, wegen persönlicher Beteiligung nicht mitgewirkt.
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24. Straßenunterhalt - Jahresprogramm 2023/2024 - Vergaben
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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|
24 |
Sachverhalt
Das Ingenieurbüro Klos hat den Straßenunterhalt Jahres-LV im Stadtgebiet der Stadt Spalt 2023/2024 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen haben sechs Firmen erhalten. Vier Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die wenigstnehmende Firma war die Firma A mit einer Angebotssumme von EUR 213.478,21.
Die Maßnahmen werden in den Jahren 2023 und 2024 an den verschiedenen Straßenunterhaltungsmaßnahmen eingesetzt. Es betrifft Straßensinkkästen, Leitungen, Pflaster, Rohrleitungen, Asphalt und Bordsteinabsenkungen. Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Klos geprüft.
Beschlussvorschlag
Die wenigstnehmende Firma A erhält den Auftrag zu einer Bruttoangebotssumme von EUR 213.478,21. Die Maßnahmen werden in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt.
Beschluss
Die wenigstnehmende Firma A erhält den Auftrag zu einer Bruttoangebotssumme von EUR 213.478,21. Die Maßnahmen werden in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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25. Auftragsvergabe-Tausch Straßenbeleuchtung Sandrangen/Dr. Merkenschlager-Str. Teil 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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beschließend
|
25 |
Sachverhalt
Die Straßenbeleuchtung der Baugebiete Sandrangen, Am Sandrangen und An der Dr. Merkenschlager Straße soll nun im Abschnitt 2 getauscht werden. Die alten Leuchtstoffröhren der Peitschenleuchten sollen durch moderne LED-Beleuchtungspunkte ersetzt werden. Dies geht einher mit den teils durch Materialermüdung auszutauschenden Beleuchtungsköpfe.
Die Ausführung der Leuchten ist wie folgt: LED, warmweiß, nächtliche Leistungsreduzierung. Mit der neuen Technologie kann eine starke Reduzierung der Energiekosten sowie Lichtverschmutzung erfolgen.
Am Ausgang der Straße Hopfenstraße bis hin zum TSV Sportplatz müssen Beleuchtungen auch weiterhin bestehen, da an der Straße kein Gehweg vorhanden ist.
Es wurde bei Solarleuchten Herstellern angefragt, ob die bestehenden Masten mit Solarmodulen ausgestattet werden können. Sämtliche Herstelle meldeten Bedenken wegen der Statik sowie der frei im Leuchtkopf verbauten Akkus an, da die Masten wiederverwendet werden müssen. Auch das Ausstatten mit Bewegungssensoren funktioniert in diesem Fall nicht.
Die beauftragte Servicefirma für Beleuchtungen setzt die Kosten zur Auswechslung von 30 Beleuchtungspunkten mit 13.102,73 € an.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Maßnahme Tausch Straßenbeleuchtung Sandrangen Teil 2 an die Firma N-ERGIE netz, Nürnberg, zu einer Angebotssumme von 13.102,73 € brutto zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe zur Sicherstellung der Preisbindung sehr zeitnah vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Maßnahme Tausch Straßenbeleuchtung Sandrangen Teil 2 an die Firma N-ERGIE netz, Nürnberg, zu einer Angebotssumme von 13.102,73 € brutto zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe zur Sicherstellung der Preisbindung sehr zeitnah vorzunehmen. Die Haushaltsmittel sind einzustellen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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26. Auftragsvergabe - Erneuerung der Telefonanlage für alle Liegenschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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|
26 |
Sachverhalt
Ausschlaggebend für die Überlegungen einer Erneuerung der Telefonanlage waren die signifikanten Probleme mit der Telefonanlage in der Schule mit ständigen Ausfällen und unzureichendem Service durch den Anbieter A (schlechte Erreichbarkeit, Problembehebung nahm zu viel Zeit in Anspruch). Eine reibungslose Funktionalität der Telefonanlage in der Schule insbesondere in den letzten Monaten war nicht mehr gegeben.
Der Vertrag mit der Firma A wurde gekündigt und läuft zum 31.12.2023 aus.
Das Rathaus sowie die weiteren Liegenschaften werden über einen Vertrag mit der Firma B bedient.
Der Vertrag mit der Firma B läuft noch bis 2024, jedoch besteht die Möglichkeit den Vertrag kurzfristig anzupassen, die Schule mit aufzunehmen und somit die Funktionalität der Telefonanlage in der Schule wieder gewährleisten zu können.
In diesem Zuge wurde die vorhandene Situation der Telefonie aller Liegenschaften sowie der Bedarf vollumfänglich betrachtet.
Aufgrund dessen hat die Firma B ein angepasstes Angebot unter Berücksichtigung einer modernen, zeitgemäßen Komplettlösung mit flexibler und bedarfsorientierter Nutzung, dem Einsatz von Mietgeräten und Serviceleistungen unterbreitet.
Das Angebot basiert auf einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Der Bedarf bzw. die Geräte können innerhalb dieser Zeit jederzeit angepasst werden.
Das Angebot basiert auf den aktuellen Bedürfnissen, benötigten und erfassten Endgeräten der Liegenschaften Schule, Rathaus, Bücherei, Bauhof, Kindergarten, Kinderkrippe, HopfenBierGut und KUS. Handys können in den Vertragsumfang ebenfalls noch integriert werden.
Kosten:
Einmalige Kosten: EUR 6.779,91 brutto
Monatliche Kosten: EUR 1.633,87 brutto
Die Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur der Firma B ist weiterhin möglich.
Flexibler Tausch von Geräten oder Hinzubuchung im Rahmen des Vertrages möglich.
Die Verwaltung schlägt vor die Auftragsvergabe für die Komplettlösung der Telefonie an die Firma B für den Vertragszeitraum von 5 Jahren vorzusehen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, Auftragsvergabe für die Komplettlösung der Telefonie an die Firma B für den Vertragszeitraum von 5 Jahren vorzusehen.. Die Verwaltung der Stadt Spalt wird beauftragt die Auftragsvergabe vorzunehmen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, Auftragsvergabe für die Komplettlösung der Telefonie an die Firma B für den Vertragszeitraum von 5 Jahren vorzusehen.. Die Verwaltung der Stadt Spalt wird beauftragt die Auftragsvergabe vorzunehmen.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 sowie den Folgejahren einzuplanen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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27. Auftragsvergabe - Baumkontrolle im Großgemeindegebiet Spalt mit Erstaufnahme und Rahmenvereinbarung für regelmäßige Baumkontrollen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
|
ö
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beschließend
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27 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht sind regelmäßige Baumkontrollen von im Großgemeindegebiet Spalt mit Ortsteilen vorhandener Bäume und Baumgruppen durch die Stadt Spalt erforderlich.
Derzeit befinden sich ca. 300 bis 500 Bäume im Großgemeindegebiet, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen sind. Die Anzahl der zu kontrollierenden Bäume bzw. Baumgruppen wird sich jedoch unter Umständen noch nach oben korrigieren.
Eine visuelle Kontrolle erfolgt seitens unserer Bauhofmitarbeiter bereits regelmäßig.
Um der Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht nachzukommen sowie mit dem Ziel einer rechtssicheren Katasterführung und eindeutigen Identifizierung der Bäume, erfolgte eine Ausschreibung, welche die Erstaufnahme von Bäumen und Baumgruppen mit Dokumentation in einem Baumkataster sowie Regelkontrollen gemäß der gesetzlichen Vorgaben und gültigen Baumkontrollrichtlinien innerhalb einer Rahmenvereinbarung, Laufzeit 3 Jahre, im belaubten und unbelaubtem Zustand, in Abhängigkeit der baumspezifischen Notwendigkeit bzw. des Baumzustandes, der Standort- und Umgebungsbedingungen, mit Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte, zum Inhalt hatte.
Es wurden 9 in Frage kommende Büros angefragt.
Die folgenden Firmen / Büros haben Angebote eingereicht:
Anbieter A
Anbieter B
Anbieter C
Anbieter D
Im Rahmen der Anfrage wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird, welches sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ergibt, jedoch ebenso die Qualifikation Berücksichtigung bei der Entscheidung findet, da die Baumkontrollen durch eine zertifizierte Fachkraft erfolgen sollen. Für die Prüfung wird dem Kontrolleur ein Endgerät mit einer Baumkontroll App zur Verfügung gestellt. Die Daten werden dann in das Baumkataster bei der Stadt Spalt eingespielt.
In der Auswertung haben wir 300 bzw. 900 (statt 500) Bäume zu Grunde gelegt, um vergleichbare Werte und eine Summe ermitteln zu können.
Die Auswertung hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Gesamtsumme auf der Basis von 900 Bäumen aus den Summen für:
- Erstaufnahme, Baumnummerierung und Erfassung im Baumkataster
Baumkontrolle nach Regelkontrollintervallen bzw. Abstimmung (beispielhaft Kosten für 1 Baumkontrolle von 900 Bäumen)
Anbieter A EUR 35.343,00 brutto
Anbieter B EUR 21.312,90 brutto
Anbieter C EUR 14.672,70 brutto
Anbieter D EUR 16.439,85 brutto
Nach Prüfung der Angebote, Referenzen und Qualifikationen sowie nach interner Abstimmung wurde der Anbieter D, präferiert, wobei hier hinzuzufügen ist, dass die Anfahrt nicht ab Büro Firmensitz erfolgt, sondern aus der näheren Umgebung (Wohnort des Kontrolleurs).
Da der Anbieter D günstigere Kosten für Bäume aus Baumgruppen zugrunde gelegt hat, wurden die Einzelpreise (Bäume / Baumgruppen) bei diesem Anbieter aus beiden Preisen gemittelt.
Aufgrund der Gesamtbetrachtung und der Tatsache, dass der Anbieter D vor einigen Jahren bereits schon einmal für die Stadt Spalt mit Kontrollmaßnahmen tätig war - in diesem Rahmen bereits eine zumindest teilweise Baumaufnahme erfolgt ist - und eine gute und kompetente Arbeit geleistet hat, schlägt die Verwaltung vor die Auftragsvergabe für die Erstaufnahme sowie die Rahmenvereinbarung für die Baumkontrolle für einen Zeitraum von 3 Jahren mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr durch den Auftraggeber, Stadt Spalt, an den Anbieter D vorzusehen. Aufgrund der preislichen Unterscheidung von Bäumen und Baumgruppen sehen wir hier auch die wirtschaftlichste Variante.
Erstaufnahme und Baumkontrolle kann nicht separat vergeben werden, da die Anfrage das Gesamtpaket zum Inhalt hatte und die Anbieter die Preise im Gesamtpaket kalkuliert haben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Erstaufnahme der prüfpflichtigen Bäume und Baumgruppen sowie die Rahmenvereinbarung für die Baumregelkontrollen an den Anbieter D zu vergeben. Die Verwaltung der Stadt Spalt wird beauftragt die Auftragsvergabe vorzunehmen.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 sowie in den Folgejahren einzuplanen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Erstaufnahme der prüfpflichtigen Bäume und Baumgruppen sowie die Rahmenvereinbarung für die Baumregelkontrollen an den Anbieter D zu vergeben. Die Verwaltung der Stadt Spalt wird beauftragt die Auftragsvergabe vorzunehmen.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 sowie in den Folgejahren einzuplanen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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28. Vergabe Fugenverguß im Stadtgebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
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ö
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28 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Straßensanierungsmaßnahmen wurde der Fugenverguß im Stadtgebiet der Stadt Spalt 2023 ausgeschrieben. Es erfolgte eine Angebotseinholung an drei Firmen.
Das Angebot wurde vom Ingenieurbüro Klos ausgewertet.
Die Firma A) war die wenigstbietende Firma mit 15.351.00 €.
Es wird vorgeschlagen, das wirtschaftlichste Angebot an die Firma A) den Auftrag zu vergeben.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen der Straßensanierung 2023 erfolgt die Ausschreibung des Fugenverguß im Stadtgebiet. Das wirtschaftlichste Angebot der Firma A) mit 15.351,00 € wird vom Stadtrat beschlossen.
Der Auftrag wird für die ausgeschriebene Straßenunterhaltungsmaßnahme zügig vergeben.
Beschluss
Im Rahmen der Straßensanierung 2023 erfolgt die Ausschreibung des Fugenverguß im Stadtgebiet. Das wirtschaftlichste Angebot der Firma A) mit 15.351,00 € wird vom Stadtrat beschlossen.
Der Auftrag wird für die ausgeschriebene Straßenunterhaltungsmaßnahme zügig vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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29. Vergaben für städtische Spielplätze - 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
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ö
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29 |
Sachverhalt
Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung im April über die Vorbereitung der Vergabe der Spielplätze 2023 in den Mitteilungen informiert. Die Vergabe betrifft den
Hohenrainweg/ Alter Sportplatz
Spielplatz Hopfenrebe
Wasserzell
Rezatpark
Die Sanierungen und Ergänzungen der Spielgeräte wurden mit den Anwohnern in den Baugebieten abgesprochen. Beim Spielplatz Wasserzell wurde die Freiwillige Feuerwehr in die Umsetzung mit aufgenommen. Die Freiwillige Feuerwehr Wasserzell wird Spielgeräte selbst anschaffen und in Ergänzung anbringen sowie für den Unterhalt des Spielplatzes weiterhin zur Verfügung stehen. Beim Spielplatz Rezatpark wurden ebenfalls die Eltern und die Kinder in Abfragen für Ergänzungen in die Entscheidungen mitgenommen.
Im Haushaltsplan 2023 wurden die Haushaltmittel im Vermögensplan aufgenommen.
Spielplatz Wasserzell:
Angebot A EUR 21.267,92
Angebot B EUR 22.710,65
Angebot B EUR 23.270,45
Die wenigstnehmende Firma ist die A Bruttogesamtbetrag von EUR 21.267,92.
Spielplatz Hopfenrebe:
Angebot A Gesamtbrutto EUR 3.174,33
Angebot B Gesamtbrutto EUR 3.320,37
Angebot C Gesamtbrutto EUR 3.224,90
Weitere Spielgeräte sind an diesem Spielplatz aufgrund der Sicherheitsvorschriften nicht möglich.
Die wirtschaftlichste Firma ist die Firma A zum Gesamtbetrag von EUR 3.174,33.
Spielplatz Hohenrainweg:
Beim Spielplatz Hohenrainweg wurden folgende Angebote eingeholt:
Angebot A Gesamtbetrag EUR 7.676,93
Angebot B Gesamtbetrag EUR 8.386.98
Angebot C EUR 8.187,20
Die wirtschaftlichste Firma ist die A zum Preis von EUR 7.676,93.
Zusätzlich wird ein vorhandenes Fußballtor auf dem Spielplatz realisiert. Damit wurden die Wünsche der Eltern/ Anwohner realisiert.
Spielplatz Rezatpark:
Zur Ergänzung werden aufgrund der Abfrage der Kinder und Eltern weitere sinnvolle Geräte ausgeschrieben.
Die Nutzung dieses Spielplatzes ist äußerst erfolgreich und hat eine hohe Frequenz von Familien und Kindern. Die Kleingeräte wurden auf Grund von Sicherheits- und Abstandsregelungen geprüft. Die Standorte wurden mit Thomas Eitel festgelegt. Es wurden wieder drei Angebot eingeholt.
Angebot A EUR 7.331,00
Angebot B EUR 8.163,46
Angebot C EUR 7.782,60
Die wenigstnehmende Firma ist die A zum Gesamtbetrag von EUR 7.331,00.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine Spende von EUR 1.500,00 für den Rezatpark verwendet werden kann.
Es wird nochmals auf den Aktenvermerk vom 11.04.2023 hingewiesen, in dem der Stadtrat erste Informationen der Ausschreibung erhalten hat.
Beschlussvorschlag
Die wenigstnehmende Firma A beliefert die Spielplätze
-Spielplatz Rezatpark zu einem Bruttogesamtbetrag von EUR 7.331,00
-Spielplatz Hohenrainweg zu einem Bruttogesamtbetrag von EUR 7.676,93
-Spielplatz Hopfenrebe zu einem Bruttogesamtbetrag von EUR 3.174,33
-Spielplatz Wasserzell zu einem Bruttogesamtbetrag von EUR 21.267,92
Das Bauamt wird beauftragt, die Aufträge zügig umzusetzen. Der Einbau erfolgt durch den Bauhof. Für die Spielplätze Wasserzell werden EUR 5.000,00 Material, Hopfenrebe EUR 1.000,00, Hohenrainweg EUR 2.000,00 und Rezatpark EUR 1.500,00 veranschlagt. Die Haushaltsansätze sind im Vermögenshaushalt eingestellt.
Beschluss
Die wenigstnehmende Firma A beliefert die Spielplätze
-Spielplatz Rezatpark zu einem Bruttogesamtbetrag von EUR 7.331,00
-Spielplatz Hohenrainweg zu einem Bruttogesamtbetrag von EUR 7.676,93
-Spielplatz Hopfenrebe zu einem Bruttogesamtbetrag von EUR 3.174,33
-Spielplatz Wasserzell zu einem Bruttogesamtbetrag von EUR 21.267,92
Das Bauamt wird beauftragt, die Aufträge zügig umzusetzen. Der Einbau erfolgt durch den Bauhof. Für die Spielplätze Wasserzell werden EUR 5.000,00 Material, Hopfenrebe EUR 1.000,00, Hohenrainweg EUR 2.000,00 und Rezatpark EUR 1.500,00 veranschlagt. Die Haushaltsansätze sind im Vermögenshaushalt eingestellt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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30. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
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ö
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informativ
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30 |
Sachverhalt
PI Roth:
Kriminal- und Verkehrsstatistik 2022, siehe Anlage
Terminreservierung online:
Ab Juli 2023 gibt es für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit über ein auf der Hompage der Stadt Spalt integriertes Tool online Termine zu vereinbaren.
Stadt Spalt, Ausbau Ortsdurchfahrt Altstadt, Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke. Siehe Anlage.
Sachstand Nahwärme
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31. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
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ö
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informativ
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31 |
Sachverhalt
Aus den Reihen der Stadtratsmitglieder wird nochmals auf die Straßensperrung, die an der Hügelmühle angebracht wurde, hingewiesen. Es hatte sich ein Verkehrsunfall ereignet. Es wird darum gebeten, bei der nächsten Sperrung einen rechtzeitigen Hinweis auf die Straßensperrung anzubringen.
Es wird auf die Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Schnittling hingewiesen und eine Verkehrskontrolle gefordert.
Der Vorsitzende wird die PI Roth darauf hinweisen.
Auf die Nachfrage, ob es einen neuen Sachstand zum Radweg Blumenthal – Stiegelmühle gibt, beneint dies der Vorsitzende.
Auf die Nachfrage zum Sachstand „Brunnen Wernfels“ antwortet der Vorsitzende, dass eine Klärung durch das Bauamt erfolgt.
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32. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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Sitzung des Stadtrates
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06.06.2023
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ö
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informativ
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32 |
Sachverhalt
Ein Mitglied der Sommernachtsspieler moniert, warum die Rathaus-Toilette bei den Aufführungen nicht mehr benutzt werden darf? Er bittet die Entscheidung von Herrn Nolte nochmals zu überdenken.
Der Vorsitzende sichert eine zeitnahe Lösung zu.
Des Weiteren wird auf die Straßensperrung an der Hügelmühle eingegangen und sieht dies ebenfalls als große Gefahr.
Der Vorsitzende sichert eine Gesprächsaufnahme mit der Unteren Verkehrsbehörde zu.
Datenstand vom 13.06.2024 10:08 Uhr