Datum: 04.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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6. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 04.04.2023 und 06.06.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die oben genannten Niederschriften wurden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 04.04.2023 und 06.06.2023 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 04.04.2023 und 06.06.2023 – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
|
ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Es lagen keine nichtöffentliche Beschlüsse zur Bekanntmachung vor.
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8. Grundsatzbeschluss Finanziellen Beteiligung am Ausbau von Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen gem. §6 EEG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) von 2023 konkretisiert die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung von Kommunen am Ausbau von Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 6 EEG. Demnach können Kommunen vom Betreiber solcher Anlagen pro Kilowattstunde eingespeister Strommenge einen Beitrag in Höhe von 0,2 Cent erhalten, sofern die Kommune von der Anlage betroffen ist – d.h. sofern die Anlage im Gemeindegebiet liegt oder in einem gem. EEG festgelegten Umkreis liegen. Vereinbarungen über solche Zuwendungen sind in Form eines Vertrages zu schließen. Der Gemeindetag hat hierfür eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt.
Ein solcher Vertrag kann bei Neuanlagen erst nach dem Bauleitplanverfahren geschlossen werden. Nach dem Satzungsbeschluss eines Bebauungsplanes für die Energieanlage kann die Kommune das „Angebot“ des Anlagenbetreibers für die Zuwendung annehmen. Es fällt weder eine Schenkungssteuer noch eine Umsatzsteuer an.
Laut Begleitschreiben des Bayerischen Gemeindetags wäre es möglich noch vor Satzungsbeschluss einen einseitig durch den Anlagenbetreiber unterzeichneten Vertrag im Sinne einer Selbstverpflichtungserklärung zu erhalten, welcher dann nach Beschlussfassung auch durch die Kommune unterzeichnet wird.
Überschlägig können für eine 1-MW- Freiflächenphotovoltaikanlage jährlich ca. 2000 € an Zuwendung an die Kommune gehen.
Für den Anlagenbetreiber handelt es sich bei EEG-geförderten Anlagen um einen Durchlaufposten im Rahmen der Betriebsausgaben, weil er sich den Betrag vom Netzbetreiber erstatten lassen kann. Die Kosten werden dann letztlich über die EEG-Ausgleichsmechanismen auf die Allgemeinheit umgelegt.
Grundsätzlich kann diese Zuwendung auch für Bestandsanlagen vereinbart werden. Die Verwaltung schlägt aus Gründen der Transparenz und Planbarkeit für den Anlagenbetreiber jedoch vor, einen Grundsatzbeschluss auf geplante und neue Anlagen zu beziehen.
Im Sinne der Gleichbehandlung sollte ein Grundsatzbeschluss für sämtlichte künftig im Gemeindegebiet entstehenden PV-Freiflächen- und Windenergieanlagen – unabhängig vom Betreiber – geschlossen werden.
Das Begleitschreiben des Bay. Gemeindetags sowie die Vertragsmuster für PV-Freiflächenanlagen (Bay. Gemeindetag) und Windenergieanlagen (Fachagentur Windenergie an Land) stehen als Anlage zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass ab sofort mit Betreibern von neuen Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen Verträge über eine finanzielle Beteiligung der Kommune gemäß § 6 EEG geschlossen werden sollen.
Die Verwaltung soll die Betreiber neuer Anlagen frühzeitig über diesen Grundsatzbeschluss des Stadtrates informieren und mit diesem eine Selbstverpflichtungserklärung anstreben.
Konkrete Verträge zur finanziellen Beteiligung der Stadt Spalt bei neuen Freiflächen- und Windenergieanlagen werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass ab sofort mit Betreibern von neuen Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen Verträge über eine finanzielle Beteiligung der Kommune gemäß § 6 EEG geschlossen werden sollen.
Die Verwaltung soll die Betreiber neuer Anlagen frühzeitig über diesen Grundsatzbeschluss des Stadtrates informieren und mit diesem eine Selbstverpflichtungserklärung anstreben.
Konkrete Verträge zur finanziellen Beteiligung der Stadt Spalt bei neuen Freiflächen- und Windenergieanlagen werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Auftragsvergabe - Freianlagen Bauvorhaben Fitness Treff am Caritas Seniorenheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Garten und Landschaftsbauarbeiten-Freianlagen Fitnesstreff am Caritas Seniorenheim auf Fl. Nr. 1238 Gemarkung Spalt wurden die Garten- und Landschaftsbauarbeiten- Freianlagen über eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Weitere Gewerke wie z.B. Bänke/ Bepflanzung und Solarleuchten werden im Nachgang außerhalb der Ausschreibung angefragt. Die Ausschreibung erfolgte Digital über das Vergabeportal zusätzlich wurden geeignete Firmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes Schriftlich oder Digital aufgefordert. Der Submissionstermin war am 07.06.2023, die Zuschlagsfrist endet am 04.07.2023. Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 03.08.2023, Ausführungsende ist der 07.09.2023. Die Ausschreibung erfolgte über ein Ingenieurbüro. Es wurden 4 Angebote abgegeben, davon waren 3 wert bar.
Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
- Bieter A 108.256,19 € Brutto
Bieter B 113.318,15 € Brutto
Bieter C 129.486,16 € Brutto
Das wirtschaftlichste Angebot hat Bieter A abgegeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 108.256,19 €. Die Vergabe soll an Bieter A erfolgen.
Der Stadtrat Spalt vergibt für die Leistungen Garten- und Landschaftsbauarbeiten Freianlagen den Auftrag an Bieter A mit einem Bruttopreis in Höhe von 108.256,19 €.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Auftrag Garten- und Landschaftsbauarbeiten- Freianlagen für den Fitness Treff am Caritas Seniorenheim auf Fl. Nr. 1238 Gemarkung Spalt an die Firma Bieter A zu vergeben. Die Verwaltung wird Beauftragt die Auftragsvergabe fristgerecht auszuführen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Auftrag Garten- und Landschaftsbauarbeiten- Freianlagen für den Fitness Treff am Caritas Seniorenheim auf Fl. Nr. 1238 Gemarkung Spalt an die Firma Bieter A zu vergeben. Die Verwaltung wird Beauftragt die Auftragsvergabe fristgerecht auszuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Bauantrag - Flying Fox Enderndorf - Seeüberfahrt, Umbau / Erweiterung der Anlage auf Fl. Nr. 847, 383 Gmk. Enderndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bauherr: Abenteuer Wald GmbH, Zum Igelsbachsee 1, 91174 Spalt
Baugrund: Fl.Nr. 847, 383, Gmk. Enderndorf
Bauvorhaben: Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt, Umbau / Erweiterung der Anlage
Antragsnummer: 47/23
Auf dem Flurstück 847, 383 der Gemarkung Enderndorf wurde von der Abenteuer Wald GmbH, Zum Igelsbachsee 1 ein Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndrof – Seeüberfahrt gestellt.
Die Anlage befindet sich im gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Geprüft wird nach § 35 BauGB. Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Es wurde bereits die zu dem Bauantrag vorangegangene Bauvoranfrage in der Sitzung des Stadtrates in der Sitzung vom 07.06.2023 behandelt. Das gemeindliche Benehmen wurde unter bestimmten Voraussitzungen gegeben.
Zu der Bauvoranfrage wurde seitens des Entwurfsverfassers sowie Bauherrn keine Aussage bei der Beantragung der Baugenehmigung niedergelegt. Die Baugenehmigung entspricht in den wesentlichen Teilen der Bauvoranfrage.
Auf telefonische Anfrage bei der Genehmigungsbehörde, LRA Roth wurde die Information an das Bauamt übermittelt, dass der Bauherr die Bauvoranfrage nicht mittel´s Bescheid erhalten wollte und nur auf die Beantwortung der Frage Machbarkeit der Erweiterung, welche Unterlagen benötigt werden, eine Antwort erhalten wollte, weshalb kein Bescheid zu der Bauvoranfrage folgte. Aus einem Aktenvermerk des Landratsamtes / Bauwesen geht hervor, dass der Baubewerbe wegen des Eingriffes in den Waldbestand eine Artenschutzrechtliche Prüfung / SAP bei dem Antrag auf Baugenehmigung vorzulegen ist. Diese Anforderung des Landratsamtes ist bei den Bauantragsvorlagen nicht vorhanden. Mit Auslauf zum 29.06.2023 wurde der Bauherr aufgefordert, diese an das Landratsamt Roth umgehend nachzureichen um Verzögerungen des Antragsverfahrens zu vermeiden. Bezüglich des Benehmens der Stadt Spalt ist die Anforderung nicht relevant.
Das geplante Bauvorhaben wird nötig, da die bereits ursprüngliche Anlage erneuert werden muss. Die neue Anlage soll fast einen identischen Start / Zielpunkt erhalten aber jetzt als Doppel Zip Anlage ausgeführt werden. Die Betriebsbeschreibung ist den Antragsformularen beigefügt.
Die öffentlichen Belange sind nicht berührt, da die baulich notwendigen Änderungen weder das Erscheinungsbild als Solches beeinträchtigen, noch in der Wahrnehmung die Anlage nur minimale Veränderungen zu der bereits bestehenden Anlage erhält. Die Erschließung ist weiterhin gesichert.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde nach den Bauantragsformularen durchgeführt. Unterschriften der Nachbarn sind nicht ersichtlich.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, Zum Segelhafen 1, 91174 Spalt zu erteilen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, Zum Segelhafen 1, 91174 Spalt zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. Antrag auf Isolierte Befreiung - Bau einer Stahlbetonfertiggarage auf Fl. Nr. 1223/43 Gmk. Großweingarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauherr: Bautenbuch Nr. 41/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 1223/43 Gmk. Großweingarten, Ende Wendehammer Am Grasigen Weg, Baugebiet Wasserzell Ost
Bauvorhaben: Neubau einer Stahlbetonfertiggarage
Antragsnummer: 41/23
Auf dem Flurstück 1223/43 Gmk. Großweingarten wurde von dem Bauherrn Bautenbuch 41/23 ein Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stahlbetonfertiggarage gestellt.
Der Antrag muss im Zusammenhang der Antrag Nr. 42/23 gesehen werden.
Isolierte Befreiungen beziehen sich auf Vorhaben, die nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei sind, aber den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen. Hierzu dürfen jedoch nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes berührt werden. Gemeindliche Stadtbauämter fungieren hier als die Genehmigungsbehörde und erteilen Bescheide im eigenen Wirkungskreis. Bei unwesentlichen Befreiungen wird das Erteilen im Verwaltungsweg durch das Stadtbauamt Spalt entschieden.
Bei den vorliegenden 2 Anträgen auf Befreiungen sind jedoch aus Sicht des Bauamtes wesentliche städtebauliche Belange berührt, da im ursprünglichen Bebauungsplan nicht eindeutig Garagen in diesem Bereich vorgesehen waren, weshalb die beiden Anträge durch den Stadtrat der Stadt Spalt entschieden werden sollen. Es gibt bereits derartige Garagen, die sowohl mit Flach- oder Satteldach erstellt wurden. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden auch bei einer positiven Entscheidung eingehalten (siehe Stellungnahme LRA)
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 29b „Wasserzell Ost“ der Stadt Spalt.
Folgende Festsetzungen sind bei dem nach Art. 57Abs. 1 Nr. 1 b verfahrensfreien Bauvorhaben nicht eingehalten und es wurden Anträge auf Befreiung gestellt:
5.8: Auf Fl. Nr. 1223/43 sind im BP Stellplätze, aber keine Garagen eingezeichnet.
Die Garage soll auf dem bisherigen Parkplatz errichtet werden.
5.11: Stellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigem Material erstellt werden
Die Garage hat einen Betonboden
5.14 Garagen sind nur als direkter Anbau an das Wohngebäude zulässig
Die Garage wird nicht im eigentlichen Wohngrundstück erstellt.
Die bereits erstellten Garagen im oberen Bereich des Wendehammers sind mit Satteldach ausgeführt
Die Garage soll mit begrüntem Flachdach gebaut werden
Aus Sicht des Stadtbauamtes gliedern sich beide Bauvorhaben in die Bebauung ein, auch wenn im oberen Bereich bereits eine Garagenanlage mit Satteldach ausgeführt wurde. Eine eindeutige Bezeichnung für diesen Bereich fehlt im Bebauungsplan. Durch das begrünte Flachdach fügen sich beide Bauvorhaben auch zu dem Außenbereich an. Es sollte jedoch als Nebenbestimmung im Bescheid das Realisieren eines Gründaches als Auflage fixiert werden.
Da sich bereits Garagenanlagen im Bereich des Wendehammers befinden, wirken die 3 neuen Garagen als nicht störend.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag des Bauherren Bautenbuch Nr. 41/23 zu den Isolierten Befreiungen zum Neubau einer Stahlbetonfertiggarage auf Fl. Nr. 1223/43 Gmk. Großweingarten.
Das Bauamt wird beauftragt, den Bescheid der Isolierten Befreiung zu erlassen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag des Bauherren Bautenbuch Nr. 41/23 zu den Isolierten Befreiungen zum Neubau einer Stahlbetonfertiggarage auf Fl. Nr. 1223/43 Gmk. Großweingarten.
Das Bauamt wird beauftragt, den Bescheid der Isolierten Befreiung zu erlassen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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12. Antrag auf Isolierte Befreiung - Bau von 2 Fertiggaragen auf Fl. Nr. 88 sowie 89 Gmk. Großweingarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Bauherr: Bautenbuch Nr. 42/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 1223/88, 1223/89 Gmk. Großweingarten, Ende Wendehammer Am Grasigen Weg, Baugebiet Wasserzell Ost
Bauvorhaben: Bau von 2 Stahlbetonfertiggaragen
Antragsnummer: 42/23
Auf dem Flurstück 1223/88, 1223/89 Gmk. Großweingarten wurde von dem Bauherrn Bautenbuch 42/23 ein Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung von 2 Stahlbetonfertiggaragen gestellt.
Der Antrag muss im Zusammenhang der Antrag Nr. 41/23 gesehen werden.
Isolierte Befreiungen beziehen sich auf Vorhaben, die nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei sind, aber den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen. Hierzu dürfen jedoch nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes berührt werden. Gemeindliche Stadtbauämter fungieren hier als die Genehmigungsbehörde und erteilen Bescheide im eigenen Wirkungskreis. Bei unwesentlichen Befreiungen wird das Erteilen im Verwaltungsweg durch das Stadtbauamt Spalt entschieden.
Bei den vorliegenden 2 Anträgen auf Befreiungen sind jedoch aus Sicht des Bauamtes wesentliche städtebauliche Belange berührt, da im ursprünglichen Bebauungsplan nicht eindeutig Garagen in diesem Bereich vorgesehen waren, weshalb die beiden Anträge durch den Stadtrat der Stadt Spalt entschieden werden sollen. Es gibt bereits derartige Garagen, die sowohl mit Flach- oder Satteldach erstellt wurden. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden auch bei einer positiven Entscheidung eingehalten (siehe Stellungnahme LRA)
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 29b „Wasserzell Ost“ der Stadt Spalt.
Folgende Festsetzungen sind bei dem nach Art. 57Abs. 1 Nr. 1 b verfahrensfreien Bauvorhaben nicht eingehalten und es wurden Anträge auf Befreiung gestellt:
5.8: Auf Fl. Nr. 1223/43 sind im Bebauungsplan Stellplätze, aber keine Garagen eingezeichnet.
Die Garage soll auf dem bisherigen Parkplatz errichtet werden.
5.11: Stellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigem Material erstellt werden
Die Garage hat einen Betonboden
5.14 Garagen sind nur als direkter Anbau an das Wohngebäude zulässig
Die Garage wird nicht im eigentlichen Wohngrundstück erstellt.
Die bereits erstellten Garagen im oberen Bereich des Wendehammers sind mit Satteldach ausgeführt
Die Garagen sollen mit begrüntem Flachdach gebaut werden
Aus Sicht des Stadtbauamtes gliedern sich beide Bauvorhaben in die Bebauung ein, auch wenn im oberen Bereich bereits eine Garagenanlage mit Satteldach ausgeführt wurde. Eine eindeutige Bezeichnung für diesen Bereich fehlt im Bebauungsplan. Durch das begrünte Flachdach fügen sich beide Bauvorhaben auch zu dem Außenbereich an. Es sollte jedoch als Nebenbestimmung im Bescheid das Realisieren eines Gründaches als Auflage fixiert werden.
Da sich bereits Garagenanlagen im Bereich des Wendehammers befinden, wirken die 3 neuen Garagen als nicht störend.
Weiterhin sollen die von dem Bauherrn geplanten 2 Fertiggaragen evtl. mit Strom für eine E-Ladesäule versorgt werden. Der zugehörige Stromkasten liegt hinter der Holzwand und wäre von dem Bauherrn selbst mit eigenen Kosten anzuschließen. Das Einholen sämtlicher Genehmigungen bei dem Stromversorger liegt bei dem Antragssteller. Weiterhin muss hierzu eine Grunddienstbarkeit bzw. ein vertraglicher Abschluss mit der Stadt Spalt erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag des Bauherren Bautenbuch Nr. 42/23 zu den Isolierten Befreiungen zum Neubau von zwei Stahlbetonfertiggaragen auf Fl. Nr. 1223/88, 1223/89 Gmk. Großweingarten.
Das Bauamt wird beauftragt, den Bescheid der Isolierten Befreiung zu erlassen.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Ermöglichung eines Stromanschlusses der Garagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Voraussetzungen zu prüfen und vorzubereiten.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag des Bauherren Bautenbuch Nr. 42/23 zu den Isolierten Befreiungen zum Neubau von zwei Stahlbetonfertiggaragen auf Fl. Nr. 1223/88, 1223/89 Gmk. Großweingarten.
Das Bauamt wird beauftragt, den Bescheid der Isolierten Befreiung zu erlassen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Ermöglichung eines Stromanschlusses der Garagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Voraussetzungen zu prüfen und vorzubereiten.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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13. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
|
ö
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informativ
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13 |
Sachverhalt
Mensch – Biber Management, Präsentation des Bund Naturschutz in Bayern e.V. gem. Anlage
Am 12. Juni 2023 wurde der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2023) durch die Firma Tennet veröffentlicht. Eine Kommunalinfo soll im Herbst 2023 angeboten werden.
Den Netzentwicklungsplan-Bericht inkl. Anhang und Begleitdokumenten finden Sie unter:
Hochwasser/Starkregen:
Information des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach:
Siehe Schreiben Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
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14. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
|
ö
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informativ
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14 |
Sachverhalt
- Feuerwehr-Beschaffungswesen: nach der Reklamation von fehlenden Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen wird der Bürgermeister zu einem persönlichen Gespräch zur Feuerwehr (montags immer Übung) gehen.
- An den neuen L-Steinmauern und Gabionen der Ortsdurchfahrt Wernfels fehlen noch Geländer oder Zäune. Dies wird an die entsprechende Stelle weitergeleitet.
- Biberproblem: es wird nachgefragt, ob das neue Biberproblem bereits bekannt ist (vom Hatzelbach Richtung Altersheim, Kreisverkehr). Das Problem ist bekannt. Es wird ein Antrag auf Entnahme gestellt werden.
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15. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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69. Sitzung des Stadtrates
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04.07.2023
|
ö
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informativ
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15 |
Sachverhalt
Der Bürger Klaus-Dieter Heimann beschwert sich darüber, dass er eine Strafe von EUR 78,50 erhalten hat, nachdem er ein benutztes Papiertaschentuch in einen Abfallbehälter am Igelsbachsee geworfen hat. Die Begründung des Ordnungsdienstes war, dass dieser Behälter nur für Hundekotbeutel und Kinderwindeln vorgehalten wird.
Herr Heidmann hat eine schriftliche Einwendung nachgereicht, in welcher er den Sinn der Strafe in Frage stellt. Daraufhin hat er einen Bußgeldbescheid erhalten.
Herrn Heidmann wird geraten, Einspruch einzulegen wegen der Verhältnismäßigkeit der Strafe.
Der Sachverhalt wird von Herrn Bürgermeister Weingart auch an den Zweckverband Brombachsee weitergegeben.
Datenstand vom 13.06.2024 12:03 Uhr