Datum: 01.08.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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5. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Keine Bekanntmachungen.
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6. Haushalt 2023; Beschlussfassungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Vortrag des Haushaltes in Kurzfassung durch den Vorsitzenden Udo Weingart.
Anschließend folgten die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen in genannter Reihenfolge:
1. CSU, Martin Peitz
2. fair, Gabriele Weislmeier
3. Landliste, Dieter Selz
4. Freie Wähler Großweingarten, Bernhard Zottmann
4. SPD, Barbara Sterner
5. Bündnis 90/Die Grünen, Ingeborg Jotz
6. UWG/FW, Dieter Kamm
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6.1. Haushalt 2023; Beschlussfassung;
Gesamthaushalt, bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
|
ö
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6.1 |
Sachverhalt
Der Haushalt 2023 wurde in zwei Sitzung mit den Stadtratsmitgliedern vorberaten.
Die sich ergebenden Finanzänderungen wurden stetig fortgeschrieben und in den Haushaltsansätzen berücksichtigt. Damit war sichergestellt, dass eine Aktualisierung der Haushaltsansätze geboten war.
Der Gesamthaushalt mit Stellenplan, Finanzplan und Haushaltssatzung sowie Vorbericht, Verpflichtungsermächtigung und ergänzenden Anlagen wurde den Stadtratsmitgliedern in der vollständigen Fassung zur Verfügung gestellt.
Der Vorbericht wurde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 61 ff. GO i. V. m. §§ 2 und 3 KommHV ausgearbeitet und den Mitgliedern des Stadtrates zur Verfügung gestellt.
Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Beschlussvorschlag
a) Gesamthaushalt bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt:
Der Stadtrat beschließt den Gesamthaushalt 2023 in einem Gesamtvolumen von 21.378.105 EUR.
Auf den Verwaltungshaushalt entfallen dabei in Einnahmen und Ausgaben 13.903.600 EUR.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.474.505 EUR.
Der Haushalts 2023 wird in der vorgelegten Fassung mit den genannten Wertfestsetzungen im Gesamthaushalt sowie im Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt beschlossen.
Beschluss
a) Gesamthaushalt bestehend aus Vermögens- und Verwaltungshaushalt:
Der Stadtrat beschließt den Gesamthaushalt 2023 in einem Gesamtvolumen von 21.378.105 EUR.
Auf den Verwaltungshaushalt entfallen dabei in Einnahmen und Ausgaben 13.903.600 EUR.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.474.505 EUR.
Der Haushalts 2023 wird in der vorgelegten Fassung mit den genannten Wertfestsetzungen im Gesamthaushalt sowie im Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt beschlossen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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6.2. Haushalt 2023; Beschlussfassung, Stellenplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
|
ö
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6.2 |
Sachverhalt
Nachdem einige tarifrechtliche Anpassungen hinsichtlich der Eingruppierungen zwingend durch die Stadt Spalt vorzunehmen sind, wurde diese im Stellenplan 2023 berücksichtigt.
Der Stellenplan 2023 wurde dem Stadtrat Spalt im Rahmen der Haushaltsberatungen von der Verwaltung vorgestellt und in der Sitzung am 04.7.2023 – nichtöffentlicher Teil - behandelt.
Die jetzigen Eingruppierungen und Überprüfungen mit den sich ergebenden Änderungen wurden bereits teilweise im Jahr 2023 vollzogen oder sind noch bis zum Jahresende in einer erneuten Stellenbewertung nach Vorliegen der Arbeitsplatzbeschreibung vorzunehmen.
Der Stellenplan wurde entsprechend der tarifrechtlichen Vorgaben mit den Eingruppierungen vorgesehen.
Im Stellenplan sind auch die künftigen Planstellen mit der personalwirtschaftlichen Einwertung berücksichtigt.
Eine Eingruppierung, die haushaltsrechtlich zu vollziehen ist, ergibt sich in der tariflichen Anwendung. In dem Fall müssen auch die Voraussetzungen des Stelleninhabers vollständig mit der nachgewiesenen Qualifikation und Aufgabenerfüllung vorliegen.
Beschlussvorschlag
Der Stellenplan 2023 wird als Bestandteil des Haushaltes zur Haushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung mit den Zuordnungen und den Teilbereichen beschlossen.
Beschluss
Der Stellenplan 2023 wird als Bestandteil des Haushaltes zur Haushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung mit den Zuordnungen und den Teilbereichen beschlossen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6.3. Haushalt 2023, Beschlussfassung, Finanzplan (Finanzplanungszeitraum 2022- 2026)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
|
ö
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|
6.3 |
Beschlussvorschlag
Nachdem in den Vorbereitungen in zwei Stadtratssitzungen die Finanzierungsplanung beraten wurde, wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, den Finanzplan in der fortgeführten Fassung für den Zeitraum 2022- 2026 zu beschließen.
Der Stadtrat Spalt fasst den Beschluss, dass die mittelfristige Finanzplanung in der vorgelegten Fassung mit den eingestellten Ansätzen zur Haushaltssatzung 2023 beschlossen wird.
Beschluss
Nachdem in den Vorbereitungen in zwei Stadtratssitzungen die Finanzierungsplanung beraten wurde, wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, den Finanzplan in der fortgeführten Fassung für den Zeitraum 2022- 2026 zu beschließen.
Der Stadtrat Spalt fasst den Beschluss, dass die mittelfristige Finanzplanung in der vorgelegten Fassung mit den eingestellten Ansätzen zur Haushaltssatzung 2023 beschlossen wird.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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6.4. Haushalt 2023, Beschlussfassung; Haushaltssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
|
ö
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|
6.4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen sind mit € 2.500.000 vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2023 mit 2.500.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2023 nicht festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt sind mit 2.500.000 € vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2023 mit 2.500.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2023 nicht festgesetzt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt sind mit 2.500.000 € vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2023 mit 2.500.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2023 nicht festgesetzt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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7. Vollzug BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "An der Zellgasse"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.08.2022 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung erfolgte am 05.08.2022. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 durch den Stadtrat gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über eine ortsübliche Bekanntmachung am 01.03.2023.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgten die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat wog in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Anregungen ab und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ erfolgte am 19.05.2023.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit von 29.05.2023 bis einschl. 30.06.2023 die öffentliche Auslegung statt. Gleichzeitig erfolgten die Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Einwendungen, Anregungen oder Hinweise eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben entsprechende Hinweise, Anregungen und Einwendungen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingebracht.
Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat Spalt zu entscheiden.
Die Abwägungstabelle (Anlage 1) im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“, in der Fassung vom 01.08.2023 (Anlage 2), mit Satzung (Anlage 3) und Begründung (Anlage 4), gefasst werden.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
- Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 01.08.2023 inklusive dem textlichen Satzungsteil (Anlage 3) und Begründung (Anlage 4), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.
Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.
Beschluss 1
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
- Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 01.08.2023 inklusive dem textlichen Satzungsteil (Anlage 3) und Begründung (Anlage 4), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.
Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Auftragsvergabe - Anschaffung von 2 Solarleuchten für Senioren-Fitnessparcours am Carritas Wohnheim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
|
01.08.2023
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Für den Senioren-Fitness-Parcours am Caritas Seniorenwohnheim müssen Zuge der Garten- und Landschaftsbauarbeiten 1 Beleuchtung für den Platz sowie eine Beleuchtung des Weges zwischen den bestehenden Leitungs- betriebenen Leuchtpunkten sowie dem Leuchtpunkt Brücke bei Kreisverkehr angeschafft werden. Die Beleuchtungseinheiten waren in der bestehenden LV des Architekturbüros nicht enthalten, jedoch im Förderantrag. Die Fundamentarbeiten wurden bereits an eine Baufirma in der LV vergeben.
Es wurden bei 4 geeigneten Herstellern von Solarleuchten Angebote eingeholt.
Es gingen dem Bauamt 4 Angebote zu.
Eine Auswertung ist beigelegt.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der A abgegeben. Bieter A bietet zwei unterschiedliche, geeignete Leuchten inkl. Fracht und Montage für 7.423,22 € brutto an. Die Firma A stattete die Stadt Spalt bereits mit den mobilen Solarleuchten aus. Die Erfahrungen mit den Leuchten waren bisher sehr gut bezüglich Akkulaufzeit, Funktionalität in den dunklen Monaten. Der höhere Preis gegenüber den anderen Anbietern erklärt sich durch das Verwenden einer auch bei schlechten Witterungsverhältnissen funktionellen Leuchte mit höherem Mast zur gesamten Ausleuchtung des Platzes. Dies können die anderen Hersteller mit den angebotenen Leuchten nicht abdecken.
Weiter Angebote gingen von
(Bieter B) 6.304,62 €
(Bieter C) 6.786,33 €
(Bieter D) 7.559,48 €
Ein.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag über 2 Solarleuchten für den Fitness-Parcours am Caritas-Senioren-Wohnheim an den Bieter A zu vergeben
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag über 2 Solarleuchten für den Fitness-Parcours am Caritas-Senioren-Wohnheim an den Bieter A zu vergeben
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Auftragsvergabe - Anschaffung einer Solar-Wegbeleuchtung am Geh- und Fahrradweg an der Bleiche
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
70. Sitzung des Stadtrates
|
01.08.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Geh- und Radweg entlang des Hatzelbaches an der Bleiche hat bisher von dem letzten Leuchtpunkt am unteren Kornhaus-Parkplatz bis zu der Brücke bei Stadtmühle keine Beleuchtung.
Gerade dieser Weg ist sehr beliebt und wird viel genutzt. Zusätzlich dient er als Schulweg, wobei in den Wintermonaten zu Schulbeginn leider fast vollständige Dunkelheit auf dem Weg herrscht.
In der Vergangenheit scheiterte dies an den hohen Kosten, da hier auch eine Stromleitungsverlegung nötig gewesen wäre. Innerhalb der letzten 5 Jahren war gerade das Anbringen von Solarleuchten wegen der Beschattung am Rezatbereich schwierig. Mittlerweile existieren aber geeignete Möglichkeiten, den gesamten Weg auszuleuchten.
Durch die notwendige Anschaffung Solarleuchten Fitness-Parcours wurde die Angebotseinholung zeit- und ressourcensparend zusammengelegt. Die Fundamentarbeiten könnten als Nachtrag mitsamt den Fundamentarbeiten am Senioren-Fitness-Parcours beauftragt werden. Durch das Mitbestellen werden hier zusätzlich Monteur sowie Frachtkosten gespart. Auch könnten die Preise bei einer Komplettbestellung der 2 Angebote evtl. noch etwas gesenkt werden.
Die Auswertung muss nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, nicht nur nach dem günstigsten Angebot getroffen werden.
Das wirtschaftlichste Angebot gab Bieter A ab. Die Firma bietet ein Modell von Solarleuchten an, welches Solaraufnahmestellen zu allen Seiten hat. Weitere Vorzüge dieser Solarleuchten sind, dass sie mit 6 Leuchtpunkten für die gesamte Strecke auskommen, mit Bewegungssensor oder kompletter Nachtabschaltung und- oder Ab-Dimmung zur Vermeidung von Lichtimmissionen und zum Insektenschutz ausgestattet werden. Als großer Vorteil wird der im Fundament verbaute Akku betrachtet, da dieser weniger stark dem Frost ausgesetzt ist und auch im Winter eine hohe Leistung beibehält. Bei Festen am Kornhaus-Parkplatz – auch in der dunklen Jahreszeit kann für die benötigte Zeit mit einem Steuergerät die Nachtabschaltung ausgesetzt werden, womit auf den Heimwegstrecken nach Festen am Kornhausparkplatz für Licht und mehr Sicherheit gesorgt werden kann. Die Stadt Spalt setzt bereits die Mobilen Solarleuchten sowie die Solarleuchten am Dorfbrunnen Wernfels dieses Herstellers ein.
Der Anbieter B bietet die Beleuchtung des Weges zu einem günstigeren Preis an, bietet auch eine Nachtabsenkung an, realisiert die Beleuchtung auch mit nur 6 Lichtpunkten, muss aber im beschatteten Bereich der Bäume des Weges die Leuchten über Erdkabel oder hängende Kabel an die PV-Module der anderen Leuchten versorgen. Durch Astbruch der Bäume wird das oberirdische Leitungsführen seitens des Bauamtes als problematisch angesehen, die Erdverlegung im Hochwasser-Überflutungsbereich wird mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, welche den Preisvorsprung gegenüber Bieter A wieder aufheben.
Der Bieter C bietet 7 Leuchtpunkte ohne Montage an, da die Akkus in der Lampe sitzen, sind diese gegenüber Witterung ungeschützt. In der kalten Jahreszeit verlieren deren Akkus an Leistung, weshalb gerade im Winter die Beleuchtungen nur für wenig Stunden laufen können. Bieter D kann den bewaldeten Bereich nicht mit Solarleuchten ausleuchten.
Bieter:
Bieter A gesamt inkl. Montage und Fracht: 23.954,70 €
Bieter B (Zusatzkosten Leitungsverlegung) 19.464,00 €
Bieter C (Zusatzkosten Montage) 22.499,33 €
Bieter D nicht wert-bar.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag über die Beleuchtung des Weges am Hatzelbach (Bleiche) mit 6 Solarleuchten an den Bieter A für 23.954,70 Euro zu erteilen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag über die Beleuchtung des Weges am Hatzelbach (Bleiche) mit 6 Solarleuchten an den Bieter A für 23.954,70 Euro zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Bauantrag - Überdachung eines best. Silos zu einem landwirtschaftlich genutzten Maschinenabstellplatz
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
70. Sitzung des Stadtrates
|
01.08.2023
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bauherr: Bautenbuch 51/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 876 Gmk. Wernfels, Theilenberg 17
Bauvorhaben: Überdachung eines best. Silos zu einem landwirtschaftlich genutzten Maschinenabstellplatz
Antragsnummer: 51/23
Auf dem Flurstück 876 der Gemarkung Wernfels wurde von den Bauherren Bautenbuch 51/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Überdachung eines best. Silos zu einem landwirtschaftlich genutzten Maschinenabstellplatz gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann ein Bauvorhaben zugelassen werden, wenn
|
Es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
|
Das bisherige Silo soll an einer Wandhöhe nördlich von 1,50 m auf 2,5 m erhöht werden.
Mit einer Holzkonstruktion soll das bestehende Silo mit einem Pultdach, Dachneigung 7° mit Trapezblech überdacht werden. Die Höhe der Konstruktion (Carport-ähnlich) beträgt 7,16 m.
Länge 26 m, Breite 6,42 m.
Die Zufahrt an den Maschinenabstellplatz erfolgt über eigenen Grund, die Erschließung ist gesichert. Der Entwässerungsplan wurde beigefügt.
Stellplätze sind nicht erforderlich.
Die Nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt, bis auf N-ERERGIE (Stromkasten) wurde die nachbarschaftliche Zustimmung erteilt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag auf Überdachung eines best. Silos zu einem landwirtschaftlich genutzten Maschinenabstellplatz auf Fl. Nr. 876 Gmk. Wernfels des Antragsstellers Bautenbuch 51/23
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag auf Überdachung eines best. Silos zu einem landwirtschaftlich genutzten Maschinenabstellplatz auf Fl. Nr. 876 Gmk. Wernfels des Antragsstellers Bautenbuch 51/23
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Bauantrag - Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
70. Sitzung des Stadtrates
|
01.08.2023
|
ö
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beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Bauherr: Bautenbuch 53/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 907 Gmk. Mosbach, Steinbacher Str. 7
Bauvorhaben: Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune
Antragsnummer: 53/23
Auf dem Flurstück 907 der Gemarkung Mosbach wurde von den Bauherren Bautenbuch 53/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft.
Nach § 35 Abs. 4 Nr. 1, Nr. 4 sowie ausschlaggebend Nr. 5 Buchstabe c) BauGB kann ein Bauvorhaben zugelassen werden, wenn
|
(4) Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:
1.
die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes, das unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 errichtet wurde, unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
b)
die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
c)
die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
d)
das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
e)
das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
f)
im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle und
g)
es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich,
2.
die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b)
das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c)
das vorhandene Gebäude wurde oder wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d)
Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird,
4.
die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient,
5.
die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b)
die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und
c)
bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird,
|
Bisher findet die Nutzung des Wohngebäudes als Wohnhaus mit einer Familie statt. Die anliegende Scheune soll nun durch Ausbau des Dachgeschosses eine Umnutzung als weitere Wohnung für die Nachkommen der Familie (eigener Hausstand) erfahren. Das EG soll weiter seine Nutzung als Scheune beibehalten, nur Das DG soll eine Nutzungsänderung erfahren. Auf die große Dachfläche soll eine Gaube mit Dachneigung 30° eingezogen werden. Auf der gegenüberliegenden Seite sollen Dachfenster in die bestehende Dachfläche eingezogen werden. Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Baudenkmal. Die Abstimmung zu der Veränderung der Dachflächen muss mit der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes erfolgen. Abstimmungsprotokolle zu der äußeren Erscheinung des Gebäudes fehlen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde von allen Nachbarn gegeben.
Durch die Nutzungsänderung müssen laut Stellplatzsatzung 1-2 neue Stellplätze geschaffen werden. Es werden für die bisherige sowie die neue Wohneinheit 4 Stellplätze im Plan nachgewiesen.
Der Entwässerungsplan fehlt und wird vor Weitergabe an das Landratsamt nachgefordert.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag auf Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune auf Fl. Nr. 907 Gmk. Mosbach des Antragsstellers Bautenbuch 53/23
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Bautenbuch 53/23 zur Einbringung einer Gabe sowie gegenüberliegend Einbringung von Dachfenstern aufgrund der Nutzungsänderung im Dachbereich
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag auf Nutzungsänderung durch Dachgeschossausbau einer Scheune auf Fl. Nr. 907 Gmk. Mosbach des Antragsstellers Bautenbuch 53/23
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Andreas Zottmann hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht mitgewirkt.
Beschluss 2
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Bautenbuch 53/23 zur Einbringung einer Gabe sowie gegenüberliegend Einbringung von Dachfenstern aufgrund der Nutzungsänderung im Dachbereich
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Andreas Zottmann hat, wegen persönlicher Beteiligug an der Abstimmung nicht mitgewirkt.
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12. Vollzug KAG, Änderungssatzung zur Erhebung von Kitagebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt
Die Gebühren für die Kinderbetreuung der Stadt Spalt sind mit Blick auf eine regelmäßige Anpassung der Gebühren im 2-Jahres Rhythmus zu prüfen und anzupassen.
Die letzte Gebührenanpassung wurde zwar erst im Jahr 2022 vorgenommen, jedoch wurde der vorangegangen Zeitraum bereits auf 3 Jahre verlängert. Der Hintergrund ist mit den Corona-Auswirkungen zu sehen, weil in diesem Zeitraum das Angebot für die Nutzung der kommunalen Einrichtung aufgrund gesetzlicher Vorgaben erheblich einzuschränken war.
Damit die Eltern/Erziehungsberechtigten jedoch nicht zusätzlich in diesem Zeitraum finanziell belastet werden sollten, wurde hier keine Erhöhung seitens der Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Personalkosten auch in diesem Zeitraum in voller Höhe angefallen sind, ohne dass die Auslastung der Einrichtung gegeben war.
Die jetzige Erhöhung mit ca. 7 % auf die bisherigen Gebührensätze für die KITa Regelgruppen und Kinderkrippen ist erforderlich, um die lfd. steigenden Kosten
a. Personalkosten mit ca. 10 % und die
b. Sach/Unterhaltskosten bei einer Inflation von ebenfalls 6 – 7 % im Durchschnitt auffangen zu können.
Wir liegen mit unserem Gebührenanpassungen und neuen Gebühren im Durchschnitt aller Einrichtungen im Landkreis Roth. Die Gebühren sind auf dem Niveau des Kindergartens in GwG, der von der GMBH Eichstätt betrieben wird.
Mit dem Elternbeirat haben wir die Erhöhung und die Gründe der Anpassung besprochen und erläutert.
Von der Verwaltung wird zudem vorgeschlagen, dass die zweckgebunden Mittel (Spielgeld je Kind mit 2,50 € auf 3,00 € ab 1.9.2023) erhöht wird.
Diese Haushaltsmittel stehen der KITA-Leitung zur Verfügung, um hier u.a. Bastelmaterial u.ä. nach Bedarf anzuschaffen.
Das Spielgeld wird nicht gesondert erhoben, sondern wird von den Gebühreneinnahmen abgezogen und der KITA Leitung jährlich zur Verfügung gestellt.
Dem Stadtrat Spalt wird daher vorgeschlagen, die entsprechende beiliegende Änderungssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt, beschließt die Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Kindergarten/Kinderkrippe Spalt. Die Änderung tritt zum 01.09.2023 ein.
Das Spielgeld wird für zweckgebundene Maßnahmen der kommunalen Einrichtung von 2,50 €/je Kind auf 3,00 €/Kind ab dem 01.09.2023 angehoben.
Die nächsten Gebührenanpassungen sind in 2. Jahren durch die Verwaltung zu prüfen und vorzusehen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt, beschließt die Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Kindergarten/Kinderkrippe Spalt. Die Änderung tritt zum 01.09.2023 ein.
Das Spielgeld wird für zweckgebundene Maßnahmen der kommunalen Einrichtung von 2,50 €/je Kind auf 3,00 €/Kind ab dem 01.09.2023 angehoben.
Die nächsten Gebührenanpassungen sind in 2. Jahren durch die Verwaltung zu prüfen und vorzusehen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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13. Bündnis 90/Die Grünen: Förderprogramm kommunale integrale Hochwasserschutz- u. Rückhaltekonzepte. Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit eines solchen Konzeptes für Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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13 |
Sachverhalt
Bündnis 90/ Die Grünen haben durch Frau Jotz mit Schreiben vom 04.07.2023 einen Antrag an die Stadt Spalt gerichtet.
Es wurde dabei gebeten, das Förderprogramm kommunale integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte, welches eine max. Förderung bis zu 75 % bei erfüllten Voraussetzungen vorsieht, zu prüfen.
Dem Antrag sollte grundsätzlich entsprochen werden, jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt erst noch die Richtlinien prüft, ob und in welchem Umfang überhaupt kommunale Planungen durch die Förderrichtlinien abgedeckt werden.
Sobald hier weitere Kenntnisse vorliegen, wird das Ergebnis dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung, ob eine Beantragung bzw. Beauftragung von externen Büros erfolgen soll, vorgelegt werden.
Anmerkung: die Personalressourcen der Verwaltung lassen im Moment nicht den Spielraum zu, hier eigenständige Förderanträge oder Planungen vorzunehmen.
Der Stadtrat wird somit auch wieder von dem Ergebnis nach Abschluss der Prüfung, ob die Förderrichtlinien für die Stadt Spalt und in welchem Umfang angewandt werden, informiert.
Der Stadtrat wird daher vorab vom Sachstand informiert.
Beschluss
Dem Stadtrat der Stadt Spalt ist das Thema Hochwasserschutz und Rückhaltekonzepte sehr wichtig. Die Verwaltung wird beauftragt die Rahmenbedingungen sowie die Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Eine fachliche Beratung bzw. Informationsaustausch durch das Ing.-Büro Klos wird empfohlen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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14. Auswirkungen des Nahverkehrsplan des Landkreises Roth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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14 |
Sachverhalt
Der Nahverkehrsplan des Landkreises Roth wurde vom Mobilitätsausschuss und vom Kreistag des Landkreises Roth beschlossen.
Der Nahverkehrsplan soll erheblich mehr Fahrten, Stundentaktung bzw. 20 Minuten-Taktungen enthalten.
Dadurch ergibt sich ein erhebliches erweitertes Angebot für den ÖPNV.
Bislang zahlten die Gemeinden pro Jahr 2,6 Mio. Euro an ÖPNV-Defizit-Anteil Kreisumlage. (50/50 Regelung)
Künftig rechnet er im besten Fall mit einem Defizit von 5 Mio. und im schlechtesten Fall von 15. Mio. Euro. In der Vorstellung des Endberichtes wird die Entwicklung des ÖPNV-Defizit pro Jahr von 2023 bis 2030 dargestellt.
Die Stadt Spalt hat in ihrem Linienbündel 7 für das Jahr 2025 zahlreiche Verhandlungen durchgeführt, dass ein Defizitaufkommen durch einen eigenwirtschaftlichen Verkehr erheblich reduziert wird. Dies wird in den anderen Bündeln nicht angenommen.
In die Beurteilung des Nahverkehrsplanes sind jedoch die Folgen und finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Der Kreistag des Landkreises Roth hat mit einer Mehrheit die finanziellen Auswirkungen nicht betrachtet bzw. nicht in die Entscheidung mitgenommen.
Es ist zu sehen, dass vor allem in den Jahren 2026 bis 2030 erhebliche Defizite anfallen werden. Auch wenn es nicht die ganze Größenordnung von 15 Mio. Defizit ergeben kann und Unwägbarkeiten vorhanden sind, werden die Defizite des ÖPNV erheblichst steigen. Eine Umsetzung in der Kreisumlage würde Auswirkungen für die Gemeinden haben. Im Kreistag war dies für die Mehrheit kein Kriterium. Ein Prozent Kreisumlage bedeuten 1,7 Mio. €. Dadurch ergeben sich für alle Gemeinden erhebliche Mehraufwendungen nur durch den Posten ÖPNV. Da das Finanzsystem 50 zu 50 Gemeinde /Kreistag in der Finanzierung geändert wurde und der Landkreis selbst den Nahverkehr bestimmt. Gemeinden wurden im Nahverkehrskonzept trotz 10 Mobilitätsausschusssitzungen nicht direkt integriert. Bisher war die Systematik, dass auch ein Teil komplett durch die Gemeinde getragen wird um nicht nur Wünsche auf den Tisch zu legen, sondern auch den Finanzierungsanteil zu berücksichtigen.
Mitglieder des Mobilitätsausschusses machten deutlich, dass eine Finanzveränderung des Systems durch die Stundentaktung auf Stammstrecken nicht mehr umsetzbar sei.
Für die Stadt Spalt (Erhöhung 6 v. H.) wird dies in der Prognose ca. 357.000 € höhere Kreisumlage bedeuten. Für Kreisstadt können bis zu 3,1 Mio. € anfallen. Die Gemeinden würden die finanzielle Leistungsfähigkeit /Zuführung zum großen Teil nicht mehr erbringen. Ein Prozentpunkt Kreisumlage macht bei der Stadt Spalt ca. 60.000 € aus.
Als Anlage liegt der Nahverkehrsplan, Vorstellung Endbericht vom VGN sowie der Bericht der RHV über die Kreistagssitzung bei.
Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis des Nahverkehrsplanes des Landkreises Roth und der Abstimmung im Kreistag Kenntnis. #
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15. Ortsdurchfahrt Spalt - Bemusterungsergebnisse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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15 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in einer mehrstündigen Bemusterungssitzung die Materialien für die OD Spalt festgelegt.
Der offizielle Beschluss muss in der heutigen Sitzung erfolgen, da sämtliche Vorbereitungen für die Ausschreibung erfolgen.
Ein termingerechter Beginn im März hat die Voraussetzung, dass im November ausgeschrieben wird.
Im E-Mail vom 26.07.2023 von Frau Steinbacher sind die Festlegungen erfolgt. Darüber hinaus wurde auch eine Gegenüberstellung der Kosten für Pflaster berechnet.
Die Bemusterungspräsentation liegt ebenfalls als Anlage bei.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Stadt in Naturstein verlegt ist. Aufgrund der Langlebigkeit und der Wertigkeit der Spalter Altstadt wird, wir im Bemusterungstermin favorisiert, Naturstein vorgeschlagen.
Die Bemusterungsergebnisse und Kostengegenüberstellungen sind noch mit den Förderungen zu berücksichtigen. In Anwesenheit von Frau Piezunka, Regierung von Mittelfranken, wurde der städtebauliche Mehrwert bestätigt. Eine Förderung von 80% der festgelegten Materialien wird für die OD Spalt und der Bemusterungsergebnisse erfolgen.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass für die Flächen, Gehweg zum Parkplatz keine 3 cm Absatz erfolgen. Mit der Sehbehindertenbeauftragten Frau Lammel wurde nochmals Kontakt aufgenommen. Diese hat uns bis Ende August vertröstet. Die Stadt Spalt wird deshalb einen Alternativvorschlag der Regierung von Mittelfranken vorlegen. Es wird eine behindertengerechte Leitlinie geben. Ziel ist eine homogene Fläche zu erreichen, um Absätze und 3 cm Stufen zu vermeiden. Eine hohe Anzahl von Personen, vor allem mit Rollstuhl und Rollator aber auch ältere Menschen brauchen eine barrierefrei ebene Fläche. Ein weiterer Vorteil wäre, dass im Laufe der Zeit die Fläche auch zusätzlich als Parkplätze oder als Außenbereich Gastronomie genutzt werden können.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt stimmt auf der Grundlage des mehrstündigen Bemusterungstermines den Ergebnissen zu. Er bestätigt die Ergebnisse, die für Naturstein, Verlegungen, Bänke, Abfallbehälter, Fahrradparkerstelen, Pflanzkübel erfolgt sind. Die Kostengegenüberstellung liegt bei.
Beschluss 1
Der Stadtrat Spalt stimmt auf der Grundlage des mehrstündigen Bemusterungstermines den Ergebnissen zu. Er bestätigt die Ergebnisse, die für Naturstein, Verlegungen, Bänke, Abfallbehälter, Fahrradparkerstelen, Pflanzkübel erfolgt sind. Die Kostengegenüberstellung liegt bei.
Die Beauftragung für den Granit-Naturstein zum Quadratmeterpreis von 140,00 € wird beschlossen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16
Beschluss 2
Der Stadtrat Spalt stimmt auf der Grundlage des mehrstündigen Bemusterungstermines den Ergebnissen zu. Er bestätigt die Ergebnisse, die für Naturstein, Verlegungen, Bänke, Abfallbehälter, Fahrradparkerstelen, Pflanzkübel erfolgt sind. Die Kostengegenüberstellung liegt bei.
Die Beauftragung für den Granit-Naturstein Muster Belgrano Firma Besko (Naturstein aus China) zum Quadratmeterpreis von 98,00 € wird beschlossen.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
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16. Antrag der FFW Fünfbronn/Schnittling auf Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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16 |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Fünfbronn /Schnittling hat an die Stadt Spalt einen Antrag für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) gerichtet. Dieser wird nun dem Stadtrat vorgelegt. Es erfolgte ein Gespräch am 13.07.2023 mit dem 1.Bürgermeister. Der 1.Bürgermeister hat keine Zusagen für Beschaffungen gemacht.
Der Antrag wird dem Kreisbrandinspektor des Kreisbrandbezirkes, Stefan Schwarz weitergeleitet. Es muss eine fachliche Stellungnahme der Feuerwehr erfolgen. Es muss dargelegt werden, welche Einsatzbereitschaft, der Einsatzwert, welche Einsätze und welche Verbesserungsvorschläge im Bereich der Feuerwehr Fünfbronn/Schnittling erfolgen müssen /können.
Die Alarmierung und Aktivierung von Feuerwehrleuten ist ebenfalls nicht nur im Nachtbereich sondern auch im Tagesbereich zu berücksichtigen. Eine Entscheidung wird in dieser Sitzung nicht erfolgen können.
Die Maßnahmen sind nicht im Finanzplan enthalten.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass das Feuerwehrgrundstück 202 m² umfasst und eine Stellmöglichkeit für eventuelle Erweiterungen derzeit nicht vorhanden sind.
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Fünfbronn auf Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) wird zuerst fachlich vom Kreisbrandinspektor beurteilt. Es ist vor allem die Einsatzbereitschaft und die Koordinierung im Brandbezirk notwendig. Die Stadt Spalt gibt dem Stadtrat zur Kenntnis, dass die Feuerwehrgebäudlichkeiten auf das derzeitige TSA ausgerichtet sind.
Eine Ersatzbeschaffung des TSA mit Kostenvergleichen wird ebenfalls geprüft.
Beschluss
Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Fünfbronn auf Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) wird zuerst fachlich vom Kreisbrandinspektor beurteilt. Es ist vor allem die Einsatzbereitschaft und die Koordinierung im Brandbezirk notwendig. Die Stadt Spalt gibt dem Stadtrat zur Kenntnis, dass die Feuerwehrgebäudlichkeiten auf das derzeitige TSA ausgerichtet sind.
Eine Ersatzbeschaffung des TSA mit Kostenvergleichen wird ebenfalls geprüft.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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17. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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informativ
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17 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Stadtrates Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:
28. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“: Anmeldungen noch bis 15.10.2023/ siehe Anlage.
In der Sitzung des Stadtrates Spalt am 04.07.2023 wurde u.a. auch Photovoltaik auf Freiflächen und ein mögliches Abschöpfungspotenzial zu Gunsten der Kommune angesprochen.
Im Zusammenhang mit diesem Abschöpfungspotenzial ist auch die Frage aufgetreten, ob diese auch rückwirkend auf bereits bestehenden Anlagen voll umfänglich anwendbar ist.
Die Verwaltung hat diese Frage nochmals geprüft und ist jetzt zu dem Ergebnis gekommen, dass die bestehenden PV-Anlagen bereits vor der Übergangsregelung des EEG2021 in Betrieb waren. Es liegen somit hier keine Voraussetzungen vor, eine rückwirkende Anwendung d.h. Abschöpfungszahlen für frühere Zeiträume in Anspruch zu nehmen. Die beiden bestehenden Anlagen sind bereits vor der Übergangsregelung in Betrieb gewesen und haben hier auch keinen Zuschlag in der Ausschreibung erlangt. Damit ist eine Anwendung Nachtorga auf 6EEG nicht gegeben. Der Stadtrat wird gebeten von der Prüfung Kenntnis zu nehmen.
Die beauftragten Neukalkulationen für
- Bestattungswesen,
Feuerwehrwesen,
Kurbeiträge
sind in der finalen Abstimmung mit dem Dienstleister.
Die Gebührenkalkulationen für das Bestattungswesen und Feuerwehrwesen werden wir im Herbst 2023 in einer Stadtratssitzung vorstellen können.
Die Kalkulation für die Kurbeiträge wird erst zum Jahresende angegangen werden können. Eine Umsetzung ist im 1. Halbjahr 2024 eingeplant.
Anfrage bezüglich Dacheindeckung im Kirschgarten gemäß Mail vom 18.07.2023; siehe Anlagen (u.a. Bebauungsplan).
St. Nikolauskirche:
Ein Ankauf der St. Nikolauskirche steht nicht im Raum. Die Verwaltung hat entsprechend der Beschlüsse des STR. Spalt Gespräche mit der Diözese Eichstätt und am Rande mit dem Stadtpfarrer/Kirchenpfleger geführt. Es ist nach wie vor ungeklärt, wer die Baulast und in welchem Umfang an der Kirche trägt.
Von seitens Eichstätts wurde jedoch die Kirchengemeinden angefragt, welche bauliche Anlagen für den theologischen Auftrag der Kirche notwendig sind. Eichstätt hat das Problem des baulichen Unterhaltes von nicht notwendigen baulichen Anlagen und den dabei entstehenden nicht mehr zu bewältigenden Kosten durch die Kirchengemeinden/Eichstätt längst erkannt.
Urnengräber Großweingarten
Der Stadtrat wurde von der Anlegung von Urnengräbern auf dem Friedhof Großweingarten informiert. Die Anlegung erfolgt auf dem Bereich der Stadt. Es entstehen 17 Doppelgräber. Mit Hilfe von Stadtrat Dieter Kamm wurden die Angebote für die Herstellung eines Urnengräberfeldes auf dem Friedhof in Großweingarten eingeholt. Es erfolgte die Ausschreibung. Die günstigste Firma ist die Firma Zottmann zum Bruttopreis von 3.911,53 €.
Vorab erfolgten die Abstimmungen mit dem Kirchengemeinderat in Großweingarten.
Dem Stadtrat wird zur Kenntnis gegeben, dass die Beauftragung der Urnengräber in Großweingarten für die wenigbietenste Firma Zottmann zum Bruttopreis von 3.911,53 € erfolgt.
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18. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
|
ö
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informativ
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18 |
Sachverhalt
Es wird angefragt, wie die Planungen in Sachen Hopfenhallenareal laufen.
Geschäftsleiter Robert Nolte antwortet, dass der Erschließungsplan in Bearbeitung ist.
Von Seiten der Stadtratsmitglieder wird um einen Zwischenstand in Sachen Bierhotel und Hopfenhallenareal in einer der nächsten Sitzungen gebeten.
Auf die Anfrage, warum am Brunnen in Wernfels kein Wasser läuft, antwortet der Vorsitzende nach kurzer Diskussion, dass eine Stellungnahme durch das Stadtbauamt erfolgt.
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19. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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70. Sitzung des Stadtrates
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01.08.2023
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ö
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informativ
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19 |
Sachverhalt
Aus der Bürgerschaft kam die Anfrage wie die Planungen für das Baugebiet Wernfels sind.
Der Vorsitzende antwortet, dass der notarielle Grundstücksankauf vollzogen wurde. Die Bauplanungen sind in Bearbeitung.
Datenstand vom 13.06.2024 12:05 Uhr