Datum: 17.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.09.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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73. Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 05.09.2023 – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 05.09.2023 – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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73. Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
|
ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Es lagen keine nichtöffentlichen Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.
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3. Bauantrag - Energetische Sanierung und Nutzungsänderung eines besth. Wohnhauses in ein Wohnhaus mit ambulatn betreuter Wohngemeinschaft auf Fl. Nr. 295 Gmk. Enderndorf, Ottmannsberg 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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73. Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 67/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 295 Gmk. Enderndorf, Ottmannsberg 9
Bauvorhaben: Energetische Sanierung und Nutzungsänderung eines besth.
Wohnhauses in ein Wohnhaus mit ambulant betreuter
Wohngemeinschaft
Antragsnummer: 67/23
Auf dem Flurstück 295 der Gmk. Enderndorf wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 67/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer energetischen Sanierung und Nutzungsänderung eines besth. Wohnhauses in ein Wohnhaus mit ambulant betreuter Wohngemeinschaft gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
- „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Prüfung analog nach den Vorgaben des oberhalb liegenden Bebauungsplanes, wegen der charakterlichen Einbindung des Gebäudes in die umliegenden Bebauungen der Ortschaft.
Geplant wird eine energetische Sanierung des Bestandsgebäudes mit Berücksichtigung der Punkte: Gebäudedämmung, Wärmepumpe samt Speicher, Fußbodenheizung und die Nutzung einer PV-Anlage auf dem Dach. Die Außenanlagen werden für die zukünftige Nutzung großzügig mit Freisitz und einem Weier gestaltet. Im Erdgeschoss befindet sich ein zentraler Wohnraum mit Küche, eine Terrasse, Lagerräume, Sanitärräume, die Haustechnik und ein Ruheraum. Das Obergeschoss beinhaltet 10 - 12 Einzelzimmer für die Unterbringung von zu betreuenden Personen. Verbunden sind die beiden Geschosse über ein Treppenhaus samt Aufzuganlage. Die äußerliche Gestaltung kann aus den Plandarstellungen mit 3D-Schaubildern entnommen werden.
Ursprünglich geplant war ein Flachdach das in seiner Bauform auf die energetischen Vorgaben zurückzuführen ist. Nach einem Beratungsgespräch im Bauamt und einem Gestaltungsgespräch mit Herrn Kreisbaumeister Möllenkamp wurde dieses in ein Satteldach abgeändert, welches sich nun gut in die umliegenden Bebauungen des Dorfes einfügt.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde nach den Bauantragsformularen durchgeführt. Unterschriften der Nachbarn sind nicht ersichtlich.
Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze werden in ausreichender Zahl nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Benehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 67/23 Energetische Sanierung und Nutzungsänderung eines besth. Wohnhauses in ein Wohnhaus mit ambulant betreuter Wohngemeinschaft auf Fl. Nr. 295 Gmk. Enderndorf.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Benehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 67/23 Energetische Sanierung und Nutzungsänderung eines besth. Wohnhauses in ein Wohnhaus mit ambulant betreuter Wohngemeinschaft auf Fl. Nr. 295 Gmk. Enderndorf.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses auf Teil Fl. Nr. 603, Baubewerber Nr. 1, Gmk Fünfbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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73. Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 72/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn, Schnittling 10
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses
Antragsnummer: 72/23
Auf dem Flurstück 603 der Gmk. Fünfbronn wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 72/23 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
- „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Das Gebäude fügt sich in die umliegenden Nachbarbebauungen ein.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses an die Stelle eines bereits bestehenden Gebäudes mit kleinerer Kubatur als Grenzbebauung zu Fl. Nr. 604 (Nachbar). Hierfür soll die bestehende Grenzwand als Außenwand verwendet werden, siehe Planunterlagen.
Im Antragsschreiben werden Punkte genannt, die zu berücksichtigen sind:
- Gauben wie im Plan dargestellt
- Grenzbebauung mit Doppelgarage an Nachbarhalle mit gegenseitigem Anbaurecht
- Dachneigung und Dachfarbe rot
- Erschließung erfolgt über die Ortsstraße
- Grundstücke werden dementsprechend neu vermessen
- Erschließung des neuen BV. durch die Gemeinde gesichert (Wasser, Abwasser)
- Kamin / Abstandsflächen
Abstandsflächen können als Grenzbebauung nicht eigehalten werden, Anfrage an Landratsamt für Ausführung ohne Abstandsübernahme liegt bei.
Das Grundstück soll in Zukunft unterteilt werden. Auf dem anderen Teilbereich soll ebenfalls ein Gebäude errichtet werden.
Die Erschließung des Grundstücks soll über die Ortsstraße erfolgen.
Die Stellplätze können in ausreichender Zahl auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden.
Nachbarschaftliche Unterschriften sind nicht vorhanden (Bei Antrag auf Vorbescheid nicht notwendig).
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid, Antragsteller Bautenbuch 72/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Ausführung ohne Abstandsflächenübernahme, Antragsteller Bautenbuch 72/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn.
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid, Antragsteller Bautenbuch 72/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Ausführung ohne Abstandsflächenübernahme, Antragsteller Bautenbuch 72/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Teil Fl. Nr. 603, Baubewerber Nr. 2, Gmk Fünfbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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73. Sitzung des Stadtrates
|
17.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 73/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn, Schnittling 10
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Antragsnummer: 73/23
Auf dem Flurstück 603 der Gmk. Fünfbronn wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 73/23 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
- „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Das Gebäude fügt sich in die umliegenden Nachbarbebauungen ein.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses als Grenzbebauung zu Fl. Nr. 588 (im Eigenbesitz) mit Doppelgarage als Grenzbebauung zu Fl. Nr. 602 (Nachbar), siehe Planunterlagen.
Im Antragsschreiben werden Punkte genannt, die zu berücksichtigen sind:
- Gauben wie im Plan dargestellt
- Grenzbebauung mit Doppelgarage an Nachbarhalle mit gegenseitigem Anbaurecht
- Dachneigung und Dachfarbe rot
- Erschließung des Grundstücks mit Zufahrt über Flurnr. 588
- Grundstücke werden dementsprechend neu vermessen
- Erschließung des neuen BV. durch die Gemeinde gesichert (Wasser, Abwasser)
- Kamin / Abstandsflächen
Vereinbarungen über die Erlaubnis zur Bebauung des Flurstücks Nr. 603 und über das gegenseitige Recht des Gebäudeanbaus an Grundstücksgrenzen wurden den Bauantragsunterlagen beigelegt.
Die Abstandsflächen werden auf dem zu bebauenden Flurstück Nr. 603, da direkte Grenzbebauung zu Fl. Nr. 588, nicht eingehalten. Eine Anfrage zur Befreiung von Abstandsflächen liegt bei.
Das Grundstück soll in Zukunft unterteilt werden. Auf dem anderen Teilbereich soll ebenfalls ein Gebäude errichtet werden.
Die Erschließung des Grundstücks mit Zufahrt soll über das benachbarte Flurstück Nr. 588 (teilweise biotopkartiert) erfolgen. Hierfür wird die Anbindung an den bestehenden Kanal und sonstige Sparten benötigt, siehe Plandarstellung ‚Kanalverlauf Schnittling‘ anbei.
Die Stellplätze können in ausreichender Zahl auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden.
Nachbarschaftliche Unterschriften sind nicht vorhanden (Bei Antrag auf Vorbescheid nicht notwendig).
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid, Antragsteller Bautenbuch 73/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Befreiung von Abstandsflächen, Antragsteller Bautenbuch 73/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn.
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid, Antragsteller Bautenbuch 73/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Befreiung von Abstandsflächen, Antragsteller Bautenbuch 73/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Bauantrag - Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
73. Sitzung des Stadtrates
|
17.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 75/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4
Bauvorhaben: Neubau Balkon an Ferienwohnhaus
Antragsnummer: 75/23
Auf dem Flurstück 179 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 75/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Balkons an Ferienwohnhaus gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
- „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
An das bestehende Gebäude soll ein Balkon in Stahlbauweise errichtet werden.
Der Balkon ist von den öffentlichen Verkehrsflächen nicht einsehbar.
Es wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt.
Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt:
- § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung, Sichtbare Bauteile sind mit herkömmlichem (ortsüblichem) oder solchem Material auszuführen, das dem herkömmlichen in Form und Farbe entspricht.
Das Bauwerk wird als Stahlbau-Balkon feuerverzinkt in matter Optik ausgeführt. Keine Brandlast.
Die Erschließung ist nicht nötig, das Gesamtgebäude ist erschlossen. Stellplätze werden keine benötigt.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde nicht gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung, Antragsteller Bautenbuch 75/23 zum Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Abweichung von der Gestaltungssatzung Stadt Spalt bezüglich § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung, Sichtbare Bauteile in herkömmlichem (ortsüblichem) Material, hier Ausführung des Balkons in Stahlbauweise, Antragsteller Bautenbuch 75/23 zum Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung, Antragsteller Bautenbuch 75/23 zum Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Abweichung von der Gestaltungssatzung Stadt Spalt bezüglich § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung, Sichtbare Bauteile in herkömmlichem (ortsüblichem) Material, hier Ausführung des Balkons in Stahlbauweise, Antragsteller Bautenbuch 75/23 zum Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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7. Bauantrag - Aufstellen von 2 Seecontainern mit Errichtung einer Überdachung, Errichtung von Lagerboxen für Schüttgüter auf Fl. Nr. 847 Gmk. Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
73. Sitzung des Stadtrates
|
17.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bauherr: Stadt Spalt, Herrengasse 10, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl. Nr. 847 Gmk. Spalt, Nähe Talstraße
Bauvorhaben: Aufstellen von 2 Seecontainern mit Errichtung einer Überdachung,
Errichtung von Lagerboxen für Schüttgüter
Antragsnummer: 76/23
Auf dem Flurstück 847 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Stadt Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Aufstellen von 2 Seecontainern mit Errichtung einer Überdachung, Errichtung von Lagerboxen für Schüttgüter gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Auf dem Gelände des Bauhofs Spalt werden 2 Seecontainer mit überdachtem Lagerbereich und mehrere Lagerboxen für Schüttgüter errichtet.
Ein Teilbereich der Lagerboxen für Schüttgüter befindet sich geringfügig im Landschaftsschutzgebiet.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde vollständig durchgeführt. Die Erschließung ist nicht nötig. Neue Stellplätze werden nicht benötigt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Aufstellen von 2 Seecontainern mit Errichtung einer Überdachung, Errichtung von Lagerboxen für Schüttgüter des Bauherren Stadt Spalt auf Fl. Nr. 847 Gmk. Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Aufstellen von 2 Seecontainern mit Errichtung einer Überdachung, Errichtung von Lagerboxen für Schüttgüter des Bauherren Stadt Spalt auf Fl. Nr. 847 Gmk. Spalt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Ortsrecht der Stadt Spalt; Erlass einer Verordnung der Stadt Spalt über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden; (Hundehaltungsverordnung)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
73. Sitzung des Stadtrates
|
17.10.2023
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Die bisherige Unterhaltungsverordnung der Stadt Spalt tritt am 24.10.2023 außer Kraft.
Es ist daher eine neue Hundehaltungsverordnung zu erlassen. Die Rechtsverordnungen haben eine max. Laufzeit von 20 Jahren.
Eine entsprechende Verordnung wurde erstellt. Dem Stadtrat wird empfohlen diese Verordnung zu beschließen und ein Inkrafttreten der Satzung am 25.10.2023 vorzusehen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verordnung der Stadt Spalt über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) in der Fassung vom 17.10.2023 beschlossen wird. Die Satzung soll zum 25.10.2023 Inkrafttreten.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verordnung der Stadt Spalt über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) in der Fassung vom 17.10.2023 beschlossen wird. Die Satzung soll zum 25.10.2023 Inkrafttreten.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Teilnahme am kommunalen Klimaschutz-Netzwerk zum Ausbau erneuerbarer Energien, Speicher und Netzinfrastruktur für Kommunen im Landkreis Roth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
73. Sitzung des Stadtrates
|
17.10.2023
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Derzeit laufen Vorarbeiten für die Beantragung eines kommunalen Klimaschutz-Netzwerks Kommunen im Landkreis Roth (Fortführung), das im Rahmen der Kommunalrichtlinie gegründet werden soll. Hierzu haben aktuell 14 Kommunen Ihr Interesse bekundet.
Voraussichtliche Netzwerkteilnehmer:
- Gemeinde Büchenbach
Gemeinde Georgensgmünd
Gemeinde Kammerstein
Gemeinde Rednitzhembach
Gemeinde Rohr
Markt Schwanstetten
Markt Thalmässing
Markt Wendelstein
Stadt Abenberg
Stadt Greding
Stadt Heideck
Stadt Hilpoltstein
Stadt Roth
Stadt Spalt
Wie bereits beim Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk für Kommunen im Landkreis Roth, das zum 30.06.2023 ausgelaufen ist, soll die Organisation und fachliche Betreuung des Netzwerkes durch das Institut für Energietechnik IfE GmbH (IfE) der Hochschule Amberg-Weiden erfolgen.
Die Antragstellung erfolgt durch den Verbundkoordinator, ein Teilnehmer des Netzwerks, dieser muss noch festgelegt werden. Die Vorbereitung zur Antragsstellung und die weitere Kommunikation mit dem Fördermittelgeber übernimmt das IfE.
Das Netzwerk besteht inhaltlich aus zwei Teilen:
- Netzwerkmanagement & Moderation
Zum einen findet quartalsweise ein Netzwerktreffen statt, mit dem Ziel einen Austausch zwischen den teilnehmenden Kommunen zu schaffen. Dazu werden bei den moderierten Treffen Fachvorträge gehalten und es werden Praxisbeispiele vor Ort besichtigt.
Neben der Organisation der insgesamt 12 Netzwerktreffen beinhaltet dieser Punkt auch die Kommunikation mit dem Fördermittelgeber, Mittelabrufe und Auszahlung der Mittel an die Netzwerkteilnehmer sowie das Berichtswesen gegenüber dem Fördermittelgeber.
- Fachliche Beratung
Zum anderen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, sich individuell durch das Institut für Energietechnik beraten zu lassen. Durch die fachliche Beratung sollen konkrete Projekte angestoßen werden (keine Planungsleistungen) und umfasst beispielsweise Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ökobilanzierungen oder allgemein fachliche Beratung bei anstehenden Projekten. – Voraussetzung ist, dass die Unterstützung darauf abzielt, Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Innerhalb der Netzwerklaufzeit von 3 Jahren (voraussichtlich ab 01.01.2025 – 31.12.2027, Bewilligungszeitraum ist abhängig vom Erhalt des Zuwendungs-Bescheides) werden dabei über die Kommunalrichtlinie 60 % der Ausgaben für das Netzwerkmanagement & Moderation sowie der fachlichen Beratung gefördert. Abzüglich der Förderung beläuft sich der Eigenanteil für die Netzwerkteilnahme auf rund 7.200,00 € netto. Diese Kosten beinhalten dabei sowohl die Organisation und Durchführung der Netzwerktreffen als auch die Verwaltung der Fördermittel und das Berichtswesen gegenüber dem Fördermittelgeber. Diese Kosten beziehen sich auf 14 Teilnehmer und können je nach finaler Teilnehmerzahl variieren.
Die Kosten für die fachliche Beratung (950,00 €/Beratertag netto, zzgl. 0,60 €/ netto pro gefahrenem Kilometer) hängen vom tatsächlichen Beratungsumfang ab und werden ebenfalls mit 60 % gefördert. Der Netto-Eigenanteil beträgt 380 € netto.
Zur späteren Teilnahme am geförderten Netzwerk ist ein formaler Ratsbeschluss erforderlich, da mit Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (erforderlich für die Antragsstellung) die Netzwerkteilnahme verbindlich ist. Ein Austritt oder eine spätere Teilnahme am Netzwerk ist nach der Antragsstellung nicht mehr möglich.
Die Kooperationsvereinbarung für die Antragsstellung sowie die finalen Informationen zum geförderten Netzwerk werden voraussichtlich im November 2023 zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt die Teilnahme am kommunalen Klimaschutz-Netzwerk zum Ausbau erneuerbarer Energien, Speicher und Netzinfrastruktur für Landkreise und Städte in Bayern
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt die Teilnahme am kommunalen Klimaschutz-Netzwerk zum Ausbau erneuerbarer Energien, Speicher und Netzinfrastruktur für Landkreise und Städte in Bayern
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Bedarfsmitteilung 2024, Städtebauförderung - Jahresantrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
73. Sitzung des Stadtrates
|
17.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Der Jahresantrag für Städtebaufördermittel ist nach Beschlussfassung durch den Stadtrat und der Einstellung im Haushalt 2024 der Regierung von Mittelfranken zur Bereitstellung der Fördermittel für 2024 bis 2027 vorzulegen.
Der Jahresantrag wurde in Abstimmung mit der Firma Bayerngrund als Sanierungsberaterin der Stadt Spalt vorbereitet.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, den Jahresantrag 2024 mit der jetzigen Fassung und den vorgesehenen Maßnahmen zu genehmigen und die entsprechende Veranschlagung im Haushalt 2024 und der Finanzplanung vorzusehen.
Der Antrag ist bei der Regierung von Mittelfranken bis 01.12.2023 zu stellen.
Der Stadtratsbeschluss und die Bedarfsmitteilung 2024 werden im Rahmen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 der Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er den Jahresantrag 2024 sowie für die folgenden Programmjahre mit den Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm als Jahresantrag für 2024 bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.
Die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresantrages sind im Haushalt 2024 sowie im Finanzplanungszeitraum zu veranschlagen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er den Jahresantrag 2024 sowie für die folgenden Programmjahre mit den Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm als Jahresantrag für 2024 bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.
Die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresantrages sind im Haushalt 2024 sowie im Finanzplanungszeitraum zu veranschlagen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. Gesamtsanierung Luberhaus, VgV Verfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
73. Sitzung des Stadtrates
|
17.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Das Sanierungsgutachten des Architekten Karlheinz Zagel zur Sanierung und Nutzung des „Luberhauses“ wurde in der Sitzung am 18.10.2022 vorgestellt und nach Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege im Januar 2023 mit der Erschließung barrierefreie Toilette im EG und der Aufzugstandort ergänzt.
Der Aufzug sollte möglichst zurückhaltend und neutral wirken, um das Barockensemble nicht zu beeinträchtigen. Vorgeschlagen wird eine massive Einhausung mit verputztem Mauerwerk mit den zurückhaltenden Stilmerkmalen der bestehenden Architektur des Verbindungsbaus. (Siehe Sanierungsgutachten Seite 81)
Der Zugang zur Toilette für alle (Raum 003) ist aus Sicht der Denkmalpflege auch in der Wand zum Vorraum (004) möglich. (Siehe Sanierungsgutachten Seite 83)
Die Notsanierung des Objektes wird aufgrund des schlechten baulichen Zustandes, aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen nicht empfohlen. Die Notsanierung wäre eine kostenintensive und sehr zeitaufwendige Arbeit, schlussendlich entstehen durch die folglich komplette Sanierung der Dachkonstruktion doppelte Kosten.
Die Aussage stützt sich auf mehrere Begehungen mit dem Architekten Karlheinz Zagel und verschiedenen Gewerken der Statik, Architektur- Sachverständigenbüro, des örtlichen Zimmerer Hausmann und Dachdecker zur Schadensaufnahme, unter anderem für die Ermittlung der Statischen Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Dachkonstruktion und die Untersuchung und Feststellung der Bauschäden. Der örtliche Zimmerer Hausmann, erkannte durchgerostete Dachnägel die bei Abriss zu herabstürzenden Dachlatten und Ziegeln führen können. Die schriftliche Ausarbeitung der statischen Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Dachkonstruktion des Luberhauses und das verformungsgerechte Aufmaß wird derzeit in Form eines Leistungsverzeichnisses durch AB Hochreuther erstellt.
Im Ergebnis ist eine komplette und nachhaltige Dachsanierung Auftragsgegenstand.
Der Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken für die Sanierung des Luberhauses kann nach Festlegung der Förderbehörde nur als Gesamtsanierungsmaßahme gestellt werden. Einzelne Teilmaßnahmen wie die Sanierung der Dachkonstruktion, werden nicht über die Städtebauförderung bezuschusst.
Ein Gesamtsanierungsbeschluss für das Luberhaus ist zu beschließend und vorranging mit der Dachsanierung zu beginnen.
Kosten und Nutzung
Von den geschätzten Baukosten in Höhe von insgesamt 2,3 Mio. € lassen sich die Kosten aufteilen in 800.000 € der förderfähigen Kosten als Zuwendung über die Städtebauförderung und 1,5 Mio. € als Eigenanteil für die Stadt Spalt.
Eine genaue Kostenaufteilung der möglichen förderfähigen Bereiche liegt der Beschlussvorlage bei. (siehe Aufstellung Luberhaus Kosten – Flächen – Förderung)
Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut und wird weiter nicht berücksichtigt.
Eine Nutzung der Dachgeschossebenen kann aus technischer, funktionaler, denkmalrechtlicher und nicht zuletzt wirtschaftlicher Sicht nicht empfohlen werden.
Weitere Ausgaben in Höhe von ca. 150.000 € sind für die Ausstattung der Verwaltungs- Büro-, Aufenthaltsräume, Trauzimmer, Materialraum und IT Kosten hinzuzurechnen.
Aus Finanzsicht wird auf die angespannte Haushaltslage und den hohen Investitionsausgaben im Finanzzeitraum 2024 bis 2027 hingewiesen.
Mit dem Gesamtsanierungsbeschluss für das Luberhaus sind von der Stadt Spalt geschätzte 1,65 Mio. € plus Kostensteigerungen in den Jahren 2024 und 2025 als Eigenleistung zu erbringen.
Zeitplan
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant.
Ausschreibung
Es müssen alle Planungsleistungen (Architekt, Tragwerk, Brandschutz) gemeinsam betrachtet werden und bei Überschreitung der 215 T € Grenze ist ein VgV durchzuführen.
Die Nutzungsänderung Bücherei soll Bestandteil des Bauantrags sein, dem voraus sollen das Brandschutzgutachten und die Werkpläne gehen.
Förderantrag
Der Förderantrag ist mit Gesamtsanierungsbeschluss des Stadtrates bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Beschlussvorschlag
- Beschluss Gesamtsanierung Luberhaus
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Gesamtsanierung des Objektes Luberhaus in der Herrengasse 12 in Spalt. Zugrunde liegt das Sanierungsgutachten des Architekten Karlheinz Zagel mit Stand vom 28.01.2023. Die Gesamtsanierung umfasst Kosten in Höhe von geschätzt 2,45 Mio. € plus Kostensteigerungen.
Die Verwaltung stellt mit dem Gesamtsanierungsbeschluss den Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken und bittet um den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die komplette Dachsanierung.
Stimmenverhältnis:
- Beschluss für Planauftrag VgV Verfahren
Die Stadt Spalt beschließt das VgV Verfahren für die Gesamtsanierung des Objektes Luberhauses durchzuführen und beauftragt hierfür ein externes Planungsbüro.
Das Bauamt holt hierfür Angebote von externen Planungsbüros ein.
Stimmenverhältnis:
Beschluss 1
- Beschluss Gesamtsanierung Luberhaus
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Gesamtsanierung des Objektes Luberhaus in der Herrengasse 12 in Spalt. Zugrunde liegt das Sanierungsgutachten des Architekten Karlheinz Zagel mit Stand vom 28.01.2023. Die Gesamtsanierung umfasst Kosten in Höhe von geschätzt 2,45 Mio. € plus Kostensteigerungen.
Die Verwaltung stellt mit dem Gesamtsanierungsbeschluss den Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken und bittet um den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die komplette Dachsanierung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
Beschluss 2
- Beschluss für Planauftrag VgV Verfahren
Die Stadt Spalt beschließt das VgV Verfahren für die Gesamtsanierung des Objektes Luberhauses durchzuführen und beauftragt hierfür ein externes Planungsbüro.
Das Bauamt holt hierfür Angebote von externen Planungsbüros ein.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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12. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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73. Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Mitteilung des Bauamtes / Bauverwaltung:
Es wurde ein Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Neubau Dacherker auf Fl. Nr. 470/7 Gmk. Spalt, Bärenwinkel 2 seitens des Bauherrn Bautenbuch 66/23 gestellt. Das Einvernehmen wurde in der laufenden Verwaltung erteilt. Das Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Am Hohenrain. Es hält bis auf eine Befreiung alle Festsetzungen ein. Es wurde die Befreiung von der Länge (max. 2,50 Meter) auf 7,57 sowie 5,85 Meter der Gauben beantragt.
Die Gauben gliedert sich trotz ihrer Größe in das Gebäude ein.
Nachbarschaftliche Unterschriften waren vollständig gegeben.
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13. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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73. Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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13 |
Sachverhalt
Von einem Mitglied des Stadtrates wird wegen der noch ausstehenden 2. Solarlampe in Großweingarten, Am Grund, nachgefragt. Diese ist noch nicht installiert. Dagegen wurde von einem Anwohner sein Zaun auf städtischem Grund gebaut. Dieser sollte entfernt werden. Wie ist der Sachstand? Der Sachstand wird mit dem Bauamt geklärt.
Thema Nahwärme Großweingarten: Da für die Rohre der Nahwärme die Gehwege/ Straßen aufgegraben werden müssen, wurde vorgeschlagen, bei der Telekom wegen eines künftigen Netzausbaus nachzufragen. Der Vorschlag wird vom Vorsitzenden positiv angenommen.
Es wird angefragt, ob noch Mittel für Spielgeräte in Mosbach vorhanden sind.
2023 sind die Mittel ausgeschöpft; Anfrage soll 2024 erneut getroffen werden. Dann kann dies entsprechend im Haushalt aufgenommen werden.
Vom Vorsitzenden wird bekannt gegeben, dass für einen Masttausch Gehölzrodungen in der Massendorfer Schlucht vorgenommen werden sollen. Eingriffe im ganzen Bereich sind geplant. Die Schnittmaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
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14. Frageviertelstunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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73. Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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14 |
Sachverhalt
Von einem Bürger kommt die Nachfrage, wie es denn mit der geplanten Ortsdurchfahrt Wasserzell vorangeht.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass noch Grundstücksgespräche ausstehen sowie wasserrechtliche Verfahren. Die Stadt kommt zu gegebener Zeit auf die Bürger zu, aber erst sobald Ergebnisse vorliegen.
Datenstand vom 17.06.2024 09:51 Uhr