Datum: 07.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.xxxx – öffentlicher Teil.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.xxxx – öffentlicher Teil.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Es wurden keine Beschlüsse bekannt gegeben.
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3. Antrag Bündnis 90/Die Grünen; Radwegeanbindung Spalt an das Radwegenetz des Landkreises Roth;
hier: Radwege entlang der Kreisstraßen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Spalt hat mit dem Landratsamt Roth die Radwege entlang der Kreisstraßen für den Bereich Spalt abgesprochen. Im Radwegeentwicklungsplan (s. Anlage, Top 4) der Stadt sieht man die entsprechenden Maßnahmen im Landkreisplan eingezeichnet.
Der Vorschlag über Güsseldorf eine Radwegeanbindung umzusetzen, wurde vom Stadtratsmitglied Dieter Kamm ausführlich beantwortet. Dieser Vorschlag ist nicht sinnvoll, da die Höhensituationen auch eine sinnvolle Nutzung stark in Frage stellen. Die Anbindung über Wasserzell wurde im Landkreisplan dargestellt.
Darüber hinaus wurden im Landkreisplan auch schon die Anbindung Großweingarten Richtung Stockheim aufgenommen.
Priorität haben der Rezattalweg und die Anbindung Richtung See. Die vorab Untersuchungen und Prüfungen erfolgen derzeit.
Der Stadtrat nimmt den Antrag zur Kenntnis und stellt fest, dass die Ausarbeitung des Landkreises Wegeplan, sinnvoll und ausreichend sind.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt den Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Radwegeanbindung Spalt an das Radwegenetz des Landkreises Roth zur Kenntnis und beschäftigt sich mit dem Thema zur Anbindung der Stadt Spalt an das Radwegenetz des Landkreises.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt den Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Radwegeanbindung Spalt an das Radwegenetz des Landkreises Roth zur Kenntnis und stellt fest, dass die Ausarbeitung des Landkreises Roth zur Radwegeanbindung ausreichend ist.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Dieter Kamm hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.
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4. Radmobilität/Radentwicklung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Es wurde ein strukturiertes Radmobilitätskonzept ausgearbeitet. Inhalt des Radmobilitätskonzeptes sind:
- Radwege /Wegenetz
Radservice /Infrastruktur
Verkehrssicherheit und Lösungsvorschläge
Kommunikation /Marketing
Serviceeinrichtungen
Förderung Nachwuchsradfahrer
Verkehrsförderung gewerblicher Art
E-Bikes
Radtouren
Freizeit
Partner
Folgende Projekte wurden unter den Themenschwerpunkten angegangen.
Radwege /Wegenetz
Der Rezattalweg /Höfstetten wurde in Voruntersuchungen bearbeitet. Naturfachliche Auswertungen sowie die Trassen werden erarbeitet. Derzeit erfolgt über das Büro Klos eine Vorabplanung. Diese wird mit dem Straßenbauamt nochmals fördertechnisch abgesprochen. Vorabsprachen erfolgten auch mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde /Untere Naturschutzbehörde.
Behandlung im Februar/März 2024
Radverbindung Spalt – Enderndorf
Diese Verbindung hat eine hohe Priorität. Derzeit erfolgt der Radweg zum See über die Umfahrungen Großweingarten, (Weinleite) und Keilberg.
Die Radverbindung Spalt – Enderndorf wird vom Landkreis Roth höhen- und hangtechnisch von einem geologischen Büro untersucht.
Landkreis Wegenetz
Im Landkreis Wegenetz wurden die wichtigen Trassen der Stadt Spalt aufgenommen. Dies sind RH 13 Spalt Richtung See - Enderndorf und RH 18 Großweingarten – Stockheim sowie Spalt Richtung Untererlbach, Altmühlsee. Der Radwegeplan ist strukturiert nach Machbarkeit und Aufwand sowie Grundstücksvoraussetzungen.
In der Flurbereinigung Wernfels wurde der Radweg Wernfels zur B 466 mit Anbindung Altmühlsee mit den Grundstücken gesichert.
Radservice /Infrastruktur
Infrastruktur wird von dem Büro Steinbacher im Zuge der Ortsdurchfahrt realisiert. Es erfolgte eine Absprache mit der Regierung von Mittelfranken, Innenstadt Leben, dass dies gestalterisch und planerisch mit der Ortsdurchfahrt Spalt umgesetzt wird.
Umsetzungen erfolgen mit den Fahrradabstellanlagen, Fahrradboxen, Ladestationen, Radleitsystem und Radbeschilderungen.
Der Winterdienstplan auf Radwegen wurde vom Bauamt erarbeitet. Ein Baustellenumleitungskonzept erfolgt ebenfalls.
Verkehrssicherheit und Lösungsvorschläge
Hier erfolgt das Projekt Ortsdurchfahrt Spalt mit den Radsituation „Bocklweg“. Das Büro Klos hat eine Analyse und Lösungsvorschläge für den Kernort Spalt erarbeitet. Vortrag in der Stadtratssitzung durch Herrn Dieter Kamm. Es geht um Fahrradbereiche Unfallschwerpunkte, Schutzstreifen, Piktogramme und Trennungen sowie Optimierung der Übergänge.
Kommunikation /Marketing
Durch das Ortsleitsystem wird ein Radhinweissystem erfolgen. Dies wird dann online eingetragen. Karten -/Radrouten werden angeglichen. Umsetzung im Zuge der OD-Spalt
Stadtradeln wurde durchgeführt. Es erfolgt ein Verkauf von Radkarten. Das System „Modus-Split“ (Haushaltsbefragung) muss noch in Auftrag gegeben werden. Dies ist eine Voraussetzung von der AGFK für die Radmobilität.
Serviceeinrichtungen
Die Stadt Spalt hat eine Förderung für ein Lastenfahrrad beantragt. Dies wurde aufgrund geringer Fördermittel nicht bewilligt. Radverleih und Fahrradanbietern erfolgen über den Tourismusbereich. Im Wohnquartier Hopfenhallenareal wird ein Radrahmen in der Tiefgarage für die Wohnbereiche angeboten. Ebenfalls erfolgt eine Fahrradinfrastruktur auf den Hopfenhallenareal.
Förderung Nachwuchsradfahrer
Die Stadt Spalt hat den Verkehrsübungsplatz Roth mit modernen Einrichtungen unterstützt und ist Mitglied mit Benutzung der Spalatin-Schule. Fahrradabstellanlage an der Schule wurde realisiert. Beim Abschnitt 2 des Kindergartens erfolgt ebenfalls eine Fahrradabstellanlage an der KiTa. Ansonsten siehe Fahrradinfrastruktur. Schulabstellplatz wurde umgesetzt.
Betriebliche Radverkehrsförderung
Bei der Stadtbrauerei Spalt wurde das Job-Rad eingeführt. Das Job-Rad Angebot erfolgt ebenfalls in Kürze durch die Stadt Spalt.
E-Bikes
Das Projekt Fahrradinfrastruktur hat auch Ladestationen und Anschlüsse eingeplant:
beim HopfenBierGut, Seeufer und Hopfenhallenareal sowie Brauerei.
Radtouren /Projekte sind vor allem der Fränkische Wasserradweg sowie die Radtouren Brombachsee - Altmühlsee, Brombachsee - Rothsee sowie der neue Fahrradweg Jakobsweg. Im Landkreisradwegeplan wurden die Wege aufgenommen.
Freizeit
Das Konzept Mountainbike-Angebot wird über Leader erfolgen. Hier erfolgen derzeit die Absprachen mit den Genehmigungsbehörden. Weitere Projekte radfreundliche Unterkünfte, Reparatur und Service im HopfenBierGut, Online-Präsentation, CVJM, Burg Wernfels.
Die Radwegeentwicklung Stadt Spalt wird durch die Stadt Spalt und den Landkreis und durch Untersuchung der verschiedenen Trassen derzeit als Gesamtkonzept erarbeitet.
Stadtratsmitglied Dieter Kamm wird die Radwegeentwicklung im Kernort mit Piktogrammen und Beschilderungen sowie Fahrradsicherheitshinweisen vorstellen.
Die Maßnahmen werden mit der OD-Spalt für den Innenort durchgeführt. Ebenfalls erfolgt mit der Baumaßnahmen Hopfenhallenareal die entsprechende Infrastruktureinrichtung in der Baumaßnahme. Im Wohnbereich des Hopfenhallenareales entsteht eine Fahrradgarage.
Beide Baumaßnahmen beginnen im Frühjahr 2024.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt vom Konzept Radmobilität und Radwegeentwicklung Kenntnis. Als Anlagen liegen die Analyse und Lösungsvorschläge für den Kernort Spalt, die Radwegeentwicklung Spalt und das Radmobilitätskonzept sowie die Fahrradinfrastruktur Ortsleitsystem bei.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt vom Konzept Radmobilität und Radwegeentwicklung Kenntnis. Als Anlagen liegen die Analyse und Lösungsvorschläge für den Kernort Spalt, die Radwegeentwicklung Spalt und das Radmobilitätskonzept sowie die Fahrradinfrastruktur Ortsleitsystem bei.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Dieter Kamm hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.
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5. Straßen/Wegebezeichnung - Namensgebung öffentlicher Feld- und Waldweg Fl. Nr. 844/1 Gmk. Spalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Aufgrund der Baumaßnahme Neubau einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker auf Fl. Nr. 1206/3 Gmk. Spalt muss für die topographische Auffindbarkeit, auch für den laufenden Unterhalt, eine Hausnummer vergeben werden.
Die Erschließung sowie die Zuwegung für die Heizzentrale verläuft auf dem Weg, Fl. Nr. 844, 844/1 Gmk. Spalt, abzweigend von der Obeltshauser Straße.
Der Weg, bereits als ausgebauter, öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmed, muss für die Hausnummernvergabe einen Namen erhalten.
Da das Flurstück in dem Bereich bereits den historisch begründeten Namen „Brühlwiesen“ besitzt, wäre für den Weg der Name „An den Brühlwiesen“ topographisch geeignet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Namen „An den Brühlwiesen“ für den ausgebauten, öffentlichen Feld- und Waldweg auf Fl. Nr. 844, 844/1 Gmk. Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Namen „An den Brühlwiesen“ für den ausgebauten, öffentlichen Feld- und Waldweg auf Fl. Nr. 844, 844/1 Gmk. Spalt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Genehmigungfreistellungsverfahren - Antrag auf Stellplatzablöse, Bauherr 83/23 , Hopfenrebe 23
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
An das Bauamt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung – Nutzungsänderung der Wohnräume in Dachgeschoss zu zweiter Wohneinheit auf Fl. Nr. 738/33 Gmk. Spalt, Baugebiet Nr. 46 „Am Sandrangen“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt. Der Bauantrag hat die Bautenbuchnummer 83/23.
Der Antrag entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weshalb lediglich über den vorliegenden Antrag auf Stellplatzablöse entschieden werden muss. Nach Anfrage bei der Baubehörde Landratsamt Roth muss für den Antrag auf Genehmigungsfreistellung trotz Antrag auf Stellplatzablöse kein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.
Gemäß Bebauungsplan 2.3.1 sind je Wohneinheit 2 Stellplätze zu schaffen.
Der Stadt Spalt liegt der Antrag auf Stellplatzablöse von 2 Stellplätzen vor, da für die bereits vorhandene Wohneinheit 2 Stellplätze vorhanden sind, aber für die neue Wohneinheit 2 neue Stellplätze zu schaffen sind.
Grundsätzlich sind Stellplätze auf eigenem Grundstück zu schaffen, jedoch ist in dem vorliegenden Fall das Schaffen von 2 neuen Stellplätzen auf eigenem Grund nicht möglich. Vor der von der Straße erreichbaren Grundstücksgrenze befinden sich am Seitenstreifen Parkbuchten der Stadt Spalt. Eine Zufahrt auf neue zu errichtende Parkplätze auf eigenem Grund scheidet aus.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Stellplatzablöse des Antragsstellers Bautenbuch 83/23 zur Ablöse von 2 Stellplätzen für das Bauvorhabens Nutzungsänderung der Wohnräume im Dachgeschoß auf Fl. Nr. 738/33 Gmk. Spalt
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Stellplatzablöse des Antragsstellers Bautenbuch 83/23 zur Ablöse von 2 Stellplätzen für das Bauvorhabens Nutzungsänderung der Wohnräume im Dachgeschoß auf Fl. Nr. 738/33 Gmk. Spalt
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Bauantrag - Wohnhausumbau, mit Erneuerung des Dachstuhl in Westen und Montage einer Kastenrinne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 86/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 627 Gmk. Mosbach, Güsseldorf 5
Bauvorhaben: Wohnhausumbau mit Erneuerung des Dachstuhl im Westen und Montage einer Kastenrinne
Antragsnummer: 86/23
Auf dem Flurstück 627 der Gmk. Mosbach wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 86/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Wohnhausumbau mit Erneuerung des Dachstuhl im Westen und Montage einer Kastenrinne gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Auf dem Anbau des Hauptgebäudes soll eine bauliche Veränderung im DG stattfinden. Hierzu wird der Anbau – Dachstuhl abgetragen und entsprechend der Planzeichnungen neu errichtet. Innerhalb des Gebäudes finden im Bereich des Windfangs bauliche Veränderungen statt. Die restlichen Bauteile wie Haupthaus sowie Garage bleiben unverändert.
Der nun geänderte Anbau passt sich in seiner Art und Maß der baulichen Nutzung als sowie der freien Grundstücksfläche im Gesamtbild ein.
Aufgrund der baulichen Veränderung können die Abstandsflächen auf eigenem Grund nicht eingehalten werden. Hierzu wurde der Antrag auf Abweichung nach Art. 6 Abs. 2 BayBO an das Landratsamt gestellt.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Neue Stellplätze sind nicht nötig. Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt, zwei der 4 beteiligten Nachbarn haben ihre Zustimmung gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 86/23 Wohnhausumbau mit Erneuerung des Dachstuhls im Westen und Montage einer Kastenrinne auf Fl. Nr. 627 Gmk. Mosabach
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 86/23 Wohnhausumbau mit Erneuerung des Dachstuhls im Westen und Montage einer Kastenrinne auf Fl. Nr. 627 Gmk. Mosabach
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 798 Gmk. Wernfels, Theilenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 80/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 798 (Teilfläche) Gmk. Wernfels, Ortsrand Theilenberg
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung
Antragsnummer: 80/23
Auf dem Flurstück 798 der Gmk. Wernfels wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 80/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Ein nachbarschaftlicher Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Das Bauvorhaben befindet sich am Ortsrand von Theilenberg, nahe dem Außenbereich.
Es soll ein Einfamilenhaus im fränkischen Baustil mit Satteldach und angebauter Flachdachgarage erstellt werden.
Die Erschließung muss auf eigene Kosten erfolgen, die Versorgungsleitungen sind in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes verlegt. Die Zufahrtssituation erfolgt auf eigenem Grundstück, muss aber von dem Bauherrn getragen werden. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigem Sickerpflaster ausgeführt.
Der Entwässerungsplan beinhaltet eine Zisterne für das Regenwasser.
Das Gebäude passt sich in seiner Art und Maß der baulichen Nutzung dem Ortsbild von Theilenberg an. Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze werden in ausreichender Zahl geschaffen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt, 4 der 5 beteiligten Nachbarn haben ihre Zustimmung gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 80/23, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 798 Gmk. Wernfels
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 80/23, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 798 Gmk. Wernfels
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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9. Bauantrag - Teilnutzungsänderung einer Scheune in eine Wohnung auf Fl. Nr. 48 Gmk. Mosbach, Mosbach 16
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 81/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 48 Gmk. Mosbach, Mosbach 16
Bauvorhaben: Teilnutzungsänderung einer Scheune in eine Wohnung sowie Errichtung eines Carports und Balkons mit Treppe
Antragsnummer: 81/23
Auf dem Flurstück 48 der Gmk. Mosbach wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 81/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Teilnutzungsänderung einer Scheune in eine Wohnung sowie Errichtung eines Carports und Balkons mit Treppe gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Ein nachbarschaftlicher Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Das Bauvorhaben befindet sich am Ortsrand von Mosbach, nahe dem Außenbereich.
Auf dem Anwesen sollen verschiedene Umbauten stattfinden.
In das OG der Scheune (Bestandsgebäude 9) soll im hinteren Teil eine Wohnung errichtet werden. Hierzu werden auch der DG im darüberliegenden Teil zu Wohnzwecken Zimmer hergestellt.
Um die Wohnqualität zu verbessern werden die über-hängenden Dachvorbauten an dem Wohnbereich der Scheune abgetragen und durch einen Balkon im östlichen Teil ersetzt. Zudem wird an der nördlichen Fassade ein Balkon angebracht. Weiterhin wird an der Nordfassade eine neue Treppe sowie eine Überdachung errichtet.
Das Carport für die Wohneinheit mit 2 Stellplätzen wird im Westen mit Trapetzblech DN 5° erstellt.
Der Entwässerungsplan liegt den Bauunterlagen bei. Die nachbarschriftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Die Zustimmung ist von allen Nachbarn gegeben.
Das Gebäude passt sich in seiner Art und Maß der baulichen Nutzung dem Ortsbild von Mosbach an. Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze werden in ausreichender Zahl geschaffen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt, die nachbarschaftliche Zustimmung wurde von allen Nachbarn gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 81/23, Teilnutzungsänderung einer Scheune in eine Wohnung sowie Errichtung eines Carports und Balkons mit Treppe auf Fl. Nr. 48 Gmk. Mosbach, Mosbach 16.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 81/23, Teilnutzungsänderung einer Scheune in eine Wohnung sowie Errichtung eines Carports und Balkons mit Treppe auf Fl. Nr. 48 Gmk. Mosbach, Mosbach 16.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, nähe Windsbacher Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 88/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
Antragsnummer: 88/23
Auf dem Flurstück 787/5 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 88/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Ein nachbarschaftlicher Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Es wurden bereits zwei Pläne dem Stadtrat der Stadt Spalt zum Beschluss vorgelegt, wobei bei beiden Stadtratssitzungen das Einvernehmen verwehrt wurde.
Der jetzige Plan weißt ein Gebäude mit einer Höhe von ca. 6 Metern aus. Die Dachsituation stellt sich nun am Hauptgebäude mit fränkischem Satteldach, Dachneigung 36° dar. Die Garage soll mit begrüntem Flachdach ausgeführt werden. Das Erdgeschoss tritt aus dem Hauptgebäude mit begrüntem Flachdach heraus.
Die Hochwasser-Überflutungslinie HQ 100 wird in den Plänen dargestellt. Das Gebäude befindet sich nicht im QU festgesetzten Überflutungsbereich.
Es werden ausreichend Stellplätze für die 2 Wohneinheiten dargestellt.
Der Entwässerungsplan liegt den Bauunterlagen bei. Die nachbarschriftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Die Zustimmung ist von allen Nachbarn gegeben.
Das Gebäude passt sich in seiner Art und Maß der baulichen Nutzung dem Ortsbild der Windsbacher Straße an. Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 88/23, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße. Der Stadtrat sieht nach den geänderten Planungen das Einfügen des Gebäudes in die umliegende Bebauung als gegeben an.
Eine Haftung der Stadt Spalt wird ausgeschlossen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 88/23, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße. Der Stadtrat sieht nach den geänderten Planungen das Einfügen des Gebäudes in die umliegende Bebauung als gegeben an.
Eine Haftung der Stadt Spalt wird ausgeschlossen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Vollzug BauGB; Bebauungsplan Nr. 64 -Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2-; Abwägung der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
74. Sitzung des Stadtrates
|
07.11.2023
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung erfolgte am 24.11.2022. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung am 06.12.2022 durch den Stadtrat gebilligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über eine ortsübliche Bekanntmachung am 11.01.2023. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 19.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.
Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte über eine ortsübliche Bekanntmachung am 13.04.2023. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 30.05.2023 die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die formelle Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind entsprechende Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingegangen.
Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange/Behörden und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden.
Die Abwägungstabelle im Anhang (Anlage 0) ist Bestandteil der Beschlussfassung.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurde die Planung entsprechend überarbeitet, siehe farbige Darstellungen in den Unterlagen.
Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat und von Seiten der Bauherrschaft alle Stellungnahmen in der aktuellen Fassung berücksichtigt wurden, kann anschließend eine erneute Auslegungsrunde mit formeller Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, formeller Beteiligung von den Trägern Öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1), in der Fassung vom 14.08.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2), erfolgen.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 0).
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
- Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1) in der aktuellen Fassung vom 14.08.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) einschließlich saP (Anlage 4) und FFH-VA (Anlage 5), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der ersten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und eine weitere öffentlich formelle Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, gem. § 4 Abs.2 und gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer weiteren Auslegung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“.
Beschluss 1
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 0).
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Thorsten Schöttner hat an der Abstimmung, wegen persönlicher Beteiligung, nicht mitgewirkt.
Beschluss 2
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1) in der aktuellen Fassung vom 14.08.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) einschließlich saP (Anlage 4) und FFH-VA (Anlage 5), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der ersten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und eine weitere öffentlich formelle Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, gem. § 4 Abs.2 und gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Thorsten Schöttner hat an der Abstimmung, wegen persönlicher Beteiligung, nicht mitgewirkt.
Beschluss 3
Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer weiteren Auslegung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Thorsten Schöttner hat an der Abstimmung, wegen persönlicher Beteiligung, nicht mitgewirkt.
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12. OD-Wasserzell; Ausbau ST 2223; Staatliches Bauamt Nürnberg - Vertragliche Vereinbarung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt
Die Planungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wasserzell wurden im Stadtrat bereits in mehreren Sitzungen vorgestellt.
Ein Förderantrag (Zuwendungsantrag) der Stadt Spalt an die Regierung von Mittelfranken zur Förderung des von der Stadt Spalt zu tragenden Eigenanteils wurde am 24.08.2023 erstellt.
Im Rahmen des Förderantrages wurden Gesamtkosten von
EUR 2.284.919,00
abzüglich Eigenanteil der Stadt Spalt EUR 370.209,00
davon wiederum zuwendungsfähige Kosten EUR 362.804,82
im Zuwendungsantrag angegeben.
Die Förderung der Stadt Spalt würde nach dem Förderantrag eine Zuwendung i.H.v. EUR 217.682,89 umfassen.
Nach der Kostenfortschreibung des Planungsbüros vom 20.09.2023 sind diese Kosten jedoch auf brutto EUR 2.683.433,57 angepasst worden.
Damit wird sich auch der Zuwendungsantrag, aber auch der Eigenanteil der Stadt Spalt nochmals erhöhen. Diese Aufteilung der Berechnungskosten liegt derzeit noch nicht vor.
Unabhängig von dieser Kostenentwicklung ist eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das staatliche Bauamt Nürnberg, und der Stadt Spalt über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Wasserzell im Zuge der Staatstraße 2223 zu treffen.
Der Entwurf dieser Vereinbarung liegt den Unterlagen bei.
Im Rahmen dieses Entwurfes sind jedoch noch erforderliche Abstimmungen mit dem Staatlichen Bauamt notwendig, die jedoch aufgrund der Terminverschiebungen zwischen der Stadt Spalt und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg nicht mehr in dieser Sitzungsvorlage erfolgen konnten.
Das Abstimmungsgespräch mit dem Staatlichen Bauamt hat sich terminlich auf Montag, 06.11.2023 verschoben.
Erst zu diesem Termin ist es möglich, die noch offenen Fragen aus der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern und der Stadt Spalt final vorzusehen.
Dem Stadtrat Spalt wird daher vorerst der Entwurf zur Kenntnis gegeben; eine Schlussfassung über die endgültige, finale Vereinbarung kann erst in der folgenden Sitzung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dem Stadtrat wird jedoch vorgetragen, dass die Verwaltung beauftragt wird, hier aufgrund der Baukostenerhöhung den Zuwendungsantrag hinsichtlich einer höheren Förderung bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der Kostenfortschreibung und der nunmehr höheren entstandenen Gesamtkosten und des damit verbundenen Eigenanteils der Stadt Spalt auch die zuwendungsfähigen Kosten und somit auch der Zuschuss sich erhöht.
Die Verwaltung wird beauftragt, hier eine entsprechende Nachbewilligung für die erhöhten Kosten bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der Kostenfortschreibung und der nunmehr höheren entstandenen Gesamtkosten und des damit verbundenen Eigenanteils der Stadt Spalt auch die zuwendungsfähigen Kosten und somit auch der Zuschuss sich erhöht.
Die Verwaltung wird beauftragt, hier eine entsprechende Nachbewilligung für die erhöhten Kosten bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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13. Stadtwald - Jahresbetriebsplan 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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13 |
Sachverhalt
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, vertreten durch den Stadtförster Karl Engelhardt, hat für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes den Jahresbetriebsplan 2024 vorgelegt.
Im Jahresbetriebsplan sind für 2024 die vorgesehenen Maßnahmen sowie die Ergebnisse aus Verkauf von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Unterhaltsmaßnahmen eingestellt.
Im Jahr 2023 wurden wesentliche Strukturverbesserungen im Bereich des Waldumbauprojektes „Initiative Zukunftswald Bärenburg“ umgesetzt.
Geförderte Wegebaumaßnahmen 2023
Wendehammer und Neuschaffung von Entwässerungsanlagen mit Gesamtbaukosten in Höhe von 35.203,00 €. Die Zuwendung gem. Forstwegerecht 2016 des Freistaates Bayern beträgt 13.666,00 €. Von den bewilligten 30.000,00 € der Stadt Spalt sind somit noch ca. 8.400,00 € verfügbar.
Waldumbaufläche Gemeindegebiet Spalt:
5,5 ha mit 27 Tsd ausgebrachten Pflanzen seit der Auftaktveranstaltung im Bereich des Projektgebietes Bärenburg.
Nahwärmenetz:
Es liegen 160 fm Energieholz zur Verwertung bereit und können jederzeit abgerufen werden.
Im kommenden Jahr liegt der Schwerpunkt der Betriebsarten ei der Pflege ohne Ertrag. Die Sicherung der klimaangepassten Entwicklung der in den letzten 30 Jahren angelegten Kulturen ist eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft. Selbstverständlich wird Stammholz zum Verkauf geerntet und der Energieholzvorrat für das angestrebte Nahwärmenetz weiter aufgebaut.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass der Jahresbetriebsplan 2024 für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes genehmigt wird.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass der Jahresbetriebsplan 2024 für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes genehmigt wird.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan zu veranschlagen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. Stadtwald Spalt; Auswirkungen Waldumbau
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
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ö
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|
14 |
Sachverhalt
Die Stadt Spalt hat in den letzten Jahren verstärkt den Waldumbau mit der Erhöhung der Anteile vorangetrieben.
Im Zuge dieser veränderten Waldbewirtschaftung und den Neupflanzungen sind auch erhebliche Kosten für Schutzzäune und ähnliches in den einzelnen gemeindlichen Wäldern notwendig gewesen.
Dabei hat sich auch gezeigt, dass die verpachteten Jagdreviere und Abschussquoten teilweise undurchschnittlich sind und somit auch verstärkt Rehwildverbiss an den gemeindlichen Wäldern festzustellen ist.
Die Kosten für die erhöhten Aufwendungen und Nachpflanzungen sowie Nachbesserung von Schutzzäunen sind zwischenzeitlich im 4 bis 5stelligen Bereich in diesem Jahr angelangt.
Es sollte hier damit grundsätzlich auch, im Rahmen des Neuabschlusses an Pachtverträgen der Jagdgenossen mit Pächtern, die Belange der Stadt Spalt deutlich stärker im Zusammenhang mit dem Waldumbau berücksichtigt werden.
Dem Stadtrat Spalt wird vorgeschlagen, von der bisherigen Vorgehensweise sich bei der Verpachtung dem Mehrheitsbeschluss anzuschließen und dieser nicht mehr neu gefasst wird.
- Änderungsvorschläge
- Der Stadtrat Spalt sieht vor, dass die Stadt Spalt eigenständig unabhängig von den anderen Waldeigentümern in den Jagdgenossenschaften ihre Belange in Bezug auf eine stärkere Priorisierung und Unterstützung des Waldumbaus mit einbringt.
- Die Stadt Spalt wird ihr Stimmrecht eigenständig und unabhängig in Verwahrung der Eigeninteressen wahrnehmen.
- Vorstände der Jagdgenossenschaft werden hier frühzeitig gebeten, auch bei Neuausschreibung von Pachtverträgen eine stärke Gewichtung von Waldumbau und einer notwendigen Einhaltung von Abschussquoten mit entsprechenden Nachweisen vorzulegen, informiert werden.
- Das jährliche Pachtentgelt ist auch, unter Berücksichtigung der teilweise notwendigen Unterhaltung der Wege innerhalb der Jagdreviere hier mit einem bestimmten Prozentsatz einzusetzen.
- Unter Anwendung dieser Voraussetzungen ist die Stadt Spalt auch weiterhin bereit, die Auszahlung auf das jährliche Pachtentgelt zu verzichten, wenn gleichzeitig entsprechende Maßnahmen, wie beschrieben, sichergestellt sind.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, über diese grundlegenden Änderungen zu beraten und eine Entscheidung vorzusehen.
Die Vorschläge der Verwaltung sind als Beratungsgegenstand zu sehen, wobei der Waldumbau und die erheblichen Mehraufwendungen für die Stadt Spalt bedacht werden sollten.
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Vorstände der Jagdgenossen von den Vorgaben der Stadt Spalt, in Bezug auf Weitervergaben und Ausschreibungen von neuen Jagdpachtverträgen zu informieren sind und dies zu berücksichtigen ist.
In den Jagdpachtverträgen sollte auch eine Entschädigungsregelung bei Nichteinhaltung der Abschussquoten und nachgewiesenen Wildschäden, die der Stadt Spalt durch weitere Schutzmaßnahmen und Nachbesserungen im Zusammenhang mit dem Waldumbau /Neupflanzungen entstehen, erstattet werden.
Der Stadtrat fasst hierzu keinen Beschluss, es werden Gespräche mit den Jagdvorständen geführt. Der Stadtrat nimmt Kenntnis.
Beschlussvorschlag
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15. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
|
ö
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informativ
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15 |
Sachverhalt
Kündigung Anrufsammeltaxi:
Taxi Butschek hat vier Bedarfsverkehre gekündigt. Das Anrufsammeltaxi 610 zwischen Spalt und Georgensgmünd fällt darunter. Das Vertragsende ist 31.12.2023. Die Kündigungsbegründung liegt darin, dass die Fahrer keine Nachdienst durchführen wollen. Die Fahrer wollen um 18.00 Uhr Dienstende haben.
In Rücksprache mit dem Landratsamt wurde die Ausschreibung vorbereitet. Ziel ist es, nach Vertragsende 31.12.2023 ein Anrufsammeltaxi zwischen Spalt und Bahnhof Georgensgmünd anbieten zu können.
Die Fahrgastzahlen sind, wie schon in einer der letzten Stadtratssitzung vorgestellt, erheblich (fast 100%) gestiegen.
Antrag auf Vorbescheid – Errichtung von 2 Einfamilienhäusern und 2 Doppelhäusern im Baugebiet Am Pleinfelder Weg, Antragssteller Fa. YourHaus
Die Fa. YourHaus hat erneut abgeänderte Planungen zu der Bebauung auf Fl. Nr. 1150 Gmk. Spalt eingereicht. Die Pläne weisen eine abgeänderte Stellung der Gebäude auf. Im Vorfeld fanden Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt über die Zulässigkeit der Befreiungen, ohne Änderung des Bebauungsplanes statt. Auch wurde die Einigung zur Erschließung, insbesondere der Entwässerung mit der Stadt Spalt gefunden.
Da die Anforderungen des Beschlusses des Stadtrates vom 24.05.2022 erfüllt sind, hat das Bauamt das Gemeindliche Einvernehmen in der laufenden Verwaltung erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei ausschließlich um einen Antrag auf Vorbescheid handelt und vor der Baumaßnahme ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden muss.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen von den Mitteilungen Kenntnis.
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16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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74. Sitzung des Stadtrates
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07.11.2023
|
ö
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informativ
|
16 |
Sachverhalt
Es wird angefragt, wie der Bauzeitenplan für die Nahwärmeversorgung in Großweingarten aussieht.
Herr Nolte antwortet, dass am Donnerstag 09.11.2023 hierzu ein Abstimmungsgespräch stattfindet. - Der Stadtrat wird hierzu wieder informiert.
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17. Frageviertelstunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
74. Sitzung des Stadtrates
|
07.11.2023
|
ö
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informativ
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17 |
Sachverhalt
Aus den Reihen der Bürgerschaft wird zum Thema Nahwärme nachgefragt.
Herr Nolte äußert sich dahingehend, dass die Verträge derzeit vorbreitet werden.
Bezüglich der Wahlplakatierung wird der Vorschlag in den Raum geworfen, einen zentralen Platz einzuräumen.
Der Vorsitzende greift den Vorschlag auf und wird bis zur nächsten Wahl (Europawahl 2024) einen Lösungsvorschlag vorlegen.
Frau Reiber, Mitglied AGFK bedankt für die gute Ausarbeitung des Radkonzeptes. Die noch offenen Punkte sollten auch zeitnah umgesetzt werden.
Datenstand vom 17.06.2024 09:57 Uhr