Datum: 21.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
2 OD-Spalt - Sachstand
3 OD-Wasserzell, Vertrag mit Staatlichem Bauamt Nürnberg
4 Erweiterung der elektronischen Schließanlage in der Spalatin-Schule
5 Vollzug Haushaltssatzung 2023; Kreditaufnahme über 1,5 Mio. €, Ermächtigungsbeschluss
6 Vollzug Haushaltssatzung, Ermächtigungsbeschluss für Stromliefervertrag der Straßenbeleuchtung Spalt
7 Mitteilung
8 Anfragen
9 Frageviertelstunde

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1. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Es liegen keine nichtöffentlichen Beschlüsse vor.

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2. OD-Spalt - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Stadt Spalt hat mit der Regierung von Mittelfranken und dem Planungsbüro Steinbacher Consult, Frau Steinbacher, ein letztes Abstimmungsgespräch vor der Fertigung des Bewilligungsbescheides durch die Regierung von Mittelfranken geführt. 

Zeitplan

Die Ausschreibung wird durch das Planungsbüro Steinbacher derzeit vorbereitet. Die Submission soll im Januar/ Februar 2024 erfolgen, Baubeginn spätestens April 2024.

Kosten

Die gesamten Baukosten nach Kostenberechnung vom Büro Steinbacher wurden nochmals überprüft und mit EUR 5 Mio. bestätigt. Die Baukosten wurden vom Stadtrat in einer früheren Sitzung genehmigt. Der Kostenanteil des Staatl. Bauamtes für die Staatsstraße 2223 beträgt EUR 887.000,00.

Der Kostenanteil Stadt Spalt für die Seitenbereiche Marktplatz und Einfahrten betragen EUR 4.110.000,00. 

Auf die zuwendungsfähigen Kosten erhalten wir über die Förderprogramme Wachstum und nachhaltige Erneuerung von „Innenstädten beleben“ einen Fördersatz von 80 %. Dieser Sondertopf wurde von der Regierung von Mittelfranken nochmals bestätigt. Eine Umsetzung muss ab Frühjahr 2024 erfolgen. 

Eine mögliche Kostenmehrung nach dem Submissionsergebnis kann bei der Regierung von Mittelfranken nachgemeldet werden. 

Die Kostenberechnung umfasst ausschließlich die Baukosten, weitere Ausgaben sind hierbei nicht berücksichtigt, z. B. Zollhäuschen, Bushaltestelle, Kirchplatz. 

Treppenanlagen

Die Kosten der privaten und öffentlichen Treppenanlagen laufen in die Gesamtmaßnahme und werden mitgefördert. Der bauliche Eingriff und die Änderungen der Treppenanlagen werden in den nächsten Tagen mit den Anwohnern abgestimmt. 

Barrierefreiheit

Die Regierung von Mittelfranken ist sich mit der Stadt Spalt einig, dass keine drei Zentimeter Absätze zwischen Gehweg und Parken erfolgen. Diese Meinung hat der Stadtrat schon im August vertreten. Es erfolgt dafür das Leitsystem für vor allem Sehbehinderte, die in den Gehweg eingefräst werden. Die Kosten hierfür belaufen sich nach derzeitigem Stand auf unter EUR 50.000,00/ Zuschuss 80 %. Aufgrund des flexiblen Raumbereiches und der veränderten         Nutzungen hat die Stadt Spalt erhebliche Vorteile mit der Bauweise. 

Parkierung

Die angedachte Gestaltung mit einer dunklen Einzeilerumrandung wir bei den Parkplätzen ebenfalls verwendet. Der Besichtigungstermin vom August hat diese Version ebenfalls aufgenommen. 

Zollhäuschen/ Stadtmauer

Für den Stadtmauerdurchbruch gibt es noch keine finale Lösung. Mit der Regierung von Mittelfranken wurde festgelegt, dass hier nochmals ein Versuch gestartet wird. Das Landesamt für Denkmalpflege hat einen Eingriff in das Zollhäuschen abgelehnt. Einen Durchbruch der Stadtmauer kann man sich inzwischen vorstellen.

Radverkehr

Kurz nach der Rezatbrücke findet eine Gehwegabsenkung statt, um den Radverkehr hier auf die Staatsstraße 2223 zu leiten. Die Fahrradsituation an und über die Brücke ist zu überlegen: Brücke mit oder ohne Radverkehr, Umfahrung über Autobrücke ebenfalls möglich. Die Ausführung erfolgt nun mit dieser Version. Der Radverkehr ist ebenfalls Richtung Bleiche, Schule aufrechtzuerhalten. 

Gestaltungshandbuch

Die Farbauswahl für die Müllbehälter, Straßenbeleuchtungen, Bänke sollen ein einheitliches und ruhiges Bild ergeben. Thema mit Cortenstahlelementen wurde überdacht. Man kam von der Regierung von Mittelfranken und mit Steinbacher Consult nochmals überein, dass ein ruhigerer Grau-/ Anthrazitfarbton eine gewisse Ruhe in das doch lebhafte Fassadenbild bringt. IB Steinbacher stellt einen Ränderring der geplanten farbliche Gestaltung des Straßenzugs im Altstadtbereich zur Veranschaulichung. Hintergrund waren vor allem, dass die Beleuchtungsmasten im Baubereich mit einer Farbveränderung hohe Kosten verursacht hätte, und dies sicher nicht verhältnismäßig gewesen wäre.

Kirchplatz

Die Planungen Steinbacher Consult wurden im Entwurf nochmals mit der Regierung abgestimmt. Von Seiten der Stadt hat man jedoch nochmals gebeten, eine Version im hinteren Bereich (abgespeckte Version) zu erarbeiten. Die Kostenberechnung für den Kirchplatz wird von Steinbacher Consult deswegen nochmals überarbeitet. Die Bodenbeläge im Bereich Richtung Rathaus hinter der Kirche werden mit kostengünstigen Lösungen geplant. Die Barrierefreiheit für die Sozialstation Tagespflege und der Zugang zur Straße ist weiterhin berücksichtigt. Für den Kirchplatz ist nach Ratsbeschluss ein extra Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Hier beträgt der Fördersatz 60 %. Für die Regierung ist es wichtig, dass anfallende Altmaterialien wie Pflaster wieder einer neuen Verwendung an einem anderen Ort in Spalt zugeführt werden. Wichtiger Punkt für die Kirchplatzförderung. 

Der Stadtrat wird im Dezember, spätestens im Januar, über die Variante Kirchplatz entscheiden. Es ist vor allem überlegt, ab der Sozialstation und ab dem ersten Eingang zur Kirche mit einem 1,5 Meter breiten Plattenbelag die Zuwegungen Richtung Gabrieliplatz auszuführen. Entgegen der ursprünglichen Überlegung eines gesamten neu gepflasterten Bereiches entstehen somit erheblich Kostenreduzierungen. Darüber hinaus ist ein erster Schritt auch Richtung Kornhausparkplatz im barrierefreien Bereich erzielt worden. Auch im Bereich Gabrieliplatz wird es Lösungen geben, die in einen 1,5 Meter breiten Plattenweg als barrierefreie Wegung sinnvoll erscheinen lassen. 

Bushaltestelle 

Eine Förderung für die Bushaltestelle wird über ein gesondertes Programm beantragt.

Beweissicherung Anlieger Ausschreibung/ Vergabe und Informationstermin in Abstimmung mit den Anliegern wird in Kürze ausgeführt. 

Jour fixe Termine und Bauablauf 

Es erfolgen in den nächsten Wochen die Termine auch mit den Beteiligten/ Zunft, wie Bauabschnitte und Bauabläufe geplant sind. Darüber hinaus werden auch die Umleitungsstrecken im Stadtrat nochmals abgesprochen. 

Seitens des Stadtrates wird kein Beschluss gefasst. 

Die Informationen über die Abstimmungsgespräche mit der Regierung von Mittelfranken sowie der jetzt zugegangene Bewilligungsbescheid werden zur Kenntnis genommen. 

Die optimale Förderungsquote mit 80 % der Städtebaulichen Maßnahmen wird seitens des Bürgermeisters nochmals hervorgehoben.

Ein weiterer gesonderter Antrag ist für den Kirchplatz, der nochmals einer Überplanung bedarf, um hier auch deutlich die Kosten zu reduzieren, noch erforderlich. 

Diese Überarbeitung der Planung ist nochmals mit dem Büro Steinbacher Consult abzustimmen. Sobald dies im Entwurf vorliegt und im Stadtrat beraten wurde, wird auch ein weiterer Zuwendungsantrag an die Regierung von Mittelfranken durch die Verwaltung gestellt werden. 

Der Stadtrat hat von der weiteren Vorgehensweise Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt nimmt von den Informationen des Abstimmungsgespräches der Regierung von Mittelfranken Kenntnis. Dies ist die Grundlage für den von der Regierung von Mittelfranken in Kürze erstellten Bewilligungsbescheid. Die Stadt Spalt hat mit der Regierung von Mittelfranken eine optimale Förderung der Maßnahmen erzielen können. Ein zweiter Antrag für den Kirchplatz wird dann gestellt, wenn die Alternativplanung Steinbacher nochmals überarbeitet wurde und im Januar 2024 dem Stadtrat vorgelegt wird. Es erfolgt ein zweiter Zuschussantrag bei der Regierung. 


Seitens des Stadtrates wird kein Beschluss gefasst.

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3. OD-Wasserzell, Vertrag mit Staatlichem Bauamt Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt wurde bereits in der Sitzung am 07.11.2023, TOP 12, mit der vertraglichen Vereinbarung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wasserzell zwischen dem Staatl. Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt informiert. 

Nachdem hier nochmals ein Abstimmungsgespräch mit dem Staatlichen Bauamt am 06.11.2023
erfolgte, wurden die noch offenen Punkte hinsichtlich der Kostenvereinbarung abschließend geklärt. 

Das Staatliche Bauamt hatte zugesichert, eine Überarbeitung der Vereinbarungen bis Freitag, 17.11.2023 vorzulegen. 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage lag die Überarbeitung der Vereinbarung noch nicht vor.

Es ist jedoch festzustellen, dass es sich hier nur um kleine Korrekturen und Anpassungen um Klarheiten der noch offenen Verrechnungspunkte geht.

Dem Stadtrat Spalt wird umgehend die finale Vereinbarung weitergeleitet, um diese zur Kenntnis vor der Sitzung zu erhalten. 

Der Abschluss dieser Vereinbarung ist auch von hoher und großer Bedeutung, damit das Staatliche Bauamt auch die weiteren Planungsumsetzungen in Auftrag geben kann und die Ausschreibung, die zum Jahreswechsel erfolgen soll, noch für das Frühjahr bzw. den Frühsommer 2024 durchführt.

Für den zeitlichen Abschnitt ist nach dem Abstimmungsgespräch am 06.11.2023 festzuhalten, dass die Maßnahme im Frühsommer 2024 begonnen wird und sich auch bis in den Sommer 2025 hinziehen wird.

Die Stadt Spalt wird im Auftrag des Staatlichen Bauamtes noch die erforderlichen Grundstücksgespräche mit den Eigentümern führen.

Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zur Einleitung des Niederschlagswassers Straße – Messung aus der Staatstraße 2223 - wurde bereits mit Antragstellung durch das Büro Fa. Wipfler Plan im Auftrag des Staatlichen Bauamtes von der Stadt Spalt an das Landratsamt Roth, Wasserrecht, weitergegeben. 

Dem Stadtrat wird empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen, damit eine zeitliche Umsetzung der Maßnahme, wie vom Staatlichen Bauamt vorgesehen, 2024 bis Sommer 2025 erfolgen kann.

Im Hinblick auf die möglichen Finanzierungsprobleme, die sich evtl. auch für den Staatshaushalt des Freistaates ergeben können, wird dem Stadtrat auch dringend angeraten, der Vereinbarung grundsätzlich zuzustimmen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt stimmt der Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wasserzell zu.

Die Vereinbarung ist Anlage dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt stimmt der Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wasserzell zu.

Die Vereinbarung ist Anlage dieses Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Erweiterung der elektronischen Schließanlage in der Spalatin-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Die bereits 2022 begonnene Umstellung der Mechanischen Schließanlage auf eine elektronische Schließanlage in den Liegenschaften der Stadt Spalt soll nun wie im Stadtratsbeschluss vom 07.06.2022 beschlossen in der Spalatin Schule erweitert werden. Bereits im August 2022 wurde für die Außentüren in der Spalatin Schule die elektronische Schließanlage angeschafft. Nun soll auch im Schulgebäude die Umstellung erfolgen. Nach der Aufnahme der Türen in der Spalatin Schule wurden von den 106 Türen für 73 Türen die Umstellung für sinnvoll erachtet. Die Kosten für die Erweiterung der elektronischen Schließanlage belaufen sich auf 31.897,99 € brutto. Ein Angebot der Firma Fries liegt vor. 

Um die Umstellung zu erleichtern liegt ebenfalls ein Angebot der Firma Fries für einen Update-Terminal in Höhe von 2.965,43 € brutto vor. Zusätzlich wären hier noch Kosten in Höhe von ca. 500,00 € für den Anschluss des Terminals bereit zu stellen. Mit diesem Terminal können bei der hohen Anzahl an Schließzylinder und Mitarbeitern (Lehrer, Mittagsbetreuung, Reinigungskräfte, Hausmeister) in der Spalatin Schule die Transponder zu jederzeit individuell programmiert werden. Dies würde viel Zeit und Terminvereinbarungen mit dem zuständigen Mitarbeitern in der Verwaltung sparen. 

Aufgrund der Erfahrungen in den Liegenschaften Rathaus, Kindergarten, KITA, HBG und FFW sowie der Größe der Anlage in der Spalatin Schule, ist durch z.B. Umnutzung der Räumlichkeiten mit Ergänzungslieferungen zu rechnen. Die Ergänzungsbeschaffung ist aufgrund der Anlagengröße mit 4.500,00 € einzuplanen. 

Die Firma Fries war bereits 2022 der günstigste Anbieter und betreut seitdem auch die Software für die elektronische Schließanlage.

Aufgrund der angekündigten Preiserhöhung des Herstellers CES von ca. 5% und den damit verbundenen Mehrkosten von mindestens 1.750,00 € sollte die Beauftragung schnellstmöglich erfolgen.  

Aufgrund des Jährlichkeitsprinzips ermächtigt der Stadtrat die Verwaltung, im Haushaltsjahr 2023 als Vorgriff auf das künftige Haushaltsjahr eine Verpflichtung einzugehen, die zu Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 führen.
Somit kann der vorliegende Auftrag plus eventueller Ergänzungslieferungen für die neue Schließanlage in der Schule in Höhe von insgesamt 40.000 € erteilt werden. 

Verpflichtungsermächtigung
30.000 € - nicht gedeckte Kosten für das Jahr 2024.

Haushaltsjahr   Haushaltsansatz
2023                     15.000 € (Restbetrag 10.000 €)                1. Abschlagsrechnung 2023, 10.000 €
2024                     30.000 €                                                     2. Abschlagsrechnung 2024, 30.000 €

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30.000 € ist in der Haushaltssatzung festzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt ermächtigt, die Verwaltung der Stadt Spalt aufgrund des Jährlichkeitsprinzips einen Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2024 in Form einer Verpflichtungserklärung und setzt diese in Höhe von 30.000,00 € in der künftigen Haushaltssatzung fest. 

Beschlussvorschlag 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Erweiterung der elektronischen Schließanlage in der Spalatin Schule und stellt die erforderlichen Mittel in Höhe von 31.897,99 € im Haushalt ein. 

Beschlussvorschlag 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt für die Erweiterung der elektronischen Schließanlage in der Spalatin Schule einen Update-Terminal anzuschaffen und stellt die erforderlichen Mittel (Update-Terminal 2.965,43 plus Anschlusskosten ca. 500,00 €) somit Gesamtkosten in Höhe von 3.465,43 € in den Haushalt ein.  

Beschluss 1

Beschlussvorschlag 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt ermächtigt, die Verwaltung der Stadt Spalt aufgrund des Jährlichkeitsprinzips einen Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2024 in Form einer Verpflichtungserklärung und setzt diese in Höhe von 30.000,00 € in der künftigen Haushaltssatzung fest. 

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Beschlussvorschlag 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Erweiterung der elektronischen Schließanlage in der Spalatin Schule und stellt die erforderlichen Mittel in Höhe von 31.897,99 € im Haushalt ein. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 3

Beschlussvorschlag 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt für die Erweiterung der elektronischen Schließanlage in der Spalatin Schule einen Update-Terminal anzuschaffen und stellt die erforderlichen Mittel (Update-Terminal 2.965,43 plus Anschlusskosten ca. 500,00 €) somit Gesamtkosten in Höhe von 3.465,43 € in den Haushalt ein.  

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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5. Vollzug Haushaltssatzung 2023; Kreditaufnahme über 1,5 Mio. €, Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Stadt Spalt wurde in der Haushaltssatzung 2022 eine Kreditaufnahme mit EUR 500.000,00 rechtsaufsichtlich genehmigt 

Diese Kreditaufnahme wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen.

In der Haushaltssatzung 2023 wurden weitere EUR 2,5 Mio. von der Rechtsaufsicht als Kreditaufnahme der Stadt Spalt zugestanden. 

Insgesamt stehen der Stadt Spalt zur Refinanzierung von Investitionsmaßnahmen EUR 3,0 Mio. zur Verfügung, die durch Fremdfinanzierungen (Kreditaufnahmen) abfinanziert werden können. 

Nachdem im laufenden Haushalt und in den nächsten Monaten erhebliche Ausgaben und Investitionen zu erwarten sind, auch nach der Liquiditätsplanung wird im Dezember derzeit ein Saldo von EUR 1,0 Mio. entstehen, der nicht durch die vorhandenen liquiden Mittel abgedeckt werden kann, und weitere Kosten durch Abrechnung von Baumaßnahmen im Dezember 2023 zu erwarten sind, wird eine Kreditaufnahme erforderlich werden. 

Es wird vorgeschlagen, eine Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung von 2022 mit EUR 500.000,00 und aus der laufenden Kreditermächtigung für 2023 mit EUR 1,0 Mio., also insgesamt EUR 1,5 Mio., vorzusehen.

Die verbleibenden EUR 1,5 Mio. aus der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung 2023 könnten noch im Jahr 2024 in Anspruch genommen werden.

Da die Kreditaufnahmen und Ausschreibungen auch innerhalb von wenigen Stunden zu vergeben sind, eine Stadtratssitzung somit zeitlich nicht mit einer Kreditaufnahme und Entscheidung in Einklang zu bringen ist, wird vorgeschlagen, dass der Stadtrat Spalt einen Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe der Kreditaufnahmen über EUR 1,5 Mio. an den Ersten Bürgermeister Udo Weingart überträgt. 

Damit wäre sichergestellt, dass bei den Kreditausschreibungen auch kurzfristig innerhalb der kurzen Zeitspanne auch eine Entscheidung über die Kreditvergabe erfolgen kann. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine Kreditaufnahme von EUR 1,5 Mio. zur Refinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes aus dem Jahr 2022 und 2023 in Höhe von insgesamt EUR 1,5 Mio. durch die Verwaltung auszuschreiben ist und durch Beschluss des Ersten Bürgermeisters zu vergeben sind.

Der Stadtrat Spalt ermächtigt ausdrücklich den Ersten Bürgermeister hier die Vergabe nach Auswertung der eingegangenen Kreditangebote vorzunehmen.

Der Stadtrat Spalt ist in der folgenden Stadtratssitzung vom Ergebnis zu informieren.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine Kreditaufnahme von EUR 1,5 Mio. zur Refinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes aus dem Jahr 2022 und 2023 in Höhe von insgesamt EUR 1,5 Mio. durch die Verwaltung auszuschreiben ist und durch Beschluss des Ersten Bürgermeisters zu vergeben sind.

Der Stadtrat Spalt ermächtigt ausdrücklich den Ersten Bürgermeister hier die Vergabe nach Auswertung der eingegangenen Kreditangebote vorzunehmen.

Der Stadtrat Spalt ist in der folgenden Stadtratssitzung vom Ergebnis zu informieren.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Vollzug Haushaltssatzung, Ermächtigungsbeschluss für Stromliefervertrag der Straßenbeleuchtung Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Bezug von Strom für die Straßenbeleuchtung wurde im Jahr 2020 durch eine Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den 1. Bürgermeister gefasst. 

Es wurde hier vereinbart, dass ein Stromlieferungsvertrag bei dem Anbieter N-ERGIE Nürnberg ab 2021 geschlossen wird. 

Nachdem hier eine Verlängerung für das Jahr 2022 erfolgte, Stadtratsbeschluss vom 04.10.2022, wurde im laufenden Jahr 2023 nunmehr eine erneute Ausschreibung durch die Firma ISPEX im Auftrag der Stadt Spalt durchgeführt. 

Bei der Ausschreibung, die eine Laufzeit von 3 Jahren vorgesehen hat, wurde jedoch kein Angebot von Anbietern abgegeben. 

Es hat sich herausgestellt, dass die Anbieter nicht bereit sind, längere mehrjährige Vertragskonditionen über ein Jahr hinaus anzubieten. 

Der Bezug der Straßenbeleuchtung für 2024 wird somit nur für 1 Jahr durch Angebotseinholung und Ausschreibung durch die Firma ISPEX vorgenommen. 

Da der Submissionstermin bzw. Entscheidung kurzfristig zu treffen ist, Entscheidung ist nach der Sitzung des Stadtrates am 21.11.2023 vorgesehen, eine Zusage über das Angebot innerhalb von wenigen Stunden zu bestätigen, ist nicht mehr durch einen Stadtratsbeschluss mit den vorgelegten Angeboten umsetzbar. 

Dem Stadtrat wird daher vorgeschlagen, einen Ermächtigungsbeschluss zu fassen und den 1. Bürgermeister der Stadt Spalt zu beauftragen, diese Entscheidung mit Angebotseingabe zu treffen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der 1. Bürgermeister der Stadt Spalt ermächtigt wird, die Vergabe des Bezugs von Strom für die Straßenbeleuchtung für das Jahr 2024 zu entscheiden und die Bekanntgabe der Ergebnisse in der nachfolgenden Stadtratssitzung dem Stadtrat mitzuteilen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der 1. Bürgermeister der Stadt Spalt ermächtigt wird, die Vergabe des Bezugs von Strom für die Straßenbeleuchtung für das Jahr 2024 zu entscheiden und die Bekanntgabe der Ergebnisse in der nachfolgenden Stadtratssitzung dem Stadtrat mitzuteilen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Schule/ LernLandschaften

Der Stadtrat hat die Bedarfserhebung für ein gebäudeunabhängiges Raumkonzept - Ergebnisse Workshop III/ 07.11.2023 – LernLandschaft zur Kenntnis erhalten.  Es wurden inzwischen drei Workshops durchgeführt. 

Die Fahrt am 24.11.2023 zur Besichtigung der Schule in Bechhofen sollte von jedem Stadtrat wahrgenommen werden. Die Schule wird durch die Ganztagesausrichtung, die baulichen Verbesserungen sowie die pädagogischen Lerninhalte eine wesentliche Veränderung erhalten müssen.

Der letzte Workshop findet am 07.12.2023 statt. Hier ist es ebenfalls anzuraten, dass der Stadtrat sich für diesen Termin Zeit nimmt.

Vorankündigung Partnerschaftsbesuch in Bad Sauerbrunn

Nachdem die Gemeinde Bad Sauerbrunn und die Stadt Spalt im Oktober 2022 50-jährige Partnerschaft gefeiert haben, fährt die Stadt Spalt im nächsten Jahr zu ihrem Gegenbesuch nach Bad Sauerbrunn. 

Der Termin wird über den Feiertag Fronleichnam sein und betrifft den Donnerstag, 30. Mai, bis Sonntag, 02. Juni 2024.

Das Programm wird in den nächsten Wochen zusammengestellt. Wenn Vereinsabordnungen der Stadt Spalt an der Fahrt teilnehmen würden, würde es die Bad Sauerbrunner sehr freuen. 

Vorab können Anmeldungen über vorzimmer@spalt.de getroffen werden.

Konkrete Kosten und Programm werden in Kürze veröffentlicht. 


Der TOP Mitteilungen wird wie folgt ergänzt: 

Herr Bürgermeister Weingart berichtet, dass die Gestaltungssatzung der Stadt Spalt derzeit im Entwurf überarbeitet wird. Es ist noch die Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken, Städtebauförderung, und der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Soweit dies erfolgt ist, kann eine weitere Beratung und Entscheidung durch den Stadtrat Spalt mit Erlass bzw. Änderung der Satzung durch den Stadtrat Spalt erfolgen. 

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Anfrage Grundstückangelegenheit: 

hier Anfrage zu Kirschgarten, Anfrage von Bernhard Zottmann. Aufgrund von baulichen Maßnahmen ist der Straßenbereich durch die Baustelle sehr beengt. Dennoch wurde ein Absperrpfosten erstellt. Hier wäre doch zu prüfen, ob dieser Absperrpfosten vorübergehend wieder entnommen werden kann, um die Durchfahrung, so lange die Baumaßnahme läuft, zu gewährleisten. 

Anfrage hinsichtlich Parkplatz Wasserzell (Sportplatz) 

Der befestigte Parkplatz in Wasserzell am Sportgelände des TSV Spalt/ Spielplatz Wasserzell, wird für einen Aushub für die verschiedenen Baustellen in Spalt, unter anderem Nahwärme, Ortsdurchfahrt Wasserzell, Ortsdurchfahrt Spalt, benötigt. 
Eine andere weitere Nutzung kann derzeit aufgrund der notwendigen Ablagerungsfläche nicht zur Verfügung vorgesehen werden. 

Weihnachtsmarkt: Parkraumbedarf

Parkplätze und Parkraumbedarf werden während des Weihnachtsmarktes nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Es wurden alle Maßnahmen getroffen, um den in Anspruch zunehmenden Parkraum anzubieten.

Anruf Sammeltaxi

Hier sollen angeblich nicht mehr alle Anfragen von Kunden zur Inanspruchnahme des AST bedient werden können.
Nach Mitteilung des Bürgermeisters ist jedoch der Vertrag erst zum Jahresende gekündigt und somit sollte hier auch eine weitere Bereitstellung und Fahrdienstleistung aufgrund der vertraglichen Vereinbarung gewährleistet sein.

Parkplatz Großweingarten- Sportplatz

Umsetzung und Verbesserung der Parkfläche am Sportplatz/ Spielplatz in Großweingarten ist für 2024 im Frühjahr vorgesehen. Es wird dieser rechtzeitig vor dem Feuerwehrfest in Großweingarten im Juni umgesetzt werden.

Ausgleichfläche in Wernfels hinter dem Sportplatz

In der Bürgerversammlung in Wernfels wurde auch die Anfrage gestellt, ob es sich hinter dem Sportplatz um eine Ausgleichsfläche handelt. 
Dies kann nach Prüfung und Abstimmung mit dem Bauamt bestätigt werden. Die Fläche ist jedoch als Umbruchfläche vorgesehen und kann nach Einstellung in das Öko-Konto nunmehr auch entsprechend der Bewirtschaftungsvorgaben als Ökofläche realisiert werden.
Es besteht jedoch ein Streifen von 10 bis 15 Meter zum Sportplatz, der nicht als Ökofläche ausgewiesen ist. Information soll auch hinsichtlich der Nutzung der Fläche erfolgen, evtl. direkt an den Sportverein Wernfels über das Bauamt. 

Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, schließt der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.
Es schließt sich der nichtöffentliche Teil an. 

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9. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 75. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö informativ 9
Datenstand vom 17.06.2024 10:01 Uhr