Datum: 16.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gestaltungssatzung der Stadt Spalt - Entwurf und eventuelle Ergänzungen
2 Bauantrag - Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher für ein Nahwärmenetz
3 Anbringung zweier Verkehrsspiegel zur Einfahrt von der Birkelgasse in die Winkelhaiderstr. (RH 10)
4 Sachgebiet Kornhaus/Tourismus – Änderung Abrechnungsmodalitäten Gästeführer & Preisanpassungen 2024
5 Dorferneuerung Wernfels, OT Theilenberg; Ausbau von zwei Ortsstraßen in Theilenberg; hier: Planungsentwurf des Ingenieurbüro Klos
6 Jahresbericht Seniorenbeirat
7 Mitteilung
8 Anfragen
9 Frageviertelstunde

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1. Gestaltungssatzung der Stadt Spalt - Entwurf und eventuelle Ergänzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö 1

Sachverhalt

In Absprache mit dem Sanierungsträger Fa. Bayerngrund und der Regierung von Mittelfranken wurde ein Entwurf der neuen Gestaltungssatzung erarbeitet. 

Die Veränderungen erfolgten vor allem für die Nutzung regenerativer Energien im Denkmalschutzbereich. 

Der Entwurf wurde grundsätzlich offen formuliert. Bisher ist man mit der Vorgehensweise gut zurechtgekommen. 

Das Ziel der Verwaltung war, ein geringerer Bürokratieaufwand für Bürger und Verwaltung. 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Ergänzungen vorgeschlagen, die Details und Festlegungen in der Gestaltungssatzung regeln würden, die bis ins Detail geregelt werden. 

Bei jeder Baumaßnahme im Ensemblebereich und Geltungsbereich der Gestaltungssatzung erfolgen Absprachen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. 

Bei einer zu klaren Gestaltungsanforderung bleiben keine Handlungsspielräume mehr.

Der Stadtrat muss beschließen, welcher Form der Gestaltungssatzung er folgen möchte. 

Die einzelnen Gestaltungs- und Formulierungsregelungen mit größeren Änderungen in der Gestaltungssatzung sollen, wenn diese gewünscht werden, dann in einer gesonderten Arbeitsgruppe Stadtrat und Verwaltung vorbereitet werden. 

Sollte der Stadtrat die Notwendigkeit einer Ausführlichkeit und Detailierung nicht entsprechen, wird der Entwurf, der von der Verwaltung vorbereitet wurde, beschlossen.

Für Rückfragen werden Frau Stähle Firma Bayerngrund und Herr Danninger, Untere Denkmalschutzbehörde in der Sitzung Fragen beantworten können.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Entwurf der neuen Gestaltungssatzung, der zwischen der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger, Fa. Bayerngrund, erarbeitet wurde. 

Die Ergänzungen des Antrages von Bündnis 90/ Die Grünen in der Gestaltungssatzung und Detailausführungen in den einzelnen Paragraphen werden nicht aufgenommen. Die Gestaltungssatzung soll offener erfolgen. Es erfolgt die Aufnahme des § 6 – Energetische Maßnahmen -, in dem auch Photovoltaik und Solaranlagen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und nach den Ausführungsregeln des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. 

Ergänzend wird aus dem Vorschlag von Bündnis 90/ Die Grünen die Präambel und die Grundsatzklausel in der Gestaltungssatzung aufgenommen. 

Darüber hinaus stimmte der Stadtrat dem Vorschlag zu, eine Baufibel anzulegen, die gute Gestaltungsvorschläge für die Ausführungen zum Inhalt hat. 

Die Gestaltungssatzung wird nach Auslegungen in Kraft treten und im Portal der Stadt Spalt eingestellt. Somit sind energetische Sanierungen und die Möglichkeiten, die das Denkmalschutzgesetz bietet, mit der Anbringung von Photovoltaik, in der Gestaltungssatzung aufgenommen worden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf der neuen Gestaltungssatzung, der zwischen der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger, Fa. Bayerngrund, erarbeitet wurde. 

Die Ergänzungen des Antrages von Bündnis 90/ Die Grünen in der Gestaltungssatzung und Detailausführungen in den einzelnen Paragraphen werden nicht aufgenommen. Die Gestaltungssatzung soll offener erfolgen. Es erfolgt die Aufnahme des § 6 – Energetische Maßnahmen -, in dem auch Photovoltaik und Solaranlagen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und nach den Ausführungsregeln des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. 

Ergänzend wird aus dem Vorschlag von Bündnis 90/ Die Grünen die Präambel und die Grundsatzklausel in der Gestaltungssatzung aufgenommen. 

Darüber hinaus stimmte der Stadtrat dem Vorschlag zu, eine Baufibel anzulegen, die gute Gestaltungsvorschläge für die Ausführungen zum Inhalt hat. 

Die Gestaltungssatzung wird nach Auslegungen in Kraft treten und im Portal der Stadt Spalt eingestellt. Somit sind energetische Sanierungen und die Möglichkeiten, die das Denkmalschutzgesetz bietet, mit der Anbringung von Photovoltaik, in der Gestaltungssatzung aufgenommen worden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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2. Bauantrag - Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher für ein Nahwärmenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bauherr:        AMK Erneuerbare Energie GmbH, Hintere Dorfstr. 59, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl. Nr. 697/21 Gmk. Großweingarten, Stirner Lüße

Bauvorhaben:        Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher für ein Nahwärmenetz

Antragsnummer:        01/24

Auf dem Flurstück 697/21 der Gemarkung Großweingarten wurde von dem Bauherrn, AMK Erneuerbare Energie GmbH, Hintere Dorfstr. 59, 91174 Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher für ein Nahwärmenetz gestellt.

In seiner Sitzung wurde dem Antrag auf Vorbescheid bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt und durch die Genehmigungsbehörde Landratsamt Roth mit der Nr. V-28-2023 mit Änderungen positiv beschieden.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft. 

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB kann ein Gebäude errichtet werden, wenn es

der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.



Die Nahwärme Großweingarten GmbH will mit der Feuerungsanlage, betrieben durch Hackschnitzel errichten. Die Anlieferung erfolgt über die Straße am Wassertum RH 16 von Montag bis Samstag zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. Die Hackschnitzel sollen eingelagert werden und mittels Teleskoplader in den Bunker gefüllt werden, was voraussichtlich 1xmonatlich im Sommer und 1x wöchentlich mit einem Zeitaufwand von ca. 2 Stunden geschieht. Die Anlieferung des Brennmaterials erfolgt als fertige Hackschnitzel oder Stammrohware. Diese wird in dem Gelände gelagert und von einem Dienstleister zu Hackschnitzel im Hackbetrieb werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zerkleinert.

Ein Lärmschutzgutachten liegt den Bauantragsmappen bei. Die Betriebsbeschreibung liegt den Bauantragsmappen bei.

Das Gebäude mit Pultdach, soll Heizzentrale, Bunker, Lagerhalle, und einen Außenpuffer erhalten.
Die Sozialräume fallen im Vergleich zu dem Antrag auf Vorbescheid weg. Weiterhin entstehen auf dem Betriebsgelände 2 Stellplätze. Somit sind ausreichend Stellplätze für das Personal vorhanden.

Dem Bauantrag liegt der Entwässerungsplan bei. Das Dachwasser soll in einem hin zur Straße liegenden natürlichen Auffangbecken gesammelt werden. Überschüssiges Wasser wird in Richtung Straße in einen öffentlichen Graben als Überlauf eingeführt. Als Kompensationsmaßnahme zu der Flächenversiegelung soll ein Streuobststreifen dienen. Dieser soll aus 4 Obstbäumen bestehen. Ein Einzelbaum soll am Rand der Versickerungsmulde gepflanzt werden.

Das Amt für Planung, Bau und Umwelt sieht durch das zur freien Landschaft hinwirkende Gebäude die Möglichkeit, mit einer erweiterten Eingrünung (Rank-Pflanzen an einigen Seiten, Heckenpflanzung südseitig) eine Verbesserung und hat bereits die Zustimmung einer ausgedehnteren Eingrünung durch den Bauherrn erhalten.  Das Bauamt wird bei der Freiflächengestaltung noch einige Anmerkungen bei Baubeginn an den Bauherren weitergeben. Weiterhin fehlen die Einzeichnungen der Schleppkurven im Freiflächen-Gestaltungsplan. Es ist nicht ersichtlich, wie die Rangierarbeiten mit den teils langen Gespannen der Anlieferung Holz ausgeführt werden können. Weiterhin ist die Erschließung über fremden Grund (Zufahrt) bislang noch nicht ersichtlich durch eine Grunddienstbarkeit gesichert.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung des Bauherrn AMK Erneuerbare Energie GmbH, Hintere Dorfstr. 59, 91174 Spalt zur Errichtung e. Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher auf Fl. Nr. 697/21 Gmk. Großweingarten.

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass das Bauamt mit weiterführenden Gesprächen bezüglich Eingrünung, Darlegung Flächengestaltungsplan, beauftragt wird.

Zu Beschlussvorschlag 2 wird kein Beschluss gefasst.

Beschluss

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung des Bauherrn AMK Erneuerbare Energie GmbH, Hintere Dorfstr. 59, 91174 Spalt zur Errichtung e. Heizzentrale mit Hackschnitzelbunker, Lagerhalle und Außenpufferspeicher auf Fl. Nr. 697/21 Gmk. Großweingarten.

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass das Bauamt mit weiterführenden Gesprächen bezüglich Eingrünung, Darlegung Flächengestaltungsplan, beauftragt wird.

Hierzu wird kein Beschluss gefasst.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Anbringung zweier Verkehrsspiegel zur Einfahrt von der Birkelgasse in die Winkelhaiderstr. (RH 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Ingrid Sterner stellte am 25.10.2023 den Antrag auf Anbringung zweier Verkehrsspiegel zur Einfahrt von der Birkelgasse in die Winkelhaiderstr. (RH 10).

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Anbringung zweier Verkehrsspiegel zur Einfahrt von der Birkelgasse in die RH 10 obliegt dem Landratsamt Roth. Von Herrn Nißlein, untere Verkehrsbehörde LRA-Roth, wurde bereits im September 2022 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Anbringung von Verkehrsspiegeln nicht gegeben sind und lehnte die Anbringung ab.

Eine Änderung der Zuständigkeit hat entgegen dem Schreiben von Frau Sterner vom 18.10.2023 nicht stattgefunden. Von Herrn Nißlein wurde bereits im September 2022 mitgeteilt, dass wenn die Kosten für die Anbringung der Verkehrsspiegel die Antragstellerin Frau Sterner übernimmt, die untere Verkehrsbehörde keinen Wiederspruch gegen die Anbringung erheben wird. Herr Nißlein wies lediglich darauf hin, dass die Stadt Spalt über eine geeignete Fläche zur Aufstellung der Verkehrsspiegel verfüge. 

Im Mai 2023 wurde für Frau Sterner über die Stadt Spalt ein Angebot für einen Verkehrsspiegel eingeholt. Dieses sollte von Herrn Zeh auch an Frau Sterner weiter geleitet worden sein. Auf das Angebot kam von Frau Sterner meines Wissens bis Dato keine Reaktion mehr. 

Im Dezember 2023 wurde nochmals ein Angebot eingeholt. Die Angebotshöhe beträgt 1.428,00 € zuzüglich ca. 300 – 400 € für den Einbau. Dies ergibt Gesamtkosten für die Aufstellung der Verkehrsspiegel von ca. 1.800 €. Hinzukommen noch jährliche Unterhaltskosten für die Sicherung der Verkehrsspiegel und deren Reinhaltung. 

Beim Stadtratsbeschluss ist zu beachten, dass die Stadt Spalt nach dem Gleichheitsprinzip einen Präzedenzfall für das Anbringen von Verkehrsspiegeln schafft. Wenn Verkehrsspiegel keine Notwendigkeit darstellen und bereits von der Verkehrsbehörde abgelehnt wurden, ist die Stadt Spalt bei einem Positiven Beschluss, dazu verpflichtet, auch anderen Anträgen zur Aufstellung von Verkehrsspiegeln stattzugeben. Selbst wenn die Anforderungen für das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht gegeben sind. Sollte der Stadtrat Spalt dem Antrag von Frau Sterner zustimmen, so sind für alle Bürger die einen Verkehrsspiegel ohne Notwendigkeit beantragen die Voraussetzungen geschaffen, das die Stadt Spalt diesem zustimmen und die Kosten für die Verkehrsspiegel übernehmen muss. 




Anlagen:
Angebot für 2 Verkehrsspiegel 
Antrag von Frau Sterner
Schreiben der UVB

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1

Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag von Frau Sterner zu und übernimmt die Kosten für das Aufstellen der Verkehrsspiegel in voller Höhe von ca. 1.800,00 €.


Beschlussvorschlag 2

Der Stadtrat der Stadt Spalt erlaubt Frau Sterner auf Ihre Kosten das Aufstellen von 2 Verkehrsspiegeln nach StVO auf städtischem Grund. Die Kosten für die Verkehrsspiegel und der Montage sind in voller Höhe von der Antragstellerin zu tragen.


Beschlussvorschlag 3

Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag von Frau Sterner unter der Voraussetzung zu, dass die Antragstellerin die Kosten für die Verkehrsspiegel nebst Montagezubehör trägt. Das Aufstellen nach StVO übernimmt der Bauhof der Stadt Spalt auf eigene Kosten um die Antragstellerin zu unterstützen.

Beschluss 1

Beschlussvorschlag 1

Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag von Frau Sterner zu und übernimmt die Kosten für das Aufstellen der Verkehrsspiegel in voller Höhe von ca. 1.800,00 €.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschlussvorschlag 2

Der Stadtrat der Stadt Spalt erlaubt Frau Sterner auf Ihre Kosten das Aufstellen von 2 Verkehrsspiegeln nach StVO auf städtischem Grund. Die Kosten für die Verkehrsspiegel und der Montage sind in voller Höhe von der Antragstellerin zu tragen.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

Beschluss 3

Beschlussvorschlag 3

Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag von Frau Sterner unter der Voraussetzung zu, dass die Antragstellerin die Kosten für die Verkehrsspiegel nebst Montagezubehör trägt. Das Aufstellen nach StVO übernimmt der Bauhof der Stadt Spalt auf eigene Kosten um die Antragstellerin zu unterstützen.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

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4. Sachgebiet Kornhaus/Tourismus – Änderung Abrechnungsmodalitäten Gästeführer & Preisanpassungen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Seit 2015 sind die Kosten für Stadt- & Museumsführungen in der Stadt Spalt unverändert geblieben. Im Vergleich zu anderen touristischen/musealen Einrichtungen & Städten sind unsere Kosten eher marktunüblich günstig.

Bisher gab es für die Vermittlung von Stadt- & Museumsführung keinerlei finanziellen Rücklauf an das Sachgebiet Kornhaus/Tourismus. Unsere Gästeführer stellten direkt gegen Quittung dem Kunden die Führung in Rechnung.

Der Verwaltungsaufwand mit Beratung, Buchung, schriftlichen Bestätigungen an den Kunden für gebuchte Führungen wurden nicht miteinkalkuliert.

Der Rat der Gästeführer ist an uns herangetreten im Oktober 2023 mit dem Wunsch, ein höheres Entgelt für Ihre Dienstleistung zu erhalten.
In einem gemeinsamen Gespräch mit allen Gästeführern am 15. Dezember haben wir die Thematiken des höheren Entgeltes sowie die Einführung unseres neuen Abrechnungsmodells eingehend erörtert und einen Konsens mit allen Beteiligten gefunden.
Ab 01.02.2024 möchte das Sachgebiet Kornhaus/Tourismus die Abrechnungsmodalitäten von über uns gebuchte Führungen im Bereich Museum & Stadt umstellen.

Die gebuchten Führungen würden direkt von uns mit dem Dienstleister verrechnet und dementsprechend über unser Kassensystem verbucht.
Die Gästeführer stellen uns zukünftig monatlich eine Rechnung über die durchgeführten Touren, hierzu stellen wir allen Gästeführern ein Rechnungsformular sowie die korrekten Artikelbezeichnungen zur Verfügung.

In den neuen Preisen ist ein kalkulatorischer Verwaltungsaufwand von 5% für die Vermittlung miteinkalkuliert. Die Umsatzsteigerung wirkt sich positiv auf die Gesamtbilanz aus, sowie durch Ausweisung der Mehrwertsteuer, diese beträgt 19% bei diesen Dienstleistungen positiv auf unsere Umsatzsteuerzahllast aus.

Des Weiteren würde sich die neue Preisgestaltung auf den Eintritt für unsere immer an Sonn- und Feiertagen durchgeführten öffentlichen Führungen auswirken. Eine Anhebung von 0,50 € im Führungsanteil wird hier empfohlen.

Eine weitere Anhebung im Eintrittspreis für das Museum um 0,50 € für die Kategorie Gruppen ab 10 Personen von bisher 6,00 € auf 6,50 € um den Deckungsbeitrag des Museumsbesuchs von den Leistungen Probierglas, Bier 0,2l, Unterhalt der Museumsräumlichkeiten, etc. zu erhöhen wird ebenso empfohlen und entsprechen marktüblichen Preisen.

Die Standardeintrittspreise für das HopfenBierGut Museum von 7,50 € für Erwachsene und die Ermäßigungstarife von jeweils 1,00 € für Schwerbehinderte, Renter/-innen, Touristen mit SeenlandCard bleiben hiervon unberührt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt folgende Preisanpassungen:

Preisanpassungen HopfenBierGut ab 01.02.2024

Eintrittspreise 2024 Veränderungen

Kosten öffentliche Museumsführung                        von 9,50 EUR auf 10,00 EUR
(davon 6,00 EUR Eintritt + 4,00 EUR Führung brutto)
Entrittspreis Person/ Gruppe ab 10,00 Personen        von 6,00 EUR auf 6,50 EUR

Unsere Gästeführer erhalten ab 01.02.2024 einen höheren Betrag für Ihre Dienstleistung:
Museumsführung                        1 h        40,00 EUR
Stadtführung                                1,5 h        60,00 EUR
Kombiführung Museum/ Stadt        2,5 h        85,00 EUR
Nachtwächterführung                                80,00 EUR

Wir stellen unseren Gruppen bzw. Reiseunternehmen folgende Kosten ab 01.02.2024 in Rechnung:
Museumsführung                        50,00 EUR brutto
Stadtführung                                75,00 EUR brutto
Kombinierte Führung                        107,00 EUR brutto
Nachtwächterführung                        100,00 EUR brutto

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt folgende Preisanpassungen:

Preisanpassungen HopfenBierGut ab 01.02.2024

Eintrittspreise 2024 Veränderungen

Kosten öffentliche Museumsführung                        von 9,50 EUR auf 10,00 EUR
(davon 6,00 EUR Eintritt + 4,00 EUR Führung brutto)
Entrittspreis Person/ Gruppe ab 10,00 Personen        von 6,00 EUR auf 6,50 EUR

Unsere Gästeführer erhalten ab 01.02.2024 einen höheren Betrag für Ihre Dienstleistung:
Museumsführung                        1 h        40,00 EUR
Stadtführung                                1,5 h        60,00 EUR
Kombiführung Museum/ Stadt        2,5 h        85,00 EUR
Nachtwächterführung                                80,00 EUR

Wir stellen unseren Gruppen bzw. Reiseunternehmen folgende Kosten ab 01.02.2024 in Rechnung:
Museumsführung                        50,00 EUR brutto
Stadtführung                                75,00 EUR brutto
Kombinierte Führung                        107,00 EUR brutto
Nachtwächterführung                        100,00 EUR brutto

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Dorferneuerung Wernfels, OT Theilenberg; Ausbau von zwei Ortsstraßen in Theilenberg; hier: Planungsentwurf des Ingenieurbüro Klos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Für den 3. Bauabschnitt Straßenausbau sowie Abwasserbeseitigung im Ortsteil Theilenberg, wurde das Kommunalunternehmen Spalt durch Beschluss des Stadtrates beauftragt. 

Die weitere Planung und Planungsentwürfe wurden nunmehr vom Büro Klos ausgearbeitet. Diese Planungsentwürfe wurden dem Amt für Ländliche Entwicklung, TG Wernfels im Zusammenhang mit einer Kostenvereinbarung und Bezuschussung für den Straßenbau, BA III zugeleitet. 

Die vorgesehenen Planungen werden dem Stadtrat Spalt zur Kenntnis gegeben. 

Die weitere Umsetzung erfolgt durch Beauftragung und Abschluss des Zuwendungsantrages bzw. Kostenträgerschaft zwischen ALE Mittelfranken, TG Wernfels und dem Kommunalunternehmen Spalt. 

Nach Abschluss der Maßnahme werden die ungedeckten Kosten, Gesamtkosten für Straßenbau ca. 320.000,00 € abzgl. Förderung ca. 50% bei ca. 160.000 bis 170.000 € liegen. Dieser Betrag ist dann von der Stadt Spalt an das KU zu erstatten. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt nimmt von dem Planungsentwurf und von der weiteren Vorgehensweise Kenntnis und stimmt dem zu. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt nimmt von dem Planungsentwurf und von der weiteren Vorgehensweise Kenntnis und stimmt dem zu. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Jahresbericht Seniorenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Siehe Anlage Jahresbericht.

Frau Evi Ehard vom Seniorenbeirat berichtet anhand des vorliegenden Jahresberichtes von den Aktivitäten des Seniorenbeirates der Stadt Spalt.

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7. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö informativ 7

Sachverhalt


         -        Protokoll Lenkungsausschuss vom 11.12.2023

  • Anschreiben von Robert Nolte, Vorstand Kommunalunternehmen, siehe Anlage

        

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö informativ 8
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9. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö informativ 9
Datenstand vom 17.06.2024 10:02 Uhr