Datum: 30.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
12. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.07.2023, 21.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Die oben genannten Niederschriften wurden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 04.07.2023 und 21.11.2023 – öffentliche Teile.
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 04.07.2023 und 21.11.2023 – öffentliche Teile.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
informativ
|
13 |
Sachverhalt
Keine Bekanntmachungen
zum Seitenanfang
14. Bauantrag - Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschoss auf Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 2 - Anwesenheit des Grundstückseigentümer und pers. Berater
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 02/24
Baugrundstück: Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 7
Bauvorhaben: Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses
Antragsnummer: 02/24
Auf dem Flurstück 1 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 02/24 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das denkmalgeschützte Gebäude soll in seinen wesentlichen Kubaturen erhalten bleiben. Es soll hier das 1. Dachgeschoss ausgebaut werden und für die Wohnqualität die durchgehenden Gauben beidseits des Gebäudes vergrößert und mit Fenstern versehen werden. Die weitere Wohnraumnutzung findet im EG und 1. OG statt. An die Straßen abgewandte Seite soll ein Balkon 1. OG und 1. DG auf das Bestands-Nebengebäude aufgebaut werden.
Es fanden bereits Vorgespräche mit der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes Roth statt.
Aufgrund der baulichen Veränderung können die Abstandsflächen auf eigenem Grund nicht eingehalten werden. Hierzu wurde der Antrag auf Abweichung nach Art. 6 Abs. 2 BayBO an das Landratsamt gestellt.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Es werden für die 2 Wohneinheiten 2 Stellplätze geschaffen. Die Stellplatzsatzung sieht 1-2 Stellplätze je Wohneinheit vor. Im Altstadtbereich kann von einem Stellplatz ausgegangen werden, somit ist die Anforderung Stellplätze erfüllt. Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt, und wurde vollständig gegeben.
Bezüglich des unter dem Gebäude verlaufenden Hatzelbaches ist festzustellen, dass im Grundbuch das Rohrleitungsrecht an die Stadt Spalt Fl. Nr. 1235/2, Fl. Nr. 1 gegeben ist.
Der Hatzelbach verläuft unter einem Nebengebäude. Bezüglich eines zu niedrigen Querschnittes unter dem Gebäude muss hierzu separat eine Prüfung erfolgen und Maßnahmen zum Unterhalt getroffen werden. Dies ist unabhängig von dem Bauantrag zu betrachten. Eine Lösung der Problematik des Verlaufes Hatzelbach wird mit Sicherheit einen längeren Zeitaufwand als der Baubeginn mit sich ziehen. Bis zu einer Erarbeitung ist die derzeitige Situation seitens des Bauherrn hinzunehmen. Die Grunddienstbarkeit bleibt bestehen.
Darüber hinaus ist festzulegen, wer die Kosten für die Verlegungen aufgrund der Baumaßnahme mit dem dann verlaufenden Hatzelbach trägt.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 02/24 Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses auf Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt betrachtet die Situation Bachverlauf Hatzelbach unter dem Bauvorhaben als eigenständige Problematik. Die Verwaltung wird zu weiteren Überprüfungen Unterhalt Hatzelbach beauftragt.
Beschluss
Beschluss 1:
Die Mitglieder des Stadtrates einigen sich dahingehend, nach einer Diskussion im nichtöffentlichen Teil, dass der Bauantrag zurückgestellt wird und nochmals eine juristische Prüfung in Sachen Hatzelbachüberbauung und den rechtlichen Folgewirkungen durch die Stadtverwaltung zu beauftragen.
Der Tagesordnungspunkt wird mit dem aktuellen Ergebnis der Prüfung in der Sitzung am 20.02.2024 behandelt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
15. Bauantrag - Anbau eines Balkons und einer Außentreppe an ein bestehendes Wohngebäude auf Fl. Nr. 748/3 Gmk. Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 107/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 748/3 Gmk. Spalt, Breslauer Str. 15
Bauvorhaben: Anbau eines Balkons und einer Außentreppe an ein bestehendes Wohngebäude
Antragsnummer: 107/23
Auf dem Flurstück 748 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 107/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons und einer Außentreppe an ein bestehendes Wohngebäude gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
An das bestehende Wohnhaus soll ein Balkon sowie eine Außentreppe angebaut werden. Die Planungen des Balkons befinden sich auf der Südseite. Der Balkon soll eine Länge von 5,50 Metern betragen und über eine Außentreppe zugänglich sein.
Der Balkonanbau mitsamt der Außentreppe fügt sich harmonisch in die umliegende Bebauung ein.
Neue Parkplätze sind aufgrund des Bauvorhabens nicht nötig. Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Die Abstandsflächen wurden von dem benachbarten Grundstückseigentümer übernommen. Die nachbarschaftliche Zustimmung ist gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 107/23, Anbau eines Balkons und einer Außentreppe an ein bestehendes Wohngebäude, auf Fl. Nr. 748/3 Gmk. Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 107/23, Anbau eines Balkons und einer Außentreppe an ein bestehendes Wohngebäude, auf Fl. Nr. 748/3 Gmk. Spalt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Bauantrag - Neubau Geräteschuppen auf Fl. Nr. 1269 Gmk. Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 108/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 1269 Gmk. Spalt, nähe Kapellenberg
Bauvorhaben: Neubau eines Geräteschuppens
Antragsnummer: 108/23
Auf dem Flurstück 1269 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 108/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Geräteschuppens gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft.
§ 35 Abs. 2 BauGB:
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Der Geräteschuppen mit den Abmessungen 6,4m x 4,3m x 3m (ca. 85 m³) soll gegenüber dem Wohnhaus an der Seite der Hoffläche erstellt werden.
Da sich bereits mehrere Gebäude gegenüber der Hoffläche befinden, gliedert sich das kleine Gebäude mit Pultdach, Eindeckung Trapezblech rot in die Hofstelle ein. Eine Erschließung ist nicht nötig. Öffentliche Belange sieht das Bauamt als nicht beeinträchtigt an. Die nachbarschaftliche Zustimmung ist gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 108/23, Neubau eines Geräteschuppens, auf Fl. Nr. 1269 Gmk. Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 108/23, Neubau eines Geräteschuppens, auf Fl. Nr. 1269 Gmk. Spalt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Widmung von selbstständigen Gehwegen - Widmung des Fußgängerweges an der Bleiche
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Der Fußgängerweg „Bleiche“ ist bislang noch nicht als selbstständiger Gehweg gewidmet worden.
Anfangspunkt ist bei Flurnummer 118/1 Gmk. Spalt Einmündung Anwesen Dirsch Hauptstraße, Endpunkt Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt Übergang Bahnhofstraße bei Anwesen Löffler.
Die Länge des Weges beträgt ca. 530 Meter.
Weiterhin wird der Caritas Fitnessparcours in den Wegbereich mit eingezogen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Fußgängerweg „Bleiche“ als öffentlicher, selbstständiger Gehweg gewidmet wird. Anfangspunkt Einmündung Hauptstraße bei Fl. Nr. 118/1 Gmk. Spalt, Endpunkt Bahnhofstraße bei Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt. Baulastträger ist die Stadt Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Fußgängerweg „Bleiche“ als öffentlicher, selbstständiger Gehweg gewidmet wird. Anfangspunkt Einmündung Hauptstraße bei Fl. Nr. 118/1 Gmk. Spalt, Endpunkt Bahnhofstraße bei Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt. Baulastträger ist die Stadt Spalt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Widmung von Gehwegen - Widmung des Weges durch das Caritas-Anwesen als privater Fußweg mit beschränkt öffentlicher Zugängigkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Durch den neu geschaffenen Fitness Parcours und die Anbindung vom Fußgängerweg „Bleiche“ über das Caritas-Gelände bis zur Bahnhofstraße muss der Verbindungsweg auf Fl. Nr. 1203/4 Gmk. Spalt gewidmet werden.
Anfangspunkt ist bei Flurnummer 1238 Gmk. Spalt Einmündung Fitnessparcours auf Privatgrund, Endpunkt Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt Übergang Bahnhofstraße. Die Länge ist ca. 97 Meter.
Der Weg wird als Privatweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet. Der Baulastträger ist der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Gehweg durch das Caritas-Gelände als privater Gehweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet wird. Anfangspunkt Einmündung Fitnessparcours bei Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt, Endpunkt Bahnhofstraße bei Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt. Baulastträger ist die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Gehweg durch das Caritas-Gelände als privater Gehweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet wird. Anfangspunkt Einmündung Fitnessparcours bei Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt, Endpunkt Bahnhofstraße bei Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt. Baulastträger ist die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. Auflösung des Vereins Wanderfreunde Spalt e.V.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
|
19 |
Sachverhalt
Der Verein Wanderfreunde Spalt e. V. hat gegenüber dem Ersten Bürgermeister der Stadt Spalt in einem Gespräch am 24.10.2022 mitgeteilt, dass die Auflösung des Wandervereins im Jahr 2023 vorgesehen ist.
Die Vereinsauflösung sollte nach schriftlicher Mitteilung voraussichtlich zum 30.06.2023 erfolgen.
In der Satzung der Wanderfreunde Spalt e. V. ist unter § 11 festgelegt, dass bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Spalt fällt, die es unmittelbar und ausschließlich für den Erhalt der Wanderwege zu verwenden hat.
Damit hat der Verein eine Vermögensübertragung an die Stadt Spalt zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins mit der zweckgebundenen Verwendung in der Satzung festgelegt.
Der Verein wurde nach der letzten Mitteilung der Wanderfreunde Spalt e. V. nunmehr zum 31.12.2023 aufgelöst.
Nach Rückfrage bei der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Roth wurde von dort erklärt, dass bei der Übertragung von fremden Mitteln bei Auflösung des Vereins eine Beschlussfassung des Stadtrates erforderlich ist, um die Annahme und Übernahme des Vereinsvermögens und der zweckgebundenen Verwendung sicherzustellen.
Es ist somit erforderlich, dass das verbliebene Vermögen, das nunmehr zum 31.12.2023 vorhanden ist, von der Stadt Spalt durch Beschluss des Stadtrates zu übernehmen ist und eine zweckgebundene Verwendung, wie in der Satzung der Wanderfreunde Spalt e. V. festgelegt, sicherzustellen ist.
Der Stadt Spalt wurde ein Restvermögen zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 3.925,70 übertragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass mit Auflösung des Vereins Wanderfreunde Spalt e. V. zum 31.12.2023 das übertragene Vermögen des Vereins gemäß der Bestimmung in der Satzung des Vereins von der Stadt Spalt angenommen wird
Der zugeflossene Betrag ist ausschließlich für den Erhalt der Wanderwege zu verwenden.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass mit Auflösung des Vereins Wanderfreunde Spalt e. V. zum 31.12.2023 das übertragene Vermögen des Vereins gemäß der Bestimmung in der Satzung des Vereins von der Stadt Spalt angenommen wird
Der zugeflossene Betrag ist ausschließlich für den Erhalt der Wanderwege zu verwenden.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Auftragsvergabe - Vergabe Dienstleistungsvertrag Bankette mähen mit Mulchen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
20 |
Sachverhalt
Bankette mähen mit anschließendem Untermulchen:
Die Arbeiten Bankette mähen mit Mulchen für das gesamte Gebiet Spalt, sämtlicher Gemarkungen müssen für die Jahre 2024-2025 neu vergeben werden. Angedacht ist eine Erweiterung zu neuen Preisen um ein Jahr. Die Leistungen sollen in einem Dienstleistungsvertrag beider Parteien vereinbart werden.
Im Vorfeld wurden über die Freihandvergabe Angebote von 5 Firmen eingeholt.
Es gingen dem Bauamt 4 wert-bare Angebote zu:
Bieter
|
Preis je Meter 1. Ebne
|
Preis je Meter 2. Ebne
|
Anfahrt
|
(Bieter A)
|
6,4 ct
|
4,5 ct
|
keine
|
(Bieter B)
|
4,4 ct
|
4,1 ct
|
keine
|
(Bieter C)
|
3,0 ct.
|
2,0 ct
|
keine
|
(Bieter D)
|
4,4 ct
|
2,0 ct
|
50,00 €
|
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Bankette mähen mit anschließendem Absaugen an den Bieter C zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bieter C einen Dienstleistungsvertrag zu schließen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Bankette mähen mit anschließendem Absaugen an den Bieter C zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bieter C einen Dienstleistungsvertrag zu schließen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
21. Auftragsvergabe - Vergabe Dienstleistungsvertrag Bankette mähen mit Absaugen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
21 |
Sachverhalt
Bankette mähen mit anschließendem Absaugen
Die Arbeiten Bankette mähen mit Absaugen für das gesamte Gebiet Spalt, sämtlicher Gemarkungen müssen für die Jahre 2024-2025 neu vergeben werden. Angedacht ist eine Erweiterung des Vertrages zu neuen Preisen um ein Jahr. Die Leistungen sollen in einem Dienstleistungsvertrag beider Parteien vereinbart werden.
Im Vorfeld wurden über die Freihandvergabe Angebote von 5 Firmen eingeholt.
Es gingen dem Bauamt 3 wert-bare Angebote zu:
Bieter
|
Preis je Meter 1. Ebne
|
Preis je Meter 2. Ebne
|
Entsorgung, Transport
|
(Bieter A)
|
10,5 ct
|
|
100 €/Std. Transport
|
(Bieter B)
|
8,5 ct
|
7,8 ct
|
1,8 ct. je Meter
|
(Bieter C)
|
9,0 ct.
|
6,0 ct
|
Entsorgung 45 €/to, Transport 68 €/Std.
|
Bieter A ist dritt-platziert.
Als Vergleich müssen Rechnungen der Vorjahre herangezogen werden.
Bei der 1. Maht im Frühjahr wird hauptsächlich die 1. Ebene gemäht. Hier bietet Bieter B den günstigeren Preis
Bei der 2. Maht im Herbst wird besonders die 2. Ebene gemäht, hier bietet Bieter C den günstigeren Preis.
Über das Jahr und mit bisherigen Strecken und Rechnungen verglichen, würde
Fa. Bieter C je Jahr 15.974 € verlangen
Fa. Bieter B je Jahr 17566 € verlangen
Somit ist fa. Rabus (Bieter C) der wirtschaftlichste Bieter.
Bieter C ist bereits seit mehreren Jahren für die Stadt Spalt mit Mähen und anschließendem Absaugen tätig und es kann ihm eine große Zuverlässigkeit bescheinigt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Bankette mähen mit anschließendem Absaugen an den Bieter C zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bieter C einen Dienstleistungsvertrag zu schließen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Bankette mähen mit anschließendem Absaugen an den Bieter C zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bieter C einen Dienstleistungsvertrag zu schließen.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
22. Auftragsvergabe - Vergabe Dienstleistungsvertrag Gräben baggern/putzen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
22 |
Sachverhalt
Gräben putzen/baggern
Die Arbeiten Gräben putzen/baggern
für das gesamte Gebiet Spalt, sämtlicher Gemarkungen müssen für die Jahre 2024-2025 neu vergeben werden. Angedacht ist eine Erweiterung des Vertrages zu neuen Preisen um ein Jahr. Die Leistungen sollen in einem Dienstleistungsvertrag beider Parteien vereinbart werden. Die Auftragserteilung erfolgt im Zusammenschluss Stadt sowie sämtlicher Jagdgenossenschaften.
Im Vorfeld wurden über die Freihandvergabe Angebote von 5 Firmen eingeholt.
Es gingen dem Bauamt 4 wertbare Angebote zu:
Aufgrund fehlender Angaben zu der Ab-Transportmöglichkeit mit LKW bzw. Muldenkipper sowie fehlender Angaben Hersteller, Ausführung der Schaufel müssen hierzu noch weitere Angeben der Anbieter getätigt werden.
Der Beschluss wird für die Sitzung des Stadtrates am 06.02.2024 vorbereitet.
zum Seitenanfang
23. Auftragsvergabe - vermessungstechnische Leistungen für die Bestandsvermessung der Grund- und Mittelschule Spalatin, Fl. -Nr. 1206/3 Gmk. Spalt, Dr.-Meyer-Straße 7
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
23 |
Sachverhalt
Für zukünftige Planungs- und Sanierungsmaßnahmen, die für Grund- und Mittelschule Spalatin angedacht sind, sollen Bestandsvermessungen und die Erstellung von maßgenauen Planunterlagen erfolgen.
Diese dienen als essenzielle Planungsgrundlage und sind entscheidend für den Erfolg und die Effizienz der zukünftigen Bauprojekte. Die digitalen Pläne dienen als umfassende Grundlage für Architekten und Ingenieure, um die Sanierungsmaßnahmen präzise zu planen. Sie sollen auch langfristig für Erweiterungen oder Modernisierungen des Schulgebäudes dienen.
Eine Bestandsvermessung ermöglicht eine präzise Analyse der vorhandenen Gebäudestrukturen, einschließlich etwaiger Mängel oder Schwachstellen. Dies ist grundlegend, um die Sanierungsbedürfnisse korrekt zu erfassen und gezielte Maßnahmen zu planen.
Die hierfür notwendigen vermessungstechnischen Leistungen wurden durch eine Aufforderung zur Angebotsabgabe als freihändige Vergabe an vier Ingenieur- und Planungsbüros ausgeschrieben.
Dabei wurden vier zu wertende Angebote abgegeben.
Für den Beginn der Leistungen ist der 12.02.24 angedacht.
Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
- Bieter A 13.078,10 €
Bieter B 17.790,50 €
Bieter C 8.377,60 €
Bieter D 25.714,71 €
Als wenigstnehmendes Angebot wurde, der Bieter C mit einem Bruttobetrag der Gesamtleitungen von 8.377,60 € gewertet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die vermessungstechnischen Leistungen für die Bestandsvermessung und die Erstellung von Planungsunterlagen der Grund- und Mittelschule Spalatin zu einer Angebotssumme von 8.377,60 € brutto an den Bieter C zu vergeben. Eine schriftliche Bestätigung des Ingenieur- und Planungsbüros, dass der Auftrag innerhalb eines Tages ausgeführt wird, muss erfolgen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die vermessungstechnischen Leistungen für die Bestandsvermessung und die Erstellung von Planungsunterlagen der Grund- und Mittelschule Spalatin zu einer Angebotssumme von 8.377,60 € brutto an den Bieter C zu vergeben.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
24. Auftragsvergabe - Spielplatz Theilenberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
|
24 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Neubau Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg wurde mit der Dorfgemeinschaft besprochen, den Spielplatz neu zu gestalten. Einige der alten Spielgeräte mussten auf Grund des alters und der Errichtung des Neubaus weichen. Die Spielgeräte wurden mit der Dorfgemeinschaft abgesprochen. Der Einbau würde durch den Bauhof in Zusammenarbeit mit der Dorfgemeinschaft Theilenberg erfolgen. In diesem Zuge wurden für die Spielgeräte an drei Firmen eine Preisanfrage versendet. Alle drei Firmen gaben ein Angebot ab.
Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
- Firma A 22.358,20 €
Firma B 24.053,47 €
Firma C 24.182,85 €
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma A abgegeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 22.358,20 €. Die Vergabe soll an die Firma A erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag für die Beschaffung der Spielgeräte für den Spielplatz Theilenberg an die wirtschaftlichste Firma A, mit einem Bruttopreis in Höhe von 22.358,20 € zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag für die Beschaffung der Spielgeräte für den Spielplatz Theilenberg an die wirtschaftlichste Firma A, mit einem Bruttopreis in Höhe von 22.358,20 € zu vergeben. Die Angebotspreise aus dem Jahr 2023 müssen gehalten werden.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
25. Mitteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
informativ
|
25 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Stadtrates Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:
Bayer. Gemeindetag: Bestätigung der geltenden Rechtslage – Landratsämter als staatliche Behörden für die Unterbringung Asylsuchender zuständig – siehe Anlage Schnellinfo vom 23.01.2024.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen von der Bekanntmachung Kenntnis.
zum Seitenanfang
26. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
informativ
|
26 |
Sachverhalt
Aus dem Gremium wurde die Anfrage aus der Bürgerschaft weitergegeben, die Beleuchtung am Spalter Friedhof zu verbessern. Vor allem für die ältere Bürgerschaft ist ein Kirchenbesuch am Friedhof am Abend in den Wintermonaten mit erheblichen Bedenken verbunden.
Der Vorsitzende sichert eine Prüfung und Verbesserung der Lichtverhältnisse durch das Stadtbauamt zu.
Es wurde angeregt, die beiden Schilder am Ortsein- und ausgang von Großweingarten „Unser Dorf soll schöner werden“ zu sanieren.
Die Wasserzeller-Bürger warten auf eine Info-Veranstaltung über Baumaßnahme OD-Wasserzell, Sachstand und weitere Planung.
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg eine Bürgerversammlung einberufen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkplätze am Hopfenhallenareal durch die anstehende Baumaßnahme OD-Spalt wegfallen.
Der Vorsitzende äußert sich dahingehend, dass derzeit Gespräche mit der Zunft sowie den Beteiligten Gespräche geführt werden um ein Parkkonzept wird für die Bauzeit auszuarbeiten.
Auf Nachfrage zum Sachstand „Scheune Schwarzer Adler“ führt der Vorsitzende aus, dass die Machbarkeitsstudie noch nicht vorliegt. Der Stadtrat wird nach Eingang zeitnah informiert.
Es wird der Vorschlag eingebracht, mit dem vorhandenen Vermögen des aufgelösten Vereins Wanderfreunde Spalt e.V. die Treppe nach Hagsbronn (Wanderweg) zu erneuern.
Der Vorsitzende sieht eine Prüfung vor.
zum Seitenanfang
27. Frageviertelstunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
78. Sitzung des Stadtrates
|
30.01.2024
|
ö
|
informativ
|
27 |
Sachverhalt
Aus der Bürgerschaft gab es Kritik zum Projekt Nahwärme. Es wurde beklagt, dass eine Erreichbarkeit in der Geschäftsstelle bzgl. Terminvergaben sehr schlecht gegeben ist. Des Weiteren sollten die Sprechzeiten während dieser Bauphase erhöht werden um besser agieren zu können um die Anfragen aus der Bürgerschaft schneller abzuklären.
Es wurde die fehlende Planungssicherheit kritisch betrachtet.
Die Forderung nach einem Versammlungstermin, wo alle Fragen beantwortet werden, wurden ebenfalls gestellt.
Auf der Homepage www.nahwaerme/spalt.de wurden alle Informationen öffentlich gestellt und es gibt für alle Anfragen Einzelgespräche.
Der Vorsitzende äußert sich dahingehend, dass in der Februarausgabe des Spalter Monatsspiegel ein ausführlicher Bericht über das Gesamtprojekt veröffentlicht wurde. Er wird mit Geschäftsleiter und Vorstand des Kommunalunternehmen Robert Nolte die aktuellen Fragen besprechen und Planungssicherheit für die Bürger sicherstellen.
Eine weitere Bürgerin meldet sich zu Wort. Sie nimmt Bezug auf die Gehwegsituation „Zum Laubrangen“ und des geforderten Rückbaus ihres Gartenzaunes nach erfolgter Vermessung.
Der Vorsitzende äußert Bedenken und teilt der Bürgerin mit, sie möge einen Antrag ihres Anliegens an den Stadtrat stellen. Dieser wird in einer der nächsten Stadtratssitzungen behandelt.
Es wird weiter nachgehakt, in Bezug auf die beschlossene Überdachung des Feuerwehrhauses in Wasserzell. Hier wartet man noch auf eine Rückmeldung aus der Verwaltung.
Hinweis eines Bürgers: In einer Bekanntmachung steht der Straßenname „Hasengarten“. Bitte Änderung auf „Hasenbuck“.
Datenstand vom 18.06.2024 08:58 Uhr