Datum: 20.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.01.2024
10 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
11 Bauantrag - Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses auf Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 2
12 Planungsvergabe - Planung der Gebäudetechnik von öffentlichen Liegenschaften für die Anbindung an das geplante Nahwärmenetz der Stadt Spalt
13 Mitteilung
14 Anfragen
15 Frageviertelstunde

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9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 80. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 30.01.2024 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 30.01.2024 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 80. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö informativ 10
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11. Bauantrag - Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses auf Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 80. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauherr:        Bauherr Bautenbuch 02/24

Baugrundstück:        Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 7
 
Bauvorhaben:        Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses

Antragsnummer:        02/24

Auf dem Flurstück 1 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 02/24 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das denkmalgeschützte Gebäude soll in seinen wesentlichen Kubaturen erhalten bleiben. Es soll hier das 1. Dachgeschoss ausgebaut werden und für die Wohnqualität die durchgehenden Gauben beidseits des Gebäudes vergrößert und mit Fenstern versehen werden. Die weitere Wohnraumnutzung findet im EG und 1. OG statt. An die Straßen abgewandte Seite soll ein Balkon 1. OG und 1. DG auf das Bestands-Nebengebäude aufgebaut werden.

Es fanden bereits Vorgespräche mit der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes Roth statt.

Aufgrund der baulichen Veränderung können die Abstandsflächen auf eigenem Grund nicht eingehalten werden. Hierzu wurde der Antrag auf Abweichung nach Art. 6 Abs. 2 BayBO an das Landratsamt gestellt.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Es werden für die 2 Wohneinheiten 2 Stellplätze geschaffen. Die Stellplatzsatzung sieht 1-2 Stellplätze je Wohneinheit vor. Im Altstadtbereich kann von einem Stellplatz ausgegangen werden, somit ist die Anforderung Stellplätze erfüllt. Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt, und wurde vollständig gegeben.

Bezüglich des unter dem Gebäude verlaufenden Hatzelbaches ist festzustellen, dass im Grundbuch das Rohrleitungsrecht an die Stadt Spalt Fl. Nr. 1235/2, Fl. Nr. 1 gegeben ist.
Der Hatzelbach verläuft unter einem Nebengebäude. Bezüglich eines zu niedrigen Querschnittes unter dem Gebäude muss hierzu separat eine Prüfung erfolgen und Maßnahmen zum Unterhalt getroffen werden. Dies ist unabhängig von dem Bauantrag zu betrachten. Eine Lösung der Problematik des Verlaufes Hatzelbach wird mit Sicherheit einen längeren Zeitaufwand als der Baubeginn mit sich ziehen. Bis zu einer Erarbeitung ist die derzeitige Situation seitens des Bauherrn hinzunehmen. Die Grunddienstbarkeit bleibt bestehen.

Darüber hinaus ist festzulegen, wer die Kosten für die Verlegungen aufgrund der Baumaßnahme mit dem dann verlaufenden Hatzelbach trägt.

Die Stadt Spalt befindet sich in rechtlicher Abklärung mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Neumann, Gunzenhausen zur Abwägung der Folgewirkungen der Bauantragsstellung am Hatzelbach zu den Themen Wasserrecht und Baurecht.

Es wird von Seiten des Bauamts darauf hingewiesen, dass eine Frist zum 08.03.2024 zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Stadt Spalt besteht, welches nach Ablauf dieses Datums ohne Entscheidung automatisch in Kraft tritt. Die Unterlagen müssen spätestens 3 Tage vorab an das LRA Roth versendet werden, sodass eine Entscheidung in der kommenden Sitzung zu spät wäre.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 02/24 Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses auf Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt betrachtet die Situation Bachverlauf Hatzelbach unter dem Bauvorhaben als eigenständige Problematik. Die Verwaltung wird zu weiteren Überprüfungen des Unterhalt Hatzelbach beauftragt.

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Stadt keine zusätzlichen Kosten trägt, welche durch die Baumaßnahme im Verhältnis zum jetzigen Ist-Bestand verursacht werden.

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die rechtlichen Beurteilungen im Rechtsanwalt-Schreiben vom 15.02.2024, insbesondere die wasserrechtlichen und privaten Rechte zum Hatzelbach, im Antragsverfahren zu berücksichtigen sind.

Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass vom Bauerwerber Beeinträchtigungen hinzunehmen sind und gegebenenfalls bei auftretenden Schwierigkeiten, kein Anspruch auf Notmaßnahmen während der Baumaßnahme besteht.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 02/24 Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses auf Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt betrachtet die Situation Bachverlauf Hatzelbach unter dem Bauvorhaben als eigenständige Problematik. Die Verwaltung wird zu weiteren Überprüfungen des Unterhalt Hatzelbach beauftragt.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Stadt keine zusätzlichen Kosten trägt, welche durch die Baumaßnahme im Verhältnis zum jetzigen Ist-Bestand verursacht werden.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die rechtlichen Beurteilungen im Rechtsanwalt-Schreiben vom 15.02.2024, insbesondere die wasserrechtlichen und privaten Rechte zum Hatzelbach, im Antragsverfahren zu berücksichtigen sind.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass vom Bauerwerber Beeinträchtigungen hinzunehmen sind und gegebenenfalls bei auftretenden Schwierigkeiten, kein Anspruch auf Notmaßnahmen während der Baumaßnahme besteht.

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Planungsvergabe - Planung der Gebäudetechnik von öffentlichen Liegenschaften für die Anbindung an das geplante Nahwärmenetz der Stadt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 80. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Ein TGA-Planungsbüro soll die technische Gebäudeausrüstung (TGA) für öffentliche Liegenschaften konzipieren, insbesondere im Hinblick auf die Heizungstechnik. Der Fokus der Planung liegt dabei auf der nahtlosen Integration von öffentlichen Liegenschaften in das geplante Nahwärmenetz der Stadt Spalt.

Das TGA-Planungsbüro wird sämtliche notwendigen, Planungsschritte übernehmen, angefangen von der detaillierten Analyse der aktuellen Heizungssituation in den öffentlichen Gebäuden bis hin zur Ausarbeitung von technischen Lösungen für die Anbindung an das Nahwärmenetz. Die Angebotsgrundlage für die Auftragsvergabe beruht auf der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), um eine transparente und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die Anlagen werden in Honorarzone zwei Mindestsatz bzw. Basishonorarsatz aus der Honorartafel nach § 56 HOAI (Honorartafel für technische Gebäudeausrüstung) eingestuft, die Nebenkosten wurden mit 3,0 % Angeboten. Die Anrechenbaren Kosten wurde anhand der vorherigen Kostenkalkulation, die von mehreren SHK-Handwerkern abgegeben wurden, berechnet.

Die Planung soll insbesondere umfassen:

  • Eine Bestandsaufnahme der vorhanden Heizungstechnik in den öffentlichen Liegenschaften.

  • Technische Planung unter Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen und Normen. (Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz)

  • Kostenermittlung der Einzelbaumaßnahmen für die Umstellung der Heizungstechnik. Diese werden auch für die Fördermittelbegleitung nach BEG benötigt. Die Fördermittel Beantragung ist nur in Verbindung eines Planungsbüros und dem Energieberater möglich.

  • Das Planungsbüro erstellt für jede einzelne öffentliche Liegenschaft ein Leistungsverzeichnis der Umbau- und Ausführungsmaßnahmen zu Anbindung an das Nahwärmenetz, somit kann die Stadt Spalt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die Auswertung der eingegangenen Angebote nachvollziehen und die Ausschreibung an einen SHK-Handwerker vergeben. Dadurch kann sichergestellt werden, dass eine Wertbarkeit und eine Gleichstellung der Angebote gewährleistet ist.

  • Die Planungsleistungen betreffen zehn öffentliche Liegenschaften, diese sind in der Anlage grün hinterlegt.



Es wurde ein zu wertendes Angebot abgegeben. 


Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:

               Bieter A                kein Angebot
               Bieter B                68.303,36 €
               Bieter C                kein Angebot
               Bieter D                kein Angebot


Als wenigstnehmendes Angebot wurde, der Bieter B mit einem Bruttobetrag der Gesamtleistung von 68.303,36 € gewertet.

    

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Planungsleistungen für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung von öffentlichen Liegenschaften zur Anbindung an das Nahwärmenetz der Stadt Spalt an den wirtschaftlichen Bieter B, mit einem Bruttopreis in Höhe von 68.303,36 € zu vergeben.

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13. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 80. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö informativ 13
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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 80. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö informativ 14

Sachverhalt

Es wird angefragt, wann der Veranstaltungskalender der Stadt Spalt für 2024 veröffentlicht wird.?
Der Vorsitzende beantwortet dies dahingehend, dass noch Nacharbeiten vorzunehmen sind und Anfang März 2024 der Veranstaltungskalender verteilt wird. 

Auf die Anfrage zum Sachverhalt „Brunnen – Wernfels“ antwortet der Vorsitzende, dass derzeit  eine Prüfung durch das Stadtbauamt erfolgt. 

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15. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 80. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö informativ 15

Sachverhalt

Aus dem Zuhörerraum wird zurückblickend Bezug genommen auf den Faschingszug in Spalt. Es wird die Frage gestellt, wie das Bewertungsverfahren der Jury aufgestellt ist und wie die einzelnen  Faschingsthemen beurteilt werden. 
Um einen bessere Transparenz und erneuten Ansporn zu erhalten, wird vorgeschlagen  den „leeren Kriterienbogen“ den Faschingszugteilnehmer im Vorfeld zukommen zu lassen. 

Der Vorsitzende befürwortet diesen Vorschlag der Zuhörer und bedankt sich sehr über das Engagement zum Faschingszug. 



Des Weiteren wird nachgefragt, ob der Weihnachtsmarkt 2024 aufgrund der Planungen OD-Spalt stattfindet. 

Der Vorsitzende beantwortet das dahingehend, dass noch Beratungen anstehen und möglicher Weise die Route geändert wird. 

Datenstand vom 18.06.2024 09:06 Uhr