Datum: 12.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024
12 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
13 Vergabe der Bauleistungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt
14 Vergabe von Bauleistungen-Sanierung von Forst- und Wirtschaftswegen der Jagdgenossenschaften Enderndorf am See, Fünfbronn, Schnittling und Spalt
15 Vergabe; Erneuerung des Bodenbelages im Werkraum der Spalatin Schule
16 Vergabe von Bauleistungen, Kleinmaßnahme Gehweg Güsseldorfer Str., Gewerbepark Hügelmühle u. Parkplatz Sportheim Großweingarten
17 Bauantrag - Austausch von Werbeelementen an der bestehenden Werbeanlage der OMV Tankstelle auf Fl. Nr. 744/3 Gmk. Spalt
18 Bauantrag - Errichtung eines Balkones für die Dachgeschosswohnung auf Fl. Nr. 329/1 Gmk. Spalt, Lange Gasse 23
19 Bauantrag - Abbruch bestehender Lagerhallen und Garagen, Neubau einer Lagerhalle mit Hackschnitzelheizung und einer Wohnung, Neubau Garage auf Fl. Nr. 350/, 357 Gmk. Großweingarten, Nähe Weinleite
20 Baugebiet Orchideenwiese Wernfels - Änderung des Bebauungsplanes/ Modulhäuser (6 Parzellen)
21 Antrag B'90/Grüne zur Errichtung eines Fahrradparkplatzes am Großparkplatz Spalt
22 Flur- und Dorferneuerungsverfahren Wernfels; Kostenvereinbarung zwischen der Stadt Spalt /Kommunalunternehmen Spalt und der TG-Wernfels zum Ausbau der Straße im Ortsteil Theilenberg BA III
23 Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Beschlussfassung über die 8. Änderungssatzung für die Einrichtung "Mittagsbetreuung"
24 Vollzug BayStrWG - Widmung der Flurnummer 1380 Gmk. Wernfels als Ortsstraße
25 Vollzug Bay. Feuerwehrgesetz; Kommandantenwahlen der Freiwilligen Feuerwehr Wernfels
26 Beschaffungsantrag der Freiwilligen Feuerwehr Fünfbronn - TSF und Unterstellplatz
27 Jahresbericht der Stadtbücherei 2023
28 Mitteilung
29 Anfragen
30 Frageviertelstunde

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11. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die oben genannte Niederschrift wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024 – öffentlicher Teil.

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024 – öffentlicher Teil.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö informativ 12

Sachverhalt

Es liegen keine nichtöffentlichen Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.        

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13. Vergabe der Bauleistungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Vergabe der Bauleistungen; Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt. Die Ausschreibung erfolgte über die Ingenieurgesellschaft Steinbacher Consult. Die Europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren erfolgte Digital über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal. Der Submissionstermin hat Online am 22.02.2024 stattgefunden. Die Zuschlagsfrist endet am 26.03.2024. Gemäß der Ausschreibung ist der Ausführungsbeginn voraussichtlich der 05.04.2024, Ausführungsende ist der 12.12.2025. Es wurden 5 Angebote abgegeben, davon waren 5 wert bar. 

Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis: 

  1. (Bieter A)                5.437.617,83 € Brutto
  2. (Bieter B)                5.831.651,98 € Brutto
  3. (Bieter C)                 6.044.797,60 € Brutto
  4. (Bieter D)                6.088.407,78 € Brutto 
  5. (Bieter E)                6.475.379,76 € Brutto 

Die Kostenberechnung vom 23.11.2022 hat gerundet mit brutto 4.998.000€ abgeschlossen, und liegt somit knapp 9 % unter dem mindestnehmenden Angebot. Dies ist u.a. durch die erhöhten Frachtkosten des Natursteinmaterials durch die Umfahrung des roten Meers sowie durch relativ hohe Preise aller Bieter im Titel Hauseingänge Rückbau/ Neubau zu erklären. Des Weiteren waren die Kosten für die Speedpipe-Rohre nicht in der Kostenberechnung enthalten.

Das wirtschaftlichste Angebot hat der Bieter A abgegeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 5.437.617,83 €. Die Vergabe soll an den Bieter A erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Auftrag Bauleistungen; Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt an den Bieter A zu vergeben. Die Verwaltung wird Beauftragt die Auftragsvergabe fristgerecht auszuführen.          

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Auftrag Bauleistungen; Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt an den Bieter A zu vergeben. Die Verwaltung wird Beauftragt die Auftragsvergabe fristgerecht auszuführen.          

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Vergabe von Bauleistungen-Sanierung von Forst- und Wirtschaftswegen der Jagdgenossenschaften Enderndorf am See, Fünfbronn, Schnittling und Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Folgenden wird die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen von Forst- und Wirtschaftswegen der Jagdgenossenschaften Enderndorf am See, Fünfbronn, Schnittling und Spalt erläutert.

Nach Rücksprache mit den Jagdgenossenschaften wurden die zu Sanierenden Forst- und Wirtschaftswege in einem gemeinsamen Gespräch festgehalten, zusätzlich wurde Art und Umfang der Bauleistungen beschlossen. Diese umfassen die komplette Sanierung bzw. eine Teilsanierung der Wege, dabei wurde folgendes festgehalten.

Forst- und Wirtschaftswege, die komplett zu sanieren sind:

  • Überhöhte Bankette/Mittelstreifen abfräsen und für eine seitliche Mulde sorgen.

  • Die Wege mit einer Wegebaufräse/Aufreißmeisel aufreißen, durchmischen, mit einem Grader abziehen und neu Profilieren.

  • Die profilierte Tragdeckschicht verdichten und den neu aufgebrachten Mineralbeton bearbeiten.

Forst- und Wirtschaftswege die Teilsaniert werden sollen:

  • Überhöhte Bankette/Mittelstreifen abfräsen und für eine seitliche Mulde sorgen.

  • Die Wege mit einem Grader abziehen, profilieren und neu verdichten. (ggf. neuen Mineralbeton auftragen)

  • Für ein fachgerechte Ableitung des Oberflächenwasser sorgen. (Wölbung/Dachform)

Da es bereits eine vertraglich festgehaltene Kostenaufteilung zwischen den Jagdgenossen und der Stadt Spalt gibt, wurde diese so herangezogen. Diese vertraglich festgehaltene Kostenaufteilung besagt, dass die Jagdgenossenschaften 70 % der Kosten tragen und die Stadt Spalt 30 %.

Die Vergabe der Bauleistungen erfolgte durch eine freihändige Vergabe auf Verhandlungsbasis, bei der Ausschreibung wurden fünf Auftragnehmer angeschrieben. 

Es wurden drei zu wertende Angebote abgegeben:


       Bieter A                                        kein Angebot!        
       Bieter B                                        59.977,19 €
       Bieter C                                        kein Angebot!                
       Bieter D                                        24.720,37 €                
       Bieter E                                        39.810,73 €                



Die Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft Enderndorf, Fünfbronn, Schnittling und Spalt ist zu der Entscheidung gekommen, dass für Sie das Angebot des Bieter D das wenigst-nehmende ist.


Nach Auswertung der eingegangenen Angebote kommt das Amt für Planung, Bau und Umwelt zu dem Entschluss, dass das Angebot des Bieter D das wenigst-nehmende ist.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Sanierung von Forst- und Wirtschaftswegen der Jagdgenossenschaften Enderndorf am See, Fünfbronn, Schnittling und Spalt an den wenigstnehmenden Bieter D mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 24.720,37 € zu vergeben. Dabei trägt die Stadt Spalt 7.416,11 € und die Jagdgenossenschaften 17.304,59 €.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Sanierung von Forst- und Wirtschaftswegen der Jagdgenossenschaften Enderndorf am See, Fünfbronn, Schnittling und Spalt an den wenigstnehmenden Bieter D mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 24.720,37 € zu vergeben. Dabei trägt die Stadt Spalt 7.416,11 € und die Jagdgenossenschaften 17.304,59 €.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Vergabe; Erneuerung des Bodenbelages im Werkraum der Spalatin Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt

Am 20.11.2023 fand in der Spalatin Schule eine Begehung der KUVB statt. Zum Zeitpunkt der Besichtigung war im gesamten Werkbereich ein Bodenbelag vorhanden, welcher keine ausreichende Rutschhemmung besitzt. Aufgrund dessen, muss im gesamten Werkbereich der Boden erneuert werden.

Ausschnitt aus der Begehung: 
2.6 Rutschsicherheit der Boden in Werkraumen
Zum Zeitpunkt der Besichtigung war im gesamten Werkbereich ein Bodenbelag vorhanden, welcher keine ausreichende Rutschhemmung besitzt. Es besteht die erhöhte Gefahr von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen.
Nach § 23 (2) DGUV Vorschrift 81 muss in Fachraumen für Werk-/Technikunterricht die rutschhemmende Eigenschaft des Fulibodens auch bei Staubanfall wirksam bleiben.
Die rutschhemmende Eigenschaft des Bodens ist zu gewährleisten. Eine ausreichende Rutschhemmung liegt dann vor, wenn die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr nach R10 erreicht wird (siehe Nr. 28.8 Anhang 2 ASR A1.5/1,2).
Hinweis: Ungeeignete Reinigungsmittel können die Rutschhemmung der Boden stark herabsetzen. Dies ist meist bei Reinigungsmittel der Fall welche eine glänzende Oberflache schaffen. Prüfen Sie hier welche Reinigungsmittel eingesetzt werden, ggf. ist eine Anpassung des Reinigungsverfahrens bereits ausreichend. Je nach Art des Bodenbelags ist mit einer mechanischen Aufrauung der Bodenoberflache oder einer chemischen Behandlung die wiederherstellung der Rutschhemmung möglich. Alternativ kann auch der Belag getauscht werden.

Es hat daraufhin ein Ortstermin mit 3 Firmen stattgefunden, alle drei haben ein Angebot abgegeben. 

Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:

  1. Firma A        15.964,50€ Brutto
  2. Firma B        18.054,68€ Brutto
  3. Firma C         (6.601,41€ Brutto) 
Eventuell können noch Zusatzkosten für das verspachteln des 
Bodens in einer Höhe von 1000-1500€ anfallen. 


Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma C abgegeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 6.601,41€ €. Die Vergabe soll an die Firma C erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Vergabe Erneuerung des Bodenbelages im Werkraum der Spalatin Schule an die wirtschaftlichste Firma C mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 6.601,41€ zu vergeben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Vergabe Erneuerung des Bodenbelages im Werkraum der Spalatin Schule an die wirtschaftlichste Firma C mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 6.601,41€ zu vergeben.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Vergabe von Bauleistungen, Kleinmaßnahme Gehweg Güsseldorfer Str., Gewerbepark Hügelmühle u. Parkplatz Sportheim Großweingarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 16

Sachverhalt

Für die Bauleistungen Kleinmaßnahme Gehweg Güsseldorfer Str.12, Gewerbepark Hügelmühle u. Parkplatz Sportheim Großweingarten wurde eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. 
Die Ausschreibung beinhaltet folgende Punkte:

  1. Gehwegerneuerung mit Stützmauer in der Güsseldorfer Straße 12 in Spalt. Folgende Arbeiten werden ausgeführt: ca. 36m Stützwandneubau mit L-Steinen, ca. 36m Granitbord und Einzeiler Aus- und Wiedereinbau, ca. 50 m² Gehwegneubau 
  2. Verlängerung und Austausch von Randbegrenzungen mit Deckenbau der Zufahrt zur Fa. DHD im Gewerbepark Hügelmühle. Folgende Arbeiten werden Ausgeführt: ca. 10m Fahrbahnverlängerung mit Asphalttragschicht und Randeinfassungen, Deckenbau mit Asphaltdeckschicht 0/11, ca. 110m 5,00-5,50m breit
  3. Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes am Sportplatz in Großweingarten in Schotterbauweise. 

Die Ausschreibungsunterlagen haben 5 Firmen erhalten. 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. 

Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:

  1. (Bieter A)                106.180,03 € 
  2. (Bieter B)                  94.386,65 €
  3. (Bieter C)                105.629,51 €


Die Angebotssumme liegt ca. 9.400€ über den geschätzten Kosten von ca.85.000€ aus dem Frühjahr/Sommer 2023. In der Kostenschätzung ist der Kostenanteil des Landkreises in Höhe von 6.500€ Brutto für den Rinnen aus und Einbau, sowie für den Asphalt aus und Einbau in der Güsseldorfer Straße. 12 noch zu berücksichtigen. Die Bruttoangebotssumme von 94.386,65€, liegt ca. 2.900,00€ über den geschätzten Kosten von ca. 85.000€ zuzüglich der Kosten des Landkreises mit Brutto von ca. 6.500€. Dies entspricht einer Kostensteigerung von ca.3%.


Das wirtschaftlichste Angebot wurde von den Bieter B abgegeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 94.386,65 €. Die Vergabe soll an den Bieter B erfolgen. Die Maßnahmen sollen Zeitnah ausgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Auftrag Kleinmaßnahme Gehweg Güsseldorfer Str.12, Gewerbepark Hügelmühle u. Parkplatz Sportheim Großweingarten an den Bieter B zu vergeben. Die Verwaltung wird Beauftragt, die Auftragsvergabe zu erteilen.          

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Auftrag Kleinmaßnahme Gehweg Güsseldorfer Str.12, Gewerbepark Hügelmühle u. Parkplatz Sportheim Großweingarten an den Bieter B zu vergeben. Die Verwaltung wird Beauftragt, die Auftragsvergabe zu erteilen.          

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Bauantrag - Austausch von Werbeelementen an der bestehenden Werbeanlage der OMV Tankstelle auf Fl. Nr. 744/3 Gmk. Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 17

Sachverhalt

Bauherr:        EG Deutschland Retail & Energy GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg

Baugrundstück:        Fl. Nr. 1582 Gmk. Spalt, Windsbacher Str. 37 und 39

Bauvorhaben:        Austausch von Werbeelementen an der bestehenden Werbeanlage der OMV Tankstelle

Antragsnummer:        09/24

Auf dem Flurstück 1582 der Gemarkung Spalt wurde von einem Bauherrn EG Deutschland Retail & Energy GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg.
ein Antrag auf Baugenehmigung zum Austausch von Werbeelementen an der bestehenden Werbeanlage der OMV Tankstelle
gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Bei dem Bauvorhaben geht es um den Austausch der bisherigen OMV Werbeanlage neu zu einer ESSO Werbeanlage. Bei der Änderung der Werbeanlage wird lediglich die Werbung an sich sowie die Farbigkeit geändert. Bauliche Änderungen entstehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Die Werbeanlage passt sich in seiner Art und dem Maß der baulichen Nutzung weiterhin in die umliegende Bebauung ein.

Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde nicht gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherren EG Deutschland Retail & Energy GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg
zum Austausch von Werbeelementen an der bestehenden Werbeanlage der OMV, Tankstelle auf Fl. Nr. 1582 Gmk. Spalt, Windsbacher Str. 37 und 39

  

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherren EG Deutschland Retail & Energy GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg
zum Austausch von Werbeelementen an der bestehenden Werbeanlage der OMV, Tankstelle auf Fl. Nr. 1582 Gmk. Spalt, Windsbacher Str. 37 und 39

  

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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18. Bauantrag - Errichtung eines Balkones für die Dachgeschosswohnung auf Fl. Nr. 329/1 Gmk. Spalt, Lange Gasse 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 18

Sachverhalt

Bauherr:        Bauherr Bautenbuch 13/24

Baugrundstück:        Fl. Nr 329/1 Gmk. Spalt, Lange Gasse 23
 
Bauvorhaben:        Errichtung eines Balkons für die Dachgeschosswohnung

Antragsnummer:        13/24

Auf dem Flurstück 329/1 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 13/24 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Balkons für die Dachgeschosswohnung
gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.


Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

An die Dachgeschosswohnung soll ein Balkon angegliedert werden. Der Balkon soll in Richtung Außenbereich erstellt werden mit den Maßen 4,30 x 1,50 Meter. Unter dem zu errichtendem Balkon ist bereits im OG ein Bestandsbalkon.

Die Veränderung durch den Balkon gliedert sich harmonisch an den Baukörper und die umliegende Bebauung an.
Stellplätze sowie die Erschließung müssen nicht betrachtet werden.

Die Nachbarschaftsbeteiligung wurde nicht durchgeführt. Der Bauherr hat bei dem Bauantrag keine Aussage getätigt, dass die Nachbarschaft beteiligt wurde. 

Nach der Beschlussfassung über den Bauantrag muss vor Weitergabe an das Landratsamt Roth der Bauherr zunächst die Nachbarschaftsbeteiligung durchführen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 13/24 zur Errichtung eines Balkons für die Dachgeschosswohnung auf Fl. Nr. 329/1 der Gemarkung Spalt, Lange Gasse 23

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 13/24 zur Errichtung eines Balkons für die Dachgeschosswohnung auf Fl. Nr. 329/1 der Gemarkung Spalt, Lange Gasse 23

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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19. Bauantrag - Abbruch bestehender Lagerhallen und Garagen, Neubau einer Lagerhalle mit Hackschnitzelheizung und einer Wohnung, Neubau Garage auf Fl. Nr. 350/, 357 Gmk. Großweingarten, Nähe Weinleite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 19

Sachverhalt

Bauherr:        Bauherr Bautenbuch 11/24

Baugrundstück:        Fl. Nr 350/1, 357 Gmk. Großweingarten, nahe Weinleite
 
Bauvorhaben:        Abbruch bestehender Lagerhallen und Garagen, Neubau einer Wohnung

Antragsnummer:        11/24

Auf den Flurstücken 350/1 und 357 der Gmk. Großweingarten wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 11/24 ein Antrag auf Baugenehmigung Abbruch bestehender Lagerhallen und Garagen, Neubau einer Wohnung gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich nach dem Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Ensemblebereich Großweingarten. Weiterhin befindet sich das Bauvorhaben nicht im Außenbereich – zudem soll es an gleicher Stelle wie die bisherigen Bestandsgebäude errichtet werden. Es handelt sich bei dem Bauvorhaben um ein Gebäude mit einer Wohnung, Hackschnitzelheizung, Satteldach, Erdgeschoss und Obergeschoss. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Gebäude gliedert sich in seiner Art und Bestimmung harmonisch in die umliegende Bebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Es werden ausreichend Parkplätze geschaffen. Die Nachbarschaftsbeteiligung wurde durchgeführt, 3 der beteiligten 4 Nachbarn haben dem Bauplan zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 11/24 zum Abbruch bestehender Lagerhallen und Garagen, Neubau einer Wohnung auf Fl. Nr 350/1, 357 Gmk. Großweingarten, nahe Weinleite

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 11/24 zum Abbruch bestehender Lagerhallen und Garagen, Neubau einer Wohnung auf Fl. Nr 350/1, 357 Gmk. Großweingarten, nahe Weinleite

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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20. Baugebiet Orchideenwiese Wernfels - Änderung des Bebauungsplanes/ Modulhäuser (6 Parzellen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 20

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Orchideenwiese“ Wernfels wurde im Jahre 2020 aufgestellt. Das Baugebiet wurde als reines Wohnbaugebiet festgesetzt. Im BA I sind pro Wohngebäude (Einzelhaus) max. 2 Wohneinheiten und pro Doppelhaushälfte jeweils eine Wohneinheit zulässig. 

Die Fa. Hans Humpenöder GmbH, Bauunternehmen, hat nun angefragt, ob eine veränderte Art der baulichen Nutzung mit Modulhäusern/ Tinyhäusern erfolgen kann. Vier Bauparzellen (2 Doppelhäuser) würden zu 6 Modulhäusern umgeplant werden. Der Bebauungsvorschlag liegt als Anlage bei. Desweiteren liegt als Anlage die Beispiele, wie Modulhäuser gestaltet werden können, bei. 

Der Gestaltungsvorschlag erfolgte von TINY-HOUSE KHK GmbH – der Weg zum preiswerten Eigenheim, Pleinfeld. 

Eine Bebauungsplanänderung müsste erfolgen. Die Umsetzung in Wohneigentum lässt sich aufgrund der Marktsituation mit neuen Modulheimen/ Tinyhäusern umsetzen. 

Die Marktlage im Einfamilienhausbereich kann zurzeit und in den nächsten Jahren als schwer umsetzbar prognostiziert werden. 

Die Strom- und Wärmeversorgung erfolgt über ein PV-Carport, das eingezeichnet ist. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes in 6 Modulhäuser zu. Dies betrifft zwei Doppelhäuser (insgesamt 4 Wohneinheiten).

Beschluss

Der Stadtrat Spalt stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes in 6 Modulhäuser zu. Dies betrifft zwei Doppelhäuser (insgesamt 4 Wohneinheiten).

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

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21. Antrag B'90/Grüne zur Errichtung eines Fahrradparkplatzes am Großparkplatz Spalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 21

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vor, welcher einen Alternativ-Vorschlag zur Platzierung der Radinfrastruktur am Kornhausplatz und die Nichtausführung der angedachten Fahrradständer für die Brauerei aufzeigt. Die im Antrag angedachte Lage für den Fahrradparkplatz befindet sich an der Straßenböschung des Großparkplatzes ‚Rezat-Parkplatz/unterer Kornhausparkplatz‘. Vorgeschlagen wird die Errichtung eines aufgeständerten Fahrrad-Decks im vorhandenen Grünstreifen mit einer Gesamtlänge von ca. 14 – 15 m auf Gehwegniveau für ca. 20 Fahrradstellplätze. Die Unterbringung der weiteren Infrastrukturnutzungen: Ladestation-Tower, Reparaturstation, verschließbare Abstellboxen ist im Einfahrtsdreieck zum Großparkplatz angedacht.

Die aktuelle Planung der Verwaltung sieht die Unterbringung der Radinfrastruktur im Bereich des Kornhauses vor, siehe hierzu Plan anbei. Hier befinden sich die Fahrräder gut sichtbar und in unmittelbarer Nähe zu ihren Besitzern, die sich größtenteils bei schönem Wetter im Vorbereich mit Sitzgelegenheiten des Kornhauses aufhalten. Eine zukünftige Erweiterbarkeit von verschließbaren Boxen bzw. weiteren Fahrradbügeln wird ebenfalls in der Planung aufgezeigt. Zum aktuellen Zeitpunkt wird der vorhandene Taxi-Stellplatz nicht verwendet und die Behindertenparkplätze werden auf die andere Seite des Weges umplatziert.

Von Seiten des Bauamtes werden nachstehende Hinweise für die Entscheidung des Antrags “Errichtung Fahrrad-Deck im Grünstreifen und Radinfrastruktur im Einfahrtsdreieck“ dem Stadtrat der Stadt Spalt mitgegeben:
  • die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
  • größerer optischer Eingriff, Rad-Deck passt sich nicht ins Landschaftsbild ein
  • im angedachten Bereich befinden sich mehrere Versorgungsleitungen des Energieversorgers, siehe Plan anbei
  • Größe der Bewegungsflächen vor und um Infrastruktureinrichtungen
  • Errichtung einer Rad-Deck-Konstruktion mit hohem Kostenaufwand für die Stadt verbunden, vorstellbare Kosten beginnen bei ca. 30.000 €, für Fundamentierung, Unterkonstruktion, verkehrstechnische Absturzsicherungen im Öffentlichen Raum vor allem für Kinder und Ausbildung der begehbaren/befahrbaren Fläche samt Anschluss an Gehwegsituation über die Gesamtlänge der Anlage
  • es werden höhere Kosten für den Unterhalt, im Gegensatz zu reinen Anlehnbügeln, verursacht durch Prüfungen der Standsicherheit, Winterdienst-Räumung wahrscheinlich nur im Handdienst möglich, verkehrssichere Ausleuchtung des Rad-Decks mit eigener Beleuchtung notwendig
  • Einschränkung der zur Verfügung stehenden Fläche für Veranstaltungen am Parkplatz, wie Pfingstfest, Trödelmarkt, Fasching usw.
  • es ist auch nur schwer abzuschätzen, in wie weit Schäden und Diebstahl bei einem Rad-Deck im offenen Gelände ein Thema werden
  • nach Rücksprache mit Herrn Neuweg, Radwege-Experte weist dieser auf eine eher geringe Nutzung eines Rad-Decks an dieser Stelle hin, da Radfahrer in Abhängigkeit ihres Aufenthaltsortes Abstellanlagen über eine Entfernung von 30 m meiden

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem „Antrag zur Errichtung eines Fahrradparkplatzes am Großparkplatz Spalt“ B‘90/Grüne zu.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem „Antrag zur Errichtung eines Fahrradparkplatzes am Großparkplatz Spalt“ B‘90/Grüne zu.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

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22. Flur- und Dorferneuerungsverfahren Wernfels; Kostenvereinbarung zwischen der Stadt Spalt /Kommunalunternehmen Spalt und der TG-Wernfels zum Ausbau der Straße im Ortsteil Theilenberg BA III

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 22

Sachverhalt

Das Amt für Ländliche Entwicklung TG-Wernfels hat nunmehr eine Kostenvereinbarung zur Übernahme der Kosten von voraussichtlich 202.675,00 € und einer max. Förderung mit 50%, somit 101.337,50 € vorgelegt. 

Die Baumaßnahme wird, entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates durch das Kommunalunternehmen Spalt im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung und Verlegung eines Leerrohres im BA III durchgeführt. 

Die Kostenvereinbarung zwischen den Beteiligten ist durch den Stadtrat Spalt sowie durch den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Spalt zu beschließen. 

Die Umsetzung der Maßnahme soll in den nächsten Wochen ausgeschrieben werden und bis zum Herbst 2024 fertig gestellt werden. Die Kostenbeteiligung der Stadt Spalt ergibt sich somit mit dem ungedeckten Betrag von voraussichtlich 202.675,00 € abzgl. der Förderung mit 101.337,50 €. 

Die Kosten für die Abwassermaßnahme werden vom Kommunalunternehmen Spalt getragen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Vereinbarung zwischen der Stadt Spalt /Kommunalunternehmen Spalt und der TG-Wernfels zum Ausbau der Straße in Theilenberg, BA III zugestimmt wird. 

Die Kostenvereinbarung der ALE wird anerkannt. Die Umsetzung der Maßnahme wird über das Kommunalunternehmen Spalt abgewickelt. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Vereinbarung zwischen der Stadt Spalt /Kommunalunternehmen Spalt und der TG-Wernfels zum Ausbau der Straße in Theilenberg, BA III zugestimmt wird. 

Die Kostenvereinbarung der ALE wird anerkannt. Die Umsetzung der Maßnahme wird über das Kommunalunternehmen Spalt abgewickelt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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23. Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Beschlussfassung über die 8. Änderungssatzung für die Einrichtung "Mittagsbetreuung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 23

Sachverhalt

Die Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule wird als städtische Einrichtung geführt. 

Der Betrieb der Mittagsbetreuung ist stark defizitär. Aus diesem Grund sind jährliche Anpassungen der Entgelte, auf aufgrund der Kostensteigerungen der Sach- und Personalkosten, unerlässlich. 

Zur Vorbereitung für die Anmeldung zur Mittagsbetreuung ab 01.09.2024 ist daher bereits jetzt die Gebührenregelung in Form einer 8. Änderungssatzung vorzusehen, um auch die Nutzer frühzeitig über die neuen Gebühren ab 01.09.2024 in Kenntnis zu setzen. 

Die Anpassung der neuen Gebühren erfolgt im Rahmen einer 8. Änderungssatzung, die als Anlage anbei liegt. 

Eine Übersicht der derzeitigen Gebührensätze sowie der neuen Gebühren sind in der nachstehenden Tabelle nochmals aufgelistet. 

Dem Stadtrat wird dabei folgender Gebührenrahmen vorgeschlagen:

  1. Laufende Gebühren/ Einrichtung „Mittagsbetreuung“

Monatsgebühr
Gebühren in € aktuell
Gebühren in € ab 09/ 2024

bei 1 Tag/ Woche

59,00

62,00

bei 2 Tagen/ Woche

77,00

81,00

bei 3 Tagen/ Woche

86,00

90,00

bei 4 Tagen/ Woche

98,00

103,00

bei 5 Tagen/ Woche

107,00

112,00

  1. Ferienbetreuung

Tage/ Woche
Gebühr in € für angemeldete Kinder in der Mittagsbetreuung

Regelgebühr


aktuell
ab 09/2024
aktuell
ab 09/2024


1
Woche
26,50
28,00
34,00
37,00


2
Woche
32,00
34,00
42,00
44,00


3
Woche
37,00
39,00
48,00
50,00


4
Woche
42,00
44,00
55,00
58,00


5
Woche
48,00
50,00
65,00
68,00


Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2024 erforderlich ist. 

Die 8. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule – gem. der beiliegenden Anlage – wird beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2024 erforderlich ist. 

Die 8. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule – gem. der beiliegenden Anlage – wird beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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24. Vollzug BayStrWG - Widmung der Flurnummer 1380 Gmk. Wernfels als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 24

Sachverhalt

Die Verbindungsstraße am Spielplatz/Sportplatz in Wernfels soll im Zuge der Flurneuordnung Verfahren Wernfels neu gewidmed werden.
Die Fl.-Nr. 1380 Gmk. Wernfels soll daher nach Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße (Stichstraße Pflugsmühler Weg) gewidmet werden.

Anfangspunkt ist die Einmündung Pflugsmühler Weg bei Grundstück Fl.-Nr. 329/2 Gmk. Wernfels, Endpunkt ist die Einmündung Wassermungenauer Straße bei der Fl.-Nr. 330/2 Gmk. Wernfels. Die Länge beträgt 85 Meter. Als Widmungsbeschränkung wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h niedergelegt. Straßenbaulastträger ist die Stadt Spalt. 


Straßenkategorie:        Ortsstraße

Straße:         Stichstraße Pflugsmühler Weg auf Fl. Nr. 1380 Gmk. Wernfels


Träger der Straßenbaulast ist auf der Länge (0,000 – 0,085) ist die Stadt Spalt

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Stichstraße Verbindung Pflugsmühler Weg – Wassermungenauer Straße Ortsstraße gem. Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet wird.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Stichstraße Verbindung Pflugsmühler Weg – Wassermungenauer Straße Ortsstraße gem. Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet wird.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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25. Vollzug Bay. Feuerwehrgesetz; Kommandantenwahlen der Freiwilligen Feuerwehr Wernfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 25

Sachverhalt

Die Kommandantenwahlen der Ortsteilfeuerwehr Wernfels wurden am 19.01.2024 durchgeführt. 

Von den stimmberechtigten 21 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern wurde als Kommandant Herr Josef Jung gewählt. 

Im Rahmen der Dienstversammlung wurde auch der stellvertretende Kommandant der Ortsteilfeuerwehr Wernfels neu gewählt. Von den stimmberechtigten 21 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern wurde Herr Andreas Sterner als Stellvertreter gewählt.

Die formalrechtliche Bestellung und Bestätigung der Wahl ist durch den Stadtrat Spalt vorzunehmen. 

Von Seiten des Landratsamtes Roth, Kreisbrandrat, wurde mit Schriftsatz vom 26.02.2024 das jeweils bedingte Benehmen 

für Herrn Josef Jung sowie für Herrn Andres Sterner 

nach Art. 8, Abs. 4, Satz 1 BayFwG mit Erläuterung des noch zu absolvierenden Lehrgangs erteilt.

Das Benehmen wird erklärt, wenn innerhalb eines Jahres der Lehrgang mit Erfolg besucht wird.

Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Josef Jung zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Wernfels aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 19.01.2024.

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Wernfels aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 19.01.2024 Herr Andreas Sterner bestellt wird. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt bestätigt die Wahl von Herrn Josef Jung zum Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Wernfels aufgrund der durchgeführten Kommandantenwahl am 19.01.2024.

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass zum stellvertretenden Kommandanten der Ortsteilfeuerwehr Wernfels aufgrund der erfolgten Wahl im Rahmen der Dienstversammlung am 19.01.2024 Herr Andreas Sterner bestellt wird. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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26. Beschaffungsantrag der Freiwilligen Feuerwehr Fünfbronn - TSF und Unterstellplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 26

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Fünfbronn/Schnittling hat einen Antrag auf Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF gestellt. Der Antrag wurde am 01.08.2023 behandelt. Derzeitige Einstellmöglichkeiten eines Feuerwehrfahrzeuges bestehen aufgrund der Ausmaße des derzeitigen Feuerwehrgerätehauses Fünfbronn nicht. Es wurden deshalb andere Lösungsansätze geprüft. 

Es wird auf den AV vom 05.03.2024 verwiesen. Die Umsetzung kann folgendermaßen erfolgen: 

  • Ein Einstellungsplatz erfolgt in der naheliegenden Scheune von Herrn Oscar Naß, auf Fl. 22 Gem. Fünfbronn. Der Stellplatz reicht aus. Er wurde vom Stützpunktkommandanten Stefan Schwarz sowie von der Stadt Spalt besichtigt und geprüft. 

  • Der Mietvertrag erfolgt über 5 Jahre, zu einem Preis von 40,00 €/Monat)
  • Die Freiwillige Feuerwehr sucht bei den Herstellern und Anbietern für Gebrauchtfahrzeuge, die mit Stützpunktkommandant und Kreisbaumeister sowie einem Kfz.-Mechaniker geprüft werden. Die Anschaffung kann noch im Jahre 2024 erfolgen. Die Freiwillige Feuerwehr sucht ein geeignetes Gebrauchtfahrzeug TSF, Tragkraftspritzenfahrzeug. 

  • Es erfolgt ein Haushaltsansatz 2024 von 30.000,00 €. 

  • Die Tragkraftspritzenpumpe hat ein entsprechendes Alter, dass eine Erneuerung notwendig ist. 

  • Der freiwerdende Raum wird als Bekleidungsraum eingerichtet. 
Dadurch erreicht die Stadt Spalt für die Freiwillige Feuerwehr Fünfbronn eine vertretbare und kostengünstige Lösung. 

Beschlussvorschlag

Die Stadt Spalt schafft für die Freiwillige Feuerwehr Fünfbronn/Schnittling ein Tragkraft-spritzenfahrzeug (TSF) als geeignetes Gebrauchtfahrzeug an. Dieses wird mit dem Brandbezirk /Kreisbrandmeister abgestimmt. 

Es erfolgt ein Mietvertrag für die Einstellfläche des Fahrzeuges in der Scheune auf Fl.-Nr. 22 Gem. Fünfbronn, Oscar Naß. 

Der freiwerdende Raum im Feuerwehrhaus Fünfbronn wird als Umkleidungsraum eingerichtet. 

Es wird ein Haushaltsansatz 2024 von 30.000,00 € angesetzt. 

Beschluss

Die Stadt Spalt schafft für die Freiwillige Feuerwehr Fünfbronn/Schnittling ein Tragkraft-spritzenfahrzeug (TSF) als geeignetes Gebrauchtfahrzeug an. Dieses wird mit dem Brandbezirk /Kreisbrandmeister abgestimmt. 

Es erfolgt ein Mietvertrag für die Einstellfläche des Fahrzeuges in der Scheune auf Fl.-Nr. 22 Gem. Fünfbronn, Oscar Naß. 

Der freiwerdende Raum im Feuerwehrhaus Fünfbronn wird als Umkleidungsraum eingerichtet. 

Es wird ein Haushaltsansatz 2024 von 30.000,00 € angesetzt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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27. Jahresbericht der Stadtbücherei 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö 27

Sachverhalt

Die Leiterin der Stadtbücherei, Frau Gabi Landau, hat den Jahresbericht für das Jahr 2023 erstellt. Es konnten sowohl die Nutzerzahl als auch die Ausleihe vor Ort und Online gesteigert werden.

Die Ausleihe wurde aufgrund der höheren Attraktivität der Bücherei um 20 % gesteigert. Zahlreiche Aktivitäten wurden durch die Stadtbücherei Spalt durchgeführt: der Leseclub des Bayer. Bibliotheksverbandes in den Sommerferien, Krimilesungen, die Zusammenarbeit mit der Schule sowie die Weiterentwicklung der Bücherei mit E-Reader, E-Books und Kinderbüchern. 

Zur Weiterentwicklung der Bücherei ist beim Umbau des Luberhauses auch ein weiterer Raumbereich vorgesehen. Die Erweiterung der Bücherei würde zu einer höheren Nutzung beitragen. Der Bestand an Medien wird erweitert und erhält hohe Aktualität. In der Bücherei sollen auch ein Aufenthaltsbereich sowie weitere Zugänge zum Internet geschaffen werden. Vorgesehen ist auch ein öffentliches LAN in der Bücherei sowie ein Corporate-Identity-Logo. 
Ziel ist, die Bibliothek im Zuge des Umbaus im neuen Raum mit E-Reader und Toni-Box sowie verschiedenen weiteren attraktiven Zugängen auszustatten. Durch die hervorragende Tätigkeit von Gabi Landau und dem Gesamtteam konnte die Stadtbücherei Spalt sich positiv entwickeln.

Der Stadtrat hat vom Jahresbericht der Stadtbücherei 2023 Kenntnis genommen.

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28. Mitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö informativ 28

Sachverhalt

Kommunale Wärmeplanung – aktueller Stand:

Wie dem Stadtrat in der Sitzung am 05.09.2023 bereits informativ mitgeteilt, befasst sich die Verwaltung mit der Erstellung und Vergabe einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Spalt. Federführend liegt die Betreuung dieses Projekts in der Hand des Bauamts und der Kämmerei. Der Stadt liegt ein Bewilligungsbescheid für Fördermittel vor. Aktuell findet eine Einholung von Angeboten möglicher Planungsdienstleister statt, welche bis zum Fr. 22.03.24 ein Angebot abgeben sollen. Der Projektstart ist ab Mitte Mai 2024 angedacht.
Bauamt/Kämmerei        


Erteilung gemeindliches Einvernehmen Tektur zum Ersatzneubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels, Untererlbach 19 Antragssteller Bautenbuch 10/24/1
Das Amt für Plaung, Bau und Umwelt hat der Tektur des bereits in seiner Sitzung am 05.09.2023 erteilten Einvernehmens   weiterführend das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Änderungen zu dem bereits behandelten Antrag wurden als nicht wesentlich angesehen:
  • Die Außenmaße bleiben im Wesentlichen bestehen
  • Die Raumaufteilung wurde verändert
  • Es wurde eine Teilunterkellerung hinzugefügt
  • Das Gebäude wird nach Nord-Ost um 4 Meter, nach Süd-Ost um 0,5 Meter verschoben und in der Höhe um 1,5 Meter geändert

Artikel zum „Öffentliche Dienst“ aus dem Bayer. Staatsanzeiger vom 16.02.2024.


Sitzungen der Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Brombachsee (4 Niederschriften), siehe Anlage                


Flurneuordnung Wernfels:
Im Zuge der Flurneuordnung Wernfels hat das Amt für ländliche Entwicklung mehrere Wege als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet Auch wurden einige Wege eingezogen.
Karte sowie die Listen dem Stadtrat als Anlage zur Kenntnis.


Antragsverfahren Bauanträge – Änderungen:

Wichtige Änderung der Zuständigkeit        
Das digitale Baugenehmigungsverfahren führt zu einer wichtigen Änderung bei der Annahme von Anträgen.
Alle Anträge – auch schriftliche - sind ab 1. März 2024 direkt beim Landratsamt Roth, Bauamt, Weinbergweg 1, 91154 Roth, einzureichen und nicht, wie bisher, bei der örtlichen Gemeinde.        
Ausgenommen hiervon sind schriftliche Freisteller, isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften. Diese sind weiterhin bei der Gemeinde abzugeben.
Gemeindliches Einvernehmen bleibt wichtig        
Die Zustimmung der Gemeinde zu einem Bauvorhaben (sog. „gemeindliches Einvernehmen“) ist auch nach dem 1. März 2024 erforderlich. Die Gemeinden werden umgehend nach Eingang der Bauantragsunterlagen digital beteiligt.
Für die Bauherrn und Planer bleiben die Kommunen auch weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es gilt die zulässigen örtlichen Möglichkeiten abzustimmen.

Wissenswertes zum Thema        
Weitere Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem Link https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/

Ab dem 1. März werden zukünftig alle Anträge durch das Landratsamt digital an die Bauämter zu der Einvernehmensentscheidung versendet. Die papiergebundenen Bauakten fallen hierdurch auch in den Sitzungen weg.
Wie die Fristeinhaltung (gerade bei Irrläufern und der Gemarkung Enderndorf eingehalten werden kann (Benehmen, Weiterleitung an den Zweckverband zum Einvernehmen) müssen die nächsten Wochen zeigen.


Einladung Stammtisch 12.03.2024 Seeklause

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29. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö informativ 29

Sachverhalt

Ein Mitglied des Stadtrates trägt die Bitte eines Wernfelser Bürgers vor, dass an der Kreuzung Stiegelmühler Straße/ Wassermungenauer Straße in Wernfels ein Verkehrsspiegel angebracht werden soll. Die Kreuzung sei sehr unübersichtlich. 
Vorsitzender: der Antrag sollte vom Ordnungsamt überprüft werden.

Ein weiteres Mitglied des Stadtrates bittet um Reparatur der Holztore am Alten Rathaus in Spalt. 
Vorsitzender: der Bauhof wird damit beauftragt.

Es wird angefragt, was mit dem 2023 eingeführten Müllkonzept des Zweckverbandes Brombachsee in 2024 geplant ist. 
Vorsitzender: dieses wird beibehalten, da 2/3 des Aufkommens an Müll vermieden werden konnten.

Sachstand Hopfenturm Enderndorf? Derzeit Stillstand.

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30. Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö informativ 30

Sachverhalt

Ein Großweingarter Bürger fragt nach dem Sachstand wegen des Fußweges „im Grund/ Laubrangen“ in Großweingarten.

Vorsitzender: nach der amtlichen Vermessung wird der Sachverhalt im April nochmals im Stadtrat verhandelt. Änderungsvorschläge werden von anderer Behörde nicht positiv gesehen. 

Eine Bürgerin äußert sich erfreut darüber, dass die Belange der Radfahrer in Spalt unterstützt werden und Spalt anstrebt, „Fahrradfreundliche Kommune“ zu werden.

Ein Bürger fragt nach dem Planungsstand des Baugebietes Wernfels. 

Vorsitzender: hier wurde nach Variante 1 noch eine Variante 2 angefordert. Ein Vorgespräch mit den Interessenten wird stattfinden.

Ein weiterer Bürger sorgt sich, ob das Feuerwehrfahrzeug in Fünfbronn auch hinter absperrbaren Toren verwahrt wird (siehe TOP 26). Vom anwesenden Feuerwehrkommandanten Fünfbronn wird erklärt, dass das Fahrzeug sicher untergestellt wird.        

Datenstand vom 18.06.2024 11:16 Uhr