Datum: 16.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Spalt
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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12 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024 und 12.03.2024, 19.03.2024
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13 |
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
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14 |
Vergabe - HLF 20, Beschaffung FW-Fahrzeug, Vergabe Los 1+2; Aufhebung Los 3+4
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15 |
Bauantrag - Neubau einer Garage in Massivbauweise mit überdachter Abstellfläche auf Fl. Nr. 116/2 Gmk. Großweingarten
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16 |
Vergabe von Planungsleistungen- Grundrissänderung und Umgestaltung der Räume im 1. OG in der Kindertagesstätte "Unterm Storchennest", Herrengasse 6
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17 |
Vergabe von Planungsleistungen - Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Spalt
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18 |
Vergabe; Erneuerung des Bodenbelages 2.OG in der Kindertagesstätte "Unterm Storchennest", Herrengasse 6
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19 |
Gewässerentwicklungskonzept - Stellen des Förderantrages
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20 |
Umsetzung Radkonzept
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20.1 |
Behördenabstimmung, Radmarkungen/Radbeschilderung - Vortrag Herr Dieter Kamm, Ing.-Büro Klos
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20.2 |
Radverkehrsbeauftragten und Beirat /Lenkungsausschuss SEK
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21 |
Grundstücksangelegenheiten; Fußweg "Zum Laubrangen" Fl.-Nrn. 371/2 und 373 Gem. Großweingarten, Bürgerbeteiligung
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22 |
Straßen-und Wegebestandsverzeichnis, Widmung der Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Gehweg
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23 |
Flächennutzungsplan - Änderungen
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23.1 |
Änderung des Flächennutzungsplan - Teilfläche Fl.-Nr. 853 Gmk. Spalt, Nähe Talstraße (Kläranlage)
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23.2 |
Änderung des Flächennutzungsplan - Teilflächen Fl.-Nr. 1296 und 1465 Gmk. Großweingarten
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24 |
Vollzug BauGB: Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 57 "Am Bahngarten" mit integriertem Grünordnungsplan
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25 |
RH6 Schnittling - Vereinbarung Ausbau
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26 |
Containerplatz an der Spalatin-Schule - Weg
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27 |
Storchennest - Errichtung einer Webcam am Kornhaus
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28 |
Plakatierung Wahlplakate; öffentlicher Verkehrsraum zur EU-Wahl
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29 |
Mitteilung
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30 |
Anfragen
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31 |
Frageviertelstunde
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zum Seitenanfang
12. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024 und 12.03.2024, 19.03.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Die oben genannten Niederschriften wurden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 20.02.2024, 12.03.2024 und 19.03.2024 – öffentliche Teile
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Spalt genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 20.02.2024, 12.03.2024 und 19.03.2024 – öffentliche Teile.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
|
16.04.2024
|
ö
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informativ
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13 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt folgenden Beschluss bekannt:
Top 13, aus der Sitzung vom 20.02.2024
Der Stadtrat nimmt das Antragsschreiben des TSV 1890 Spalt e. V. vom 11.02.2024 zur Kenntnis. Es erfolgen die vorgeschlagenen Änderungen des Nutzungsvertrages in den Ziffern 3 und 4 mit Streichung und dem neuen Passus, wie im Antrag vorgelegt. Der Absatz 5 wird zu Absatz 4. Die Änderung des Nutzungsvertrages wird dem Protokoll beigelegt.
Dem Antrag auf Zuschuss gem. Investitionskostenzuschussrichtlinie wird aufgrund der fehlenden Förderfähigkeit über den BLSV zugestimmt. Es erfolgt ein maximal möglicher Zuschuss i. H. v. 10 % der anrechenbaren Baukosten. Es ist aufgrund der Angebote mit ca. EUR 30.000,00 brutto zu rechnen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der Schlussrechnung und in Verbindung mit einem genehmigten Haushalt.
Entsprechende Entschädigungsleistungen für evtl. durch den Verein geleistete Investitionen richten sich nach § 12 dieses Vertrages.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Vertrag, wie oben ausgeführt, zu verändern und mit dem TSV 1890 Spalt e. V. abzuschließen.
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14. Vergabe - HLF 20, Beschaffung FW-Fahrzeug, Vergabe Los 1+2; Aufhebung Los 3+4
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
|
16.04.2024
|
ö
|
|
14 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021 wurde die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20/16 - Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit Beladung für die Feuerwehr Spalt - aus Alters- und Kostengründen beschlossen.
Nach umfangreichen Vorarbeiten sowie der Förderantragstellung und Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der Feuerwehr und einem beauftragten Fachbüro wurde das Feuerwehrfahrzeug in einem Europaweitem Verfahren ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wurde in 4 Losen ausgeführt und wird in Losen vergeben.
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Aufbau
Los 3: Beladung
Los 4: Beladung Abstützsystem Paratech
Die Lose 1 (Fahrgestell) und 2 (Aufbau) werden zusammen vergeben.
Der Anbieter des Loses „Fahrgestell“ und „Aufbau“ garantiert mit der Abgabe seines Angebotes die Verträglichkeit des gewählten Fahrgestelles (Los Fahrgestell) (insbesondere die Einhaltung der Gewichtsvorgaben in Hinblick auf die Anforderung eines möglichst großen Löschwassertanks und der vorgesehenen Beladung) mit den von ihm angebotenen Aufbau (Los Aufbau), die deshalb
zusammengehörig anzubieten sind. Er tritt hier als Generalunternehmer auf.
Die Zusammenfassung der beiden Lose „Fahrgestell und Aufbau“ wurde vorgenommen, da nur so die Einhaltung der Gewichtsvorgaben nach DIN im Hinblick auf einen möglichst großen Löschwassertank gewährleistet werden kann.
In der Vergangenheit hat es bei mehreren Abnahmen von Feuerwehrfahrzeugen Überschreitungen des vorgeschriebenen Normgewichtes gegeben. Ebenso wurde die Löschwassermenge von einer festen DIN-Größe in eine Mindestanforderung umgewandelt. Dadurch wird bei der Bewertung des Aufbaus dieser Aspekt für die Funktionalität des Fahrzeuges ein wesentlicher Faktor. Auf Grund der unterschiedlichen Achslasten bzw. Gesamtgewichtes der Fahrgestelle ist es daher unabdingbar, dass der Aufbauhersteller das Fahrgestell mitanbietet, da nur so im Angebot verbindliche Aussagen zur möglichen Löschwassermenge und zum Fahrzeuggewicht und Gewichtsreserven möglich sind (Transparenz!). Ebenso kann es sein, dass bei den verschiedenen Fahrgestellen je nach Aufbauhersteller unterschiedliche zusätzliche Maßnahmen/Umbauten notwendig werden, die vom Aufbauhersteller in seinem Angebot noch nicht berücksichtigt werden können. Je nach Zuschlag beim Los Fahrgestell können dann je nach Aufbauhersteller zusätzliche Kosten anfallen. Dies verhindert aber eine Preistransparenz bzw. Vergleichbarkeit von den Angeboten der Aufbauhersteller.
So muss - jeweils bei Einsatzfahrzeugen mit integrierten Stromaggregaten und/oder Pumpen - der Nebenabrieb des Fahrgestells in der gewählten Übersetzung mit dem jeweiligen Pumpentyp abgestimmt werden. Dies setzt die notwendigen Kenntnisse beim Aufbauhersteller - der ja dann insbesondere Aggregat und Pumpe montiert - voraus. Jedoch weiß er - bei einer Aufteilung in
Fachlose - zum Zeitpunkt der Ausschreibung gerade nicht, auf welches Fahrgestell er bei Zuschlag aufbauen muss. Dieser Umstand macht es für den Aufbaulieferanten schwierig bis unmöglich, belastbar zu kalkulieren.
Entsprechendes gilt auch für das Versetzen oder Montieren von Nebenaggregaten wie Tank, Batterie, Luftkessel usw. Dies ist ebenfalls aufbauabhängig und kann daher im Vorfeld nicht ausreichend exakt durch die Vergabestelle definiert werden. Somit ist es auch für den Aufbaulieferanten in seinem Angebot nicht hinreichend belastbar möglich, etwaig notwendig werdende Umbauten einzukalkulieren. Einerseits weiß er bei Angebotsabgabe nicht, ob er selbst
überhaupt bei einem späteren Fahrgestell dazu in der Lage sein wird. Andererseits ist dies für ihn zwar massiv kalkulationsrelevant, er weiß jedoch nicht, welche Tätigkeiten schließlich überhaupt notwendig werden.
Weiter liegen im Einzelnen folgende technische Gründe vor. So sollte sowohl aus Gründen der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit es dem Unternehmen, welches den feuerwehrtechnischen Aufbau erstellt, überlassen bleiben, welche Art von Ausführung der Mannschaftskabine erstellt wird, um keine Wettbewerbsverzerrung dahingehend zu „erreichen“, dass die Aufbauhersteller
in einer Weise agieren und produzieren müssen, die grundsätzlich nicht in ihr Leistungsportfolio passt. Denn es stellt einen erheblichen technischen Eingriff in die Fahrgestellkabine dar, ob diese - als eine gesamte Kabine (ohne Rückwand) - als separate Bauweise auf dem Fahrgestell (Kabine dann ohne Rückfenster) oder - als integraler Teil des gesamten Aufbaus (Kabine dann im Ausschnitt angepasst) gestaltet wird.
Aber auch im Zusammenhang mit dem Thema Mannschaftsraumgestaltung kann auch nicht sicher bereits im Rahmen der Ausschreibung für den Auftragnehmer des Aufbaus in der Leistungsbeschreibung festgelegt werden, welcher Rahmenüberhang umzusetzen ist. Denn die Aufbaugestaltung der Aufbaulieferanten ist teils sehr unterschiedlich und der Rahmenüberhang müsste teils sehr individuell angepasst werden. Die Kosten wären ggf. durch die Vergabestelle zu tragen, da es sich hierbei um kalkulationsrelevante Umstände handelt, die wir jedoch im Vorfeld - in der Leistungsbeschreibung – nicht hinreichend transparent für den Aufbaulieferanten darstellen können. Ferner kann es bei technischen Problemen oft sehr schwierig sein, den Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, da Aufbau- und Fahrgestelllieferant zunächst immer auf den anderen verweisen und sich eine Beweisführung meist sehr kompliziert gestaltet. Außerdem kann es bei der Bauphase zu Unstimmigkeiten oder notwendigen Anpassungen kommen, die zu erheblichen Problemen mit zusätzlichen Kosten führen können. Bei einer
Generalunternehmerschaft ist nur ein verantwortlicher Ansprechpartner vorhanden, wodurch das Risiko erheblich reduziert und die Überwachung deutlich vereinfacht wird.
Diese Schnittstellenproblematiken werden auch im Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration vom 20.04.2018 (ID1-2244-2-87) mit einer „Handreichung zu aktuellen Fragestellungen des Vergaberechts, insbesondere zur Bildung und Ausschreibung von Losen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen“ genannt.
Im Ergebnis ist gemäß §97 (4) GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen eine gemeinsame Ausschreibung der Lose „Fahrgestell“ und „Aufbau“ aus Sicht der Vergabestelle zwingend erforderlich. Alle geforderten Einrichtungen bei Los „Aufbau“ sind mit betriebsbereitem Einbau anzubieten. Sind bei der Beladung (Los 3) bzw. Beladung – Abstützsystem (Los 4) bestimmte Fabrikate genannt, so sind diese Geräte/Gegenstände bereits bei der FF Spalt
oder in den Feuerwehren der Stadt Spalt vorhanden. Es sollen daher in den einzelnen Fällen die Artikel kompatibel und einheitlich zu bedienen sein.
Los 1 – Fahrgestell
Los 2 – Aufbau
Zu Los 1 und Los 2 sind 3 Angebote von folgenden Bietern eingegangen und konnten gewertet werden.
1. Bieter A I - Vorführfahrzeug
2. Bieter A II
3. Bieter B
Die Auswertung ergab als wirtschaftlichstes Angebot das Angebot I – Vorführfahrzeug – des Bieters A
mit folgenden Angebotspreisen:
Angebotspreis:
Los 1: Fahrgestell brutto 125.188,00 € netto 105.200,00 €
Los 2: Aufbau brutto 395.594,08 € netto 332.432,00 €
Los 3 – Beladung
Zu Los 3 ist 1 Angebot von folgendem Bieter eingegangen, welches jedoch nicht gewertet werden konnte.
Bieter C
mit einem Angebotspreis von:
Los 3: Beladung brutto 73.553,97 € netto: 61.810,06 €
Es kann keine Vergabe erfolgen, da kein wertbares Angebot vorliegt. Die Ausschreibung für das Los 3 „Beladung“ wird aufgehoben und erneut ausgeschrieben.
Los 4 – Beladung Abstützsystem Paratech
Zu Los 4 sind keine Angebote eingegangen.
Es kann keine Vergabe erfolgen, da kein wertbares Angebot vorliegt. Die Ausschreibung für das Los 4 „Beladung Abstützsystem Paratech“ wird aufgehoben und erneut ausgeschrieben.
Nach erfolgter Auswertung der Ausschreibung wird dem Stadtrat der Stadt Spalt empfohlen die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat Spalt nimmt Kenntnis von der erfolgten Ausschreibung in 4 Losen und der Tatsache, dass nur Los 1 und Los 2 zu einer Vergabe führen können. Der Stadtrat Spalt nimmt ebenfalls von dem Umstand Kenntnis, dass für das Los 3 aufgrund fehlender wertbarer Angebot sowie für das Los 4 aufgrund fehlender Angebote keine Vergabe erfolgen kann.
Der Stadtrat Spalt beschließt die Auftragsvergabe für das Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau an Bieter A, weil Bieter A mit dem Angebot I – Vorführfahrzeug – das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bestellung für das Angebot I – Vorführfahrzeug zum Angebotspreis von brutto 520.782,08 €:
Los 1: Fahrgestell brutto 125.188,00 € netto 105.200,00 €
Los 2: Aufbau brutto 395.594,08 € netto 332.432,00 €
an Bieter A auszulösen.
Die Auftragserteilung soll wie folgt beinhalten:
Bieter A
Angebotsnr. 020-K20203
Bestellung eines Fahrgestells und eines Aufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit Beladung gemäß Angebot vom 14.02.2024 (Los 1 und Los 2) mit der Angebotsnr. 020-K20203 für die FF Spalt.
Vergabevorschlag Beschaffung HLF 20, Stadt Spalt Seite 8 von 8. Der Auftrag hat einen Wert von netto 437.632,00 € (Fahrgestell netto 105.200,00 € und Aufbau netto 332.432,00 €) bzw. brutto (incl. 19% MwSt.) 520.782,08 € (Fahrgestell brutto 125.188,00 € und Aufbau brutto 395.594,08 €).
Um eine schriftliche Auftragsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen mit Nennung des Liefertermins gebeten. Erfolgt dies nicht, so gilt die im Angebot genannte Lieferzeit ab Datum des Auftragsschreibens. Sollten Änderungen im Auftragsumfang erfolgen, so hat der Auftragnehmer die ggfs. neue Lieferzeit mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so gilt die im Angebot genannte Lieferzeit ab Datum des Auftragsschreibens. Wir weisen darauf hin, dass das Fahrzeug mit einer ausreichenden Gewichtsreserve (mindestens die im Angebot genannten Gewichtsreserve) sowie mit der angebotenen Löschwassermenge von mindestens 2.000 l ausgeliefert werden muss! Daher sind bei Veränderungen der mit dem Angebot vorgelegten Gewichtsbilanz aktualisierte Berechnungen unaufgefordert vorzulegen.
Ferner weisen wir darauf hin, dass mit dem Fahrzeug u.a. folgende Unterlagen übergeben werden müssen:
- TÜV-SÜD-Abnahmeprotokoll oder Gutachten eines anderen vereidigten neutralen Gutachters mit der Bestätigung über die Beseitigung von festgestellten Mängeln (Begutachtung §21 StVZO).
- TÜV-SÜD-Abnahmeprotokoll oder Gutachten eines anderen vereidigten neutralen Gutachters über die Abnahmeprüfung eines
Feuerwehrfahrzeuges.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat Spalt nimmt Kenntnis von der erfolgten Ausschreibung in 4 Losen und der Tatsache, dass nur Los 1 und Los 2 zu einer Vergabe führen können. Der Stadtrat Spalt nimmt ebenfalls von dem Umstand Kenntnis, dass für das Los 3 aufgrund fehlender wertbarer Angebote sowie für das Los 4 aufgrund fehlender Angebote, sind die Ausschreibungen aufgehoben worden. Die Voraussetzungen für eine erneute Ausschreibung wird von der Verwaltung geprüft .
Der Stadtrat Spalt beschließt die Auftragsvergabe für das Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau an Bieter A, weil Bieter A mit dem Angebot I – Vorführfahrzeug – das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bestellung für das Angebot I – Vorführfahrzeug zum Angebotspreis von brutto 520.782,08 €:
Los 1: Fahrgestell brutto 125.188,00 € netto 105.200,00 €
Los 2: Aufbau brutto 395.594,08 € netto 332.432,00 €
an Bieter A auszulösen.
Die Auftragserteilung soll wie folgt beinhalten:
Bieter A
Angebotsnr. 020-K20203
Bestellung eines Fahrgestells und eines Aufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit Beladung gemäß Angebot vom 14.02.2024 (Los 1 und Los 2) mit der Angebotsnr. 020-K20203 für die FF Spalt.
Vergabevorschlag Beschaffung HLF 20, Stadt Spalt Seite 8 von 8.
Der Auftrag hat einen Wert von netto 437.632,00 € (Fahrgestell netto 105.200,00 € und Aufbau netto 332.432,00 €) bzw. brutto (incl. 19% MwSt.) 520.782,08 € (Fahrgestell brutto 125.188,00 € und Aufbau brutto 395.594,08 €).
Um eine schriftliche Auftragsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen mit Nennung des Liefertermins gebeten. Erfolgt dies nicht, so gilt die im Angebot genannte Lieferzeit ab Datum des Auftragsschreibens. Sollten Änderungen im Auftragsumfang erfolgen, so hat der Auftragnehmer die ggfs. neue Lieferzeit mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so gilt die im Angebot genannte Lieferzeit ab Datum des Auftragsschreibens.
Wir weisen darauf hin, dass das Fahrzeug mit einer ausreichenden Gewichtsreserve (mindestens die im Angebot genannten Gewichtsreserve) sowie mit der angebotenen Löschwassermenge von mindestens 2.000 l ausgeliefert werden muss! Daher sind bei Veränderungen der mit dem Angebot vorgelegten Gewichtsbilanz aktualisierte Berechnungen unaufgefordert vorzulegen.
Ferner weisen wir darauf hin, dass mit dem Fahrzeug u.a. folgende Unterlagen übergeben werden müssen:
- TÜV-SÜD-Abnahmeprotokoll oder Gutachten eines anderen vereidigten neutralen Gutachters mit der Bestätigung über die Beseitigung von festgestellten Mängeln (Begutachtung §21 StVZO).
- TÜV-SÜD-Abnahmeprotokoll oder Gutachten eines anderen vereidigten neutralen Gutachters über die Abnahmeprüfung eines
Feuerwehrfahrzeuges.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Stadtrat Spalt beschließt die Aufhebung der Ausschreibung für das Los 3 Beladung aufgrund nicht wertbarer Angebote und beauftragt die Verwaltung das Los 3 neu auszuschreiben.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Beschluss 3:
Der Stadtrat Spalt beschließt die Aufhebung der Ausschreibung für das Los 4 Beladung Abstützsystem Paratech aufgrund fehlender Angebote und beauftragt die Verwaltung das Los 4 neu auszuschreiben.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Bauantrag - Neubau einer Garage in Massivbauweise mit überdachter Abstellfläche auf Fl. Nr. 116/2 Gmk. Großweingarten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
|
16.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Bauherr: Bautenbuch 15/24
Baugrundstück: Fl. Nr. 116/2 Gmk. Großweingarten, Fraz-Xaver-Koller-Str. 17
Bauvorhaben: Neubau einer Garage in Massivbauweise mit überdachter Abstellfläche
Antragsnummer: 15/24
Auf dem Flurstück 116/2 Gmk. Großweingarten wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage in Massivbauweise mit überdachter Abstellfläche gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 17 „Hinteres Dorf Großweingarten“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es wurden 1 Antrag auf Befreiungen gestellt.
Das Bauvorhaben soll auf der freien Parzelle im Anschluss an das Eigentümerhaus realisiert werden.
Es entsteht eine Garage mit zwei Stellplätzen, Dachstuhl mit Satteldach sowie eine Abstellfläche.
Die Garage besitzt eine Grundfläche von ca. 38 m², die Abstellfläche 36 m². Die Höhe des Gebäudes beträgt 7,55 Meter.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden.
Im Bebauungsplan Hinteres Dorf Großweingarten sind Baugrenzen für jede Parzelle festgelegt.
Es wird beantragt, die Baugrenzen auf Fl. Nr. 116/2 Gmk. Großweingarten nach Osten zu überschreiten, da das Gebäude nahe an Fl. Nr. 116/3 Gmk. Großweingarten liegen soll.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Bauherr Bautenbuch 15/24 zum Neubau einer Garage in Massivbauweise mit überdachter Abstellfläche auf Fl. Nr. 116/2 Gmk. Großweingarten
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze auf Fl. Nr. 116/2 Gmk. Großweingarten nach Osten.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Bauherr Bautenbuch 15/24 zum Neubau einer Garage in Massivbauweise mit überdachter Abstellfläche auf Fl. Nr. 116/2 Gmk. Großweingarten
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze auf Fl. Nr. 116/2 Gmk. Großweingarten nach Osten.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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16. Vergabe von Planungsleistungen- Grundrissänderung und Umgestaltung der Räume im 1. OG in der Kindertagesstätte "Unterm Storchennest", Herrengasse 6
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
|
16.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung und Kindergartenleitung von Spalt planen eine Neugestaltung der Kindertagesstätte “Unterm Storchennest“ in der Herrengasse 6. Das Bauvorhaben umfasst hauptsächlich Grundrissänderungen im 1 Obergeschoss unter Berücksichtigung des Denkmal- und Brandschutzes. Insbesondere sollen die Räumlichkeiten neugestaltet und zwei Wände im Flur versetzt werden (siehe Anlage). Im Anschluss ist die Umsetzung einer pädagogischen Innenarchitektur geplant, um die Bildungsumgebung optimal zu gestalten.
Die Vergabe der Planungsleistungen umfasst die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, ggf. die Werkplanung, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie die Auswertung der Angebote. Zudem soll der Planer die Koordination der baulichen Ausführung übernehmen, um sicherzustellen, dass die gestalterischen und funktionalen Anforderungen erfolgreich umgesetzt werden.
Denkmalschutzrechtlich wurde das Bauvorhaben mit Herrn Danninger abgesprochen, dieser hat sein Einvernehmen gegeben. Es muss noch ein denkmalschutzrechtlicher Antrag nach Artikel 6 Abs. 1 (DSchG) gestellt werden.
Die denkmalschutzrechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen sollen mit dem beauftragten Planer/Architekt abgewickelt werden und diese mit dem Bauvorhaben in Einklang gebracht werden.
Die bauliche Ausführung soll innerhalb der Ferienzeit begleitend stattfinden.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte durch eine freihändige Vergabe, bei der Ausschreibung wurden drei Auftragnehmer miteinbezogen. Die Planungsleistungen werden nach HOAI 2021 § 35 Abs. 1 (Innenräume), in Honorarzone 3, Mittlerersatz, mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 30.000 € gewertet. Dabei kommt eine Brutto Honorar Schätzung von 6.071,56 € zutage.
Es wurden zwei zu wertende Angebote abgegeben:
1.
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Bieter A
|
4.279,54 €
|
2.
|
Bieter B
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7.735,00 €
|
3.
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Bieter C
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Keine Kapazitäten
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Das wenigst-nehmende Angebot hat Bieter A vorgelegt.
Bieter B hat sein Angebot erst nach Ablauf der im Auftragsschreiben festgelegten Frist abgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Grundrissänderung im 1. OG der Kindertagesstätte an den wenigst-nehmenden Bieter A mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 4.279,54 € zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Grundrissänderung im 1. OG der Kindertagesstätte an den wenigst-nehmenden Bieter A mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 4.279,54 € zu vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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17. Vergabe von Planungsleistungen - Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Spalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
|
16.04.2024
|
ö
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beschließend
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17 |
Sachverhalt
Wie dem Stadtrat informativ mitgeteilt, wurde die Angebotseinholung zur Ausführung der Kommunalen Wärmeplanung durchgeführt. Es wurden drei Planungsdienstleister bis zum 22.03.2024 aufgefordert ein Angebot für die Stadt Spalt abzugeben. Der Projektstart ist ab Mitte Mai 2024 angedacht und wird voraussichtlich mindestens 12 Monate, je nach Dauer für die benötigte Datenerfassung, in Anspruch nehmen.
Der Stadtrat wurde in der Sitzung am 05.09.2023 über die Vorgehensweise mit der Kommunalen Wärmeplanung informativ in Kenntnis gesetzt. Ein Zuwendungsbescheid der Förderung über die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH liegt der Verwaltung vor.
Die Angebotsauswertung brachte folgendes Ergebnis:
- Bieter A 54.975,21 €
Bieter B kein Angebot
Bieter C keine Kapazitäten
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von Bieter A abgegeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 54.975,21 €. Die Vergabe soll an den Bieter A erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Spalt an den wirtschaftlichsten Bieter A mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 54.975,21€ zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Spalt an den wirtschaftlichsten Bieter A mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 54.975,21€ zu vergeben.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Vergabe; Erneuerung des Bodenbelages 2.OG in der Kindertagesstätte "Unterm Storchennest", Herrengasse 6
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
|
ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Am 17.01.2024 fand im Kindergarten in der Herrengasse 6 eine Begehung durch das Gesundheitsamt Roth statt. Zum Zeitpunkt der Besichtigung war im 2.OG in den drei Gruppenräumen und im Flur/Küchenbereich ein Laminat Boden vorhanden. Laut Gesundheitsamt weist dieser folgende Beschädigungen auf (Abplatzungen, offene Fugen, glatte Oberfläche). Aufgrund der Beschädigungen ist eine Hygienische Reinigung nicht mehr möglich, und es besteht Verletzungsgefahr. Aufgrund dessen, muss im gesamten Bereich der Boden erneuert werden. Der Boden wird durch einen Klick-Vinyl ersetzt. Für einen Linoleum Belag ist der vorhandene Estrich ohne größere vorarbeiten zu leisten (hoher Kostenfaktor) nicht geeignet.
Es hat daraufhin ein Ortstermin mit 3 Firmen stattgefunden, alle drei haben ein Angebot abgegeben.
Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
- Firma A 9.102,57€ Brutto
Firma B 9.414,27€ Brutto
Firma C 11.111,63€ Brutto
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma A abgegeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 9.102,57 €. Die Vergabe soll an die Firma A erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Vergabe Erneuerung des Bodenbelages 2.OG im Kindergarten Herrengasse 6 an die wirtschaftlichste Firma A mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 9.102,57€ zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Vergabe Erneuerung des Bodenbelages 2.OG im Kindergarten Herrengasse 6 an die wirtschaftlichste Firma A mit einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 9.102,57€ zu vergeben. Es ist darauf zu achten, dass die angebotenen 125 m² eingehalten werden.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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19. Gewässerentwicklungskonzept - Stellen des Förderantrages
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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19 |
Sachverhalt
Es werden wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Der Freistaat Bayern unterstützt die Ausbau- und Unterhaltungspflichtigen an Gewässern dritter Ordnung bei der Durchführung von Bauvorhaben zur Erstellung des Hochwasserschutzes sowie die konzeptionellen Vorarbeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen. Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, wird ein Beitrag bei der Renaturierung und naturnaher Unterhaltung der Gewässer geleistet. Als Basis dafür wird die Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzepten gefördert. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.
Die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes muss losgelöst von dem bereits beschlossenen Sturzfluten-Risikomanagement gesehen werden, da es sich hierbei speziell um festgelegte Bäche und deren Verlauf handelt.
- Allersbach in seiner Gesamtheit
Hatzelbach Bereich Rohrmann-Grundstück und Rechtungskurve zwischen Fischweiher und Landschaftsweiher
Alter Graben bei Durchlassführung in Brombachsee
Erlbach Untererlbach Bereich Brücke von Spalt sowie vor Brücke Ortsende Untererlbach
sowie Hohenrad
Die Planungsleistung auf den sich der Förderantrag bezieht, ist Grundlage für die bauliche Umsetzung der zu tage tretenden Schwachstellen sowie Problemstellungen der bisherigen Gewässerführung.
Die Fördersumme beträgt 50 %, zusätzlich 10 % da die Stadt Spalt bisher an den Gewässer-Nachbarschaftstagen teilgenommen hat, der Planungskosten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Förderantrag für das Gewässer-entwicklungskonzept zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Schritte durchzuführen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Förderantrag für das Gewässer-entwicklungskonzept zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Schritte durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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20. Umsetzung Radkonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
|
ö
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20 |
zum Seitenanfang
20.1. Behördenabstimmung, Radmarkungen/Radbeschilderung - Vortrag Herr Dieter Kamm, Ing.-Büro Klos
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
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ö
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20.1 |
Sachverhalt
Ein weiterer Baustein zur Umsetzung des Radkonzeptes, das dem Stadtrat vorgestellt wurde, sind die Radmarkierungen mit den Prüfungen der Querungen, Übergänge und Anbindungen. Darunter ist vor allem die Verkehrssicherheit und die Beschilderung die Zielsetzung. Der Straßenverkehr für Fahrradfahrer soll sicherer gestaltet werden. Markierungslösungen sind dabei die schnellste und kostengünstigste zu realisierende Maßnahme im Vergleich zu baulichen Maßnahmen. Sie schließen nicht nur die Lücken im bestehenden Radverkehrsnetz, sondern steigern auch die Verkehrssicherheit.
Mit der Berücksichtigung des Schutzstreifens beim Ausbau der OD-Spalt sind auch die angebundenen Straßen /Einfahrten und Ausfahrten aus-/ nach Spalt in einem Gesamtkonzept erarbeitet worden.
Das Ingenieurbüro Klos und Dieter Kamm haben eine Markierungs-/Querung- und Anbindungskonzeption erstellt. Am 09.04.2024 fand mit der Unteren Verkehrsbehörde, Landkreis Roth, der Polizei sowie mit dem Straßenbauamt Nürnberg, Herrn von Dobschütz und Herrn Wagner die Behördenabstimmung statt. Die Behörden haben eine Freigabe für das Konzept erteilt. Das Konzept wird dem Stadtrat vorgestellt. Eine Umsetzung erfolgt von den Straßenbaulastträgern. Die Maßnahmen sind vor allem durch den Straßenbaulastträger, Staatliches Bauamt und den Landkreis Roth durchzuführen.
Dies betrifft vor allem die Straßensituationen Windsbacher Straße, Güsseldorfer Straße, Bahnhofstraße, Rother Straße sowie RH 10 Richtung Enderndorf, Weingarter Straße. Die Kosten tragen die Straßenbaulastträger. Geringe Kosten kommen auf die Stadt zu, für die Piktogramme Richtung Bockelweg sowie Richtung Weingarter Straße, bei denen die Stadt Spalt betroffen ist.
Die Anbringung von Piktogrammen, Schutzstreifen und Querungshilfen erfolgt durch das Straßenbauamt, bei der Terminierung der Markierungsfirma, die mehrere Maßnahmen durchführt. Nach dem heutigen Beschluss kann das Konzept an das Straßenbauamt übergeben werden.
Das Straßenbauamt merkt darüber hinaus noch an, dass eine Deckensanierung in der Windsbacher Straße erfolgen kann. Dies erfolgt als Unterhaltsmaßnahme und kann deshalb zügig erfolgen. Deshalb wird die Unterhaltsmaßnahme im Zuge mit der OD-Spalt denkbar sein. Eine genau Abstimmung erfolgt noch. Die Markierungen erfolgen dann auf der neuen Deckensanierung.
Die Zusagen der Straßenbaulastträger sind als sehr positiv zu werten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt stimmt dem Konzept des Ingenieurbüros Klos, Dieter Kamm zur Umsetzung der Radmarkierungen für die Verkehrssicherheit zu. Es werden Piktogramme, Schutzstreifen und Querungshilfen nach dem Konzept durchgeführt. Eine Deckensanierung der Windsbacher Straße wird durch das Straßenbauamt durchgeführt. Die Maßnahmen erfolgen dann nach der Deckensanierung.
Die Markierungen sollen 2024 ausgeführt werden.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt stimmt dem Konzept des Ingenieurbüros Klos, Dieter Kamm zur Umsetzung der Radmarkierungen für die Verkehrssicherheit zu. Es werden Piktogramme, Schutzstreifen und Querungshilfen nach dem Konzept durchgeführt. Eine Deckensanierung der Windsbacher Straße wird durch das Straßenbauamt durchgeführt. Die Maßnahmen erfolgen dann nach der Deckensanierung.
Die Markierungen sollen 2024 ausgeführt werden.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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20.2. Radverkehrsbeauftragten und Beirat /Lenkungsausschuss SEK
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
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ö
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20.2 |
Sachverhalt
Neuer Ansprechpartner als Radverkehrsbeauftragter der Stadt Spalt wird das HopfenBierGut, Werner Eitel sein.
Aufgaben im baulichen Bereich behält das städtische Bauamt, sowie die Umsetzung der Radmarkierungen, bauliche Maßnahmen sowie Radwegesanierungen und Winterdienstplan.
Die verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind im Ordnungsamt bei Herrn Roland Rößler, die fördertechnischen Maßnahmen in der Kämmerei zugeordnet.
Werner Eitel wird die Radentwicklung Spalt mit den Punkten, die abgearbeitet werden müssen, steuern und als Projekt weiterführen.
Er wird Ansprechpartner und Koordinator sein. Da das HopfenBierGut für das Stadtmarketing /SEK und vor allem für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, wird das HopfenBierGut vor allem im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Radwegekarten, öffentliche Maßnahmen wie Stadtradeln, unternehmerfreundliche Radbetriebe, radfreundliche Unterkünfte bearbeiten.
Die Funktion des Radverkehrsbeauftragten ist die Steuerung und Weiterentwicklung des Radverkehrs in Spalt.
Im Gespräch mit Frau Reiber und Herrn Gabler, die ADFC-Mitglieder sind, wurde vereinbart, die Gründung eines Radverkehrsbeirates vorzuschlagen.
Es wird dem Stadtrat vorgeschlagen, dass der Lenkungsausschuss /erweiterter Lenkungsausschuss hierfür durchaus ein geeignetes Gremium wäre. In den SEK-Maßnahmen sind die Mobilität und der Radverkehr ebenfalls in einem größeren Bereich abgebildet. Damit kein neues Gremium gebildet werden muss, wäre dies in unserer Größenordnung eine sinnvolle Möglichkeit. Der Lenkungsausschuss könnte durchaus bei Themen des Radverkehrs um zwei Mitglieder erweitert werden.
Der Beirat dient zu Vorschlägen, aber auf zu effektiven Umsetzungen von Maßnahmen. Der Radverkehrsbeirat wird einmal im Jahr tagen.
Aufgrund der positiven Entwicklung von zahlreichen Maßnahmen, die in den nächsten Monaten sichtbar sind, schlägt der Vorsitzende vor, dass der Stadtrat die organisatorische Aufgabe des Radverkehrsbeauftragen zur Kenntnis nimmt und den Radverkehrsbeirat im Lenkungsausschuss /SEK befürwortet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt stimmt den Vorschlägen, Radverkehrsbeauftragten im HopfenBierGut mit Werner Eitel und der Zuarbeit vom Stadtbauamt, Ordnungsamt und Kämmerei sowie der Gründung eines Radverkehrsbeirates in der Integration des Lenkungsausschusses (SEK) mit einer einmaligen Sitzung im Jahr zu.
Eine ehrenamtliche Zuarbeit unterstützt den Radverkehrsbeauftragten. Der Lenkungsausschuss (SEK) wird um 2 ADFC Mitglieder für Mobilitätsthemen erweitert.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt stimmt den Vorschlägen, Radverkehrsbeauftragten im HopfenBierGut mit Werner Eitel und der Zuarbeit vom Stadtbauamt, Ordnungsamt und Kämmerei sowie der Gründung eines Radverkehrsbeirates in der Integration des Lenkungsausschusses (SEK) mit einer einmaligen Sitzung im Jahr zu.
Eine ehrenamtliche Zuarbeit unterstützt den Radverkehrsbeauftragten. Der Lenkungsausschuss (SEK) wird um 2 ADFC Mitglieder für Mobilitätsthemen erweitert.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
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21. Grundstücksangelegenheiten; Fußweg "Zum Laubrangen" Fl.-Nrn. 371/2 und 373 Gem. Großweingarten, Bürgerbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
|
ö
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|
21 |
Sachverhalt
Der Stadtverwaltung ging die Anfrage einer Anliegerin welchen der bisherige nicht ausgebaute Fußweg zwei Grundstücke durchschneidet zu, ob dieser nicht
Variante 2 so belassen werden soll. Die Grundstücksverteilung fand im Zuge der Flurneuordnung Großweingarten statt und wurde rechtskräftig.
Variante 1 mittels Grundstückstausch hin zur Flurnummer zwischen Fl. Nr. 373/1 Gmk. Großweingarten und Fl. Nr. 362 Gmk. Großweingarten verlegt werden kann.
Das Anschreiben liegt dem Beschluss bei.
Variante 2 kann nicht realisiert werden, da hier bereits in der Sitzung am 22.02.2022 der Beschluss gefasst wurde, den bisherigen Trampelpfad auf ein vernünftiges Maß in Breite und Ausführung, versehen mit Solarleuchten auszubauen.
Variante 1 kann nicht realisiert werden, da vor Kostenschätzung die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt wurde. Dies spricht sich gegen die Verlegung aus. Für eine Abgrabungsgenehmigung würde bei Variante 2 keine Genehmigung seitens der Genehmigung/Landratsamt Roth erteilt werden. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist den Sitzungsunterlagen beigefügt. Eine Abstimmung zu Variante 2 kann wegen Bindung an gesetzliche Vorgaben nicht stattfinden.
Die Grundstücksgrenzen der Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten wurden mittels Grenzermittlung im Februar 2024 bestätigt. Der Abmarkungsbescheid erreichte seine formelle und materielle Gültigkeit.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Fußgängerweg auf Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten wie in der Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, auszubauen. Der Beschluss des Stadtrates vom 22.02.2022 behält seine Gültigkeit. Beide Varianten des Antragsstellers kommen nicht zum Tragen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Fußgängerweg auf Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten wie in der Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, auszubauen. Der Beschluss des Stadtrates vom 22.02.2022 behält seine Gültigkeit. Beide Varianten des Antragsstellers kommen nicht zum Tragen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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22. Straßen-und Wegebestandsverzeichnis, Widmung der Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Gehweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
|
ö
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beschließend
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22 |
Sachverhalt
Aufgrund des Bebauungsplanes „An der Stirner Straße“ ist der Wegebereich bereits angefangen Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten, bis Fl. Nr. 89 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Weg gewidmet. Um den Anschluss zu der Straße „Zum Laubrangen“ zu erhalten, soll die gesamte Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Geh- und Fußgängerweg gewidmet werden.
Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter.
Der Weg soll als Fußgängerweg mit dem Zusatz Fahrräder frei gewidmet werden
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Fußgängerweg zwischen der Straße zum Laubrangen und Im Grund als öffentlicher, selbstständiger Gehweg gewidmet wird. Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter. Baulastträger ist die Stadt Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Fußgängerweg zwischen der Straße zum Laubrangen und Im Grund als öffentlicher, selbstständiger Gehweg gewidmet wird. Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter. Baulastträger ist die Stadt Spalt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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23. Flächennutzungsplan - Änderungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
|
ö
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beschließend
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23 |
zum Seitenanfang
23.1. Änderung des Flächennutzungsplan - Teilfläche Fl.-Nr. 853 Gmk. Spalt, Nähe Talstraße (Kläranlage)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
|
16.04.2024
|
ö
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beschließend
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23.1 |
Sachverhalt
Zur Erweiterung der Kläranlagenfläche wurde von der Stadt Spalt ein Teilgrundstück auf der Fl.-Nr. 853, Gmk. Spalt erworben. Auf diesem Grundstück soll zukünftig die Kläranlage und zudem, auf der restlich zur Verfügung stehenden Fläche, der Bauhof erweitert werden können. Das vorgesehene Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 4.301 m² und befindet sich auf der südlichen Seite von der Kläranlage Spalt, Talstraße, siehe Übersichtsplan (Anlage 1).
Im Zuge der Bauhof-Überprüfung durch die „Kommunale Unfallversicherung Bayern“ (KUVB) wurden die fehlenden Sozialräume für den Bauhof deutlich bemängelt. Sozialräume sind eine Grundvoraussetzung für die Nutzung des Bauhofs als Betriebsstätte der zuständigen Mitarbeiter. Die KUVB hat dies auch in ihrem Bericht, neben anderen Punkten, mahnend aufgelistet. Die Stadt Spalt wurde nun von der KUVB aufgefordert, zur Jahresmitte 2025 die vorgeschriebenen Sozialräume und sonstige betriebstechnisch notwendige Räumlichkeiten mit „Höchster Priorität“ umzusetzen.
Die geforderten Räume von der KUVB sind:
Die aktuelle Fläche im Flächennutzungsplan sieht folgende Nutzung für diesen Bereich vor:
- Parkplatzfläche stark druchgrünt
Bauerwartungsland, als Erweiterungsbereich der Stadt Spalt
Für die angedachte Umnutzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig, um die aktuell vorgesehene Nutzung der Fläche zu einer künftigen Fläche als „Flächen für Versorgungsanlagen“ für die Kläranlage/Bauhof umzuwandeln.
Die Zuständigkeit der vorbereitenden Bauleitplanung für die Gemarkung Spalt liegt bei der Stadt Spalt, diese hat das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans federführend einzuleiten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt den vorbeschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplans für den künftigen Teilbereich der Fl.-Nr. 853 der Gmk. Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt den vorbeschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplans für den künftigen Teilbereich der Fl.-Nr. 853 der Gmk. Spalt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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23.2. Änderung des Flächennutzungsplan - Teilflächen Fl.-Nr. 1296 und 1465 Gmk. Großweingarten
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
|
16.04.2024
|
ö
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beschließend
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23.2 |
Sachverhalt
Die Stadtbrauerei Spalt beabsichtigt eine logistische Erweiterung ihrer Betriebsfläche und möchte diese zukünftig auf Teilflächen der Fl.-Nr. 1296 und 1465, Gmk. Großweingarten realisieren. Das vorgesehene Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 21.019 m² und befindet sich direkt an der Staatsstraße St 2223, auf der anderen Seite des Gewerbegebiets Hügelmühle, siehe Übersichtsplan (Anlage 1).
Die aktuellen Flächen im Flächennutzungsplan sehen folgende Nutzungen für diese Bereiche vor:
- Ackerland, Flächen für Landwirtschaft
Wald, Flächen für die Forstwirtschaft
Feldgehölze, Hecken, gewässerbegleitendes Gehölz
Bauerwartungsland, als Erweiterungsbereich des Gewerbegebiets Hügelmühle
Für die angedachte Umnutzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig, um die aktuell vorgesehen Nutzung der Flächen zu einer künftigen Fläche als „gewerbliche Baufläche“ umzuwandeln.
Nachdem die Zuständigkeit der vorbereitenden Bauleitplanung (Anlage 2) für die Gemarkungen Enderndorf, Fünfbronn und Großweingarten beim ZV Brombachsee liegen, hat dieser das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans federführend einzuleiten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt den vorbeschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weitere Schritte zusammen mit dem ZV Brombachsee, zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplans für den künftigen Teilbereich der Fl.-Nr. 1296 und 1465 der Gmk. Großweingarten. Die Verwaltung veranlasst die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans beim ZV Brombachsee.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt den vorbeschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weitere Schritte zusammen mit dem ZV Brombachsee, zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplans für den künftigen Teilbereich der Fl.-Nr. 1296 und 1465 der Gmk. Großweingarten. Die Verwaltung veranlasst die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans beim ZV Brombachsee.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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24. Vollzug BauGB: Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 57 "Am Bahngarten" mit integriertem Grünordnungsplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
|
16.04.2024
|
ö
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beschließend
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24 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Am Bahngarten“ im Ortsteil Wasserzell mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Ziel ist das Schaffen von Wohnraum im Gemeindegebiet.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 01.03.2023. gem. § 3 Abs. 1 BauGB. In der Zeit vom 09.03.2023 bis einschließlich 10.04.2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Die ortsübliche Bekanntmachung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 15.01.2024. gem. § 3 Abs. 2 BauGB. In der Zeit vom 16.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 fand die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die formelle Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB sind Anregungen, Einwendungen oder Hinweise der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden eingegangen, diese sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden. Die Abwägungstabelle (Anlage 1) im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ mit integriertem Grünordnungsplan, in der Fassung vom 16.04.2024, gefasst werden.
Die öffentliche Bekanntmachung und das Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ erfolgt erst nach Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung des ZV Brombachsee, Feststellungsbeschluss hierzu erfolgte in KW 15. Die Bearbeitung der FNP-Änderung dauert für gewöhnlich ca. 3 Monate. Der Abschluss des BPlan-Verfahrens kann dann voraussichtlich ab Anfang August 2024 durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt behandelt, die eingegangenen Anregungen, Einwendungen oder Hinweise der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 1) mit Beschlussempfehlungen.
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 16.04.2024, inklusive der Satzung mit Begründung (Anlagen 3 und 4), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen, Einwendungen oder Hinweise, als Satzung.
Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt somit, dass der Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ erst nach Genehmigung der dazugehörigen Flächennutzungsplan-Änderung mit der Bekanntmachung in Kraft tritt.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt behandelt, die eingegangenen Anregungen, Einwendungen oder Hinweise der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 1) mit Beschlussempfehlungen.
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 16.04.2024, inklusive der Satzung mit Begründung (Anlagen 3 und 4), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen, Einwendungen oder Hinweise, als Satzung.
Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt somit, dass der Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ erst nach Genehmigung der dazugehörigen Flächennutzungsplan-Änderung mit der Bekanntmachung in Kraft tritt.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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25. RH6 Schnittling - Vereinbarung Ausbau
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
|
83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
|
ö
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25 |
Sachverhalt
Der 1.Bürgermeister hat mit der Tiefbauverwaltung, Landkreis Roth vor einigen Monaten Gespräche bzgl. der Gestaltung und des Ausbaus der RH 6, Ortsbereich Schnittling geführt. Die Ortsdurchfahrt Schnittling wurde in der Bürgerversammlung angesprochen.
Die Tiefbauverwaltung hat im März 2024 den 1.Bürgermeister eine Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Roth und der Stadt Spalt über die gemeinschaftliche Planung des Kreisstraßenausbaus, einschl. der Errichtung des Gehweges im Ortsbereich Schnittling im Zuge der Kreisstraße RH 6 übergeben.
Die Maßnahme beschreibt die Neutrassierung der Kreisstraße im Ortsbereich und die Berücksichtigung eines Gehweges an der Kreisstraße. Im Zug der planenden Maßnahme werden die Kosten berechnet. Es erfolgt eine Entwurfsplanung, die für die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzung die Grundlage ist. Die Kostenregelung wird in § 5 mit 50% Stadt Spalt und 50% Landkreis Roth aufgeführt. Diese Regelung entspricht den Vorgaben, auch der Ortsdurchfahrt Wernfels.
Bevor die Vereinbarung weitergegeben wird, ist ein Stadtratsbeschluss notwendig.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Roth und der Stadt Spalt, über die gemeinschaftliche Planung des Kreisstraßenausbaus, einschl. der Errichtung des Gehweges im Ortsbereich Schnittling im Zuge der RH 6 zu.
Es erfolgt die Neutrassierung der Kreisstraße RH 6 im Ortsbereich sowie die Berücksichtigung eines Gehweges. Kosten werden im Rahmen der Entwurfsplanung ermittelt. Die Kostenregelung erfolgt nach einem Aufteilungsschlüssel, 50% Stadt Spalt und 50% Landkreis Roth.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Roth und der Stadt Spalt, über die gemeinschaftliche Planung des Kreisstraßenausbaus, einschl. der Errichtung des Gehweges im Ortsbereich Schnittling im Zuge der RH 6 zu.
Es erfolgt die Neutrassierung der Kreisstraße RH 6 im Ortsbereich sowie die Berücksichtigung eines Gehweges. Kosten werden im Rahmen der Entwurfsplanung ermittelt. Die Kostenregelung erfolgt nach einem Aufteilungsschlüssel, 50% Stadt Spalt und 50% Landkreis Roth.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
26. Containerplatz an der Spalatin-Schule - Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
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ö
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26 |
Sachverhalt
Das Ingenieurbüro Klos wurde mit der Planung des Verbindungswegs von der Dr.-Meyer-Straße (Buswendeplatz) zur Spalatinstraße beauftragt. Mit der Schulhofumgestaltung wurde bereits der erste Abschnitt der Verbindung Altstadt in die Dr.-Meyer-Straße errichtet. Die Planung für den zweiten Abschnitt umfasst neben der Wegeverbindung auch einen neuen eingezäunten Stellplatz für die Müllcontainer der Spalatin-Schule. Die Rodung der Fläche wurde bereits ausgeführt um die Vermessungsarbeiten für die weitere Planung durchzuführen. Der nun vorliegende Entwurf wurde in Abstimmung mit dem Bauamt erstellt.
Die Kostenschätzung für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 75.000 € brutto.
Das Ingenieurbüro hat optional noch eine Ergänzung für die Umgestaltung des Wendehammers/Buswendeplatzes der Dr.-Meyer-Str. skizziert. Dadurch wäre ein geordnetes Parken möglich, die nicht mehr benötigten Aufstellflächen könnten entsiegelt und begrünt werden. Eingriffe in der Aufstellfläche sind auch für die reine Wegebaumaßnahme notwendig (Erneuerung der Abgrenzung, Pflaster richten, Baum fällen, Sitzsteine abbauen).
Die Kosten für die optionale Umgestaltung des Wendeplatzes belaufen sich grob geschätzt auf ca.20.000 € brutto.
Mit einer Bepflanzung, welche auch eine gewisse Abgrenzung zur Wohnbebauung darstellt, würde die Umgestaltung und damit auch das Schulumfeld optisch noch einmal erheblich aufgewertet werden. Die Kosten hierfür werden grob auf 10.000 € brutto geschätzt.
Zusammenfassung:
1. Wegeverbindung und Platz für Müllcontainer: ca. 75.000 €
2. Optionale Umgestaltung Wendeplatz: ca. 20.000 €
3. Bepflanzung für Wendeplatz: ca. 10.000 €
Für die Umsetzung aller drei genannten Maßnahmen wären demnach ca. 105.000 € zu investieren.
Bezugnehmend auf das Gespräch mit Herrn Udo Weingart am 15.04.2024, ist die Umsetzung nach der vorgestellten Kostenschätzung für die Stadt Spalt nicht realisierbar.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das Ingenieurbüro Klos mit der Ausschreibung für die Wegeverbindung zu beauftragen. Die Umgestaltung des Wendeplatzes zu einem geordneten Parkplatz soll in den weiteren Planungen berücksichtigt / nicht berücksichtigt werden. Falls der Wendeplatz umgestaltet wird, ist eine entsprechende Bepflanzung vorzusehen / nicht vorzusehen.
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27. Storchennest - Errichtung einer Webcam am Kornhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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27 |
Sachverhalt
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussvorschlag aus der Stadtratssitzung vom 07.06.2022 zur „Anbringung einer Webcam am Storchennest“ nach anonymer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, Landratsamtes Roth, über die noch nicht weiter vorangetriebene Errichtung einer Storchennest-Webcam am Kornhaus. Nachstehende Punkte wurden dem Stadtrat zur Beschlussfassung zusammengestellt.
„Der Stadtrat der Stadt Spalt steht der Anbringung einer Webcam am Storchennest grundsätzlich positiv gegenüber. Durch die Verwaltung sind bezifferbare Kosten für technische Ausstattung, Installation, Unterhalt zu ermitteln. Außerdem ist grundsätzlich die Zustimmung des Denkmalschutzes erforderlich. Sobald die Zustimmung Denkmalschutz und die Kostenaufstellung vorliegt, entscheidet der Stadtrat über die Anbringung der Webcam über dem Storchennest endgültig.“ → StR-Abstimmung 9:7
- Kosten, Unterhalt, Aufwand für die Verwaltung:
- Blitzschutz: Kosten und Aufwand erst nach Fachgespräch mit Firma möglich
- evtl. Statik: erst nach Fachgespräch mit Ingenieur möglich
- Denkmalantrag: keine Kosten, Aufwand für Verwaltung
- Zimmerer/Dachdecker: Arbeiten, Material, Aufwand ca. 2.500 – 5.000 €, je nach Auf-wand am Bestandsgebäude
- Elektriker/IT-Fachmann: Arbeiten, Material, Aufwand technische Ausstattung, Kamera, Übertragung des Livebildes etc. ca. 2.500 – 5.000 €, je nach Aufwand am Bestandsgebäude
- Verwaltung/Bauhof (aktuell keinerlei Kapazitäten frei): Aufwand für Ausführung je ca. 15 – 30 Std., Unterhalt im Jahr ca. 200 – 500 € je nach Anforderung und Ausstattung, voraussichtlich alle 3-5 Jahre neue Kamera notwendig ca. 400–800 € (keine Förderung)
- voraussichtliche Gesamtkosten ca. 5.000 – 10.000 €, je nach Angeboten
zzgl. Kosten für mögliche Planungsleistungen
zzgl. Aufwand für die Verwaltung/Bauhof
zzgl. Unterhalt/Betreuung
Eine Storchenkamera ist realisierbar, solange keine Personen erkennbar gefilmt werden.
„Für die Anbringung der Webcam ist ein denkmalrechtlicher Erlaubnisantrag bei der uDB des LKR Roth einzureichen. Dieser Antrag muss auch Angaben zur Gestaltung der Webcam sowie eines eventuell erforderlichen Mates enthalten. Konkrete Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit der Webcam können erst nach Prüfung des Antrags und Beteiligung des BLFD getroffen werden“
Von Seiten der uNB stehen keine größeren Vorgaben der Errichtung entgegen. Während der Brutzeit sollen die Störche nicht gestört werden, nicht zu nah an den Tieren gearbeitet werden, der Mast darf nicht zu nah am Nest errichtet werden. (Kontakt zu Frau Wieding, Dipl. Biologin für Weißstorch beim LBV, für weitere Rückfragen)
Ausführung der Maßnahme, wenn dann erst nach Abflug der Störche angedacht, von Bauamt mit LRA Roth soweit angesprochen.
Eine Errichtung ist baurechtlich nicht relevant, verfahrensfrei, kann wie eine PV-Anlage betrachtet werden. Brandschutz und Statik baurechtlich nicht relevant, Sicherheit und Haftung liegt beim Betreiber. Blitzschutz muss mit einer Fachfirma abgeklärt werden, wird voraussichtlich benötigt da höchster Punkt des H-B-G, liegt im Interesse des Betreibers.
Die Erstanschaffung einer Webcam kann gefördert werden, jedoch wird eine Ersatzanschaffung nach technischem Ausfall/Defekt der Webcam nicht gefördert. Es wird ein EDV-Verantwortlicher benötigt, der sich jederzeit um die technische Betreuung und Unterhaltung vor Ort kümmert.
Die Aufgabenstellung der Verwaltung erfüllt sich nach der Gemeindeordnung, den gemeindlichen Pflichtaufgaben sowie freiwilligen Aufgaben. Im üblichen Geschäftsgang müssen die Pflichtaufgaben priorisiert erfüllt werden. Die Errichtung einer Storchenkamera ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, welche sie nach der Arbeitsauslastung sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfüllen kann. An sich ist eine derartige Webcam kein schlechtes Thema für die Gemeinde, das Kosten-/ Nutzenverhältnis sollte gut überlegt sein.
Es wurde den Mitgliedern des Stadtrates mehrmals eine Prioritätenliste der Aufgaben, darunter auch viele Großprojekte der Stadt, vorgestellt. Dem Stadtrat ist bekannt, dass zum aktuellen Zeitpunkt parallel zu allen in Vorbereitung befindlichen Projekten mit höchster Priorisierung, eine Realisierung durch die Verwaltung nicht umsetzbar ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass derartige Projekte nicht im Sande verlaufen bzw. in Vergessenheit geraten, es sind einfach schlichtweg keine zeitlichen Kapazitäten vorhanden um kleinere Projekte neben den Großprojekten umzusetzen, ohne dass die Betreuung der Großprojekte dadurch verschleppt und deutlich hinausgezögert wird.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beauftragt die Verwaltung, zusätzlich neben den bisherigen (Groß-)Projekten, zur Errichtung einer Storchennest-Webcam am Kornhaus.
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28. Plakatierung Wahlplakate; öffentlicher Verkehrsraum zur EU-Wahl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
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ö
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28 |
Sachverhalt
Für die EU-Wahl am 09.06.2024 ist den teilnehmenden Parteien an der EU-Wahl auch wieder die Möglichkeit zu eröffnen, im öffentlichen Verkehrsraum Wahlplakate aufzuhängen.
Nachdem an der EU-Wahl bis zu 40 Parteien teilnehmen, ist darauf zu achten, dass hier auch ein Überhang und Übermaß von Plakatierungen vermieden wird.
Es steht grundsätzlich allen Parteien frei, die an der EU-Wahl teilnehmen, in gleicher Menge und Größe Wahlplakate aufzustellen.
Eine Differenzierung zwischen Parteien ist nicht zulässig.
Im Blick auf die Belastung der Umwelt ist die Anzahl der Plakatierungen seitens der Stadt Spalt zu beschränken.
Dabei ist eine Differenzierung zwischen dem Hauptort Spalt und den Ortsteilen vorzusehen.
Nach der letzten Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Spalt vom 28.01.2020, die jedoch nur die Kommunalwahl betroffen hat, wurde ausnahmsweise eine höhere Plakatierung aufgrund der örtlichen Wahl zugelassen. Es sollte jedoch wieder eine deutliche Reduzierung für die EU-Wahl erfolgen. Nach dem Beschluss des Bauausschusses vom 03.12.2013 unter TOP 0652 wurde bereits eine Regelung für Plakatierungen vorgesehen. Der damalige Beschluss hat inhaltlich die Regelung ergeben, dass maximal 18 Plakate von Parteien und Wählergruppen in Spalt und den Ortsteilen und ein zusätzlich großformatiges Plakat aufgestellt werden kann. Somit war die Stückzahlbegrenzung der Plakatierungen auf 19 Plakate je Partei/ Gruppierung begrenzt.
Für die EU-Wahl wird empfohlen, hier nochmals eine deutliche Reduzierung vorzusehen.
Dies wird im Hinblick auf die stärkere Belastung der Umwelt, aber auch auf die große Anzahl der möglichen Plakatierungen der Parteien zurückgeführt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass maximal 15 Plakate aufgestellt werden können.
Großflächige Plakate sind für die EU-Wahl nicht zugelassen.
Die 15 Plakate verteilen sich auf die Stadt Spalt mit max. 10 Plakaten und auf die Ortsteile mit 5 Plakaten.
Für die Plakatierung in den Ortsteilen mit Ausnahme der größeren Ortsteile Großweingarten und Wernfels, hier könnte eine Plakatierung mit je 2 Plakaten erfolgen, wird seitens der Verwaltung erachtet, dass ein Plakat in jedem Ortsteil als ausreichend erscheint.
Die verbleibenden Plakate könnten somit in der Stadt Spalt zum Aushang gebracht werden.
Die Ausstellung der Wahlplakate ist in der Stadt Spalt sowie in den Ortsteilen im öffentlichen Verkehrsraum an Lichtmasten, soweit hier keine Einschränkungen des Verkehrs oder Sichtbehinderungen bestehen, zulässig.
Im Einzelfall hat hier die Verwaltung zu entscheiden, ob eine Beeinträchtigung für andere Verkehrsteilnehmer besteht.
Soweit ein Aushang an Straßenlampen erfolgt, darf nur max. ein Wahlplakat einer Partei an einer Straßenlampe aufgehängt werden.
Zudem wäre jeweils im Abstand von mind. 5 weiteren Straßenlampen die Möglichkeit gegeben, ein weiteres Wahlplakat aufzuhängen.
Seitens der Verwaltung wird dem Stadtrat auch empfohlen, eine grundsätzliche Plakatierungsverordnung zu erarbeiten. Diese sollte spätestens zur Bundestagswahl zur Anwendung kommen und künftig für alle Wahlen verbindlich sein.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, max. 15 Plakate in der Gesamtgemeinde Spalt zur Europawahl 2024 für die einzelnen Parteien vorzusehen.
Die Entscheidung über die Ausstellung erfolgt aufgrund einer Überprüfung durch die Verwaltung.
Es ist jedoch nur zulässig, dass eine Partei nur jeweils ein Plakat an einer Straßenlampe aufhängen darf und nur jeweils jede fünfte Straßenlampe wieder belegt werden darf.
Die Entscheidung, an welchen Straßenlampen und in welcher Häufigkeit Plakate aufgehängt werden, ist durch die Verwaltung zu treffen.
Die Plakatierungen in den Ortsteilen sind mit Ausnahme von Großweingarten und Wernfels, hier können jeweils bis zu 2 Wahlplakate aufgestellt werden, nur jeweils mit einem Wahlplakat pro Ortsteil möglich.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, max. 15 Plakate in der Gesamtgemeinde Spalt zur Europawahl 2024 für die einzelnen Parteien vorzusehen.
Die Entscheidung über die Ausstellung erfolgt aufgrund einer Überprüfung durch die Verwaltung.
Es ist jedoch nur zulässig, dass eine Partei nur jeweils ein Plakat an einer Straßenlampe aufhängen darf und nur jeweils jede fünfte Straßenlampe wieder belegt werden darf.
Die Entscheidung, an welchen Straßenlampen und in welcher Häufigkeit Plakate aufgehängt werden, ist durch die Verwaltung zu treffen.
Die Plakatierungen in den Ortsteilen sind mit Ausnahme von Großweingarten und Wernfels, hier können jeweils bis zu 2 Wahlplakate aufgestellt werden, nur jeweils mit einem Wahlplakat pro Ortsteil möglich.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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29. Mitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
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ö
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informativ
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29 |
Sachverhalt
WC-Anlage Friedhof Spalt – Sachstand:
Die Stadt Spalt saniert derzeit die Toilettenanlage am Friedhof Spalt. Die Toiletten können wegen Sanitär-, Elektro- und Fliesenarbeiten noch ca. 5 Wochen nicht benutzt werden. Danach wird die Toilettenanlage für alle Bestattungen wieder geöffnet sein. Die Verwaltung weist daraufhin, dass der Bestattungsunternehmer schon seit einigen Monaten (vor den Sanierungsarbeiten) darauf hingewiesen wurde, die Toiletten während Bestattungen zu öffnen. Ansonsten sind die Toiletten nicht geöffnet, da es sich nicht um eine öffentliche Toilette handelt. Für Bestattungen wird der Bestattungsunternehmer nochmals darauf hingewiesen, die Toiletten vorab aufzusperren und nach der Bestattung wieder zu schließen.
Bauvorhaben – Neubau eines Einfamilienhause Jonathan Zottmann, Franz-Xaver-Koller Straße 11
Der Stadtrat hat das Einvernehmen zum Bauantrag /Bauvoranfrage erteilt. Das Landratsamt Roth hat eine Genehmigung der Bauvoranfrage noch nicht erteilt. Das Landratsamt ist der Meinung, dass der Bau zu weit im Hang sei und deshalb einen Außenbereich darstelle.
Der Bereich ist jedoch im Flächennutzungsplan der Stadt Spalt enthalten. Das Landratsamt Roth beurteilt Außenbereich unterschiedlich. Deshalb würde ich dem Landratsamt Roth nochmals vorschlagen, eine Einbeziehungssatzung bzw. Abrundungssatzung durch die Stadt Spalt fertigen, um das Bauvorhaben umsetzen zu können.
Es wurde zugesagt, nochmals eine Vorortbesichtigung durchzuführen.
Das landwirtschaftliche Anwesen, Dorfstraße 44, wird in Kürze an Jonathan Zottmann übergeben. Die Hofstelle wird von den Großeltern übernommen, Nebenerwerb Landwirtschaft.
Der Stadtrat wird darüber informiert, dass zur Umsetzung der Bauvoranfrage eine Einbeziehungs- Abrundungssatzung von der Stadt Spalt angeboten wird.
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen von den Mitteilungen Kenntnis.
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30. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
|
ö
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informativ
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30 |
zum Seitenanfang
31. Frageviertelstunde
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Spalt)
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83. Sitzung des Stadtrates
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16.04.2024
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ö
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informativ
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31 |
Datenstand vom 18.06.2024 11:28 Uhr